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Net total EUR
10 Trennwandsystem Mieterkeller
10
Trennwandsystem Mieterkeller
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 0,5% für Strom und Wasser, 0,5% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,4% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das LV ist die von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellte Ausführungsplanung M 1:50 (Vorabzug vom 00.02.2025) Dipl.-Ing. Sindermann. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die vom AG frei gegebene Ausführungsplanung.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung:
- VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen,
Teil C)
- Verarbeitungsrichtlinien von Herstellerfirmen der zur Verwendung kommenden Materialien
- Die Bestimmungen der Landesbauordnung
- Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
- Die Vorschriften des Brandschutzes
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufs- genossenschaft
Auf folgende DIN-Normen wird hingewiesen:
DIN 18360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18081 Feuerbeständige einflügelige Stahltüren
DIN 18082 Feuerhemmende einflügelige Stahltüren
DIN 18083 Feuerbeständige zweiflügelige Stahltüren
DIN 18084 Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren
DIN 18055 Teil 1 "Stahlfenster; Ausführung, Flügel- arten
DIN 4102 Feuerschutz
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Ergänzend zur VOB gelten die nachfolgende Ausführung und Leistungen
- Sollten in den Zeichnungen oder im LV Dimensionen vorgeschrieben sein, die von den handelsüblichen Abmessungen so abweichen, dass die Ausführung hierdurch erheblich verteuert wird oder eine handwerksgerechte Ausführung nicht zulassen, so ist vor der Angebotsabgabe Rücksprache mit dem Architekten erforderlich.
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten alle Maße der von ihm auszuführenden Arbeiten auf der Baustelle zu überprüfen und zu nehmen.
- Alle der Witterung ausgesetzten Stahlteile erhalten eine Feuerverzinkung.
- Sämtliche unverzinkten Stahlteile müssen einwandfrei entrostet, durch Nitroverdünnung entfettet und allseitig mit Rostschutzgrundierung versehen werden. Schweiß- und Verbindungs- stellen sowie beschädigte Anstriche sind nach dem Einbau nach zu streichen.
- An Sichtbeton, Betonfertigteilen, Sichtmauerwerk und dergleichen darf für Befestigungen nur gebohrt und keinesfalls gestemmt werden.
- Die Stahltürzargen sind aus mindestens 2 mm Stahlblech herzustellen.
- Alle Stahlzargen sind hohlraumfrei mit Mörtel (MG III) auszugießen.
03. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunter- kellerten 3-geschossigen 11-WE-Wohngebäudes mit einem Staffelgeschoss.
04. Anlagen
ANLAGE Bauantragspläne M 1:100
Besondere Angebotsbedingungen
Hinweise zum Objekt Es handelt sich um die Errichtung eines 11-WE-Wohngebäudes.
Untergeschoss: lichte Raumhöhen 2,50 m
Fußboden: Zementestrich
Decke: Ortbeton
Wände: Ortbeton / KS-Mauerwerk
Hinweise zum Objekt
10.0010 Stahllamellen-Trennwandsystem, FERRUM geschlossen, 2.200 mm Stahllamellen-Trennwandsystem, FERRUM geschlossen
aus verzinkten Stahlprofilen. Die senkrechten Stahlprofile sind 115 mm breit an verzinkten Winkeleisen 28 x 22 mm, 6-fach vernietet. Die Montage des blickdichten Trennwandsystems erfolgt mit ca. 50 mm Bodenabstand.
Die Stützen werden mittels Teleskophaltern und Dübeln an Boden und Decke befestigt.
Systemhöhe: 2.200 mm
Fabrikat: Gerhardt Braun Kellertrenn-wandSysteme GmbH
oder gleichwertiges Fabrikat:
.............................................
Lichte Kellerhöhen: 2,50 m
herstellen, liefern und entsprechend der örtlichen Gegeben-heiten montieren.
10.0010
Stahllamellen-Trennwandsystem, FERRUM geschlossen, 2.200 mm
B
45.00
m
10.0020 Stahllamellen-Trennwandsystem, FERRUM offen, 2.200 mm Stahllamellen-Trennwandsystem, FERRUM offen
aus verzinkten Stahlprofilen. Die senkrechten Stahlprofile sind 115 mm breit und im Abstand von 35 mm an verzinkten Winkeleisen 28 x 22 mm, 6-fach vernietet. Die Montage des Trennwandsystems erfolgt mit ca. 50 mm Bodenabstand.
Die Stützen werden mittels Teleskophaltern und Dübeln an Boden und Decke befestigt.
Systemhöhe: 2.200 mm
Fabrikat: Gerhardt Braun Kellertrenn-wandSysteme GmbH
oder gleichwertiges Fabrikat:
.............................................
Lichte Kellerhöhen: 2,50 m
herstellen, liefern und entsprechend der örtlichen Gegeben-heiten montieren.
10.0020
Stahllamellen-Trennwandsystem, FERRUM offen, 2.200 mm
A
45.00
m
10.0030 Türen Typ FERRUM im System, 800/ 1.950 mm, Zulage Türen Typ FERRUM im System
nach innen oder außen öffnend, bestehend aus Quer-/ Längs-und Diagonalprofilen als C-Profil 20 x 40 x 20 mm, Stahl-lamellen 115 mm breit und zweiteiligen, aushängesicheren Bändern. Türen vorgerichtet für Vorhängeschloss. Gesamte Konstruktion aus feuerverzinktem Material. Standardab-messung ca. 800 x 2.050 mm lichter Durchgang 1.000 mm.Montage zwischen den Stützen. Türen ab einer Systemhöhe von 1.950 mm werden mit einem waagerechten Profil ausgestattet. Mit Oberlicht bestehend aus senkrecht ange-ordneten Lamellenprofilen.
herstellen, liefern und montieren
als Zulage zu Pos. 10.0010 und 10.0020
10.0030
Türen Typ FERRUM im System, 800/ 1.950 mm, Zulage
11.00
St
10.0040 Drückergarnitur, PZ-Schloß vorgerichtet, Zulage Drückergarnitur aus glasfaserverstärktem Polyamid, vorge- richtet für Profilzylinder (Standard Halbzylinder 10/30 mm mit Schließnaseneinstellung 90° rechts).
liefern und einbauen
als Zulage zu Pos. 10.0030
10.0040
Drückergarnitur, PZ-Schloß vorgerichtet, Zulage
11.00
St
10.0050 Lichtschalterleiste, verzinkt, Zulage Lichtschalterleiste, aus verzinktem Blech 190 x 150 mm.
als Zulage zu Pos. 10.0030
10.0050
Lichtschalterleiste, verzinkt, Zulage
11.00
St
10.0060 Nummernschild, Aluminium eloxiert, Zulage Nummernschild, Aluminium eloxiert, Größe 105 x 70 mm
inkl. Nummerierung
als Zulage zu Pos. 10.0030
10.0060
Nummernschild, Aluminium eloxiert, Zulage
11.00
St
10.0070 Stundenverrechnungssatz eines Facharbeiters Stundenverrechnungssatz eines Facharbeiters
ausschließlich auf Anordnung der örtlichen Bauleitung,
zum besonderen Nachweis.
10.0070
Stundenverrechnungssatz eines Facharbeiters
O
1.00
Std