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1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Bauherr
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft, das seinen Sitz in der südlich von Potsdam gelegenen Gemeinde Nuthetal im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke hat. Die Leitung des DIfE besteht aus einem wissenschaftlichen (Tilman Grune, seit 2014) und einem administrativen (Birgit Schröder-Smeibidl, seit 2016) Stiftungsvorstand. Das DIfE wird in regelmäßigen Abständen durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft evaluiert.
Das DIfE betreibt experimentelle und angewandte Forschung im Bereich Ernährung und Gesundheit. Die Grundlagen dafür werden von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit einem breiten naturwissenschaftlichen, medizinischen und epidemiologischen Methodenspektrum erarbeitet.
Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der DIfE-Forschung:
die Rolle von Ernährungsgewohnheiten und Ernährungsfaktoren für die Entstehung von Adipositas und ihrer Komplikationen, insbesondere Typ-2-Diabetes, die Rolle der Ernährung für ein gesundes Altern, insbesondere der Einfluss der Ernährung auf metabolische und funktionelle Beeinträchtigungen im Alter, und die biologischen Grundlagen von Nahrungsauswahl und Ernährungsverhalten. Ziel ist es, die molekularen Ursachen ernährungsbedingter Erkrankungen zu erforschen und neue Strategien für Prävention, Therapie und Ernährungsempfehlungen zu entwickeln.
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) wurde am 1. Januar 1992 von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg gegründet und ist seit dem 28. Mai desselben Jahres eine Stiftung des öffentlichen Rechts.
1.2 Angaben zur Baustelle
Die Baumaßnahme findet auf dem Grundstück des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke im bebauten Innenstadtbereich der Gemeinde Nuthetal statt.
Anschrift der Baustelle:
Arthur-Scheunert-Allee 114-116
14558 Nuthetal
Die umfangreiche Sanierungsmaßnahme bezieht sich auf Gebäudeabschnitte (Nord-und Süd- bzw. Südwestflügel) des DIfE-Hauptgebäudes auf dem Gelände E, die in den Jahren 1952 bis 1956 als Ergänzungsbauten errichtet wurden.
In den angrenzenden Gebäudeteilen wird der Institutsbetrieb während der gesamten Baumaßnahme aufrecht erhalten. Die aus den Baumaßnahmen resultierenden Einschränkungen des Institutsbetriebes sind auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren. Insbesondere bei Lärm und Schmutz verursachenden Arbeiten sind Maßnahmen zur Lärm- und Schmutzreduzierung mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Alle Lärm- und Schmutz verursachenden Maßnahmen sind vorab bei der örtlichen Objektüberwachung anzuzeigen und freigeben zu lassen. Lärm und Schmutz intensive Maßnahmen können versagt werden, wenn dadurch der Institutsbetrieb beeinträchtigt wird. Dies ist vereinzelt der Fall, wenn im angrenzenden Konferenzbereich Veranstaltungen stattfinden.
Angrenzende Parkflächen müssen freigehalten werden, Flächen der Baustelleneinrichtung und zur Zwischenlagerung stehen in beschränktem Umfang zur Verfügung.(Siehe BE-Plan)
Es bestehen auf der westlich gelegenen Arthur-Scheunert-Allee, je eine nördliche und eine südliche Einfahrt zum Baustellengelände. Die nördliche Zufahrt ist nur in Absprache mit der Bauleitung zu benutzen, ansonsten steht die südliche Einfahrt zur Verfügung. Die östliche Einfahrt von der Lehnbachstraße bleibt dem Institutsbetrieb vorbehalten. Welche der Einfahrten für die jeweiligen Arbeiten genutzt wird, entscheidet die örtliche Bauüberwachung in Zusammenhang mit dem Baufortschritt der Baumaßnahme.
1.3 Angaben zur Ausführung
Der öffentliche Bereich der Zufahrten, sowie die Zufahrten selbst bis den direkten Baustellenbereichen sind vor Beschädigungen zu schützen. Dies betrifft insbesondere die Vorsorge bei Beschädigungsgefahr von Randsteinen und zu überfahrenden Absätzen.
Der AN hat entsprechende Maßnahmen zu treffen und zu gewährleisten, dass während der Arbeiten Feuerwehrzufahrten und Verkehrswege nicht behindert werden und aufrechterhalten bleiben, einschl. sämtlicher Kosten für die hierzu erforderlichen Maßnahmen. Zufahrt und Aufstellfläche der Feuerwehr sind grundsätzlich und ausnahmslos freizuhalten.Die Sicherheit der Fußgänger-, Radfahrer - und des Fahrzeugverkehrs ist zu gewährleisten. Geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen sind zu treffen.
Der AN hat die ungehinderte An- und Abfahrt für alle Anlieger in der Umgebung der Baustelle während der Bauzeit sicherzustellen. Es ist für eine geordnete und gefahrlose Zu- und Ausfahrt der Baustelle zu sorgen, ggf. ist für Sicherungsposten zu sorgen. Ein Rückstau auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden. Die Hinweisschilder für den Baustellenverkehr sowie das Aufstellen der Schilder eines absoluten Park- und Halteverbots in den Bereichen der Zu- und Ausfahrten stellt der AN VE 100 Baustelleneinrichtung zur Verfügung.
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die Gebäude auf dem Gelände in Nutzung. Zufahrten und Eingänge zu den Gebäuden sind freizuhalten. Die Gebäude liegen außerhalb des Baufeldes und dürfen nicht betreten werden. Sanitäreinrichtungen werden im Rahmen der Baustelleneinrichtungen zur Verfügung gestellt (siehe Baustelleneinrichtungsplan).
Die Zufahrt auf das Gelände wird durch einen Pförtner kontrolliert. Bei Lieferungen ist eine Anmeldung beim Pförtner rechtzeitig (genaue Angabe) vorzunehmen. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, das dies erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereit steht. Lieferungen sind im Vorfeld wöchentlich mit der örtlichen Objektleitung zu organisieren. Die örtliche Objektleitung und der Pförtner nehmen keine Lieferung entgegen.
Die im Bereich der Baumaßnahmen befindlichen Grünanlagen sind nur in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung zu befahren, Containerstellflächen und Zwischenlagerplätze sind in einem
Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und der örtlichen Bauüberwachung vor Baubeginn vorzulegen und genehmigen zu lassen.
1.4 Angaben zur Angebotserstellung
Den Bietern wird vor Angebotsabgabe die Möglichkeit der Objektbesichtigung nach Anmeldung beim Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung eingeräumt.
Während der Bauausführung kann es zu Unterbrechungen kommen, wenn der Institutsbetrieb (Veranstaltungen, Kongresse )dies erfordert. (Diskontinuierlicher Bauablauf )
Die Termine werden zwischen Bauüberwachung und AN rechtzeitig abgestimmt.
1.5 Datenaustausch nach GAEB
Der Datenaustausch erfolgt nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) über die Schnittstellen GAEB 90, GAEB 2000 oder GAEB DA XML.
Der Datenaustausch zwischen dem Auftragnehmer und der Objektüberwachung ist vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsabgabe als Datei *.D84, *.P84, *.X84
- Nachtragsangebote als Datei *.D86, *.P86, *.X86
- Aufmaßübergabe als Datei *.D11/D12
Die Mengen-/Massenaufstellung erfolgt nach der REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 "Allgemeine Mengenberechnung".
1.6 Einreichen von Nachträgen
Nachträge werden unter der Bereichsnummer 99 aufgestellt. Nachträge müssen lückenlos nummeriert sein, auch bei Ablehnung eines Nachtrages bleibt diese Nummerierung bestehen.
Beispiel:
Bereich Abschnitt Positionen (Nr. des NT)
Nachtrag 1 99. 01.
0001 bis 00xx,
Nachtrag 2 99. 02.
0001 bis 00xx usw.
Aufgestellte Positionen müssen nach Mehrungen und Minderungen getrennt und mit Zwischensummen ausgewiesen werden. Neue Positionen und Massenmehrungen (mit Angabe Bezug auf die ursprügliche LV-Position) sind innerhalb des eingereichten Nachtrages durchzunummerieren, Massenminderungen sind unter Angabe der LV-Position aufzustellen. Handelt es sich im Nachtrag um neue Positionen, so ist ein Kalkulationsnachweis beizulegen, aus dem die Einstandspreise, Zeitansätze und die lt. Angebot festgelegten Aufschläge ersichtlich sind. Die Angabe von Kostengruppen ist erforderlich. Die Nachträge sind an den Bauherrn zu adressieren und
zur Prüfung beim Objektplaner Stoeckert Architekten GmbH mit allen Nachweisen sowohl in Papierform als auch im vereinbarten GAEB-Format einzureichen.
Unvollständige Nachträge werden ungeprüft an den Auftragnehmer zurückgesandt.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2.1 Normen und Regelwerke
Für die Leistungen dieses Pakets gelten die VOB Teil C in der jeweils aktuellen Fassung, insbesondere:
-Erd- und Abdichtungsarbeiten: ATV DIN 18300, 18336
-Rohbau- und Zimmererarbeiten: ATV DIN 18330, 18331, 18334
-Dachdeckungs-, Klempner- und Fassadenarbeiten (WDVS): ATV DIN 18338, 18339, 18345
-Estrich- und Trockenbauarbeiten: ATV DIN 18353, 18340
Ergänzend gelten die Fachregeln der jeweiligen Gewerke (z. B. ZVDH, Fachverband WDVS) sowie die geltenden DGUV-Vorschriften und DIN-Normen für den Schall- und Brandschutz im Bestand.
2.2 Vorleistung und Planung
Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Bestandsleitungen und Hindernissen zu informieren. Er weist den AG rechtzeitig auf notwendige bauseitige Vorleistungen (z. B. Medienfreischaltungen, statische Freigaben) hin.Der AN prüft vor Beginn eigenverantwortlich:
-Die Maßhaltigkeit und Beschaffenheit der Bestandsbauteile als Grundlage für die neuen Schichten (insb. bei WDVS, Estrich und Trockenbau).
-Die Schadstofffreiheit gemäß den vorliegenden Gutachten.
-Den Zustand der Umgebungsflächen (Protokoll inkl. Fotodokumentation mit der Objektüberwachung).
2.3 Ausführungsspezifische Anforderungen im Bestand
-Sicherung der Substanz: Geöffnete Bereiche (Dach, Fassade, erdberührte Bauteile) sind täglich und bei Arbeitsunterbrechungen gegen Wassereintritt (Notabdichtung) zu sichern. Ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Bestandssubstanz oder Institutsräume ist unter allen Umständen zu verhindern.
-Sorgfalt und Statik: Arbeiten an tragenden Bauteilen (Rohbau/Zimmerer) dürfen das statische Gefüge nicht gefährden. Erhaltungswürdige Altbausubstanz ist konsequent vor Beschädigung zu schützen.
-Lärm- und Staubschutz: Die Anforderungen des Institutsbetriebs (max. 60 dB tagsüber) sind strikt einzuhalten. Staubintensive Arbeiten (z. B. Schleifen von Trockenbau/WDVS, Trennschnitte) erfordern wirksame Absaugungen und staubdichte Abschottungen zu den Institutsbereichen.
-Brandschutz: Bei brandgefährdeten Arbeiten (z. B. Heißverklebung bei Dach/Abdichtung) ist eine Brandwache sicherzustellen. Die Abstimmung mit der Brandmeldezentrale des Instituts erfolgt über die Bauleitung.
-Gerüstbau: Die Gerüststellung muss so erfolgen, dass Fluchtwege und Medienzugänge des Instituts jederzeit frei bleiben.
2.4 Logistik und Entsorgung
-Baustellenlogistik: In die Einheitspreise einzukalkulieren sind sämtliche Erschwernisse durch räumliche Enge beim Materialtransport (z. B. Kleinteiltransporte für Ausbauarbeiten) sowie die Bereitstellung notwendiger Hebezeuge und Montagetechnologien.
-Sauberkeit: Alle Verkehrswege sind täglich von Schutt und Materialresten (insb. Dämmstoffabfälle des WDVS) zu reinigen.
-Entsorgung: Bauabfälle und Erdaushub sind sortenrein nach AVV zu trennen und innerhalb einer Arbeitswoche abzufahren. Die Dokumentation erfolgt über Wiegescheine/Entsorgungsnachweise. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen, sofern keine gesonderten Positionen aufgeführt sind.
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
3. Besondere Bedingungen zum Bauablauf - Diskontinuierliche Ausführung 3.1. Bauen im Bestand / Laufender Institutsbetrieb
Die Baumaßnahme findet bei laufendem Institutsbetrieb auf dem gesamten Grundstück und in angrenzenden Gebäudeteilen statt. Auf die Belange des Instituts (insb. Erschütterungsfreiheit, Lärmschutz, Staubfreiheit und Aufrechterhaltung der Laborprozesse) ist zwingend Rücksicht zu nehmen.
3.2. Diskontinuierlicher Bauablauf
Der Bieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem diskontinuierlichen Bauablauf zu rechnen ist. Bedingt durch den laufenden Betrieb kann es zu kurzfristigen, betriebsbedingten Unterbrechungen, Teilstillständen oder einer staffelweisen Freigabe von Arbeitsbereichen kommen. Ein Anspruch auf einen ungestörten, linearen Bauablauf besteht nicht.
3.3. Mehraufwand für Koordination und Montagetechnologie
In die Kalkulation der Einheitspreise (EP) sind sämtliche Mehraufwendungen einzurechnen, die aus diesen Randbedingungen resultieren. Dies umfasst insbesondere:
- Den erhöhten Aufwand für die Planung und Abstimmung der Bauabläufe in enger Taktung mit der Institutsleitung und der Bauleitung.
- Die Vorhaltung, Anpassung und Durchführung spezieller Montagetechnologien (z.B. Kleinteiltransporte statt Kranlogistik, lärmarme Verfahren, staubdichte Abschottungen).
- Den erhöhten Aufwand für die gegenseitige Abstimmung der Leistungen mit anderen Gewerken unter räumlicher Enge und zeitlicher Versetzung.
- Mehrfache An- und Abfahrten sowie das Umsetzen von Gerätschaften und Baustelleneinrichtungen innerhalb des Objekts.
3.4. Vergütung
Mit den angebotenen Einheitspreisen der Positionen sind alle vorgenannten Erschwernisse und Nebenleistungen abgegolten. Separate Nachtragsforderungen aufgrund von Wartezeiten, Behinderungen durch den Institutsbetrieb oder Bauablaufstörungen im Rahmen der oben beschriebenen Bedingungen werden nicht anerkannt. Für den zeitlichen Mehraufwand für die besondere Baukoordination ist eine Leistungsposition im Abschnitt "Baustelleneinrichtung" berücksichtigt.
3. Besondere Bedingungen zum Bauablauf - Diskontinuierliche Ausführung
3. Sonderabfallgesellschaft (SBB) Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist die
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin (SBB) einzuschalten.
Im Angebot sind die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger,
sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade
die Verwertungs- und Beseitigungsanlagen zu benennen.
Die Anforderungen an die Herstellung, Verwendung und den Wiedereinbau mineralischer Abbruchmaterialien als Ersatzbaustoffe wird seit dem 01.08.2023 bundeseinheitlich durch die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) geregelt.
Die bisherigen Festlegungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) bezüglich der Schadstoffuntersuchung, Klassifizierung und Verwertungseignung für den Wiedereinbau von mineralischen Baustoffen ist nicht mehr gültig.
Bitte Beachten :
Erstellen A+S-Plan gemäß DGUV 101-004
(Arbeiten in kontaminierten Bereichen - gemäß TRGS 524)
Technologisch werden die Fenster und Türen bis zur Fertigstellung der Entsorgungsarbeiten von Schadstoffen im Innenbereich erhalten. Der Rückbau von Fenstern und Türen erfolgt erst nach Abschluss dieser Arbeiten.
Es sind folgende Zertifikate vorzulegen:
TRGS 521
TRGS 519
TRGS 524
3. Sonderabfallgesellschaft (SBB)
4. SiGeKo Für die Baustelle wurde vom Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt.
Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Den Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo abzustimmen.
Jeder Unfall ist dem SiGeKo umgehend schriftlich und vorab telefonisch zu melden.
Im Brandfall ist die örtliche Feuerwehr umgehend zu alarmieren. Im Anschluss sind die Örtliche Objektüberwachung, sowie der SIGEKO und der Bauherrenvertreter zu informieren.
Um einer Brandentstehung vorzubeugen sind für Trennarbeiten Mitarbeiter mit Schweißerlaubnisschein mit der Aufgabe zu betreuen.
Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Dieser VBG-Koordinator ist dem SiGeKo zu benennen und hat sich mit diesem abzustimmen.
Gemäß BaustellV wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGE-Plan) vom beauftragten SiGeKo erstellt und ausgehängt. Die Regelungen des SiGE-Plan sind zu beachten. Die Einweisung der Firmen in den SiGe-Plan erfolgt durch den SiGEKo.
Sämtliche gemäß Unfallverhütungsvorschriften und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung der Bauleitung und des SiGeKo einschl. der notwendigen ErsteHilfe-Einrichtungen vorzuhalten, incl. eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten diese schriftlich anzuzeigen, damit unmittelbar vor Beginn der Arbeiten die Einweisung durch den SiGeKo erfolgen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der Bauarbeiten folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Baustelleneinrichtungsplan Gefährdungsbeurteilung gem. § 5/§ 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Unterweisungsnachweis der Beschäftigten Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten Angabe der Namen der Ersthelfer Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu bestellen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
Der Bauleiter hat an allen wöchentlichen Bauberatungen teilzunehmen. Zu diesen Beratungen sind auch wöchentlich die Stundennachweise zu übergeben. Die Teilnahme eines entscheidungsbefugten Mitarbeiters des AN an den Bauberatungen ist verpflichtend.
4. SiGeKo
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Vorbemerkungen Erdarbeiten Vorbemerkungen zu den Erdarbeiten
1. Verbau und Absteifung
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer erforderliche Absteifungen der Baugruben, Rohrgräben, Schächte u. a. als Nebenleistung ohne besondere Vergütung vorzunehmen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (DGUV) wird ausdrücklich verwiesen. Erforderliche Absteifungen (z. B. dichte Schalung, Spundwände u. ä.) werden nur dann gesondert vergütet, wenn diese bautechnisch zwingend erforderlich sind und durch die Bauleitung vorab schriftlich genehmigt wurden.
2. Aushub und Bodenbeschaffenheit
Alle Erdarbeiten beziehen sich auf den Homogenbereich 1 bis 2 (entspricht ehem. Bodenklasse 3-4) gemäß Zeichnung und Angabe der Bauleitung. Der Aushub ist in der erforderlichen Tiefe und Breite vorzunehmen; der Boden ist zunächst seitlich auf dem Gelände zu lagern. Die Rohrsohle bzw. Grabensohle ist profilgerecht nach dem erforderlichen Gefälle zu planieren und mechanisch nachzuverdichten.
3. Verfüllung und Leitungszone
Nach Fertigstellung der Leitungen oder Bauteile ist die Leitungszone bis 30 cm über dem Rohrscheitel mit Sand oder steinfreiem, losem Boden unter dauerndem Stampfen hohlraumfrei herzustellen. Die restliche Verfüllung hat in Lagen von maximal 30 cm Stärke maschinell zu erfolgen. Die Überwindung aller örtlichen Schwierigkeiten und Hemmungen ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
4. Verdichtung und Nachweise
Das Verfüllen und Verdichten hat nach den ZTVA-StB zu erfolgen. Ein Verdichtungsgrad von Dpr = 98 % ist zwingend sicherzustellen. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Auftragnehmer und ist der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
5. Bodenmanagement und Abrechnung
Überschüssiger oder verdrängter Boden ist nach Angabe der Bauleitung auf dem Gelände einzuplanieren. Sofern eine Einplanierung nicht möglich ist, erfolgt die Entsorgung über separate Positionen. Vor dem Verfüllen von Gräben und Gruben ist zwingend ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung zu erstellen, um die Abrechnungsgrundlage zu sichern.
Vorbemerkungen Erdarbeiten
03.01 Nordflügel
03.01
Nordflügel
03.02 Energiezentrale
03.02
Energiezentrale
16 Unterfangung Hofdurchfahrt
16
Unterfangung Hofdurchfahrt
16.__.__.__.01 Statischer Nachweis der Baugrubensicherung Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung für den geplanten Verbau im Bereich der Gebäudeecke.
Berücksichtigung: Einbeziehung der Lasten aus dem Bestandsfundament (Gleich- und Linienlasten) sowie der geplanten Aushubtiefe von 1,80 m.
Inhalt: Nachweis der Standsicherheit, der Verformungsarmut zur Vermeidung von Setzungsschäden am Bestand sowie Nachweis der Aussteifungen/Gurtungen.
Leistungsumfang: Inkl. Abstimmung mit der Bauleitung und ggf. dem Prüfstatiker.
16.__.__.__.01
Statischer Nachweis der Baugrubensicherung
1.00
St
16.__.__.__.02 Zulage für statische Zusatzberechnung (Abweichende Lastfälle)
Zulage zur Grundposition "Statischer Nachweis" für die Erstellung einer ergänzenden statischen Berechnung, sofern sich die Lastverhältnisse an der zweiten Einsatzstelle (Giebelseite Nordfügel) wesentlich von der ersten Stelle unterscheiden.
Inhalt: Berücksichtigung abweichender Fundamentlasten oder veränderter Geländeprofile.
Leistungsumfang: Nachtrag zur prüffähigen Statik inkl. zeichnerischer Darstellung der geänderten Verbausituation/Abstützung.
16.__.__.__.02
Zulage für statische Zusatzberechnung (Abweichende
1.00
St
16.__.__.__.03 Baustelleneinrichtung Spezialtiefbau / Verbau An- und Abtransport sämtlicher für den Verbau erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien (z. B. Ramm- oder Bohrgeräte, Verbauelemente, Stahlprofile für Gurtungen).
Besonderheit: Berücksichtigung der beengten Verhältnisse im Bereich der Hofdurchfahrt. Inklusive Vorhalten, Vorbereiten der Einsatzstelle und späterem Abtransport nach Abschluss der Verbauarbeiten.
16.__.__.__.03
Baustelleneinrichtung Spezialtiefbau / Verbau
L
1.00
psch
16.__.__.__.04 Umsetzen der Verbaugeräte innerhalb der Baustelle Zulage zur Baustelleneinrichtung für das innerbaustellliche Umsetzen der erforderlichen Verbaugeräte (z.B. Ramm- oder Bohrgeräte) von der ersten Einsatzstelle (Nordflügel) zur zweiten Einsatzstelle (Hofdurchfahrt).
Leistungsumfang: Inkl. Abbau an der ersten Stelle, Transport über das Grundstück, ggf. Herstellen eines temporären Planums für die Standfestigkeit des Geräts und erneute Betriebsbereitschaft.
Hinweis: Die Position wird nur fällig, wenn ein kontinuierlicher Arbeitsfluss technisch nicht möglich ist oder die Entfernung einen eigenständigen Gerätetransport erfordert.
16.__.__.__.04
Umsetzen der Verbaugeräte innerhalb der Baustelle
1.00
St
16.__.__.__.05 Verbau zur Ecksicherung am Bestandsgebäude Herstellen, Vorhalten (Grundvorhaltung 4 Wochen) und späteres Rückbauen eines statisch nachgewiesenen, steifen Trägerbohlenverbaus zur Sicherung des Eckbereiches des Bestandsgebäudes.
Zweck: Sicherung des Erddrucks und der Gebäudelasten im Bereich der Gebäuedecken im weiteren Verlauf der Hofdurchfahrt (vor und hinter der Durchfahrt) während der angrenzenden Mauerwerksunterfangung in Pos. 16.07
Aushubtiefe: 1,80 m ab GOK.
Ausführung:
Der Verbau ist in den Eckbereichen auszubilden und mittels Stahlaussteifung (Gurtung/Spreizen) so zu sichern, dass Verformungen im Baugrund auf ein Minimum reduziert werden.
Lückenloser Anschluss an das Bestandsmauerwerk; Hohlräume zwischen Verbau und Erdreich sind zur Vermeidung von Setzungen sofort kraftschlüssig zu hinterfüllen/zu verkeilen.
Lage: Nordfügel und Hofdurchfahrt
16.__.__.__.05
Verbau zur Ecksicherung am Bestandsgebäude
28.80
m2
16.__.__.__.06 Zulage für Vorhaltung des Verbaus Zulage zur Grundposition Verbau für das Vorhalten der Verbauelemente über die im Einheitspreis enthaltene Regellaufzeit hinaus.
16.__.__.__.06
Zulage für Vorhaltung des Verbaus
345.60
m2Wo