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Verbindliche Vorbemerkungen (VV)
Ergänzend zu den Vortexten Carl-Orff-Schule, LK Emsland (2024-0,43)
gelten folgende Verbindliche Vorbemerkungen (VV):
VV 1 BAUSTOFFE, BAUKONSTRUKTIONEN
1.1 Fabrikate / Produkte / Gleichwertigkeit
Sofern in einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses
Fabrikatangaben, Herstellerbezeichnungen oder konkrete Produkthinweise
enthalten sind, sind diese als Referenzbeschreibung des geforderten
Qualitäts- und Leistungsniveaus zu verstehen.
Es können auch gleichwertige Produkte angeboten werden.
Die Gleichwertigkeit ist insbesondere anhand der folgenden Kriterien zu
beurteilen:
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. erforderliche
Verwendbarkeitsnachweise
- statische Eignung entsprechend den in der jeweiligen Position
genannten
Anforderungen
- technische Eigenschaften und Kennwerte gemäß den positionsbezogenen
Angaben des Leistungsverzeichnisses.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des angebotenen Produkts durch
geeignete Unterlagen nachzuweisen.
1.2 Umweltverträglichkeit
Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit
möglich -schadstofffrei bzw. schadstoffarm sein.
Danach dürfen nicht eingesetzt werden (auszugsweise und aktualisiert):
- formaldehydhaltige Produkte über 0,1 ppm
- isocyanathaltige Produkte über 0,002 ppm
- FCKW- oder PVC-haltige Produkte, wenn Alternativen zur Verfügung
stehen
- asbesthaltige Baustoffe
- Hölzer, die nicht aus ökologischem Waldbau stammen (in Verbindung
mit DS 1440/2007)
Weitere Anforderungen:
- PCB-, PCP- oder lindanhaltige Produkte dürfen nicht eingesetzt
werden.
- Künstliche Mineralfasern dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn
sichergestellt ist, daß keine Fasern in Innenräume gelangen können.
Sie müssen als "frei von Krebsverdacht" gem. Anhang V Nr.7 der
Gefahrstoffverordnung (GefStdffV) gekennzeichnet sein.
- In Innenräumen dürfen nur "sehr emissionsarme" Anstriche, Kleber
und
Spachtelungen (EMICODE EC1) verwendet werden, ansonsten nur
lösemittelarme Produkte (max. 10% organische Lösemittel).
Bauteile und Baustoffe dürfen kein Isocyanat und/oder Polyurethan
enthalten. (kein PU-Schaum!)
Belastete Abwässer (z.B. mit Chemikalien) dürfen nicht in die
Kanalisation gelangen, sie sind separat fachgerecht zu entsorgen.
1.3 Luftdichte und wärmebrückenfreie Bauweise
Wärmebrücken sind in der Planung minimiert und in den Detailplänen die
luftdichten Ebenen festgelegt (gem. DIN 4108, Teil 7). Insbesondere an
den Anschlüssen hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten der
DIN 4108 Beiblatt 2 und den Details entsprechend sorgsam ausgeführt
werden.
Das Gebäude wird in einer Luftdichtigkeitsmessung auf die
Luftdichtigkeit hin untersucht. Gefundene Leckagen müssen, sofern sie
die eigene Leistung betreffen, unverzüglich nachgearbeitet werden.
Der AN hat Randabschlüsse/Übergänge der Luftdichtebene (Folien zu
eigenen oder bauseitigen Anschlüssen etc.) durch die Bauleitung formell
abnehmen zu lassen, bevor er sie nicht sichtbar oder nachträglich schwer
zugänglich umbaut.
1.4 Schadstofffreiheit der Raumluft
Nach Fertigstellung der Leistungen des AN werden vom AG in jedem Gebäude
Raumluftmessungen auf Schadstoffe durchgeführt und bewertet.
VV 2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN/ STUNDENLOHNARBEITEN:
Sollte sich mit dem Baufortschritt die Notwendigkeit der Ausführung von
nicht im Angebot/LV erfassten Arbeiten ergeben, so sind diese
unverzüglich mit der Bauleitung abzustimmen und Nachtragsangebote gemäß
§ 2 Nr. 6 (2) VOB (B) einzureichen. Den Nachträgen sind detaillierte
Kalkulationsgrundlagen mit Bezug auf die Angebotspreise beizufügen.
Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall vor der Ausführung einer
besonderen Vereinbarung mit der Bauleitung. Stundenlohnnachweise ohne
umgehende Anerkennung durch die Bauleitung werden nicht vergütet.
VV 3 TERMINE
Die in diesem LV beschriebenen Leistungen werden nach Fertigstellung der
Rohbaukonstruktion der Sohlplatte, des Aufzugsschachtes und der
Stahlbetonsockel durchgeführt.
Die Grundlage der Werk- und Montageplanung sind die Planmaße der
Ausführungsplanung, vor Fertigung erstellt der Unternehmer
eigenverantwortlich ein Aufmaß. Die Fertigung erfolgt nach dem
aufgemessenen Planstand.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens 10
Werktage nach Auftragserteilung für seine Arbeiten (einschl.
Werkstattarbeiten) einen detaillierten Terminplan aller
Leistungsbereiche, mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der
einzelnen, vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen zueinander,
vorzulegen (2-fach), abzustimmen und erforderlichenfalls wieder
vorzulegen.
Die Grundlage für die Terminplanung des AN sind die geplanten
Terminabschnitte.
Einvernehmlich kann ein anderer Ablauf mit dem AG vereinbart werden.
Bauverzögerungen sind unverzüglich anzumelden.
Die Leistungen werden nach Fertigstellung des AN teilabgenommen.
Bauverzögerungen / Behinderungen aufgrund von Wetterverhältnissen
können, wenn sie nachvollziehbar erläutert werden, zwar zu
Zeitverzögerungen aber nur in Absprache mit dem AG zu Mehrkosten führen.
Der AN hat nach Fertigstellung eine komplette Bau- und Fassadenreinigung
durchzuführen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen.
VV 4 BAUTAGESBERICHTE
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die
Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
VV 5 ERDUNG
Alle Leistungen für die Erdung von Bauteilen, entsprechend den örtlichen
Vorschriften, unterliegen als Nebenleistung der Ausführung und
Verantwortung des Auftragnehmers.
VV 6 ERHÖHTE ANFORDERUNG AN TOLERANZEN
Die Stahlbetonarbeiten wurden mit erhöhten Anforderungen an die
Einhaltung von Toleranzen ausgeschrieben. Festgelegt wurde, dass die
Grenzwerte für Maßabweichungen (Grenzabweichungen) im Grundriss und im
Aufriss gemäß DIN 18202, Tabelle 1 einen Maximalwert von +/- 16mm nicht
überschreiten dürfen. Dies muss der Bieter in seiner Ausführungsplanung
berücksichtigen und in die Einheitspreise einkalkulieren.
VV 7 DOKUMENTATION, BESTANDSUNTERLAGEN
Der Auftraggnehmer hat als Nebenleistung spätestens zur Abnahme
bezüglich seiner ausgeführten Leistungen eine Dokumentation mit
folgenden Inhalt digital zu übergeben, Erklärungen und Prüfbücher im
Original (als Papierausfertigung):
1. Benennung der ausgeführten Produkte, ggf. inkl. Modellbezeichnung und
technischen Leitwerten (z.B. U-Wert),
2. Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung
und Einbau der ausgeführten Produkte, insbesondere relevanter
Ausführungen für den Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz,
3. Fachunternehmererklärung (a: Leistungen nach allgemein anerkannten
Regeln der Technik ausgeführt, b: Leistung gemäß der vertraglich
vereinbarten Eigenschaften - ohne gebrauchseigenschaftsherabsetzende
Fehler oder Mängel)
4. Prüfbücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen,
Brandschutzabschlüsse, rauchmeldegesteuerte Feststellanlagen,...)
5. Unternehmererklärung nach EnEV § 26a, sofern zutreffend.
Die Bestandsunterlagen sind eine Nebenleistung des AN und spätestens mit
der Abnahme digital beizubringen:
1. Bestandszeichnungen
2. Bedienungsanweisungen
3. Ersatzteillisten
4. Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle
AG und AN sind sich einig darüber, dass die unter VV 8 benannten
Bestandsunterlagen wesentlicher Vertragsbestandteil sind und das Fehlen
einzelner Unterlagen einen wesentlichen Mangel der Leistungen des AN
darstellt.
VV 8 BESONDERER HINWEIS ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG ("LV"):
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Vorgänge "Herstellen", "Liefern"
und "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge
unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und der für die Leistungen in
diesem LV maßgebenden Ausführungsbestimmungen der ATV-VOB Teil C als
beschrieben. Dies gilt uneingeschränkt für alle Titel des
Leistungsverzeichnisses.
Die in diesem LV beschriebenen bzw. dargestellten Planungsdetails sind
Stand der Planung und Vorabzüge.
In diesem LV werden Produkte neutral beschrieben, die die gewünschten
Qualitiäten (funktional / gestalterisch) sicher stellen. Wie oben
beschreiben, hat der Bieter die Möglichkeit gleichwertige Produkte
anzubieten. Der Nachweis der Gleichwertigkeit erfolgt durch den Bieter.
Der Bieter hat sämtliche Maßnahmen zum Schutz (Witterung / Beschädigung
u.a.) seiner Bauelemente im eingebauten und im nicht eingebauten Zustand
in die EP einzukalkulieren und kann dies nicht gesondert in Rechnung
stellen.
VV 9 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung legt der AN die komplette
Ausführungsplanung für die Leistungen dem AG zur Prüfung vor. Dies
beinhaltet alle im Folgenden ausgeschriebenen Titel. Die Prüfung wird
ca. 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Ausführungsplanung erfolgt
entsprechend frühzeitig vor der Produktion der Bauteile. Dies ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
VV 10 (entfällt)
VV 11 ANLAGEN
Folgende Anlagen ergänzen dieses LV:
Die Zeichnungsanlagen 11.1 werden zum Bestandteil der vereinbarten
Leistung.
11.1 Planungsunterlagen Architektur
1.1 Lageplan_Auszug Amtliche Karte
02_Abstandsflaechenplan_20251211_V2
02_Auszug Amtliche Karte 1-5000_20251211_V1
1.2 Grundrisse
COS_ARC_5_GR_00_001_02_V Grundriss EG - Teil 01
COS_ARC_5_GR_00_002_02_V Grundriss EG - Teil 02
COS_ARC_5_GR_00_005_00_V Grundriss OG - Teil 01
COS_ARC_5_GR_00_006_00_V Grundriss OG - Teil 02
COS_ARC_5_DA_010_00_V Dachaufsicht - Teil 01
COS_ARC_5_GR_011_00_V Dachaufsicht - Teil 02
1.3 Ansichten_Schnitte
COS_ARC_5_AN_NO_060_00_V Ansichten Nord-West _ Ost
COS_ARC_5_AN_SW_060_00_V Ansichten Süd _ West
COS_ARC_5_SN_040_00_V Schnitt A-A_ BB _ CC - Längs- und Querschnitt
1.4 Detailplanung Fassade
COS_ARC_5_DET-201_00_V_ Bauteilkatalog Außenwände
COS_ARC_5_DET-202_00_V_ Bauteilkatalog Dächer
COS_ARC_5_DET-203_00_V_ Regeldetails Sockel
COS_ARC_5_DET-204_00_V_ Fassadenanschlüsse
COS_ARC_5_DET-205_00_V_ Anschlüsse Innen- an Außenwände
1.5 Detailplanung Fenster_Außentüren
COS_ARC_5_DET-301_00_V_ Typenplan Fenster EG
COS_ARC_5_DET-302_00_V_ Typenplan Fenster OG
COS_ARC_5_DET-303_00_V_ Regeldetail Fenster
COS_ARC_5_DET-305_00_V_ Typenplan Außentüren
COS_ARC_5_DET-306_00_V_ Regeldetail Außentüren
1.6 Übersichtspläne_Farbkonzept
COS_ARC_5_DET-901_00_V_ Farb- und Materialkonzept Fassade
11.2 Statik
225-057_TWP_GPL_GS_0_Band-1_0_P_Statische Berechnung
225-057_TWP_GPL_ME_0_Massenermittlung
225-057_TWP_GPL_P_0_1_0_P_GRD
225-057_TWP_GPL_P_0_2_0_P_EG
225-057_TWP_GPL_P_0_3_0_P_OG
11.3 Brandschutzkonzept
W2025169-03 Brandschutzkonzept - LP 4_Anmerkungen MOS
11.4 Wärmeschutznachweis
W2025169-05b Wärmeschutznachweis
11.5 Schallschutznachweis_Raumakustik
W2025169-04d Schallschutznachweis
W2025169-06b Raumakustisches Konzept
Verbindliche Vorbemerkungen (VV)
3 FENSTER, TÜREN UND RWA
3
FENSTER, TÜREN UND RWA
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Gegenstand dieses Titels ist lediglich die Produktion
und Anlieferung (ohne Einbau) von Fenstern und
Pfosten-Riegel-Fassden gem. EN 14351-1 in Holz-Metall-
Bauweise einschließlich Oberflächenendbehandlung und
Verglasung. Der Einbau der Fenster und Pfosten-Riegel-
Fassden wird im Titel 1 "Fassaden" kalkuliert, die
Lieferung erfolgt an die Baustelle.
Die raumseitig angeordneten Profile bestehen aus
lamelliertem Holz. Die Holzprofile nehmen die Kräfte
aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen,
Beschlägen usw. auf und leiten diese in den Baukörper
ab. Die Metallprofile verhindern eine direkte
Bewitterung des Holzes. Die Befestigung des
Aluminiumrahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über
demontierbare Dreh- und Drehkliphalter aus hochwertigen
und temperaturbeständigen Kunststoffen. Somit ist eine
spannungsfreie Ausdehnung der unterschiedlichen
Materialien gewährleistet. Die Metallprofile sind mit
einem durchgängigen Belüftungs- und Entwässerungssystem
ausgebildet.
Der Angebotsbearbeitung ist grundsätzlich die
Richtlinie HM.01 "Richtlinie für Holz-Metall-Fenster-
und Außentürkonstruktionen" und die Richtlineie HM.02
"Richtlinie für Holz- Metallfassaden" zugrunde zu
legen.
Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, daß bei der
Bemessung der Konstruktion die Gebäudeform, die
Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis- und
sonstige auf das jeweilige Bauteil einwirkende Lasten
berücksichtigt wurden.
ZTV 3.00 Beschreibung Fenster, Türen und RWA
Die Außentüren und Außenfenster sollen als Holz-Alu-
Rahmenelemente vorgesehen werden.
Die notwendigen Treppenräume und das Foyer werden über
rechteckige bzw. rinde RWA-Oberlichtkuppeln im dach
entraucht.
ZTV 3.01 Vom Bieter auf Nachfrage vorzulegende
Nachweise:
1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr.
2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen
Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit kann du rch Vorlage des gültigen
Eignungsnachweises für das angebotene System vom
Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der
RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.,
Frankfurt oder durch Vorlage des RAL Gütezeichen Holz-
Metall-Fenster erfolgen.
Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen
einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein
dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System
und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen
Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine
Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen
Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit)
, EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210
(Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech.
Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen
wurde.
2. Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im
Zusammenhang mit dem CE-Zeichen für Fenster in EN
14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen.
Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RAL-
Gütezeichens Holz-Metall-Fenster erbracht. Die vom
Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder
Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der
Angebotsabgabe zu benennen.
3. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung
geforderten wärmetechnischen Werte erfüllt werden. Bei
diesem Nachweis sind die Ausführungen der gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Vorgaben der
EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu
berücksichtigen.
4. Wenn der Baukörperanschluss von den Vorgaben in DIN
4108 Bbl. 2 abweicht, und/oder die Planungsvorgabe die
anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich
Bedenken geltend zu machen. In diesen Fällen ist die
Erfüllung der mit diesen ZTV aufgestellten wärme- und
feuchtetechnischen Forderungen für den
Baukörperanschluss durch eine Temperaturfeldberechnung
mit graphischem Isothermenverlauf durch die
Anschlussausbildung nachzuweisen.
Diesem Nachweis muss der Verlauf der 13 °C-Isotherme
als schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur
(DIN 4108-2) zu entnehmen sein. Wird seine Angabe
gefordert, ist über eine Isothermenverlaufsberechnung
auch der fRsi-Wert zu ermitteln.
Alternativ kann der Nachweis der 13 °C-Isotherme oder
des fRsi-Faktors für entsprechende
Baukörperanschlussausbildungen unter Verwendung von
Wärmebrückenkatalogen geführt werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
ZTV 3.02 Holz-Alu-Fenster (-türen)
Eingebaut werden Holz-Alu-Fenster (-türen) als
Rahmenkonstruktionen,
Profildicke richtet sich nach den erforderlichen
Glasstärken.
Holzart: Fichte
Formale Anforderungen an die Konstruktionen
Holz-Aluminium Fenster und Holz-Metall-Verbundfenster
im Sinne dieser Ausschreibung sind Konstruktionen, die
auf der Außenseite durch Metallprofile abgedeckt sind.
Sie haben einen materialgerechten Verbund von Holz und
Metall. Die raumseitig angeordneten Profile bestehen
aus lamelliertem Holz. Die Holzprofile nehmen die
Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten,
Füllungen, Beschlägen usw. auf und leiten diese in den
Baukörper ab. Die Metallprofile verhindern eine direkte
Bewitterung des Holzes. Die Befestigung des
Aluminiumrahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über
demontierbare Dreh- und Drehklipphalter aus
hochwertigen und temperaturbeständigen Kunststoffen.
Somit ist eine spannungsfreie Ausdehnung der
unterschiedlichen Materialien gewährleistet. Die
Metallprofile sind mit einem durchgängigen Belüftungs-
und Entwässerungssystem ausgebildet.
Holzrahmen
Zur Holzartvorgabe ist die Merkblatt- Serie HO.06
"Holzarten für den Fensterbau" in der jeweils aktuellen
Fassung zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für die
grundsätzliche Eignung der Holzart als auch für die
Holzqualität. Auch die Vorgaben zur botanischen Familie
und des Wuchsgebietes sind einzuhalten.
Die Mindestrohdichten von 450 kg/m3 bei Laubholz und
350 kg/m3 bei Nadelholz bei der Messbezugsfeuchte von
15% sind zwingend einzuhalten.
Bei der Auswahl und Festlegung der Sortierklasse ist
zusätzlich das Merkblatt HO.02 "Auswahl der
Holzqualität für Holzfenster und -haustüren" zu
beachten.
Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Hölzer muss nach
Fertigstellung der Fenster im Bereich von 13 ± 2 %
liegen.
Bei der Verwendung von schichtverleimten Kanten ist die
Tabelle 2 der deutsch-schweizerischen Richtlinie
"Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für
Holzfenster" zugrunde zu legen. Die prinzipielle
Eignung der zur Anwendung kommenden lamellierten und
keilgezinkten Profile ist durch eine Eignungsprüfung
nachzuweisen. Die gleichmäßige Qualität ist durch eine
kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung
sicherzustellen.
Die Flügel- und Blendrahmenprofile sind so auszubilden,
dass alle Holzteile von außen im eingebauten Zustand
abgedeckt sind. Die Aluminium- und Holzteile sind so
miteinander zu verbinden, dass durch materialspezifisch
bedingte Längenänderungen keine unzulässigen Spannungen
und Verformungen auftreten. Die Befestigung der
Aluschale auf dem Holzfenster erfolgt durch
Drehverbinder aus Kunststoff. Der Abstand der Verbinder
darf 20cm nicht überschreiten. Von den Ecken sollte ein
Mindestabstand von 5cm bis 10cm eingehalten werden.
Die Dichtungen in den Flügeln sind umlaufend in einer
Ebene einzubauen und müssen aus einem Stück bestehen.
Sie müssen auswechselbar sein. Die Verträglichkeit des
Materials mit den angrenzenden Stoffen (auch dem
Anstrich) ist zu gewährleisten. Sie müssen PVC-frei
sein. Der Fugendurchlaß-
koeffizent der Fenster u. Türen darf dem der
Wärmeschutzverordnung in Anlage 4 Tabelle 1 Zeile 1
genannten Wert nicht überschreiten.
Das System muss mindestens der "Richtlinie für
Anforderung und Prüfung des Verbundes zwischen
Aluminium- und Holzprofil von Aluminium-Holzfenstern"
des ift Rosenheim entsprechen. (RAL-Gütezeichen)
Oberflächenbeschichtung Holz
Die Holzfenster (Fichte) sollen deckend farblos klar
mit Wasserlack beschichtet werden.
Die Oberflächenbehandlung der Holzteile richtet sich
nach der verwendeten Holzart, dem gewählten
Beschichtungssystem und der zu erwartenden
Beanspruchung der Oberfläche. Es sind die
Verarbeitungsvorschriften der
Beschichtungsmittelhersteller anzuwenden. Sind keine
Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen
Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken
erforderlich:
= 30µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an
grundierten Fenstern*)
= 50 µm im Baukörperanschlussbereich
= 100 µm bei deckender Beschichtung.
*) Gilt auch für alle Flächen unter Metallprofilen und
Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als
wasserführende Ebene ausgeführt sind.
Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke
der Endbehandlung erforderlich.
Das gewählte Beschichtungssystem hat den in VV 3.2
formulierten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit
zu entsprechen.
Verglasung
Die Bemessung der Glasdicke ist Leistung des AN und hat
nach den statischen Beanspruchungen zu erfolgen. Soweit
Normen vorhanden sind, sind diese zugrunde zu legen.
Das gilt für sämtliche Verglasungen.
Die Abstandhalter der Glasscheiben ist aus
thermoplastischen Material herzustellen, Farbe
lichtgrau mit dem schwarzem Aufdruck / Gravur: "Bauherr
/ Fertigmaß / Glasaufbau / Ug-Wert / gWert /
Herstellungsdatum".
Metalle dürfen in Abstandshaltern nicht verwendet
werden. Auf der ganzen inneren Scheibenfläche muß eine
gleichmäßige Oberflächentemperatur und ein homogener U-
Wert gewährleistet sein.
Das Dichtungssystem muss mindestens drei
Entwässerungsebenen haben und eine zusätzliche
Fußpunktentwässerung ermöglichen. Anfallendes Kondensat
muss durch im Dichtungssystem integrierte Kanäle
gesammelt und kontrolliert nach außen abgeleitet
werden. Die Dichtungsprofile müssen so konstruiert
sein, dass die höher liegende Ebene überlappend in die
tiefer liegende Ebene entwässert. Metallische
Überlappungen zur Entwässerung sind nicht erlaubt.
Das Fassadensystem muss einen Druckausgleich mit der
Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der
Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der
Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers
auszuführen. Die Kanten zwischen zwei Glasscheiben auf
der Außenseite dürfen auf keinen Fall mit zusätzlichen
Folien oder Dichtbändern abgedichtet werden.
Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem
schwarzem EPDM-Material hergestellt sein. Die inneren
Dichtungen müssen als komplett übergreifende
Aufsteckdichtungen ohne Durchbrüche in der Dichtebene
ausgeführt werden. Sie müssen aus gestalterischen
Gründen umlaufend gleich hoch sein. Die Verarbeitung
der inneren Dichtungen im Bereich des Kreuzpunktes von
Pfosten und Riegel muss exakt mit dafür vorgesehenen
System-Werkzeugen ausgeklinkt und mit System-
Dichtteilen abgedichtet werden.
Die Abdichtung des Kreuzpunktes von Füllungselementen
muss mit einer selbstklebenden Edelstahlunterlage und
einem speziellen Dichtstück erfolgen.
An einigen Elementen (siehe Positionstext) sind
Fensterflügel einzubauen, die absschließbar sind und
nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden können. Die
Zulassung ist nachzuweisen.
An einigen Elementen (siehe Positionstext) müssen eine
äußere und innere Scheibe aus VSG mit Kennzeichnung
gegen Durchlaufen eingebaut werden.
Die Abnahme der Verglasung erfolgt im Zusammenhang mit
einem Dichtheitstest (Blower-Door-Messung).
Aluminium-Werkstoffe
Die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis -4
sowie die EN 755-1 für stranggepresste Profile DIN 485-
1+2 bei Blechen. Zu beachten ist weiter EN 12020 bei
Strangpressprofilen aus AW-6060-T 66 (alte Bezeichnung
AlMgSi 0,5).
Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. Bei
anderen Metallen sind die Vorgaben der Hersteller zu
beachten.
Die Legierung und die Qualität der Oberfläche der
Profile ist auf die vorgesehene Oberflächenbehandlung
abzustimmen.
Die Profile müssen durchlaufen und auftretenden
thermischen und chemische Belastungen durch
"Verarbeitungsgänge für Kunststoff- Beschichtung
(Einbrennlackierung)" ohne Beeinträchtigung der
Verbundwirkung standhalten.
Die Farbbeschichtung ist auf Pulver-Basis, bei einer
Einbrenntemperatur von 180° bis 200°C auszuführen
(Farbtöne NCS nach Wahl AG).
- Schichtdicke innen: 65µ als mittlere Schichtdicke, +
/- 15µ
- Schichtdicke außen: 80µ als mittlere Schichtdicke, +
/- 15µ
- Glanzgrad: min. 65% bis 85%
- Lichtechtheit: Mindestwert 7 (DIN 54004)
Die Vorbehandlung, bzw. Vorbehandlungsqualität hat nach
DIN 50939 zu erfolgen.
Die Verarbeitungsvorschriften des Systeminhabers sind
zu beachten.
Gütesicherung der Beschichtung.
Die Farbbeschichtung muß gemäß den Güte- und
Prüfbestimmungen (Gütesicherung, RAL-RG 631) der
"Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V.",
Marientorgraben 13, D-90402 Nürnberg, ausgeführt
werden.
Das gewählte Beschichtungssystem hat den in VV 3.2
formulierten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit
zu entsprechen.
Farbwahl in RAL Design System plus nach Bemusterung
durch den AN.
Türen
Es sind nach außen aufschlagende Holz-Aluminium- Türen
einzubauen (PZ-vorgerichtet), mit barrierefreier
Schwelle, teilweise mit Nullschwelle (siehe
Positionstext) teilweise im direkten Anschluss an die
Holz-Alu-Fensterelemente. Es gelten die oben
beschriebenen Qualitäten.
ZTV 3.02 Holz-Alu-Fenster (-türen)
ZTV 3.03 Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit
Die Luftdurchlässigkeit der Fenster muss gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Gebäuden mit
Gebäudehöhe bis 8m und raumlufttechnischen Anlagen
mindestens die Klasse 3 nach DIN EN 12207 erfüllen. In
DIN EN 12207 ist eine Korrelationstabelle zur bislang
noch geltenden DIN 18055 enthalten.
Geforderte Luftdurchlässigkeit: Klasse 3.
Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208
klassifiziert. Für die Ermittlung der notwendigen
Beanspruchungsklasse ist die Gebäudehöhe und die
Wetterbelastung des Bauwerks zu berücksichtigen.
Geforderte Schlagregendichtheit: Klasse 4A.
ZTV 3.04 Wärme- und Feuchteschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten sowohl
DIN 4108 als auch die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Werte der Planung für die vorgeschlagenen Produkte
sind folgende:
Fenster: Uw= 0,95 W/m².K
Türen: Uw= 1,30 W/m².K
Diese Werte sind vom Bieter einzuhalten und
nachzuweisen.
In der EnEV-Berechnung wurde von einem g-Wert von 0,40
für Fenster ausgegangen (bei Türen nur mit
Sonnenschutzanforderung).
Die Einwirkungen von Schlagregen und Tauwasser sind zu
begrenzen. Schäden, die eine z.B. unzulässige Minderung
des Wärmeschutzes bewirken, sind auszuschließen (DIN
4108-2, -3 und -5). Die Konstruktionen sind so zu
gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen
ermöglicht wird.
Der raumseitige Anschlussbereich muss eine ausreichende
Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und
Schimmelpilzbildung besitzen. Die jeweiligen
Konstruktionen werden durch eine Wärmebrückenberechnung
überprüft.
ZTV 3.05 Schallschutz
In den Raum- und bauakustischen Empfehlungen
("Schallschutzgutachten") werden keine Anforderungen an
die Außenfenster gestellt.
ZTV 3.06 Brandschutz
In den Innencken der Außenfassade müssen die Fenster
aufgrund der Brandschutzanforderung gegen
Brandüberschlag die Anforderung f30 erfüllen.
Diese Elemente sind an dafür ausgelegte und bemessene
Tragprofile in dersonst nichtragenden
Fassadenkonstruktion anzuschließen.
ZTV 3.07 Einbruchhemmung
Einbruchhemmung gemäß DIN EN 1627,
Widerstandklasse: RC 2N für die Tür-/Fensterelemente im
Erdgeschoss und im Obergeschoss.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des Prüfzeugnisses des Sytemgebers entsprechen,
insbesondere Rahmenprofile, einbruchhemmende Beschläge,
einbruchhemmendes Glas, Ausführung und Anzahl der
Befestigungspunkte
Sollten für den Fenster- bzw. Türtyp, bedingt durch
Größe, Form, Profilauswahl etc., kein Prüfzeugnis
vorliegen, so hat die Ausführung in Anlehnung an das
entsprechende Zeugnis zu erfolgen, die Abweichungen
sind dem AG schriftlich mitzuteilen.
Ein entsprechendes Prüfzeugnis bzw. die Mitteilung über
die Änderungen über das jeweilige Element, sowie eine
Werks- und Montagebescheinigung ist auszustellen und
dem AG auszuhändigen.
ZTV 3.03 Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit
ZTV 3.08 Beschläge
Alle zum Einbau kommenden Beschläge sind in die EP mit
einzurechnen (Lieferung und Montage inkl.
Befestigungsmittel). Sie müssen aus hochwertigen
Qualitätserzeugnissen in stabiler Ausführung bestehen
und sind verdeckt liegend einzubauen, ausgenommen
Handhaben, Griffe, Bänder und Drehlager. Es dürfen nur
genormte Standardbeschläge eingebaut werden.
Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126
erfüllen und sollen eine Stufe höher als die zu
erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die
verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu
schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein
und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses
und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine
dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag und
Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die
Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum
Austausch der Beschläge.
Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei
jeder Bewegungsstellung sicher führen. Diese Führung
muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine
Windböe plötzlich aufgestoßen wird.
Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der
Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung
einer Dreipunktschere). Bei Flügelbreiten über 120 cm
sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen.
Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag-
und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle
Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Die
Richtlinie TBDK "Befestigung tragender Beschlagteile
von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen" der Gütegemeinschaft
Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten.
Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand
mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die
geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das
zulassen.
Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher
möglich sein.
Bei Kippflügeln und Oberlichtern müssen als zusätzliche
Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle
Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der
Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die
für Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren
vorgesehen werden.
Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so
ausgeführt werden, dass sie die Funktion der Flügel auf
Dauer sicherstellen. Außerdem müssen sie einen
ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienungen aufweisen.
Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung
sind entsprechend den Forderungen der
Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem
Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung
unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu
übergeben. Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster
und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender"
der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert
ist zu beachten.
Alle Beschläge sind vor der Ausführung unaufgefordert
zu bemustern und von der Bauleitung/dem Bauherren
genehmigen zu lassen. Die Griffhöhen sind vor
Ausführungs- beginn noch einmal in Absprache mit der
Bauleitung festzulegen. Die Bedienungshebel aller
Beschläge müssen in Form und Oberfläche identisch sein,
wenn in Sonderfällen nicht ausdrücklich vom AG anders
verlangt oder zugestimmt wird.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind
Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen
sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Wie unter ZTV 3.6 beschrieben, müssen die Beschläge
teilweise die Einbruchhemmung RC 2 N erfüllen.
Für die abschließbaren Griffe (Einbruchschutz) ist eine
Schließung zu kalkulieren.
Einige Türen sind als Flucht- und Rettungswege
ausgewiesen und müssen einen entsprechenden
bauaufsichtlich zugelassenen Türdrücker erhalten
(zugelassen für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179)
, inkl. PZ-vorgerichtet.
Anzubieten ist ein einseitig gekröpfter Türdrücker
(Alu) mit einseitig gekröpftem Türknauf ( teilweise
auch beidseitig Türdrücker gekröpft, siehe
Positionstext)
als Feuerschutzwechselgarnitur, mit Schlüsselrosetten.
Sichtbare Teile aus Leichtmetall, Scherenfunktionsteile
und Flügelbock aus nichtrostendem Stahl, Flügelbock am
Ausstellarm selbstsichernd verschraubt,
Schließdruck stufenlos einstellbar.
Betätigungsart mit Gestänge aufliegend, mit
Gestängeabdeckung, Griffhöhe des Handhebels allgemein
bei ca. 1,4 m über OKFF (nach Abstimmung).
Material Aluminiumguß, Oberfläche EV 1
Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154,
Linearantrieb
Gleitschienen-Türschließsystem für Gangflügel zur
Montage auf der Bandgegenseite (DIN links und DIN
rechts verwendbar).
Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch
kontrollierte Öffnungsdämpfung und Schließverzögerung
über Ventil einstellbar.
-Schließkraft stufenlos einstellbar (EN 5-6)
-geringe Schließkraftlasse, barrierefrei
-Schließgeschwindigkeit stufenlos einstellbar
-Endschlag stufenlos einstellbar
-Öffnungsbegrenzung
-Rastfeststelleinheit RF (Feststellpunkt 80-130°)
-Oberfläche: Edelstahldesign nach Abstimmung mit dem AG
Automatischer Drehflügeltürantrieb
für einflügelige Standardtüren zur Montage auf der
Bandgegenseite.
Elektromechanischer Drehflügeltürantrieb, stark
abfallendes Öffnungsmoment bei manueller Begehung,
geeignet für die Verwendung an allgemeinen Türen.
- Türblattbreite bis 1100mm
- Öffnungswinkel stufenlos einstellbar bis 110°
- Versorgungsspannung 230V
- Stufenlos einstellbare Schließkraft EN 5-6 nach EN
1154
- Türschileßermodus mit automatischer Öffnung oder
manueller
Begehfunktion sowie einstellbarer Power Assist
Funktion, erfüllt DIN 18040
- Automatikbetreib mit einstellbarer Push-and-go-
Funktion
- Windlastregelung
- ESM, Energiesparmodus zur Abschaltung der
Sicherheitssensorleisten bei
geschlossener Tür
- durchlaufende Obentürschließer-Gehäuseschiene bis auf
Standflügel (ohne
Funktion für den Standflügel)
- interner Programmschalter mit AUS - AUTOMATIK -
DAUERAUF
unbegrenzt - AUSGANG
- Impulseingang für Gegensprech- und Telefonanlagen
- mechanischer Endschlag einstellbar
- elektronischer Endschlag einstellbar
- Montageplatte mit integriertem Kabelkanal
- Offenhaltezeit stufenlos von 0 - 180s
- Öffnungsdämpfung
- Schließverzögerung
- Sensorleiste
Sicherheitseinrichtungen:
Infrarot-Sensorleiste nach DIN 18650, selbstüberwacht,
zur Montage auf dem Türblatt, zur vollflächigen
Absicherung des Drehbereichs für automatische
Drehflügeltürsysteme auf der Bandseite und
Bandgegenseite.
Ausführung als modulare Sensorgleitschiene mit
Gleitschienenadapter zur Kombination von Gleitschiene
und Sensorleiste
Regenabdeckung für Infrarotsensorleiste zum Schutz vor
wetterbedingten Störeinflüssen an Außentüren.
Impulsgeber: Ansteuerung außen über Sensorleiste und
innen über
mitzuliefernden Taster (einschließlich Kabel, Taster
und Montagematerial). Leistungsgrenze: Verkabelung bis
230V Netzanschluss=Leistung AN.
Anschluss der Ansteuerung erfolgt bauseits.
Farbton: Edelstahldesign nach Abstimmung mit dem AG
Inklusive Inbetriebnahme durch autorisiertes
Fachpersonal.
ZTV 3.08 Beschläge
ZTV 3.09 RWA-Entrauchung und Dachoberlichter
Allgemeine Systembeschreibung
Die Dachoberlichter sollen eine Lösung zur
natürlichen Belichtung und Belüftung von Fluren und
dem Foyer im OG bieten. Das System soll primär darauf
ausgelegt sein, ein Maximum an diffusem Tageslicht in
das Gebäudeinnere zu lenken und gleichzeitig hohe
energetische Anforderungen an die Gebäudehülle zu
erfüllen.
Das Gesamtsystem soll aus einem thermisch optimierten,
glasfaserverstärkten GFK-Aufsetzkranz, der eine
wärmebrückenfreie Verbindung zur Dachkonstruktion
sicherstellt, gefertigt sein Die Verglasungselemente
sollen in mehrschaliger Bauweise (z. B. 2- bis 4-
schalig) ausgeführt sein, wobei hochwertige Kunststoffe
wie Acrylglas oder hochschlagfestes Polycarbonat zum
Einsatz kommen sollen. Diese Konstruktion soll eine
hohe thermische Isolierung (Werte nach aktuellem GEG-
Standard) sowie eine dauerhafte Witterungsbeständigkeit
gegen Hagel und UV-Strahlung gewährleisten.
Ein wesentliches Merkmal des Systems soll
die funktionale Flexibilität sein: Durch die
Integration von elektrischen Antrieben können die
Kuppeln sowohl zur täglichen kontrollierten Lüftung
(Flure und Foyer) als auch als zertifizierte Rauch-
und Wärmeabzugsgeräte (notwendige Treppenräume) gemäß
DIN EN 12101-2 eingesetzt werden.
Sicherheitstechnisch soll sich das System durch
integrierbare Durchsturzsicherungen auszeichnen , die
den Arbeitsschutzvorgaben für Wartungsarbeiten auf dem
Dach entsprechen. Die aerodynamische Formgebung soll
zudem den Selbstreinigungseffekt begünstigten und
Windgeräusche minimieren.
RWA-Treppenhaus-Set
1. Gegenstand und Schutzobjekt
Lieferung und fachgerechter Einbau eines kompletten,
betriebsfertigen Rauchableitungssystems nach LBO/DIN
18232-2 für notwendige Treppenräume. Das System muss
die schnelle Abfuhr von Rauchgasen im Brandfall
gewährleisten und kann optional zur täglichen Belüftung
genutzt werden.
2. Technische Komponenten
Oberlicht: Runde/rechteckige Lichtkuppel (lüftbare
Ausführung).
Rahmen: Thermisch getrennte GFK-Rahmenkonstruktion mit
PUR-Kern für hohe Wärmedämmung.
Verglasung: Hochwertige Kunststoffverglasung (z. B. 3-
schalig opal), durchsturzsicher gemäß GS-BAU 18.
Aufsetzkranz: Passender runder/rechteckiger GFK-
Aufsetzkranz, Höhe wie Dachaufbau, wärmegedämmt.
Antriebssystem (24V): Elektrischer Rauchabzugsmotor mit
ca. 500 mm Hub. Mechanische Verriegelung in den
Endlagen.
3. Steuerung und Zubehör
RWA-Zentrale: inkl. Notstromversorgung (Akkupufferung
für mind. 72 Stunden).
Bedienelemente:
2x RWA-Taster (NOT AUF/ZU) in Orange, Montagehöhe ca.
1,4 m.
1x Lüfter-Taster zur täglichen Belüftung.
Optionale Melder: Anschlussmöglichkeit für automatische
Rauchmelder oder Wind-/Regenfühler.
4. Anforderungen an die Ausführung
Bemessung: Die freie Rauchabzugsfläche muss mind. 1 %
der Treppenraumgrundfläche betragen.
Zertifizierung: Geprüft und zertifiziert nach DIN EN
12101-2.
Einbau: Fachgerechte Montage des Aufsetzkranzes auf der
Dachkonstruktion inkl. Anarbeitung der Dachabdichtung
gemäß Montageanleitung.
5. Dokumentation und Abnahme
Nach der Montage ist eine Funktionsprüfung
durchzuführen und ein Abnahmeprotokoll zu erstellen.
Die Anlage ist mit einem Prüfbuch und den
entsprechenden Kennzeichnungen zu übergeben.
Dachoberlichter
Oberlicht: Runde/rechteckige Lichtkuppel (lüftbare
Ausführung).
Rahmen: Thermisch getrennte GFK-Rahmenkonstruktion mit
PUR-Kern für hohe Wärmedämmung.
Verglasung: Hochwertige Kunststoffverglasung (z. B. 3-
schalig opal), durchsturzsicher gemäß GS-BAU 18.
Aufsetzkranz: Passender runder/rechteckiger GFK-
Aufsetzkranz, Höhe wie Dachaufbau, wärmegedämmt.
Antriebssystem (24V): Elektrischer Motor mit ca. 500 mm
Hub. Mechanische Verriegelung in den Endlagen.
ZTV 3.09 RWA-Entrauchung und Dachoberlichter
ZTV 3.10 Zeichnungen
- COS_ARC_5_DET-301_00_V Typenplan Fenster EG
- COS_ARC_5_DET-302_00_V Typenplan Fenster OG
- COS_ARC_5_DET-303_00_V Regeldetail Fenster
- COS_ARC_5_DET-305_00_V Typenplan Außentüren
- COS_ARC_5_DET-306_00_V Regeldetail Außentüren
ZTV 3.10 Zeichnungen
3.1 Fenster
3.1
Fenster
3.2 Türen
3.2
Türen
3.3 RWA und Oberlichter
3.3
RWA und Oberlichter