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Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik.
Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz ( TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten Allgemeines - Normbezug
Die Leistungen umfassen sämtliche zur vollständigen, fachgerechten, funktionsfähigen und mangelfreien Ausführung erforderlichen Arbeiten im Bereich Dach, Dachtragwerk, Dachdeckung, Dachabdichtung, Klempnerarbeiten sowie zugehörige Anschluss-, Anpassungs-, Schutz- und Dokumentationsleistungen.
Zum Leistungsumfang gehören, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen oder zur vollständigen Ausführung erforderlich:
Holzbauarbeiten an Dachtragwerk, Gauben, Schalungen, Aufdopplungen, Auswechslungen und Anschlüssen, Dachdeckungsarbeiten an Steildächern, Satteldächern und Gauben, Dachabdichtungsarbeiten an flach geneigten Dachflächen, Anschlüssen, Kehlen, Durchdringungen und Übergangsbereichen, Klempnerarbeiten an Rinnen, Fallrohren, Verwahrungen, Wandanschlüssen, Kehlen, Ortgängen, Traufen, Attiken, Gauben und sonstigen Metallanschlüssen, alle hierfür erforderlichen Neben-, Anschluss-, Anpassungs-, Schutz-, Befestigungs- und Dokumentationsleistungen.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, den Herstellervorgaben, der VOB/B, der VOB/C sowie den jeweils einschlägigen Normen und technischen Regelwerken zu erfolgen. Maßgeblich sind die VOB/B, die VOB/C, „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sowie die einschlägigen gewerkespezifischen ATVen, vor allem:
ATV DIN 18338 „Dachdeckungsarbeiten“,
ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“,
ATV DIN 18339 „Klempnerarbeiten“,
ATV DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“,
ATV DIN 18299 „Nebenleistung“.
Zusätzlich gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, Herstellerangaben, Zulassungen, Verwendbarkeitsnachweise sowie die Vorgaben aus Statik, Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, DIN EN 612, DIN EN 988 und Denkmalschutz.
Das Gebäude befindet sich in Kassel und ist als denkmalgeschütztes Gebäude bzw. Gebäude mit denkmalpflegerisch relevanter Bausubstanz zu behandeln. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so auszuführen, dass historische Substanz, vorhandene Gestaltung, Dachform, Dachneigung, Gaubenform, Trauf- und Ortgangausbildung, sichtbare Metallanschlüsse, Materialwirkung, Farbigkeit und Proportionen geschützt und erhalten bleiben, soweit keine abweichende Ausführung ausdrücklich freigegeben wurde.
Eingriffe in denkmalrelevante Bauteile sind vor Ausführung schriftlich mit Auftraggeber, Bauleitung und, soweit erforderlich, der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen. Soweit keine abweichenden Festlegungen in den Vertragsunterlagen, freigegebenen Ausführungsunterlagen oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers bestehen, sind die Vorgaben und Anforderungen der zuständigen Denkmalbehörde zu beachten und der Ausführung zugrunde zu legen.
Die Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung der erforderlichen Befestigungen sind der Statik, den statischen Nachweisen, den freigegebenen Ausführungsunterlagen, den Windsogberechnungen und den Herstellervorgaben zu entnehmen. Soweit statische Angaben fehlen, unvollständig oder widersprüchlich sind, hat der Auftragnehmer dies vor Ausführung schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen. Eine eigenmächtige Ausführung statisch relevanter Befestigungen ist unzulässig.
Denkmalschutz bzw. Arbeiten am Bestand
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten den Bestand sorgfältig in Augenschein zu nehmen. Dies betrifft vor allem Dachtragwerk, Sparren, Pfetten, Schalungen, Lattung, Traufen, Ortgänge, Gauben, Anschlüsse, vorhandene Dachdeckung, historische Klempnerdetails, Gesimse und angrenzende Fassadenbereiche. Soweit keine abweichenden Festlegungen in den Vertragsunterlagen, freigegebenen Ausführungsunterlagen oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers bestehen, sind die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde maßgebend. Der Auftragnehmer hat alle Befestigungen, Verankerungen, Stöße, Verstärkungen, Auswechslungen, Anschlüsse und Eingriffe in die vorhandene Konstruktion so auszuführen, dass Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und denkmalrelevante Substanz nicht beeinträchtigt werden. Absprache hierzu, welche Bereiche Denkmalgeschützt sind, ist mit der örtlichen Bauleitung abzuklären. Die Ausführung der erforderlichen Befestigungen ist der Statik und den freigegebenen Ausführungsunterlagen zu entnehmen.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen und Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nach VOB/C, ATV DIN 18299 sowie den einschlägigen gewerkespezifischen ATVen zur ordnungsgemäßen, vollständigen, fachgerechten und mangelfreien Ausführung gehören und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Dazu zählen vor allem:
Lohnkosten,
Materialkosten,
Geräte und Werkzeuge,
Befestigungsmittel sowie Verbindungsmittel,
Kleinteile,
Dichtstoffe,
Zubehör,
Fracht,
Transport (inkl. Abladen, Lagern, interne Transporte, Wegegelder),
Aufmaßarbeiten,
Abstimmungen,
Schutz eigener und fremder Leistungen,
Schutz vorhandener denkmalrelevanter Bausubstanz,
Untergrundreinigung,
Reinigung von Anschlussbereichen,
Sortieren und Bereitstellen eigener Reststoffe,
Entsorgung eigener Verpackungen und Restmaterialien,
Sicherung der Arbeitsbereiche sowie alle Anschluss-, Anpassungs-, Befestigungs- und Nebenarbeiten.
Zu den einzukalkulierenden Nebenleistungen gehören außerdem:
Einrichten und Vorhalten der für die eigene Leistung erforderlichen Werkzeuge,
Kleingeräte und Hilfsmittel,
Prüfen der vorhandenen Dachflächen,
Untergründe,
Holzbauteile,
Anschlüsse und Durchdringungen,
Abdecken und Sichern angrenzender Bauteile gegen Staub,
Feuchtigkeit,
Schlagregen,
herabfallende Teile und mechanische Beschädigungen,
Herstellen kleinerer Anpassungen an Anschlüssen,
Übergängen und Einbauteilen,
fachgerechtes Zwischenlagern empfindlicher Materialien,
Schutz der Dachflächen während der eigenen Ausführung,
Abstimmung mit Gerüstbau,
Rückbau- Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner-, Abdichtungs-, Blitzschutz-, Elektro- und Fassadenarbeiten,
Dokumentation verdeckter Leistungen vor dem Schließen oder Überbauen.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung ausdrücklich als besondere Leistung im Leistungsverzeichnis beschrieben ist oder vor Ausführung schriftlich durch Auftraggeber bzw. Bauleitung angeordnet wurde.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat Planunterlagen, Ausführungsdetails, Leistungsbeschreibung, Mengen, Massen, Untergründe, Anschlüsse und Schnittstellen auf Plausibilität, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit zu prüfen.
Dies betrifft vor allem:
Tragfähigkeit und Zustand vorhandener Dachkonstruktionen,
Holzfeuchte, Schädlingsbefall, Fäulnis, Pilzbefall und sonstige Holzschäden,
Ebenheit, Gefälle und Tragfähigkeit von Schalungen und Unterkonstruktionen,
Eignung vorhandener Untergründe für Deckung,
Abdichtung und Klempneranschlüsse,
Dachneigungen, Regeldachneigungen, Zusatzmaßnahmen und Unterdeckungen,
Anschlusshöhen an Gauben, Wänden, Durchdringungen und aufgehenden Bauteilen,
Entwässerungsführung, Rinnenquerschnitte, Notentwässerung und Gefälle,
Lage und Ausbildung von Kehlen, Graten, Ortgängen, Traufen und Firsten,
bauphysikalische Anforderungen an Wärme-, Feuchte- und Lüftungsschutz,
Brandschutzanforderungen,
denkmalpflegerische Anforderungen an sichtbare Bauteile,
Materialien und Gestaltung,
Schnittstellen zu Blitzschutz, Elektro, Lüftung, Gerüst, Fassade und Innenausbau,
Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführbarkeit der vorgesehenen Befestigungen, Verankerungen, Anschlüsse und Unterkonstruktionen.
Sichtbare Mängel, ungeeignete Vorleistungen, unvollständige Unterlagen, technisch nicht ausführbare Details, fehlende Freigaben oder zu erwartende Schäden sind unverzüglich schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen.
Die Bedenkenanmeldung erfolgt nach VOB/B, § 4 Abs. 3.
Vor Ausführung ist schriftlich anzuzeigen, wenn die vorgesehene Ausführung zu Undichtigkeiten, Feuchteschäden, Verformungen, Schäden an historischer Bausubstanz, bauphysikalischen Mängeln, optischen Abweichungen, nicht regelgerechten Anschlüssen, unzureichender Befestigung, nicht ausreichender Windsogsicherung oder Einschränkungen der Dauerhaftigkeit führen kann.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat einen fachkundigen, deutschsprachigen örtlichen Fachbauleiter bzw. verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der eigenen Leistungen erreichbar sein, die Arbeiten vor Ort koordinieren und an den relevanten Baubesprechungen teilnehmen.
Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht teil, wird je Fernbleiben ein pauschaler Betrag von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme abgezogen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Fachbauleiter hat die Ausführung der Zimmerer-, Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten laufend zu überwachen. Er hat sicherzustellen, dass denkmalgeschützte Bauteile geschützt, Freigaben eingehalten, Angaben der zuständigen Denkmalbehörde beachtet, Befestigungen nach Statik und freigegebenen Unterlagen ausgeführt, Anschlüsse rechtzeitig abgestimmt und verdeckte Leistungen vor dem Schließen dokumentiert werden.
Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis, den einschlägigen Regelungen der VOB/C sowie den tatsächlich ausgeführten und prüffähig nachgewiesenen Leistungen.
Auch bei Pauschalvertrag ist der Auftragnehmer verpflichtet, die tatsächlich ausgeführten Leistungen prüffähig aufzumessen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Das Aufmaß dient der Leistungsdokumentation, Abgrenzung, Prüfung, Nachtragsbewertung, Bestandsdokumentation und Nachvollziehbarkeit.
Aufmaße sind rechtzeitig anzukündigen. Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Verdecken gemeinsam mit der Bauleitung aufzunehmen oder durch prüffähige Fotodokumentation, Skizzen, Maße und Lageangaben zu dokumentieren.
Dies betrifft vor allem:
ausgetauschte oder ertüchtigte Holzbauteile,
Unterdeckungen, Unterdächer, Schalungen und Zusatzmaßnahmen,
Dämm- und Abdichtungslagen,
Anschlüsse an Gauben, aufgehende Bauteile und Durchdringungen,
verdeckte Befestigungen,
Kehl-, Trauf-, Ortgang- und Firstausbildungen,
Rinnenhalter, Einhangbleche, Verwahrungen und verdeckte Klempneranschlüsse.
Nicht prüffähige Aufmaße können zurückgewiesen werden.
Mengen und Massen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Massen sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe und vor Ausführung auf Plausibilität zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Positionen, Widersprüche zwischen Planunterlagen und Leistungsverzeichnis sowie erkennbare Mehr- oder Mindermengen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei Bestands- und Denkmalgebäuden können verdeckte Konstruktionen, Schadstellen, Materialwechsel und historische Bauzustände erst nach Öffnung oder baubegleitender Freilegung erkennbar werden. Der Auftragnehmer hat hieraus entstehende Abweichungen unverzüglich zu dokumentieren und der Bauleitung vor weiterer Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Eigenmächtige Leistungsänderungen, Materialwechsel oder abweichende Ausführungen begründen keinen Vergütungsanspruch.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausführungsunterlagen die erforderliche Werk- und Montageplanung auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis gefordert wird, soweit diese zur fachgerechten Ausführung seiner Leistungen erforderlich ist.
Zur Werk- und Montageplanung gehören je nach Leistungsumfang:
Verlegepläne für Dachdeckung, Ortgänge, Traufen, Firste, Grate, Kehlen und Gauben,
Detailplanung für Unterdeckungen, Unterdächer, Schalungen und Zusatzmaßnahmen,
Abbund- und Montageplanung für Zimmerer- und Holzbauarbeiten,
Detailplanung für Holzanschlüsse, Auswechslungen, Verstärkungen und Sanierungsbereiche,
Klempnerdetails für Rinnen, Fallrohre, Anschlüsse, Verwahrungen, Kehlen, Attiken, Dachränder und Gauben,
Abdichtungsdetails für Anschlüsse, Durchdringungen, Dachränder und Übergänge,
Schnittstellenplanung zu Blitzschutz, Elektro, Lüftung, Entwässerung, Gerüst und Fassadenanschlüssen,
Angaben zu Materialien, Oberflächen, Farben und sichtbaren Profilen bei denkmalrelevanten Bauteilen,
Angaben zu Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung der erforderlichen Befestigungen, soweit diese für die Montage- und Ausführungsplanung der eigenen Leistungen erforderlich sind.
Die Unterlagen sind der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfung durch Auftraggeber oder Bauleitung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die fachgerechte, vollständige und mangelfreie Ausführung.
Die Werk- und Montageplanung hat die statischen Vorgaben, die freigegebenen Ausführungsunterlagen, die Herstellervorgaben und die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Soweit keine abweichenden Festlegungen vorliegen, sind bei denkmalrelevanten sichtbaren Bauteilen die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde zugrunde zu legen.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit den beteiligten Gewerken abzustimmen. Dies betrifft vor allem Schnittstellen zu:
Gerüstbau,
Abbruch- und Rückbauarbeiten,
Zimmerer- und Holzbau,
Dachdeckung,
Dachabdichtung,
Klempnerarbeiten,
Lichtbandarbeiten,
Blitzschutz,
Elektroarbeiten,
Lüftungs- und Durchdringungsbauteilen,
Fassadenarbeiten,
Putz- und Malerarbeiten,
Trockenbau und Innenausbau,
Brandschutz,
Denkmalpflege und Restaurierung.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu planen, dass offene Dachflächen, freigelegte Bauteile und historische Substanz nicht unnötig lange der Witterung ausgesetzt werden. Tagesöffnungen sind gegen Niederschlag, Wind, Staub und unbefugten Zugriff zu sichern.
Anschlüsse an fremde Leistungen sind vor Ausführung zu prüfen. Fehlende, ungeeignete oder nicht fertiggestellte Vorleistungen sind vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Soweit Abstimmungen mit der zuständigen Denkmalbehörde erforderlich sind oder denkmalpflegerische Vorgaben Auswirkungen auf Ausführung, Material, Oberfläche, Befestigung, Anschlussdetails oder Bauablauf haben, sind diese rechtzeitig mit Auftraggeber und Bauleitung zu koordinieren.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Gebäude, denkmalgeschützte Bauteile, angrenzende Nutzungen, Verkehrsflächen und fremde Leistungen zu treffen.
Dazu zählen vor allem:
Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände,
Sicherung von Dachöffnungen und Durchbrüchen,
Schutz historischer Fassaden, Gesimse, Traufen, Ortgänge, Gauben und Zierbauteile,
Schutz vor Feuchtigkeit, Schlagregen, Staub und mechanischen Beschädigungen,
provisorische wetterfeste Abdeckungen während der Bauzeit,
brandschutzgerechter Umgang mit offenen Flammen, Heißarbeiten, Lötarbeiten und Bitumenarbeiten,
Bereithalten geeigneter Feuerlöscheinrichtungen bei feuergefährlichen Arbeiten,
Sicherung von Materiallagerungen gegen Wind, Abrutschen und Absturz,
Einhaltung der Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
Heißarbeiten, Lötarbeiten, Trennarbeiten und sonstige brandgefährliche Arbeiten sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
In Bereichen mit historischer Bausubstanz sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur durch unterwiesenes Personal und unter Beachtung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erfolgen.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Verdecken oder Überbauen der Bauleitung anzuzeigen und mit Fotos, Skizzen, Lageangaben, Maßen und erforderlichen Nachweisen zu dokumentieren.
Dies betrifft vor allem:
Zustand der Dachkonstruktion nach Freilegung,
Holzschäden, Instandsetzungen, Austauschhölzer, Verstärkungen und Auswechslungen,
Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlüsse im Holzbau,
Unterdeckungen, Unterdächer, Schalungen und Zusatzmaßnahmen,
Dämmungen, Luftdichtheits- und Dampfbremsebenen, soweit vorhanden,
Abdichtungslagen, Überdeckungen, Anschlüsse, Durchdringungen und Hochzüge,
Klempneranschlüsse, Einhangbleche, Verwahrungen, verdeckte Rinnen- und Kehlbereiche,
brandschutztechnische Abschottungen oder brandschutzrelevante Anschlüsse,
erhaltene oder gesicherte historische Bauteile,
Art, Lage und Ausführung verdeckter Befestigungen, Verankerungen, Verbindungsmittel und Unterkonstruktionen.
Ohne rechtzeitige Anzeige und Dokumentation trägt der Auftragnehmer das Risiko, dass Leistungen auf seine Kosten geöffnet oder erneut nachgewiesen werden müssen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur vergütungsfähig, wenn sie vor Beginn schriftlich durch Auftraggeber bzw. Bauleitung angeordnet oder bestätigt wurden.
Erforderlich sind:
Anzeige vor Ausführung,
Beschreibung der auszuführenden Leistung,
voraussichtlicher Umfang,
schriftliche Bestätigung durch Auftraggeber bzw. Bauleitung,
Angabe von Ort, Art und Umfang der Leistung,
Angabe von eingesetztem Personal, Stunden, Geräten und Materialien,
Fotodokumentation bei verdeckten Leistungen,
Vorlage des Stundennachweises spätestens am folgenden Werktag.
Für einfache Arbeiten sind Helferstunden anzusetzen. Facharbeiterstunden sind nur anzusetzen, wenn die ausgeführte Tätigkeit eine entsprechende fachliche Qualifikation erfordert.
Nicht rechtzeitig vorgelegte, nicht prüffähige oder nicht bestätigte Stundennachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich laufend sauber und sicher zu halten. Abfälle, Verpackungen, Verschnitte, Befestigungsreste und sonstige Verunreinigungen aus den eigenen Leistungen sind regelmäßig zu beseitigen.
Dachflächen, Rinnen, Abläufe, Gerüstlagen und Verkehrswege sind während der eigenen Arbeiten von losem Material, scharfkantigen Teilen, Spänen, Nägeln, Schrauben, Blechresten und sonstigen Gefahrenstellen freizuhalten.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die eigenen Leistungsbereiche besenrein und frei von eigenen Reststoffen zu übergeben. Entwässerungseinrichtungen, Rinnen, Abläufe und Anschlüsse sind frei von Verunreinigungen zu übergeben.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistungen erforderlichen Nachweise rechtzeitig und prüffähig vorzulegen.
Hierzu gehören je nach Leistungsumfang:
Produktdatenblätter,
Herstellerangaben und Verarbeitungsvorschriften,
Zulassungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Verwendbarkeitsnachweise,
Materialnachweise für Dachdeckung, Abdichtung, Holz, Metall, Dämmung und Befestigungsmittel,
Nachweise zu Holzqualität, Holzschutz und Holzfeuchte,
statisch relevante Nachweise für Holzbau, Befestigungen und Unterkonstruktionen, soweit erforderlich,
Nachweise zu Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung statisch relevanter Befestigungen,
Nachweise zu Brandschutzanforderungen,
Nachweise zur Dauerhaftigkeit und Korrosionsverträglichkeit von Metallen,
Nachweise zur Verträglichkeit von Abdichtungsstoffen, Dichtstoffen und Anschlussmaterialien,
Fotodokumentation der Sanierungs-, Abdichtungs- und Anschlussarbeiten,
Revisions- und Bestandspläne für Dachentwässerung, Dachöffnungen und relevante Anschlüsse,
Pflege-, Wartungs- und Nutzungshinweise,
Dokumentation denkmalrelevanter Bauteile und wiederverwendeter Materialien,
Freigaben für sichtbare Materialien, Farben, Profile und Anschlussdetails,
Freigaben oder Vorgaben der zuständigen Denkmalbehörde, soweit diese für die Ausführung maßgeblich sind.
Die Dokumentation ist geordnet, vollständig und spätestens zur Abnahme vorzulegen. Eine unvollständige Dokumentation kann die Abnahme hindern, soweit sie für Prüfung, Betrieb, Wartung, Denkmalschutz oder Mängelverfolgung erforderlich ist.
Abnahme
Die Abnahme ist nach § 12 VOB/B zu regeln. Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durchzuführen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Eine förmliche Abnahme ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme verweigert werden.
Voraussetzung für die Abnahme ist eine vollständige, mangelfreie, funktionsfähige und prüffähige Leistung einschließlich aller erforderlichen Nachweise und Dokumentationen.
Zur Abnahme müssen vorliegen:
vollständig ausgeführte Dach-, Zimmerer-, Abdichtungs- und Klempnerleistungen,
dauerhaft regensichere und fachgerecht angeschlossene Dachflächen,
funktionsfähige Dachentwässerung,
fachgerecht ausgeführte Anschlüsse an Gauben, Durchdringungen und aufgehende Bauteile,
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen,
Produkt-, Material- und Verwendbarkeitsnachweise,
Nachweise zu statisch relevanten Befestigungen und Unterkonstruktionen, soweit erforderlich,
Wartungs- und Pflegehinweise,
Bestandsdokumentation,
denkmalpflegerisch relevante Freigaben, Vorgaben und Dokumentationen, soweit erforderlich.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengenansätze, technische Vorgaben, Ausführungsdetails, Materialvorgaben, Schnittstellen, statische Vorgaben, Befestigungsangaben oder denkmalpflegerische Anforderungen sind vor Angebotsabgabe bzw. unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken berufen, wenn er diese nicht rechtzeitig angezeigt hat. Dies gilt vor allem bei Bestands- und Denkmalgebäuden, bei denen erkennbare Risiken aus Bestand, Zugänglichkeit, Anschlüssen, Substanzschutz, Befestigungen und Bauablauf in die Kalkulation einzubeziehen sind.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn durch Auftraggeber bzw. Bauleitung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht.
Dies betrifft unter anderem:
nicht erkennbare Holzschäden,
Austausch oder Verstärkung tragender Holzbauteile,
zusätzliche Abdichtungs- oder Zusatzmaßnahmen,
geänderte Denkmalanforderungen,
abweichende Materialien, Profile, Farben oder Deckbilder,
zusätzliche Klempneranschlüsse,
geänderte oder zusätzliche Befestigungen, Verankerungen, Unterkonstruktionen oder statisch relevante Anschlussdetails,
zusätzliche Schutz- oder Sicherungsmaßnahmen,
zusätzliche Dokumentations- oder Freilegungsarbeiten.
Der Auftragnehmer hat Mehrkosten, Minderkosten und terminliche Auswirkungen vor Ausführung schriftlich anzukündigen und prüffähig darzustellen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn ein Anspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht und die Leistung nicht bereits durch die vereinbarten Einheitspreise oder Pauschalen abgegolten ist.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer diese besonderen Vorbemerkungen als Vertragsbestandteil an. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er die Anforderungen an Arbeiten am denkmalgeschützten Bestandsgebäude, die Schnittstellen der Dach-, Zimmerer-, Abdichtungs- und Klempnerleistungen sowie die Prüf-, Hinweis-, Dokumentations- und Koordinationspflichten in seine Einheitspreise bzw. Pauschalen einkalkuliert hat.
Der Auftragnehmer bestätigt außerdem, dass er die Vorgaben aus Statik, statischen Nachweisen, freigegebenen Ausführungsunterlagen, Herstellervorgaben und, soweit keine abweichenden Festlegungen bestehen, die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde bei der Ausführung zugrunde legt.
Die Kosten für alle in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Verpflichtungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Besondere Vorbemerkungen – Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten
Hinweise zu den folgenden Positionen Baukran / Kranfahrer / Geräte und Baustelleneinrichtung
Ein Baukran wird bauseits gestellt. Die Bedienung des Baukrans für die ausgeschriebenen Leistungen erfolgt ausschließlich durch einen vom Auftragnehmer gestellten Kranfahrer. Der Kranfahrer muss über die hierfür erforderliche Befähigung und einen gültigen Kranschein verfügen. Der Nachweis ist der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Krannutzung vorzulegen.
Die Nutzung des Baukrans ist für die ausgeschriebenen Leistungen und folgender Gewerke vorgesehen:
Abriss- und Rückbauarbeiten,
Zimmererarbeiten,
Dachdeckerarbeiten
und Schlosserarbeiten (Lichtbändern).
Die Bedienung durch andere Gewerke, Dritte oder nicht nachgewiesene Personen ist unzulässig.
Die Abstimmung der Kranzeiten und Kranvorgänge erfolgt rechtzeitig zwischen Auftragnehmer, Kranfahrer und örtlicher Bauleitung. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit des Baukrans besteht nicht.
Alle darüber hinaus zur Ausführung der eigenen Leistungen erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Werkzeuge, Hilfsmittel, Magazine, Lagercontainer, Materialcontainer, Gerätecontainer und sonstigen Einrichtungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Denkmalschutz und Bestand
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Ausführung der Dachdeckerarbeiten hat unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen, genehmigten Planungsunterlagen, freigegebenen Ausführungsdetails sowie der Abstimmungen mit Auftraggeber, Bauleitung, Fachplanung und Denkmalbehörde zu erfolgen.
Der vorhandene Bestand ist vor Beginn der Arbeiten sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft namentlich Dachform, Dachneigung, Trauf- und Ortgangausbildungen, Grate, Kehlen, Firste, Gauben, Durchdringungen, Anschlüsse, sichtbare Bauteile, vorhandene Materialien, Oberflächen, Farbigkeiten, Profilierungen und angrenzende Konstruktionen.
Historische, zu erhaltende oder wiederzuverwendende Bauteile, Materialien, Oberflächen und Anschlussdetails sind schonend zu behandeln, gegen Beschädigung zu schützen und nur im vertraglich vorgesehenen Umfang zu bearbeiten, aufzunehmen, zu lösen, zu sichern, zwischenzulagern, wieder einzubauen oder zu ersetzen.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Dachdeckerarbeiten die vorhandene denkmalgeschützte Substanz vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Feuchtigkeitseinwirkungen, mechanischen Einwirkungen und nachteiligen Witterungseinflüssen zu schützen, soweit dies durch seine Leistungen veranlasst ist.
Freigelegte oder geöffnete Dachbereiche sind so zu sichern, dass keine Schäden am Gebäude, an historischen Bauteilen oder an angrenzenden Konstruktionen entstehen. Tagesöffnungen sind gegen Niederschlag, Wind und unbefugten Zugriff zu sichern.
Feuergefährliche Arbeiten, Heißarbeiten, Lötarbeiten, Trennarbeiten oder sonstige Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen auszuführen.
Planungs- und Ausführungsgrundlagen
Die Ausführung erfolgt nach den vertraglichen Unterlagen, den freigegebenen Ausführungs- und Detailplänen, statischen Vorgaben, Herstellervorgaben, bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, den einschlägigen DIN-Normen, den maßgebenden ATV der VOB/C sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Für die Dachdeckerarbeiten sind außerdem die einschlägigen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks, die Anforderungen an Regensicherheit, Windsogsicherung, Entwässerung, Feuchte- und Wärmeschutz, Brandschutz, Materialverträglichkeit, Korrosionsschutz, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu beachten, soweit diese für die jeweilige Position maßgebend sind.
Soweit denkmalschutzrechtliche Vorgaben eine bestimmte Materialität, Oberfläche, Farbigkeit, Deckungsart, Profilierung, Anschlussausbildung oder sichtbare Detailausführung verlangen, sind diese Vorgaben vor Ausführung mit den freigegebenen Planunterlagen abzugleichen.
Prüf- und Hinweispflichten vor Ausführung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der jeweiligen Leistung die für seine Arbeiten maßgeblichen Maße, Höhen, Fluchten, Dachneigungen, Anschlussbereiche, Durchdringungen, Einbauteile, Untergründe, Befestigungsmöglichkeiten und angrenzenden Bauteile zu prüfen.
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen vorhandene Vorleistungen, gegen den Zustand des Bestandes, gegen Anschlusshöhen, Dachneigungen, Befestigungsmöglichkeiten, Materialvorgaben, denkmalbezogene Anforderungen oder gegen die technische Umsetzbarkeit sind rechtzeitig vor Ausführung schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen.
Dies gilt auch, wenn die vorgesehene Ausführung zu Undichtigkeiten, Feuchteschäden, Verformungen, Schäden an historischer Substanz, optischen Abweichungen, nicht regelgerechten Anschlüssen, unzureichender Windsogsicherung oder Einschränkungen der Dauerhaftigkeit führen kann.
Ausführung
Die Tragfähigkeit der für die Ausführung erforderlichen Bauteile, Untergründe, Auflager und Befestigungsbereiche muss während der Arbeiten jederzeit gewährleistet sein. Erkennbare Einschränkungen der Tragfähigkeit sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Wahl der Befestigungsmitteln sind gemäß Statik zu entnehmen.
Holzqualität und Holzschutz
Die Ausführung hat mit Nadelholz der Sortierklasse S10 bzw. Festigkeitsklasse C24 zu erfolgen, soweit in den Einzelpositionen keine abweichenden Anforderungen beschrieben sind.
Das Holz muss für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und die zulässige Holzfeuchte einhalten. Der konstruktive Holzschutz ist zu beachten. Chemischer Holzschutz ist nur auszuführen, wenn er in den Einzelpositionen beschrieben, planerisch vorgegeben oder ausdrücklich angeordnet ist.
Holzbauteile sind so zu lagern, zu schützen und einzubauen, dass unzulässige Durchfeuchtung, Verformung, Verschmutzung oder Beschädigung vermieden wird.
Anschlüsse, Befestigungsmitteln, Übergänge und Einpassarbeiten
Alle zur beschriebenen Dachdeckerleistung gehörenden Anschlüsse, Übergänge, Einpassarbeiten, Zuschnitte, Befestigungspunkte, Befestigungsmitteln, Anschlüsse und Anpassungen an angrenzende Bauteile, Konstruktionen, Anlagen oder Bauteilschichten sind fachgerecht, sturmsicher, rostfrei, regensicher und passend zur vorhandenen bzw. geplanten Konstruktion herzustellen.
Dies umfasst die zur jeweiligen Position gehörenden Anpassungen an Ränder, Traufen, Ortgänge, Firste, Grate, Kehlen, Gauben, Durchdringungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen, Entwässerungspunkte und sonstige Anschlussbereiche, soweit diese aus den Vertragsunterlagen, der örtlichen Situation oder der beschriebenen Leistung ableitbar sind.
Sichtbare Anschlüsse und Details sind mit besonderer Rücksicht auf die denkmalgeschützte Gestaltung auszuführen. Abweichungen bei Form, Farbe, Material, Profilierung, Deckbild oder sichtbarer Befestigung bedürfen der vorherigen Freigabe durch Auftraggeber bzw. Bauleitung.
Befestigung und Lagesicherung
Die Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung der Befestigungen richten sich nach Statik, Windsogberechnung, freigegebenen Ausführungsunterlagen (Anschlüsse und Details), Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik.
Die hergestellten Bauteile, Bauteilschichten, Deckungen, Anschlüsse und Systeme sind gegen Verschieben, Verdrehen, Kippen, Abheben, Ablösen, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen zu sichern, soweit dies zur eigenen Leistung gehört und für Montagezustand oder Endzustand erforderlich ist. Die Befestigungsmaterialen sind dem Ausführungspläne, Ausführungsdetails und der Statik zu entnehmen und in die Einheitspreise wenn nicht gesondert ausgeschrieben mit einzukalkulieren.
Befestigungen in denkmalrelevanter Substanz sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und so auszuführen, dass historische Bauteile, Oberflächen und sichtbare Details nicht unnötig beeinträchtigt werden. Erforderliche Abweichungen von freigegebenen Befestigungsdetails sind vor Ausführung schriftlich abzustimmen.
Die für die ausgeschriebenen Dachdeckerleistungen erforderliche Windsogberechnung einschließlich der hieraus abzuleitenden Befestigungs- und Lagesicherungsmaßnahmen ist durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung prüffähig zu erstellen und der Bauleitung vorzulegen. Die Berechnung hat die maßgebenden technischen Regelwerke, Gebäudedaten, Dachgeometrien, Dachbereiche, Untergründe, Materialien, Systeme, Anschlüsse, Durchdringungen und Befestigungsarten zu berücksichtigen. Die Erstellung der Windsogberechnung sowie die Umsetzung der daraus für die eigene Leistung erforderlichen Befestigungs- und Lagesicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie zur fachgerechten, lagesicheren und dauerhaft gebrauchstauglichen Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben werden.
Schnittstellen und Koordination
Die Dachdeckerarbeiten sind rechtzeitig mit angrenzenden Leistungen und Folgegewerken abzustimmen. Dies betrifft vor allem Anschlüsse an Dachabdichtungen, Klempnerarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Blitzschutz, Entwässerung, Durchdringungen, Fassadenanschlüsse, Gerüststellungen, Ausbauleistungen sowie denkmalpflegerisch relevante Bauteile.
Anschlussbereiche sind vor Ausführung auf Eignung, Fertigstellung, Maßhaltigkeit, Tragfähigkeit und technische Anschlussfähigkeit zu prüfen. Fehlende, ungeeignete oder nicht fertiggestellte Vorleistungen sind vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Soweit denkmalpflegerische Vorgaben Auswirkungen auf Ausführung, Material, Oberfläche, Befestigung, Anschlussdetails, Bauablauf oder Sichtflächen haben, sind diese rechtzeitig mit Auftraggeber und Bauleitung zu koordinieren.
Materialqualität und sichtbare Ausführung
Es dürfen nur Materialien, Baustoffe, Bauprodukte, Systeme und Zubehörteile verwendet werden, die für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet, rostfrei
und zugelassen oder vertraglich freigegeben sind.
Bei sichtbaren oder denkmalrelevanten Bauteilen sind Material, Oberfläche, Farbton, Profilierung, Deckbild, Befestigungsart und Anschlussausbildung vor Ausführung mit den freigegebenen Unterlagen abzugleichen. Muster, Materialangaben oder Produktdaten sind auf Anforderung rechtzeitig vorzulegen.
Materialwechsel, abweichende Oberflächen, abweichende sichtbare Befestigungen oder geänderte Anschlussausbildungen sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.
Dokumentation und Nachweise
Erforderliche Produktdatenblätter, technische Nachweise, bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Systemnachweise, Befestigungsnachweise, Montageanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise sowie sonstige für die Leistung erforderliche Nachweise sind rechtzeitig und prüffähig vorzulegen, soweit diese für die ausgeschriebene Leistung erforderlich oder in den Vertragsunterlagen gefordert sind.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Verdecken oder Überbauen der Bauleitung anzuzeigen und prüffähig zu dokumentieren. Dies gilt besonders für Befestigungen, Anschlüsse, Unterdeckungen, Zusatzmaßnahmen, Einbindungen, verdeckte Anschlussdetails sowie erhaltene, gesicherte oder wiederverwendete historische Bauteile.
Die Dokumentation muss so erfolgen, dass Ausführung, Lage, Material, Anschlussart und Befestigung der verdeckten Leistungen nachvollziehbar bleiben.
Geschuldetes Ergebnis
Geschuldet ist eine vollständige, mangelfreie, regensichere, funktionstaugliche, dauerhaft gebrauchstaugliche, regelgerechte und für angrenzende bzw. nachfolgende Leistungen anschlussfähige Ausführung der beschriebenen Dachdeckerarbeiten.
Die Ausführung muss die technischen, konstruktiven, bauphysikalischen, gestalterischen und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen der Vertragsunterlagen erfüllen.
Anschlüsse und Durchdringungen sowie angrenzende Fläche und Bauteile sind regensicher herzustellen.
Hinweise Schadstoffe / Altlasten
Art, Umfang und Lage bekannter oder vermuteter Schadstoffe sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Stellungnahme zu Schadstoffen sowie den weiteren Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Eine Beseitigung bzw. Schadstoffsanierung erfolgt bereits vorab, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weitgehend minimierten Gefährdung auszugehen ist. Ein vollständiges Ausschließen schadstoffbelasteter oder schadstoffverdächtiger Restmaterialien ist bei Arbeiten am Bestand jedoch nicht möglich. Werden entsprechende Materialien, unter anderem PAK-, asbest- oder mineralfaserhaltige Baustoffe, angetroffen, ist die Bauleitung unverzüglich vor weiterer Bearbeitung zu informieren. Schadstoffbelastete Materialien sind getrennt auszubauen, zu erfassen, zu verpacken, zu kennzeichnen, zu lagern, zu transportieren und nach den geltenden abfall-, gefahrstoff-, arbeitsschutz- und landesrechtlichen Vorgaben zu entsorgen.
Schutzmaßnahmen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sowie der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, unter anderem TRGS 500, TRGS 519 und TRGS 521, auszuführen, soweit diese für die vorgefundenen Materialien und Tätigkeiten maßgebend sind.
Bei Auftreten nicht bekannter, nicht beschriebener oder abweichender schadstoffverdächtiger Materialien ist der betroffene Arbeitsbereich zu sichern und die Bauleitung vor weiterer Bearbeitung unverzüglich schriftlich zu informieren.
Leistungen im Zusammenhang mit schadstoffbelasteten oder schadstoffverdächtigen Materialien sind nur Bestandteil der Einheitspreise, soweit sie in den Vertragsunterlagen oder Einzelpositionen eindeutig beschrieben sind. Andernfalls sind diese Leistungen gesondert zu regeln.
Hinweise zur Entsorgung / Abfalltrennung
Sämtliche im Rahmen der jeweiligen Leistung anfallenden Abfälle, Reststoffe, Verpackungen, Rückbau- und Ausbaustoffe sind durch den Auftragnehmer nach Stoffgruppen getrennt zu sammeln, ordnungsgemäß zwischenzulagern, zu laden, abzufahren und einer zulässigen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Gefährliche oder schadstoffhaltige Abfälle sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu verpacken, zu kennzeichnen, zu transportieren und zugelassen zu entsorgen. Entsorgungs-, Übernahme- und Wiegenachweise sind vollständig zu führen und der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abfalltrennung, Bereitstellung, Verladung, Abfuhr, Verwertung, Entsorgung, Nachweisführung sowie Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, sofern hierfür keine ausdrückliche separate Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der eigenen Leistungen sauber, geräumt und frei von eigenen Rückständen zu übergeben.
Vergütung
Die vorstehenden Hinweise begründen keine pauschale Einbeziehung besonderer Leistungen nach VOB/C in die Einheitspreise. Leistungen sind nur insoweit Bestandteil der jeweiligen LV-Position, wie sie zur vollständigen, fachgerechten, mangelfreien und technisch geschuldeten Ausführung der konkret beschriebenen Position gehören und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Zusätzliche Leistungen, geänderte Leistungen, nicht erkennbare Bestandserschwernisse, zusätzliche denkmalpflegerische Anforderungen, weitergehende Sicherungsmaßnahmen, zusätzliche Freilegungen, gesonderte Dokumentationen oder Leistungen infolge erst nach Öffnung erkennbarer Schäden sind nur dann Bestandteil der Einheitspreise, wenn sie in den Vertragsunterlagen eindeutig beschrieben sind oder sich unmittelbar aus der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Hinweise zu den folgenden Positionen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Kranfahrer für Bauteil A und B Kranfahrer für die Bedienung des bauseitig gestellten Baukrans für die Dauer der ausgeschriebenen Arbeiten stellen. Bedienung des Baukrans für Abriss- und Rückbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten und Schlosserarbeiten an Lichtbändern und zwar für Bauteile A und B ausführen. Bedienung nur durch nachgewiesen befähigten Kranfahrer des Auftragnehmers. Nachweis der Befähigung und gültigen Kranschein vor erster Krannutzung vorlegen.
01.01
Kranfahrer für Bauteil A und B
8.00
Mt
01.02 Kranfahrer für Bauteil A und B, Verlängerungsmonat Wie Vorposition, jedoch als Bedarfsposition für die monatliche Verlängerung der Kranfahrerleistung, wenn die vorgesehene Einsatzdauer von 6 Monaten nicht ausreicht. Kranfahrer für die Bedienung des bauseitig gestellten Baukrans für weitere Arbeiten stellen.
01.02
Kranfahrer für Bauteil A und B, Verlängerungsmonat
O
1.00
Mt
02 Steildach - Dachneigung 49° bis 56°
02
Steildach - Dachneigung 49° bis 56°
02.01 Betonvoranstrich Bauteil:
Betondach
Flächen / Lage / Einbauort:
Steildachfläche, 56° Neigung, Achse 26–31, oberseitig auf Betondach
Lösemittelhaltigen Bitumenvoranstrich als Haftbrücke auf besenreine und trockene Betondachfläche aufbringen und ablüften lassen.
Technische Kenndaten / Maße:
Verbrauch: ca. 0,25 kg/m²
02.01
Betonvoranstrich
360.00
m²
02.02 Dampfsperre sd ≥ 1.500 m Bauteil:
Dachabdichtung
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachflächen, auf vorbereitetem und vorgestrichenem Untergrund
Schweißbare Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminiumverbundträger vollflächig aufschweißen, Längs- und Quernähte mind. 8 cm breit voll verschweißen, an An- und Abschlüssen bis Oberkante Wärmedämmung bzw. Keil hochführen und vollflächig anschweißen.
Technische Kenndaten / Maße:
Typ: Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn.
sd-Wert: ≥ 1.500 m
02.02
Dampfsperre sd ≥ 1.500 m
360.00
m²
02.03 Mineralfaserdämmung d = 140 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Untergrund Stahlbeton, oberseitig
Mineralfaserdämmung auf OSB Platte einbauen, dicht gestoßen, hohlraumfrei und fugendicht an angrenzende Bauteile anarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Stahlbeton
Dicke: 140 mm
WLS: 032
U-Wert: ≤ 0,15 W/(m²K)
02.03
Mineralfaserdämmung d = 140 mm
360.00
m²
02.04 Unterspannbahn - Dachvlies PP Flächen / Lage / Einbauort:
Stahlbetondecke
Geneigte Dachflächen, oberseitig auf Mineralfaserdämmung
PP-Dachvlies als wasserableitende Unterspannbahn auf Sparrenlage verlegen, überlappend stoßen, an Anschlüsse, Durchdringungen, angrenzende Flächen und Bauteile anarbeiten und unter Konterlattung befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Unterspannbahn: PP-Dachvlies - wasserableitend
02.04
Unterspannbahn - Dachvlies PP
360.00
m²
02.05 Konterlattung 40/80 mm - Untergrund Stahlbeton Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, auf Unterspannbahn, in Sparrenrichtung
Konterlattung zur Hinterlüftung auf Sparrenlage befestigen, Unterspannbahn kraftschlüssig sichern, Lüftungsebene durchgehend herstellen. Stöße versetzt anordnen, Befestigung bis in den Sparren, ohne Beeinträchtigung der wasserableitenden Ebene.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Stahlbeton
Querschnitt: 40 x 80 mm
Sortierklasse: S10 TS
Sparrenabstand: ca. 750 mm
02.05
Konterlattung 40/80 mm - Untergrund Stahlbeton
360.00
m²
02.06 Dachlattung 40/60 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, auf Konterlattung, quer zur Sparrenrichtung
Dachlattung auf Konterlattung verlegen und befestigen, Lattenabstand passend zur Ziegeldeckung herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Querschnitt: 40 x 60 mm
Sortierklasse: S10 TS
02.06
Dachlattung 40/60 mm
360.00
m²
02.07 Abschalen mit OSB-Platte 3, d = 18 mm Bauteil:
Dachkonstruktion Steildach
OSB-Platten 3 auf Holzunterkonstruktion - Sparrenlage bis Glattstrich verlegen, ausrichten, zuschneiden, verkleben und befestigen. Plattenstöße dicht gestoßen und luftdicht verklebt herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: d = 18 mm
02.07
Abschalen mit OSB-Platte 3, d = 18 mm
930.00
m²
02.08 Mineralfaserdämmung d = 140 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Sparrenlage, oberseitig
Mineralfaserdämmung auf OSB Platte einbauen, dicht gestoßen, hohlraumfrei und fugendicht an angrenzende Bauteile anarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: OSB-Platte 3
Dicke: 140 mm
WLS: 032
U-Wert: ≤ 0,15 W/(m²K)
02.08
Mineralfaserdämmung d = 140 mm
930.00
m²
02.09 Konterlattung 40/80 mm - Untergrund Holzsparren Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, auf Unterspannbahn, in Sparrenrichtung
Konterlattung zur Hinterlüftung auf Sparrenlage befestigen, Unterspannbahn kraftschlüssig sichern, Lüftungsebene durchgehend herstellen. Stöße versetzt anordnen, Befestigung bis in den Sparren, ohne Beeinträchtigung der wasserableitenden Ebene.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Holzsparren
Querschnitt: 40 x 80 mm
Sortierklasse: S10 TS
Sparrenabstand: ca. 750 mm
02.09
Konterlattung 40/80 mm - Untergrund Holzsparren
930.00
m²
02.10 Unterspannbahn - Dachvlies PP Flächen / Lage / Einbauort:
Sparrenlage
Geneigte Dachflächen, oberseitig auf Mineralfaserdämmung
PP-Dachvlies als wasserableitende Unterspannbahn auf Sparrenlage verlegen, überlappend stoßen, an Anschlüsse, Durchdringungen, angrenzende Flächen und Bauteile anarbeiten und unter Konterlattung befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Unterspannbahn: PP-Dachvlies - wasserableitend
02.10
Unterspannbahn - Dachvlies PP
930.00
m²
02.11 Dachlattung 40/60 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, auf Konterlattung, quer zur Sparrenrichtung
Dachlattung auf Konterlattung verlegen und befestigen, Lattenabstand passend zur Ziegeldeckung herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Querschnitt: 40 x 60 mm
Sortierklasse: S10 TS
02.11
Dachlattung 40/60 mm
930.00
m²
02.12 Kehlbohle 40/200 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Dachkehlen
Dachkehle beidseitig ausbohlen Holzbohle 40/240 mm Holzbohlen
Technische Kenndaten / Maße:
Querschnitt: 40 x 240 mm
Sortierklasse: S10 TS
02.12
Kehlbohle 40/200 mm
75.00
m²
02.13 Traufbohle / aufgedoppelte Dachlatte Flächen / Lage / Einbauort:
Traufbereich
Keilbohle bzw. aufgedoppelte Dachlatte im Traufbereich herstellen, ausrichten und befestigen, als Auflager für Traufblech und Dachdeckung.
02.13
Traufbohle / aufgedoppelte Dachlatte
215.00
m
02.14 Trauflüftungselement mit Traufgitter Flächen / Lage / Einbauort:
Traufbereich, Lüftungsebene zwischen Unterspannbahn und Dachdeckung.
Aero-Traufelement mit integriertem Traufgitter an der Traufe einbauen, Lüftungsquerschnitt herstellen und gegen Vogeleinflug sichern.
02.14
Trauflüftungselement mit Traufgitter
215.00
m
02.15 Ortgang mit Ortgangziegel Bauteil:
Ortgang Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Seitliche Dachränder der geneigten Dachflächen
Ortgang mit passenden Ortgangziegeln zur Ziegeldeckung herstellen, fluchtgerecht eindecken und nach Herstellervorgabe gegen Windsog befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Ortgangziegel passend zur Doppelfalzziegeldeckung
02.15
Ortgang mit Ortgangziegel
9.00
m
02.16 Trockenfirst Flächen / Lage / Einbauort:
Firstlinie der geneigten Dachflächen
Trockenfirst mit konischen Firstziegeln, Firstrolle, Firstlatte, Firstlattenhaltern und Firstklammern herstellen. Firstanfang, Firstende und Firstausgleich passend zum Firstsystem ausbilden. Formziegel am Ortgang einarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Firstziegel passend zur Doppelfalzziegeldeckung
02.16
Trockenfirst
15.00
m
02.17 Trockengrat Flächen / Lage / Einbauort:
Gratlinien der geneigten Dachflächen.
Trockengrat mit Gratlatte, Gratlattenhaltern, Gratrolle, Gratziegeln und Gratklammern herstellen. Anschluss an Dachdeckung ausbilden, Ziegelzuschnitte passgenau herstellen und befestigen
Technische Kenndaten / Maße:
Gratziegel passend zur Doppelfalzziegeldeckung
02.17
Trockengrat
22.00
m
02.18 Walmkappe / Zeltdachglocke Bauteil:
First- und Gratanschluss Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Schnittpunkt von First- und Gratlinien
Walmkappe bzw. Zeltdachglocke passend zur Trockenfirst- und Trockengratausbildung einbauen und systemgerecht befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Formteil passend zur Doppelfalzziegeldeckung
02.18
Walmkappe / Zeltdachglocke
3.00
Stk
02.19 Anschluss Gaubenfenster Bauteil:
Gaubenfenster - Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereich Gaubenfenster an Dachdeckung
Gaubenfenster mit Zinkblech und Blei an Dachdeckung anarbeiten, seitliche und obere Anschlüsse herstellen, Ziegeldeckung passgenau anschneiden und Befestigungsmittel einbauen.
02.19
Anschluss Gaubenfenster
6.00
m
02.20 Seitlicher Anschluss an aufgehende Bauteile Bauteil:
Dachanschluss an aufgehende Bauteile
Flächen / Lage / Einbauort:
Seitliche Anschlussbereiche der geneigten Dachflächen
Seitlichen Anschluss mit formbarem Bleianschlussband herstellen, an aufgehende Bauteile und Dachdeckung anarbeiten, Ziegeldeckung passgenau anschneiden und Anschluss mechanisch sichern.
02.20
Seitlicher Anschluss an aufgehende Bauteile
45.00
m
02.21 Traufseitiger Anschluss an aufgehende Bauteile Bauteil:
Dachanschluss an aufgehende Bauteile
Flächen / Lage / Einbauort:
Traufseitige Anschlussbereiche der geneigten Dachflächen
Traufseitigen Anschluss mit formbarem Bleianschlussband herstellen, an aufgehende Bauteile und Dachdeckung anarbeiten, Ziegeldeckung passgenau anschneiden und Anschluss mechanisch sichern.
02.21
Traufseitiger Anschluss an aufgehende Bauteile
6.00
m
02.22 Kaminanschluss Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereich Kamin an geneigte Dachfläche
Kaminanschluss mit formbarem Bleianschlussband herstellen, an Kaminflächen und Dachdeckung anarbeiten, Ziegeldeckung passgenau anschneiden, Anschlussband mechanisch sichern und obere Verwahrung herstellen.
02.22
Kaminanschluss
O
1.00
Stk
02.23 Zweiseitiges Anarbeiten der Deckung Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereiche an Durchdringungen, aufgehende Bauteile und Dachrandbereiche
Ziegeldeckung zweiseitig anarbeiten, Zuschnitte passgenau herstellen, Form- und Anschlussziegel einpassen und befestigen, soweit nicht in gesonderten Anschlusspositionen erfasst.
02.23
Zweiseitiges Anarbeiten der Deckung
O
1.00
Stk
02.24 Ton-Lüfter DN 160 Bauteil:
Ziegeldeckung
Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, im Bereich der Dachdurchdringungen.
Ton-Lüfterziegel passend zur Ziegeldeckung einbauen, an Deckung einpassen, Durchgang herstellen und an vorhandene Lüftungsleitung anschließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Nennweite: DN 160
02.24
Ton-Lüfter DN 160
O
1.00
Stk
02.25 Ton-Sanilüfter oben geschlossen Bauteil:
Ziegeldeckung
Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, im Bereich Sanitärlüftung.
Ton-Sanilüfter passend zur Ziegeldeckung einbauen, an Deckung einpassen, Durchgang herstellen und an vorhandene Sanitärlüftungsleitung anschließen.
02.25
Ton-Sanilüfter oben geschlossen
O
1.00
Stk
02.26 Ton-Sanilüfter oben offen Bauteil:
Ziegeldeckung
Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, im Bereich Sanitärlüftung.
Ton-Sanilüfter passend zur Ziegeldeckung einbauen, an Deckung einpassen, Durchgang herstellen und an vorhandene Sanitärlüftungsleitung anschließen.
02.26
Ton-Sanilüfter oben offen
O
1.00
Stk
02.27 Schneefangkonstruktion Bauteil:
Ziegeldeckung
Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, im Traufbereich.
Schneefangkonstruktion mit Schneefanggitter auf Ziegeldeckung montieren, Halter in rostfreiem Material in tragfähiger Unterkonstruktion befestigen, Dachdeckung an Befestigungspunkten anarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Schneefanggitter passend zur Doppelfalzziegeldeckung.
Hersteller: Meyer-Holsen
02.27
Schneefangkonstruktion
215.00
m
02.28 Dachfläche mit Doppelfalzziegel eindecken Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, auf vorhandener Dachlattung.
Dachfläche mit Doppelfalzziegel Meyer-Holsen eindecken, Ziegel flucht- und höhengerecht verlegen, Zuschnitte herstellen und Deckung nach Herstellervorgabe befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Hersteller: Meyer-Holsen-Dachziegel
Ziegelmodell: Doppelfalzziegel
Oberfläche: Salzmann Rot
Bedarf: ca. 15 Stk/m²
Ausführung: nach DIN EN 1304
Format gemäß Anschlussdetail ca. 244 x 207 mm, Deckfläche ca. 204 x 337 mm.
02.28
Dachfläche mit Doppelfalzziegel eindecken
1,290.00
m²
02.29 Reserve-Dachziegel, Formziegel Bauteil:
Ziegeldeckung
Flächen / Lage / Einbauort:
Reservebestand für geneigte Dachflächen
Reserve-Dachziegel und Formziegel passend zur ausgeführten Doppelfalzziegeldeckung liefern, sortenrein verpacken und dem Auftraggeber übergeben.
Technische Kenndaten / Maße:
Doppelfalzziegel Meyer-Holsen, Salzmann Rot oder gleichwertig; Formziegel passend zur Dachdeckung nach DIN EN 1304.
02.29
Reserve-Dachziegel, Formziegel
50.00
Stk
02.30 Fläche klammern / schrauben Bauteil:
Ziegeldeckung
Flächen / Lage / Einbauort:
Geneigte Dachflächen, Deckung im Verband
Dachziegel in der Fläche gegen Windsog mit Sturmklammern und/oder Schrauben an der Traglattung befestigen, Befestigungsbild diagonal versetzt gemäß Windsognachweis (jeder Dachziegel, jeder zweite oder jeder dritte Dachziegel) und Herstellervorgabe ausführen.
Technische Kenndaten / Maße:
Sturmklammer: Clip 4/6 orange oder gleichwertig
02.30
Fläche klammern / schrauben
1,290.00
m²
02.31 Mauerabdeckung Ziergiebel Bauteil:
Ziergiebel - Nordseite
Flächen / Lage / Einbauort:
Obere Mauerabdeckung des Ziergiebels
Mauerabdeckung mit Biberschwanzziegeln und Firststeinen im Mörtelbett herstellen, Untergrund vorbereiten, Ziegel zuschneiden, einpassen und befestigen inkl. Firststeine.
Technische Kenndaten / Maße:
Abwicklung ca. 1,40 m; Biberschwanzziegel und Firststeine passend zur Dachdeckung.
02.31
Mauerabdeckung Ziergiebel
35.00
m
02.32 Fliegengitter Bauteil:
Dach- und Lüftungsanschlüsse
Flächen / Lage / Einbauort:
Traufbereiche, Lüftungsöffnungen und Anschlussbereiche gemäß Detail.
Fliegengitter als Insektenschutz und Lüftungsabschluss einbauen, zuschneiden, einpassen und dauerhaft befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material und Maschenweite passend zum Anschlussdetail
02.32
Fliegengitter
215.00
m
03 Flachdach 3° (Dachabdichtung)
03
Flachdach 3° (Dachabdichtung)
03.01 Kaltbitumenvoranstrich Bauteil:
Dachabdichtung über Betondach
Flächen / Lage / Einbauort:
Untergrundflächen für bituminöse Abdichtungslagen, außen.
Lösemittelhaltigen, schnelltrocknenden Kaltbitumenvoranstrich auf vorbereiteten, trockenen und sauber abgefegten Untergrund deckend aufbringen.
Technische Kenndaten / Maße:
Verbrauch: ca. 0,30 kg/m²
Anwendung nur im Freien
03.01
Kaltbitumenvoranstrich
252.00
m²
03.02 Dampfsperre sd ≥ 1.500 m Flächen / Lage / Einbauort:
Stahlbetondach
Dachflächen, auf vorbereitetem und vorgestrichenem Untergrund
Schweißbare Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminiumverbundträger vollflächig aufschweißen, Längs- und Quernähte mind. 8 cm breit voll verschweißen, an An- und Abschlüssen bis Oberkante Wärmedämmung bzw. Keil hochführen und vollflächig anschweißen.
Technische Kenndaten / Maße:
Typ: Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn.
sd-Wert: ≥ 1.500 m
03.02
Dampfsperre sd ≥ 1.500 m
252.00
m²
03.03 Mineralfaserdämmung d = 160mm Bauteil:
Stahlbetondach - Flachdach
Mineralfaserdämmung auf Dampfsperre einbauen, dicht gestoßen, hohlraumfrei und fugendicht an angrenzende Bauteile anarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: 160 mm
WLS: 038
U-Wert: ≤ 0,24 W/(m²K)
Produkt Beispiel:
Rockwool Hardrock/Masterrock oder gleichwertig
03.03
Mineralfaserdämmung d = 160mm
252.00
m²
03.04 Zweilagige Polymerbitumenabdichtung Flächen / Lage / Einbauort:
Stahlbetondach
Dachflächen auf Mineralwolledämmung
Zweilagige Abdichtung aus Polymerbitumenbahnen auf Mineralwolledämmung herstellen, erste Lage mechanisch befestigen oder geeignet fixieren, Oberlage vollflächig aufschweißen, Längs- und Quernähte mind. 8 cm breit voll verschweißen und Stöße, Anschlüsse an Ränder, Durchdringungen und aufgehende Bauteile herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Typ: Polymerbitumenbahn PYE
Aufbau: zweilagig
03.04
Zweilagige Polymerbitumenabdichtung
252.00
m²
03.05 Abschalen mit OSB-Platte 3, d = 18 mm Bauteil:
Flachdach
OSB-Platten 3 auf Holzunterkonstruktion - Sparrenlage bis Glattstrich verlegen, ausrichten, zuschneiden, verkleben und befestigen. Plattenstöße dicht gestoßen und luftdicht verklebt herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: d = 18 mm
03.05
Abschalen mit OSB-Platte 3, d = 18 mm
1,065.00
m²
03.06 Dampfsperre sd ≥ 1.500 m Flächen / Lage / Einbauort:
über Sparrenlage
Dachflächen, auf vorbereitetem und vorgestrichenem Untergrund
Schweißbare Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminiumverbundträger vollflächig aufschweißen, Längs- und Quernähte mind. 8 cm breit voll verschweißen, an An- und Abschlüssen bis Oberkante Wärmedämmung bzw. Keil hochführen und vollflächig anschweißen.
Technische Kenndaten / Maße:
Typ: Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn.
sd-Wert: ≥ 1.500 m
03.06
Dampfsperre sd ≥ 1.500 m
1,065.00
m²
03.07 Mineralfaserdämmung d = 160mm Bauteil:
Flachdach
Mineralfaserdämmung auf Dampfsperre einbauen, dicht gestoßen, hohlraumfrei und fugendicht an angrenzende Bauteile anarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: 160 mm
WLS: 038
U-Wert: ≤ 0,24 W/(m²K)
Produkt Beispiel:
Rockwool Hardrock/Masterrock oder gleichwertig
03.07
Mineralfaserdämmung d = 160mm
1,065.00
m²
03.08 Zweilagige Polymerbitumenabdichtung Flächen / Lage / Einbauort:
über Sparrenlage
Dachflächen auf Mineralwolledämmung
Zweilagige Abdichtung aus Polymerbitumenbahnen auf Mineralwolledämmung herstellen, erste Lage mechanisch befestigen oder geeignet fixieren, Oberlage vollflächig aufschweißen, Längs- und Quernähte mind. 8 cm breit voll verschweißen und Stöße, Anschlüsse an Ränder, Durchdringungen und aufgehende Bauteile herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Typ: Polymerbitumenbahn PYE
Aufbau: zweilagig
03.08
Zweilagige Polymerbitumenabdichtung
1,065.00
m²
03.09 Sekuranten mit Seilsystem Flächen / Lage / Einbauort:
Dachflächen mit Betonuntergrund und Dachschalung aus Rauspund; Abstand zur
Anschlageinrichtungen mit Seilsystem planen, liefern und montieren, einschließlich Befestigung auf Stahlbeton und Sparren und Dachschalung. Unterkonstruktion prüfen, Befestigungsmittel system- und untergrundgerecht einbauen, Dachdurchdringungen abdichtungsgerecht anschließen und Ausführungsdokumentation übergeben inkl. Wartung der Sekuranten.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Stahlbeton und Sparren
Absturzkante: 2,50 m
Ausführung: gesamte Dachfläche
Planung durch Fachplaner / Systemanbieter.
inklusive Prüfung der Sekuranten:
Prüfung und Wartung der Absturzsicherung wie z.B.
- Sekuranten
- Anschlagpunkte
- Seilsysteme
- Sicherheitshaken
- PSA
auf den Dachflächen im jährlichen Turnus.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt im späteren Verlauf durch den Betreiber.
03.09
Sekuranten mit Seilsystem
1.00
Stk
03.10 Wandanschluss - zweilagige Bitumenabdichtung Bauteil:
Flachdachabdichtung an aufgehende Bauteile
Flächen / Lage / Einbauort:
Wandanschlüsse und aufgehende Bauteile, Anschlusshöhe bis 50 cm
Wandfläche vorstreichen, Dämmstoffkeil im Eckbereich aufkleben, erste Anschlussbahn aus Polymerbitumen 15 cm vor Keil aufschweißen und an Wand hochführen. Oberlage der Dachfläche 25 cm vor Keil aufschweißen und hochführen. Hochgeführte Abdichtung mit Klemmschiene mechanisch verwahren, oberen Profilabschluss dauerelastisch abdichten.
Technische Kenndaten / Maße:
Aufbau: zweilagige Polymerbitumenabdichtung.
Anschlusshöhe: bis 50 cm
Dämmstoffkeil: 10 x 10 cm
Klemmschiene: 5 x 50 mm
Befestigung: Dübel und Schrauben mind. M8
Schraubenabstand: max. 150 mm
03.10
Wandanschluss - zweilagige Bitumenabdichtung
22.00
m
03.11 Wärmegedämmtes Dachraum-Lüfterelement Bauteil:
Flachdachabdichtung
Flächen / Lage / Einbauort:
Senkrechter Einbau in Flachdachflächen
Wärmegedämmtes Dachraum-Lüfterelement mit Regenhaube, integriertem Gitter und abnehmbarem Deckel einsetzen, zur Aufnahme von Messtechnik, als Trocknungslüfter oder zur Durchführung von Leitungssystemen. Lüfterelement mit Bitumenmanschette in die Abdichtung einbinden inkl. aller Zubehörteile.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: UV-beständiger Kunststoff
Oberrohr: wärmegedämmt
Nennweite: DN 75/110 oder DN 125/160.
Bitumenmanschette: ca. 500 x 500 mm.
03.11
Wärmegedämmtes Dachraum-Lüfterelement
120.00
Stk
03.12 Klöber Flavent Pro Aufstockelement Klöber Flavent Pro Aufstockelement für den senkrechten Einbau in das Flachdach, aus UV-beständigen PPO/ABS/ASA-Kunststoffen, mit BMI Bitumenmanschette Polar (500 x 500 mm), DN 160, Rohrlänge 547 mm, für Dämmstoffstärken von 70 bis 430 mm, unter Berücksichtigung geltender Regeln und Anforderungen fachgerecht in das Flavent Pro Unterteil (einteiliger Dachablauf) einsetzen und in die beschriebene Abdichtung einbinden.
Material mit Bestellnummer:
Flavent Pro Aufstockelement mit BMI Bitumenmanschette Polar DN 160 (KF7301)
Ablaufleistung bei Normanstauhöhe:
Aufstockelement + Unterteil DN 75 - 8,50 l/s
Aufstockelement + Unterteil DN 110 - 8,50 l/s
Aufstockelement + Unterteil DN 125 - 12,50 l/s
Aufstockelement + Unterteil DN 160 - 11,70 l/s
Zur Dimensionierung der Haupt- und Notentwässerung gemäß DIN 1986-100 und
DIN EN 12056 ist eine Entwässerungsberechnung zu erstellen.
03.12
Klöber Flavent Pro Aufstockelement
O
1.00
Stk
03.13 RWA-Kuppel Bauteil:
Flachdach / Dachöffnung
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachfläche im Bereich RWA-Öffnung
RWA-Kuppel mit Aufsetzkranz und Antriebsmotor liefern und einbauen, Aufsetzkranz befestigen, Anschluss an Dachabdichtung herstellen und Kuppel montieren. Elektrische Anschlüsse bauseits.
Technische Kenndaten / Maße:
RWA-Kuppel passend zur Dachöffnung
03.13
RWA-Kuppel
4.00
Stk
03.14 Anschluss Flachdach an Lichtband Bauteil:
Flachdachabdichtung / Lichtband
Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereich Flachdach an Lichtband
Anschlusskonstruktion aus wasserdichter Mehrschichtplatte mit Unterkonstruktion herstellen, Bitumenschweißbahn hochführen und an Flachdachabdichtung anbinden. Oberen Abschluss mit Abdeckprofil herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Anschlusshöhe: ca. 0,65 m
03.14
Anschluss Flachdach an Lichtband
136.00
m
03.15 Kantholz 70/130 mm inkl. Multiplexplatte 30 mm Bauteil:
Flachdachabdichtung
Flächen / Lage / Einbauort:
Auf OSB-Platte gemäß Anschlussdetail
Kantholz auf OSB-Platte ausrichten und befestigen, inkl. Multiplexplatte 30 mm mit Filmoberfläche zuschneiden, auf Kantholz montieren und für nachfolgende Abdichtungs- bzw. Blechanschlüsse vorbereiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Stahlbeton und über Sparrenlage
Kantholz: 70/130 mm
Multiplexplatte mit Filmoberfläche
03.15
Kantholz 70/130 mm inkl. Multiplexplatte 30 mm
223.00
m
03.16 Trennlage zwischen Holz und Metall Bauteil:
Holzunterkonstruktion / Blechanschlüsse
Flächen / Lage / Einbauort:
Stahlbeton und Sparrenlage
Zwischen Holzbauteilen und Metallblechen
Trennlage zwischen Holz und Metallblech einbauen, Kontaktkorrosion und Feuchteeinwirkung trennen, Bahnen zuschneiden, überlappend verlegen und gegen Verschieben sichern. Trennlage aus geeigneter Folie oder Bahn, materialverträglich mit Holz und Metallblech.
03.16
Trennlage zwischen Holz und Metall
223.00
m
04 Tonnendach und Flachdach - Eingangsbereich Nord
04
Tonnendach und Flachdach - Eingangsbereich Nord
04.01 Halbrundes Tonnendach beschichten Bauteil:
Tonnendach Eingang
Flächen / Lage / Einbauort:
Halbrunde Dachfläche im Eingangsbereich
Dachfläche reinigen, tragfähigen Untergrund herstellen und bitumenverträgliche Dachbeschichtung deckend aufbringen.
Technische Kenndaten / Maße:
Geeignetes Beschichtungsstoff für vorhandene Dachabdichtung herstellen.
04.01
Halbrundes Tonnendach beschichten
46.00
m²
04.02 Dampfsperre sd ≥ 1.500 m Bauteil:
Tonnendach
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachfläche, auf tragfähigem Untergrund
Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminiumverbundträger vollflächig aufschweißen, Längs- und Quernähte mind. 8 cm breit voll verschweißen. Stöße, Anschlüsse an aufgehende Bauteile und Durchdringungen herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
sd-Wert: ≥ 1.500 m
04.02
Dampfsperre sd ≥ 1.500 m
46.00
m²
04.03 Zinkblechdeckung in Stehfalztechnik Bauteil:
Tonnendach
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachfläche mit Wandanschluss
Dachfläche mit Titanzinkblech in Stehfalztechnik eindecken, Scharen zuschneiden, verfalzen und befestigen. Wandanschluss mit Anschlussblech herstellen und in Zinkblechdeckung einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
Wandanschluss: Länge ca. 15 m
04.03
Zinkblechdeckung in Stehfalztechnik
46.00
m²
04.04 Kastendachrinne Bauteil:
Tonnendach
Kastendachrinne aus Titanzink liefern und montieren, inkl. Endböden und Abläufe herstellen, Fallrohr und Standrohr anschließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Kastendachrinne: 6-teilig
Material: Titanzink
Fallrohrlänge: ca. 2,00 m
04.04
Kastendachrinne
10.50
m
04.05 Flachdach beschichten Bauteil:
Flachdach Eingang
Dachfläche reinigen, tragfähigen Untergrund herstellen und bitumenverträgliche Dachbeschichtung deckend aufbringen.
Technische Kenndaten / Maße:
Geeignetes Beschichtungsstoff für vorhandene Dachabdichtung herstellen.
04.05
Flachdach beschichten
34.00
m²
04.06 Dampfsperre sd ≥ 1.500 m Bauteil:
Flachdach
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachfläche, auf tragfähigem Untergrund
Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn mit Aluminiumverbundträger vollflächig aufschweißen, Nähte und Stöße verschweißen, Anschlüsse an aufgehende Bauteile und Durchdringungen herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
sd-Wert: ≥ 1.500 m
04.06
Dampfsperre sd ≥ 1.500 m
34.00
m²
04.07 Gefälledämmung EPS Bauteil:
Flachdach Eingang
Flächen / Lage / Einbauort:
Flachdachfläche, oberhalb Dampfsperre
Gefälledämmung aus keilig geschnittenen EPS-Hartschaumplatten aufbringen, Platten dicht gestoßen verlegen, Gefälle gemäß Gefälleplan herstellen und an Abläufe, Ränder sowie aufgehende Bauteile anarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Gefälledämmung: EPS
Anwendungstyp: DAA dh (DIN 4108-10)
WLS: 035
Plattenformat: ca. 1.000 x 1.000 mm
04.07
Gefälledämmung EPS
34.00
m²
04.08 Unterlagsbahn Bauteil:
Flachdach Eingang
Flächen / Lage / Einbauort:
Flachdachfläche, auf Gefälledämmung
Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Unterlagsbahn aufbringen, Bahnen ausrichten, andrücken, Nähte und Stöße schließen sowie Anschlüsse an Ränder, Abläufe und aufgehende Bauteile herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: d = 3,5 mm, mit Sicherheitsnaht
04.08
Unterlagsbahn
34.00
m²
04.09 Oberlage Polymerbitumenbahn Bauteil:
Flachdach Eingang
Flächen / Lage / Einbauort:
Flachdachfläche, auf Unterlagsbahn
Polymerbitumenbahn als Oberlage aufbringen, Bahnen ausrichten, Nähte und Stöße verschweißen, Anschlüsse an Ränder, Abläufe und aufgehende Bauteile herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Typ: Polymerbitumen-Oberlagsbahn
Oberfläche: beschiefert
Ausführung: thermisch aktivierbar
Norm: nach DIN EN 13707 und DIN SPEC 20000-201
04.09
Oberlage Polymerbitumenbahn
34.00
m²
04.10 Wandanschluss Flachdach Bauteil:
Flachdach Eingang
Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereiche an Wände und aufgehende Bauteile
Wandanschluss mit Abdichtungsbahnen, Anschlussstreifen und oberer Verwahrung herstellen, an Flächenabdichtung anbinden und an aufgehende Bauteile anarbeiten. Inklusive aller benötigten Materialen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material passend zum ausgeführten Abdichtungsaufbau.
04.10
Wandanschluss Flachdach
40.00
m
04.11 Flachdachentwässerung Bauteil:
Flachdach Eingang
Flächen / Lage / Einbauort:
Entwässerungspunkte der Flachdachfläche
Flachdachablauf mit Anschluss an die Dachabdichtung einbauen, Fallrohr und Standrohr montieren und an vorhandene Entwässerungsleitung anschließen inkl. aller Zubehörteile.
Technische Kenndaten / Maße:
Flachdachablauf: passend zum Abdichtungsaufbau
Fallrohr und Standrohr: ca. 3,50 m
Material: Metall
Flachdachentwässerung:
Loro-X Attikaentwässerung oder gleichwertig
04.11
Flachdachentwässerung
1.00
Stk
05 Klempnerarbeiten
05
Klempnerarbeiten
05.01 Biegekehle Flächen / Lage / Einbauort:
Kehlbereiche geneigter Dachflächen
Biegekehle aus Titanzink auf vorhandener Kehlschalung bzw. Traglattung mit Stützlatten verlegen und mit Haften befestigen. Kehlsattel mit Kehlsattelband abdecken. Ziegeldeckung an Kehle anarbeiten, Zuschnitte herstellen und mit Kehl- bzw. Gratklammern befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
05.01
Biegekehle
75.00
m
05.02 Seitlicher Wand-Anschluss Bauteil:
Ziergiebel Nordseite
Flächen / Lage / Einbauort:
Seitlicher Anschluss der geneigten Dachfläche an aufgehende Bauteile
Seitlichen Wandanschluss aus Titanzinkblech mit Profilleisten herstellen, an aufgehende Bauteile und Dachdeckung anarbeiten, Blechzuschnitte befestigen und oberen Anschluss verwahren.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
Zinkblech-Zuschnitt: 400 mm
05.02
Seitlicher Wand-Anschluss
40.00
m
05.03 Wand-Anschluss Bauteil:
Aufzugsüberfahrt
Flächen / Lage / Einbauort:
Anschluss der Dachfläche an aufgehende Wand der Aufzugsüberfahrt
Wandanschluss aus Titanzinkblech mit Profilleisten herstellen, an Dachdeckung und aufgehende Wand anarbeiten, Blechzuschnitte befestigen und oberen Anschluss verwahren.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
05.03
Wand-Anschluss
30.00
m
05.04 Anschluss Schachtentrauchung Bauteil:
Schachtentrauchung / Dachdurchdringung
Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereich Schachtentrauchung an geneigte Dachfläche
Anschluss der Schachtentrauchung mit formbarem Bleianschluss herstellen, an Schachtflächen und Dachdeckung anarbeiten, Ziegeldeckung passgenau anschneiden und Anschluss mechanisch sichern.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Blei (Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung)
Schachtabmessung: ca. 1,00 x 1,00 m
05.04
Anschluss Schachtentrauchung
1.00
Stk
05.05 Hängedachrinne Zink 500 mm Bauteil:
Traufe Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Traufbereiche der geneigten Dachflächen
Hängedachrinne aus Titanzink mit Rinnenhaltern montieren, Rinnenhalter einlassen und mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigen. Rinnenlängen gelötet verbinden, Endböden, Dehnungsausgleich und Ablaufanschlüsse herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Norm: DIN EN 612
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Nenngröße: 400 mm
Blechdicke: 0,70 mm
05.05
Hängedachrinne Zink 500 mm
215.00
m
05.06 Dehnungsausgleicher Dachrinne Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Hängedachrinne Zink 500 mm gemäß vorheriger Position
Dehnungsausgleicher in Dachrinne einbauen, an Rinnenlängen anschließen und Anschlussbereiche mit Korrosionsschutzanstrich versehen. Passend gemäß Vorposition.
Technische Kenndaten / Maße:
Passend zur Hängedachrinne aus Titanzink
05.06
Dehnungsausgleicher Dachrinne
37.00
Stk
05.07 Einhangstutzen für Dachrinne Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Hängedachrinne Zink 500 mm gemäß vorheriger Position
Rinnenlötstutzen passend zur Dachrinne einbauen, Ablauföffnung in Rinne herstellen, Rand nach unten bördeln und Stutzen verlöten. Passend gemäß Vorposition.
Technische Kenndaten / Maße:
Passend zur Hängedachrinne aus Titanzink
05.07
Einhangstutzen für Dachrinne
16.00
Stk
05.08 Rinnboden / Rinnenendstück Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Endbereiche der Dachrinnen gemäß vorheriger Position Hängedachrinne
Gebördeltes Rinnenendstück passend zur Dachrinne einsetzen, ausrichten und dauerhaft mit der Rinne verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Passend zur Hängedachrinne aus Titanzink
05.08
Rinnboden / Rinnenendstück
6.00
Stk
05.09 Rinnenwinkel außen Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Außenecken der Dachrinnen gemäß vorheriger Position Hängedachrinne
Rinnenwinkel außen passend zur Dachrinne einsetzen, ausrichten und dauerhaft mit der Rinne verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Rinnenwinkel: 90° außen, aus einem Stück tiefgezogen.
Passend zur Hängedachrinne aus Titanzink
05.09
Rinnenwinkel außen
4.00
Stk
05.10 Rinnenwinkel innen Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Innenecken der Dachrinnen gemäß vorheriger Position Hängedachrinne
Rinnenwinkel innen passend zur Dachrinne einsetzen, ausrichten und dauerhaft mit der Rinne verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Rinnenwinkel: 90° innen, aus einem Stück tiefgezogen
Passend zur Hängedachrinne aus Titanzink
05.10
Rinnenwinkel innen
4.00
Stk
05.11 Rinnenwinkel innen Rinnenwinkel, außen/innen, passend zu vorbeschriebener Dachrinne ja nach Winkel handwerklich erstellen und montieren.
05.11
Rinnenwinkel innen
O
1.00
Stk
05.12 Fallrohr 100 mm Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Fallrohrführung an Fassaden- und Anschlussbereichen
Rundes Regenfallrohr passend zur Dachrinne montieren, Rohrlängen verbinden, Rohrschellen mit nichtrostenden Ringschrauben befestigen und Auflager über Rohrschellen herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Nenngröße: DN 100
Anzahl: 16 Stück
Gesamtlänge: ca. 18,60 m
Rohrschellen: feuerverzinkt, mit Wulst und Scharnier
05.12
Fallrohr 100 mm
298.00
m
05.13 Fallrohrbogen 67 ° Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Fallrohrführung an Fassaden- und Anschlussbereichen
Fallrohrbogen passend zum Fallrohr einbauen, ausrichten und mit angrenzenden Fallrohrteilen dauerhaft verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Fallrohrbogen: bis 67°.
Passend zu Fallrohr DN 100
05.13
Fallrohrbogen 67 °
100.00
Stk
05.14 Gliederbogen Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Übergang Dachrinne zu Fallrohr
Eingeschwungenen Gliederbogen passend zu Dachrinne und Fallrohr einbauen, ausrichten und dauerhaft mit Rinnenstutzen sowie Fallrohr verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Nenngröße: 500 mm, und Fallrohr DN 100
Passend zur Hängedachrinne aus Titanzink
05.14
Gliederbogen
1.00
Stk
05.15 Sockelknie Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Unterer Anschlussbereich der Regenfallrohre
Sockelknie passend zum Regenfallrohr einbauen, ausrichten und dauerhaft mit Fallrohr sowie weiterführendem Entwässerungsanschluss verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Passend zu Fallrohr DN 100
05.15
Sockelknie
16.00
Stk
05.16 Standrohr Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Unterer Anschlussbereich der Regenfallrohre
Standrohr passend zum Regenfallrohr einbauen, an Fallrohr und weiterführende Entwässerung anschließen, ausrichten und befestigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material und Durchmesser passend zum Fallrohr DN 100
05.16
Standrohr
16.00
Stk
05.17 Standrohrkappe Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Übergang Regenfallrohr zu Standrohr
Standrohrkappe für Standrohr mit Muffe montieren, passend zum Regenfallrohr ausrichten und dauerhaft anschließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Passend zu Standrohr und Fallrohr DN 100
05.17
Standrohrkappe
16.00
Stk
05.18 Wasserfangkasten Titanzink Bauteil:
Dachentwässerung
Flächen / Lage / Einbauort:
Auslaufbereiche von Dachabläufen, Anschluss an Regenfallrohre
Wasserfangkasten aus Titanzink am Auslauf des Dachablaufs montieren, Übergang zum Regenfallrohr herstellen, ausrichten, befestigen und an Fallrohr anschließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
Anschluss passend zu Fallrohr DN 100
05.18
Wasserfangkasten Titanzink
16.00
Stk
05.19 Traufblech Titanzink, stützende Funktion Bauteil:
Traufe Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Traufbereiche der geneigten Dachflächen
Traufeinlaufblech mit stützender Funktion aus Titanzink einbauen, parallel zur Traufe ausrichten und mit Nägeln befestigen. Einzellängen stoßen und Bewegungsausgleich berücksichtigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
Blechdicke: 0,70 mm
Zuschnitt: 200 mm
Einzellänge: max. 3,00 m
Nagelabstand: max. 5 cm
05.19
Traufblech Titanzink, stützende Funktion
215.00
m
05.20 Dehnungsausgleicher Traufblech Bauteil:
Traufe Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Traufbleche gemäß vorheriger Position
Dehnungsausgleicher in Traufblech einbauen, an angrenzende Blechlängen anschließen und Bewegungsausgleich herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Einbauabstand: max. 6,00 m
Blechdicke: 0,70 mm
Zuschnitt: 200 mm
Passend zu Traufblech aus Titanzink
05.20
Dehnungsausgleicher Traufblech
37.00
Stk
05.21 Übergangsblech Flachdach / Steildach Bauteil:
Übergang Flachdach
Flächen / Lage / Einbauort:
Übergangsbereich zwischen Flachdachabdichtung und geneigter Dachfläche
Übergangsblech mit stützender Funktion aus Titanzink einbauen, parallel zur Traufe ausrichten und mit Nägeln befestigen. Einzellängen stoßen und Bewegungsausgleich berücksichtigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Titanzink
Blechdicke: 0,70 mm
Zuschnitt: 400 mm
Einzellänge: max. 3,00 m
Nagelabstand: max. 5 cm
05.21
Übergangsblech Flachdach / Steildach
223.00
m
05.22 Dehnungsausgleicher Übergangsblech Bauteil:
Übergang Flachdach zu Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Übergangsblech gemäß vorheriger Position
Dehnungsausgleicher in Übergangsblech einbauen, an angrenzende Blechlängen anschließen und Bewegungsausgleich herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Einbauabstand: max. 6,00 m
Blechdicke: 0,70 mm
Zuschnitt: ca. 400 mm
Passend zu Übergangsblech aus Titanzink
05.22
Dehnungsausgleicher Übergangsblech
37.00
Stk
05.23 Dachrinne ausstreichen Bauteil:
Dachentwässerung Steildach
Flächen / Lage / Einbauort:
Innenseite von Dachrinnen aus Titanzink
Innenseite der Dachrinnen reinigen, vorbereiten und mit geeignetem Korrosionsschutzanstrich beschichten. Beschichtung geeignet für Titanzink und dauerhafte Feuchtebeanspruchung in Dachrinnen.
05.23
Dachrinne ausstreichen
215.00
m
06 Zusatzarbeiten
06
Zusatzarbeiten
06.01 Anschluss-Brandwand Bauteil:
Brandwand / Dachanschluss
Flächen / Lage / Einbauort:
Anschlussbereich Dachfläche an Brandwand
Brandwandanschluss der Dachdeckung und Abdichtung herstellen, Anschlusslagen und Verwahrungen an aufgehende Brandwand anarbeiten, brennbare Baustoffe im Anschlussbereich unterbrechen und Anschluss gemäß Brandschutzanforderung ausbilden.
Technische Kenndaten / Maße:
Brandwandanschluss gemäß Brandschutzkonzept
Baustoffe im Anschlussbereich nach brandschutztechnischer Anforderung
06.01
Anschluss-Brandwand
60.00
m
06.02 Holzbaukonstruktion Lichtband - Fahrstuhlschacht Bauteil:
Lichtband Bauteil B, Fahrstuhlschacht
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachbereich außen, vorhandenes Lichtband, Abmessung ca. 7,50 x 7,00 m
Ausführung:
Ausbau der vorhandenen Verglasung, Deckschalen, Abdeckbleche und schadhaften Befestigungsteile.
Aufnehmen, Sortieren, Abtransportieren und Entsorgen der ausgebauten Materialien.
Einrichten, Vorhalten, Umsetzen und Räumen der Baustelle einschließlich Absturzsicherungen, Seitenschutz, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen für Arbeiten auf Dachflächen.
Provisorische Wetterschutzmaßnahmen während Rückbau und Herstellung vorhalten; offene Dachflächen gegen Niederschlag sichern.
Werkstattplanung, Ausführungszeichnungen sowie prüffähige statische Berechnung und Nachweise für die Holzbaukonstruktion unter Berücksichtigung von Eigen-, Wind- und Schneelasten erstellen.
Reinigen und Vorbereiten der vorhandenen Anschluss- und Auflagerbereiche.
Liefern und Herstellen einer tragenden Holzbaukonstruktion als neue Dach-Unterkonstruktion einschließlich Aufmaß, Abbund, Holzverbindern, Befestigungsmitteln, Auflagerhölzern, Randhölzern, Aussteifungen, Gefälgeausbildung und Anschlüssen an vorhandene tragfähige Bestandsbauteile.
Holzprofile statt Stahlprofile, konstruktiv feuchtegeschützt, maßhaltig, verwindungssteif und für Aufnahme der Dachdeckung herstellen. Liefern und Montieren der Isolierverglasung einschließlich elastischer Auflager, Dichtbänder, Deckleisten, Klemmprofile, Verschraubungen, Wärmedämmung in Profilzwischenräumen und spannungsfreier Lagerung.
Anschlussabdichtungen an Bestandsdächer und aufgehende Bauteile dauerhaft schlagregendicht herstellen.
Dachhautanschlüsse mit gedämmten Anschlussbauteilen herstellen. Dachentwässerung anpassen und funktionsfähig herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Lichtband ca. 7,50 x 7,00 m. Holzbaukonstruktion aus Konstruktionsvollholz mindestens C24, technisch getrocknet. Isolierverglasung nach statischem Nachweis und bauphysikalischer Anforderung. Abrechnung pauschal.
Entsorgung:
Ausgebaute Verglasung, Deckschalen, Abdeckbleche, Befestigungsteile, Holz-/Metallreste und Verpackungen aufnehmen, abfahren und fachgerecht ordnungsgemäß entsorgen.
06.02
Holzbaukonstruktion Lichtband - Fahrstuhlschacht
O
1.00
psch
06.03 Holzbaukonstruktion Lichtband - Achse 29-34 Bauteil:
Lichtband Bauteil B, Achse 29-34
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachbereich außen, vorhandenes Lichtband, Abmessung ca. 21,00 x 5,20 m
Ausführung:
Ausbau der vorhandenen Verglasung, Deckschalen, Abdeckbleche und schadhaften Befestigungsteile. Aufnehmen, Sortieren, Abtransportieren und Entsorgen der ausgebauten Materialien. Einrichten, Vorhalten, Umsetzen und Räumen der Baustelle einschließlich Absturzsicherungen, Seitenschutz, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen für Arbeiten auf Dachflächen. Provisorische Wetterschutzmaßnahmen während Rückbau und Herstellung vorhalten; offene Dachflächen gegen Niederschlag sichern. Werkstattplanung, Ausführungszeichnungen sowie prüffähige statische Berechnung und Nachweise für die Holzbaukonstruktion unter Berücksichtigung von Eigen-, Wind- und Schneelasten erstellen. Reinigen und Vorbereiten der vorhandenen Anschluss- und Auflagerbereiche. Liefern und Herstellen einer tragenden Holzbaukonstruktion als neue Dach-Unterkonstruktion einschließlich Aufmaß, Abbund, Holzverbindern, Befestigungsmitteln, Auflagerhölzern, Randhölzern, Aussteifungen, Gefälgeausbildung und Anschlüssen an vorhandene tragfähige Bestandsbauteile. Holzprofile statt Stahlprofile, konstruktiv feuchtegeschützt, maßhaltig, verwindungssteif und für Aufnahme der Dachdeckung herstellen. Liefern und Montieren der Isolierverglasung einschließlich elastischer Auflager, Dichtbänder, Deckleisten, Klemmprofile, Verschraubungen, Wärmedämmung in Profilzwischenräumen und spannungsfreier Lagerung. Anschlussabdichtungen an Bestandsdächer und aufgehende Bauteile dauerhaft schlagregendicht herstellen. Dachhautanschlüsse mit gedämmten Anschlussbauteilen herstellen. Dachentwässerung anpassen und funktionsfähig herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Lichtband ca. 21,00 x 5,20 m. Holzbaukonstruktion aus Konstruktionsvollholz mindestens C24, technisch getrocknet. Isolierverglasung nach statischem Nachweis und bauphysikalischer Anforderung.
Entsorgung:
Ausgebaute Verglasung, Deckschalen, Abdeckbleche, Befestigungsteile, Holz-/Metallreste und Verpackungen aufnehmen, abfahren und fachgerecht ordnungsgemäß entsorgen.
06.03
Holzbaukonstruktion Lichtband - Achse 29-34
O
1.00
psch
06.04 Holzbaukonstruktion Lichtband - Achse 15-27 Bauteil:
Lichtband Bauteil B, Achse 15-27
Flächen / Lage / Einbauort:
Dachbereich außen, vorhandenes Lichtband, Abmessung ca. 60,00 x 7,50 m
Ausführung:
Ausbau der vorhandenen Verglasung, Deckschalen, Abdeckbleche und schadhaften Befestigungsteile. Aufnehmen, Sortieren, Abtransportieren und Entsorgen der ausgebauten Materialien. Einrichten, Vorhalten, Umsetzen und Räumen der Baustelle einschließlich Absturzsicherungen, Seitenschutz, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen für Arbeiten auf Dachflächen. Provisorische Wetterschutzmaßnahmen während Rückbau und Herstellung vorhalten; offene Dachflächen gegen Niederschlag sichern. Werkstattplanung, Ausführungszeichnungen sowie prüffähige statische Berechnung und Nachweise für die Holzbaukonstruktion unter Berücksichtigung von Eigen-, Wind- und Schneelasten erstellen. Reinigen und Vorbereiten der vorhandenen Anschluss- und Auflagerbereiche. Liefern und Herstellen einer tragenden Holzbaukonstruktion als neue Dach-Unterkonstruktion einschließlich Aufmaß, Abbund, Holzverbindern, Befestigungsmitteln, Auflagerhölzern, Randhölzern, Aussteifungen, Gefälgeausbildung und Anschlüssen an vorhandene tragfähige Bestandsbauteile. Holzprofile statt Stahlprofile, konstruktiv feuchtegeschützt, maßhaltig, verwindungssteif und für Aufnahme der Dachdeckung herstellen. Liefern und Montieren der Isolierverglasung einschließlich elastischer Auflager, Dichtbänder, Deckleisten, Klemmprofile, Verschraubungen, Wärmedämmung in Profilzwischenräumen und spannungsfreier Lagerung. Lüftungsflügel einschließlich Antrieb und Zubehör liefern und montieren; Steuerung nicht enthalten. Anschlussabdichtungen an Bestandsdächer und aufgehende Bauteile dauerhaft schlagregendicht herstellen. Dachhautanschlüsse mit gedämmten Anschlussbauteilen herstellen. Dachentwässerung anpassen und funktionsfähig herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Lichtband ca. 60,00 x 7,50 m. Holzbaukonstruktion aus Konstruktionsvollholz mindestens C24, technisch getrocknet. Isolierverglasung und Lüftungsflügel nach statischem Nachweis und bauphysikalischer Anforderung.
Entsorgung:
Ausgebaute Verglasung, Deckschalen, Abdeckbleche, Befestigungsteile, Holz-/Metallreste und Verpackungen aufnehmen, abfahren und fachgerecht ordnungsgemäß entsorgen.
06.04
Holzbaukonstruktion Lichtband - Achse 15-27
O
1.00
psch
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach:
ATV DIN 18338 „Dachdeckungsarbeiten“,
ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“,
ATV DIN 18339 „Klempnerarbeiten“,
geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen.
Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind.
Sie enthalten sämtliche:
Lohn-,
Gehalts-,
Gemein-,
Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge,
Kleinmaterial,
An- und Abfahrten,
Rüstzeiten,
Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Holzschutzmittel, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien, Verbindungsmittel und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis
07.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
07.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
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1.00
Std
07.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
07.02
Stundensatz Facharbeiter/in
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1.00
Std
07.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
07.03
Stundensatz Helfer/in
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1.00
Std
07.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
07.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std