Stahltüren
Bad Heilbrunn Ortsmitte
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ZTV Stahltüren ZTV Stahltüren 1. Allgemeines Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Alle notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl Des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Stahltüren
Abrechnung Beauftragung / Abrechnung Aus kaufmännischen Gründen erfolgt die Beauftragung und Abrechnung für jedes Baufeld gesondert, d.h. der AN erhält vier Aufträge und muss vier Schlussrechnungen stellen.
Abrechnung
01 BF1 Haus 1-3
01
BF1 Haus 1-3
1 Beschreibung Brand- und RS-Tür
[1]
Beschreibung Brand- und RS-Tür
E
01.__.01 RS-1, EZ 1,01/2,285 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: RS Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,285 m Haus 1 1 St Haus 2 1 St Haus 3 0 St
01.__.01
RS-1, EZ 1,01/2,285
R
2.00
St
01.__.02 T30 RS-1, EZ 0,885/2,135 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T30 RS Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Mauerwerk mit Putz, Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 0,885 m Höhe: 2,135 m Haus 1 0 St Haus 2 1 St Haus 3 0 St
01.__.02
T30 RS-1, EZ 0,885/2,135
R
1.00
St
01.__.03 T30 RS-1, EZ 1,01/2,01 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T30 RS EI 2 30-S 200 C5 Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,01 m Haus 1 1 St Haus 2 0 St Haus 3 0 St
01.__.03
T30 RS-1, EZ 1,01/2,01
R
1.00
St
01.__.04 T30 RS-1, EZ 1,01/2,135 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T30 RS EI 2 30-S 200 C5 Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,135 m Haus 1 5 St Haus 2 3 St Haus 3 5 St
01.__.04
T30 RS-1, EZ 1,01/2,135
R
13.00
St
01.__.05 T30 RS-1, EZ 1,135/2,135 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T30 RS Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,135 m Höhe: 2,135 m Haus 1 1 St Haus 2 0 St Haus 3 0 St
01.__.05
T30 RS-1, EZ 1,135/2,135
R
1.00
St
02 BF2 Haus 4
02
BF2 Haus 4
2 Beschreibung MZ-Innentür
[2]
Beschreibung MZ-Innentür
E
02.__.01 MZ-1 Innentür, EZ 1,01/2,01 Mehrzweck-Innentür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,01 m
02.__.01
MZ-1 Innentür, EZ 1,01/2,01
R
4.00
St
02.__.02 RS-1, EZ 1,01/2,01 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: RS S200C5 Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,01 m
02.__.02
RS-1, EZ 1,01/2,01
R
4.00
St
03 BF3 Doppelhäuser
03
BF3 Doppelhäuser
03.__.01 MZ-1 Innentür, EZ 0,885/2,26 Mehrzweck-Innentür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Mauerwerk mit Putz, Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 0,885 m Höhe: 2,26 m DH A+B 6 St DH C+G 6 St DH E+F 6 St
03.__.01
MZ-1 Innentür, EZ 0,885/2,26
18.00
St
04 BF4 Haus 5-7
04
BF4 Haus 5-7
04.__.01 MZ-1 Innentür, EZ 1,01/2,01 Mehrzweck-Innentür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,01 m Haus 5 1 St Haus 6 0 St Haus 7 0 St
04.__.01
MZ-1 Innentür, EZ 1,01/2,01
R
1.00
St
04.__.02 T30 RS-1, EZ 1,01/2,01 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T30 RS EI 2 30-S 200 C5 Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,01 m Haus 5 6 St Haus 6 6 St Haus 7 6 St
04.__.02
T30 RS-1, EZ 1,01/2,01
R
18.00
St
05 Tiefgarage BF1+4
05
Tiefgarage BF1+4
05.__.01 MZ-1 Innentür, EZ 0,885/2,135 Mehrzweck-Innentür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Mauerwerk mit Putz, Sichtbeton Rhbauöffnung: Breite: 0,885 m Höhe: 2,135 m BF1 1 St BF4 0 St
05.__.01
MZ-1 Innentür, EZ 0,885/2,135
R
1.00
St
05.__.02 T90-1, EZ 0,885/2,135 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T90 Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Mauerwerk mit Putz, Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 0,885 m Höhe: 2,135 m BF1 1 St BF4 0 St
05.__.02
T90-1, EZ 0,885/2,135
R
1.00
St
05.__.03 T90-1, EZ 1,01/2,135 Feuerschutzstahltür wie beschrieben, Drehflügel, einflügelig, Brandschutzanforderung: T90 Zarge: Eckzarge ohne Bodeneinstand Umfassungswände: Mauerwerk mit Putz, Sichtbeton Rohbauöffnung: Breite: 1,01 m Höhe: 2,135 m BF1 1 St BF4 0 St
05.__.03
T90-1, EZ 1,01/2,135
R
1.00
St
05.__.04 Sektionaltor mit Streckmetall, Tiefgarage, elektrisch Elektrisch betriebenes Sektionaltor mit Niedrigsturzumlenkung als Rahmen-Sprossen-Tor mit Steckmetallfüllung und geschlossener Bodensektion, als Tiefgaragenabschluss, aus naturfarbenen Aluminiumprofilen,  Führungsschienen, Federwelle, Niedrigsturzumlenkung, Steckantrieb, ausgelegt für mind. 20 Öffnungen pro Sunde, Impulssteuerung, integrierte Fangvorrichtung, Nothandkurbel, alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen für selbsttätig laufende, elektrische Tore, steckerfertig verkabelt mit CEE-Stecker liefern und montieren, einschließlich Einstell- und Justierarbeiten. Rohbauöffnung: Breite: 2,68 m Höhe: 2,25 m Höhe Sturz: 25 cm Fabrikat: Hörmann APU o.glw. BF1 1 St BF4 1 St
05.__.04
Sektionaltor mit Streckmetall, Tiefgarage, elektrisch
2.00
St
05.__.05 Zulage Schlupftür Zulage zum Sektionaltor für eine Schlupftür mit Schwelle, Schloss PZ vorgereichtet, Türkontakt bei elektrisch betriebenenem Tor.
05.__.05
Zulage Schlupftür
2.00
St
05.__.06 Ampel Ampel / Blinklicht zur Anzeige der Torbewegung, einschließlich Verkabelung und Anschluss an die Torsteuerung liefern und montieren. BF1 2 St BF4 2 St
05.__.06
Ampel
4.00
St
05.__.07 Stele Stele aus Edelstahl zur Befestigung des Schlüsselschalters, Bedienhöhe für PKW, liefern und montieren, einschließlich Befestigungsmittel BF1 1 St BF4 1 St
05.__.07
Stele
2.00
St
05.__.08 Transponder Lesegerät Lesegerät für Transponder zum öffnen des Toren, IP 64, liefern und bauseits verlegte Zuleitungen anschließen und in Betrieb nehmen. BF1 2 St BF4 2 St
05.__.08
Transponder Lesegerät
4.00
St
05.__.09 Transponder Transponder liefern, programmieren und der Bauleitung übergeben. BF1 89 St BF4 28 St
05.__.09
Transponder
117.00
St
05.__.10 Transponder Software Software zum Programmieren der Transponder liefern, auf dem PC des Betreibers installieren und Mitarbeiter einweisen.
05.__.10
Transponder Software
1.00
St