Estrich
235 - Flößerstraße 19
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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S GEWERK: Estrich ABGABETERMIN:    siehe Anschreiben BETREFF:    Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 17 Seniorenwohnungen und einer Tiefgarage AUFTRAGGEBER:    Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH Solitudestrasse 49 71638 Ludwigsburg PLANUNG:    Architekturbüro Huppenbauer + Engel, Kochenmühle 2, 70771 Leinfelden-Echterdingen                   Telefon  07157/7379-30, Fax 07157/7379-45, E-Mail: hue@huppenbauer-engel.de BAULEITUNG: Nicolai Chojetzki Margaretenweg 5 71640 Ludwigsburg AUSFÜHRUNG: siehe Anschreiben SUMME BRUTTO  EUR .................................   ungeprüft SUMME BRUTTO  EUR .................................   geprüft ABGABE        Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH Solitudestrasse 49 71638 Ludwigsburg .........................................., den............ .....................................................                                         (Bieter, Stempel und Unterschrift)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
BAUBESCHREIBUNG Die Anlage besteht aus einem  Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Flößerstraße 19 in 74321 Bietigheim-Bissingen, 11 TG-Plätze (davon 6 als Doppelparker) mit insgesamt 17 Wohneinheiten. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus bestehend aus einem unter der Geländeoberfläche liegenden Untergeschoss, ein Sockelgeschoss, zwei Vollgeschossen und zwei Dachgeschossen. Im Sockelgeschoss befindet sich auf der Nordseite (Straßenseite) die Tiefgaragenzufahrt, sowie der barrierefreie Hauseingang. Durch einen Aufzug im innen liegenden Treppenhaus werden alle Geschosse schwellenlos bis max. 2 cm erschlossen. Die Erstellung des Hauses erfolgt in Massivbauweise. Das Dach wird als gedämmte Holzkonstruktion im Bereich der Satteldächer ausgeführt. Das Gebäude erhält eine gedämmte Putzfassade, ausgeführt als Wärmedämmverbundsystem nach Angaben der Bauphysik. Das Farbkonzept wird vom Bauherren festgelegt (vorgesehen sind sandfarben). Das Satteldach (Holzbauweise) erhält eine Eindeckung mit Dachsteinen aus Betonwertstoff, Farbe nach Wahl des Bauträgers. Der Dachbereich der Giebel wird mit Titanzink verkleidet. Das Baugrundstück wird optimal ausgenutzt, hierauf ist die Art der Baustelleneinrichtung abzustimmen und evtl. Mehraufwände (Miete an Nachbarn, Straßensperrungen etc.) in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ansichten: Ansicht Nord Ansicht Ost Ansicht Süd
BAUBESCHREIBUNG
1 GEWERK ESTRICH
1
GEWERK ESTRICH
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Folgende Vorschriften sind zu beachten: DIN   1 164-1 Zement, Zusammensetzung + Anforderungen DIN   1 179 Körnung für Sand + Kies DIN   4 108 Wärmeschutz im Hochbau DIN   4 109 Schallschutz im Hochbau DIN   4 208 Anhydritbinder DIN 16 945 Kunstharze DIN 18 353 Estricharbeiten DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau DIN 18 164 + 18 165 Dämmstoffe im Hochbau DIN 18 560 Estriche im Bauwesen DIN 52 210 Bauakustische Prüfung 1. Im übrigen sind die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke und die Vorbidingungen und Hinweise für die Verlegung schwimmender Estriche, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, zu beachten. Es sind ausschließlich Dämmstoffe mit RAL-Gütezeichen der Bestimmungen der Gütegemeinschaft Hartschaum e.V. bzw. der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.  zu verwenden. Vor Beginn der Arbeiten sind die Rohböden zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Später vorgebrachte Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Biegezugfestigkeit, Druckfestigkeit und Dicken nach DIN 4 109, Bl. 4. Estrichmörtel müssen in Zwangsmischern gemacht werden, bei einem Zementgehalt von ca. 400 kg/cbm, bezogen auf den fertig verarbeiteten Mörtel. Die Estriche müssen planeben abgezogen, abgerieben sowie geglättet werden und für die unmittelbare Verlegung von Bodenbelägen aller Art geeignet sein. Die Toleranzgrenzen nach DIN sollten unterschritten werden. Auf Verlangen der Bauleitung ist vor Ausführungsbeginn ein Flächennivellement der Rohdecken vorzunehmen. Das Aufbringen von ausnivellierten Materialleisten wird nicht besonders vergütet. Die Oberfläche der Estrichböden muß so beschaffen sein, daß Nachfolgehandwerker bei normaler Benutzung keine Trittschallbeschädigungen verursachen können. Die Steife des Estrichs sollte zwischen "erdfeucht" und "weich" liegen. Das Aufsteigen von Anmachwasser an die Oberfläche und damit verbundene Absandung der Oberflächen sind zwingend zu vermeiden. Berechtigte Forderungen des Bodenbelagsausführenden für zusätzliche Spachtelungen bzw. Schleifarbeiten von nicht einwandfreien Estrichoberflächen, werden dem Auftragnehmer in rechnung gestellt, falls er die Mängel nicht innerhalb einer Frist von 6 Werktagen selbst behebt. Die notwendigen eingeschnittenen Fugen zur Verhinderung der Schwindrissbildung sind in genügender Anzahl im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht anzulegen (Flächen max. 20 qm). In jedem Fall sind an allen Türen und bei Einzellasten wie z.B. Badewannen o. vergleichbarem Fugenschnitte notwendig. Die angelegten Fugen sind im Nachgang zu verharzen. Schräfugen sind nicht zulässig. Dämmschichten sind im Verband zu verlegen und dicht zu stossen. Bei mehreren Lagen muß eine Fugenüberdeckung gewährleistet sein. Stöße bei Dämmplatten und Überbrückungen mit Asphaltpapier sind so auszuführen, daß keine Schallbrücken entstehen können. Unter den Anschlagschienen ist die Dämmschicht durchzulegen. Dämmschihcten in den Vorplätzen sind erst nach der Estrichverlegung in den übrigen Räumen zur Vermeidung von unzulässigen Zusammendrücken und Beschädigung beim Estrichtransport einzubringen. Abdeckung der Dämmstoffe mit einer nackten Bitumenpappe o. glw. entsprechend DIN 4 109, die Abdeckung ist an den Anschlüssen bis auf Höhe der Randisolierung hochzuziehen  und die einzelnen Bahnen müssen sich an den Stößen ausreichend, jedoch mind. 80 mm überlappen, In den Bädern mit Bodenablauf sind zur Abdeckung der Dämmschichten nur Polyäthylenfolien 0,2 mm dick an einem Stück ohne Fugen auszuführen, die wiederum seitlich über die Randstreifen und Bodenabläufe hochzuziehen sind. Ausgelegte Dämmschichten und Abdeckfolien, sowie bei Fußbodenheizungen ausgelegte Heizschlangen, dürfen nur über Bohlen oder ähnliche Hilfsmittel begangen werden. Der Estrich über Rohrleitungen ist mit Drahtarmierungsmatten (AKS) ausreichend zu bewehren. Abläufe und Rohre jeder Art dürfen keine direkte Berührung mit dem Estrich haben. Die Anschlussstellen sind solide mit Dämmstoffen zu verwahren. Zum Leistungsumfang gehört außerdem: Das Anlegen der erforderlichen Dehnfugen einschl. Verspachtelung oder Verguß derselben. Lage und Abstände sind mit der Bauleitung festzulegen. Der bauseitig verlegte, geklebte Belag darf im Dehnfugenbereich keine Eindrücke erhalten. Das Verwahren von Metall- oder Konstruktionsteilen, wenn Materialien angeboten werden, die korrosionsfördernd sind. Das Herstellen aller Anschlüsse an Fensterwände, Heizungsrohre, Stützen, Bodenkanäle, Schienen usw. Irgendwelche Erschwerniszuschläge werden nicht vergütet. Das Verlegen sämtlicher bauseits gelieferten Metallteile, Rahmen, Anschlagschienen, Anker usw., einschl. Verwahrung und Reinigung derselben. Die einwandfreie Entfernung von Verschmutzungen und Beschädigungen sofort nach Been- digung der Arbeiten. Die Pflege des Estrichs, jenach Witterung, obliegt dem Auftragnehmer eigenverantwortlich. Nachbehandlung des frisch eingebauten Estriches, Verhinderung gegen zu schnelles Austrocknen, eventuell Abdecken mit Plastikfolie oder Feuchthalten, muß sorgfältig erfolgen und wird nicht besonders vergütet. Durch eine einwandfreie Nachbehandlung muß die Gefahr der Rissbildung, Druckfestigkeitsminderung und die Abriebfestigkeitsminderung (Absanden) vermieden werden. SCHALLSCHUTZ Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für ein Trittschallschutzmaß (TSM) von mindestens + 28 dB (gemessen unmittelbar nach Fertigstellung). PE-Schaumrollrandstreifen 5 mm dick mit Folienlasche bei Trittschalldämmplatten aus Polystyrol oder Mineralwollerandstreifen 10 mm dick auf die Rohdecke gestellt bei Trittschaldämmplatten aus Mineralfaser, sind an sämtlichen Bauteilen, Türzargen usw. durchzuführen. Rohre und Bodentrennschienen müssen mit einem ca. 3 mm dicken, selbstklebenden PE-Schaumrollstreifen als Randisolierung versehen werden. Sind Verputz oder Wandplatten nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich die Versatzstelle nicht in der Estrichstärke, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Schaumstoffstreifen als einwandfreies Widerlager für die abgewinkelten Randstreifen aufgefüttert werden. Seitlich aufgestellte Trennstreifen sind nach Abschluß der Arbeiten 10 mm über OK Estrich abzuschneiden. ABRECHNUNGSRICHTLINIEN Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Nebenleistungen nach VOB/B DIN 18 353 Pkt. 4.1 bis 4.1.5, sowie besondere Leistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzuklakulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind, insbesondere sind folgende Leistungen bzw. Faktoren in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschl. Transport,   Transporteinrichtungen, Geräte und der Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials; - Verschnitt; - Schutz gegen rasches und ungleichmässiges Austrocknen; - Reinigen des Untergrundes der Verlegeflächen; - Ausführung von Randdämmstreifen   (diese werden nicht gesondert vergütet) - Ausbildung von Trenn- und Dehnfugen; - Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an allen Bauteilen         und   Einrichtungen jeder Art; - Sicherung  von Insatllationen, vor allem soweit diese auf dem Untergrund ver      legt sind; - Wiedereinbau von Abschrankungen; - Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen. Das Aufmaß erfolgt nach den Werkplänen, wobei die Rohbaumasse zugrundegelegt werden. Estriche, Dämmschichten, Bitumenpappen, Folien und Bewehrungen werden nach qm abgerechnet, wobei die Grundfläche des belegten Untergrundes maßgebend ist.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1.1 ESTRICHE
1.1
ESTRICHE
1.2 STUNDENLOHN- & REGIEARBEITEN
1.2
STUNDENLOHN- & REGIEARBEITEN