Dachabdichtung
EFH Maisel
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DECKBLATT Leistungsverzeichnis Bauvorhaben:                                             Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen                           Neuenreuth 17                                                                     95473 Creußen Bauherr: Florian Maisel Am Bauhof 16 95445 Bayreuth Leistungsbereich: 03 Flachdacharbeiten Abgabe: an: RK NEXT Architekten Hohereuth 11 -  95448 Bayreuth Tel. 0921 / 99007070    -      Fax. 0921 99007078 bis: 13.08.2026 12.00 Uhr Ausführungstermin: nach Vereinbarung ca. Sept. 2026 anbietende Firma: ...................................................................... Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift ungeprüft geprüft Angebotssumme netto .................................... ..................................... zzgl. 19 % Mwst. .................................... ..................................... Angebotssumme brutto .................................... ..................................... Prüfvermerke: ...................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................................
DECKBLATT
BIETERERKLÄRUNG BIETERERKLÄRUNG: Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt. er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind. die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden. bei Auftragserteilung die Arbeiten unter Vertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden. Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer ................................................................... Ort/Datum   .................................................................. Anschrift   .................................................................. Stempel und Unterschrift ..................................................................
BIETERERKLÄRUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter "AHZL" 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück nur in begrenzter Form vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind entgegen ZVB/E Nr. 18 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung. 10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen - Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG 10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. Bautagebuch: Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter "Technische Angaben". - Baudokumentation - Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein - Standsicherheitsnachweis sofern erstellt - Detail- und Anschlusszeichnungen - Bauaufsichtliche Zulassungen - Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe - Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller - Fachunternehmer-Erklärung Übergabeunterlagen, Betriebsunterlagen technische Anlagen: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen: - Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle - Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen - Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller - Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine - Auflistung der technischen Anlagen - Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen - vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne 10.13 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.14 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.15 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung mit dem AG zulässig. 10.16 Gewährleistung: Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5% der Auftragssumme zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. 10.17 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.18 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial ,etc. sind umgehend zu beräumen. Die Entsorgung von nicht beräumten Material wird dem AN in Rechnung gestellt. 10.19 Einweisung Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen. 10.20 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen :       1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2% des Endbetrages der           Schlußrechnung, jedoch nicht mehr als  5% der Schlußrechnungssumme.       2. bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2% des Endbetrages der Schluss-           rechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlußrechnungssumme. Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung: Bauherr: Florian Maisel Am Bauhof 16 95445 Bayreuth Bauort: Neuenreuth 17, 95473 Creußen Objekt: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen Baukörper: Wohnhaus: EG: bestehend aus zwei sich überlappenden Riegeln Riegel A: 22,38m x 7,48m Riegel B: 8,85m x 22,55m UG: 8,61m x 8,11m Garage 1: ca. 7,75m x 7,00m Garage 2: 3,88m x 6,88m Dachform: Flachdach Höhen: Geschosshöhen von OKFF bis UK Decke EG: ca. 2,72 m UG: ca. 2,57 m Baustelleneinrichtung: Materiallagerung etc. können auf dem Grundstück vorgenommen werden. Baubeginn: ca. 06.06.2026 Allgemein: Baugenehmigung ist eingereicht, Statik wird derzeit erstellt. Sämtliche Positionen gelten als fix und fertige Leistungen. Alle Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nachtragsangebote müssen vor Ausführung der Leistung zur Abstimmung und Beauftragung eingereicht werden. Zeichnungsbeilagen: Sind gesondert als PDF - Datei beigefügt Sonstiges: Grundlage für nachfolgende ausgeschriebene Positionen ist die VOB neuester Fassung mit den Teilen A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Ausführungsbedingungen Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die besonderen erschwerenden Randbedingungen (Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt. Der AN kann gegen eine Gebühr von 150,00€ auf der Bautafel genannt werden. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege: Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten: Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten, etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Flexarbeiten und Schweißarbeiten Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die Arbeiten sind zwingend im Freien durchzuführen. Eventuell entstandene Beschädigungen an Fenstern o.ä. werden dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen. BG sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über. Das Vorhalten von evtl. benötigten Gerüsten für die eigenen Leistungen ist entsprechend mit einzukalkulieren. Es ist während der gesamten Bauphase sicherzustellen, dass der südlich verlaufende Bach vor Verunreinigung und Erosion geschützt wird. Etwaige Beschädigungen an den Böschungen sind so schnell wie möglich auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Ende Technische Angaben
TECHNISCHE ANGABEN
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen: Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend: VOB/B VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459 DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind. die geltenden Arbeitsschutzvorschriften die geltenden Umweltschutzvorschriften Schallschutz- und Wärmeschutzverordnung Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit (vgl. Satz 2), einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein (vgl. Satz 17). Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Baustrom, Bauwasser: Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. *Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen oder die Mehrkosten abgezogen. Gewerk Baustrom + Bauwasser    Bauschutt   Insgesamt ----------------------------------------------------------------------------------------- 1.   Rohbau selbst (*0,50 %) selbst 2.   restl. Gewerke 0,35 % (*0,50 %) 0,35% ----------------------------------------------------------------------------------------- Kenntnis genommen.............................,  den............................... ....................................................................... rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
1 Flachdach Schlafen OG
1
Flachdach Schlafen OG
Beschreibung Dachfläche Die Dachdecke besteht aus Stahlbeton mit umlaufender Attika. Es sind 6 Dachabläufe, sowie 5 Notentwässerungen durch die Attika vorgesehen. Die Dachfläche läuft vom Warm- in den Kaltbereich durch. Im Bereich der Terrassenfläche im Westen befindet sich ein Deckenausschnitt von ca. 3,5 x 4,00 m Die Attika wird in Bereichen 25 cm aufbetoniert. in allen anderen Bereichen wird mit KS in 24 cm Stärke aufgemauert, Befestigungsmittel sind entsprechend zu wählen. Das Gefälle der Attikaabdeckung wird mittels Dämmkeil hergestellt. Aufgrund verschiedener Wandaufbauten ergeben sich 4 verschiedene Attikabreiten. S. anhängende Details. Auf die Stahlbetondecke kommt folgender Dachaufbau: - Dampfsperre - Grund- und Gefälledämmung entsprechend EnEV - Folienabdichtung - Im Kaltbereich erhält die Decke eine unterseitige Dämmung von 12 cm Größe der Dachfläche ca. 275 m² Alle nachfolgend genannten Vorschlagsfabrikate können durch gleichwertige Fabrikate mit bauaufsichtlicher Zulassung angeboten werden.
Beschreibung Dachfläche
1.01 Untergrund reinigen, grobe Verunreinigung Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, einschl. Nachbehandlung, zur Verbesserung der Haftung, anfallende Stoffe sammeln und  entsorgen. Ausführung auf der gesamten Dachfläche, Attika in Absprache mit der Bauleitung.
1.01
Untergrund reinigen, grobe Verunreinigung
276.00
m2
1.02 Voranstrich Flachdach Kalt verarbeitbarer Bitumenvoranstrich auf Lösungs- mittelbasis auf den gereinigten Untergrund einschl. aller An- und Abschlüsse streichen oder spritzen und durchtrocknen lassen. Einschl. auf Attika, Wandanschlüsse Verbrauch: ca. 0,3 kg/m² Bauder Burkolit V oder gleichwertig Angeb. Fabrikat:.............................................. Untergrund: Stahlbeton, Porenbetonmauerwerk
1.02
Voranstrich Flachdach
276.00
m2
1.03 Dampfsperre vollflächig verschweißt als Behelfsabdichtung Elastomerbitumen-Schweißbahn als Dampfsperrbahn nach DIN EN 13 970. Leistungs- und Funktionsanforderungen: - Dicke ca. 4 mm - oberseitig: feinbestreut, schwarz mit Nahtstreifen - unterseitig: folienkaschiert - offene Liegezeit bzw. UV-stabil: 6 Monate - Trägereinlage: Kombinationsträger   PET/Alu/PET + Glasgewebe - Durchtrittsicher - Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1:   l: > 1000 N/50 mm, q: > 1000 N/50 mm - Dehnung nach DIN 12311-1: l + q: > 2 % - Diffusionswiderstand (Sd-Wert) nach   DIN EN 1931: > 1500 m - Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109: < -30 °C - Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110: > + 110 °C - Widerstand gegen stoßartige Belastung nach   DIN EN 12691: > 300 mm Verfahren B - kurzfristige Behelfsabdichtung Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund fachgerecht vollflächig verschweißen. Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit fachgerecht verschweißen. Stöße versetzt anordnen. Im Bereich von An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht anzuschließen. Bauder FLEX DNA oder gleichwertig Angeb. Fabrikat:.....................................................
1.03
Dampfsperre
276.00
m2
1.04 Dampfsperre Attika Aufbringen der Dampfsperre, einschl. Voranstrich, nach Herstellervorschrift, wie vor beschrieben, jedoch Bereich Attikawand- und Attikakopfanschluss Abwicklung ca. 25 + 25 = ca. 50 cm Untergrund: Stahlbeton, Kalksandsteinmauerwerk
1.04
Dampfsperre Attika
115.00
m
1.05 ++++ Grund- und Gefälledämmung, EPS 0,032 ++++++ Liefern und Verlegen einer Grund- und Gefälledämmung im mehrseitigen Gefälle, Verlegung auf Dampfsperre. Es kommt eine  Photovoltaik-Anlage zur Ausführung. EPS Gefälledämmung EPS 032, 150 kPa, bestehend aus Grund- und Gefälledämmung, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit  0,032 W/(mK) Nach Verlegeplan des Auftragnehmers, einschl. Verschnitt-, Kehl- und Gratplatten. Anfangsdicke ca. 12 cm Enddicke ca. 18 cm Mittlere Dicke ca.15 cm Die Verlegeart der Dämmung nach Wahl des Auftragnehmers, mit Nachweis der Auflast bei loser Verlegung. gewählte Verlegeart der Dämmung:................................................. angebotenes Fabrikat:...................................................................... Neigung über 2 bis 2,5 %, aus Polystyrol-Hartschaum in vorgefertigten Gefälleplatten, EPS/MF DIN EN 13163, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DAA, mittlere Druckbelastbarkeit - dm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar)
1.05
++++ Grund- und Gefälledämmung, EPS 0,032 ++++++
276.00
m2
1.06 Mehr/Minderstärke Dämmung, EPS 0,032 Mehr-/Minderkosten je 2 cm Mehrstärke der Vorposition.
1.06
Mehr/Minderstärke Dämmung, EPS 0,032
276.00
m2
1.08 Dämmschicht Attika, EPS 0,032 Dämmschicht als Wanddämmung, vertikal, Höhe bis ca. 36 cm ab OK Rohdecke, aus Polystyrol-Hartschaum in vorgefertigten Platten, EPS DIN EN 13163, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DAA, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit  0,032 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Untergrund Stahlbeton bzw. Kalksandstein Dämmstärke 80 mm, Höhe ca. 25 cm ab OK Rohdecke Dämmung im Bereich der Attika
1.08
Dämmschicht Attika, EPS 0,032
115.00
m
1.09 Dämmung Attikakopf, EPS 0,032 Attika A 60mm Dämmung  wie vor beschrieben, jedoch horizontal auf dem Attikakopf, Breite Attika A:  ca. 44 cm Mit der Dämmung ist das Gefälle der Attikaabdeckung herzustellen. Die Mindestdämmstärke von 6 cm über dem Attikakopf darf nicht unterschritten werden.
1.09
Dämmung Attikakopf, EPS 0,032 Attika A
23.00
m
1.10 Dämmung Attikakopf, EPS 0,032 - Attika B 60mm Dämmung  wie vor beschrieben, jedoch horizontal auf dem Attikakopf, Breite ca. 34 cm Mit der Dämmung ist das Gefälle der Attikaabdeckung herzustellen. Die Mindestdämmstärke von 6 cm über dem Attikakopf darf nicht unterschritten werden.
1.10
Dämmung Attikakopf, EPS 0,032 - Attika B
36.00
m
1.11 Dämmung Attikakopf, EPS 0,032 - Attika C 60mm Dämmung  wie vor beschrieben, jedoch horizontal auf dem Attikakopf, Breite ca. 63 cm Mit der Dämmung ist das Gefälle der Attikaabdeckung herzustellen. Die Mindestdämmstärke von 6 cm über dem Attikakopf darf nicht unterschritten werden.
1.11
Dämmung Attikakopf, EPS 0,032 - Attika C
56.00
m
1.12 Dachdurchführungen - Schwanenhalsdurchführung Bestellbezeichnung: SHD100 fvz Artikelnummer: 1001094300 GTIN: 4052487025829 Fabrikat: Hauff-Technik Schwanenhalsdurchführung für alle gängigen Flachdachaufbauten geeignet. Die Abdichtung zu den Kabeln erfolgt über speziell auf die Schwanenhalsdurchführung abgestimmte Ringraumdichtungen SKD (nicht im Lieferumfang enthalten). Werkstoff: St37 feuerverzinkt A (mm): 600 - 950 B (mm): 1050 - 1400 C (mm): 250 D (Øi mm): 100 E (mm): 300 Eigenschaften: durch Einzelkomponenten geringes Transportgewicht Stückzahl: 1
1.12
Dachdurchführungen - Schwanenhalsdurchführung
1.00
Stk
1.13 Attikagully Attikagully, aus Edelstahl (z.B. SitaTurbo o. gleichwertig), Werkstoffnummer 1.4301, nach DIN  EN 1253-2. Abflussmenge als Speier 5,0 l/s bei 65 mm Stauhöhe  und 8,7 l/s bei 35 mm Stauhöhe  mit einem 4,0 m langem angeschlossenem Fallrohr DN/OD 100/110 mm, mit Schraubflansch-Konstruktion nach DIN  18195. Mit flachem Losflansch oder Anstaulosflansch  und zwei Dichtmanschetten zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoff- oder Kautschukbahnen. Mit acht auf dem Festflansch verschweißten Edelstahlgewindestiften M12, Messingmuttern, Schutzkappen, Unterlegscheiben und Laubfang, liefern und fachgerecht einbauen. Rückstausicherer Einbau und nach Herstellervorschrift an die Dampfsperre und Abdichtungslage anschließen. Angeb. Fabrikat:...............................................
1.13
Attikagully
6.00
St
1.14 Attika- Notüberlauf DN 70 verzinkt Attika-Notüberlauf DN 70, verzinkt mit Laubfanggitter und Dichtflansch zum Eindichten in die Dachbahnen, Auslauflänge ca. 600mm, Attikabreite ca. 450 mm,  einschl. Lieferung, Einbau und Eindichtung nach Herstellerrichtlinien. Fabrikat Alwitra, Grumbach, SITA oder gleichwertig Angeb. Fabrikat:...................................
1.14
Attika- Notüberlauf DN 70 verzinkt
5.00
St
1.15 Lüftungsrohr DN 100 bis 150 Lüftungsrohr aus PUR DN 100 bis 150 , Länge ca. 78 cm, einschl. Klebeflansch, Wasserabweiser, Regenhut für bauseitigen Anschluß der Sanitärleitungen bzw. Abluftleitungen, einschl. Lieferung Montage und Eindichtung der Dampfsperre und Kunststoffbahnen nach Herstellerrichtlinien. Fabrikat Alwitra, Grumbach oder gleichwertig Angeb. Fabrikat:......................................
1.15
Lüftungsrohr DN 100 bis 150
5.00
St
1.16 Kernbohrung KS-MW, D=150mm, T=24cm Kernbohrung herstellen für Attikaentwässerung, durch Bohren, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche vertikal, in KS-Mauerwerk, Dicke ca. 240 mm, Durchmesser 150 mm.
1.16
Kernbohrung KS-MW, D=150mm, T=24cm
12.00
St
1.17 Kunststoffdachbahn Dachabdichtung, einlagig, 1,5 mm stark, aus Kunststoffbahnen, Anwendungskategorie K2, Beanspruchungsklasse I A, Anforderungen hinsichtlich Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme B ROOF, Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer (EVA) DIN EN 13956, oder Flexible Polyolefine (FPO) DIN EN 13956, bitumenverträglich, einschl. Kaschierung aus Glasgewebe/-gelege, Dicke 1,5 mm, Anwendungstyp DIN SPEC 20000-201 DE, Eigenschaftsklasse B2, nach DIN 4102-1 bzw. Klasse E1 nach DIN EN 13501-1, widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) nach DIN 4102-7 bzw. DIN V ENV 1187 in der ausgeschriebenen Bauart Dachneigung größer gleich 2%, inkl. Verlegung einer durchlaufenden Kehle mit Gefälle ca. 1% zu den Abläufen, siehe dazu beiliegender Entwässerungsplan, durchwurzelungsfest DIN EN 13948 Untergrund Dämmschicht. Farbton: hellgrau Die Dachfläche wird nachträglich mit einer PV-Anlage überbaut Nachweis der Auflast ist vom AN zu führen. Angeb. Fabrikat:.......................................
1.17
Kunststoffdachbahn
276.00
m2
1.18 Attikaabschluss aus Kunststoffbahnen Attikaabschluss aus Kunststoffbahnen, wie in Hauptposition beschrieben, Dicke ca. 1,5 mm, einschl. Kaschierung aus Glasgewebe/-gelege, vollflächig kleben bis Außenkante Gefälledämmung, einschl. Folienblech, Attika A:  ca. 44 cm + ca. 17 cm Attika B:  ca. 34 cm + ca. 17 cm Attika C:  ca. 63 cm + ca. 17 cm
1.18
Attikaabschluss aus Kunststoffbahnen
115.00
m
1.19 Kehlfixierung Kehlfixierung Fixierung der Dachbahn in der Gefällekehle, inkl. ggf. erforderliches Überdeckungsband.
1.19
Kehlfixierung
28.00
m
1.20 Zulage Eckausbildung Zulage zu den Wand- und Attikapositionen für Eckausbildung.
1.20
Zulage Eckausbildung
16.00
St
1.21 Zulage Anarbeiten an Dachflächenfenster Fachgerechtes Anarbeiten der Dachfläche an Dachflächenfenster Abmessung ca. 1,00 x 1,00 m.
1.21
Zulage Anarbeiten an Dachflächenfenster
1.00
St
1.22 Zulage Anarbeiten an Kaminzug Fachgerechtes Anarbeiten der Dachfläche an den Fertigteilkaminzug.
1.22
Zulage Anarbeiten an Kaminzug
1.00
St
1.23 Bautenschutzmatte Liefern und Verlegen einer Bautenschutzmatte zum Schutz der Dachabdichtung während der nachfolgenden Bauphasen (z. B. Montage der Photovoltaikanlage), inklusive Ausbesserungen und Reinigung vor Inbetriebnahme der PV-Anlage.
1.23
Bautenschutzmatte
10.00
m2
1.24 Planung u. Gefährdungsbeurteilung Seilsicherungsanlage Erstellen einer fachgerechten Gefährdungsbeurteilung und Konzeptionierung eines permanenten, Edelstahl-Seilsicherungssystems gemäß DIN 4426, DIN EN 795 Typ C und DIN CEN/TS 16415. Die Leistung beinhaltet: Ermittlung der Absturzkanten und Festlegung der Nutzungsart (bevorzugt als Rückhaltesystem geplant, um einen freien Fall komplett zu verhindern).Festlegung des Seilverlaufs unter Berücksichtigung von Pendelstürzen an den Dachecken.Bestimmung der maximalen Nutzeranzahl im System.Festlegung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie des Rettungskonzepts.Erstellen einer detaillierten Ausführungs-, Montage- und Layoutplanung für das überfahrbare Seilsicherungssystem im CAD-Format, inklusive Positionierung aller End-, Eck- und Zwischenstützen.Typen- und herstellerunabhängige Festlegung der Anschlagpunkte (Stützen) passend zur vorhandenen Dachkonstruktion (z.B. Beton, Trapezblech).Detailplanung der thermisch getrennten Eindichtung der Stützen in die Flachdachabdichtung gemäß den Flachdachrichtlinien.
1.24
Planung u. Gefährdungsbeurteilung Seilsicherungsanlage
1.00
psch
1.25 Einzelanschlagpunkte zur Personensicherung Liefern und fachgerechtes Montieren eines Einzelanschlagpunktes (Anschlageinrichtung Typ A gemäß DIN EN 795:2012) zur Sicherung von Personen gegen Absturz bei Arbeiten auf dem Dach oder an der Fassade. Das System muss für die gleichzeitige Sicherung von mindestens ≥ 3 Personen zugelassen sein. Die Montage erfolgt kraftschlüssig auf dem bauseitigen Untergrund nach Herstellervorgaben. Inklusive Erstellung der erforderlichen Montagedokumentation und dauerhafter Kennzeichnung der maximalen Personenzahl, Prüfdatum und Herstellerangabe. Befestigung mittels zugelassener Edelstahl-Bolzenanker, fachgerecht eingedichtet gemäß Herstellerrichtlinie. Montage auf dem Rohbeton, höhenverstellbare Ausführung (z. B. Stützenhöhe 200 mm), inkl. werkseitig vormontierter Abdichtmanschette (Bitumen/Folie) zur direkten Integration in die Dachabdichtung Fabrikat/Typ: _________ Einheiten: _____ Stk.
1.25
Einzelanschlagpunkte zur Personensicherung
10.00
St
1.26 Zulage Anarbeiten an Stahlpfosten-Aufnahmen Zulage für das fachgerechte Anarbeiten der Kunststoffdachabdichtung an die runden oder eckigen Pfostenaufnahmen für Stahlpfosten. Einschließlich Reinigen der Oberflächen, Vorbehandeln der Metalloberflächen, fachgerechtem Eindichten mittels Flüssigkunststoff (z. B. auf PMMA-Basis) mit Gewebeeinlage oder passenden vorgefertigten Anschlussmanschetten sowie Herstellen eines regensicheren, dauerelastischen Anschlusses gemäß den Flachdachrichtlinien.
1.26
Zulage Anarbeiten an Stahlpfosten-Aufnahmen
4.00
Stk
1.27 Dachflächenfenster 1,00 x 1,00 m, Wärmeschutzverglasung, elektr. Öffnung Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Flachdach-Fensters (Dachflächenfenster für Flachdach) mit elektrischer Öffnungsfunktion für die tägliche Lüftung. Abmessungen 1,00 x 1,00 m. Ausführung und Zubehör für den fix und fertigen Einbau: Verglasung:Hochwärmedämmende 3-fach-Wärmeschutzverglasung (Ug-Wert <= 0,6 W/m²K) mit Verbundsicherheitsglas (VSG) auf der Innenseite.Aufsetzkranz:Thermisch getrennter, wärmegedämmter Aufsetzkranz (Höhe ca. 30 cm) aus GFK oder PVC.Antrieb:Integrierter, verdeckt liegender Elektro-Kettenantrieb (230 V oder 24 V) mit Hublänge ca. 300 mm.Steuerung & Zubehör:Inklusive passendem Steuerungskit (Netzteil, Steuereinheit), Funk-Handsender oder Wandschalter.Sicherheit & Komfort:Inklusive vormontiertem Regensensor zur automatischen Schließung bei Niederschlag.Dachanschluss:Inklusive werkseitig angebrachter oder passender Anschlussmanschette für den luftdichten Anschluss an die Dampfsperre sowie die regensichere Einkompensation in die Kunststoffdachbahn (FPO/EVA).Befestigung:Sämtliche Montagematerialien, Befestigungswinkel, Dichtstoffe und Zubehörteile für den kompletten, betriebsfertigen Einbau sind in die Position einzukalkulieren.
1.27
Dachflächenfenster 1,00 x 1,00 m, Wärmeschutzverglasung, elektr. Öffnung
1.00
Stk
2 Abdichtung bodentiefe Fenster EG
2
Abdichtung bodentiefe Fenster EG
2.01 Abdichten der bodentiefen Fensterelemente zum Erdreich Abdichten der bodentiefen Fensterelemente im erdberührenden Bereich auf das Mauerwerk/den Beton mit z.B. weber.tec Superflex D24 inkl. Gewebeeinlage oder gleich- wertig, Höhe ca. 30 cm, inkl. Laibungen, Innen- und Außenecken. Abgerechnet wird die Tatsächliche Längenabwicklung. angebotenes Fabrikat:.....................................................................
2.01
Abdichten der bodentiefen Fensterelemente zum Erdreich
25.00
m
3 REGIEARBEITEN
3
REGIEARBEITEN
STUNDENLOHNARBEITEN Für etwa anfallende Stundenlohnarbeiten werden folgende Verrechnungssätze angeboten: Die Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Im Übrigen gilt § 15 VOB/B sowie Nr. 5 und 18 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (EVM(B), - ZVB/E) - Ausgabe 2012. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter schriftlicher Beauftragung ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (EUR/h = EUR pro Stunde) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches. Die Stundenverrechnungssätze enthalten: - den tatsächlichen Lohn    (einschließlich Vermögenswirksamer Leistungen) - die Zuschläge für - Gemeinkosten - Sozialkassenbeiträge -Winterbauumlage, Stammzulage sowie - Kleingeräte bis zum Neuwert EUR 3.000,00 - An- und Abfahrt zur Baustelle - Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten Nicht enthalten sind die Zuschläge für: - Überstunden - Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Vor Ausführung von Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
STUNDENLOHNARBEITEN
3.01 Vorarbeiterstunden Vorarbeiterstunden nur auf Anweisung
3.01
Vorarbeiterstunden
5.00
h
3.02 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden nur auf Anweisung
3.02
Facharbeiterstunden
10.00
h
3.03 Helferstunden Helferstunden nur auf Anweisung (Wenn Helfer nicht verfügbar, ist der FA-Stundensatz einzutragen)
3.03
Helferstunden
10.00
h
3.04 Lehrlingsstunden Lehrlingsstunden nur auf Anweisung (Wenn Lehrling nicht verfügbar, ist der Helfer- od. FA-Stundensatz einzutragen)
3.04
Lehrlingsstunden
10.00
h