Abbruch
Cham Flutbrücke
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01 Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen
01
Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen
Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen 0. Alle nachfolgenden Leistungen der OZ Baustelleneinrichtung, baubegleitendende Leistungen gelten, soweit nichts anderes beschrieben, für sämtliche Leistungsbereiche der Gesamtbaumaßnahme. 1. Allgemeines 1.1 Sofern in den Unterlagen des AG die Art der berührungslosen Außerkraftsetzung von Verkehrs- schildern nicht vorgegeben ist, sind folgende Arten zulässig: - Abdrehen um 90 Grad, - Demontage, - Abdecken mit witterungsbeständigen und undurch- sichtigem Material, - mobile Auskreuzvorrichtungen aus Kunststoff oder Metall, beklebt mit Folie Typ 3, gem. DIN 67520, Teil 4, bis 3 m2 Schildfläche:   Breite 75 mm über 3 m2 Schildfläche: Breite 100mm. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Herstellen verkehrssicherer Zugangs- und und Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger gehört zum Leistungsumfang.
Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen
01.0010 Baustelle einrichten Sämtl.LV-Abschn. ... Freitext ... Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis- tungsverzeichnisses. Zufahrt zur Baustelle 'vorhanden. Zufahrt über vorhandene Verkehrsbeziehungen. Besondere Anforderungen: Die Fläche westlich der Brücke, in der sogenannten "Flutmulde Stadellohe", darf aufgrund drohender Hochwassergefahr keine Baustelleneinrichtung dauerhaft aufgestellt werden. Diese Fläche ist ausschließlich als Bewegungsfläche für die Ausführung der Bauarbeiten zu nutzen. Was bedeutet, dass diese Fläche für die Ausführung der erforderlichen Bauarbeiten beansprucht werden darf, allerdings keine Geräte, Materialien und sonstige Baustelleneinrichtungsgegenstände dauerhaft dort lagern dürfen. Sämtliche Geräte, Materialien etc. müssen nach durchgeführter Arbeit sowie spätestens nach Arbeitstagende wieder von diesen Bereichen entfernt werden. Dieser Umstand ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.'
01.0010
Baustelle einrichten Sämtl.LV-Abschn. ... Freitext ...
L
1.00
psch
01.0020 Baustelleneinricht. vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten. Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang. Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind.
01.0020
Baustelleneinricht. vorhalten
9.50
Mt
01.0030 Baustelleneinricht. unterh. u. betr. Baustelleneinrichtung unterhalten und betreiben. Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen. Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur ver- gütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte.
01.0030
Baustelleneinricht. unterh. u. betr.
195.00
d
01.0040 Baustelle räumen Sämtl. LV-Abschn. Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge- sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis- tungsverzeichnisses.
01.0040
Baustelle räumen Sämtl. LV-Abschn.
L
1.00
psch
01.0130 Standsicherheitsnachweis aufstellen ... Freitext ... 3-fach Standsicherheitsnachweis aufstellen. Standsicherheitsnachweis für 'Ausführungsunterlagen nach ZTV-ING sowie sonstige Berechnungen und dgl. für den Abbruch der Bestandsbrücke einschließlich Hilfsmaßnahmen herstellen.'Standsicherheitsnachweis 3-fach liefern.
01.0130
Standsicherheitsnachweis aufstellen ... Freitext ... 3-fach
L
1.00
psch
01.0170 Ausführungszeichnungen herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... Ausführungszeichnungen herstellen. Ausführungszeichnungen für 'Ausführungsunterlagen nach ZTV-ING sowie sonstige Berechnungen und dgl. für den Abbruch der Bestandsbrücke einschließlich Hilfsmaßnahmen herstellen.'Ausführungszeichnungen '3-fach zur Prüfung beim Prüfingenieur und 2-fach zur Prüfung beim AG einreichen. 4 Ausfertigungen (1 Original und 3 Pausen) nach Berichtigung an den AG liefern. Unterlagen gleichzeitig als PDF-Datei liefern.'
01.0170
Ausführungszeichnungen herstellen ... Freitext ... ... Freitext ...
L
1.00
psch
02 Entsorgung
02
Entsorgung
Überbauabdichtung Bestand Überbauabdichtung Bestand
Überbauabdichtung Bestand
02.0100 Gefährl. Abfall aus Baustelle ents. ... Freitext ... Gebühr einrechn. Gefährlichen Abfall aus Baustelle laden, fördern und entsorgen. Art der Belastung und Entsorgung nach Unter- lagen des AG. Entsorgungsnachweis nach Unterlagen des AG führen. Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. Abfallschlüsselnummer '= 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe. Material in Big Bags gelagert. Material ggf. in erf. Sammelbehälter des Entsorgers vor Transport laden. Der Transport hat durch einen Entsorgungsfachbetrieb oder einem Transportunternehmen mit nachweisbarer Sach- und Fachkunde zu erfolgen. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist anzuwenden.'Gebühren der Abfallentsorgung sind einzurechnen.
02.0100
Gefährl. Abfall aus Baustelle ents. ... Freitext ... Gebühr einrechn.
45.00
t
16 Ingenieurbauten aus Beton und Stahlbeton
16
Ingenieurbauten aus Beton und Stahlbeton
16.0020 Beton abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... C20/25 bis C35/45 ... Freitext ... Beton nach Unterlagen des AG abbrechen. Bauteil 'Fußgängertreppenanlage südöstlich Bestandsbrücke (neu A 40), Fundamente, Auffüllbeton u.dgl.'Material 'Beton und Stahlbeton.'Druckfestigkeitsklasse über C20/25 bis C35/45. Abbruchgut 'in transportable Stücke brechen, den Betonabbruch aufnehmen, laden, und direkt zu einer Brechanlage mit Lagermöglich- keiten nach Wahl des AN transportieren und auf Mieten auflagern. Alternativ kann der AN den Betonabbruch auch - aber ausschließlich zur Zwischenlagerung zur Beprobung und Analyse - zur Lagerfläche für Beprobung und Abholung des AG am Gelände der alten Kläranlage in Untertraubenbach transportieren und dort temporär lagern.(Sollte der Beton- abbruch nicht direkt zu einer Brechanlage transportiert werden, ist das zusätzliche aufnehmen, transportieren und abladen von der jeweiligen Zwischenlagerfläche zur Brechanlage hier ebenfalls einzurechnen!)'
16.0020
Beton abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... C20/25 bis C35/45 ... Freitext ...
50.00
m3
16.0030 Trennschnitt herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... von oben Stahlbeton Trennschnitt nach Unterlagen des AG herstellen. Längs geschnittene Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Abrechnung nach Schnittlänge. Bauteil 'Stahlbetonplatten vor Autohaus Zehder, bei Stützwand nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10).'Schnitttiefe 'bis 50 cm.'Vertikaler Trennschnitt von oben, Trennschnitt in Stahlbeton.
16.0030
Trennschnitt herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... von oben Stahlbeton
50.00
m
16.0040 Erschwernis in Längsrichtung angeschn. Stahleinlage ... Freitext ... bis 20 mm Erschwernis für in Längsrichtung angeschnittene Stahleinlagen. Zulage zu Trennschnitt herstellen Bauteil 'Stahlbetonplatten vor Autohaus Zehder, bei Stützwand nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10).'Anschnittstärke bis 10 - 20 mm.
16.0040
Erschwernis in Längsrichtung angeschn. Stahleinlage ... Freitext ... bis 20 mm
150.00
m
16.0050 Beton abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... C20/25 bis C35/45 ... Freitext ... Beton nach Unterlagen des AG abbrechen. Bauteil 'Stahlbetonplatten vor Autohaus Zehder, bei Stützwand nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10).'Material 'Stahlbeton.'Druckfestigkeitsklasse über C20/25 bis C35/45. Abbruchgut 'in transportable Stücke brechen, den Betonabbruch aufnehmen, laden, und direkt zu einer Brechanlage mit Lagermöglich- keiten nach Wahl des AN transportieren und auf Mieten auflagern. Alternativ kann der AN den Betonabbruch auch - aber ausschließlich zur Zwischenlagerung zur Beprobung und Analyse - zur Lagerfläche für Beprobung und Abholung des AG am Gelände der alten Kläranlage in Untertraubenbach transportieren und dort temporär lagern.(Sollte der Beton- abbruch nicht direkt zu einer Brechanlage transportiert werden, ist das zusätzliche aufnehmen, transportieren und abladen von der jeweiligen Zwischenlagerfläche zur Brechanlage hier ebenfalls einzurechnen!)'
16.0050
Beton abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... C20/25 bis C35/45 ... Freitext ...
20.00
m3
16.0060 Trennschnitt herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... Trennschnitt nach Unterlagen des AG herstellen. Längs geschnittene Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Abrechnung nach Schnittlänge. Bauteil 'Stützwand bei Autohaus Zehder, nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10). Infolge Herstellung Flügelverlängerung bei A10 die vorhandene Stützwand auf Höhe schneiden und abbrechnen. Abbrechen wird gesondert vergütet. Ggf. erforderliche Arbeitsgerüste werden gesondert vergütet.'Schnitttiefe 'bis 40 cm.'Trennschnitt 'horizontal und vertikal.'Trennschnitt in 'Stahlbeton.'
16.0060
Trennschnitt herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ...
30.00
m
16.0070 Erschwernis in Längsrichtung angeschn. Stahleinlage ... Freitext ... bis 20 mm Erschwernis für in Längsrichtung angeschnittene Stahleinlagen. Zulage zu Trennschnitt herstellen Bauteil 'Stützwand bei Autohaus Zehder, nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10).'Anschnittstärke bis 10 - 20 mm.
16.0070
Erschwernis in Längsrichtung angeschn. Stahleinlage ... Freitext ... bis 20 mm
100.00
m
16.0080 Beton abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... C20/25 bis C35/45 ... Freitext ... Beton nach Unterlagen des AG abbrechen. Bauteil 'Stützwand bei Autohaus Zehder, nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10). Infolge Herstellung Flügelverlängerung bei A10 die vorhandene Stützwand auf Höhe schneiden und abbrechen. Schneiden wird gesondert vergütet.'Material 'Stahlbeton.'Druckfestigkeitsklasse über C20/25 bis C35/45. Abbruchgut 'in transportable Stücke brechen, den Betonabbruch aufnehmen, laden, und direkt zu einer Brechanlage mit Lagermöglich- keiten nach Wahl des AN transportieren und auf Mieten auflagern. Alternativ kann der AN den Betonabbruch auch - aber ausschließlich zur Zwischenlagerung zur Beprobung und Analyse - zur Lagerfläche für Beprobung und Abholung des AG am Gelände der alten Kläranlage in Untertraubenbach transportieren und dort temporär lagern.(Sollte der Beton- abbruch nicht direkt zu einer Brechanlage transportiert werden, ist das zusätzliche aufnehmen, transportieren und abladen von der jeweiligen Zwischenlagerfläche zur Brechanlage hier ebenfalls einzurechnen!)'
16.0080
Beton abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... C20/25 bis C35/45 ... Freitext ...
5.00
m3
16.0090 Einrüstung herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... vorh.unterh.betr. Einrüstung entsprechend statischen, konstruktiven, si- cherheits-, ausrüstungs- und umwelttechnischen Erfor- dernissen nach Unterlagen des AG herstellen, entspre- chend dem Arbeitsfortschritt umsetzen, rückbauen und von der Baustelle entfernen. Einrüstung 'nach Wahl des AN herstellen (z.B. Abplanung, Abschirmung o. dgl.)  für die Durchführung sämtlicher Abbrucharbeiten des Bestandsbauwerks (z.B. schneiden, brechen, hämmern o. dgl.) zum Schutz der Umwelt bzw. insbesondere des vorbeifahrenden Straßenverkehrs der Behelfsumfahrung und des Baustellenpersonals vor z.B. abschplitternden Gegenständen, Staub- oder Sichtschutz. Ausführung und Umfang der Einrüstung nach Wahl des AN. Konstruktionshöhe 2,50m. Die Konstruktion ist so stabil aufzustellen, damit jederzeit ein Umfallen in den Bereich des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen werden kann. Ggf. ist die Konstruktion auch arbeitstäglich ab- und wieder aufzubauen. Dies ist ebenfalls hier einzurechnen. Mit dieser Position ist die Einrüstung auf Seite Nord (spätere Achse 10)  abgegolten.'Bauteil 'auf vorhandener Fahrbahn vor WDL Nord Bestand, während sämtlicher Abbrucharbeiten.'Einrüstung für den Zeitraum der eigenen Leistung vor- halten, unterhalten und technische Anlagen betreiben.
16.0090
Einrüstung herstellen ... Freitext ... ... Freitext ... vorh.unterh.betr.
L
1.00
psch
16.0100 Bauwerk abbrechen Brücke ... Freitext ... Bauwerk nach Unterlagen des AG abbrechen. Bauwerk: Bestandsbrücke Stadellohe, Cham. Bauwerksart: Bogenbrücke, siehe Bestandsunterlagen. Bauwerksgeometrie: siehe Bestandsunterlagen. Gründung: Flachgründung, siehe Bestandsunterlagen. Betongüte Bestandsbauwerk gemäß Bestandsunterlagen u.a.: Überbauplatte und Wandscheiben B300, Kappen B225, Gewölbeschale B225, Magerbetonauffüllung zw. Überbau und Gewölbe B160 (gem. Voruntersuchung des Materials mit einer Druckfestigkeit fck,cyl von bis zu 30 N/mm2), Fundamentbeton B160 (gem. Voruntersuchung des Materials mit einer Druckfestigkeit fck,cyl von bis zu 80 N/mm2), inkl. Berücksichtigung der Nacherhärtung. In diese Position ist Folgendes einzurechnen: Abbruchumfang: Das bestehende Bauwerk soll soweit wie erforderlich zurück gebaut werden. Der Abbruch erfolgt daher grundsätzlich bis Oberkante Bestandsfundamente, außer an den Stellen, an denen die Bestandsfundamente für die Herstellung des Verbaus und der neuen Gründungsbauteile stören. Hier werden die Bestandsfundamente komplett ausgebaut. Erforderliche Erdarbeiten werden gesondert vergütet. Das Widerlager Nord ist soweit abzubrechen, damit bei geplanter neuer Fahrbahnoberkante an dieser Stelle mind. 1,50m Platz für den Einbau des neuen Straßenoberbaus sowie Platz für die Herstellung des neuen Widerlagers inkl. Flügel zur Verfügung stehen. Tieferliegende (falls vorhandene) Bauteile des Bestandsbauwerks unter den Fundamenten wie Pfahlgründungen aus Holz etc. sind auszubauen, falls diese bei den nachfolgenden Bauarbeiten stören. Bauwerk abbrechen einschl. der vorhandenen Ein- u. Anbauteile wie z.B. Geländer, Entwässerung, Borde, Kappen, Schutzeinrichtung, Fahrbahnübergänge, Lager, Böschungstreppen, Verblendmauerwerk aus Naturstein usw. Der Abtrag der Abdichtungsschichten des Überbaus und der Unterbauten wird separat vergütet. Ausbau der Lampenmaste seitlich der Pfeiler (2 Stk.) werden gesondert vergütet. Ausbau Flächenbefestigung unterhalb Brücke wird gesondert vergütet. Im Abbruchplan des AG ist der Abbruchumfang schematisch dargestellt. Der Abbruchplan des AG ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Abbruchanforderungen: Separierter Rückbau einzelner Brückenbauteile entsprechend Rückbaukonzept des AN. Das Rückbaukonzept ist dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Erschwernisse infolge Rückbau der Über- und Unterbauten infolge verschiedener Tragkonstruktionen bzw. Materialien (Beton, Stahlbeton, Naturstein etc.) ist einzurechnen. Abmessungen, Konstruktion, Baustoffe, Ein- u. Anbauteile nach Bestandsunterlagen des AG. Elastische Fugenfüllung der Bauteilfugen mit manuellen oder elektrisch-manuellen Verfahren nach Wahl des AN entfernen inkl. Nachbearbeitung der Fugenflanken, bis keine Rückstände mehr vorhanden sind. Gemäß Voruntersuchungen des AG an der Bausubstanz ist mit schadstoffhaltigen Stoffen der Überbauabdichtung und elastischen Fugendichtmasse der Kappenfugen zu rechnen - siehe hierzu Schadstoffanalytik des AG. Der AN hat sein Abbruchverfahren sowie sämtliche Gerätschaften, PSA etc. hierauf entsprechend anzupassen. Sämtliche für den Rückbau, Beprobung und Entsorgung der schadstoffhaltigen Bauteile werden gesondert vergütet. Die Ausführung hat durch eine Fachfirma und für die Arbeiten speziell qualifiziertes Personal zu erfolgen. Erforderliche Arbeitsgerüste herstellen, vorhalten, ggf. umsetzen, abbauen und abfahren ist ebenfalls einzurechnen. Eine Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gem. Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten Druck- festigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw. charakteris- tische Festigkeiten) um mehr als 2 Druckfestigkeits- klassenstufen wird gesondert vergütet. Sämtliche Baustelleneinrichtungskosten für den Brückenabbruch sind hier mit einzurechnen. Behinderungen, Erschwernisse und daraus ggf. resultierender Mehraufwand infolge vor- handener Bauwerke und vorhandener Einbauten sind hier mit einzurechnen. Die im Baufeld befindlichen Spartenanlagen wurden stillgelegt und bei Bedarf im Zuge der Abbruch- und Aushubarbeiten auszubauen. Siehe hierzu auch Kapitel 2.10 der Baubeschreibung. Der Ausbau der Spartenanlagen wird gesondert vergütet. Behinderungen, Erschwernisse und daraus ggf. resultierender Mehraufwand infolge vorhandener, stillgelegter Spartenanlagen sind hier mit einzurechnen. Abbruch bestehender Gründungsbauteile in Teilbereichen unter Wasser wg. hochstehendem Grundwasserstand. Grundwasserstand gem. Bodengutachten. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Staubbindung, Lärmreduzierung und Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte sind in der Abbruchposition enthalten. Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung von Grundwasser, Oberflächenwasser und Boden durch Beton, Schmierstoffe oder andere Abbruchstoffe sind einzuhalten. Die Abbruchmaterialien müssen umgehend aus der Flutmulde entfernt werden, insbesondere bei drohendem Hochwasser, um im Ernstfall den ungehinderten Hochwasserabfluss aufrecht zu erhalten und Abschwemmungen zu vermeiden. Beprobung, Analyse und Entsorgung: Die Abbruchmaterialien sind sortenrein zu entsorgen bzw. zu verwerten, entsprechend sind beim Abbruch Vermischungen zu vermeiden. Auf die Separierung unterschiedlicher Bauteile, insbesondere auf unterschiedliche Belastungsklassen ist dabei besonders zu achten. Schadstoffbelastetes Abbruchgut in bereitgestellte Behälter füllen und bis zur Entsorgung auf der Baustelle zu belassen. Die Geländer und sonstigen Stahlbauteile sind unmittelbar zu entsorgen. Der Betonabbruch (ca. 900m3 gesamt) soll grundsätzlich im Zuge der Baumaßnahme wiederverwertet bzw. wiederverwendet werden. Dazu ist der Stahlbetonabbruch zunächst auf der Baustelle zu Pulversieren (Betonbauteile zerkleinern und Bewehrungsstahl freilegen) und auf eine transportable Abbruchlänge zu brechen. Der Betonstahl ist unmittelbar nach Wahl des AN zu entsorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kappenbeton getrennt vom restlichen Brückenabbruch zu halten ist. Den Betonabbruch der gesamten Brücke anschließend aufnehmen, laden und direkt zu einer zugelassenen Brechanlage mit Lagermöglichkeiten nach Wahl des AN transportieren und auf Mieten (kleiner 500 m3) auflagern. Alternativ kann der AN den Betonabbruch auch - aber ausschließlich zur Zwischenlagerung zur Beprobung und Analyse - zur Lagerfläche für Beprobung und Abholung des AG am Gelände der alten Kläranlage in Untertraubenbach transportieren und dort temporär lagern. (Sollte der Betonabbruch nicht direkt zu einer Brechanlage transportiert werden, ist das zusätzliche aufnehmen, transportieren und abladen von der jeweiligen Zwischenlagerfläche zur Brechanlage hier ebenfalls einzurechnen!) Anschließend erfolgt die Beprobung und Analyse des Betonabbruchs hinsichtlich der stofflichen Einordnung des Materials nach EBV durch ein vom AG separat beauftragtes Labor. (Gemäß umwelttechnischer Voruntersuchung beträgt die Materialklasse des Betonabbruch RC-1 nach EBV.) Nach erfolgter Schadstoffanalyse und Kategorisierung gemäß EBV ist das Material zu Brechen und erneut zwischenzulagern. Das Brechen pro m3 wird gesondert vergütet. Das gebrochene Material soll zur Auffüllung im übrigen Hinterfüllbereich des Bauwerks und im Wegebau des AG als Schotterschicht wiederverwendet werden. Der AN hat dazu die erforderlichen bautechnischen Zulassungen, Eignungsnachweise/ Gütenachweise sowie Nachweise der Umweltverträglichkeit für das Recyclingmaterial zu führen und einzuholen. Nach erfolgter Nachweisführung und voliegen der Unterlagen ist ein Teil des Recyclingmaterials (ca. 700 m3) zur Hinterfüllung der Brückenwiderlager zu verwenden. Material aufnehmen, transportieren, einbauen und verdichten wird gesondert vergütet. Das restliche Recyclingmaterial (ca. 200m3) ist zur Lagerfläche des AG bei der Alten Kläranlage in Untertraubenbach zu transportieren und dort in Mieten aufzulagern. Material aufnehmen, zu Lagerplatz des AG transportieren, abladen und auf Mieten auflagern wird ebenfalls gesondert vergütet. Ca. 40m3 der Natursteinblöcke der Verblendung (ca. 115 m3 gesamt) möchte der AG in Eigentum nehmen. Die vom AG gewünschten Natursteinblöcke zur Wiederverwendung sind zunächst von den zementiösen Anhaftungen zu säubern und anschließend zur Lagerfläche des AG am Gelände der alten Kläranlage in Untertraubenbach zu transportieren und dort aufzuschichten. Politieren der Steine und aufrichten ist ebenfalls einzurechnen. Die restlichen Natursteine können vom AN nach Wahl des AN verwertet werden. Sämtliche Verwertungs-/ Entsorgungswege sind dem AG nachzuweisen. Der AN hat einen Verbleibsnachweis des entsorgen bzw. verwerteten Materials zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben, sind sämtliche vorgenannten Leistungen in diese Position einzurechnen. Lagerfläche zur Beprobung und Abholung des AG: Die Lagerfläche für Beprobung und Abholung des AG befindet sich am Gelände der alten Kläranlage in Untertraubenbach bei Triftweg 10, 93413 Cham. Die Lagerfläche ist von Cham aus über die B20 und B85 zu erreichen und befindet sich ca. 11,5 km einfache Wegstrecke von der Baumaßnahme entfernt. Die zur temporären Lagerung für Beprobung und Abholung von Betonabbruchmaterial nutzbare Fläche beträgt ca. 950 m2. Besorgt sich der AN selbst eine Lagerfläche für die Beprobung und Abholung des Betonabbruchs, ist dies Sache des AN. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind mit dieser Position abgegolten. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. Auch die Zwischenlagerung bei der Brechanlage/ Aufbereitungsanlage des AN ist hiermit abgegolten. Die Abrechnung erfolgt als 1 Pauschal.
16.0100
Bauwerk abbrechen Brücke ... Freitext ...
L
1.00
psch
16.0110 Überschreitung der Betondruckfestigkeiten ... Freitext ... bis 3 Festigkeit Zulage für die Überschreitung der Betondruckfestigkei- ten bei Abbrucharbeiten gemäß Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten Druckfestigkeitsklassensystem (Nennfestigkeiten bzw. charakteristische Festigkeiten) um mehr als 2 Druckfestigkeitsklassenstufen. Bauwerksteil(e): 'Bestandsbrücke Stadellohe'Überschreitung um bis zu 3 Druckfestigkeitsstufen
16.0110
Überschreitung der Betondruckfestigkeiten ... Freitext ... bis 3 Festigkeit
L
1.00
psch
16.0120 Beton- und Stahlbetonabbruch mit Brechanlage zerkleinern, 0/32mm Seitlich gelagerter Beton- und Stahlbetonabbruch vorzerkleinern, aufnehmen, fördern, zuführen und zerkleinern mit einer Brechanlage. Brechanlage nach Wahl des AN, jedoch mit vorhandener, erforderlicher Zulassung und Genehmigung zur Lagerung und Behandlung von Betonabbruch bzw. gefährlichem und nicht gefährlichem Abfall. Die Nachweise sind auf Verlangen des AG vorzulegen. Materialklasse Beton RC-1 nach EBV. Körnung durch Brechvorgang: 0/32mm. Einschl. zwischenlagern am Brecherplatz. Inkl. Quertransporte innerhalb des Brecherplatzes. Fremdbestandteile wie Fugenmaterial, Aker, Dübel, Betonstahlreste u. dgl. sind auszusortieren (von Hand oder maschinell, je nach Erfordernis) und nach Wahl des AN zu verwerten. Vergütet werden die gebrochenen m3. Mengenermittlung nach örtlicher Vermessung.
16.0120
Beton- und Stahlbetonabbruch mit Brechanlage zerkleinern, 0/32mm
975.00
m3
16.0130 Kernbohrung durchführen ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... Kernbohrung am bewehrten Bauteil nach Unterlagen des AG durchführen. Bohrkern ziehen, kennzeichnen und dem AG übergeben. Entnahmestelle nach Unterlagen des AG doku- mentieren. Bauteil 'Flügelwände Bestandsbauwerk aus Stahlbeton. Kernbohrungen für den Ausbau von ggf. vorhandenen Schadstoffhaltigen Schalungs- bauteilen im Bestandsbauwerk. Das Aufsaugen, ggf. aufbereiten und entsorgen bei den Bohrarbeiten anfallendem Bohrwasser ist einzu- rechnen. Benötigte Strom- und Wasserversorgung ist durch den AN zu gewährleisten und ist einzukalkulieren. Erforderliche Baubehelfe (z.B. Arbeitsgerüst) für die Durchführung von Bohrungen bis zu einer Höhe von 2,50m sind hier einzurechnen.'Bohrtiefe 'bis 60cm.'Kerndurchmesser 'bis 150mm.'Flächenneigung 'senkrecht. Befestigung der Bohranlage an den örtlichen Gegebenheiten nach Wahl des AN ist einzurechnen.'Bohrloch 'ist nicht wieder zu verschließen.'
16.0130
Kernbohrung durchführen ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ...
40.00
St
16.0140 Abbrucheinheit einsetzen Abbrucheinheit bestehend aus: - Kompressor bis 5m³/min -2 Abbauhämmer bis 30kg einschl. der erforderlichen Schlauchzuleitungen - 2 Mann Bedienung für das Abbrechen von Stahlbeton einsetzen. Bauteil(e): Abstemmen von Betonteilen verschiedener Dicke nach Angabe des AG. Einzurechnen sind sämtliche Kosten für den Betrieb einer Abbrucheinheit einschl. Bedienungspersonal. Vergütet werden nur die reinen Abbruchstunden ohne Auf- und Abbau und ohne Rüstzeiten. Ausführung nur nach Abstimmung und gesonderter Anordnung des AG.
16.0140
Abbrucheinheit einsetzen
20.00
h
17 Mauerwerk für Ingenieurbauten
17
Mauerwerk für Ingenieurbauten
Vorbemerkungen zu Mauerwerk für Ingenieurbauten 1. Allgemeines 1.1 Für alle Natursteine ist verwitterungs- beständiges Material zu verwenden. Der Gütenachweis ist nach DIN 52106 zu er- bringen. 1.2 Der Zementmörtel für Fugen muss den Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen. Der Zementgehalt muss mindestens 400 kg/m3 verdichteten Mörtels entsprechend der Eignungsprüfung betragen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen: 2.1 Aufwendungen für Erschwernisse beim Anschluss an beispielsweise bestehenden Mauern, Einbauten, Schächten und dgl. nach Unterlagen des AG.
Vorbemerkungen zu Mauerwerk für Ingenieurbauten
17.0010 Abbruch einer Gabionenwand Abbrechen und Ausbauen einer vorhandenen Gabionenwand aus verzinkten Drahtgitterbehältern mit Füllung aus gebrochenen Natursteinen, lichte Höhe ca. 0,50 m, Breite ca. 0,50m Die Gabionenwand ist vollständig zu demontieren, einschließlich: > Öffnen und Lösen der Drahtgitterelemente, > Ausbau der Natursteinfüllung, > Trennung und Sortierung der Materialien (Metall / Stein) soweit erforderlich, > Aufnehmen, Laden und Abfahren des gesamten Abbruchgutes. Das Abbruchmaterial ist nach Wahl des AN zu verwerten. Rückstände und lose Steine sind vollständig zu entfernen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass angrenzende Bauwerke oder Flächen nicht beschädigt werden. Abrechnung nach m3 abgebrochener Gabionenwand.
17.0010
Abbruch einer Gabionenwand
10.00
m3
17.0020 Mauerwerk abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... Aufbr.tw.entsogen Mauerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen. Abgerechnet wird das abgebrochene Mauerwerk, wobei Öffnungen und Nischen bis zu 0,5 m3 Einzelgröße und Schlitze bis zu 0,1 m3/m übermessen werden. Bauteil 'Schichtenmauerwerk aus Naturstein im Anschluss zum Brückenflügel nordwestlich der Bestandsbrücke. Steindicke i. M. 40cm.'Mauerwerk 'aus Naturstein. Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Fugenmörtel.'Abbruchart 'nach Wahl des AN.'Wieder verwertbare Steine 'in transportable Stücke brechen, aufnehmen, fördern und auf befestigter Zwischen- lagerfläche des AG zwischenlagern. Material in Mieten auflagern. Transportweg einfach max. 11,5 km.'Nicht wieder verwertbare Steine und übriges Abbruchgut entsorgen. Entsorgung wird gesondert vergütet.
17.0020
Mauerwerk abbrechen ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... ... Freitext ... Aufbr.tw.entsogen
5.00
m3
18 Lager, Übergänge, Geländer für Ingenieurbauten
18
Lager, Übergänge, Geländer für Ingenieurbauten
Vorbemerkungen zu Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten 1. Allgemeines 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. 2.2 Das Herstellen und Einbauen von Lager- und Ankerplatten gehört zum vertraglichen Leistungsumfang im Rahmen der Herstellung und des Einbaus vom Lagern. 2.3 Der Einbau von Verguß- und Versetzmörtel gehört zum vertraglichen Leistungsumfang im Rahmen der Herstellung und des Einbaus vom Lagern. 3. Abrechnung 3.1 Die Länge des Fahrbahnübergangs (ohne Gesimsbleche) wird in Profilachse horizontal gemessen.
Vorbemerkungen zu Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten
18.0010 Geländer abbauen ... Freitext ... Stahl ... Freitext ... Pfosten abtr. Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und nach Wahl des AN verwerten. Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den Achsen der Endpfosten bzw. Endstäbe. Geländer 'als Rohrgeländer mit Handlauf und einem Zwischenholm auf Stützwand bei Autohaus Zehder, nordöstlich Bestandsbrücke (neu A10).'Baustoff = Stahl. Höhe des Geländers 'bis 1,10m.'Pfosten abtrennen.
18.0010
Geländer abbauen ... Freitext ... Stahl ... Freitext ... Pfosten abtr.
5.00
m
18.0020 Geländer abbauen ... Freitext ... Stahl ... Freitext ... ... Freitext ... Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und nach Wahl des AN verwerten. Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den Achsen der Endpfosten bzw. Endstäbe. Geländer 'als Rohrgeländer mit Handlauf bei Fußgänger- treppe südöstlich Bestandsbrücke (neu A 40).'Baustoff = Stahl. Höhe des Geländers 'bis 1,10m.'Pfosten 'inkl. Fundamente in Böschung, Neigung bis 1:1,5 ausbauen.'
18.0020
Geländer abbauen ... Freitext ... Stahl ... Freitext ... ... Freitext ...
8.00
m
20 Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten
20
Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten
Vorbemerkungen zu Oberflächenschutz, Dichtung, Schutz, Fugen in Beton 1. Allgemeines 1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt ggf. Strahlgut ein. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind. 2.2 Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang.
Vorbemerkungen zu Oberflächenschutz, Dichtung, Schutz, Fugen in Beton
Vorbemerkungen zu Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen 1. Allgemeines 1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt Strahlgut und ausgebaute Bauteile ein. 2. Baubehelfe 2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. 3. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 3.1 Bei Abbruch und Abtrag von Betonbauteilen und bei Bohrungen und Trennschnitten in Betonbauteilen ist eine Erhöhung der Betondruckfestigkeiten, z.B. aufgrund der Nacherhärtung gegenüber den Angaben in den Bestandsunterlagen um bis zu 2 Druckfestig- keitsklassenstufen zu berücksichtigen und gehört zum vertraglichen Leistungsumfang. 3.2 Das Trennen und Einfüllen von Abbruch- und Ausbaumaterial mit gefährlichen Stoffen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in bereitgestellte Behälter gehört zum vertraglichen Leistungsumfang.
Vorbemerkungen zu Abbruch und Ausbau von Bauwerken und Bauwerksteilen
Abbruch asbesthaltige Brückenabdichtung Hinweis zu den Schadstoffentferungsarbeiten: Im Zuge des Abtragsvorgangs jeder Schichten ist unbedingt auf die Abtragstiefe zu achten, um die unterliegende schadstoffbelastete Schicht nicht zu beschädigen. Mehraufwendungen in Randbereichen oder Fugenübergängen sind in nachfolgende Positionen einzurechnen. Die Bearbeitung von Kleinflächen ist einzurechnen. Die für die Entfernung des schadstoffhaltigen Abdichtungsmaterials angewendeten Verfahren sind entsprechend Schadstoffgehalt und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu wählen.
Abbruch asbesthaltige Brückenabdichtung
20.0010 Anzeige nach TRGS 519 Anzeige der Abbrucharbeiten entsprechend der Forderungen der TRGS 519 beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Eine Zweitfertigung ist dem AG zu übergeben. für Ausbau Asbest-haltige Abdichtung und elastische Fugendichtmasse.
20.0010
Anzeige nach TRGS 519
L
1.00
psch
20.0020 Betriebsanweisung erstellen Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffG und TRGS 519 aufstellen und übersenden einer Betriebsanweisung (Arbeitsanweisung) zur Entfernung Asbest-haltige Abdichtung und elastische Fugenmasse des Brückenbauwerks an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Eine Zweitschrift ist dem AG zu übergeben.
20.0020
Betriebsanweisung erstellen
L
1.00
psch
20.0030 Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten gefährlicher Bauteile und Stoffe Einrichten, vorhalten, unterhalten, betreiben und räumen der besonderen Baustelleneinrichtung für die Durchführung der Abbrucharbeiten von Asbest-haltiger Abdichtung und elastische Fugenmasse nach Bedarf des AN und Erfordernis. Abdichtung und Fugenmasse asbesthaltig, siehe Bericht Schadstoffvoruntersuchung gemäß Unterlagen des AG. Für diese Abbrucharbeiten zusätzlich erforderliche Baustelleneinrichtung gemäß TRGS 519 herstellen. für Abdichtungsschichten Bestandsüberbau asbesthaltig. Hierzu gehören unter anderem Leistungen wie: > Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze mit besonderen Anforderungen (u.a. Sanierungsbereich mit Schleuse, Abschottung und raumlufttechn. Anlagen (Schwarz-Weiß-Bereich) etc.) einschl. ggf. erforderlicher Gründung, entsprechend statischen, konstruktiven und sicherheitstechnischen Erfordernissen; Einschl. statischer Nachweise und Ausführungspläne herstellen und zur Prüfung vorlegen. > Spezielle PSA > Absicherung und Markierung Rückbaubereich > Versorgungsanschlüsse für techn. Anlagen und Messungen herstellen > Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel anfahren und betriebsfertig aufstellen. > Baubüros, Unterkünfte, Wasch-/ Dusch-Container, Werkstätten, abschließbare Lagerräumen und dgl. anfahren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle , soweit erforderlich, herstellen. Schadstoffspezifische Baustelleneinrichtung über die Dauer der Rückbauarbeiten vorhalten, unterhalten und Betreiben der Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren u. dgl. Räumen der Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen etc. Die Durchführung der im Zusammenhang mit den Asbestarbeiten anfallenden Messungen (Arbeitsplatzkonzentration) ist ebenso Bestandteil der Leistungen des AN und hier einzukalkulieren.
20.0030
Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten gefährlicher Bauteile und Stoffe
L
1.00
psch
20.0040 Entfernung schadstoffbelasteter Abdichtung im Fahrbahnbereich, horizontal Schadstoffbelastete Brückenabdichtung im Fahrbahnbereich des Überbaus, auch an Teilflächen, horizontal, mit zugelassenem, emissionsarmen Abtragsverfahren entsprechend TRGS 519 (z.B. Fräsen, Abziehen mit erhitzen etc.) nach Wahl des AN abtrennen und parzellieren sowie händisch verpacken. Abdichtung auf: Überbaubeton im Fahrbahnbereich ggf. in mehreren Arbeitsgängen und unterschiedlichen Verfahren bis OK Beton abtragen. Bauteil: Bestandsbrücke Abdichtungsschichten im Fahrbahnbahnbereich gemäß Bestandsunterlagen des AG bestehend aus: - bituminöser Voranstrich - Dichtungsschicht = 0,1mm Kupferriffelband/-folie - Schutzschicht = Asphaltbeton und Gussasphalt, unmittelbar auf Abdichtung, Restdicke bis 2cm (nach Abtrag der Schutzschicht; dieser erfolgt über gesonderte Position.) Eschwernisse beim Abtrag wie z.B. durch Brückenabläufe oder Borde u. dgl. gehören zum Leistungsumfang. Abdichtung asbesthaltig, Siehe Untersuchungsbericht Schadstoffanalyse gemäß Unterlagen des AG. Untergrund: Beton Gerät(e) entsprechend Abbruchverfahren, nach Wahl des AN. Inkl. erforderliches Trennen, Reinigen, Sortieren, Zerkleinern, Konfektionieren, Verpacken, Transport innerhalb der Baustelle zur bereitgestellten Lagerfläche des AG zur Beprobung und Abholung innerhalb der Baustelle. Einschließlich aller Verpackungsmittel (Big Bags etc.) Verpackungsmittel: verrotbare Asbest-Big Bags. Die einzelnen Big Bags sind auf Europaletten zu lagern. Die Europaletten gehen ebenfalls in Eigentum des AG über. Abfalleinstufung: Gemäß Prüfbericht Abfallklassifizierung: schadstoffbelastet, gefährlich Schadstoff Asbest TRGS 519, DGUV-Regel 101-004. Entsorgung: wird separat vergütet.
20.0040
Entfernung schadstoffbelasteter Abdichtung im Fahrbahnbereich, horizontal
365.00
m2
20.0050 Entfernung schadstoffbelasteter Abdichtung im Kappenbereich, horizontal Schadstoffbelastete Brückenabdichtung im Kappenbereich des Überbaus, auch an Teilflächen, horizontal, mit zugelassenem, emissionsarmen Abtragsverfahren entsprechend TRGS 519 (z.B. Fräsen, Abziehen mit erhitzen etc.) nach Wahl des AN abtrennen und parzellieren sowie händisch verpacken. Abdichtung auf: Überbaubeton im Kappenbereich und Kappenunterseite ggf. in mehreren Arbeitsgängen und unterschiedlichen Verfahren bis OK Beton abtragen. Bauteil: Bestandsbrücke Abdichtungsschichten im Kappenbereich gemäß Bestandsunterlagen des AG bestehend aus: - bituminöser Voranstrich - Dichtungsschicht = 0,1mm Kupferriffelband/-folie - Schutzschicht = Wollfilzpappe E333 Eschwernisse beim Abtrag wie z.B. durch Brückenabläufe oder Borde u. dgl. gehören zum Leistungsumfang. Abdichtung asbesthaltig, Siehe Untersuchungsbericht Schadstoffanalyse gemäß Unterlagen des AG. Untergrund: Beton Gerät(e) entsprechend Abbruchverfahren, nach Wahl des AN. Inkl. erforderliches Trennen, Reinigen, Sortieren, Zerkleinern, Konfektionieren, Verpacken, Transport innerhalb der Baustelle zur bereitgestellten Lagerfläche des AG zur Beprobung und Abholung. Einschließlich aller Verpackungsmittel (Big Bags etc.) Verpackungsmittel: verrotbare Asbest-Big Bags. Die einzelnen Big Bags sind auf Europaletten zu lagern. Die Europaletten gehen ebenfalls in Eigentum des AG über. Abfalleinstufung: Gemäß Prüfbericht Abfallklassifizierung: schadstoffbelastet, gefährlich Schadstoff Asbest TRGS 519, DGUV-Regel 101-004. Entsorgung: wird separat vergütet.
20.0050
Entfernung schadstoffbelasteter Abdichtung im Kappenbereich, horizontal
165.00
m2
20.0060 Abfräsen von restlichen Abdichtungsanhaftungen Rückstandsloses Abfräsen von asbesthaltigen Restanhaftungen, Anstrichen bzw. Dickbeschichtungen mit Direktabsaugung an Aufkantungen und Bereichen, die vom vorherigen Verfahren der Vorposition nicht ausreichend erfasst werden konnten mittels zugelassenem Fräsverfahren (DGUV Information 201-012 BT 17). Abdichtung auf: Überbaubeton im Fahrbahn- und Kappenbereich und Kappenunterseitig Ggf. Abtrag der oberen Betonoberfläche. Für das rückstandslose Abfräsen sind ggf. mehrere Abfräsvorgänge einzukalkulieren. Untergrund: Beton Stärke: Der verbleibende Untergrund aus Beton muss als unbelastet eingestuft werden können. Eschwernisse beim Abtrag wie z.B. durch Brückenabläufe oder Borde u. dgl. gehören zum Leistungsumfang. Inkl. erforderliches Trennen, Reinigen, Sortieren, Zerkleinern, Konfektionieren, Verpacken, Transport innerhalb der Baustelle zur bereitgestellten Lagerfläche des AG zur Beprobung und Abholung. Einschließlich aller Verpackungsmittel (Big Bags etc.) Verpackungsmittel: verrotbare Asbest-Big Bags. Die einzelnen Big Bags sind auf Europaletten zu lagern. Die Europaletten gehen ebenfalls in Eigentum des AG über. Abfalleinstufung: Gemäß Prüfbericht Abfallklassifizierung: schadstoffbelastet, gefährlich Schadstoff Asbest TRGS 519, DGUV-Regel 101-004. Entsorgung: wird separat vergütet.
20.0060
Abfräsen von restlichen Abdichtungsanhaftungen
L
1.00
psch
20.0070 Entfernung schadstoffbelasteter Fugendichtmasse Asbesthaltige Fugendichtmasse aus vorhandenen Fugenspalt der Kappenfugen entfernen. Fugenverlauf horizontal (Ober- und Unterseitig) und vertikal. Fugenspaltbreite bis 30mm. Fugenmassentiefe bis 30mm. Fugenmasse mit zugelassenem, emissionsarmen Abtragsverfahren entsprechend TRGS 519 nach Wahl des AN ausbauen, inkl. Nachbearbeitung der Fugenflanken, bis keine Rückstände mehr vorhanden sind. Ggf. in mehreren Arbeitsgängen und unterschiedlichen Verfahren bis OK Beton abtragen. Fugenmaterial aufnehmen und ordnungsgemäß verpacken. Bauteil: Bestandsbrücke, elastische Fugenmasse in Kappenfugen Fugenmasse asbesthaltig, Siehe Untersuchungsbericht Schadstoffanalyse gemäß Unterlagen des AG. Untergrund: Beton Gerät(e) entsprechend Abbruchverfahren, nach Wahl des AN. Inkl. erforderliches Trennen, Reinigen, Sortieren, Zerkleinern, Konfektionieren, Verpacken, Transport innerhalb der Baustelle zur bereitgestellten Lagerfläche des AG zur Beprobung und Abholung. Einschließlich aller Verpackungsmittel (Big Bags etc.) Verpackungsmittel: verrotbare Asbest-Big Bags. Die einzelnen Big Bags sind auf Europaletten zu lagern. Die Europaletten gehen ebenfalls in Eigentum des AG über. Abfalleinstufung: Gemäß Prüfbericht Abfallklassifizierung: schadstoffbelastet, gefährlich Schadstoff Asbest TRGS 519, DGUV-Regel 101-004. Entsorgung: wird separat vergütet.
20.0070
Entfernung schadstoffbelasteter Fugendichtmasse
60.00
m
20.0100 Abdichtung Unterbauten aufnehmen, Rückseite Abdichtung nach Unterlagen des AG an erdberührter Rückseite der Widerlager und Flügel, ggf. in mehreren Arbeitsgängen und unterschiedlichen Verfahren bis OK Beton abtragen. Erforderliche Trennschnitte herstellen. Einzurechnen ist das rückstandslose entfernen von Restanhaftungen und Anstrichen in Raustellen der Betonoberfläche u. dgl. mit Verfahren nach Wahl des AN. Abdichtung gem. Bestandsunterlagen bestehend aus: - Voranstrich = Kaltbitumen - Dichtungsschicht = Bitumendeckanstrich Der AN hat sein Abbruchverfahren sowie sämtliche Gerätschaften, PSA etc.entsprechend anzupassen, sowie sämtliche hierfür erforderliche Kosten zum Rückbau, Die Ausführung hat durch Personal zu erfolgen, welches für die Arbeiten speziell qualifiziert ist. Abbruchgut in bereitgestellte Container zwischenlagern. Die Entsorgungsgebühr wird gesondert vergütet. Das vollständige Abtragen des bitum. Voranstriches ohne Rückstände, eventuell durch Fräsen der oberen Betonoberfläche gehören zum Leistungsumfang.
20.0100
Abdichtung Unterbauten aufnehmen, Rückseite
70.00
m2
24 Kabelbauarbeiten
24
Kabelbauarbeiten
Bemerkung zu den Kabelbauarbeiten Die nachfolgenden Positionen beinhalten Leistungen für den Rückbau von Spartenanlagen im Baufeld. Der AN hat die Rückbauarbeiten sowie sämtliche erforderliche Kabelbauarbeiten rechtzeitig vor geplantem Beginn anzumelden - siehe unter anderem auch Kapitel 2.10 Anlagen im Baugelände der Baubeschreibung.
Bemerkung zu den Kabelbauarbeiten
24.0060 Straßenbeleuchtungsmast Stahl abbauen Straßenbeleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 5m aus Stahlkonstruktion ohne Ausleger inkl. Leuchtkörper und Fundament aus ausbetoniertem Leerrohr DN 400, L = 1,50m mit Betonauffüllung bis 0,50m3 nach Freischaltung durch das Versorgungsunternehmen ausbauen, Fundament abstemmen und Abbruchgut einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Mast und Leuchtkörper aufnehmen, laden und innerhalb Baustelle verfahren, abladen und zwischenlagern. Kabelzug- und Demontagearbeiten der Kabelanlagen erfolgen baubegleitend durch das Versorgungsunternehmen. Erf. Geräte, Hilfsmittel etc. sind einzurechnen.
24.0060
Straßenbeleuchtungsmast Stahl abbauen
2.00
St
24.0070 Straßenbeleuchtungsmast Stahlbeton abbauen Straßenbeleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 10m aus Stahlbetonkonstruktion (Mastdurchmesser im Sockelbereich 25cm) mit Einfach-Ausleger inkl. Leuchtkörper und Fundament aus ausbetoniertem Leerrohr DN 400, L = 1,50m mit Betonauffüllung bis 0,50m3 nach Freischaltung durch das Versorgungsunternehmen ausbauen, Fundament abstemmen und Abbruchgut einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Mast und Leuchtkörper aufnehmen, laden und innerhalb Baustelle verfahren, abladen und zwischenlagern. Kabelzug- und Demontagearbeiten der Kabelanlagen erfolgen baubegleitend durch das Versorgungsunternehmen. Erf. Geräte, Hilfsmittel etc. sind einzurechnen.
24.0070
Straßenbeleuchtungsmast Stahlbeton abbauen
2.00
St
24.0080 Straßenbeleuchtungsmast Stahlbeton abbauen Straßenbeleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 10m aus Stahlbetonkonstruktion (Mastdurchmesser im Sockelbereich 25cm) mit Peitschen-Ausleger nach Freischaltung durch das Versorgungsunternehmen ausbauen. Der Mast ist in die Brückenpfeiler integriert und einbetoniert. Mast mit Verfahren nach Wahl des AN abbrechen. Mast und sonstiges Abbruchgut einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Kabelzug- und Demontagearbeiten der Kabelanlagen erfolgen baubegleitend durch das Versorgungsunternehmen. Erf. Geräte, Hilfsmittel etc. sind einzurechnen.
24.0080
Straßenbeleuchtungsmast Stahlbeton abbauen
2.00
St
24.0090 Fahnenmast abbauen Fahnenmasten aus Stahlrohren einschl. Fundament vollständig abbauen. Höhe über Gelände bis 10,00m Durchmesser bis 25cm. Alle erforderlichen Erdarbeiten, auch Handschachtung ausführen. Fundament freilegen, ausbauen bzw. abbrechen. Fundamentgröße bis 1 m3. Untergrundbefestigung = Grünfläche Homogenbereich gem. Unterlagen des AG. Aushub innerhalb der Baustelle zwischenlagern. Wiederverwendbare Teile reinigen und innerhalb der Baustelle befördern und lagern. Nicht wiederverwendbare Stoffe und übriges Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. Erf. Geräte, Hilfsmittel etc. sind einzurechnen. Fundamentlöcher mit geeignetem Boden des AN verfüllen und verdichten.
24.0090
Fahnenmast abbauen
2.00
St