Metallbau- und Schlosserarbeiten
Mozartstraße - Erlangen
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DGNB Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkung Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet: - Ökologische Qualität - Ökonomische Qualität - Soziokulturelle und funktionale Qualität - Qualität der technischen Ausführung - Prozessqualität - Standortqualität Die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte wid durch einen externen DGNB-Auditor durchgeführt. Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch den Auditor auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das entsprechende Formblatt zu übermitteln. Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt der Auditor, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen. Wenn darüber hinaus weitere Informationen gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Auditor prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte. Das Formblatt ist unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung zur Prüfung zu zusenden. Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur Lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten. Erst nach erfolgter Freigabe darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden! Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung Schlosserarbeiten Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von DGNB-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen. 1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Anforderungen 1) Dekorative Farbbeschichtung (Lacke, Lasuren und Grundierung) auf nicht mineralischen Untergründen: falls Einsatz - werkseitig: <100 g/l VOC aus Lösemittel; alternativ: Einhaltung 31. BImSchV (Verordnung 2010/75/EU) - bauseitig: DE-UZ 12 a 16) Korrosionsschutz tragender Metallbauteile (Wandstärke > 3 mm) mit einer Korrosivitätskategorie max. C2 im Innenbereich; wenn > 500 m²: Wasserverdünnbares Produkt < 100 g/l oder Einsatz eines C3-Beschichtungssystems der Qualitätsstufe 4 (siehe Z17) 17) Korrosionsschutz tragender Metallbauteile (Wandstärke > 3 mm) mit einer Korrosivitätskategorie max. C3; wenn > 500 m²: Beschichtungssystem mit VOC < 30 g/m² oder Einsatz eines Beschichtungssystems ab C4 (siehe Z18) 18) Korrosionsschutz tragender Metallbauteile (Wandstärke > 3 mm) mit einer Korrosivitätskategorie größer C3; wenn > 500 m²: Beschichtungssystem mit VOC < 60 g/m² 19) Korrosionsschutz- und Effekt-Beschichtungen nicht tragender Metallbauteile; wenn > 10 m²: Wasserverdünnbare Produkte mit VOC < 140 g/l  (Ausnahme: Für Metalliceffektlacke nur wasserverdünnbare Produkte) 32) Produkte zur Passivierung von Aluminium und Edelstahl der Gebäudehülle; wenn > 5 m²: Chrom-VI-freie Passivierungsmittel 33) Beschichtungen von nichttragenden Metallbauteilen, auch Pulverbeschichtung; wenn > 100 m²: kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen 34) Wasserführende Bauteile aus Kupfer an Dach und Regenwasserabführung: - wenn Fläche > 50 m² und <10 % der projizierten Dachaufsicht: Regenwasserreinigungsanlagen bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05 - wenn Fläche > 10 % der projizierten Dachaufsicht: Einbau eines Schwermetallfilters notwendig 34.1) Zinkemissionen  wasserführender Bauteile aus Titanzink; z.B. Dachdeckungen, Gaubenbekleidungen, Dachrinnen, Regenfallrohre: - wenn Fläche < 50 m²: bei allen bewitterten Flächen: Objektbezogener Nachweis. Bei negativem Bewertungsergebnis Emissionsminderungsmaßnahmen gemäß Regenwasser Check ZINK (www.zn-rate.com) (z.B. Versickerung über bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter, werkseitige Beschichtung) - zusätzlich wenn Fläche > 50 m²: Regenwasserreinigungsanlagen bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05 34.2) Bleiabtrag aus verzinktem Stahl; z.B. Außenbauteile, Gitterroste; wenn > 100 m² verzinkter Stahl: - Verwendung von bleifreiem verzinkten Stahl (Nachweise des Bleigehalts über Herstellererklärung) - alternativ: Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. Versickerung über bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter) 1.2 Technische Aspekte Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Aspekte - Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten. - Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten - Abfälle sind gemäß GewAbV zu bilanzieren und auszuhändigen. 70% der Abfälle werden der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt. 1.3 Recycling- und Sekundärmaterialien Es wird explizit die Wiederverwendung oder Nutzung von Recycling- und Sekundärmaterialien empfohlen.
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02 Außenanlagen
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02.01 Außenanlagen
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