Estricharbeiten
alfredu
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation Projekt: Alfred-Delp-Ring 2+3+4 - Errichtung einer Wohnanlage in             2 Bauabschnitten mit 95 WE Standort: Alfred-Delp-Ring, 99087 Erfurt Bauherr: Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt Architekt archiZaesur Architekten und Sachverständigenbüro Architekt Dipl.-Ing. Stefan Bischopink Neutorstr. 35 55116 Mainz Ausschreibung/ Bauüberwachung: Planwelt Partnerschaft mbB Ing. T. Schaubs und Arch. J. Knoth An der Kalkreiße 8 in 99085 Erfurt mail@planwelt.com Ansprechpartner für Bauleitung und Ausschreibung ist: Dipl.-Ing. Torsten Schaubs Energiestandard: KfW 40 NH In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für beide Bauabschnitte zu bewerben. Bauherr ist die Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG. Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen! Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Roter Berg im Erfurter Norden. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Am Roten Berg / August-Fröhlich-Straße und eine eigene Baustrasse im nördlichen Bereich des Baugebietes. Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Häusern aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Häuser zeitversetzt anbieten kann. Die Gebäude Haus 1+ Haus 3 sind nicht unterkellert, Haus 2 hat einen Technikkeller welcher alle 3 Häuser versorgt. Alle Gebäude erhalten 5 Obergeschossen aus Kalksandstein mit vorgesetzter Holzfassade Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge. Die Gebäude erhalten Loggien/ Freisitz.
01 örtliche Situation
02 Planfred- Planradar Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com: Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....) werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com hinterlegt und verwaltet. Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet. Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert. Es besteht ein vollständiger Zugriff auf die baufreigestellte Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken. Der AN muss alle vom Ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B. Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann. Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen. Hinweis zur Verwendung von Planradar.de: Durch den Bauherren wird zur Baustellenbetreuung die APP Planradar verwendet. Für die Handwerker/AN ist die baubegleitenden Verwendung zwingend vorgeschrieben. Es fallen KEINE Kosten für diese Verwendung an. Der AN ist verpflichtet eine E-Mailadresse zur Eintragung in die APP bereitzustellen. Alle den AN betreffenden Vorgänge, Anweisungen, Mängelanzeigen u.ä. sind zeitnah zu bearbeiten und im Mangelfall mit Foto als erledigt abzumelden. Auf Wunsch erfolgt eine Einführung in die APP durch den Bauherren.
02 Planfred- Planradar
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten. Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten. Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen. Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant: \ Bodenbeläge \ Verlegewerkstoffe \ Kleb- und Dichtstoffe \ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen \ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff \ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz \ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes \ Holzwerkstoffplatten \ Bauprodukte auf Bitumenbasis \ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen \ Dämmstoffe \ Bauprodukte haustechnischer Installationen 2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlicht werden \ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer \ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 Ausführungszeiten Bauzeit für die Estrich: voraussichtlich Haus 2 Schweißbahn Bodenplatte Juni2026 Grunddämmung+ Estrich 11.11.2026 bis 09.12.2026 Haus 1 Schweißbahn Bodenplatte Juli 2026 Grunddämmung+ Estrich 24.02.2027 bis 25.03.2027 Haus 3 Schweißbahn Bodenplatte September 2026 Grunddämmung+ Estrich 12.04.2027 bis 17.05.2027 =================================
04 Ausführungszeiten
ZTV alle Gewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen: Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganztägig durch einen deutsch sprechenden Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen. 1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen. 1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. 1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,1%), BE-Fläche (0,2%), Bauwärme (0,4%), Videoüberwachung der Baustelle (0,15%) und die Toilettennutzung (0,2%) verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,55 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen. Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat. Besonderer Abrechnungshinweis: - Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %, - Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnung bis Vorlage Bankbürgschaft 5 %, - Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw. Zahlungsplan 1.11 Die VOB in Ihrer aktuellen Fassung, die für das jeweilige Gewerk geltenden DIN-Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart. 1.12 Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht.
ZTV alle Gewerke
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Bundesverband Leichtbeton e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., InformationsZentrum Beton GmbH, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. die Messung der Restfeuchte, die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche Gefälles, das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1 Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2 Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.3 Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.4 Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.5 Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.6 Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 3.1.7 Wannen und Duschen Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von inden Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen. 3.1.8 Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. 3.1.9 Fugen und Anschlüsse Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerelastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sollen unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen ausgeführt werden. 3.1.10 Rutschhemmung von Oberflächen Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche, mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Estricharbeiten
01 Vorbereitung, Sperrschichten, Ränder, Fugen
01
Vorbereitung, Sperrschichten, Ränder, Fugen
01.001 Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung Untergrund von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. trocken durch kehren und saugen reinigen und angefallenen Schmutz beseitigen. Einbauort: Wohnungen, Nebenräume, Treppenhaus
01.001
Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung
4,384.36
m2
01.002 Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm Dampfbremse aus PE-Folie, d= mind. 0,2 mm, mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteil aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Beanspruchung: gering (bspw. geringe Restfeuchte) Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf  Dämmschicht Einbauort: Decke über KG
01.002
Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm
O
297.60
m2
01.003 Bauder Kaltklebende Bahn Bauder Kaltklebende Bahn, Abdichtung auf nichtunterkellerter Bodenplatte. mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. 15cm Wandaufkantung. teilweise Haus 2 Haus 1+3 sowie im KG Haus2
01.003
Bauder Kaltklebende Bahn
O
1,162.88
m2
01.004 Dampfsperre, PYP G 200 S4 Al 0,1 Dampfsperre aus einer Lage Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe- und Aluminiumeinlage, mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. 15cm Wandaufkantung. Leistungsbestandteile Voranstrich Dampfsperre Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteil aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht Beanspruchung: Hoch (gem. DIN 18533) Material: Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe-/Aluminiumeinlage PYP G200 S4 Al 0,1 gem. DIN EN 13969 Verlegeart: vollflächig verschweißt Einbauort: Bodenplatten, KG
01.004
Dampfsperre, PYP G 200 S4 Al 0,1
1,162.88
m2
01.005 Randdämmstreifen PE-Schaum Randdämmstreifen PE-Schaum Dicke 8mm, Höhe 180mm liefern und fachgerecht verlegen. Einbauort: Wohnungen, Nebenräume
01.005
Randdämmstreifen PE-Schaum
4,850.92
m
01.006 Randabstellung, Podeste, h=20 cm Estrichabstellung an freien Deckenrändern, Treppenpodesten etc. Befestigung  der Schalung auf Rohdecke. Höhe der Schalung bis 20 cm
01.006
Randabstellung, Podeste, h=20 cm
O
41.21
m
01.007 Estrichaussparung an Duschen herstellen Herstellen der Kanten offenbleibender Aussparungen im Estrich, Querschnitt rechteckig, Ausführung gemäß Zeichnung. Einbauort: Duschen 1,5x1,5m
01.007
Estrichaussparung an Duschen herstellen
O
97.00
St
01.008 Estrichbewegungsprofil als Estrichfugen-Bewegungsprofil für den vertikalen Einbau aus Material: Kunststoff Fugenfarbe: betongrau Profillänge: 3,0m Profilhöhen: nach Estrichdicke Fugenbreite: 8,0mm - Aufnahme von Druck-, Zug- und Scherspannungen - witterungs- und lichtbeständig - pilz- und bakterienresistent - weitgehend beständig gegen Laugen und Säuren mit kombiniertem Hart- und Weich-Kunststoff, welcher für die Erstellung von Dehnfugen bei Estrichteilflächen und gleichzeitig als Auflage zum Abziehen der Estrichfläche dient, liefern und unter Berücksichtigung der Anwendungs- und Verarbeitungshinweise des Herstellers fachgerecht einbauen. einschl. Höhenverstaz bei unterschiedlichen Estrich-/ Belagshöhen Einbauort: Türbereich Bad/Flur, u.ä.
01.008
Estrichbewegungsprofil
110.00
m
01.009 Dehnfuge schneiden, Estrich Dehnfuge per Kellenschnitt bei Erhärtung des Estrichs schneiden. Fugenbreite: min.5 mm Fugentiefe : bis OK Dämmung
01.009
Dehnfuge schneiden, Estrich
O
110.00
m
01.010 Dehnfuge verharzen, Estrich Dehnfuge nach ausreichender Trocknung des Estrichs verharzen. Fugenbreite: 5-10 mm Fugentiefe : bis OK Dämmung
01.010
Dehnfuge verharzen, Estrich
O
110.00
m
01.011 Messstellenmarkierung Messstellenmarkierung zur Ermittlung der Restfeuchte eines Heizestrichs anlegen
01.011
Messstellenmarkierung
114.00
St
01.012 Anschluss Schweißbahn an KG-Rohre Herstellen eines fachgerechten, wasserdichten Anschlusses der Bitumenschweißbahn (z.B. aus Position 01.004) an aus der Bodenplatte herausragende KG-Rohre. Die Leistung umfasst das passgenaue Zuschneiden der Schweißbahn, das Hochführen der Abdichtung am Rohr und die dauerhaft dichte Verklebung bzw. Verschweißung. Je nach System sind passende Manschetten oder flüssige Dichtstoffe zu verwenden, um eine hinterlaufsichere Anbindung zu gewährleisten. Ausführung: Gemäß Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik. Rohrdurchmesser: Alle gängigen Durchmesser (z.B. DN 100/150). Abrechnungseinheit: pro Stück (je Rohrdurchführung).
01.012
Anschluss Schweißbahn an KG-Rohre
164.00
St
02 Dämmungen
02
Dämmungen
Wohnungen Nutzklasse 2 kN/m² das auslegen der Dämmung erfolgt in Abstimmung mit dem Heizungsbauer
Wohnungen
02.001 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 60 mm, Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung. liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen, auf der Rohdecke flächig verlegen. Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten Einbauort: Wohnungen 1.OG alle #
02.001
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm
966.36
m2
02.002 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 70 mm, Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung. liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen, auf der Rohdecke flächig verlegen. Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten Einbauort: Wohnungen 2.+3.OG
02.002
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm
1,717.18
m2
02.003 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 150mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 150 mm, Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung. liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen, auf der Rohdecke flächig verlegen. Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten Einbauort: Haus2 KG
02.003
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 150mm
237.00
m2
02.004 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 250mm EG Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 250 mm, Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung. liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen, auf der Rohdecke flächig verlegen. Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten Einbauort: Wohnungen EG alle
02.004
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 250mm EG
1,145.80
m2
02.005 Mehrkosten für zusätzliche Dämmung Mehrkosten für zusätzliche Dämmung je 1cm/m²;
02.005
Mehrkosten für zusätzliche Dämmung
O
500.00
m2
02.006 Minderkosten für zusätzliche Dämmung Minderkosten für zusätzliche Dämmung je 1cm/m²;
02.006
Minderkosten für zusätzliche Dämmung
O
500.00
m2
Nebenräume-Treppenhaus-Flure Nutzklasse 5 kN/m² das auslegen der Dämmung erfolgt in Abstimmung mit dem Heizungsbauer Räume ohne Fußbodenheizung
Nebenräume-Treppenhaus-Flure
02.007 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 60 mm, Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung. liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen, auf der Rohdecke flächig verlegen. Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten Einbauort: TRH 1.OG
02.007
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm
84.00
m2
02.008 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 70 mm, Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung. liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen, auf der Rohdecke flächig verlegen. Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten Einbauort: TRH 2.+3.OG; Treppenpodeste
02.008
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm
230.40
m2
02.009 Trittschalldämmung EPS 045 ds sg, D 35mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, lotrechte Nutzlast bis 5kN/m², als Platte, Lieferdicke 35mm, Stufe der Zusammendrückbarkeit ≤  2mm, ds ≤  20 MN/m³, Wärmeleitfähigkeit 0,045W/m²K, geringe Zusammendrückbarkeit -sg, Anwendungsgebiet auf Wärmedämmschicht als Unterlage für Estrich, hygienisch geeignet Einbauort:
02.009
Trittschalldämmung EPS 045 ds sg, D 35mm
398.00
m2
02.010 Estrichdämmbahn REGUPOL sound, D 17mm Estrichdämmbahn REGUPOL sound 17 (1-lagig)  liefern und verlegen einer Trittschalldämmung entsprechend den Herstellervorschriften. Trittschalldämmbahn aus PUR-gebundenen Gummifasern, Unterseite profiliert, Oberseite kaschiert. Dicke: 17 mm maximale Dauerlast: 50 kN/m² dynamische Steifigkeit st: ≤ 19 MN/m³ Zusammendrückbarkeit c: ≤ 2 mm Trittschallverbesserung im System: ΔLw ≥ 26 dB Die Estrichdämmbahn ist gestoßen zu verlegen und in den Stößen mit geeignetem Klebeband miteinander zu verkleben, um Schallbrücken zu vermeiden. Fabrikat: REGUPOL Estrichdämmbahn Typ: sound 17 oder gleichwertig Einbauort: Treppenpodeste
02.010
Estrichdämmbahn REGUPOL sound, D 17mm
O
62.40
m2
03 Estrich
03
Estrich
Wohnungen Heizestrich 65mm bei Bodenfliesen 70mm bei Vinylboden
Wohnungen
03.001 Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S70-H50 Heizestrich DIN 18560-2 als Zementestrich CT, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Ebenheitsanforderungen DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tab. 3 Zeile 4, als Estrich auf Dämmschicht, lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m2, Druckfestigkeitsklasse C25 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813, Bauart A, Heizrohrdurchmesser 20 mm, Estrichnenndicke: 70 mm, zur Aufnahme von Bodenbelägen Oberfläche maschinell glätten. Einbauort: Wohnräumen mit Vinylbelag
03.001
Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S70-H50
3,261.30
m2
03.002 dito jedoch CT-C35-F5-S70-H50 dito jedoch  CT-C35-F5-S70-H50
03.002
dito jedoch CT-C35-F5-S70-H50
O
3,261.00
m2
03.003 Mehrdicke D 5mm Zulage zu Vorposition 03.001 Mehrdicke des Estrichs je 5 mm Dicke
03.003
Mehrdicke D 5mm
O
250.00
m2
Bäder Heizestrich 65mm bei Bodenfliesen 55mm im Duschbereich
Bäder
03.004 Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S65-H45 Heizestrich DIN 18560-2 als Zementestrich CT, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Ebenheitsanforderungen DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tab. 3 Zeile 4, als Estrich auf Dämmschicht, lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m2, Druckfestigkeitsklasse C25 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813, Bauart A, Heizrohrdurchmesser 20 mm, Estrichnenndicke: 65 mm, zur Aufnahme von Fliesenbelägen Oberfläche maschinell glätten. Einbauort: Bäder mit Bodenfliesen
03.004
Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S65-H45
O
512.55
m2
03.005 dito jedoch CT-C35-F5-S65-H45 dito jedoch  CT-C25-F4-S65-H45
03.005
dito jedoch CT-C35-F5-S65-H45
512.55
m2
03.006 Gefälleestrich, Zulage Zulage zu Position zuvor Gefälleestrich einbringen, Abläufe und Rinnen aussparen Zementestrich aus der Position zuvor als Gefälleestrich einbringen und Aussparungen für Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen vorsehen. Gefälleestrichflächen, Position der Rinnen und Abläufe, Höhenangaben und Größe der Gefälle sind dem Ausführungs-/Detailplan zu entnehmen. Erforderliches Gefälle: 2,0 % Mindestgefälle nach: "Richtlinien für den Bäderbau" (KOK-Richtlinie) des Koordinierungskreises Bäder Die Erstellung eines Gefälleplanes mit  Entwässerungen hilft, Probleme mit Höhen und Schäden  zu vermeiden. Gefälle 65 auf 55mm Einbauort Duschen mit Bodenfliesen
03.006
Gefälleestrich, Zulage
213.75
m2
03.007 Mehrdicke D 5mm Zulage zu Vorposition 03.004 Mehrdicke des Estrichs je 5 mm Dicke
03.007
Mehrdicke D 5mm
O
150.00
m2
Treppenhäuser Treppenhäuser
Treppenhäuser
03.008 Trennlage, PE-Folie 0,2mm Trennlage aus PE-Folie, d= mind. 0,2 mm, mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung. Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteil aufsteigende Feuchtigkeit während der Austrocknung Beanspruchung: gering (bspw. geringe Restfeuchte) Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf  Dämmschicht Einbauort: Treppe/ Flure
03.008
Trennlage, PE-Folie 0,2mm
378.93
m2
03.009 Zementestrich CT-C35-F5-S55 Zementestrich DIN 18560 CT, als Estrich auf Dämmschicht, lotrechte Nutzlast bis 3 kN/m2, Druckfestigkeitsklasse C35 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F5 DIN EN 13813, Estrichnenndicke 55 mm, Oberfläche maschinell glätten. Einbauort: Treppenpodeste
03.009
Zementestrich CT-C35-F5-S55
378.93
m2
03.010 Mehrdicke D 5mm Zulage zu Vorposition Mehrdicke des Estrichs je 5 mm Dicke
03.010
Mehrdicke D 5mm
O
40.00
m2
03.011 Sauberlaufsystem Alu Streifen Rauhaarrips Brstenleisten Alu Sauberlaufsystem, Träger aus Aluminium, Stegabstand 5mm, mit Streifen aus Rauhaarrips, mit Bürstenleisten, mit Rahmen aus Winkelprofilen aus Aluminium; Rahmenhöhe 25 mm, B=1,00m, L=2,00m, liefern und im Estrich einbauen. incl. glätten der inneren Estrichfläche Angebotenes Fabrikat _______________________ Bietereintrag
03.011
Sauberlaufsystem Alu Streifen Rauhaarrips Brstenleisten Alu
O
4.00
St
Zusatzmittel Zugabe erfolgt auf Anweisung der Bauleitung abhängig vom Bautenstand.
Zusatzmittel
03.012 Estrich-Zusatzmittel, schnelles Ausfheizen Estrich-Zusatzmittel, schnelles Aufheizen Berolith M94 o.glw. liefern und dem Frischestrich zugeben, um ein schnelleres Aufheizen zu ermöglichen. Einbauort: Wohnungen für 1. Geschoss je Haus z.B. Berolith M94 o.glw
03.012
Estrich-Zusatzmittel, schnelles Ausfheizen
4,151.00
m2
03.013 Estrich-Schnellhärter, Zulage Estrichzusatzmittel als Schnellhärter dem Zementestrich beigeben, als Zulage. Dosierung gemäß Herstellerangaben. Aufheizen nach 3 Tagen Belegreife nach Funktionsheizen incl. 1-2 CM-Feuchtemessungen je Geschoss. Hersteller- und Verarbeiterfreigabe zum Belegen Produkt zB. Quick Q1 ____Quick Q1_____________________ angebotenes Fabrikat vom Bieter Einbauort: Freigabe Bauleitung
03.013
Estrich-Schnellhärter, Zulage
O
100.00
m2
03.014 Schnellen Leichtestrich im Verbund einbringen Schneller Leichtausgleichsmörtel im Verbund einbringen, z.B. UZIN SC 914 Turbo; Untergründe ausgleichen mit im Werk vorgemischtem Leichtausgleichsmörtel UZIN SC 914 Turbo oder gleichwertig und im Verbund nach Angaben des Herstellers einbauen. einschl. Grundierung und Randdämmstreifen Leichtausgleich im Mittel: 100 mm einzubauende Nenndicke: 100 mm im Mittel Einbauort: Freigabe Bauleitung
03.014
Schnellen Leichtestrich im Verbund einbringen
O
72.00
m2
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.001 Estrichleger Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
04.001
Estrichleger Vorarbeiter
O
10.00
h
04.002 Estrichleger Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
04.002
Estrichleger Facharbeiter
O
15.00
h
04.003 Estrichleger Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
04.003
Estrichleger Helfer
O
20.00
h