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Description
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Net total EUR
Projektbeschreibung Neubau einer Wohnanlage, Blankenburger Straße 37/39, 13156 Berlin
Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 (Gemarkung Pankow, Flur 148 mit Flurstücken 438 und 440) in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant.
Im hinteren Teilbereich des Grundstücks gibt es eine gestaltete Aufenthaltsfläche gemäß Außenanlagenplan und es wird ein großer Spielplatz realisiert.
Im Bereich zum Nachbarn Blankenburger Straße 35 verbleibt im Erdgeschoss eine
Zuwegung für die Erreichung eines städtischen Grundstücks, welche ab 1. Obergeschoss überbaut wird. Nebenliegend befindet sich eine Durchfahrt für die Erreichung der Spielplatzfläche und zur Erschließung des Gartenhauses.
Es wird ein Vorderhaus mit Teilunterkellerung, 6 Etagen und 47 Wohneinheiten gebaut.
Des Weiteren gibt es ein Gartenhaus mit 3 Etagen und 16 Wohneinheiten.
Sämtliche Fahrradstellplätze werden über Fahrradbügel im Bereich der Außenanlagen nachgewiesen.
Termine
Geplanter Baubeginn Dachdeckerarbeiten:
________ 2026
Geplante Fertigstellung/Übergabe:
________ 2026
Bauherr
GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH
Krugerstraße 5/ Top 16
1010 Wien, Österreich
vertreten durch:
dBS Investment GmbH
Prager Straße 171
04229 Leipzig
(b37@dbs-invest.de)
Objektplanung
Keintzel Architekten GmbH
Keithstr. 2-4
10787 Berlin
Tel. 030 214 59 58 -0
Fax. 030 214 59 58 -12
E-Mail: B37@keintzel-architekten.de
Vergabeverfahren
Bei der GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH handelt es sich um einen privaten Bauherrn. Die Leistungen werden in Anlehnung an eine Freihändige Vergabe ausgeschrieben.
Ort der Ausführung
Blankenburger Straße 37/39,
13156 Berlin
Gesamtumlage
1,85% - beeinhaltet folgendes:
Bauleistungsversicherung
Sanitäre Einrichtungen
Bauwasser
Baustrom
Baustellensicherung
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung Angaben zum Vorhaben
Adresse: Blankenburger Straße 37, 13156 Berlin
Bauherr:
GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH
Krugerstraße 5/Top 16
1010 Wien, Österreich
vertreten durch:
dBS Investment GmbH Prager Straße 171
04229 Leipzig
b37@dbs-invest.de
Objektspezifische Angaben:
Anzahl der Wohnungen: 63 WE (16 im GH & 47 im VH)
Wohnfläche: 4.161m²
Baujahr: 2026
Art des Gebäudes: Neubau Wohngebäude
Wichtig: Das Vorderhaus wird als förderfähiges KfW 40 EE QNG Plus Objekt erstellt. Alle weiteren Hinweise dazu finden Sie in den Anlagen zur Ausschreibung.
Zugänglichkeit zur Baustelle:
Das Bauvorhaben liegt an der Blankenburger Straße 37 in
13156 Berlin und ist über das öffentliche Straßenland
gut zu erreichen.
Lagermöglichkeiten sind nur in geringem Maße vorhanden.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist dringend
zu empfehlen.
Geplante Leistungen:
Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant.
Baustelleneinrichtung, Vorkehrungen und deren Kosten
Umlagekosten:
Für die Kosten zu Bauleistungsversicherung, Sanitäre Einrichtung, Bauwasser, Baustrom, Heizstrom, und Baustellensicherung wird eine Gesamtumlage in Höhe von 1,85% der Gesamtnettoabrechnungssumme geltend gemacht.
Kosten der Einrichtungen
Mit den Umlagen sind alle erforderlichen Einrichtungen
zur Durchführung der Arbeiten, wie
Mannschaftsunterkünfte mit den Toilettenräumen,
Sanitär- und Heizungsanlagen, Lagerräume,
Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw., einmalig
abgegolten.
Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport
der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und
-maschinen aufgrund der vereinbarten
Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen
einzukalkulieren.
Wohnungen, Kellerräume und Grünanlagen zur Lagerung
von Materialien stehen nach vorheriger Absprache
mit der örtlichen Bauüberwachung zur Verfügung.
Ein Anspruch auf diese Räume besteht nicht. Die Kosten
für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes
während der Bauzeit sind in der Umlage enthalten.
Flächen und Räume auf dem Grundstück / im Gebäude
Flächen und Räume im öffentlichen Bereich stehen auf
dem Grundstück und im Hause als
Unterstellmöglichkeiten für die Materiallagerung und
Personalunterkünfte zur Verfügung. Der Auftragnehmer
hat im Rahmen der Umlage ein Anrecht auf Personal- und
Materialunterkünfte einschl. Toiletten und
Wascheinrichtungen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen trägt der AG
über die Umlage im Rahmen der Planung der
Baustelleneinrichtung Sorge und unterhält alle dafür
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und holt die
entsprechenden Genehmigungen ein.
Schutz und pfleglicher Umgang mit genutzten Flächen
Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie
Gullys, Sickerschächte, Balkon- und
Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung
zu schützen.
Schäden durch Nichtbeachtung hat der AN auf seine
Kosten zu beseitigen.
Bei Nichtbeseitigung werden alle verursachten Schäden,
einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN
beseitigt.
Der AN trägt die Beweislast, dass die aufgetretenen
Schäden nicht von ihm stammen.
Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen
Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen Wege,
Vegetationsflächen, Bäume sowie der
Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache
des AN. Er hat mit Fertigstellung seiner Leistungen, Flächen, die
er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den
vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt,
Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu
beseitigen.
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der bestehende Zustand des Grundstückes und der
Gebäude ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor
Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung
protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige
Unterschrift zu fixieren. Die Zustandserfassung ist
durch den AN zu veranlassen. Der AG hierzu ist hierzu
einzuladen.
Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege
und öffentliche Einrichtungen der Ver- und
Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke,
GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie
Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw.
sind für den ungehinderten Zugang ständig
freizuhalten.
Vermeidung von Lärm
Vermeidung von Lärm auf der Baustelle Auf der
Baustelle sind die Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum
Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen)
einzuhalten. Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt
in der
AVV die Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens. Die
Baustelle ist so zu betreiben, dass die verursachten
Schallemissionen nicht zur Überschreitung der
Richtwerte nach der TA Lärm führen. Die
Betriebszeitenregelung und zulässigen
Immissionsrichtwerte von
Geräten und Maschinen sind in der
Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV)
aufgeführt und
unbedingt, ggf. durch geeignete zusätzliche Maßnahmen,
einzuhalten.
Örtliche Gegebenheiten, Kalkulation,
Leistungsverzeichnis und Ausführung
Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des
Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren.
Für Ortsbesichtigungen vereinbaren Sie bitte einen
Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter.
Baubesprechungen
Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung
wird in regelmäßigen Abständen eine
Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen
und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der
Baustelle einen entsprechend sachverständigen
deutschsprechenden Fachbauleiter (Polier) mit
ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten
zu stellen.
Der Auftragnehmer kann sich auf mangelnde Kenntnis
einzelner Umstände nicht berufen, wenn er den
Besprechungen unentschuldigt fernbleibt und diese
Umstände in einer Baubesprechung ausreichend
behandelt wurden. Letzteres wird vermutet, wenn diese
Umstände in einem über die Besprechung zeitnah
erstellten, unwidersprochen gebliebenen und dem AN
zugänglichen Protokoll festgehalten worden sind.
Nachweise Schulungen
Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis zu erbringen, dass
die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend dem
auszuführenden Leistungsspektrum ausgebildet und
geschult wurden.
Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
Abriss und Entsorgung
Die Beseitigung der Restmaterialien hat gemäß der
"Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung
von Abfällen" (Gewerbeabfallverordnung vom 01.08.2017)
zu
erfolgen.
Die Leistungspositionen beinhalten immer auch den
Abtransport und die Entsorgung, inkl. Kipp- und
Deponiekosten sowie deren Verwaltungsgebühren. Zu
entsorgende Restmaterialien, Schutt bzw. Müll sind
grundsätzlich getrennt und in mittels Deckeln
geschlossenen
und abschließbaren Containern zwischenzulagern. Alle
Begleitscheine und Entsorgungsnachweise sind der BL
unaufgefordert mit jeder Rechnung und mit der
Schlussrechnung als Abfalldokumentation ohne besondere
Vergütung (alle Kipp- bzw. Deponienachweise) zu
übergeben sowie die Annahme- / Entsorgungsbestätigung
durch entsprechende Deponiedienste des AN nachzuweisen.
Bearbeitungsaufwendungen hierfür sind in die
Einheitspreise
an entsprechender Position einzukalkulieren. Zu
beachten ist
grundsätzlich die tägliche Reinigung der
Arbeitsbereiche
durch den AN, insbesondere durch Fachlos übergreifende
Arbeiten und parallellaufende Leistungen anderer
beauftragter Fachlos-Unternehmen.
Abriss und Entsorgung
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtung 1. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1.1 ALLGEMEINE ANGABEN
Die folgenden Technischen Vorbemerkungen (TVB) der RTW
GmbH sind Bestandteil dieses
Leistungsverzeichnisses und werden im Auftragsfall
Vertragsbestandteil:
-1.Technische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
-2.Allgemeine und spezifische Angaben zur Bauausführung
-3.Werkanforderungen / Produkte und Technologien
-4.Qualitätssicherung
-5.Abrechnung
Die Technischen Vorbemerkungen beschreiben verbindlich
die Zielstellungen des Bauherrn
(Bauaufgabe), insbesondere aber die grundlegenden,
gewerkespezifischen Anforderungen an
den Auftragnehmer (AN) zur Erbringung seines Werkes.
Im Weiteren werden die örtlichen und
zeitlichen Rahmenbedingungen am Bau beschrieben,
Produkt-Richtqualitäten, Technologien und
Details als spezifische Qualitätsmindestanforderungen
definiert, die somit ausdrücklich die
Kalkulationsgrundlage für den AN darstellen.
Alternativvorschläge müssen vom AN schriftlich in
der jeweiligen Position ausgewiesen werden und
bedürfen des schriftlichen
Gleichwertigkeitsnachweises. Zur Vereinfachung der
Kalkulation und Abrechnung wird das LV
weitgehend in komplexe Leistungen (Hauptleistungen)
zusammengefasst (z. B. Systeme
entsprechend der Richtqualitätsangabe aus diesen TVB).
Der im Blanket vorstehende Titel
"Vorbereitung" beinhaltet alle nötigen Maßnahmen zur
Ertüchtigung des Bestandes für die
Ausführung der Hauptleistungspositionen. In den
Positionen "Zulagen" sind darüberhinaus alle
bauspezifischen Anpassungen und besonderen Leistungen
zu den Hauptleistungspositionen
enthalten. In diesem LV sind die Mengen und Massen des
gesamten Bauvorhabens angegeben.
1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
die VOB/Teile B+C der neuesten
Fassung, die" Allgemein anerkannten Regeln der Technik
und der Baukunst", die
Landesbauordnung Berlin, sowie das neueste technische
Regelwerk, insbesondere die:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 1055 - 3 Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten
DIN 1055 - 4 Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten,
Windlasten bei nicht
schwingungsanfälligen Bauwerken
DIN 18531 Dachabdichtungen für nicht genutzte Dächer
und DIN18532, 18533, 18534 und ff
Gewerbeabfallverordnung vom 01.08.2017
VOB/C DIN 18338 - Dachdeckungs- und
Dachdichtungsarbeiten
Verlegeanleitungen der Hersteller von
Zubehörmaterialien
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4102 bzw. EN 13501-1 Brandklassen
VDI-Richtlinie 2719 und DIN 4109 Schallschutz im
Hochbau
EEG vom 01.01.2023, Novellierung 2025
Fachregeln für das Dachdeckerhandwerk (neueste Fassung)
Fachregeln für das Dachklempnerhandwerk (neueste
Fassung)
VBG 1 Allgemeine Vorschriften
VBG 74 Leitern und Tritte
VBG 37 Bauarbeiten
BGR 128, 165, 166-175 (Teile 1-10)
DIN 44201 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4420 Teil 2 und 3
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft
sowie alle nicht genannten baurechtlichen Normen und
Vorschriften sowie Empfehlungen und
Vorgaben der Hersteller.
1.3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
Die Baustelle befindet sich in der Neunhagener Str.
48, 12623 Berlin.
Es handelt sich um mehrgeschossige Wohnbauten
(Neubauten Baujahr 2025).
Das Baugelände ist über den öffentlichen Straßenraum
einfach zu erreichen. Eine Besichtigung
der Örtlichkeiten wird dem Anbieter empfohlen.
1.4 TECHNISCHE BESCHREIBUNG
Die vorhandenen Flachdachflächen werden im Zuge der
Erstellung der Gebäude mittels
Dampfsperre, Gefälledämmung und bituminöser
Dachabdichtung als Warmdach hergestellt. Die
Befestigung erfolgt im verklebten Dachaufbau mit im
Bedarfsfalle zusätzlicher mechanischer
Befestigung entsprechend der mitzuliefernden
Windlastberechnung. Auf den Dachflächen
werden PV-Elemente aufgebracht.
1.5 BAUHERRENVERTRETER
Bauherr:
Planer/Bauleitung:
1.6 RECHNUNGSLEGUNG
Alle Rechnungen sowie sämtlicher Schriftverkehr sind
entsprechend des Auftragsschreibens und
mit dem Zusatz c/o dBS zu adressieren.
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt
erforderlich:
-vollständiger Name und Anschrift des AN
-Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
-Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschluss-
oder Schlussrechnung
-vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens
bzw. der Wohnanlage oder des
Geschäftsgebäudes (siehe Auftragsschreiben)
-Angabe des Gewerkes
-Ausführungszeitraum
-vollständige Auftragsnummer/Kontierung
-Steuernummer.
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der
Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen.
Hierbei sind vereinbarte Nachlässe und die
Mehrwertsteuer auszuweisen. Sicherheitseinbehalte,
Skonti usw. sind nicht abzuziehen.
Seitens des Bauherrn besteht das Recht auf
Sicherheitsleistung durch den AN.
Auf Zwischenrechnungen wird deshalb grundsätzlich ein
Sicherheitseinbehalt von der
Brutto-Rechnungssumme einbehalten. Nach Rücksprache
und Zustimmung des Bauherrn
kann durch Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft
der vertraglichen Auftragssumme
auf diesen Einbehalt verzichtet werden.
Zur Schlussrechnung ist das komplette Aufmaß einschl.
Aufmaßskizzen und aller Nachweise im
Original einzureichen.
2. ALLGEMEINE UND SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR
BAUAUSFÜHRUNG
2.1 BAUSTELLENORDNUNG
Die Bauleitung (BL) übt in Vertretung des Bauherren
das Hausrecht auf der Baustelle aus. Die
Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist werktags für
die Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr festgelegt,
gewünschte Abweichungen sind mit der BL grundsätzlich
im Vorfeld abzustimmen. Als
Vertragsgrundlage für die Ausführung in Bezug auf die
Termine gilt der noch aufzustellende
Bauablaufplan.
Der AN hat zur Bauanlaufberatung der BL seinen
entscheidungsbefugten und qualifizierten
Fachbauleiter zu benennen. Dieser ist verpflichtet, an
den turnusmäßigen Baubesprechungen
teilzunehmen und im Weiteren seinen Leistungsbereich
eigenständig zu überwachen sowie ein
Bautagebuch zu führen, das wöchentlich bzw. vor der
Baubesprechung der BL vorzulegen ist.
Alle vom AN am Bau eingesetzten Mitarbeiter müssen
ausschließlich bei ihm selbst angestellt
sein und deren Firmenzugehörigkeit für Außenstehende
erkennbar sein. Geplante
Subunternehmervergaben sind grundsätzlich durch den
Bauherrn im Vorfeld genehmigen zu
lassen. Bereits zur Angebotsabgabe feststehende
Nachunternehmer sind als Anlage
aufzuführen.
Die Fachbauleitung des AN ist verpflichtet, für die
arbeitsschutzgerechte Ausstattung der auf der
Baustelle tätigen Arbeitskräfte selbstständig Sorge
tragen und deren Einhaltung durchzusetzen.
Zu beachten sind weiterhin die gewerkerelevanten
Verordnungen aus der Landesbauordnung
Berlin, GefStoffV, entsprechende TRGS sowie die
Auflagen der Bauberufsgenossenschaften mit
den jeweils gültigen UVV.
2.2 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die BL wird zum Baubeginn in Abstimmung mit allen
beteiligten Unternehmen und der
Verwaltung einen verbindlichen
Baustelleneinrichtungsplan abstimmen und die zentrale
Baustelleneinrichtung (BE) koordinieren.
Bauseitig werden Anschlusspunkte für Bauwasser und
Baustrom bereitgestellt. Der AN hat daran
seine eigenen Anschlusspunkte herzustellen. Dies hat
durch den AN eigenverantwortlich zu
erfolgen. Anfallende Kosten sind einzukalkulieren.
Für den Fall der Bereitstellung von Anschlusspunkten
Baustrom und Bauwasser durch den AG
erfolgt eine Erstattung der dem AG entstehenden Kosten
für die Vorhaltung der Anschlusspunkte
für Baustrom und Bauwasser.
Seitens des Bauherrn wird eine
Bauleistungsversicherung für die Baumaßnahme
abgeschlossen. An den Kosten dieser
Bauleistungsversicherung wird der AN ebenfalls mit
einer
Umlage beteiligt. Dieser Betrag wird ebenfalls von der
geprüften Schlussrechnung einbehalten.
Nutzbare kostenfreie Freiflächenstandorte für
Container, Materialzwischenlager, Unterkünfte
usw. sind auf dem Grundstück des Eigentümers in
begrenztem Umfang vorhanden und werden
gemäß BE-Plan den einzelnen AN zugewiesen. Die
Feuerwehrzufahrten dürfen nicht belegt oder
versperrt werden.
Nach Abschluss der Dacharbeiten sind die Außenanlagen
wieder in den Zustand vor der
Sanierung herzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser
Vorgabe erfolgt die Wiederherstellung durch
den AG zu Lasten des AN.
Lagerräume, Unterkünfte, Aufzüge, Krane usw. stehen
bauseits nicht zur Verfügung und sind im
Bedarfsfall durch den Unternehmer selbst zu stellen.
Alle weiterführenden Aufwendungen des AN für seine
eigene BE sind, falls diese keine
ausgewiesenen Zulageposition darstellen, in die
Einheitspreise der Hauptleistungsposition (EP)
einzukalkulieren, eine separate Vergütung erfolgt
somit nicht.
Eventuelle Nutzung öffentlichen Straßenlandes ist vom
AN eigenverantwortlich vorzunehmen.
Der AG stellt lediglich eine Vollmacht zur Beantragung
zur Verfügung. Die Kosten für die
Nutzung öffentlichen Straßenlandes trägt der AN.
2.3 TERMINE
Baubeginn: siehe Auftragsschreiben
Bauende: siehe Auftragsschreiben
2.5 ENTSORGUNG
Die Hauptpositionen beinhalten immer auch die
Entsorgung der anfallenden Restmaterialien.
Zu entsorgende Abfälle bzw. Müll sind grundsätzlich
getrennt und in geschlossenen Containern
zwischenzulagern. Als Entsorgungsnachweis sind der BL
unaufgefordert mit den Rechnungen
und zusätzlich mit der Schlussrechnung die
entsprechenden Kipp- bzw. Deponienachweise als
Dokumentation zu übergeben.
3. WERKANFORDERUNGEN / PRODUKTE UND
TECHNOLOGIEN
3.1. ALLGEMEIN
Grundlegend und in dieser Reihenfolge gelten die
Leistungsbeschreibung, Architektendetails und
Bemusterungen, die" Allgemein anerkannten Regeln der
Technik und der Baukunst", das
eingeführte technische Regelwerk, die neuste Fassung
VOB Teil B+C (2009) und im Weiteren
die Verarbeitungsvorschriften und Verlegeanleitungen
der Hersteller.
Die Wahl der Produkte und Technologien sind dem Bieter
freigestellt. Wird ein anderes als das
im Leistungsverzeichnis beschriebenes Produkt bzw.
System angeboten, muss dieses schriftlich
vermerkt und der Nachweis der Gleichwertigkeit durch
den AN schriftlich geführt werden. Alle
verwendeten Produkte müssen durch eine anerkannte,
akkreditierte Prüfstelle fremdüberwacht
sowie zertifiziert sein, dies gilt sinngemäß auch für
alle Hilfsstoffe. Werden im Angebot keine
Produkte/Technologien eingetragen sind grundsätzlich
die ausgeschriebenen und geplanten
Ausführungen mit den angegebenen Produkten
(Richtqualität) zu erbringen.
Richtqualität:
Vedag GmbH Geisfelder Str.85-91 in 96050 Bamberg
Tel.: 0951-1801-0
Fax: 0951-1801-9848
E-Mail: office.vedag@bmigroup.com
Bei Abweichungen in der Produktauswahl von der
Richtqualität sind mit der Angebotsabgabe
Gleichwertigkeitsnachweise für die angebotenen
Produkte zu erstellen. Bei fehlender Eintragung der
angebotenen Fabrikate gilt automatisch die
ausgeschriebene Richtqualitätt als vereinbarte
Produktqualität.
3.2 ANMERKUNGEN ZU TITELN
3.2.1 VORBEREITENDE ARBEITEN
Hier sind alle Leistungen für die Vorbereitung zur
Erbringung der Hauptleistungen erfasst.
3.2.2 HAUPTLEISTUNG
Hier sind alle Hauptleistungen zur Erbringung der
Gesamtleistung erfasst.
3.2.3 ZULAGEN
Hier sind Zulagen zu den Hauptpositionen aus dem
vorangegangenen Titel Hauptleistung
erfasst.
3.2.4 STUNDENLOHNARBEITEN
Hier sind Stundensätze zur Ausführung im Vorfeld nicht
erkennbarer zusätzlicher Leistungen in
kleinem Umfang erfasst. Die Ausführung von
Stundenlohnarbeiten erfolgt nur nach vorheriger
Absprache mit der örtlichen Bauleitung und deren
ausdrücklicher Anweisung.Verbrauchte
Materialien sind mit ortsüblichen Einheitspreisen
anzusetzen. Gegebenenfalls sind die
Einheitspreise durch prüfbare Rechnungen der
Lieferanten zu belegen.
Sind zusätzliche komplexe Leistungen erforderlich, ist
durch den AN vor Ausführung ein
Nachtragsangebot zur Nachbeauftragung durch den
Bauherrn schriftlich zu erstellen.
Die Stundenzettel sind innerhalb 3 Werktagen der BL
zur Unterschrift vorzulegen. Bei
verspäteter Abgabe der Stundenzettel kann die
Vergütung verweigert werden.
3.3 WEITERE LEISTUNGEN DES AN OHNE GESONDERTE
VERGÜTUNG
Der AN legt kurzfristig nach Auftragserhalt (max. 10
Werktage) die erforderlichen
Produktzulassungen (evtl. in Absprache mit der BL auch
Produktdatenblätter), die Werkplanung
(Detailzeichnungen, Befestigerplan nach DIN1055-4) der
BL zur schriftlichen Freigabe vor. Das
zu erstellende Protokoll bzw. Schriftstück der
bemusterten Ausführung und der verwendeten
Baumaterialien bildet die Grundlage für die weitere
Bauausführung (Montageleistung).
Änderungen in der Bauausführung und der zum Einsatz
kommenden Baumaterialien während
der Bauzeit sind vor Ausführung schriftlich mit
Begründung und allen technischen Angaben
sowie Gleichwertigkeitsnachweis bei der örtlichen
Bauleitung einzureichen und bestätigen zu
lassen.
Es findet eine Schlussbegehung vor Ablauf der
Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) mit
einem Vertreter des Bauherrn, der örtlichen Bauleitung
(Planer) sowie dem AN statt.
Die anfallenden Kosten für diese Leistungen sind in
die Positionen des Leistungsverzeichnisses
einzukalkulieren.
4.QUALITÄTSSICHERUNG
4.1 QUALIFIZIERUNGEN
Der AN bestätigt, dass er die Zertifizierungen bzw.
Qualitätsnachweise besitzt. Für die
Ausführung der geforderten Bauleistungen vorhandene
Qualifizierungsnachweise sind mit dem
Angebot schriftlich in Kopie einzureichen und
vorzulegen.
4.2 ABNAHME
Die Abnahme der Leistung des Bieters findet förmlich
statt (VOB Teil B §12). Voraussetzung ist
die schriftliche Fertigstellungsanzeige des AN mit dem
Abnahmebegehren.
Alle Abnahmen führt die BL im Auftrag des Bauherrn
bzw. gemeinsam mit dem AG
rechtsverbindlich durch und protokolliert diese.
Stillschweigende Abnahmen durch Nutzung bzw.
Inbetriebnahme sind ausgeschlossen. Abnahmbegehren,
auch verdeckter Bauleistungen, sind
der BL rechtzeitig (mind. 6 Werktage) schriftlich
voranzumelden.
4.3 DOKUMENTATION
Der AN führt das projektbezogene Begleitprotokoll nach
Vorgabe der BL zur Dokumentation der
Vorbereitungspositionen. Zur Ausführungsfreigabe der
aufbauenden Hauptleistungen müssen
diese unter Mitwirkung der Systemhersteller von der BL
technisch zwischenabgenommen
werden. Der AN legt zur Schlussabnahme der BL seine
Unternehmererklärung, die
Produktdatenblätter der Hersteller aller von ihm
verwendeten Materialien und Hilfsstoffe sowie
die entsprechenden Pflege- und Wartungsempfehlungen
sowie die Bautagesberichte über die
gesamte Bauzeit vor.
Fotos als Dokumentation des Ursprungszustandes (z.B.
Pflasterprotokoll, Zustand der
Grünanlagen usw.) sind vom AN über die gesamte Bauzeit
zu sammeln und der BL im Zuge der
Dokumentation (z.B. CD/DVD) zu übergeben.
4.4 MÄNGELANSPRÜCHE (GEWÄHRLEISTUNG)
Die Gewährleistung des AN beginnt entsprechend dem im
Abnahmeprotokoll gemeinsam
festgelegten Stichtag. Sie beträgt 4 Jahre nach VOB
Teil B §13 bzw. 5 Jahre nach BGB (siehe
Auftragsschreiben). Unmittelbar vor Ablauf dieser
Frist wird durch die BL eine Baubesichtigung
durchgeführt, an der ggf. und auf spezielle
Anforderung der AN teilnimmt. Eine Mängelfreiheit
bzw. Ausführungsmängel werden dabei protokollarisch
bestätigt.
Für die Dauer der Gewährleistung ab dem Tage der
verbindlichen Bauabnahme werden von der
Schlussrechnung ein Sicherheitseinbehalt vorgenommen
(siehe Auftragsschreiben). Dieser
Betrag kann z.B. durch eine Gewährleistungsbürgschaft
einer deutschen Großbank oder
Versicherungsgesellschaft abgelöst werden.
5. ABRECHNUNG
5.1 NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die jeweiligen EPs
einzukalkulieren, eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
5.2 BESONDERE LEISTUNGEN
Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen gemäß VOB/C
werden in den Zulagepositionen der
Ausschreibung erfasst und vergütet.
5.3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN / ENTFALLENE
LEISTUNGEN
Eventuell notwendige zusätzliche Leistungen werden
ausschließlich auf Grundlage durch die BL
geprüfter, vom Bauherrn schriftlich vor Ausführung
freigegebener Nachträge als
Vertragsbestandteil beauftragt. Es gelten hierfür alle
Vereinbarungen des Hauptauftrages.Der
Bauherr behält sich weiterhin vor, die Auftragsvergabe
entsprechender Leistungen z.B. nach
abgeschlossenen LV-Titeln, an Dritte vorzunehmen.
Die angegebenen Maße im Leistungsverzeichnis sind
ermittelte "Ca.-Werte" und für die
Preisbildung ausreichend. Geringfügige Abweichungen
führen nicht zu einer Veränderung der
EP´s.
5.4 STUNDENLOHNARBEITEN
Ggf. erforderliche und nur auf ausdrückliche und
Anweisung der Bauleitung beauftragte
Regiearbeiten werden mit den Stundensätzen verrechnet
(anteilige Materialkosten bedürfen
grundsätzlich des Belegnachweises).
5.5 RECHNUNGSLEGUNG
Es wird angestrebt, innerhalb der Auftragsvergabe
einen Zahlungsplan mit dem AN
abzustimmen. Eine Pauschalierung in sich
abgeschlossener Leistungen ist grundsätzlich
möglich. Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen,
sind kumulativ aufzustellen.
Abrechenbare Leistungen sind entsprechend der LV-
Positionsnummer des Auftrags-LV `s auf
Grundlage prüffähiger örtlicher Aufmaße, ggf. mit
Plänen untersetzt, nachzuweisen. Die
Rechnungsanschrift ist dem Auftragsschreiben zu
entnehmen. Die Rechnungen sind zur Prüfung
an den Auftraggeber
c/o dBS
zu adressieren.
5.6 SCHLUSSRECHNUNG
Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach der
VOB-Abnahme, jedoch spätestens 12 AT danach
incl. der kompletten Dokumentation
(Produktdatenblätter, Bautagebuch, Prüf- und
Messprotokolle, Entsorgungsnachweise etc.) sowie
derFachunternehmererklärung aufzustellen.
5.7 SONSTIGE FORDERUNGEN DES AN
Eine Prüfung eventueller AN-Ansprüche infolge durch
Dritte beschädigter Leistungen bzw.
entwendeter Materialien, Baubehinderungen etc. erfolgt
ausschließlich bei umgehender
schriftlicher Anzeige über die BL. Versäumt der AN die
umgehende schriftliche Anzeige bei der
Bauleitung (max. 6 Werktage nach Kenntnis), sind
Nachforderungen ausgeschlossen.
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtung
Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung
BNG, Version 2.0 / QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1.4 (Wohngebäude: WG23)
1.1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien - Anforderungen
Alle Bauprodukte und Materialien sind nach dem Anforderungskatalog zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien des QNG auszuwählen, wie in der Tabelle „QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023“, siehe auch Anlage, aufgelistet.
Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Bauprodukte und Materialien verwendet werden, die die Anforderungen erfüllen.
Zusätzlich soll darauf geachtet werden, dass insbesondere im Innenraum (Wohnraum) sehr schadstoffarme
Produkte (mit dem Blauen Engel, EMICODE, etc.) verwendet werden, dazu muss der VOC-Wert sowie der Formaldehydwert ausgewiesen werden.
Nach Baufertigstellung kann die Schadstoffarmut durch Innenraumluftschadstoffmessungen überprüft werden.
1.2 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien - Umsetzung
Alle Nachweise, wie Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse, GISBAU Einstufungen, etc. zu den einzelnen Bauprodukten und Materialien müssen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Die Produktfreigaben erfolgen durch den Nachhaltigkeitsberater und müssen vor Einbau der Bauprodukte und Materialien erfolgen.
Die technische Eignung und Verträglichkeit der Materialschichten (z.B.: bei werkseitiger Grundierung und Endlackierung auf der Baustelle) ist vom Auftragnehmer bzw. zuständigen Gewerk vorab zu prüfen. Die
Bauprodukteprüfung und Freigabe durch den Nachhaltigkeitsberater schließt nicht die Produktverträglichkeit der einzelnen Bauteilschichten und die Verträglichkeit mit dem Untergrund ein.
2. Einsatz von zertifizierten Hölzer und Holzprodukten -Anforderung /Umsetzung
Die verbauten und im Bauwerk verbleibenden Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialien müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und nach FSC oder PEFC inklusive gültigem CoC-Zertifikat zertifiziert sein.
Ein Gesamtmassenanteil von 80% an zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialien ist nachzuweisen.
Zusätzlich dürfen keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet werden!
Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt:
• PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
• FSC (Forest Stewardship Council)
Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70%PEFC- oder FSC-zertifiziert oder „FSC-Mix“).
Nachstehende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
Der Auftragnehmer erfasst alle im Bauwerk eingebauten Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialienunter Angabe von Hersteller, Produktname, Menge in m³, Holzart, Herkunft, FSC/PEFC-Prozentsatz des
zertifizierten Holzanteils sowie den jeweiligen Chain of Custody-Zertifikatsnachweis (CoC-Nummer).
Die Angaben betreffend zertifizierter Holzmaterialien sind per (geschwärzter) Rechnung oder vorzugsweise Lieferschein zu belegen, wobei unter jeder Holzposition die FSC- bzw. PEFC-%-Angabe
und die zugehörende CoC (Chain of Custody) Zertifikats-Nummer angeführt sein muss.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die für sein Gewerk relevanten Anforderungen zu erfüllen und die Erfüllung mittels Nachweisen zu dokumentieren. Nach Fertigstellung ist mit einer Eigenerklärung jedes Gewerkes zu bestätigen, dass die o.g. Anforderungen eingehalten sind.
Hiermit bestätigen wir die oben stehenden Anforderungen einzuhalten und in der Ausführung des Bauvorhabens ausschließlich Materialien zu verwenden, die dem „Anforderungskatalog QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023“, zu schadstofffreien Baumaterialien entsprechen sowie, falls relevant, ausschließlich zu mind. 80% Massenprozent zertifiziertes Holz
einzubauen.
Anlagen
QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023 (Anforderungen: QNG-PLUS, Wohngebäude WG23)
B37_Bauproduktdeklaration_Gewerk
Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung
01 Vorderhaus
01
Vorderhaus
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Absturzsicherungen und Baugerüste
01.02
Absturzsicherungen und Baugerüste
01.03 Vorbereitende Arbeiten
01.03
Vorbereitende Arbeiten
01.04 Untergrundvorbehandlung
01.04
Untergrundvorbehandlung
01.05 Dampfsperre und Wärmedämmung
01.05
Dampfsperre und Wärmedämmung
01.06 Bituminöse Dachabdichtung
01.06
Bituminöse Dachabdichtung
01.07 Dachentwässerung und Notentwässerung
01.07
Dachentwässerung und Notentwässerung
01.08 Dachrandausbildung
01.08
Dachrandausbildung
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
01.10 Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach
01.10
Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach
02 Gartenhaus
02
Gartenhaus
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Untergrundvorbehandlung
02.02
Untergrundvorbehandlung
02.03 Dampfsperre und Wärmedämmung
02.03
Dampfsperre und Wärmedämmung
02.04 Bituminöse Dachabdichtung
02.04
Bituminöse Dachabdichtung
02.05 Dachentwässerung und Notentwässerung
02.05
Dachentwässerung und Notentwässerung
02.06 Dachrandausbildung
02.06
Dachrandausbildung
02.07 Stundenlohnarbeiten
02.07
Stundenlohnarbeiten
02.08 Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach
02.08
Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach