Holz-Aluminium Fenster, Türen und RWA
Carl-Orff-Schule in Lingen
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Verbindliche Vorbemerkungen (VV) Ergänzend zu den Vortexten Carl-Orff-Schule, LK Emsland (2024-0,43) gelten folgende Verbindliche Vorbemerkungen (VV): VV 1 BAUSTOFFE, BAUKONSTRUKTIONEN 1.1   Fabrikate / Produkte / Gleichwertigkeit Sofern in einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses Fabrikatangaben, Herstellerbezeichnungen oder konkrete Produkthinweise enthalten sind, sind diese als Referenzbeschreibung des geforderten Qualitäts- und Leistungsniveaus zu verstehen. Es können auch gleichwertige Produkte angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist insbesondere anhand der folgenden Kriterien zu beurteilen: - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. erforderliche   Verwendbarkeitsnachweise - statische Eignung entsprechend den in der jeweiligen Position genannten   Anforderungen - technische Eigenschaften und Kennwerte gemäß den positionsbezogenen   Angaben des Leistungsverzeichnisses. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des angebotenen Produkts durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. 1.2   Umweltverträglichkeit Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich -schadstofffrei bzw. schadstoffarm sein. Danach dürfen nicht eingesetzt werden (auszugsweise und aktualisiert): -  formaldehydhaltige Produkte über 0,1 ppm -  isocyanathaltige Produkte über 0,002 ppm -  FCKW- oder PVC-haltige Produkte, wenn Alternativen zur Verfügung    stehen -  asbesthaltige Baustoffe -  Hölzer, die nicht aus ökologischem Waldbau stammen (in Verbindung mit  DS 1440/2007) Weitere Anforderungen: -  PCB-, PCP- oder lindanhaltige Produkte dürfen nicht eingesetzt    werden. -  Künstliche Mineralfasern dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn    sichergestellt ist, daß keine Fasern in Innenräume gelangen können.    Sie müssen als "frei von Krebsverdacht" gem. Anhang V Nr.7 der             Gefahrstoffverordnung (GefStdffV) gekennzeichnet sein. -  In Innenräumen dürfen nur "sehr emissionsarme"  Anstriche, Kleber und    Spachtelungen (EMICODE EC1) verwendet werden, ansonsten nur    lösemittelarme   Produkte (max. 10% organische Lösemittel). Bauteile und Baustoffe dürfen kein Isocyanat und/oder Polyurethan enthalten. (kein PU-Schaum!) Belastete Abwässer (z.B. mit Chemikalien) dürfen nicht in die Kanalisation gelangen, sie sind separat fachgerecht zu entsorgen. 1.3   Luftdichte und wärmebrückenfreie Bauweise Wärmebrücken sind in der Planung minimiert und in den Detailplänen die luftdichten Ebenen festgelegt (gem. DIN 4108, Teil 7). Insbesondere an den Anschlüssen hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten der DIN 4108 Beiblatt 2 und den Details entsprechend sorgsam ausgeführt werden. Das Gebäude wird in einer Luftdichtigkeitsmessung auf die Luftdichtigkeit hin untersucht. Gefundene Leckagen müssen, sofern sie die eigene Leistung betreffen, unverzüglich nachgearbeitet werden. Der AN hat Randabschlüsse/Übergänge der Luftdichtebene (Folien zu eigenen oder bauseitigen Anschlüssen etc.) durch die Bauleitung formell abnehmen zu lassen, bevor er sie nicht sichtbar oder nachträglich schwer zugänglich umbaut. 1.4   Schadstofffreiheit der Raumluft Nach Fertigstellung der Leistungen des AN werden vom AG in jedem Gebäude Raumluftmessungen auf Schadstoffe durchgeführt und bewertet. VV 2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN/ STUNDENLOHNARBEITEN: Sollte sich mit dem Baufortschritt die Notwendigkeit der Ausführung von nicht im Angebot/LV erfassten Arbeiten ergeben, so sind diese unverzüglich mit der Bauleitung abzustimmen und Nachtragsangebote gemäß § 2 Nr. 6 (2) VOB (B) einzureichen. Den Nachträgen sind detaillierte Kalkulationsgrundlagen mit Bezug auf die Angebotspreise  beizufügen. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall vor der Ausführung einer besonderen Vereinbarung mit der Bauleitung. Stundenlohnnachweise ohne umgehende Anerkennung durch die Bauleitung werden nicht vergütet. VV 3   TERMINE Die in diesem LV beschriebenen Leistungen werden nach Fertigstellung der Rohbaukonstruktion der Sohlplatte, des Aufzugsschachtes und der Stahlbetonsockel durchgeführt. Die Grundlage der Werk- und Montageplanung sind die Planmaße der Ausführungsplanung, vor Fertigung erstellt der Unternehmer eigenverantwortlich ein Aufmaß. Die Fertigung erfolgt nach dem aufgemessenen Planstand. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung für seine Arbeiten (einschl. Werkstattarbeiten) einen detaillierten Terminplan aller Leistungsbereiche, mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der einzelnen, vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen zueinander, vorzulegen (2-fach), abzustimmen und erforderlichenfalls wieder vorzulegen. Die Grundlage für die Terminplanung des AN sind die geplanten Terminabschnitte. Einvernehmlich kann ein anderer Ablauf mit dem AG vereinbart werden. Bauverzögerungen sind unverzüglich anzumelden. Die Leistungen werden nach Fertigstellung des AN teilabgenommen. Bauverzögerungen / Behinderungen aufgrund von Wetterverhältnissen können, wenn sie nachvollziehbar erläutert werden, zwar zu Zeitverzögerungen aber nur in Absprache mit dem AG zu Mehrkosten führen. Der AN hat nach Fertigstellung eine komplette Bau- und Fassadenreinigung durchzuführen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. VV 4   BAUTAGESBERICHTE Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. VV 5   ERDUNG Alle Leistungen für die Erdung von Bauteilen, entsprechend den örtlichen Vorschriften, unterliegen als Nebenleistung der Ausführung und Verantwortung des Auftragnehmers. VV 6   ERHÖHTE ANFORDERUNG AN TOLERANZEN Die Stahlbetonarbeiten wurden mit erhöhten Anforderungen an die Einhaltung von Toleranzen ausgeschrieben. Festgelegt wurde, dass die Grenzwerte für Maßabweichungen (Grenzabweichungen) im Grundriss und im Aufriss gemäß  DIN 18202, Tabelle 1 einen Maximalwert von +/- 16mm nicht überschreiten dürfen. Dies muss der Bieter in seiner Ausführungsplanung berücksichtigen und in die Einheitspreise einkalkulieren. VV 7   DOKUMENTATION, BESTANDSUNTERLAGEN Der Auftraggnehmer hat als Nebenleistung spätestens zur Abnahme bezüglich seiner ausgeführten Leistungen eine Dokumentation mit folgenden Inhalt digital zu übergeben, Erklärungen und Prüfbücher im Original (als Papierausfertigung): 1. Benennung der ausgeführten Produkte, ggf. inkl. Modellbezeichnung und technischen Leitwerten (z.B. U-Wert), 2. Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung und Einbau der ausgeführten Produkte, insbesondere relevanter Ausführungen für den Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz, 3. Fachunternehmererklärung (a: Leistungen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, b: Leistung gemäß der vertraglich vereinbarten Eigenschaften - ohne gebrauchseigenschaftsherabsetzende Fehler oder Mängel) 4. Prüfbücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, rauchmeldegesteuerte Feststellanlagen,...) 5. Unternehmererklärung nach EnEV § 26a, sofern zutreffend. Die Bestandsunterlagen sind eine Nebenleistung des AN und spätestens mit der Abnahme digital beizubringen: 1. Bestandszeichnungen 2. Bedienungsanweisungen 3. Ersatzteillisten 4. Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle AG und AN sind sich einig darüber, dass die unter VV 8 benannten Bestandsunterlagen wesentlicher Vertragsbestandteil sind und das Fehlen einzelner Unterlagen einen wesentlichen Mangel der Leistungen des AN darstellt. VV 8  BESONDERER HINWEIS ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG ("LV"): Sofern in der Leistungsbeschreibung die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" und "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und der für die Leistungen in diesem LV maßgebenden Ausführungsbestimmungen der ATV-VOB Teil C als beschrieben. Dies gilt uneingeschränkt für alle Titel des Leistungsverzeichnisses. Die in diesem LV beschriebenen bzw. dargestellten Planungsdetails sind Stand der Planung und Vorabzüge. In diesem LV werden Produkte neutral beschrieben, die die gewünschten Qualitiäten (funktional / gestalterisch) sicher stellen. Wie oben beschreiben, hat der Bieter die Möglichkeit gleichwertige Produkte anzubieten. Der Nachweis der Gleichwertigkeit erfolgt durch den Bieter. Der Bieter hat sämtliche Maßnahmen zum Schutz (Witterung / Beschädigung u.a.) seiner Bauelemente im eingebauten und im nicht eingebauten Zustand in die EP einzukalkulieren und kann dies nicht gesondert in Rechnung stellen. VV 9  AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung legt der AN die komplette Ausführungsplanung für die Leistungen dem  AG zur Prüfung vor. Dies beinhaltet alle im Folgenden ausgeschriebenen Titel. Die Prüfung wird ca. 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Ausführungsplanung erfolgt entsprechend frühzeitig vor der Produktion der Bauteile. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. VV 10 (entfällt) VV 11 ANLAGEN Folgende Anlagen ergänzen dieses LV: Die Zeichnungsanlagen 11.1 werden zum Bestandteil der vereinbarten Leistung. 11.1 Planungsunterlagen Architektur 1.1 Lageplan_Auszug Amtliche Karte 02_Abstandsflaechenplan_20251211_V2 02_Auszug Amtliche Karte 1-5000_20251211_V1 1.2 Grundrisse COS_ARC_5_GR_00_001_02_V Grundriss EG - Teil 01 COS_ARC_5_GR_00_002_02_V Grundriss EG - Teil 02 COS_ARC_5_GR_00_005_00_V Grundriss OG - Teil 01 COS_ARC_5_GR_00_006_00_V Grundriss OG - Teil 02 COS_ARC_5_DA_010_00_V Dachaufsicht - Teil 01 COS_ARC_5_GR_011_00_V Dachaufsicht - Teil 02 1.3 Ansichten_Schnitte COS_ARC_5_AN_NO_060_00_V Ansichten Nord-West _ Ost COS_ARC_5_AN_SW_060_00_V Ansichten Süd _ West COS_ARC_5_SN_040_00_V Schnitt A-A_ BB _ CC - Längs- und Querschnitt 1.4 Detailplanung Fassade COS_ARC_5_DET-201_00_V_ Bauteilkatalog Außenwände COS_ARC_5_DET-202_00_V_ Bauteilkatalog Dächer COS_ARC_5_DET-203_00_V_ Regeldetails Sockel COS_ARC_5_DET-204_00_V_ Fassadenanschlüsse COS_ARC_5_DET-205_00_V_ Anschlüsse Innen- an Außenwände 1.5 Detailplanung Fenster_Außentüren COS_ARC_5_DET-301_00_V_ Typenplan Fenster EG COS_ARC_5_DET-302_00_V_ Typenplan Fenster OG COS_ARC_5_DET-303_00_V_ Regeldetail Fenster COS_ARC_5_DET-305_00_V_ Typenplan Außentüren COS_ARC_5_DET-306_00_V_ Regeldetail Außentüren 1.6 Übersichtspläne_Farbkonzept COS_ARC_5_DET-901_00_V_ Farb- und Materialkonzept Fassade 11.2 Statik 225-057_TWP_GPL_GS_0_Band-1_0_P_Statische Berechnung 225-057_TWP_GPL_ME_0_Massenermittlung 225-057_TWP_GPL_P_0_1_0_P_GRD 225-057_TWP_GPL_P_0_2_0_P_EG 225-057_TWP_GPL_P_0_3_0_P_OG 11.3 Brandschutzkonzept W2025169-03 Brandschutzkonzept - LP 4_Anmerkungen MOS 11.4 Wärmeschutznachweis W2025169-05b Wärmeschutznachweis 11.5 Schallschutznachweis_Raumakustik W2025169-04d Schallschutznachweis W2025169-06b Raumakustisches Konzept
Verbindliche Vorbemerkungen (VV)
3 FENSTER, TÜREN UND RWA
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FENSTER, TÜREN UND RWA
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Gegenstand dieses Titels ist lediglich die Produktion und Anlieferung (ohne Einbau)  von Fenstern und Pfosten-Riegel-Fassden gem. EN 14351-1 in Holz-Metall- Bauweise einschließlich Oberflächenendbehandlung und Verglasung. Der Einbau der Fenster und Pfosten-Riegel- Fassden wird im Titel 1 "Fassaden" kalkuliert, die Lieferung erfolgt an die Baustelle. Die raumseitig angeordneten Profile bestehen aus lamelliertem Holz. Die Holzprofile nehmen die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw. auf und leiten diese in den Baukörper ab. Die Metallprofile verhindern eine direkte Bewitterung des Holzes. Die Befestigung des Aluminiumrahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über demontierbare Dreh- und Drehkliphalter aus hochwertigen und temperaturbeständigen Kunststoffen. Somit ist eine spannungsfreie Ausdehnung der unterschiedlichen Materialien gewährleistet. Die Metallprofile sind mit einem durchgängigen Belüftungs- und Entwässerungssystem ausgebildet. Der Angebotsbearbeitung ist grundsätzlich die Richtlinie HM.01 "Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und Außentürkonstruktionen" und die Richtlineie HM.02 "Richtlinie für Holz- Metallfassaden" zugrunde zu legen. Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, daß bei der Bemessung der Konstruktion die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis- und sonstige auf das jeweilige Bauteil einwirkende Lasten berücksichtigt wurden. ZTV 3.00 Beschreibung Fenster, Türen und RWA Die Außentüren und Außenfenster sollen als Holz-Alu- Rahmenelemente vorgesehen werden. Die notwendigen Treppenräume und das Foyer werden über rechteckige bzw. rinde RWA-Oberlichtkuppeln im dach entraucht. ZTV 3.01 Vom Bieter auf Nachfrage vorzulegende Nachweise: 1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann du rch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RAL Gütezeichen Holz- Metall-Fenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit) , EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech. Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen wurde. 2. Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit dem CE-Zeichen für Fenster in EN 14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RAL- Gütezeichens Holz-Metall-Fenster erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der Angebotsabgabe zu benennen. 3. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten wärmetechnischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Vorgaben der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen. 4. Wenn der Baukörperanschluss von den Vorgaben in DIN 4108 Bbl. 2 abweicht, und/oder die Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich Bedenken geltend zu machen. In diesen Fällen ist die Erfüllung der mit diesen ZTV aufgestellten wärme- und feuchtetechnischen Forderungen für den Baukörperanschluss durch eine Temperaturfeldberechnung mit graphischem Isothermenverlauf durch die Anschlussausbildung nachzuweisen. Diesem Nachweis muss der Verlauf der 13 °C-Isotherme als schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur (DIN 4108-2) zu entnehmen sein. Wird seine Angabe gefordert, ist über eine Isothermenverlaufsberechnung auch der fRsi-Wert zu ermitteln. Alternativ kann der Nachweis der 13 °C-Isotherme oder des fRsi-Faktors für entsprechende Baukörperanschlussausbildungen unter Verwendung von Wärmebrückenkatalogen geführt werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
ZTV 3.02 Holz-Alu-Fenster (-türen) Eingebaut werden Holz-Alu-Fenster (-türen) als Rahmenkonstruktionen, Profildicke richtet sich nach den erforderlichen Glasstärken. Holzart: Fichte Formale Anforderungen an die Konstruktionen Holz-Aluminium Fenster und Holz-Metall-Verbundfenster im Sinne dieser Ausschreibung sind Konstruktionen, die auf der Außenseite durch Metallprofile abgedeckt sind. Sie haben einen materialgerechten Verbund von Holz und Metall. Die raumseitig angeordneten Profile bestehen aus  lamelliertem Holz. Die Holzprofile nehmen die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw. auf und leiten diese in den Baukörper ab. Die Metallprofile verhindern eine direkte Bewitterung des Holzes. Die Befestigung des Aluminiumrahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über demontierbare Dreh- und Drehklipphalter aus hochwertigen und temperaturbeständigen Kunststoffen. Somit ist eine spannungsfreie Ausdehnung der unterschiedlichen Materialien gewährleistet. Die Metallprofile sind mit einem durchgängigen Belüftungs- und Entwässerungssystem ausgebildet. Holzrahmen Zur Holzartvorgabe ist die Merkblatt- Serie HO.06 "Holzarten für den Fensterbau" in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für die grundsätzliche Eignung der Holzart als auch für die Holzqualität. Auch die Vorgaben zur botanischen Familie und des Wuchsgebietes sind einzuhalten. Die Mindestrohdichten von 450 kg/m3 bei Laubholz und 350 kg/m3 bei Nadelholz bei der Messbezugsfeuchte von 15% sind zwingend einzuhalten. Bei der Auswahl und Festlegung der Sortierklasse ist zusätzlich das Merkblatt HO.02 "Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -haustüren" zu beachten. Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Hölzer muss nach Fertigstellung der Fenster im Bereich von 13 ± 2 % liegen. Bei der Verwendung von schichtverleimten Kanten ist die Tabelle 2 der deutsch-schweizerischen Richtlinie "Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster" zugrunde zu legen. Die prinzipielle Eignung der zur Anwendung kommenden lamellierten und keilgezinkten Profile ist durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichmäßige Qualität ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen. Die Flügel- und Blendrahmenprofile sind so auszubilden, dass alle Holzteile von außen im eingebauten Zustand abgedeckt sind. Die Aluminium- und Holzteile sind so miteinander zu verbinden, dass durch materialspezifisch bedingte Längenänderungen keine unzulässigen Spannungen und Verformungen auftreten. Die Befestigung der Aluschale auf dem Holzfenster erfolgt durch Drehverbinder aus Kunststoff. Der Abstand der Verbinder darf 20cm nicht überschreiten. Von den Ecken sollte ein Mindestabstand von 5cm bis 10cm eingehalten werden. Die Dichtungen in den Flügeln sind umlaufend in einer Ebene einzubauen und müssen aus einem Stück bestehen. Sie müssen auswechselbar sein. Die Verträglichkeit des Materials mit den angrenzenden Stoffen (auch dem Anstrich) ist zu gewährleisten. Sie müssen PVC-frei sein. Der  Fugendurchlaß- koeffizent der Fenster u. Türen darf dem der Wärmeschutzverordnung in Anlage 4 Tabelle 1 Zeile 1 genannten Wert nicht überschreiten. Das System muss mindestens der "Richtlinie für Anforderung und Prüfung des Verbundes zwischen Aluminium- und Holzprofil von Aluminium-Holzfenstern" des ift Rosenheim entsprechen. (RAL-Gütezeichen) Oberflächenbeschichtung Holz Die Holzfenster (Fichte) sollen deckend farblos klar mit Wasserlack beschichtet werden. Die Oberflächenbehandlung der Holzteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Es sind die Verarbeitungsvorschriften der Beschichtungsmittelhersteller anzuwenden. Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich: = 30µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern*) = 50 µm im Baukörperanschlussbereich = 100 µm bei deckender Beschichtung. *) Gilt auch für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind. Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Das gewählte Beschichtungssystem hat den in VV 3.2 formulierten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit zu entsprechen. Verglasung Die Bemessung der Glasdicke ist Leistung des AN und hat nach den statischen Beanspruchungen zu erfolgen. Soweit Normen vorhanden sind, sind diese zugrunde zu legen. Das gilt für sämtliche Verglasungen. Die Abstandhalter der Glasscheiben ist aus thermoplastischen Material herzustellen, Farbe lichtgrau mit dem schwarzem Aufdruck / Gravur: "Bauherr / Fertigmaß / Glasaufbau / Ug-Wert / gWert / Herstellungsdatum". Metalle dürfen in Abstandshaltern nicht verwendet werden. Auf der ganzen inneren Scheibenfläche muß eine gleichmäßige Oberflächentemperatur und ein homogener U- Wert gewährleistet sein. Das Dichtungssystem muss mindestens drei Entwässerungsebenen haben und eine zusätzliche Fußpunktentwässerung ermöglichen. Anfallendes Kondensat muss durch im Dichtungssystem integrierte Kanäle gesammelt und kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Die Dichtungsprofile müssen so konstruiert sein, dass die höher liegende Ebene überlappend in die tiefer liegende Ebene entwässert. Metallische Überlappungen zur Entwässerung sind nicht erlaubt. Das Fassadensystem muss einen Druckausgleich mit der Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers auszuführen. Die Kanten zwischen zwei Glasscheiben auf der Außenseite dürfen auf keinen Fall mit zusätzlichen Folien oder Dichtbändern abgedichtet werden. Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM-Material hergestellt sein. Die inneren Dichtungen müssen als komplett übergreifende Aufsteckdichtungen ohne Durchbrüche in der Dichtebene ausgeführt werden. Sie müssen aus gestalterischen Gründen umlaufend gleich hoch sein. Die Verarbeitung der inneren Dichtungen im Bereich des Kreuzpunktes von Pfosten und Riegel muss exakt mit dafür vorgesehenen System-Werkzeugen ausgeklinkt und mit System- Dichtteilen abgedichtet werden. Die Abdichtung des Kreuzpunktes von Füllungselementen muss mit einer selbstklebenden Edelstahlunterlage und einem speziellen Dichtstück erfolgen. An einigen Elementen (siehe Positionstext) sind Fensterflügel einzubauen, die absschließbar sind und nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden können. Die Zulassung ist nachzuweisen. An einigen Elementen (siehe Positionstext)  müssen eine äußere und innere Scheibe aus VSG mit Kennzeichnung gegen Durchlaufen eingebaut werden. Die Abnahme der Verglasung erfolgt im Zusammenhang mit einem Dichtheitstest (Blower-Door-Messung). Aluminium-Werkstoffe Die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis -4 sowie die EN 755-1 für stranggepresste Profile DIN 485- 1+2 bei Blechen. Zu beachten ist weiter EN 12020 bei Strangpressprofilen aus AW-6060-T 66 (alte Bezeichnung AlMgSi 0,5). Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. Bei anderen Metallen sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Legierung und die Qualität der Oberfläche der Profile ist auf die vorgesehene Oberflächenbehandlung abzustimmen. Die Profile müssen durchlaufen und auftretenden thermischen und chemische Belastungen durch "Verarbeitungsgänge für Kunststoff- Beschichtung (Einbrennlackierung)" ohne Beeinträchtigung der Verbundwirkung standhalten. Die Farbbeschichtung ist auf Pulver-Basis, bei einer Einbrenntemperatur von 180° bis 200°C auszuführen (Farbtöne NCS nach Wahl AG). - Schichtdicke innen: 65µ als mittlere Schichtdicke, + /- 15µ - Schichtdicke außen: 80µ als mittlere Schichtdicke, + /- 15µ - Glanzgrad:  min. 65% bis 85% - Lichtechtheit:  Mindestwert 7 (DIN 54004) Die Vorbehandlung, bzw. Vorbehandlungsqualität hat nach DIN 50939 zu erfolgen. Die Verarbeitungsvorschriften des Systeminhabers sind zu beachten. Gütesicherung der Beschichtung. Die Farbbeschichtung muß gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen (Gütesicherung, RAL-RG 631) der "Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V.", Marientorgraben 13, D-90402 Nürnberg, ausgeführt werden. Das gewählte Beschichtungssystem hat den in VV 3.2 formulierten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit zu entsprechen. Farbwahl in RAL Design System plus nach Bemusterung durch den AN. Türen Es sind nach außen aufschlagende Holz-Aluminium- Türen einzubauen (PZ-vorgerichtet), mit barrierefreier Schwelle, teilweise mit Nullschwelle (siehe Positionstext) teilweise im direkten Anschluss an die Holz-Alu-Fensterelemente. Es gelten die oben beschriebenen Qualitäten.
ZTV 3.02 Holz-Alu-Fenster (-türen)
ZTV 3.03 Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit Die Luftdurchlässigkeit der Fenster muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Gebäuden mit Gebäudehöhe bis 8m und raumlufttechnischen Anlagen mindestens die Klasse 3 nach DIN EN 12207 erfüllen. In DIN EN 12207  ist eine Korrelationstabelle zur bislang noch geltenden DIN 18055 enthalten. Geforderte Luftdurchlässigkeit: Klasse 3. Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208 klassifiziert. Für die Ermittlung der notwendigen Beanspruchungsklasse ist die Gebäudehöhe und die Wetterbelastung des Bauwerks zu berücksichtigen. Geforderte Schlagregendichtheit: Klasse 4A. ZTV 3.04  Wärme- und Feuchteschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten sowohl DIN 4108 als auch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Werte der Planung für die vorgeschlagenen Produkte sind folgende: Fenster: Uw= 0,95 W/m².K Türen: Uw= 1,30 W/m².K Diese Werte sind vom Bieter einzuhalten und nachzuweisen. In der EnEV-Berechnung wurde von einem g-Wert von 0,40 für Fenster ausgegangen (bei Türen nur mit Sonnenschutzanforderung). Die Einwirkungen von Schlagregen und Tauwasser sind zu begrenzen. Schäden, die eine z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes bewirken, sind auszuschließen (DIN 4108-2, -3 und -5). Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Der raumseitige Anschlussbereich muss eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besitzen. Die jeweiligen Konstruktionen werden durch eine Wärmebrückenberechnung überprüft. ZTV 3.05  Schallschutz In den Raum- und bauakustischen Empfehlungen ("Schallschutzgutachten") werden keine Anforderungen an die Außenfenster gestellt. ZTV 3.06  Brandschutz In den Innencken der Außenfassade müssen die Fenster aufgrund der Brandschutzanforderung gegen Brandüberschlag die Anforderung f30 erfüllen. Diese Elemente sind an dafür ausgelegte und bemessene Tragprofile in dersonst nichtragenden Fassadenkonstruktion anzuschließen. ZTV 3.07  Einbruchhemmung Einbruchhemmung gemäß DIN EN 1627, Widerstandklasse: RC 2N für die Tür-/Fensterelemente im Erdgeschoss und im Obergeschoss. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Sytemgebers entsprechen, insbesondere Rahmenprofile, einbruchhemmende Beschläge, einbruchhemmendes Glas, Ausführung und Anzahl der Befestigungspunkte Sollten für den Fenster- bzw. Türtyp, bedingt durch Größe, Form, Profilauswahl etc., kein Prüfzeugnis vorliegen, so hat die Ausführung in Anlehnung an das entsprechende Zeugnis zu erfolgen, die Abweichungen sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Ein entsprechendes Prüfzeugnis bzw. die Mitteilung über die Änderungen über das jeweilige Element, sowie eine Werks- und Montagebescheinigung ist auszustellen und dem AG auszuhändigen.
ZTV 3.03 Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit
ZTV 3.08  Beschläge Alle zum Einbau kommenden Beschläge sind in die EP mit einzurechnen (Lieferung und Montage inkl. Befestigungsmittel). Sie müssen aus hochwertigen Qualitätserzeugnissen in stabiler Ausführung bestehen und sind verdeckt liegend einzubauen, ausgenommen Handhaben, Griffe, Bänder und Drehlager. Es dürfen nur genormte Standardbeschläge eingebaut werden. Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen und sollen eine Stufe höher als die zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge. Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Die Richtlinie TBDK "Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das zulassen. Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Bei Kippflügeln und Oberlichtern müssen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die für Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren vorgesehen werden. Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion der Flügel auf Dauer sicherstellen. Außerdem müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienungen aufweisen. Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung sind entsprechend den Forderungen der Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu übergeben. Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. Alle Beschläge sind vor der Ausführung unaufgefordert zu bemustern und von der Bauleitung/dem Bauherren genehmigen zu lassen. Die Griffhöhen sind vor Ausführungs- beginn noch einmal in Absprache mit der Bauleitung festzulegen. Die Bedienungshebel aller Beschläge müssen in Form und Oberfläche identisch sein, wenn in Sonderfällen nicht ausdrücklich vom AG anders verlangt oder zugestimmt wird. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Wie unter ZTV 3.6 beschrieben, müssen die Beschläge teilweise die Einbruchhemmung RC 2 N erfüllen. Für die abschließbaren Griffe (Einbruchschutz) ist eine Schließung zu kalkulieren. Einige Türen sind als Flucht- und Rettungswege ausgewiesen und müssen einen entsprechenden bauaufsichtlich zugelassenen Türdrücker erhalten (zugelassen für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179) , inkl. PZ-vorgerichtet. Anzubieten ist ein einseitig gekröpfter Türdrücker (Alu)  mit einseitig gekröpftem Türknauf ( teilweise auch beidseitig Türdrücker gekröpft, siehe Positionstext) als Feuerschutzwechselgarnitur, mit Schlüsselrosetten. Sichtbare Teile aus Leichtmetall, Scherenfunktionsteile und Flügelbock aus nichtrostendem Stahl, Flügelbock am Ausstellarm selbstsichernd verschraubt, Schließdruck stufenlos einstellbar. Betätigungsart mit Gestänge aufliegend, mit Gestängeabdeckung, Griffhöhe des  Handhebels allgemein bei ca. 1,4 m über OKFF (nach Abstimmung). Material Aluminiumguß, Oberfläche EV 1 Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154, Linearantrieb Gleitschienen-Türschließsystem für Gangflügel zur Montage auf der Bandgegenseite (DIN links und DIN rechts  verwendbar). Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung und Schließverzögerung über Ventil einstellbar. -Schließkraft stufenlos einstellbar (EN 5-6) -geringe Schließkraftlasse, barrierefrei -Schließgeschwindigkeit stufenlos einstellbar -Endschlag stufenlos einstellbar -Öffnungsbegrenzung -Rastfeststelleinheit RF (Feststellpunkt 80-130°) -Oberfläche: Edelstahldesign nach Abstimmung mit dem AG Automatischer Drehflügeltürantrieb für einflügelige Standardtüren zur Montage auf der Bandgegenseite. Elektromechanischer Drehflügeltürantrieb, stark abfallendes Öffnungsmoment bei manueller Begehung, geeignet für die Verwendung an allgemeinen Türen. - Türblattbreite bis 1100mm - Öffnungswinkel stufenlos einstellbar bis 110° - Versorgungsspannung 230V - Stufenlos einstellbare Schließkraft EN 5-6 nach EN 1154 - Türschileßermodus mit automatischer Öffnung oder manueller   Begehfunktion sowie einstellbarer Power Assist Funktion, erfüllt DIN 18040 - Automatikbetreib mit einstellbarer Push-and-go- Funktion - Windlastregelung - ESM, Energiesparmodus zur Abschaltung der Sicherheitssensorleisten bei   geschlossener Tür - durchlaufende Obentürschließer-Gehäuseschiene bis auf Standflügel (ohne   Funktion für den Standflügel) - interner Programmschalter mit AUS - AUTOMATIK - DAUERAUF   unbegrenzt - AUSGANG - Impulseingang für Gegensprech- und Telefonanlagen - mechanischer Endschlag einstellbar - elektronischer Endschlag einstellbar - Montageplatte mit integriertem Kabelkanal - Offenhaltezeit stufenlos von 0 - 180s - Öffnungsdämpfung - Schließverzögerung - Sensorleiste Sicherheitseinrichtungen: Infrarot-Sensorleiste nach DIN 18650, selbstüberwacht, zur Montage auf dem Türblatt, zur vollflächigen Absicherung des Drehbereichs für automatische Drehflügeltürsysteme auf der Bandseite und Bandgegenseite. Ausführung als modulare Sensorgleitschiene mit Gleitschienenadapter zur Kombination von Gleitschiene und Sensorleiste Regenabdeckung für Infrarotsensorleiste zum Schutz vor wetterbedingten Störeinflüssen an Außentüren. Impulsgeber: Ansteuerung außen über Sensorleiste und innen über mitzuliefernden Taster (einschließlich Kabel, Taster und Montagematerial). Leistungsgrenze: Verkabelung bis 230V Netzanschluss=Leistung AN. Anschluss der Ansteuerung erfolgt bauseits. Farbton: Edelstahldesign nach Abstimmung mit dem AG Inklusive Inbetriebnahme durch autorisiertes Fachpersonal.
ZTV 3.08  Beschläge
ZTV 3.09 RWA-Entrauchung und Dachoberlichter Allgemeine Systembeschreibung Die Dachoberlichter sollen eine Lösung zur natürlichen Belichtung und  Belüftung  von Fluren und dem Foyer  im OG bieten. Das System soll primär darauf ausgelegt sein, ein Maximum an diffusem Tageslicht in das Gebäudeinnere zu lenken und gleichzeitig hohe energetische Anforderungen an die Gebäudehülle zu erfüllen. Das Gesamtsystem soll aus einem thermisch optimierten, glasfaserverstärkten GFK-Aufsetzkranz, der eine wärmebrückenfreie Verbindung zur Dachkonstruktion sicherstellt, gefertigt sein Die Verglasungselemente sollen in mehrschaliger Bauweise (z. B. 2- bis 4- schalig) ausgeführt sein, wobei hochwertige Kunststoffe wie Acrylglas oder hochschlagfestes Polycarbonat zum Einsatz kommen sollen. Diese Konstruktion soll  eine hohe thermische Isolierung (Werte nach aktuellem GEG- Standard) sowie eine dauerhafte Witterungsbeständigkeit gegen Hagel und UV-Strahlung gewährleisten. Ein wesentliches Merkmal des Systems soll die funktionale Flexibilität sein: Durch die Integration von elektrischen Antrieben können die Kuppeln sowohl zur täglichen kontrollierten Lüftung (Flure und Foyer)  als auch als zertifizierte Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (notwendige Treppenräume) gemäß DIN EN 12101-2 eingesetzt werden. Sicherheitstechnisch soll sich das System durch integrierbare Durchsturzsicherungen auszeichnen , die den Arbeitsschutzvorgaben für Wartungsarbeiten auf dem Dach entsprechen. Die aerodynamische Formgebung soll zudem den Selbstreinigungseffekt begünstigten und Windgeräusche minimieren. RWA-Treppenhaus-Set 1. Gegenstand und Schutzobjekt Lieferung und fachgerechter Einbau eines kompletten, betriebsfertigen Rauchableitungssystems nach LBO/DIN 18232-2 für notwendige Treppenräume. Das System muss die schnelle Abfuhr von Rauchgasen im Brandfall gewährleisten und kann optional zur täglichen Belüftung genutzt werden. 2. Technische Komponenten Oberlicht: Runde/rechteckige Lichtkuppel  (lüftbare Ausführung). Rahmen: Thermisch getrennte GFK-Rahmenkonstruktion mit PUR-Kern für hohe Wärmedämmung. Verglasung: Hochwertige Kunststoffverglasung (z. B. 3- schalig opal), durchsturzsicher gemäß GS-BAU 18. Aufsetzkranz: Passender runder/rechteckiger GFK- Aufsetzkranz, Höhe wie  Dachaufbau, wärmegedämmt. Antriebssystem (24V): Elektrischer Rauchabzugsmotor mit ca. 500 mm Hub. Mechanische Verriegelung in den Endlagen. 3. Steuerung und Zubehör RWA-Zentrale: inkl. Notstromversorgung (Akkupufferung für mind. 72 Stunden). Bedienelemente: 2x RWA-Taster (NOT AUF/ZU) in Orange, Montagehöhe ca. 1,4 m. 1x Lüfter-Taster zur täglichen Belüftung. Optionale Melder: Anschlussmöglichkeit für automatische Rauchmelder oder Wind-/Regenfühler. 4. Anforderungen an die Ausführung Bemessung: Die freie Rauchabzugsfläche muss mind. 1 % der Treppenraumgrundfläche betragen. Zertifizierung: Geprüft und zertifiziert nach DIN EN 12101-2. Einbau: Fachgerechte Montage des Aufsetzkranzes auf der Dachkonstruktion inkl. Anarbeitung der Dachabdichtung gemäß Montageanleitung. 5. Dokumentation und Abnahme Nach der Montage ist eine Funktionsprüfung durchzuführen und ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Die Anlage ist mit einem Prüfbuch und den entsprechenden Kennzeichnungen zu übergeben. Dachoberlichter Oberlicht: Runde/rechteckige Lichtkuppel  (lüftbare Ausführung). Rahmen: Thermisch getrennte GFK-Rahmenkonstruktion mit PUR-Kern für hohe Wärmedämmung. Verglasung: Hochwertige Kunststoffverglasung (z. B. 3- schalig opal), durchsturzsicher gemäß GS-BAU 18. Aufsetzkranz: Passender runder/rechteckiger GFK- Aufsetzkranz, Höhe wie  Dachaufbau, wärmegedämmt. Antriebssystem (24V): Elektrischer Motor mit ca. 500 mm Hub. Mechanische Verriegelung in den Endlagen.
ZTV 3.09 RWA-Entrauchung und Dachoberlichter
ZTV 3.10 Zeichnungen - COS_ARC_5_DET-301_00_V  Typenplan Fenster EG - COS_ARC_5_DET-302_00_V   Typenplan Fenster OG - COS_ARC_5_DET-303_00_V   Regeldetail Fenster - COS_ARC_5_DET-305_00_V  Typenplan Außentüren - COS_ARC_5_DET-306_00_V  Regeldetail Außentüren
ZTV 3.10 Zeichnungen
3.1 Fenster
3.1
Fenster
3.2 Türen
3.2
Türen
3.3 RWA und Oberlichter
3.3
RWA und Oberlichter