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01 WW4.4., 5.4., 5.5., Außenanlagen
01
WW4.4., 5.4., 5.5., Außenanlagen
Allgemeine Angaben Projektbeschreibung
Auf dem Flurstück 268, Größe 4.159 m2, zwischen Planstraße B, C und Fließstraße in Niederschönweide im Bezirk Treptow- Köpenick südlich der Spree, plant das Wohnungsbauunternehmen BUWOG Wohnwerk S.A., auf Grundlage des Bebauungsplanes XV-11 und der bereits fertiggestellten Haustypen für den auf dem Projektgrundstück schon realisierten Blockrand, die Errichtung eines Wohnhauses sowie Grün- und Erholungsflächen.
Die fünf kompakten Baukörper mit fünf Geschossen plus Staffelgeschoss haben eine
Brutto Grundfläche von BGF (r, s) = 19.510 m2. Die Häuser werden Haus A/B, C/D, E, F, G/H genannt und sind mit dieser Bezeichnung auch in den Planunterlagen
erkennbar. Die Baumaßnahme umfasst zudem zwei eingeschossige zentral angeordnete Tiefgaragen. Diese erstrecken sich zwischen den Häusern Haus A/B
und C/D bis zu Haus E (84 PKW- Stellplätze) und südlich des Hauses G/H in Richtung der bestehenden Gebäude der Fließstraße (80 PKW- Stellplätze).
Das Gebiet ist in unmittelbarer Nähe mit dem Regional- und S-Bahnhof Schöneweide und der Straßenbahnhaltestelle Schöneweide/Sterndamm u.a. mit der Linie M17
verkehrstechnisch gut erschlossenWohnungen geplant.
Es ist Teil des bereits vor kurzem neubebauten Grundstücks der
BUWOG, das sich südlich als Blockrand an das Baufeld anschließt.
Die Höhe der Häuser, bestehend aus einem Untergeschoss, dem Erdgeschoss, vier Obergeschossen und einem Staffelgeschoss beträgt h ~ 21,90 m, die Höhe über
Geländeoberkante beträgt h ~ 19,40 m.
Der Zugang und die Erschließung des Gebäudes erfolgt über ein auf der straßenabgewandten Seite gelegenes Treppenhaus mit integrierter Aufzugsanlage.
Das Erdgeschossniveau ist gegenüber dem Straßenniveau um ~ 1,05 m angehoben, die Geschosshöhen betragen in den Regelgeschossen h = 2,95 m, im Erdgeschoss
h = 3,11 m und im Untergeschoss h = 2,52 m.
In den Regelschossen EG bis 4.OG sind jeweils 4 Wohneinheiten vorgesehen, das Staffelgeschoss weist 2 Wohneinheiten auf. Im Untergeschoss befinden sich
Mieterkeller, Fahrradabstellräume und Räume für die technische Gebäudeausrüstung.
Die Dachflächen über dem 4.OG werden als den Staffelgeschoss-Wohnungen zugeordnete Terrassen genutzt, das Dach über dem Staffelgeschoss erhält eine extensive Dachbegrünung. Entlang der Straßenfassade werden in den Regelgeschossen sowie im Erdgeschoss frei auskragende Balkone vorgesehen.
Allgemeine Angaben
Schachtscheine Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen u. ä. bei den zuständigen Versorgungsunternehmen
zu unterrichten und sämtliche Schachtscheine einzuholen. Diese Leistung inkl. der notwendigen anfallenden Gebühren für das Einholen der Schachtscheine wird nicht gesondert vergütet und ist in die EP's einzukalkulieren.
Schachtscheine
Ausführungshinweise FLB 7. KG 500 Freianlagen
7.1 Allgemeines
Der Außenraum soll so gestaltet werden, dass ein qualitativer gemeinschaftlicher
Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht, welcher aktiv zur Wohnqualität
beiträgt. Die Freianlagen müssen barrierefrei zu erreichen und zu nutzen sein.
In den Freianlagen soll ein vielfaltiges, ansprechendes und attraktives
Aufenthaltsangebot für Treffpunkte aller Generationen entstehen. Funktionale
Anlagen werden in diesem Zusammenhang integriert.
Von den Freianlagen sollen positive ökologische Wirkungen auf den Naturhaushalt
und das Klima ausgehen. Daher werden so wenig Flächen wie möglich versiegelt
und versickerungsfähige Beläge gewählt.
Für die Ausstattung sind grundsätzlich witterungsbeständige, pflegeleichte und
instandhaltungsfreundliche Materialien zu wählen.
Zonierung der Freianlagen
Bei der Gestaltung der Freianlagen sind verschiedene Zonen vorzusehen. Wege,
Plätze sowie Grün- und Spielflächen sollen als funktionale und für Aufenthalt
attraktive Allgemeinbereiche für die Anwohnerschaft darstellen.
Generell
Die Gestaltung der Außenanlage im privaten und öffentlichen Bereich entspricht den
Anforderungen der der DIN 18040-3 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen -
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" und der "Verordnung über bauliche
Anforderungen an barrierefreies Wohnen (Barrierefreies Wohnen Verordnung
Berlin)".
Fahrradabstellplätze
Anzahl und Ausbildung erfolgen nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften zu §49
BauO Bln (AV Stellplätze vom 16.06.2021). Danach sind Abstellplätze für Fahrräder
möglichst ebenerdig, witterungsgeschützt in ausreichender Zahl und Größe
herzustellen. Die Bedarfsermittlung erfolgt auf Grundlage der Wohnungsgrößen.
Für die Wohneinheiten der WA 4.2 und 5 müssen insgesamt 332 Fahrradstellplätze
nachgewiesen werden. Davon können 94 Stellplätze in den Kellern der Gebäude
angeordnet werden. Im Außenraum müssen demnach 238 Fahrradstellplätze (davon
7 Lastenfahrradstellplätze) geplant werden, jedoch werden 257 in verschiedenen
Fahrradabstellanlagen angeboten.
Spiel- und Erholungsflächen
Mehrere Spielflächen bieten Spielangebote für unterschiedliche Altersgruppen. Die
gemäß Bauordnung für Berlin herzustellende Spielfläche beträgt 4 qm pro
Wohneinheiten. Geplant ist eine Spielfläche von insgesamt rund 1.000 m². Siehe
Anlage Spielplatznachweis.
Spielflächen mit Fallschutzfunktion sind mit zertifiziertem Spielsand 0,2-2 mm in
einer Schichtdicke von mind. 40 cm im gesetzten Zustand auszuführen. Grabeschutz
muss nicht hergestellt werden. Eine Wasserspeicherschicht unterhalb des
Fallschutzsandes ist nur für die Flächen mit Bodenanschluss herzustellen. Diese
besteht aus 10 cm Natursteinschotter 8/32 vollständig mit Vlies 200g/m2
ummantelt.
Es gibt weiterhin auch Fallschutzflächen mit Holzhackschnitzel (lose geschüttet,
bestehend aus unbehandeltem, mechanisch zerkleinertem, trockenem Holz / keine
Holzwerkstoffe, kein Frischholz), ohne Rinde und Laubanteile, gemäß
Gütebestimmungen und DIN EN 1176, Körnung ca. 5-30 mm, Farbe: naturbelassen.
Einbauhöhe im gesetzten Zustand 40 cm.
Solitärsträucher und für Spielflächen geeignete nicht giftige robuste Pflanzen und
können ebenfalls in das freie Spiel integriert werden.
Müllentsorgung
Es werden pro Wohnanlage zentrale Müllsammelstellen angelegt. Glascontainer sind
in den Müllsammelstellen nicht vorgesehen, da es in unmittelbarer Umgebung dafür
zentrale Sammelstellen im öffentlichen Straßenraum gibt.
Die Müllstandorte wurden ist mit Hilfe des Standplatzplaners der BSR für 153
Wohneinheiten dimensioniert.
Die bauseits gelieferten Abfallbehälter werden in Mülleinhausungen aus Metall teilweise mit Holzverkleidung und Dachbegrünung aufgestellt.
Die Müllstandorte sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Die Müllstandorte erhalten abschließbare, gefüllte Flügeltoranlagen (Schließung und
Beleuchtung gem. Anforderungen der BSR) mit einer lichten Weite im geöffneten
Zustand von 1.500 mm.
Pkw-Stellplätze
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des Areals mit vier
Wohngebäuden (153 Wohneinheiten) werden zwei Tiefgaragen errichtet. Die bieten
Stellplätze für 164 Pkw.
Es sind keine Pkw-Stellplätze in den Freianlagen geplant.
Innerhalb der Zuwegung zur Kita (zwischen Fließstraße und Planstraße C) sind
Flächen für die Feuerwehr
Auf dem Grundstück befinden sich Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen (-
bewegungsflächen), die sich aus gepflasterten Wegen und Rasengitterbelag aus
Kunststoff zusammensetzen.
Sonstiges
Vom AG ist im Planungsprozess eine Auflistung der in den Freianlagen vorgesehenen
Flächen und Kennwerte zu übergeben. Die Auflistung sollte mindestens enthalten:
o Rasen- und Grünflächen
o Spielflachen einschl. Spielgeräte
o Sandspielflächen
o befestigte Wegeflächen
o Überschirmungsgrad des Grundstücks mit Baumkronen und Solitärsträuchern
7.2 KG 510 - Pflanz- und Einsaatflächen
Generell:
Die Auflagen der Wasserbehörde für zu liefernden der Oberboden müssen
eingehalten werden.
Der Oberboden muss den Anforderungen des DWA-A 138 entsprechen.
Zur Erzielung einer möglichst hohen Pufferkapazität ist ein Ton- und Schluffgehalt
von max.10 Masse-% in der Korngrößenverteilung einzuhalten. In der
Oberbodenschicht ist der pH-Wert-Bereich von 6-8 einzustellen. Der Humusgehalt
darf 1-3 Masse-% nicht überschreiten.
Humoser Oberboden (Mutterboden) darf die Prüfwerte zur Beurteilung des
Wirkungspfades Boden-Grundwasser nach Anhang 2, Tabelle 3.1., der Bundes-
Boden-Schutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) nicht überschreiten und muss
einen Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf ? 2x10-5 m/s aufweisen.
Pflanzflächen
Zur Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit des Bodens ist in Bereichen mit
Bodenanschluss von zu pflanzenden Sträuchern das Wasserspeichergranulat
Leitfabrikat: STOCKOSORB® (oder gleichwertig) mit 200 g/m² 20 cm tief in die
momentan offenen Bodenflächen einzuarbeiten. Dadurch wird auch einer
Bodenverdichtung vorgebeugt.
Bei Baumpflanzungen sind je 2 kg des Wasserspeichergranulats pro m³ Aushub bzw.
Substrat gründlich einzumischen.
Bäume:
Gemäß Bebauungsplan XV-11 sind im allgemeinen Wohngebiet pro angefangener
250 m² Grundstücksfläche mindestens ein heimischer, standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen, zu erhalten und bei
Abgang nachzupflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind
die vorhandenen Bäume mindestens gleicher Qualität einzurechnen.
Die Flurstücke 285 und 287 (Flur 132) haben eine Gesamtgröße von 18.776 m²,
demnach sind insgesamt 76 Bäume zu pflanzen. Davon sind in einem vorigen
Bauabschnitt bereits 31 Stück gepflanzt worden, d. h. es sind hier noch 45
Neupflanzungen nachzuweisen. Auf dem Flurstück 287 = 36 Stück Neupflanzungen
und auf dem Flurstück 285 = 9 Stück
In einem Teilbereich des Flurstücks 286 werden über dieses Bauvorhaben bereits 7
Bäume entlang der Zuwegung gepflanzt. Da von einer Sommerpflanzung abzuraten
ist, sind die 7 Bäume bis zum 24.10.2024 zu pflanzen.
Final müssen auf dem Flurstück 286 insgesamt 16 Baumstandorte nachgewiesen
werden.
Insgesamt sind bei dieser Baumaßnahme 53 Bäume zu pflanzen.
Folgende Baumarten und -sorten sollen vorbehaltlich der Genehmigung gepflanzt
werden.
Bäume und Pflanzen in gesonterter Aufstellung.
Grundsätzlich soll die Pflanzungen den Standortverhältnissen angepasst sein und
einen Mehrwert in Bezug auf die Biodiversität erbringen. Die Auswahl besteht aus
überwiegend heimischen Arten, die mit unterschiedlichen klimatischen (winterhart
und trockenresistent) sowie standortspezifischen Bedingungen zurechtkommen. Die
Pflanzung soll weiterhin vandalismustolerant, ökologisch wertvoll und pflegearm
sein.
Bäume werden auf Flächen mit Bodenanschluss gepflanzt. In der Zuwegung soll
Niederschlagswasser auch in die Baumscheiben abgeleitet werden.
Solitäre sind immer im Drahtballen- oder Containerware auszuführen.
Bäume mit Bodenanschluss sind in RAL-gütegesichertes Baumsubstrat für offene
nicht überbaute Pflanzgruben (Pflanzgrubenbauweise 1) zu pflanzen. Siehe auch
FLL-Richtlinien, Empfehlungen für Baumpflanzungen.
Pflanzgruben für Bäume sind gemäß FLL-Empfehlung und DIN 18916 mit einem
Volumen von 12 m³ auszuheben (Tiefe: 1,20 m unter Fertighöhe Baumscheibe).
Die Baumstandorte sind jeweils mit Endomykorrhiza-Impfstoff für gewählten
Laubbaum gem. Herstellerangaben anzureichern, Leitfabrikat: Mykosan ®.
Die Bäume sind mit Dreibock und 5-gurtigem Lattenrahmen sowie Baumbindung zu
verankern.
Der Stamm der Bäume ist mit einem zweilagigen Schutzanstrich gegen Verdunstung
und Sonneneinwirkung zu versehen. Bäume sind in das o.g. Substrat zu pflanzen,
dabei sind die Verfüllung oberkantenbündig und ein Giesrand herzustellen.
Pflanzung 5 cm höher als der angrenzende Bodenanschluss. Die Drahtballierung ist
zu öffnen.
Baumscheiben sind mit einer 5 cm Schicht aus mit Rindenmulch 10/40 mm, Typ RM
mittel, zu schützen (Material RAL-gütegesichert).
Hecken:
Die herzustellende Oberbodenstärke in Heckenbereiche beträgt ca. 30 cm im
gesetzten Zustand. Breite des Heckenstreifens ca. 80 cm.
Oberhalb von Tiefgaragen sind Heckenpflanzen in mind. 30 cm Pflanzsubtrat
einzubringen.
Bei der Planung von Formschnitthecken ist auf harte und bewährte Laubholz-Arten
zurückzugreifen. Angedacht ist Hainbuche mit 3 Stück pro Meter und einer Höhe
von ca. 1 m nach Pflanzschnitt. Heckenstreifen sind mit einer 5 cm Schicht aus mit
Rindenmulch 10/40 mm, Typ RM mittel, zu schützen (Material RAL-gütegesichert).
Heckenpflanzen sollen sich außerhalb von Zäunen befinden.
Strauchpflanzungen:
Die herzustellende Oberbodenstärke in Strauchbereichen außerhalb der
Unterbauung beträgt ebenfalls ca. 30 cm im gesetzten Zustand.
Oberhalb von Tiefgaragen sind Sträucher in mind. 30 cm Pflanzsubtrat einzubringen.
Es ist vorgesehen, in Vorgartenbereichen repräsentative Stauden- und
Strauchpflanzungen anzulegen.
Die Eingangsbereiche werden mit robusten Sträuchern (z. B. Sommerspiere,
Blasenspiere) flankiert, die den halbschattigen Standort gut vertragen. Durch ihren
dichten Wuchs geben sie der Fläche auch in unbelaubtem Zustand Struktur.
Die z. T. ausgemuldeten Vorgartenflächen werden überwiegend mit
bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Die ausgewählten Arten (z. B. Kriechmispel,
Niedrige Purpurbeere) können den Boden mit ihren Trieben schnell bedecken, so
dass sich in kurzer Zeit ein eingewachsenes Bild ergibt. Aufgewertet werden diese
Flächen mit kleinen Gruppen aus höherwachsenden Arten (z. B. Sommerflieder,
Liguster, Alpen-Johannisbeere).
Auf ca. 440 m2 Vorgartenfläche sind im Schnitt 1 Stück pro 5 m2 hochwachsende
Sträucher (3xv, H 100-150 cm) und 4 bis 5 Stück pro m2 bodendeckende Sträucher
(2xv, mTb, H 30-40 cm) zu pflanzen.
Um unerwünschten Wildaufwuchs gering zu halten, werden die Vorgartenflächen
mit einer 5 cm starken Schicht aus Granit-Splitt der Körnung 8/16 mm angedeckt.
Die den Wohnungen zugeordneten Gartenflächen werden mit Blühsträuchern und
Bodendeckern bepflanzt.
Sträucher ca. 1 Stück pro 6 m2 (z. B. Gelbholz-Hartriegel 'Flaviramea', Sol, 3xv, mB,
H 80-100 cm /Zierapfel 'Evereste', Sol, 3xv, mDb, H 150-200 / Europäischer
Pfeifenstrauch, 3xv, mDb, H 125-150 / Gewöhnlicher Schneeball, 3xv, mB, H 150-
200).
Bodendeckende Sträucher 3 bis 5 Stück pro m2 (z. B. Kriechmispel / Niedrige
Purpurbeere / Zwerg-Spiere 'Shirobana', 2xv, mTb, H 30-40 cm).
Bodendeckende Stauden mit Topfballen 9 bis 12 Stück pro m2 (z. B. Frauenmantel,
Balkan-Storchschnabel, Schaumblüte, Golderdbeere).
Die übrigen Strauch- und Staudenflächen in den allgemeinen Freiflächen bestehen
aus einer ähnlichen Zusammensetzung an Pflanzen, ergänzt mit Gewöhnliche Hasel
(Sol, 3xv, mDb, H 150-200 cm), Roter Hartriegel (3xv, mDb, H 150-175 cm),
Hundsrose (2xv, Container, H 60-100 cm) und weiteren Sträuchern.
Strauchflächen und Einzelsträucher außerhalb der Vorgartenbereiche sind mit einer
5 cm Schicht aus mit Rindenmulch 10/40 mm, Typ RM mittel, zu schützen (Material
RAL-gütegesichert).
In unterbauten Bereichen müssen die Solitärgehölze mit für den StU zugelassenen
Unterflurverankerungen gesichert werden. Dabei ist das unterirdische
Verankerungssystem so zu wählen, dass es nicht verrottbar ist und an einer auf
Drainage flächig aufzulegende ca. 4x4 m große Baustahlmatte (QR-Matte)
ausreichend verankert werden kann.
Staudenmischpflanzung:
Vereinzelte Flächen werden mit einer Staudenmischpflanzung geplant
(Gesamtgröße ca. 200 m2), die eine zusätzliche Strukturierung durch ergänzende
Strauchgruppen erhalten. Die Pflanzdichte der Staudenmischung (z. B.
"Sommernachtstraum") soll etwa 1,5-mal dichter sein als in der Standardmischung
(also ca. 9 Stück/m² anstatt 6 Stück/m²).
Flächen mit Staudenmischpflanzung sind mit einer 5 cm starken mineralischen
Mulchschicht aus Granit-Splitt in der Körnung 8/16 mm ab zu streuen.
Dachbegrünung:
Die Müllplatzeinhausungen werden extensiv mit fertigen Vegetationsmatten
begrünt. Aufbau und Substratstärke gem. Herstellerangaben.
Auch die Wohngebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Die Planung
erfolgt über den Hochbau.
Wandbegrünung:
An fensterlosen Wänden und an den Müllplatzeinhausungen erfolgt eine Begrünung
mit selbstklimmenden Pflanzen, z. B. Efeu (4-6 Triebe, H 80-100 cm, im Container)
oder Echtem Winter-Jasmin (2xv., H 60-80 cm, im Container).
Pflege Pflanzung:
Die Fertigstellungspflege einschl. notwendiger Wässerung für die gesamte
Pflanzung ist über einen Zeitraum von insgesamt 12 Monaten nach Pflanztermin
durch den AN durchzuführen.
Es ist von ca. 5 Pflegegängen und 12 Wässerungsgängen auszugehen. Gehölz- und
Staudenflächen sind mit 20 l/m2 und Baumstandorte mit 150 l/Baum durchdringend
zu wässern.
Nach Abnahme der Fertigstellungspflege ist nur für die Bäume eine
Entwicklungspflege einschl. notwendiger Wässerung über einen Zeitraum von
insgesamt 24 Monaten vom AN durchzuführen.
Die Baumstandorte sind während dieser Zeit mit 100 l/Baum durchdringend zu
wässern. Es ist von ca.5 Pflegegängen/a und 12 Wässerungsgängen/a auszugehen.
Einsaatflächen
Die geplanten Ansaatflächen befinden sich anteilig auf unterbauten Flächen
(Tiefgarage).
Die Überdeckung mit Rasensubstrat muss hier ca. 23 cm betragen.
In nicht unterbauten Flächen beträgt die aufzubringende Oberbodenstärke 10 cm.
In speziellen Versickerungsmulden mind. 30 cm.
Stark genutzte Flächen sind gemäß DIN 18917 als Spielrasenflächen herzustellen
(Gebrauchsrasen - Trockenrasen strapazierfähig RSM 2.2.2, 35 g/m² oder
Spielrasen RSM 2.3, 25 g/m²). Gering genutzte Flächen in Randbereichen und
Muldenflächen sind als krautreiche Wiesenflächen für zweischürige Mahd auf dem
Grundstück anzulegen. Die Wiesenflächen sollen mit Saatgut aus regionaler
Produktion stammen und Bienen und anderen Insektenarten als Lebensraum bzw.
Nahrungsstätte dienen. Es darf nur Saatgut aus dem Produktionsraum 4 /
Ostdeutsches Tiefland, verwendet werden. Die Saatmischung ist mit dem AG
abzustimmen und der Herkunftsnachweis ist vom AN vor Bestellung zu erbringen.
Ansaat in zwei gekreuzten Arbeitsgängen mit je der Hälfte der Saatgutmenge,
insgesamt ca. 2-4g/m2, zzgl. Schnellbegrünung mit Bromus secalinus 2g/m2
einsäen und Füllstoff (Schrot) zum Hochmischen auf 10g/m2, einigeln und an
walzen.
Ansaatflächen, die gezielt für die Niederschlagsversickerung angelegt werden
(Mulden), müssen in Ihrer Artenauswahl für diesen Standort geeignet sein.
Böschungsbereiche mit Neigung von > 1:3 sollen mit Rollrasen in erforderlicher
Artenzusammensetzung belegt werden.
Flächen für die Feuerwehr werden anteilig mit Rasengitterbelag aus Kunststoff
befestigt. Die Füllung erfolgt mit Substrat. Die Eignung der Ansaatmischung muss
für diese Bereiche nachgewiesen werden.
Bei und direkt nach der Einsaat sind alle Flächen so ausreichend zu wässern, dass
sich innerhalb von 14 Tagen ein Keimerfolg einstellt.
Pflege:
Die Fertigstellungspflege aller Ansaatflächen erfolgt gemäß DIN 18917 einschließlich
Bewässerung über einen Zeitraum von insgesamt 12 Monaten nach dem
Ansaattermin. Wassergabe pro Wässerungsgang 10 l/m2.
Es ist von ca. 5 Pflegegängen und 12 Wässerungsgängen auszugehen.
7.2 KG 520 - Befestigte Flächen
Wege und Plätze
Für jeden Gebäudeaufgang sind zwei gepflasterte Zugänge vorgesehen (vorderer
Eingangsbereich und hinterer Zugang in die Freifläche).
Das Brandschutzkonzept ist der Entwurfsbeschreibung der Hochbauplanung zu
entnehmen.
Die Gebäudezugänge sowie der Spiel- und Müllplatz sind barrierefrei erschlossen.
Die Wege-Längsgefälle betragen weniger als ca. 3 %, die Quergefälle für einen
guten Wasserabfluss maximal ca. 2,5 %. Bei einer Wegelänge zum üblichen
Hauptzugang und zu Spielplätzen, Abstellräumen und Flächen für die Aufbewahrung
fester Abfallstoffe größer 15 m ist eine Begegnungsfläche geplant.
Alle Wege sind mindestens 1,50 m breit. Geneigte Wege haben eine Längsneigung
von max. 4 %. Die geplanten Rampen haben eine max. Längsneigung von 6%,
Handläufe und seitliche Aufkantungen. Spätestens alle 6 m befindet sich ein
Zwischenpodest.
Die Treppenanlagen in den Freianlagen besitzen Stufen mit Kantenmarkierungen
und seitlichen Handläufe.
Alle Pflasterungen werden mit grauem Betonpflaster mit den Abmessungen 20x20x6
cm mit Minifase angelegt, nur in feuerwehrbefahrenen Pflasterbereichen ist ein 10
cm starker Pflasterstein zu verwenden. Generell sind die Steine im Halbversatz /
Reihenverband quer zu Hauptlaufrichtung zu verlegen. Halbsteine für den seitlichen
Abschluss sind vorgefertigt zu liefern. Die in den Plänen angegebenen Wegebreiten
dienen der Orientierung, entscheidend ist das sich örtlich ergebene Pflastermaß.
Planungsmaße sollen nicht unterschritten werden. Schnittarbeiten längs zum
Wegeverlauf sollen vermieden werden.
Aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet ist als Tragschichtmaterial
Natursteinschotter NSS 0/32 zu verwenden. NSS sowie Bettungs- und Fugenmaterial
mit latent hydraulischen Eigenschaften (z.B. Kalkgestein) oder der Neigung zur
nachträglichen Verfestigung (z.B. Hochofenschlacke, Hüttensande) sowie
Grauwacke unzulässig.
Die lagenweise Herstellung und Verdichtung muss in der in Anlehnung an die ZTV
Wegebau, die FLL-Richtlinie und RStO12 erfolgen und nachgewiesen werden.
Voraussetzung Untergrundverhältnisse:
Für die Dimensionierung der Aufbauten wurden als Grundlage folgenden
Eigenschaften der Verfüllmaterialien verwendet:
-stein- und schuttfreier, verdichtungsfähiger Sand (vorzugsweise Boden der
Bodengruppen
SE nach DIN 18196)
-LAGA-Belastungsklasse Z0 (ggf. höher bis Z1.2, endgültige Festlegung durch das
zuständige Umweltamt)
-Glühverlust Vgl < 3 %
-Wasserdurchlässigkeit kf ? 1 x 10-4 m/s
Der Bodeneinbau erfolgt lagenweise (Einbaulagen ? 30 cm) mit fachgerechter
Verdichtung auf DPr ? 98%. Die Verdichtung ist mittels Güteprüfungen
nachzuweisen (1 Versuch je angefangene 1.000 m² Grundfläche, mind. jedoch 2
Stück je Prüffläche).
Bezüglich der Frostempfindlichkeitsklasse sollten in Höhe des voraussichtlichen
Erdplanums überwiegend F1-Böden anstehen. Es wird von einer F1-Bauweise
ausgegangen, daraus ergibt sich bei Annahme einer Nutzungskategorie N1 eine
Mindestdicke des frostsicheren Aufbaus von Flächen außerhalb des Straßenverkehrs
von 32 bzw. 37 cm. Diese Angabe setzt sich aus dem Mindestwert von 27 cm und
Zuschlägen von jeweils 5 cm für das Frosteinwirkungsgebiet II und für die
Wasserverhältnisse zusammen, die durch das temporär und lokal mögliche
Auftreten von Stauwasser geprägt sind (wenn OK Planum unter 34,7 ü NHN).
Für den Einbau von ungebundenen Tragschichten bzw. auf dem Erdplanum sollten
die Verdichtungsanforderungen nach ZTVE-StB 09, deren Erfolg im Rahmen von
Feldprüfungen nachzuweisen ist, gelten.
Die Mindestanforderung hinsichtlich der Tragfähigkeit des Erdplanums von Ev2 =
45 MN/m2 muss angesichts der in Höhe des künftigen Planums anstehenden,
zumeist wenigstens mitteldicht gelagerten Auffüllungen und einer vorherigen
Nachverdichtung des Erdplanums erfüllt. Sollte dies wider erwartend nicht der Fall
sein, genügt in der Regel eine Planumsverbesserung durch Verstärkung der
Tragschicht um 10 cm bis 20 cm. Die Verstärkung der Tragschicht wird mit einem
Verdichtungsgrad von Dpr = 98 % eingebaut.
Pflasterwege/-flächen und Einfassung auf Flächen mit Bodenanschluss:
Diese sind im begehbaren Bereich herzustellen aus grauem Betonpflaster im Format
20x20x8 cm mit Minifase,
Bettungsmaterial aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5, Stärke 4 cm
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 20 cm (bzw. 25 cm, wenn OKG unter 34.7 ü
NHN).
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau und RStO 12,
Gesamtaufbaustärke von 32 cm (bzw. 37 cm, wenn OKK unter 34.7 ü NHN).
Im befahrbaren Bereich (Zufahrten, Zuwegung) ist der Betonpflasterstein in 10 cm
Stärke zu verwenden. Stärke der Natursteinschotterschicht beträgt dort 25 cm, die
Gesamtaufbaustärke 39 cm.
Im Anfahrschutz zum Gebäudegiebel herzustellen ist im Bereich der Pflasterfläche
in der Zuwegung zw. Fließstraße und Planstraße C ein Hochbord mit 10 cm
Aufkantung einzubauen
Im Bereich der Zufahrt zur TG-Rampe sind Einfassungen aus Betonhochbord mit
Anlauf einzubauen (15/12x30x100)
Hinweis: Im Bereich der Zuwegung ist bis zum 30.06.2023 noch eine Baustraße
vorhanden. Die Umsetzung der Planung im Bereich der Zuwegung kann erst nach
diesem Termin beginnen, vorauss. ab III.Qtl. 2023.
Pflasterwege/-flächen und Einfassung auf unterbauten Flächen:
Diese sind im begehbaren Bereich herzustellen aus grauem Betonpflaster im Format
20x20x6 cm mit Minifase,
Bettungsmaterial aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5, Stärke 4cm
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 13cm.
Im den kurzen Gebäudezuwegungen im Innenhof muss eine Tragschicht aus
Schaumglassschotter in einer Stärke von 13 cm verwendet werden, hier in der
Fraktionierung 0/22.
Flächenbefestigung in Anlehnung an die FLL-Empfehlung für Planung, bau- und
Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken und Nutzungskategorie N 1.
Im befahrbaren Bereich ist graues Betonpflaster im Format 20x20x10 cm mit
Minifase, auf
Bettungsmaterial aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5, Stärke 3cm
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 15cm
Vlies, 300g/m²
Einzubauen.
Flächenbefestigung in Anlehnung an die FLL-Empfehlung für Planung, bau- und
Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken und Nutzungskategorie N Fw.
Weiteres:
Anarbeitung an bereits vorhandene Pflasterflächen aus vorhergehenden
Bauabschnitten ist vorzusehen. Vorhandene Längsfugen im hergestellten Verband
aufnehmen und Reihenverband fortführen.
Ausbildung von Keilen in Radien und Pflasterschnitte erforderlich. Detailabstimmung
mit der örtl. BÜ des AG, Wegebreite in Anlehnung an Lageplan, jedoch an örtl.
Pflastermaß anpassen. Schnitt längs zur Einfassung vermeiden.
Einfassung aus Betontiefborden, grau, mit beidseitiger Fase, Abmessungen
100x30/25x8 cm belagseben einbauen. Einbau mit Fundament aus Beton C 12/15
und beidseitiger Rückenstütze, Nutzungskategorie N1 gemäß ZTV Wegebau.
Im Bereich der befahrbaren Flächen sind Einfassung aus Betontiefborden, grau, mit
beidseitiger Fase, Abmessungen 100x30x10 cm zu verwenden, Borde belagseben
einbauen. Einbau mit Fundament aus Beton C 12/15 und beidseitiger Rückenstütze,
Nutzungskategorie N3 gemäß ZTV Wegebau.
In befahrbaren und unbefahrenen Bereichen ist aber auch verzinktes Stahlband,
Breite 6-8 mm, H 20 cm zu verwenden und in gerade als auch gebogenen
Abschnitten belagseben einzubauen. Stahlband ohne Erdanker. Abschnitte sind
miteinander im nicht sichtbaren Bereich zu verbinden, nachträgliche Schnittstellen
sind fachgerecht nachzuverzinken. Es steht dem An frei die Radien vor Ort zu biegen
oder diesen vorgefertigt liefern zu lassen.
Höhe der jeweiligen Rückenstützen im Anschluss an Vegetationsflächen so wählen,
dass ein Überwachsen mit Rasen ohne Probleme dauerhaft möglich ist bzw.
Oberboden und Mulch der Pflanzflächen von der Fundamentoberkante nicht
abgespült werden können.
Aufbau für Rasengitterbelag aus Kunststoff:
Zufahrten für die Feuerwehr sind anteilig mit Rasengitterbelag aus Kunststoff
anzulegen.
Aufbau:
10 cm Schotterrasensubstrat SR 0/32, 2000kg/m3
1,3 cm Drängitter aus Polyethylen
15 cm Schicht aus Natursteinschotter 0/32
Vlies, 300g/m²
Ansaatmischung siehe Absatz ‚Einsaaten'
Flächenbefestigung in Anlehnung an die FLL-Empfehlung für Planung, bau- und
Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken und Nutzungskategorie N Fw.
Leitfabrikat: www.optigruen.de oder gleichwertig
Traufstreifen und Einfassung:
Der gebäudebegleitende Traufstreifen hat eine Breite von 30 cm und mit Quarzkies
in einer Körnung von 16 / 32 herzustellen. Im Bereich von Lichtschächten mit der
Einfassung mit Seitenkante Lichtschacht abschließen. Ebenfalls Einbau flächig unter
Balkonen. Stärke im standfest verdichteten Zustand 10 cm.
Unterlage aus Vlies 100 g/m2.
Einfassung jeweils aus Betonkantensteinen grau, mit beidseitiger Fase,
Abmessungen 100x25x6 cm. Einbau mit Fundament aus Beton C 12/15 und
beidseitiger Rückenstütze, Nutzungskategorie N1 gemäß ZTV Wegebau. Höhe der
Rückenstütze im Anschluss an Vegetationsflächen so wählen, dass Oberboden und
Mulch der Pflanzflächen von der Fundamentoberkante nicht abgespült werden
können.
Sollten die Einfassung mit einem 25 Höhe aufgrund auf geringen Aufbauhöhen
unterschritten werden müssen, sollen gewinkelte Kiesleiste aus Metall verwendet
werden.
Müllplatz:
Die Müllplätze werden in vollgebundener Bauweise wasser- und luftundurchlässig
angelegt, um den Grundwasserspiegel des Trinkwasserschutzgebiets vor dem
Eintreten von schädlichen Stoffen zu schützen.
Herstellung aus grauem Betonpflaster im Format 20x20x8 cm mit Minifase,
elastische Dehnungsfugen, Abstand max. 5m, zementgebundener
Pflasterfugenmörtel zwischen den Steinen z. B. PFM ZEC, 20x20cm Pflasterbelag
8cm, grau, Haftvermittler z. B. PFB, 4-6 cm mineralischer drainfähiger
Bettungsmörtel z. B NBN 4D, 10 cm Drainagemörtel 4er Korn zweilagig.
Die von der BSR geforderte 10 cm Aufkantung hinter den Mülltonnen wird aus 8 cm
starken Betonkantensteinen mit 5 cm Spalt alle 1 m hergestellt.
Einfassung aus Betontiefborden, grau, mit beidseitiger Fase, Abmessungen
100x30x8 cm. Einbau mit Fundament aus Beton C 12/15 und beidseitiger
Rückenstütze, Nutzungskategorie N1 gemäß ZTV Wegebau. Höhe der Rückenstütze
im Anschluss an Vegetationsflächen so wählen, dass ein Überwachsen mit Rasen
ohne Probleme dauerhaft möglich ist bzw. Oberboden und Mulch der Pflanzflächen
von der Fundamentoberkante nicht abgespült werden können.
Aufbau in Anlehnung an ZTV Fug-StB 01 und Merkblatt für Dränbetontragschichten
(DBT, FGSV 827). Die Pflasterung ist unter Beachtung des Arbeitspapiers
Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen
in gebundener Ausführung (FGSV 618/2) herzustellen. Gesamtaufbaustärke 23 cm.
Herstellung in Bereichen mit Bodenanschluss.
Fahrradstellplatz mit Bodenanschluss:
Die Fahrradstellplätze werden auf den Grundstücken mit grauem Betonpflaster im
Format 20x20x8 cm mit Minifase und mit Abstandhaltern für Rasen- bzw. Splittfugen
ungebunden befestigt. Fugenfüllung mit Oberboden und Ansaat, Schnittarbeiten
sind in seitlichen Abschlüssen und ggf. nicht orthogonale zum Pflaster verlaufenden
Bereichen herzustellen.
Bettungsmaterial aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5, Stärke 4 cm
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 20 cm
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau, Gesamtaufbaustärke von 32
cm.
Im Bereich der Zuwegung werden Aufstellflächen mit DiTB zugelassenen
Sickerpflaster befestigt.
Fahrradstellplatz auf unterbauter Fläche:
Siehe vor, jedoch kann die Stärke der NS-Schottertragschicht aufgrund der zur
Verfügung stehenden Aufbauhöhe geringer ausfallen.
Terrassen mit Bodenanschluss:
Flächenbeläge für Terrassen auf Flächen mit Bodenanschluss sind mit Betonplatte,
Farbe Grau, Abmessungen 40x40x5 cm, im Kreuzverband zu belegen. Material
entsprechend des Ergebnisses der Bemusterung für die Dachterrassen Hochbau.
weiterer Aufbau:
Bettungsmaterial aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5, Stärke 4 cm.
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 23 cm.
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau und RStO 12,
Gesamtaufbaustärke von 32 cm.
Terrassen auf unterbauter Fläche:
Siehe vor, jedoch müssen in diesem Bereich die Platten auf Kunststoff-Stelzlager
gegründet werden. Die Stelzlager müssen bis 50 cm höhenverstellbar sein. Seitlicher
Abschluss durch umlaufenden Randhalterrahmen, Leitfabrikat: GS Terrassen
Montagesysteme GmbH & Co. KG, oder gleichwertig.
Gründung weiter 3 cm NS-Splitt 2/8 und auf Vlies (300 g/m²)
Muldensteine (begehbar):
Zur Ableitung von Oberflächenwasser sind Muldensteine aus Beton, Abmessungen
30x30x12 cm, einzubauen, Einbau mit Haftgrund auf Betonfundament C 12/15,
Stärke mind. 20 cm bzw. bis zur Planumhöhe gem. Merkblatt M FP R2,
Nutzungskategorie N1 gemäß ZTV Wegebau, Längsgefälle ca. 0,5%, Passstücke
sind herzustellen, aber nicht am Ende einzubauen, sondern innerhalb der Strecke
zu setzen. Eckausbildungen sind auf Gehrung zu schneiden, 90° Anschlüsse mit
Granitmosaik auszupflastern.
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau und RStO 12,
Gesamtaufbaustärke von 32 bzw. 37 cm.
Muldensteine (befahrbar):
Zur Ableitung von Oberflächenwasser sind Muldensteine aus Beton, Abmessungen
30x30x12 cm, einzubauen, Einbau mit Haftgrund auf Betonfundament C 12/15,
Stärke mind. 20 cm bzw. bis zur Planumhöhe gem. Merkblatt M FP R2,
Nutzungskategorie N Fw bzw. N F3 gemäß ZTV Wegebau, Längsgefälle ca. 0,5%,
Passstücke sind herzustellen, aber nicht am Ende einzubauen, sondern innerhalb
der Strecke zu setzen. Eckausbildungen sind auf Gehrung zu schneiden, 90°
Anschlüsse mit Granitmosaik auszupflastern.
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau und RStO 12,
Gesamtaufbaustärke von 32 bzw. 37 cm.
Asphaltstraße in der Zuwegung / Parkplatz einschl. Einfassung:
In der Zuwegung zwischen Fließstrasse und Planstraße C werden die Hauptfahrbahn
und die Parktasche mit Asphaltbeton befestigt und mit bitumenummantelten Splitt
abgestreut. Befahrbarkeit muss für die BK 1,0 gewährleistet werden
(Müllfahrzeuge), Fahrbahnbreite mind. 3,5 m, Lichtraumprofil ist herzustellen. Die
Zuwegung ist eine Einbahnstraße.
Einfassung des Asphalts, Nutzungskategorie N F3 durch längs verlaufende
Muldensteine, 10 cm breite Betontiefborde bzw. -hochborde im Bereich der
Parktaschen. Mit Handeinbau in Asphaltbereichen ist zu rechnen.
Aufbau
Asphaltdeckschicht, Stärke 4 cm
Asphalttragschicht, Stärke 10 cm
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 15 cm.
Frostschutzschicht, Stärke 16 cm.
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau und RStO 12,
Gesamtaufbaustärke von 45 cm.
Sickerpflaster:
Im Bereich westl. der Zuwegung ist im Bearbeitungsgebiet gem. DitB zugelassenes
Sickerpflaster in grau einzubauen. Material in zwei Formaten 16x16x8 und 16x24x8
cm.
Einbau gem. Zulassung. Einfassung bestehend aus Betontiefbord, Breite 10 cm und
Stahlband, Stärke 6 cm.
weiterer Aufbau:
Bettungsmaterial gem. Zulassung, Stärke 4cm
NS-Schottertragschicht 0/32, Stärke 22 cm
Flächenbefestigung in Anlehnung an die ZTV Wegebau und RStO 12,
Gesamtaufbaustärke von 32 cm.
Einfassungen zu öffentlichen Gehwegen und Gehwegüberfahrten:
Im Übergangsbereich zu öffentlichen Gehwegen und Gehwegüberfahrten werden
Belagseinfassungen über die Straßenbauarbeiten hergestellt. In diesem Bereich wird
zukünftig ein Betontiefbord, Breite 8 cm vom Straßenbauer an der
Grundstücksgrenze gebaut, mit 10 cm Abstand zur Grundstücksgrenze (Breite
Rückenstütze) gemäß freigegebene Ausführungsplanung Büro CDM.
Sandspielbereiche und Einfassung:
Sandspielbereiche sind mit einer gebundenen Pflasterwelle einzufassen. Ausbildung
von linearen Strecken, Abschlüsse an den Enden mit unterschiedlich weiten Radien.
Material Granitkleinstein oder -mosaik, Herstellen von Dehnungsfugen alle 6 m,
Verwendung von bewehrtem Drainbeton mit Trasszement MGIII. Harmonische
Überhöhung von ca. 20 cm zur Fallschutzhöhe ausbilden. Hohlraum unter dem
Beton, dauerhaft stabil und sehr leicht ausbilden (z.B. mit Schaumglasschotter oder
Styropor).
Anschluss an Stahlband bzw. an Vegetationsflächen. Die Pflasterwelle
unterschneidet nach innen den Fallschutzbereich. Im Fallbereich von Geräten muss
die Überdeckung der Pflasterwelle mind. 20 cm betragen.
Aufbau Sandfläche:
Max. 49 cm Fallschutzsand 0/2-2 mm, im gesetzten Zustand,
Vlies 300g/m2
Markierungen
Für Menschen mit Behinderung sind Behindertenstellplätze jeweils mit einem
Symbol auf der Pflasterfläche und umlaufend mit einer durchgezogenen Linie in weiß
in erforderlicher Breite dauerhaft zu markieren.
Im Straßenraum sind Stellplatzabgrenzungen mittels weißer Linienmarkierung auf
Asphalt auszuführen.
7.3 KG 530 - Baukonstruktionen
Einfriedungen
Zäune:
Notwendige Geländeeinfriedungen sollen mit Doppelstabgitterzäunen Maschenweite
50/200 mm vorgenommen werden. Material verzinkt und farbbeschichtete in
Anthrazit RAL 7016, Feldhöhe 1.200 mm. Unterer Abstand zum Belag /
Bodenanschluss < 7 cm. Aufgrund der Geländetopografie müssen die Einfriedungen
ggf. gestuft eingebaut werden. Die Stufungshöhe von 20 cm soll dabei nicht
überschritten werden. Stufenhöhen sind mit der örtlichen Bauleitung des AG
abzustimmen. Eckausbildungen sind industriell vorgebogen herzustellen. Passfelder
sollten eine Länge von 1.000 mm nicht unterschreiten und wenn möglich innerhalb
von linearen Abschnitten eingebaut werden, nicht am Streckenende. Einbau der
Zaunabschlussspitzen nach unten.
Tore/Türen:
Soweit Tore/Türen vorgesehen werden müssen, sind diese als gefülltes
Drehflügeltor, Öffnungswinkel >90°, herzustellen. Füllung Maschenweite 50/200
mm, Material verzinkt und farbbeschichtete in Anthrazit RAL 7016, Unterer Abstand
zum Belag / Bodenanschluss < 7 cm. Pfosten jeweils mit Zaunanschlussleiste
vorsehen. Beschläge aus eloxiertem Aluminium, Abstimmung Klinke/Knauf mit der
örtl. BÜ des AG, einschl. Torfeststeller belagseben außerhalb des Laufbereiches.
Toreinbau in befestigten als auch Vegetationsflächen.
Es sind einflügelige und zweiflügelige Toranlagen zu liefern. Öffnungsrichtung gem.
Lageplan beachten.
Einflügelige Tore/Türen sind mit einem lichten Weite im geöffneten Zustand von
1.500/1.750/2.000 m, Flügelhöhe 1.200mm zu liefern und einzubauen.
Es müssen ebenfalls zweiflügelige Toranlagen hergestellt werden. Lichte Weite im
geöffneten Zustand 3.000/5.000/5.500 mm, symmetrisch geteilt, Flügelhöhe
1.200mm.
Tore mit Doppelschließung PZ und Feuerwehrdreikant gem. DIN 3223. In Anlehnung
an Blockrand. Müllstandorte sind Hauseingänge bzw. Wohneinheiten zugewiesen.
In den Übergangsbereichen zu den Baufeldern Blockrand 4.2 4.3 und 5.1 sind im
vorhandenen Zaun Öffnungen herzustellen und jeweils eine 2 m breite Toranlage
einzubauen, Höhe 1,2 m.
Die Zaunanlage entlang Blockrand 5.2 bleibt erhalten, es wird eine Öffnung ohne
Tor in 1,5m. breite hergestellt.
In der Zaunanlage zum Blockrand 5.3 ist eine Öffnung herzustellen und eine 1,5m
breite Toranlage einzubauen, Höhe 1,2 m.
Hochbeeteinfassungen:
Entlang der Tiefgaragendecken sind Hochbeeteinfassung aus Aluminium-
Randelementen L-Form, einschließlich Kupplungsstücken und Knotenblechen zur
Begrenzung des TG-Oberbaus vorgesehen. Elementhöhe der Einfassung 30-40 cm,
Material ohne Farbbeschichtung. Einfassung an der Oberkante 2-fach gekantet
(30x20 mm), Materialstärke: 3,0 mm,
Leitfabrikat: KOS-S Hochbeeteinfassung Kontrast K+Shape', www. greenleaf.de
oder gleichwertig
Winkelstützen:
Im Bereich der Grundstücksgrenze Baufeld 4.2 nähe Blockrand 4.2 und bei der
freistehenden Treppen Winkelstützen aus Beton für den Lastfall 1 vorzusehen, Füße
müssen auf dem Baufeld 4.2 stehen.
Ausführungshinweise FLB
02 Außenanlagen WA 4.4, WA 5,4, WA 5.5
02
Außenanlagen WA 4.4, WA 5,4, WA 5.5
02.01 Außenanlagen WA 4.4, WA 5,4, WA 5.5
02.01
Außenanlagen WA 4.4, WA 5,4, WA 5.5
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten