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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für
solche, für die
keine ATV in VOB/C - ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459,
jeweils in der gültigen Fassung bestehen
Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis
ATV DIN 18459 haben Vorrang
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück liegt zentrumsnah am westlichen Rand
der Osnabrücker Innenstadt an
der Hakenstraße / Rolandsmauer. Die umgebende Bebauung
wird durch Mischnutzung geprägt.
Im Norden und Westen befinden sich Wohn- und
Geschäftshäuser, im Osten das Arbeitsgericht,
im Süd-Osten die heutige Hauptschule, die in einem
historischen Gebäude untergebracht ist.
Im Süden liegt eine öffentliche Grünfläche
Der Landschaftscharakter ist derzeit geprägt von
teilweise versiegelten Schulhofbereichen, unver-
siegelten Grünbereichen, Spontanbewuchs und
Baumbestand.
Zur Hakenstraße wird das Grundstück durch großkronige
Bäume begrenzt.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere
klimatische oder betriebliche Bedingungen
keine Angabe
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das neue Schulgebäude wird eine vierzügige Oberschule
mit einer ebenerdigen 1,5-Feld-Sporthalle
Der Neubau erfüllt im Sinne der Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz den Anforderungen als Passivhaus.
Der Baukörper der Friedensschule ist als Solitär
geplant.
Drei miteinander verbundene Volumen nehmen das
Raumprogramm auf.
Entlang der Hakenstraße sind diese 4-geschossig
ausgebildet, zum Blockinnenbereich ein-, bzw. zwei-
geschossig.
Von Nord nach Süd werden die Funktionen wie folgt
angeordnet.
Im nördlichen Baukörper befindet sich die
1,5-Feld-Sporthalle mit darüber liegender Dachterrasse.
Das mittlere Volumen nimmt die Fachräume, mit
Werkstätten und Lehrküche im Erdgeschoss auf.
Im dritten südlichen Baukörper werden die
Unterrichtsräume in den Obergeschossen angeordnet.
Im Erdgeschoss befinden sich Mensa- und
Freizeitbereich, die zusammengeschaltet als Aula der
Schule dienen.
Fläche und Kubatur:
BGF gesamt 14.406 m2 BRI gesamt 57.052 m3
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Baustellenandienung erfolgt über die Rolandmauer.
Diese wird großräumlich von der Straße Heger Tor Wall
aus angefahren.
Es bestehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten
innerhalb des Baufeldes.
Das Gelände darf auf Grund der bestehenden
Parkplatzknappheit ausschließlich von Firmenfahrzeugen
befahren werden. Privat-PKW dürfen nicht geparkt
werden.
Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der
Motor abzustellen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Auf der Straße Rolandmauer dürfen außerhalb des
Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt, noch andere
Straßen oder Wege außer den oben beschriebenen
Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der
Objektüberwachung des AG befahren werden.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen
Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten
Öffnungen und Treppenhäuser möglich.
Materialtransporte haben jeweils darüber zu erfolgen.
Auf der Ostseite des Gebäudes wird für
Materialtransporte ein Gerüstaufzug mit einer
Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von
3,2 x 1,4 m zur Verfügung gestellt.
Von diesem Aufzug aus wird ein Zugang in alle
Obergeschosse eingerichtet.
Sonstige Transporteinrichtungen werden durch den
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser
Bauwasser und Baustrom, sowie ein Abwasseranschluss
werden durch den AG an den im Konzept zur
Baustellenlogistikersichtlichen Übergabepunkten zur
Verfügung gestellt.
Anschlüsse und Verteilung für die eigene
Baustelleneinrichtung und die eigenen Leistungen bis
zu diesen Übergabepunkten sind Sache des AN.
Die Leitungsführung ist mit der Objektüberwachung des
AG abzustimmen.
Im Außenbereich werden die Hauptverkehrswege
beleuchtet.
Der Verbrauch von Baustrom und -wasser ist für den AN
kostenfrei.
0.1.8 Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen
und Räume
Sanitäranlagen und Waschräume und ein
Sanitätscontainer mit Ausstattung nach ASR 38/2 werden
durch den Auftraggeber für den AN kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Tagesunterkünfte sowie verschlossene und/oder
wettergeschützte Lagerplätze werden durch den
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Für das Aufstellen von Tagesunterkünften und
Materialcontainern stellt der Bauherr Flächen
innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur
Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Unter
Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser
begrenzten Flächen durch alle Auftragnehmer ist der
Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die
Anzahl der durch den Auftragnehmer vor Ort
vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab
mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Platzbedarf ist
bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf
erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen.
Bei einer Beheizung von Containern mit Gas sind die
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine Beheizung
von Materialcontainern ist grundsätzlich nicht
zulässig.
Lagerplätze können auf den im beiliegenden Konzept zur
Baustellenlogistikgekennzeichneten befestigten Flächen
eingerichtet werden.
Auf die gleichzeitige Nutzung der Flächen durch
mehrere AN wird ausdrücklich verwiesen. Der Platzbedarf
st bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen
darf erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen.
Die Baustelleneinrichtungsflächen und das Baufeld
werden vollständig durch einen Bauzaun abgetrennt.
Dieser ist vom AN ständig geschlossen zu halten. Die
Baustellenzufahrten sind täglich nach Arbeitsende zu
verschließen, sofern sie durch den AN geöffnet wurden.
Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften,
Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich
innerhalb des Baufeldes gelagert und aufgestellt
werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen
Container- anlagen.
Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können
keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse
auszurichten.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit
gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern
Max. Grundwasserstand -1,40 m = 62,20 üNN
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Auftraggeber richtet nach Fertigstellen der
Rohbauarbeiten ab dem Quartal IV/2026 auf dem Bau-
gelände eine Abfallsammelstelle/einen Wertstoffhof für
die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe der Baustelle
ein. Die Nutzung des Wertstoffhofs und die Entsorgung
der Rest- und Wertstoffe sind unter Beachtung der u.a.
Regelungen für die AN kostenfrei.
Die Nutzung des Wertstoffhofs ist für den AN
verpflichtend. Die Stellung von eigenen Abfall- und
Wertstoff- Containern durch den AN zur Abfall- oder
Schuttbeseitigung ist auf Grund der Platzverhältnisse
nicht möglich.
Das Einsammeln und der Transport der Müll- und
Reststoffe von der Baustelle zur Abfallsammelstelle
erfolgt durch den AN.
Abfälle sind zu trennen und, soweit möglich, täglich,
mindestens jedoch 2 x wöchentlich ordnungsgemäß
zu entsorgen.
Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien
im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind
unzulässig.
Die Abfallsammelstelle wird bis zum Ende der Bauzeit
vorgehalten und dann abgebaut. Er wird durch eine vom
Auftraggeber beauftragte Fachentsorgungsfirma
betrieben. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu
leisten.
Es ist untersagt Abfälle anderer Baustellen
mitzubringen und über den Wertstoffhof kostenlos zu
entsorgen.
Am Wertstoffhof nicht angenommen werden:
- asbesthaltige Baustoffe
- Sondermüll
- Schadstoffhaltige Abfälle
Die Materialien sind entsprechend der
Entsorgungsvorschriften vorbereitet und sortiert auf
dem Wertstoffhof in die entsprechenden Behältnisse zu
verfüllen. Nicht den Vorschriften entsprechend
getrenntes Material wird auf Kosten des anliefernden
AN entsorgt.
Vom Auftragnehmer ist die durch den Betrieb des
Wertstoffhofes entstehende Kostenersparnis in der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der AG stellt für Brotzeitabfall und Getränkeleergut,
insbesondere für Glas- und Plastikflaschen, Dosen usw.
Abfallbehälter im Bereich des Wertstoffhofes zur
Verfügung.
Auftragnehmern, die trotzdem die Baustelle mit Abfall
verunreinigen, werden die Kosten für die Reinigung in
Rechnung gestellt.
Widerrechtliche Schutt- und Abfallansammlungen und
Verunreinigungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld
werden dokumentiert und nach fruchtlosem Ablauf einer
Frist von einem Werktag ohne weitere Ankündigung auf
Kosten des Verursachers beseitigt.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle,
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und
Immissionsschutz
Keine vorhanden
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen,
Bauteilen
Die auf dem gesamten Gelände vorhandenen Bäume und
Bepflanzungen sowie bereits vorhandene Baumschutzzäune
dürfen nicht beschädigt werden. Der Baumschutz darf
nicht geöffnet, versetzt oder entfernt werden.
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Keine vorhanden
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
Abwasser- und Versorgungsleitungen
gem. Baustelleneinrichtungsplan
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle
Keine vorhanden
0.1.18 Angaben zu Kampfmitteln
Die bauseits erfolgte Abbruchmaßnahme der
Bestandsgebäude wurde baubegleitend mit einer
Kampfmittelüberprüfung begleitet.
Der AG beabsichtigt für den Ausführungszeitraum der
Erdarbeiten (Baugrube) eine baubegleitende
Kampfmittelüberprüfung zu beauftragen
0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffene
MaßnahmenDer AG beauftragt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer
Keine vorhanden
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Durch den AG wurden vor der Baumaßnahme auf dem
Baugelände vorhandene Schadstoffe beseitigt.
0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten
Keine Vorhanden
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Nicht zutreffend
0.1.1 Lage der Baustelle
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit
von Leistungen anderer
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die
Vorhangfassade für den Neubau des Schulgebäudes.
Die u.a. Leistungen sind wie im Leistungsverzeichnis
beschrieben zu erbringen.
Alle Positionen inkl. Lieferung und Montage.
- Übernahme des vorhandenen Rohbaues
- Einmessen des Grundkörpers
- statische Berechnungen
- bauphysikalische Nachweise
- Musterfassade
- Betonfertigteile BFT als Dachüberstand
- BFT als Wandelemente, inkl. Dämmung
- Gitterroste als Laubschutz über BFT-Vordächern als
Wanne
- Alu-Abdeckbleche
- Keramik-Module als Wand- u. Eckelemente, inkl.
Dämmung, in 2 verschiedenen Oberflächen-Strukturen
und inkl. Edelstahl-Unterkonstruktion
- Alu-Horizontal-Lisenen
Es ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter
Leistungserbringung zu rechnen. Zudem sind
technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und
Festlegungen der Objektüberwachung des AG zu beachten.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Beengte Baustellenverhältnisse, Lärmminimierung,
Staubreduzierung
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben
Gem. SiGeKo-Plan und anweisungen des SiGeKo, der AN
hat vor Beginn der Arbeiten eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung
und zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern anderer
Unternehmen
Gem. VOB/B §4 Abs. 2 und Anweisungen des SiGeKo sind
Folge zu leisten.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen
Keine vorhanden
0.2.6 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen
Bereitstellung, Vorhaltung und Abbau einer
Abfallsammelstelle einschließlich Entsorgung der
bauseits anfallenden Abfälle wird vom AG gestellt.
Materialien können in der Regel nur in dem Umfang auf
die Baustelle geliefert werden, wie sie innerhalb von
5-8 Arbeitstagen eingebaut werden können.
Umfangreiche Anlieferungen und Großtransporte des AN
sind bei der Objektüberwachung des AG in der
Baubesprechung der vorhergehenden Woche anzumelden,
mindestens jedoch mit 7 Tagen Vorlauf.
0.2.7 Besondere Anforderungen an Auf- und Abbau von
Gerüsten
Keine vorhanden
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge etc.
durch den AN
Nach Ausführungsende der Rohbauarbeiten wird ein
Fassadengerüst und ein Lastenaufzug vom AG gestellt.
0.2.9 Vorhaltezeit Schutzmaßnahmen, Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge,
Einrichtungen für andere Unternehmer
Keine vorhanden
0.2.10 Verwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen
Keine
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereiteten u. nicht
genormten Stoffen
Keine
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Baustoffe und -teile
Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen
Konstruktionen den, in der Leistungsbeschreibung
definierten, notwendigen Leistungsmerkmalen
entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher
Verwendbarkeitsnachweise entsprechend der zum
Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden
Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die
Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung
(BauPVO) zu berücksichtigen.
Spätestens 14 Tage nach Beauftragung sind für alle zur
Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die
Werksgarantien, die technischen Merkblätter und
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die
notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und
sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen.
Die tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den
Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den
entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke
entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die
Einhaltung der geforderten Eigenschaften.
Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen,
usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der
AG-Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu
laden.
0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten
Eignungs-und Gütenachweise
Nachweise sind gem. Leistungsverzeichnis und
Dokumentation durch den AN unaufgefordert vorzulegen.
0.2.14 Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen
Stoffe
Keine vorhanden
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu
entsorgenden Stoffe u.
Bauteile
Die Nachweise über Transport und Entsorgung sind
beizubringen
0.2.16 Art, Zusammensetzung, Menge der Stoffe, die vom
AG bereitgestellt
werden
Vom Auftraggeber werden keine Stoffe bereitgestellt.
0.2.17 Geräte und Personal zum Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen
Vom Auftraggeber werden keine Geräte oder
Arbeitskräfte für das Abladen, Lagern oder den
Transport von Stoffen oder Bauteilen zur Verfügung
gestellt.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
gem. Leistungsverzeichnis
0.2.19 Mitwirken bei der Inbetriebnahme
Keine
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
Keine vorhanden
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist
Keine
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
Die Abrechnung erfolgt gem. den Rechnungen als Anlage
beizufügenden Aufmaßplänen
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit
0.3.1 Abweichungen von der ATV
Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN
18459 vorgesehene Regelungen getroffen werden, sind
diese in der Leistungs-
beschreibung eindeutig und im Einzelnen angegeben.
0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299
Wenn vorhanden sind die Leistungsbeschreibung und
Positionstexte ausschlaggebend.
0.3.1 Abweichungen von der ATV
0.4.1 Nebenleistungen
In Ausnahmefällen sind Nebenleistungen im
Leistungsverzeichnis erwähnt, wenn sie ausnahmsweise
selbständig vergütet werden sollen
0.4.2 Besondere Leistungen
Werden besondere Leistungen verlangt, sind diese im
Leistungsverzeichnis aufgeführt
0.4.1 Nebenleistungen
Ausführungszeiten
Der Bauablauf sowie die Bauverfahren sind unter
Berücksichtigung der
einzuhaltenden Zwischen- und Endtermine, der
bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten Sache
des Auftragnehmers.
Die Durchführung der Arbeiten ist innerhalb der
vertraglich vorgesehenen Bauzeit sicherzustellen. Alle
durch die Eigenart der Baustelle zu erwartenden
Schwierigkeiten müssen im Angebot berücksichtigt
werden.
Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und
-fristen vom
Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen - unbeschadet
zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers und Dritter -
die Kosten, die sich für ihn aus der verlängerten
Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten.
Es ist damit zu kalkulieren, dass die Leistungen in
Abschnitte unterteilt erbracht werden müssen. Dabei
sind Abhängigkeiten zu berücksichtigen, die sich aus
der Koordination des Bauablaufs mit Leistungen anderer
Unternehmer ergeben. Auch innerhalb dieser Bereiche
ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter
Leistungserbringung zu rechnen.
Zudem sind Festlegungen der Objektüberwachung des AG
zu beachten.
Auf die gleichzeitig zu den Arbeiten des AN
stattfindende Arbeitsausführung anderer Unternehmer
wird ausdrücklich hingewiesen.
Alle gewerkespezifischen Leistungen des AN sind nach
Beauftragung durch den AG, bezogen auf den
Bauablaufplan terminlich darzustellen und der
Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen.
Ausführungszeitraum
Ausführungszeitraum der geplanten Baumaßnahme
Einzelfristen und Meilensteine zu Ausführungszeiten
sind im FB214 aufgeführt.
Geräte
Bei Betrieb von Verbrennungsmotoren und
Maschinenbetrieb sind Maßnahmen zu treffen, die das
Versickern von Öl und Treibstoffen in den Untergrund
zuverlässig verhindern. Der Aufwand hierzu ist in die
entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Die vom AN bereitgestellten Geräte müssen in ihren
Abmessungen und der Leistungsfähigkeit den örtlichen
Gegebenheiten und der Geologie Rechnung tragen.
Entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen oder
fallen sie aus, so sind sie durch den AN kostenfrei
auszutauschen. Die Geräte müssen den einschlägigen
Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen entsprechen
und vom TÜV geprüft sein. Nachweise hierüber sind auf
Verlangen vorzulegen.
Die zur Maschinenbedienung eingesetzten Fachkräfte
müssen die jeweils erforderlichen Berechtigungsscheine
vorweisen können.
Vorhandene Leitungsanlagen
Das Auffinden oder die Beschädigung von Leitungen, bei
denen Zweifel an deren Stilllegung besteht, sind
umgehend zu melden.
Angaben zum Baustellenbetrieb
Arbeitszeiten
Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Baugenehmigung kann auf Nachfrage eingesehen
werden.
Baustellenlärm
Anforderungen an Geräte und Maschinen:
Es sind möglichst emissionsarme und gering
staubfreisetzende Arbeitsgeräte zu verwenden. Dies
sind z.B. Geräte mit
- Emissionsraten nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik
- Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und
Austrittsstellen
- gekapselten Staubquellen
- Verkleidungen
- Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung
Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren am Einsatzort
sind im Plangebiet, sofern möglich, mit
Partikelfilter-Systemen auszustatten.
Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten
zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z.B.
Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde
Maßnahmen (wie z.B. Benetzen; Erfassen, Absaugen,
Staubabscheiden) zu treffen.
Offene Materialübergaben sind zu vermeiden.
Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren,
Leerlauf ist zuvermeiden. Abschalten der Motoren der
zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies
betriebsbedingt möglich ist.
Prüfen, ob Maschinen und Geräte unter Unterdruck
betrieben werden können.
Es wird auf die Einhaltung der gesetzlichen
Mindestanforderungen in Bezugnahme auf die TA-Lärm und
des Bundesimmissionsschutzgesetz verwiesen.
Bautagesberichte / Arbeitsplan
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen folgende
Grundsätze sind zu beachten:
Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der
Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des
Bauablaufs lückenlos festhalten.
Das Bautagebuch ist zeitnah zu führen und täglich vom
Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen. Das
Bautagebuch muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
Regelmäßige Angaben:
Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die
hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart
oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer
zu erfassen sind:
Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der
Bauunterhaltungsarbeite
Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen
(genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf.
von Änderungen- und Berichtigungen an den Auftragnehmer
Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten
Das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur
Erbrachte Leistungen der namentlich aufzuführenden
Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen
beschäftigten Mitarbeiter getrennt nach deren
Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter)
Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang,
sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall
Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom
Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener
Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen
Dokumentation der Leistungen, die durch den
Baufortschritt verdeckt werden
Besondere Angaben:
Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu
Tatsachen, die insbesondere hinsichtlich der
Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit
von Bedeutung und daher zu erfassen sind:
Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den
Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik),
bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern:
detaillierte Erfassung aller Sachverhalte, die für die
Beurteilung der Gründe und des Umfanges der
Behinderung von Bedeutung sein können und später
zweifelsfreie Feststellungen ermöglichen.
Alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder
das Recht zur Kündigung des Vertrages
hergeleitet werden können
Mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers
(Name und Inhalt der Weisung),
Personalwechsel
Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger
Abweichungen von den ausgehändigten
Bauzeichnungen
Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den
Angaben in der Leistungsbeschreibung
Bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener
Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände
Das Bautagebuch ist wöchentlich der Objektüberwachumg
vorzulegen.
Bautoiletten
Der AN hat seine Mitarbeiter zur Nutzung der
Bautoiletten aufzufordern.
Alkohol und Drogenverbot
Für alle am Bau tätigen Mitarbeiter des AN gilt das
Alkoholverbot und Drogenverbot. Bei Zuwiderhandlung
wird von der Objektüberwachung ein Baustellenverbot
ausgesprochen.
Schlafunterkünfte
Schlafunterkünfte dürfen auf dem Baustellengelände
nicht unterhalten werden.
Personal
Die Arbeitnehmer des AN müssen für die beauftragte
Leistung persönlich geeignet sein. Personen, die gegen
Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen der Bauüberwachung oder
des SIGEKO nicht Folge leisten, sind abzuberufen und
zu ersetzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Der AN hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in
denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden
Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal
eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht
wird. Der Nachweis hierfür muss im Unternehmen des
Auftragnehmers vorliegen.
Nutzung von Sicherungsmaßnahmen
Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer
dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so
sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt,
entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen.
Es ist strikt verboten, Maßnahmen oder Einrichtungen,
die zum Fernhalten von Unbefugten dienen, zu entfernen.
Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren für
Dritte, mit denen nicht gerechnet wurde, so sind
entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem SIGEKO
festzulegen.
Werden Einrichtungen, z.B. Gerüste und Umwehrungen
mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel
zu prüfen. Vorhandene Mängel sind dem SIGEKO oder der
Objektüberwachung umgehend mitzuteilen.
Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und
Verkehrswege mit Absturzgefahr erst benutzt werden,
wenn die Sicherheitseinrichtungen bzw. Maßnahmen gegen
Abstürzen vom Aufsichtführenden bzw. der
Sicherheitsfachkraft des AN überprüft worden sind.
Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeits-
plätze sind durch geeignete Maßnahmen abzusperren.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Der AN darf eigene elektrische Anlagen und
Betriebsmittel nur von Speisepunkten versorgen, die
mit einer FI-Schutzschaltung ausgerüstet sind
(Baustromver- teiler). Alle elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel müssen den einschlägigen VDE
Richtlinien und UVV entsprechen und nachweislich auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein.
Persönliche Schutzausrüstungen
Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen
Zutritt zum Arbeitsbereich. Das Tragen von
Bausicherheitsschuhen nach DIN EN 345 und Schutzhelmen
nach prEN 397 ist auf der gesamten Baustelle Pflicht!
Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen
erforderlich, wie z.B. Augen- / Gesichtsschutz oder
Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Atemschutz,
Warnkleidung, hat der AN entsprechend der
Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften"
VBG 1 §4 für sein Personal kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen
oder erkennbare Firmenlogos werden von der
Objektüberwachung oder dem SIGEKO als persönlich
ungeeignet von der Baustelle verwiesen.
Feuergefährliche Arbeiten
Schweiß-, Trenn-, Schneid- und sonstige
feuergefährliche Arbeiten bedürfen der
arbeitstäglichen, schriftlichen Zustimmung der
örtlichen Bauleitung. Sie unterliegen der Melde- und
Dokumentationspflicht des AN. Hierbei ist die Firma,
der Name des ausführenden und verantwortlichen
Monteurs, die genaue Lage der
Arbeiten sowie die vorgesehene Arbeitsdauer anzugeben.
Die Überwachung der Ausführung, das Einhalten aller
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie eine
ausreichende Nachkontrolle (Brandwache) nach
Beendigung der Arbeiten obliegt der Verantwortung des
AN. An diesen Arbeitsstellen hat der AN geeignete
Löscheinrichtungen bereitzustellen (Feuerlöscher
o.ä.). Des Weiteren muss die Möglichkeit zur schnellen
Alarmierung von Löschkräften gegeben sein.
Vor Ausführung von Schweißarbeiten ist ein
Schweißerlaubnisschein bei der nächsten Leitwarte des
AG einzuholen. Bei Versäumnis und Fehlalarm mit
Feuerwehreinsatz gehen die Kosten zu Lasten des AN.
Gefährliche Arbeitsstoffe
Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher
Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies rechtzeitig vor
dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem SIGEKO mitzuteilen,
wenn daraus eine Gefahr z.B. durch Explosion, Brand,
gesundheitsschädliche Atmosphäre usw. für Arbeitnehmer
anderer Unternehmen im Sinne der Baustellenverordnung
entsteht.
Baubesprechung / Baubegehung /
Koordinationsbesprechungen
Die regelmäßige Teilnahme des AN an den wöchentlichen
Baubesprechungen, Baubegehungen und
SIGE-Koordinationsbesprechungen ist Pflicht. Die
Besprechung findet in deutscher Sprache statt.
Die Termine werden durch die örtliche Bauüberwachung
rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Besprechungsergebnisse werden protokolliert und an
alle Beteiligten verteilt. Sofern nicht innerhalb von
5 Kalendertagen nach Eingang des Protokolls Einspruch
zu Protokollpunkten eingelegt wird, gilt das Protokoll
als bestätigt.
Not- / und Havariefälle
Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung der
Bauüberwachung, für Not- und Havariefälle einen
zuständigen Ansprechpartner zu benennen. Die
Erreichbarkeit dieses Ansprechpartners muss ständig,
auch nach Arbeitsschluss, am Wochenende und an
Feiertagen, gewährleistet sein.
Projektbeteiligte
Eine Liste der am Projekt beteiligten Firmen wird von
der örtlichen Bauüberwachung geführt.
Planungsunterlagen / Ausführungsplanung / Werkplanung
Dem AN werden die Planungsunterlagen digital als
PDF-Datei über ein Downloadportal vor Beginn der
Baumaßnahme zur Verfügung gestellt.
Eine Übergabe der Ausführungsplanung in Papierform
erhalten Sie vor Ausführungsbeginn vom Architekten.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den
Architektenzeichnungen. Sämtliche vorgenannte
Planungsunterlagen sind der Ausführung zugrunde zu
legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und
gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen.
Abweichungen sind innerhalb von 5 AT nach Planerhalt
anzuzeigen.
5.8 Parallelleistung anderer Gewerke
Ein Anspruch des AN auf exklusive Baufreiheit besteht
nicht.
5.9 Abrechnung
Abrechnungen haben analog zum vorliegenden
Leistungsverzeichnis, in getrennten Titeln zu
erfolgen. Dies gilt sowohl für Abschlag- als auch
Schlussrechnung.
Abschlags- und Schlussrechnungen sind einschließlich
Aufmasse und ggfls. Nachträgen digital (GAEB-konform)
einzureichen.
Die Aufmaße sind grafisch nachvollziehbar auszugeben.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Rechnung inkl.
Anlagen parallel an den Auftraggeber und an die
Objektüberwachung gesandt wird.
Rechnungen, die auf anderem Weg eingereicht werden,
können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht
eingereicht.
Ausführungszeiten
Zur Übersicht ist eine Aufstellung der dem
Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügten
Planunterlagen, Gutachten, Berechnungen o.ä. beigefügt
Zur Übersicht ist eine Aufstellung der dem
Anlieferungen sind im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00
Uhr und im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr mit
Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb einer am
Baufeld angrenzenden Schule nicht zulässig.
Im Bereich der Zufahrtsstraße zum Baufeld ist auf die
Fahrradfahrer und Fußgänger im Zeitraum der gesamten
Baumaßnahme besondere Rücksicht zu nehmen.
Alle Fahrzeuge sind ganztägig einzuweisen.
Anlieferungen sind im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024,
ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses
Vorhangfassade.
Berechnungsgrundlage sind das GEG2023 / KFNWG EH 40,
Nichtwohngebäude als Effizienzhaus 40. und PHPP,
Version 9.7.
Die Anforderungen des Passivhaus-Standard sind
einzuhalten.
Die Gebäude A+B+C werden mit erhöhten Anforderungen im
Passivhaus-Standard ausgeführt.
Folgende erhöhte Anforderungen sind zu beachten:
- U-Werte ca. 0,15 W/m²K
- 3-fach Verglasung
- erhöhte Luftdichtigkeit
- Minimierung der Wärmebrücken
Die PHPP-Zertifizierung ist nicht geplant.
Die Anforderungen der DIN 4108-2 zum
Mindestwärmeschutz und Vermeidung von
Tauwassereinfall, an den Feuchteschutz DIN 4108-3 und
an die Luftdichtheit nach DIN 4108-7 sind einzuhalten.
Das Bauteil Aussenwand mit hinterlüfteter
Vorhangfassade ist mit Dämmung,
D mind. 24 cm auszuführen, 1-lagig,
zwischen punktueller Metall-Unterkonstruktion
Gebäude A+B+C
MW-Dämmung, D 24 cm, WLG 035
(Betonfertigteile+Keramikplatten
mit Hinterlüftung)
U-Wert =0,16 W/M²K,
inkl. U-Wert-Zuschlag für die UK der hinterlüfteten
Fassade
berücksichtigter Wärmebrückenzuschlag die gesamte
Befestigung BFT:
??Ui = 0,02 W/m
berücksichtigter Wärembrückenzuschlag Befestigung UK
Keramik:
??Ui = 0,03 W/m
Die U-Werte sind unter Berücksichtigung der
entsprechenden Unterkonstruktion rechnerisch
nachzuweisen.
Der Nachweis des U-Wert-Zuschlags der Konsolen für
Betonfertigteile
und Keramikplatten ist vom AN ebenfalls zu erbringen
und beim Gesamt-Fassaden-U-Wert mit zu berücksichtigen.
In der GEG-Berechnung wurde der
Wärmebrückenkorrekturwert Delta U WB=0,015 W/m2K
berücksichtigt,
Anschlüsse an angrenzende, zu dämmende Bauteile sind
nach
DIN 4108, Beiblatt 2 nach einer detaillierten
Wärmebrückenberechnung
auszubilden.
Die detaillierte Wärmebrückenberechnung wurde in den
Ausführungszeichnungen des Architekten berücksichtigt.
Abweichungen der Dämmung zur AFZ sind nur durch einen
bauphysikalischen Nachweis der Wärmebrücke zulässig,
Änderungen sind durch den Architekten freizugeben.
Der Mindestwärmeschutz ist auch an allen Bauteilen mit
örtlich reduzierter Wärmedämmung einzuhalten, zur
Minimierung von Wärmebrücken.
Die U-Werte der GEG-Berechnung sind einzuhalten,
die Kosten für zu erbringende Nachweise sind in die
Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Aus der Werk-und Montageplanung resultierende
Änderungen zur Einhaltung der geforderten U-Werte sind
mit den Einheitspreisen abgegolten.
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024,
Edelstahl-UK
Unterkonstruktion für vorgehängte, hinterlüftete
Keramikplatten
Für gedämmte Wandbereiche als systemgeeignete,
verstellbare, tragfähige
Unterkonstruktion sowie entsprechenden Wandhalter nach
Bemessung des AN
in Abstimmung zur Bekleidung .
Diese Unterkontruktion muss geeignet sein, zur
Aufnahme der für die Plattenaufhängung erforderlichen
System-Tragprofile und -Plattenhalter. Zusammen sind
sie in nachfolgend aufgeführten Positionen
einzukalkulieren.
Die Befestigung auf dem Rohbau muss in
wärmebrückenreduzierter Ausführung erfolgen. Dies
erfolgt über den fachgerechten Einbau von thermischen
Trennelementen aus Kunststoff, passend zwischen dem
Wandgrund und den Wandhaltern der Unterkonstruktion.
Die Verankerung der Wandwinkel erfolgt nach statischen
Erfordernissen mit bauaufsichtlich zugelassenen
Schraube-Dübel-Kombinationen oder Ankern.
Zuschnitt nach örtlichem Aufmaß und gemäß den
Fassadenverlegeplänen.
Befestigen der Tafeln unter Spannung ist unzulässig.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr
zugänglich sind, müssen dauerhaft korrosionsbeständig
sein. Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht
aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der
Atmosphäre ausgesetzt sind, sind aus nichtrostendem
Stahl mindestens der Qualität der Werkstoff- N r.
1.4301 zu fertigen.
Brandschutzanforderung an Fassadenbauteile:
mind. Brandklasse B1 (schwer entflammbar)
gem. DIN 4102-1;
d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nicht brennend
abtropfend/abfallend)
Die Edelstahl-Unterkonstruktion, EN AW 6063T66,
besteht im Einzelnen aus
- winkelförmigenWandkonsolen, Ausladung 240mm, Höhe
160 mm, Wandrücken 43 mm, Materialdicke 3mm (langer
Schenkel), 4mm (kurzer Schenkel) auf thermischem
Trennelement, Dicke 5 mm, an Stahlbetonwand befestigt,
- vertikal angeordnetenL-Profilen, 45x45mm, Länge 200
mm, an vorstehenden Wandhaltern befestigt,
- speziellen, horizontal angeordnetenHutprofilen, H x
B = 150 x 30 mm, auf vorstehenden L-Profilen
befestigt, Hutprofile hinter der gesamten
Fassadenlänge durchlaufend, zur Aufnahme von
Systemhaltern der Fassadenplatten zur verdeckten
Befestigung
Verankern und ausrichten der Unterkonstruktion auf der
Wandoberfläche entsprechend Genauigkeitsanforderung an
die Ebenheit der Bekleidungsfläche, mit Grenzwerten
für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Anforderungen
DIN 18202 Ausgabe 2019-07 Tabelle 3 Zeile 7.
Beim Ausrichten der Unterkonstruktion auf der
vorhandenen Außenwand müssen Rohbautoleranzen bis zu
20 mm ohne Mehrpreis ausgeglichen werden.
Statische Anforderungen
Die vom Bieter vorgesehene Verankerungskonstruktion
muss eine geräuschfreie Bewegung (Dilatation) der
Elemente erlauben und standsicher ausgebildet sein.
Die auszuführenden Metallbau-Konstruktionen müssen
alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte aufnehmen
und an das Tragwerk des Baukörpers abgeben können.
Durchbiegungen zwischen zwei Auflagerpunkten von
Unterkonstruktionen dürfen die zulässigen Werte nicht
überschreiten. Erhöhte Windsoglasten im Randbereich
erfordern zusätzliche Befestigungs- bzw.
Verankerungsmittel sowie geringere Abstände der
Unterkonstruktion. Fassadenbekleidungen sind maßgenau
und auf Dauer formstabil herzustellen. Hinterlüftete
Bekleidungen sind gem. DIN 4108 und DIN 48516
ausreichend zu be- und entlüften. Die hierfür
notwendigen Öffnungen sind gegen das Eindringen von
Insekten und Kleintieren zu schützen. Die
grundsätzlich verdeckt befestigten und montierten
Elemente müssen Formänderungen infolge
Temperatureinwirkung geräuschfrei an die
Unterkonstruktion abgeben. Einhängekonstruktionen sind
mechanisch so zu
sichern, dass ein ungewolltes Aushängen oder
seitliches Verschieben ausgeschlossen ist.
Die Bekleidung durchdringende oder tangierender
Bauteile, Installationen
u. dgl. sind elastisch abzudichten bzw. mit
gleichmäßig breiter offener Fuge, b = ca. 5 - 10 mm
herzustellen.
Kontaktkorrosion ist beim Zusammenbau verschiedener
Bauteile und -stoffe
durch geeignete Zwischenlagen auszuschalten. Der
Einbau von verdeckten Windschotts erfolgt nach
statischen Erfordernissen bzw. zur Reduzierung der
Lasten
Oberflächenfertige Bekleidungselemente sind
beschädigungs- und verschmutzungsfrei zu montieren.
Befestigungen, die die Dämmebene durchdringen, sind
thermisch zu entkoppeln.
Ausführung der Außen- und Innenecke der UK mit
Windsperre
Edelstahl-UK
VHF aus Keramikplatten - Hochformat
Großformatige, dekorative Fassadenverkleidung aus
Keramikelementen in
vertikaler Verlegung / Hochformat.
Geeignet für nicht sichtbare Befestigung mit
Systemhaltern an Metall-Unterkonstruktion.
Die Unterkonstruktion besteht aus Aluminium und muss
den statischen und bauphysikalischen Erfordernissen
Rechnung tragen. Jedes Element ist mit einzelnen
Systemhaltern an der Unterkonstruktion zu befestigen,
Nach Planungskonzept ist der Einsatz von zwei
unterschiedlichen
Querschnitten (Regel- und Brüstungsmodule) vorgesehen.
Die Profilierung der 2 Typen mit Hohlkammern folgt den
Planvorgaben.
Es dürfen nur Plattenmaterialien angeboten werden, die
die geforderten Querschnitte in der geforderten
Plattenhöhe gewährleisten.
Im Querschnitt sind die Fassadenplatten an den
seitlichen Rändern einem 11 mm starkem Falz versehen.
Im montierten Zustand übergreifen sich die Platten, so
dass die seitlich eingreifenden Halterungen in der
vertikalen Plattenfuge überdeckt werden. Die
Vorderseiten aller Fassadenplatten liegen in der
gleichen Ebene (Toleranzen im Hochbau, DIN 18202,
Tabelle 3, Zeile 7 "erhöhte Anforderungen") und
ergeben ein einheitliches Erscheinungsbild.
An der Ober- und Unterseite sind die Platten ohne Falz
ausgeführt. Die Lagesicherung erfolgt durch
Auflagerung auf der Unterkonstruktion. Dazu werden die
Platten unten von L-förmigen Aluminium-Systemhaltern
gehalten.
Fugenregelmaß: Horizontalfuge 10 mm, bzw. zum
Ausgleich ca. 8 bis 12 mm.
Die vertikalen Fugen werden durch die Überlappung der
Elemente verdeckt.
Die Keramikplatten sind in den Farben,
Oberflächenbehandlungen,
Strukturen, Größen zu liefern, wie in Zeichnungen und
Beschreibungen
festgelegt und dargestellt. Die vorgegebenen Formen,
Geometrien und
Formate sind bindend. Andersartige und nicht
gleichwertige Produkte und
Ausführungen können nicht gewertet werden.
Regelmodul
Fassadenplatten, bestehend aus Keramik-Modulen mit
vertikal gerippter Oberfläche,
Platten-Standardabmessungen:
Breite-gesamt B 400 mm
Ansichtsbreite B 390 mm
Höhen an Gebäude A+B
Regelmodule H 1.620
mm-oberste Ebene-1 Reihe
H 1.270 mm-mittlere
Ebenen-8 Reihen
H 1.290 mm-unterste
Ebene-1 Reihe
BrüstungsmoduleH 535 mm
Höhen an Gebäude C/SPH
Regelmodule H 490
mm-oberste Ebene-1 Reihe
H 1.270 mm-mittlere
Ebenen-3 Reihen
H 1.290 mm-unterste
Ebene-1 Reihe
BrüstungsmoduleH 535 mm
Die Platten in Standardabmessungen werden ergänzt
durch Passplatten, Wechselmodule und Innen- und
Außeneckmodule.
Beschreibung in gesonderten Positionen.
Plattendicke:D 30 mm an der dünnsten Stelle
D
65 mm an der dicksten Stelle
Querschnittsform:
Fassadenplatten mit rechteckiger Grundform bestehend
aus zweischaliger Grobkeramik (Ziegel). Die vordere
und hintere Platte ist mit Stegen in den Langlöchgern
verbunden, Sichtseite mit vertikal geriffelter
Struktur durch ausgeschnittene Kreissegmente, mit
Radius r = 51
mm,
Segmenthöheh = 35 mm,
Kreissehnes = 100 mm.
Die Breite der Hochsicken zwischen den Kreissegmenten
beträgt 30 mm.
Oberflächen Klinkerplatten:
übergreifend für alle Keramikplatten
heller Grundscherben in Sandton, strukturiert
Oberflächenfinish: glänzende Glasur in hellem,
gedeckten Altrosa
Farbton: NCS-Farbton Rosa in Anlehnung zu NCS-Farbe:
S2010-Y80R
Oberfläche: glänzend, teiltransparent
Scherbenrohdichte (Trockenrohdichte)
Mittelwert = 1,80 g/cm³; Kleinstwert = 1,75 g/cm³
In der Farbgebung handelt es sich um einen
Richtfarbton.
Zur Bemusterung sind dem Architekten verschiedene
Farbmuster zur Freigabe vorzulegen. Die Produktion ist
erst nach Freigabe zu starten.
Brüstungsmodul
wie Regelmodul, jedoch mit folgenden
Platten-Abmessungen:
Breite-gesamt b = 400 mm
Ansichtsbreite b = 390 mm
Höhe
h = 535 mm
Plattendicke:45 mm an der dünnsten Stelle
65
mm an der dicksten Stelle
Querschnittsform:
Fassadenplatten mit rechteckiger Grundform bestehend
aus zweischaliger Grobkeramik (Ziegel). Die vordere
und hintere Platte ist mit Stegen in den Langlöchgern
verbunden, Sichtseite mit vertikal geriffelter
Struktur durch ausgeschnittene Kreissegmente, mit
Radius r = 26
mm,
Segmenthöheh = 20 mm,
Kreissehnes = 50 mm.
Die Breite der Hochsicken zwischen den Kreissegmenten
beträgt 15 mm.
Brandschutzanforderung an Fassadenbauteile:
mind. Brandklasse B1 (schwer entflammbar)
gem. DIN 4102-1;
d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nicht brennend
abtropfend/abfallend)
Systemhalter
Systemgebundene Halter in Form eines
T-Profils/L-Profils zur seitlichen und unterseitigen
Fixierung der Platten an der Unterkonstruktion. Jede
Platte muss separat mit Haltern seitlich und an der
Unterseite befestigt werden.
VHF aus Keramikplatten - Hochformat
TECHNISCHE DATEN
AUSRICHTUNG Hochformat
BREITE 150 bis
1.500 mm-
kal
ibiertes Maß in Lochrichtung
HÖHE 150 bis
400 mm-
Ach
smaß quer zur Lochrichtung
SCHERBENROHDICHTEMittelwert= 1,8 g/cm³
Kle
instwert = 1,75 g/cm³
(ge
mäß DIN 105 Teil 4 Keramikklinker)
FLÄCHENBIEGUNG IN LOCHRICHTUNG
Tol
eranz ±0,25% der Länge
FLÄCHENBIEGUNG QUER ZUR LOCHRICHTUNG
Tol
eranz ±0,5% der Höhe
FLÜGELIGKEIT (Spalthöhe bei Vierpunktemessung)
Tol
eranz ±0,25% von Länge+Breite
ZIEGELPLATTEN Frostbeständig gemäß DIN EN 539
Teil 2
AUSSEHEN UND STRUKTURDIN EN 1304
Anh
ang B wird erfüllt
ALLG. BAUARTGENEHMIGUNGZ-10.3-732: vorgehängte
hinterlüftete
Auß
enwandbekleidung
ZERTIFIKATE UND GUTACHTENFrostbeständigkeit, Belüftung
und Hinterlüftung der Konstruktion,
Schallschutz, Wärmeschutz,
Feuerwiderstandsdauer mit
Löschwasserversuch, Radar-Re-
fle
xionsdämpfung und
Witterungsbestän digkeit (SO2)
TECHNISCHE DATEN
die Toleranzen der Vorhangfassade VHFaus Produktions-
und Montagetoleranzen werden nach DIN 18202:2019-07
definiert
Anforderungen gelten für die Bauteile Betonfertigteile
BFT und Keramikplatten,
es sind nur rechtwinklige Grundformen auszubilden,
alle Befestigungen sind unsichtbar auszuführen.
- Maßtoleranzen gem. Tabelle 1
- Winkelabweichungen gem. Tabelle 2
- Ebenheitsabweichungen gem. Tabelle 3, Zeile 7
mit erhöhten Anforderungen
- Fugenbreite und Fugenversatz gem. Tabelle 5
mit erhöhten Anforderungen
Folgende Nennmaße/Sollmaße sind gem.
Ausführungsplanung vorgegeben:
Betonfertigteile BFT-Dachüberstand
Stoßfugen B 15 mm
Betonfertigteile BFT-Dachüberstand, Außen- und
Innenecke
Stoßfugen B 15 mm
mit erhöhtem Planungs-, Herstellungs- und
Montageaufwand
Betonfertigteile BFT-Wandelemente
Fugen, vertikalB 10 mm
Fugen, horizontalB 10 mmuntereinander
Fugen mit Versatz
Betonfertigteile BFT-Wand-Eckelemente
Fugen, vertikalB 10 mm
Fugen, horizontalB 10 mm
mit erhöhtem Planungs-, Herstellungs- und
Montageaufwand
Fugen mit Versatz
Keramikplatten, Wandelemente
Fugen untereinander als verdeckte Kreuzfugen
Fuge, AußeneckeB 14 mm
Fuge, InneneckeB 12 mm
Fugen, horizontalB 10 mmunter Abdeckblechen
Fugen, horizontalB 20 mmoberhalb Abdeckblechen
Fugen, horizontalB 35 mmunterhalb BFT-Dachüberstand
Fugen, horizontalB 25 mmoberh. Abdeckblechen über BFT
im EG
die Toleranzen der Vorhangfassade VHFaus Produktions-
1 ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - VORHANGFASSAD
1
ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - VORHANGFASSAD
bauseits vorab: Aufmaß durch AN Vorhangfassade
erforderlich
- Attika-Entwässerung
- Wasserspeier
- Wandkonsolen für Fallrohrbefestigung
- BFT-Vordach durch AN Rohbau
- Wandkonsolen für Befestigung Pergola/Dachterrasse
über SPH
AN Vorhangfassade:
- Unterkonstruktion Dachüberstand
- Betonfertigteile Dachüberstand
- Konsolen für BFT-Betonfertigteile und Keramikplatten
- Mineralwolle-Dämmung
- BFT-Fassade EG
- Alu-Blech, H-Lisene, Übergang BFT zu Keramik D34.39
- Alu-Blech, Anschluss Vordach D34.38,
inkl.Alu-Blechabdeckung
über bauseitiges BFT-Vordach
- Keramikplatten-Fassade
- Alu-Blech, H-Lisene D34.73 in 1. Reihe
- Keramikplatten
- Alu-Blech, H-Lisene D34.73 in 2. Reihe
- Keramikplatten
- Alu-Blech, H-Lisene D34.73 in 3. Reihe
- Keramikplatten
- durch AN Fensterfassade -> Alu-Fensterbänke
- Alu-Blechverkleidungen Pfeiler+Laibungen+Stürze
Folgende Bauteile erfordern einen erhöhten Planungs-,
Ausführungs- und Montageaufwand:
- BFT-Dachüberstand / Eckelemente
- BFT-Wandelemente unterhalb der auskragenden
bauseitigen BFT-Vordächer
- BFT-Wandelemente / Eckelemente
Der erhöhte Planungs- und Montageaufwand ist in einer
separaten Position
erfasst.
bauseits vorab: Aufmaß durch AN Vorhangfassade
1.4 STUNDENLOHNARBEITEN VORHANGFASSADE- A+B+
1.4
STUNDENLOHNARBEITEN VORHANGFASSADE- A+B+
1.4. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn Vorarbeiter
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen,
Vorarbeiter, Meister
1.4. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
50.00
h
1.4. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen,
Baufacharbeiter/-in
1.4. 3
Stundenlohn Facharbeiter
50.00
h
1.4. 4 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen,
Bauhelfer/-in
1.4. 4
Stundenlohn Helfer
50.00
h
2 BETONFERTIGTEIL-ELEMENTE
2
BETONFERTIGTEIL-ELEMENTE
2.2 GITTERROST-ABDECKUNG - HORIZONTAL - VORD
2.2
GITTERROST-ABDECKUNG - HORIZONTAL - VORD
2.2. 1 D13.51 - Unterkonstruktion Stahl-L-Winkel 150x120x5 mm, verzinkt,
S235 - wandseitig D13.51 - Unterkonstruktion Stahl-L-Winkel 150x120x5
mm, verzinkt, S235 - wandseitig
Unterkonstruktion bestehend aus
Stahlunterkonstruktion L-Winkel 150x120x5 mm
durchlaufend auf wandseitiger Oberseite des
bauseitigen BFT-Vordaches,
verschiedene Einzellängen
L-Winkel auf Oberseite BFT-Vordach kraftschlüssig
verschraubt
Ausführung feuerverzinkt
inkl. sämtl. notwendiger Bohrungen und
Befestigungsmittel.
Alle Teile in Ausführung der Stahlgüte S235, gem.
statischer Erfordernis.
Erf. nachverzinken ist mit einzukalkulieren
herstellen, liefern und einbauen
2.2. 1
D13.51 - Unterkonstruktion Stahl-L-Winkel 150x120x5 mm, verzinkt,
S235 - wandseitig
687.10
kg
2.2. 2 D13.51 - Auflager Stahl-L-Winkel 50x50x4 mm, verzinkt, S235, umlaufend D13.51 - Auflager Stahl-L-Winkel 50x50x4 mm, verzinkt,
S235, umlaufend
Stahlunterkonstruktion L-Winkel 50x50x4 mm,
feuerverzinkt
Querschnitt gem. stat. Bemessung durch AN VHF
umlaufend auf wandseitigem vorbeschriebenen
Stahlwinkel und bauseitigem BFT-Vordach kraftschlüssig
verschraubt,
rechtwinklige Ecken auf Gehrung
verschiedene Einzellängen, Längen = 1,50 m sind nicht
zulässig,
Verschnitt ist mit einzukalkulieren
Knotenbleche gem. stat. Erfordernis
inkl. sämtl. notwendiger Bohrungen und
Befestigungsmittel.
Alle Teile in Ausführung der Stahlgüte S235, gem.
statischer Erfordernis.
herstellen, liefern und einbauen, inkl. nachverzinken
2.2. 2
D13.51 - Auflager Stahl-L-Winkel 50x50x4 mm, verzinkt, S235, umlaufend
472.20
kg
2.2. 3 D13.51 - Auflager Stahl-T-Stege 50x50x6 mm, verzinkt, S235 D13.51 - Auflager Stahl-T-Stege 50x50x6 mm, verzinkt,
S235
Stahlunterkonstruktion T-Stege 50x50x6 mm,
feuerverzinkt
Auflager in Längs- und Querrichtung,
Querschnitt gem. stat. Bemessung durch AN VHF
oberflächenbündig zwischen vorbeschriebenen L-Winkel
verschweißen,
T-Anschlüsse
verschiedene EinzellängenL 1,88/1,105 m-quer
L
1,30/1,565/1,345/1,61/1,59 m-längs
inkl. sämtl. notwendiger Bohrungen und
Befestigungsmittel.
Alle Teile in Ausführung der Stahlgüte S235, gem.
statischer Erfordernis.
herstellen, liefern und einbauen, inkl. nachverzinken
2.2. 3
D13.51 - Auflager Stahl-T-Stege 50x50x6 mm, verzinkt, S235
600.80
kg
2.2. 4 D13.51 - Vordach VD A.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m D13.51 - Vordach VD A.1-Gitterrost, P 330-24/28-2,
Vollrost, verzinkt -horizontal, B ca. 2x0,915 m
Gitterrost, verzinkt-horizontal als Vollrost,
reversibel,
als Abdeckung der Vordächer
Einbauort: A-Ost / A.1
OK Gitterrost +3,195
m üOKFF EG
Planverweis: D13.51+D13.54
Abmessungen:
BFT-VordachB ca. 1,88 m i.L.
Gitterrost B 2x0,915 m
Dicke: D 30 mm
Fugen, umlaufendB 25 mm-aussen
alle Gitterroste mit umlaufender Randeinfassung
Abdeckung bestehend aus:
12 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,30 m
4 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,565 m
keine Ausschnitte
inkl. Befestigung auf Auflager der vorbeschriebenen
Stahl-L-Winkel
und Stahl-T-Stege in separater Position
herstellen, liefern und montieren, inkl. aller
Befestigungsmaterialien,
Randeinfassung und Abstandhalter
inkl. Aussparungen für Regen-Fallleitungen und
Sicherung gegen Windsog
2.2. 4
D13.51 - Vordach VD A.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m
20.00
m2
2.2. 5 D13.51 - VD A.2-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 1,055 m D13.51 - VD A.2-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost,
verzinkt -horizontal, B ca. 1,055 m
Gitterrost, verzinkt-horizontal als Vollrost,
reversibel,
als Abdeckung der Vordächer
Einbauort: A-Süd / A.2
OK Gitterrost +3,195
m üOKFF EG
Planverweis: D13.51+D13.54
Abmessungen:
BFT-VordachB ca. 1,105 m i.L.
Gitterrost B 1x1,055 m
Dicke: D 30 mm
Fugen, umlaufendB 25 mm-aussen
alle Gitterroste mit umlaufender Randeinfassung
Abdeckung bestehend aus:
4 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 1,055x1,30 m
1 Stck. Gitterrost, rechtwinklig, AxB 1,055x1,395 m
1 Stck. Gitterrost,mit Ausschnitt, AxB 1,055x1,395 m
1 Stck. rechtwinkliger Ausschnitt, AxB ca. 0,35x0,17 m
sonst wie vor
2.2. 5
D13.51 - VD A.2-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 1,055 m
8.50
m2
2.2. 6 D13.51 - VD A.3-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m D13.51 - VD A.3-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost,
verzinkt -horizontal, B ca. 2x0,915 m
Gitterrost, verzinkt-horizontal als Vollrost,
reversibel,
als Abdeckung der Vordächer
Einbauort: A-West / A.3
OK Gitterrost +3,195
m üOKFF EG
Planverweis: D13.51+D13.54
Abmessungen:
BFT-VordachB ca. 1,88 m i.L.
Gitterrost B 2x0,915 m
Dicke: D 30 mm
Fugen, umlaufendB 25 mm-aussen
alle Gitterroste mit umlaufender Randeinfassung
Abdeckung bestehend aus:
14 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,30 m
3 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,345 m
1 Stck. Gitterrost,mit Ausschnitt, AxB 0,915x1,345 m
1 Stck. rechtwinkliger Ausschnitt, AxB ca. 0,35x0,17 m
sonst wie vor
2.2. 6
D13.51 - VD A.3-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m
21.60
m2
2.2. 7 D13.51 - VD A.4-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m D13.51 - VD A.4-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost,
verzinkt -horizontal, B ca. 2x0,915 m
Gitterrost, verzinkt-horizontal als Vollrost,
reversibel,
als Abdeckung der Vordächer
Einbauort: A-Nord / A.3
OK Gitterrost +3,195
m üOKFF EG
Planverweis: D13.51+D13.54
Abmessungen:
BFT-VordachB ca. 1,88 m i.L.
Gitterrost B 2x0,915 m
Dicke: D 30 mm
Fugen, umlaufendB 25 mm-aussen
alle Gitterroste mit umlaufender Randeinfassung
Abdeckung bestehend aus:
14 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,30 m
4 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,61 m
keine Ausschnitte
sonst wie vor
2.2. 7
D13.51 - VD A.4-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m
22.50
m2
2.2. 8 D13.51 - VD B.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m D13.51 - VD B.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost,
verzinkt -horizontal, B ca. 2x0,915 m
Gitterrost, verzinkt-horizontal als Vollrost,
reversibel,
als Abdeckung der Vordächer
Einbauort: B-Nord / B.1
OK Gitterrost +3,195
m üOKFF EG
Planverweis: D13.51+D13.54
Abmessungen:
BFT-VordachB ca. 1,88 m i.L.
Gitterrost B 2x0,915 m
Dicke: D 30 mm
Fugen, umlaufendB 25 mm-aussen
alle Gitterroste mit umlaufender Randeinfassung
Abdeckung bestehend aus:
12 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,30 m
4 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,59 m
keine Ausschnitte
sonst wie vor
2.2. 8
D13.51 - VD B.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m
20.10
m2
2.2. 9 D13.51 - VD C.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m D13.51 - VD C.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost,
verzinkt -horizontal, B ca. 2x0,915 m
Gitterrost, verzinkt-horizontal als Vollrost,
reversibel,
als Abdeckung der Vordächer
Einbauort: C-Süd / C.1
OK Gitterrost +3,195
m üOKFF EG
Planverweis: D13.51+D13.54
Abmessungen:
BFT-VordachB ca. 1,88 m i.L.
Gitterrost B 2x0,915 m
Dicke: D 30 mm
Fugen, umlaufendB 25 mm-aussen
alle Gitterroste mit umlaufender Randeinfassung
Abdeckung bestehend aus:
14 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,30 m
4 Stck. Gitterroste, rechtwinklig, AxB 0,915x1,61 m
keine Ausschnitte
sonst wie vor
2.2. 9
D13.51 - VD C.1-Gitterrost, P 330-24/28-2, Vollrost, verzinkt
-horizontal, B ca. 2x0,915 m
22.50
m2
2.2.10 Ausschnitt in Gitterrost, rund, Ø =200 mm Ausschnitt in Gitterrost, rund, Ø =200 mm
runde Ausschnitte in vorbeschriebenen Gitterrosten,
für bauseitige mittige Regenwasser-Fallleitungen
DN = 200 mm
Verortung gem. Ausführungsplan und nach Aufmaß vor Ort
Ausschnitt passgenau herstellen, inkl. runde
Randeinfassung
2.2.10
Ausschnitt in Gitterrost, rund, Ø =200 mm
2.00
St
2.2.11 Aussparung in Gitterrost, rechteckig, AxB ca. 0,35x0,17 m Aussparung in Gitterrost, rechteckig, AxB ca.
0,35x0,17 m
rechteckige Aussparung in vorbeschriebenen
Gitterrosten,
Aussparung im Randbereich,
für Gebäudeversprünge
Einbauort:Vordach VD-A.2+A.3
AxB ca. 0,35x0,17 m
Verortung gem. Ausführungsplan und nach Aufmaß vor Ort
Ausschnitt passgenau herstellen, inkl.Versatz in der
Randeinfassung
2.2.11
Aussparung in Gitterrost, rechteckig, AxB ca. 0,35x0,17 m
2.00
St
Das Material wird für ein technisch und optisch
hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen
Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung
nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN
18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die
entsprechenden Nachweise zu übergeben.
Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen
(auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander),
die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de
unter der Rubrik Unternehmen finden, und die
wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form
o.ä. zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
HARMSEN KOMTEC GMBH
Bitte geben Sie bei all Ihren Angeboten unsere
Anfragenummer an!
Bei Rückfragen bezüglich der Ausarbeitung wenden Sie
sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37
Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 /
99 50 - 10
oder per E-Mail: c.lucas@harmsen-komtec.de
Das Material wird für ein technisch und optisch