Tischlerarbeiten
Sigmaringendorf
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Beschreibung des Bauvorhabens: Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von 2 mehrgeschossigen barrierefreien Wohnhäusern in Holzhybrid-Bauweise auf der Grundlage der beiliegenden Pläne. Konstruktion: Fundamente: Streifenfundamente für Balkonstützen Decken TH: Filigrandecken Geschossdecken:  DENNERT DX Fertigteildecken Außenwände TH: Stahlbeton-Halbfertigteilwände Außenwände: Holzrahmenwände (Zimmerer) Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände Treppen: Stahlbeton (Fertigteile) 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. 2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden. 11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, Revisionspläne / Bestandspläne, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc. eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 -Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. Vor Ausführung hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die Öffnungstichtung der Türen entnehmen Sie bitte der beigefügten Türliste. Die Abnahme erfolgt nach den Prüfkriterien der ift Richtlinie HO-11/1 "Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien".
Beschreibung des Bauvorhabens:
1 Tischlerarbeiten
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Tischlerarbeiten
1. 1 Wohnungseingangstüren
1. 1
Wohnungseingangstüren
1. 2 Innentüren
1. 2
Innentüren
1. 3 Stahltüren
1. 3
Stahltüren
1. 4 Innenfensterbänke
1. 4
Innenfensterbänke
1. 5 Holzhandläufe
1. 5
Holzhandläufe