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Description
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Präambel
Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend
eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber bewusst,
dass die Zusammenarbeit auf dem Bau besonderer
Kooperation bedarf. Sie verpflichten sich vor diesem
Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst
ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen.
Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B
vor.
§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort
über die Verhältnisse des Bauvorhabens zu erkundigen.
Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung der
Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen,
diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen auf ihre
Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit und Vollständigkeit
insb. in technischer Hinsicht zu überprüfen.
Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken gegen die
vorgeschriebenen Baustoffe und -materialien sind dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm
übertragenen Bauleistungen nach Maßgabe der diesem
Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen, Bestimmungen und
Vereinbarungen zu erbringen. Von dem Auftrag werden
sämtliche Leistungen einschließlich aller Vorarbeiten
erfasst, die erforderlich sind, die übertragenen
Bauleistungen funktionsfähig so zu erstellen, dass sie
zu den Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag
zugrunde liegenden Unterlagen und Vereinbarungen
ergeben, uneingeschränkt und dauerhaft genutzt werden
können. (EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien)
(Herstellerrichtlinien und -vorschriften)
Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme
geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und
Baukunst, der gewerblichen Verkehrssitte sowie allen
sonstigen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu entsprechen,
die DIN sind als Mindeststandard zu verstehen; die für
den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden
Vorschriften, Normen und Empfehlungen sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat alle nach gesetzlichen,
polizeilichen, Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und
Vorschriften der Sachversicherer gebotenen Maßnahmen
bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen
auszuführen oder zu veranlassen.
Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers
gehört u. a. auch:
Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen
der Baustelleneinrichtung für sein Gewerk
einschließlich der Ver- und Entsorgungsanschlüsse,
soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders
geregelt.
Die Beantragung und Herbeiführung aller für die
übertragenen, Bauleistungen speziell erforderlichen
Genehmigungen und Abnahmen einschließlich hierfür
erforderlicher Kosten.
Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren,
Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen einschließlich
hierfür erforderlicher Kosten.
Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor
Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen Gefahren
sowie die Beseitigung von Schnee und Eis.
Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf
der Baustelle sowie sämtlicher Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und
sonstigen Vorschriften auf dem Baugrundstück und
soweit für die Ausführung der beauftragten Leistung
erforderlich darüber hinaus.
Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der
Bauzeit von selbst verursachtem Abfall und Baumüll auf
eigenen Kosten.
Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich ihrer
Inanspruchnahme für die übertragenen Bauleistungen in
einem ordnungsgemäßen Zustand nach Fertigstellung aller
Leistungen.
Für die Unterbringung und den Transport von
Arbeitskräften und Baustoffen hat der Auftragnehmer zu
sorgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf die
vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter sämtliche
arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialrechtlichen
und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer
beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin umgehend
nachzuweisen; § 4 Nr. 8 VOB/B bleibt unberührt. Der
Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch
etwaige von ihm beauftragte Nachunternehmer die
Verpflichtungen gem. obiger Zif. 5. erfüllen. Der
Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem
Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die
erforderlich sind, um festzustellen, ob obenstehende
Verpflichtungen vom Auftragnehmer eingehalten wurden,
soweit dies nicht berechtigten Interessen des
Auftragnehmers widerspricht.
Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein
Betrieb nicht eingerichtet ist, Nachunternehmer ein,
kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine
angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklären, dass
er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag
entziehe (§ 8 Nr. 3 VOB/B), wenn die eingesetzten
Nachunternehmer nicht fachkundig, leistungsfähig oder
zuverlässig sind oder der Auftragnehmer diese
Voraussetzungen auf Verlangen des Auftragnehmers nicht
innerhalb der gesetzten Frist nachweist.
§ 2 Ausführung
Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner
Leistungen mit dem Auftraggeber und den übrigen
Baubeteiligten und soweit erforderlich mit allen
behördlichen Stellen rechtzeitig abzustimmen. Der
Baustelleneinrichtungsplatz ist rechtzeitig
abzustimmen. Alle behördlichen Abnahmen sind vom
Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen und
durchzuführen; der Auftraggeber ist rechtzeitig zu
benachrichtigen. Eigene Bauschilder sind nur nach
Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der
Bauausführung einen geeigneten, verantwortlichen und
vertretungsberechtigten Bauführer zu benennen. Der
Auftragnehmer bzw. sein Bauführer haben an den
jedenfalls wöchentlich, bei Bedarf auch öfters
stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der
vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei Wochen
nach Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan
zu erstellen. Nach Genehmigung durch den Auftraggeber
wird der Detailterminplan zum Vertragsgegenstand. Der
Detailterminplan ist entsprechend dem tatsächlichen
Bauablauf gegebenenfalls fortzuschreiben.
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte
müssen alle für die Vertragsausführung und Abrechnung
relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise
Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang
der eingesetzten Großgeräte, Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen
der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle,
behördliche Anordnungen und sonstige besondere
Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des
Auftaggebers oder Architekten. Die Bautagesberichte
sind jeweils am folgenden Tag dem Auftraggeber zu
überreichen. Der Auftragnehmer hat einen
Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen.
Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die
weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung
entzogen werden, ist gemeinsam von Auftraggeber und
Auftragnehmer festzustellen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen.
§ 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung
verlangt oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs
oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers, auch
Anordnungen allein zeitlicher Natur, die Grundlagen des
Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung
geändert, so hat der Auftragnehmer einen hieraus etwaig
entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten
schriftlich anzukündigen. Der Auftragnehmer hat
möglichst vor Ausführung ein schriftliches
Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu
übergeben. Das Nachtragsangebot hat auch Ausführungen
zu einer eventuellen Veränderung des
Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen
zu enthalten.
Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf
der Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), die dem
Angebot zugrundegelegen hat. Auf die Auftragssumme
gewährte Nachlässe werden auch bei der Vereinbarung der
Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts anderes
vereinbart ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die
Beschleunigung seiner Arbeiten durch zumutbare
Maßnahmen (z.B. Überstunden, Sonderschichten) zu
verlangen. Der Auftragnehmer hat im Falle der
Bescheunigungsanordnung Anspruch auf Erstattung ihm
zusätzlich entstehender Kosten. Er hat solche Kosten
möglichst vor Ausführung der Beschleunigungsmaßnahmen
beim Auftraggeber schriftlich anzumelden.
§ 4 Haftung
Werden Dritte infolge der Leistungen oder
pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers
geschädigt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
von etwaigen Ansprüchen der Dritten freizustellen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Aufrechnung /Abtretung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers
gegenüber dem Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese
Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten
werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die
erforderliche Zustimmung erfolgter Abtretungen sind
unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur
verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine
Interessen an der Aufrechterhaltung der
Forderungsbeziehung die Interessen des Vertragspartners
in der beabsichtigten Abtretung überwiegen.
§ 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B)
Stellung der Sicherheit die für Mängelansprüche zu
leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme
einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit
für Mängelansprüche richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B
§ 7 Gewährleistungsfrist
Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren
vereinbart.
Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17
VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der
Bruttoabrechnungssumme für die volle Zeit der
Gewährleistung.
§ 8 Vertragsstrafen
Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist
vereinbart mit 1,5 Tausendstel der Nettoabrechnungs-
summe pro Werktag, max. jedoch 5 % der
Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B wird verwiesen. Die
Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten
werden.
§ 9 Zahlungen
Zahlungen durch den AG erfolgen:
auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 %
innerhalb von 18 Arbeitstagen gemäß vereinbartem
Zahlungsplan oder nach prüfbarer Abschlagszahlung.
Zahlungen der restlichen 10 % der
Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des
7.2.
Schließt der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei
welcher der AN mitversichert ist, so trägt der AN als
Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag i.H.v.
0,3 % seiner Nettoabrechnungssumme von dieser; die
Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch
offen.
Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfügung gestellt
und beteiligt sich an den Kosten prozentual mit 0,5 %
der Nettoabrechnungssumme
§ 10 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B
vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen.
§ 11 Gefahrtragung
Die Gefahrentragung richtet sich ausschließlich nach
§ 644 BGB.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so wird der Vertragsinhalt im übrigen nicht
berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame durch
eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich
Gewollten am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden
zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus
Beweisgründen ist für Vertragsänderungen und
Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen. Dies
gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
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Ort, Datum
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Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer
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Ort, Datum
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Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
Schlosserarbeiten
Die Einheitspreise
Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und
Verarbeitung aller notwendigen Materialien,
Befestigungsmittel, Transport, Löhne und Geräte und der
Kosten für:
Handwerksgerechtem Anarbeiten,
Diebstahlsichere Lagerung des Materials, Schaffung
und Beschaffung eines geeigneten Lageraumes zur
Unterbringung des angelieferten und zu lagernden
Materials
Verschnitt und Bruch;
Transporteinrichtungen;
Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch
Dritten gegenüber;
Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten
Arbeitsgängen bzw. Arbeitsunterbrechungen,
Baubesprechungen
Hinweisschilder;
Beleuchtungen;
Sicherung;
Versicherungen;
Vorkehrung zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte,
Hitze und Feuchtigkeit, Massnahmen für die
Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche
wegen Terminüberschreitung notwendig werden. (In
jedem Fall erforderlich bei frostgefährdeten
Wasseranschlüssen, die der Unternehmer benutzt.)
Geeignete Schutzmassnahmen für alle Bauteile und
Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung
erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und
Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk,
Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen jeder Art,
Beschlägen, Simsen, Einrichtungsgegenständen,
Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und
Installationen usw. Aluminiumbauteile sind äußerst
solide abzudecken.
Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art (entsprechend
den geltenden Vorschriften) zur Ausführung im
Innern. Gerüste für Aussenarbeiten werden in
seperater Position erfasst und vergütet.
Notwendige Untergrundüberprüfung der Örtlichkeit
(Untergrund) auf Maßhaltigkeit und Eignung im
Bezug auf die vorgesehene Ausführung, so z.B.
Festigkeit, Feuchtigkeitsgehalt, Tragfähigkeit,
Verträglichkeit usw.
Untergrundvorbereitung allgemein, so auch z.B.
reinigen von Beton,- und Mauerwerksflächen von
Schmutz, Staub, Fetten usw. sowie entfernen von
Schalölresten und Mörtel bzw. Betongraten (in
normalem Umfang). Schaffung aller
Voraussetzungen und entsprechender
Vorbereitungen, auch soweit es in den
Herstellervorschriften und
Verarbeitungsbestimmungen des
vorgesehenen/angebotenen Materials verlangt bzw.
erforderlich und in den einzelnen Positionen nicht
besonders aufgeführt ist.
Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen,
Gegenständen und Einrichtungen so gründlich, dass
bei den Folgeunternehmern, vor allem Bodenleger
usw., über deren vertragliche Verpflichtungen
hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich
werden.
Ausführungs- und Gütebestimmungen:
Die technischen Vorschriften für Bauleistungen -
DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 363 Anstricharbeiten
DIN 18 364 Oberflächenschutzarbeiten
DIN 4102 Feuerschutz
Landesbauordnung
Wärmeschutzverordnung
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
Montagerichtlinien der Zulieferfirmen.
Ausserdem ist der jeweils neueste Stand der Technik
und/oder die anerkannten Regeln der Technik zu
berücksichtigen.
Sämtliche Stahlteile sind mit Rostschutzfarbe zu versehen.
Schweiß- und Verbindungsstellen sowie beschädigte
Anstriche sind nach dem Einbau nachzustreichen.
Der Rostanstrich ist wie folgt auszuführen.
Untergrund gründlich entrosten, Walzhaut und Zunder
entfernen, entfetten mit Nitroverdünnung, Grundanstrich
allseitig, z.B. mit Sico-via-Bleimennige 60/40 der Fa. Sikkens
Lackfabriken GmbH. Stahltüren und Rahmen sind vor
Ausführung der Glattstrichböden einzu-bauen. Umwehrungen
müssen vor Ausführung der Belags-, Putz- und
Anstricharbeiten montiert werden. Die Arbeiten sind im
Einvernehmen mit den am Bau beteiligten Firmen
durchzuführen. Füllungen aus Drahtglas oder Asbestzement
sind erst nach dem Schlussanstrich an den Stahlteilen
einzubauen. Umwehrungen müssen entsprechend den
statischen Erfordernissen verankert werden. Gegen
Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und
Einrichtungen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu
treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstandenen
Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton,
Sichtmauerwerk, Kunststein, Isolierungen, Verglasungen,
Eternitverkleidungen, etc.
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter
Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des
Herstellers einzubauen.
Überprüfung der Untergründe, entsprechend der
vorgenommenen Bauausführung sind alle notwendigen und
erforderlichen Vorarbeiten zu treffen und die
Voraussetzungen zu schaffen, dass die Einhaltung der
Herstellervorschriften des vorgesehenen/angebotenen
Materials sichergestellt ist.
Kennzeichnung der Feuerschutztüren: Feuerschutztüren und
-klappen, Schlösser, Federbänder und Türschließer müssen
Hersteller-kennzeichen und Zulassung tragen bzw. nach DIN
gekennzeichnet sein.
Schlüssel, versehen mit Bezeichnungsschildern, sind der
Bauleitung zu übergeben. Ferner sind die Bommerbänder der
Stahtüren und Klappen nach Abschluß der Bauarbeiten
nachzuspannen.
Aufmaß und Abrechnung:
Soweit Umwehrungen, Geländer, Rahmen und Füllungen
nicht nach Stück oder m fertiger Konstruktion in einer
besonderen Pos. abgerechnet werden, erfolgt die Vergütung
der Verarbeiteten Stahlprofilen nach Einzelquerschnitt und m,
bzw. Eternit, Drahtglas usw. nach Stück, Verschnitt wird nicht
gesondert vergütet.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit , d.h.
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos.
zwangsläufig ergeben, sind einzu-kalkulieren, auch wenn sie
im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß. Die
Massen und Maße des Leitungsverzeichnisses sind
unverbindlich. Geringfügige Maßabweichungen bleiben
vorbehalten. Für nicht durchgeführte Arbeiten oder
verminderte Massen kann keine Entschädigung verlangt
werden. Tagelohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnzettel sind
spätestens zwei Tage nach Ausführung der Arbeiten der
Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Später vorgelegte
Tagelohnzettel oder von anderen Per-sonen unterschriebene
Tagelohnzettel oder von anderen Personen unterschriebene
Tagelohnzettel werden nicht anerkannt. Auf die Einhaltung
dieser Bedingungen wird besonders wert gelegt.
Der Unternehmer hat die Massenberechnungen 1-fach nach
Angebotspositionen geordnet aufzustellen und der Bauleitung
zur Prüfung vorzulegen. Die Berechnung muss nach Haupt-,
Nachtrags- und Stundenlohnvertragsarbeiten gegliedert sein.
Erst nach Prüfung dieser Unterlagen wird die Berechnung
3-fach aufgestellt und zur Prüfung eingereicht.
Ausführliche zeichnerische Unterlagen werden kostenlos
2-fach zur Verfügung gestellt. Sollte der Unternehmer trotz
der ausführlichen Anweisungen durch Zeichnungen und
Bauleitung bleibende Mängel verursachen, so hat der
Auftraggeber das Recht - neben den ihm nach dem Gesetz
zustehenden Rechten -, dem Auftragnehmer die Arbeiten
ganz oder teilweise aus der Hand zu nehmen. In diesem Fall
hat der Autragnehmer nur insoweit Anspruch auf Vergütung,
als die geleisteten Arbeiten zur endgültigen Fertigstellung
Verwendung finden.
Gerüste für Aussenarbeiten, Aussengerüste (Volleinrüstung)
werden nach m² in besonderer Position berechnet.
Massgebend sind die Flächen des Baukörpers, äussere
Länge und äussere Breite sowie Höhe bis Traufe bzw. First.
Fenster, Türen, Elemente werden übermessen, Vorsprünge
und Rücksprünge der Bauwerksflächen, die die wandseitige
Gerüstflucht nicht unterbrechen, werden nicht berücksichtigt.
Arbeits- und Schutzgerüste für Arbeiten im Innern sind mit
den Einheitspreisen der jeweiligen Position abgegolten.
Verpflichtung auf Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos.
zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie
im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen.
Verrechnungssätze für Nachweisarbeiten
Verrechnungssätze für Nachweisarbeiten, einschl.
Gemeinkostenzuschlag (ohne Mehrwertsteuer):
Facharbeiter: _____________ _/Std
Hilfsarbeiter: _____________ _/Std
Auszubildender _____________ _/Std
Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen !
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV):
Allgemeine Hinweise
Diese Vorbemerkungen sind Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten
vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Der Bieter
bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter
Beachtung der preis-rechtlichen Vorschriften ermittelt worden
sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig
beinhalten.
Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten:
Erschwerniszulagen
Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn
Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende
Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit
Entgelt für üblichen Wegezeiten
Lohnnebenarbeiten (z.B. Auslösung, Fahrgeld,
Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss,
Übernachtungskosten)
Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen
Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
Gemeinkosten der Baustelle
allgemeine Geschäftskosten
vermögensbildende Maßnahmen
Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte
Wagnis und Gewinn
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb
von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen.
Die vom Auftragnehmer vorgelegten Stundenlohnzettel sind
durch den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von sechs Werktagen ab Zugang, an den
Auftragnehmer zurückzugeben. Diese Frist gilt auch für
etwaige Einwendungen, die der Auftraggeber gegen die
Leistungsangaben auf den Stundenlohnzetteln erheben will.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in
den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck
kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie
der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu
erbringen hat.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
Nicht abgegolten sind:
Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits gestellten
Materials
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann,
wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie
für Eventual- oder Alternativpositionen.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt
auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis
fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist.
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht
im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung
anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber
marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich
um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer
ist gesondert auszuweisen.
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff
(VOB/C).
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder
seitens Architekten tragen, um Verwechslungen bei der
Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von
seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine
Form gebunden. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot
erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
Besondere Hinweise
Ortsbesichtigung und Einsichtnahme in die zeichnerischen
Unterlagen
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Anbieter von den
örtlichen Gegebenheiten zu überzeugen. Desgleich ist er
gehalten, die zeichnerischen Unterlagen in meinem Büro
einzusehen. Später geltend gemachte Mehrleistungen, die
aus der Nichtbeachtung dieser Forderung resultieren, werden
nicht anerkannt.
Baustelleinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind,
sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte
Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Dies gilt
auch für das Herstellen, Unterhalten, Vorhalten und
Beseitigen von Baubeleuchtung, Lager- und
Vormontageplätzen sowie der Maßnahmen für Umwelt- und
Gewässerschutz.
Kostenabgrenzung
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis
nichts anderes vorgesehen, gilt in Ergänzung der
DIN-Vorschriften:
Verbindung zu anderen Gewerken
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe aller übrigen Gewerke zu
beachten.
Anerkennung
Durch die nachstehende Unterschrift bestätigt der Unternehmer,
dass er die Bedingungen des Angebotes ohne Vorbehalt
anerkennt. Er verpflichtet sich, die im Angebot aufgeführten
Arbeiten zu dem eingesetzten Einheitspreis zu verrichten und
entsprechend den Regeln des Handwerks und der Technik sowie
den ortsüblichen behördlichen Vorschriften und Bestimmungen
auszuführen.
Der Unternehmer:
------------------------------------------------------------------------
Ort, Datum
------------------------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehm
Anhang zu den Vorbemerkungen
Aufmaß und Abrechnung
a) Im Hinblick auf die Prüfbarkeit der Abrechnung wird
auf § 14, Absatz 1 der VOB/B in der aktuell gültigen
Fassung verwiesen:
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar
abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich
aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten
einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen
enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum
Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen
Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind
beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie
sind auf Verlangen getrennt abzurechnen.
b) Die Kosten der für die Abrechnung erforderlichen
Revisionszeichnungen sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung ist zu berücksichtigen. Für
die Planung und Ausführung wird eine
Sicherheitskoordination durchgeführt. Der Auftragnehmer
hat an der Erfüllung der Baustellenverordnung
mitzuwirken und die Hinweise und Empfehlungen des
Sicherheitskoordinators zu beachten. Die für die
angebotenen Arbeiten erforderlichen, geltenden
Unfall-Verhütungsvorschriften und die Vorschriften der
Bau-Berufsgenossenschaft sind unbedingt zu beachten.
Dem Auftraggeber bzw. dem Sicherheitskoordinator sind
auf Verlangen die entsprechenden Unterlagen und
Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne
Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich
der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm
beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf
der Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner
Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren
Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich
zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der
Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften
(VBG 1) mit den anderen abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Gesetz gegen die illegale Beschäftigung
Mit der Angebotsabgabe ist ein gültiger
Freistellungsauftrag im Original oder in beglaubigter
Kopie vorzulegen. Diese Unbedenklichkeits-
bescheinigung des Finanzamtes wird nur akzeptiert, wenn
diese nicht älter als sechs Monate ist.
Bei fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes werden
15 % der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt
abgeführt.
Verhaltenskodex für die Beachtung von Sozialstandards
bei der Erbringung von Bau-, Werk- und Dienstleistungen
im Auftrag von ALDI Nord
Der Auftragsnehmer hat sicher zustellen, dass die
Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.
Diese Regelungen gelten für den Auftragnehmer wie auch
etwaige Nachunternehmer oder sonstige vom Auftragnehmer
beauftragte Dritte.
Im Falle einer Beauftragung Ihres Unternehmens ist es,
aus o. g. Gründen, zwingend erforderlich eine
Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Falls Sie die Rahmenvereinbarung vor Angebotsabgabe
einsehen möchten, bitten wir Sie, den Architekten zu
kontaktieren.
Ohne eine rechtskräftig unterschriebene
Rahmenvereinbarung zum Verhaltenskodex für die
Beachtung von Sozialstandards bei der Erbringung von
Bau-, Werk- und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI
Nord ist keine Zusammenarbeit möglich.
Der Unternehmer:
------------------------------------------------------
Ort, Datum
-------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich
um den Anbua eines Lager und
Sozialbereiches im jetzigen
Anlieferungsbereich, sowie den Anbau
eine Pfandraumes im Bereich des
Eingangs. Des Weiteren soll die Filiale im
Inneren noch weiter umgebaut werden.
Wichtig!
Die Maßnahme wird in einer
bestehenden ALDI Nord-Filiale
durchgeführt. Die Montage der
kompletten Dachkonstruktion erfolgt in
einem, lediglcih die Montage der
Stahltreppe bzw. des Geländers erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Besichtigung des Einbauortes, der
Anliefersituation, des Transportweges,
sowie Einsicht in die Planunterlagen des
Architekten sind zwingend erforderlich.
Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei
öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei
den Zuständigen anzumelden.
Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Präambel
01 Stahlträger Erweiterung Lager
01
Stahlträger Erweiterung Lager
Die komplette Stahlkonstruktion fix und fertig montiert
inkl. Werkstatt- und Übersichszeichnungen sowie Stück-
und Schraubenlisten.
Die Statik wird bauseits gestellt.
Alle Bauteile sind wenn nicht anders beschrieben in
grundierter Ausführung zu liefern.
Die komplette Stahlkonstruktion fix und fertig montiert
01.__. 1 Stahlstütze HEA120 S235
liefern und montieren Stahlstütze HEA120 S235 mit Betonsockel 25 x 25cm
zwischen Bodenplatte und Bestandsfundament, Höhe ca.
3,30m, zur Aufnahme des Flachdaches im Bereich der
Erweiterung inkl. aller notwendigen Steifen, Winkeln,
Kopfplatten, Bohrungen und Befestigungen gem. Statik
liefern und gem. den Details montieren. Die Stütze wird
vor Anprall gemäß Angabe Bauherr geschützt.
Pos. S5 der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
01.__. 1
Stahlstütze HEA120 S235
liefern und montieren
4.00
St
01.__. 2 Zulage für F30 Beschichtung Zulage für die Beschichtung der in Pos. 01.1
Stahlträger in F30-A einschl. aller Neben- und
Nacharbeiten. Vor Ort angepasste Stöße bzw. Anschlüsse
sind nachträglich mit einer F30 Beschichtung zu
versehen.
01.__. 2
Zulage für F30 Beschichtung
4.00
psch
01.__. 3 Stahlstütze HEA100 S235
liefern und montieren Stahlstütze HEA100 S235 zwischen der Pos. D11 und D12,
Höhe ca. 0,30m, zur Aufnahme des Flachdaches im Bereich
der Erweiterung inkl. aller notwendigen Steifen,
Winkeln, Kopfplatten, Bohrungen und Befestigungen gem.
Statik liefern und gem. den Details montieren.
Pos. der Statik konstruktive Stütze
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
01.__. 3
Stahlstütze HEA100 S235
liefern und montieren
2.00
St
01.__. 4 Stahlträger HEA 140 (D4) liefern und montieren Stahlträger HE-A 140 als Randträger, Länge ca. 18,35m,
zwischen den Stahlbindern im Bereich der alten
Giebelwand, zur Aufnahme des Flachdaches der
Erweiterung Lager inkl. aller notwendigen Steifen,
Winkeln, Kopfplatten, Bohrungen und Befestigungen gem.
Statik liefern und montieren.
Pos. D4 der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
01.__. 4
Stahlträger HEA 140 (D4) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 5 Zulage Trägerverbindung D5.2 Zulage zur Pos. 01.4 für die Verbindung zwischen der
Position D4 und denm Fertigteil gem. Statik inkl.
Stirnplatten 200 x 300mm und 2 Fischer FAZ II plus
12/10 liefern und fachgerecht herstellen, einschl.
aller erforderlicher Nebenarbeiten.
gem. Statik Pos. D4.1 (Seite 55)
01.__. 5
Zulage Trägerverbindung D5.2
1.00
psch
01.__. 6 Stahlbinder IPE 270 (D5) liefern und montieren Stahlbinder IPE 270, Länge ca. 5,51 m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik liefern und
montieren.
Pos. D5 der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
01.__. 6
Stahlbinder IPE 270 (D5) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 7 Zulage für Abfaltung herstellen Der zuvor in Pos. 01.6 genannte Träger muss gem. Statik
ca. 60cm vor dem Trägerende biegesteif abgefaltet
werden, einschl. aller erferderlicher Nebenarbeiten und
Verbindungsmittel fachgerecht herstellen.
01.__. 7
Zulage für Abfaltung herstellen
1.00
psch
01.__. 8 Zulage Trägerverbindung D5.1 Zulage zur Pos. 01.6 für die Verbindung zwischen der
Position D5 und D4 gem. Statik liefern und fachgerecht
herstellen, einschl. aller erforderlicher Nebenarbeiten
Bohrungen und Verbindungen.
gem. Statik Pos. D5.1 (Seite 62-65)
01.__. 8
Zulage Trägerverbindung D5.1
1.00
St
01.__. 9 Zulage Trägerverbindung D5.2 Zulage zur Pos. 01.6 für die Verbindung zwischen der
Position D5 und D13 gem. Statik inkl. Stirnplatten 200
x 300mm und 2 Fischer FAZ II plus 12/10 liefern und
fachgerecht herstellen, einschl. aller erforderlicher
Nebenarbeiten.
gem. Statik Pos. D5.2 (Seite 66-73)
01.__. 9
Zulage Trägerverbindung D5.2
1.00
psch
01.__. 10 Stahlbinder IPE 360 (D6) liefern und montieren Stahlbinder IPE 360, Länge ca. 7,30m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D6 der Statik
01.__. 10
Stahlbinder IPE 360 (D6) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 11 Zulage für Abfaltung herstellen Der zuvor in Pos. 01.10 genannte Träger muss gem.
Statik ca. 60cm vor dem Trägerende biegesteif
abgefaltet werden, einschl. aller erferderlicher
Nebenarbeiten und Verbindungsmittel fachgerecht
herstellen.
01.__. 11
Zulage für Abfaltung herstellen
1.00
psch
01.__. 12 Zulage Trägerverbindung D6.1 Zulage zur Pos. 01.10 für die Verbindung zwischen der
Position D6 und D4 gem. Statik liefern und fachgerecht
herstellen, einschl. aller erforderlicher Nebenarbeiten
Bohrungen und Verbindungen.
gem. Statik Pos. D6.1 (Seite 80-82)
01.__. 12
Zulage Trägerverbindung D6.1
1.00
St
01.__. 13 Stahlbinder IPE 400 (D7) liefern und montieren Stahlbinder IPE 400, Länge ca. 8,80m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D7 der Statik
01.__. 13
Stahlbinder IPE 400 (D7) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 14 Zulage für Abfaltung herstellen Der zuvor in Pos. 01.13 genannte Träger muss gem.
Statik ca. 60cm vor dem Trägerende biegesteif
abgefaltet werden, einschl. aller erferderlicher
Nebenarbeiten und Verbindungsmittel fachgerecht
herstellen.
01.__. 14
Zulage für Abfaltung herstellen
1.00
psch
01.__. 15 Zulage Trägerverbindung D7.1 Zulage zur Pos. 01.13 für die Verbindung zwischen der
Position D7 und D4 gem. Statik liefern und fachgerecht
herstellen, einschl. aller erforderlicher Nebenarbeiten
Bohrungen und Verbindungen.
gem. Statik Pos. D7.1 (Seite 89-92)
01.__. 15
Zulage Trägerverbindung D7.1
1.00
St
01.__. 16 Stahlbinder IPE 450 (D8) liefern und montieren Stahlbinder IPE 450, Länge ca. 10,35m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D7 der Statik
01.__. 16
Stahlbinder IPE 450 (D8) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 17 Zulage für Abfaltung herstellen Der zuvor in Pos. 01.16 genannte Träger muss gem.
Statik ca. 60cm vor dem Trägerende biegesteif
abgefaltet werden, einschl. aller erferderlicher
Nebenarbeiten und Verbindungsmittel fachgerecht
herstellen.
01.__. 17
Zulage für Abfaltung herstellen
1.00
psch
01.__. 18 Zulage Trägerverbindung D8.1 Zulage zur Pos. 01.16 für die Verbindung zwischen der
Position D8 und D4 gem. Statik liefern und fachgerecht
herstellen, einschl. aller erforderlicher Nebenarbeiten
Bohrungen und Verbindungen.
gem. Statik Pos. D8.1 (Seite 98-100)
01.__. 18
Zulage Trägerverbindung D8.1
1.00
St
01.__. 19 Stahlbinder IPE 360 (D9) liefern und montieren Stahlbinder IPE 360, Länge ca. 8,55m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D8 der Statik
01.__. 19
Stahlbinder IPE 360 (D9) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 20 Stahlbinder IPE 360 (D10) liefern und montieren Stahlbinder IPE 360, Länge ca. 10,10m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D10 der Statik
01.__. 20
Stahlbinder IPE 360 (D10) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 21 Stahlbinder HEA 140 (D11) liefern und montieren Stahlbinder HEA 140, Länge ca. 4,62 m, zur Aufnahme des
Flachdaches im Bereich der Erweiterung Lager inkl.
aller notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten,
Bohrungen und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D11 der Statik
01.__. 21
Stahlbinder HEA 140 (D11) liefern und montieren
2.00
St
01.__. 22 Stahlbinder IPE 450 (D12) liefern und montieren Stahlbinder IPE 450, Länge ca. 23,10m, auf den
Stahlstützen S5, zur Aufnahme des Flachdaches im
Bereich der Erweiterung Lager inkl. aller notwendigen
Steifen, Winkeln, Kopfplatten, Bohrungen und
Befestigungen gem. Statik, in grundierter Ausführung
liefern und montieren.
Pos. D12 der Statik
01.__. 22
Stahlbinder IPE 450 (D12) liefern und montieren
1.00
St
01.__. 23 Zulage Biegesteifer Stoß D12.1 Herstellen einer verbindung des Stahlträgers aus Pos.
01.22 mit einem Biegesteifen Stoß gem. Statik (Seite
120 - 121) als Zulage zur Lieferung und Montage der vor
Position fachgerecht herstellen, einschl. aller
erforderlicher Nebenarbeiten.
01.__. 23
Zulage Biegesteifer Stoß D12.1
1.00
St
01.__. 24 Druckrohr O-Rohr 88,9x3,6mm liefern und montieren Druckrohr O-Rohr 88,9x3,2mm, Länge ca. 2x 5,355, 5,48,
5,90 und 2,58m, zur Verstärkung der Dachkonstruktion
inkl. der Stirnplatten / Lasche und aller notwendigen
Bohrungen gem. Statik liefern und montieren einschl.
aller Befestigungsmittel.
Pos. der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
01.__. 24
Druckrohr O-Rohr 88,9x3,6mm liefern und montieren
26.00
m
01.__. 25 Diagonalen Ø 16mm mit TG-T-Element M16 Dachverband, Diagonalen Ø 16mm mit TG-T-Element M16 zur
Aussteiffung der Stahldachkonstruktion im Bereich der
Erweiterung gem. Statik liefern und gem. den Details
montieren.
Pos D14 der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
01.__. 25
Diagonalen Ø 16mm mit TG-T-Element M16
42.00
m
01.__. 26 L-Winkel 100x100x10mm liefern und montieren Lagerseitig ist in den Achsen A, B und 3` an dem
Fertigteil ein L-Winkel 100x100x10mm, Länge ca. 4,70m;
9,65m und 4,13m , gem. Statik zu liefern und zu
montieren. Der L-Winkel am Fertigteil mit Dübeln
Fischer FAZ II Plus 12/10K, gvz zu befestigen.
Verankerungstiefe 50mm, e= 0,85m
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
Pos. D13 der. Statik
01.__. 26
L-Winkel 100x100x10mm liefern und montieren
30.00
m
02 Stahlträger Erweiterung Pfand
02
Stahlträger Erweiterung Pfand
02.__. 1 Stahlträger HEA 160 (D21) liefern und montieren Stahlträger HE-A 160, Länge ca. 4,28m, auf dm
bestehenden Rähm mit einem Futterblech auflegen und an
der neuen Stahlbetonstütze Pos. S20 der Statik mit
Kopfplatte Verdübelung gem. Statik zur Aufnahme des
Flachdaches der Erweiterung Pfand inkl. aller
notwendigen Steifen, Winkeln, Kopfplatten, Bohrungen
und Befestigungen gem. Statik, in grundierter
Ausführung liefern und montieren.
Pos. D21 der Statik
02.__. 1
Stahlträger HEA 160 (D21) liefern und montieren
2.00
St
02.__. 2 Druckrohr O-Rohr 76,1x3,2mm liefern und montieren Druckrohr O-Rohr 76,1x3,2mm, Länge ca. 4,76m, 4,86m und
4,05m, zur Verstärkung der Dachkonstruktion inkl. der
Stirnplatten / Lasche und aller notwendigen Bohrungen
gem. Statik liefern und montieren einschl. aller
Befestigungsmittel.
Pos. der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
02.__. 2
Druckrohr O-Rohr 76,1x3,2mm liefern und montieren
14.00
m
02.__. 3 Diagonalen Ø 16mm mit TG-T-Element M16 Dachverband, Diagonalen Ø 16mm mit TG-T-Element M16 zur
Aussteiffung der Stahldachkonstruktion im Bereich der
Erweiterung gem. Statik liefern und gem. den Details
montieren.
Pos D25 der Statik
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
02.__. 3
Diagonalen Ø 16mm mit TG-T-Element M16
13.00
m
02.__. 4 L-Winkel 100x100x10mm liefern und montieren Lagerseitig ist in den Achsen A, B und 3` an dem
Fertigteil ein L-Winkel 100x100x10mm, Länge ca. 4,70m;
9,65m und 4,13m , gem. Statik zu liefern und zu
montieren. Der L-Winkel am Fertigteil mit Dübeln
Fischer FAZ II Plus 12/10K, gvz zu befestigen.
Verankerungstiefe 50mm, e= 0,85m
Konstruktion in grundierter Ausführung liefern und
montieren.
Pos. D22 der. Statik
02.__. 4
L-Winkel 100x100x10mm liefern und montieren
8.00
m
03 Trapezblechkonstruktion
03
Trapezblechkonstruktion
Alle statischen Nachweise (Befestigungen, Eck- und
Randbereiche, Auswechselungen, usw.) sind durch die
ausführende Firma zu erbringen.
Die Erweiterung an zwei Stellen des Bestandsgebäudes.
- Lager Fläche ca. 300 qm; Umfang ca. 95 m
- Pfand Fläche ca. 60 qm; Umfang ca. 36 m
Die Massen sind in den nachfolgenden Positionen dieses
Titels zusammengefasst.
Alle statischen Nachweise (Befestigungen, Eck- und
03.__. 1 Trapezblech, M 150/280 - 0,88 mm - liefern und montieren Stahltrapezblech nach DIN 18807 T3, liefern und nach
den Fachregeln des IFBS auf der hergestellten
Stahlkonstruktion, gemäß statischen Berechnungen,
montieren einschl. Lieferung aller erforderlichen
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungselemente.
Trapezblechprofil M 150/280; tn=0,88mm in Positivlage
nach DIN 18807; Statisches System: Mehrfeldträger;
Stützweite: ca. 5,35m - 5,90m, liefern und montieren.
gem. Pos. D1 der Statik
03.__. 1
Trapezblech, M 150/280 - 0,88 mm - liefern und montieren
253.00
m²
03.__. 2 Trapezblech, M 150/280 - 0,75 mm - liefern und montieren Stahltrapezblech nach DIN 18807 T3, liefern und nach
den Fachregeln des IFBS auf der hergestellten
Stahlkonstruktion, gemäß statischen Berechnungen,
montieren einschl. Lieferung aller erforderlichen
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungselemente.
Trapezblechprofil M 150/280; tn=0,75mm in Positivlage
nach DIN 18807; Statisches System: Mehrfeldträger;
Stützweite: ca. 1,50m - 4,50m, liefern und montieren.
03.__. 2
Trapezblech, M 150/280 - 0,75 mm - liefern und montieren
115.00
m²
03.__. 3 Durchbruch 0,20 x 0,20m im Trapezblech herstellen Im zuvor gennanten Trapezblech ist ein Durchbruch 0,20
x 0,20m, inkl. aller erforderlicher Nebenarbeiten wie
Auswechselungen und zusätzliche Verstärkungen
herzustellen.
03.__. 3
Durchbruch 0,20 x 0,20m im Trapezblech herstellen
15.00
St
03.__. 4 Randverstärkungswinkel liefern und montieren Umlaufend ist ein Randverstärkungswinkel zu liefern und
zu montieren um neben der statischen Funktion auch den
Anschluss der Dampfsperre fachgerecht ausführen zu
können.
03.__. 4
Randverstärkungswinkel liefern und montieren
135.00
m
03.__. 5 Aussparungen U = ca. 6.500 mm, inkl.
Wechsel Aussparungen in Dachtrapezblechen, in einer Abmessung
ca. U = 6.500 mm, inkl. Wechsel, fachgerecht
herstellen.
Für die Wechsel ist ein statischer Nachweis vorzulegen,
die Kosten sind mit einzurechnen. Liefern und
fachgerecht montieren, inklusive aller
Befestigungsmittel.
Die Aussparung ist für eine RWA-Klappe (Grundfläche ca.
2,30 qm) im Lagerbereich vorzusehen.
03.__. 5
Aussparungen U = ca. 6.500 mm, inkl.
Wechsel
1.00
St
04 Fangnetze
04
Fangnetze
04.__. 1 Sicherheitsfangnetze Sicherheitsfangnetze an der zuvor montierten
Stahlkonstruktion befestigen und für die Zeit der
Verlegearbeiten vom Trapezblech vorhalten.
04.__. 1
Sicherheitsfangnetze
1.00
Psch
05 Außenbereich
05
Außenbereich
05.__. 1 Handlauf NA-Treppe Verkauf liefern & montieren Handlauf, l= ca. 1,80 (im Grundriss gemessen) &
Kniegurt, liefern und montieren, inkl. aller notwenigen
Befestigungsmittel und Nebenarbeiten.
Die Befestigung erfolgt an einer bauseits gestellten
Winkelstützwand. Der Handlauf ist beidseitig der 3
Steigungen inklusive Podest zu liefern und montieren.
05.__. 1
Handlauf NA-Treppe Verkauf liefern & montieren
1.00
St
05.__. 2 Stahlaußentreppe Anlieferung liefern & montieren einläufige Stahlaußentreppe 7 Stg. 17,1/28 cm,
verzinkt, inkl. Handlauf, l= ca. 2,90 (im Grundriss
gemessen) & Kniegurt, liefern und montieren, inkl.
aller notwenigen Befestigungsmittel und Nebenarbeiten.
05.__. 2
Stahlaußentreppe Anlieferung liefern & montieren
1.00
St
06 Verschiedenes
06
Verschiedenes
Nur auf Anweisung der Bauleitung.
Eine Vergütung erfolgt nur über einen
schriftlichen Nachweis in Verbindung
mit einem von der Bauleitung
abgezeichneten Tagelohnzettel.
Nebenleistungen, wie Kleingeräte,
können nicht gesondert abgerechnet
werden (gem. VOB C - DIN 18299
Abs. 4; Maschinen einschl.
Gestellung, Vorhaltung und
Bedienung).
Nur auf Anweisung der Bauleitung.
06.__. 1 Facharbeiterstunden auf Nachweis Facharbeiterstunden auf Nachweis
06.__. 1
Facharbeiterstunden auf Nachweis
5.00
h
06.__. 2 Hilfsarbeiterstunden auf Nachweis Hilfsarbeiterstunden auf Nachweis
06.__. 2
Hilfsarbeiterstunden auf Nachweis
5.00
h
06.__. 3 zusätzliche An- und Abfahrt zusätzliche An- und Abfahrt nur auf Anweisung der
Bauleitung.
06.__. 3
zusätzliche An- und Abfahrt
O
1.00
Psch