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PROJEKT VORBEMERKUNGEN
Projekt-Vorbemerkungen
1 Allgemeine Angaben zum Objekt
1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt:
Oberschule "Philipp Hacker"
Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau
1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten
Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der
individuelle Bedarf der AN ist bei der Bauleitung anzumelden. Stellplätze für
Bauwagen und Container sowie Lagermöglichkeiten sind auf der zentralen
Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch
die Bauleitung.
1.3 Baustellenerschließung
Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über
das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst
insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von
Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß
den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig
auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der
Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt.
1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit
Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet,
eigenständig auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Bauschutt, Abfälle und
Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfallzeitpunkt zu
beseitigen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und
Sauberkeit unzumutbare Zustände eintreten, dann organisiert die Bauleitung
auf Kosten der dann am Bau beteiligten AN die erforderlichen Aktivitäten zur
Beseitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor
möglichen Fremdeinwirkungen und Schäden zu schützen, dto. die Arbeiten der
übrigen am Bau beteiligten AN.
2 Angaben zur Angebotsbearbeitung
Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die
Angebotsabgabe bilden Grundrisspläne, Schnitte und Detailzeichnungen der
Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim
Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor.
Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor
Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell-
und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem
Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen.
Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und
sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert
ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der
Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen:
- Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und
Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw.
Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.
- Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den
Geschossen, Be- und Entladeprozesse, Aufwendungen zur Lagerung.
- Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen
sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln.
- Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die
kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und
Verpackungsmaterial.
- Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert
ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung,
behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw.
Betreiberdokumentationen.
- Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen,
sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie
des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden.
- Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und
ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren
Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses
vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige
Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden
angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen.
Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden
Leistungsverzeichnis nicht enthalten, jedoch zur kompletten Ausstattung
notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zusatzangebot
aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen.
Nebenangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und
entsprechenden Erläuterungen.
Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu
benennen.
3 Hinweise zur Baudurchführung
3.1 Arbeitsschutz
Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und
sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem
Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich.
Für die Koordinierung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle
setzt der Auftraggeber entsprechend Baustellenverordnung einen
Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Arbeiten sind dem
Sicherheitskoordinator und der Bauleitung rechtzeitig anzukündigen.
3.2 Bauarbeiten
Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und
Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die
Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln
der Technik und Baukunst gilt als vereinbart.
Entsprechend der Brandenburgischen Verordnung über Anforderungen an
Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur
bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bauprodukte und Bausysteme
einzusetzen und Bauverfahren anzuwenden. Auflagen der örtlichen bzw.
territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten.
Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres
als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat
auf Grundlage der Ausführungszeichnungen eigene Mengenermittlungen
durchzuführen.
Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten
auf der Baustelle zu informieren.
Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um
einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie
vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern.
Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw.
über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten
weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme
die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung
triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu.
Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur
Sicherung eines zügigen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau
beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine
eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung berührt
oder erforderlich werden.
Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der
Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und
Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst
nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durchzuführen.
Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der
Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen ist.
Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den
vom Auftraggeber ausgewiesenen Stellen gestattet.
Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder
Bauschutt auf dem Gelände ist strengstens untersagt.
Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu
überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener
Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teilnahme eines Vertreters des
Auftraggebers an diesen Messungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner
Verantwortung.
Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur
Bemusterung vorzulegen.
3.3 Abnahme
Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der
Leistungen erfolgen. Auf eine sorgfältige Ausführung wird besonders Wert
gelegt.
Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage
einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus:
- Fachunternehmererklärung
- Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit
Angaben der Hersteller und bauaufsichtlichen Zulassungs-Nummern und
Produktinformationen
- Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen
- Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate,
Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch
die Bauleitung. Die rechtsverbindliche Abnahme wird als förmliche Abnahme
auf der Baustelle durchgeführt.
- Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart.
Zwischenabnahmen, besonders die Abnahme durch nachfolgende Arbeiten
verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
06 Zimmererarbeiten
06
Zimmererarbeiten
ZIMMERERARBEITEN - Titelvorbemerkungen ZIMMERERARBEITEN - Titelvorbemerkungen
BESONDERE HINWEISE
Geltungsbereich / Ausführungsgrundlagen
Für Zimmerer- und Holzbauarbeiten gelten die Bestimmungen der VOB, insbesondere:
- VOB/C - ATV DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten)
- ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art)
sowie die einschlägigen Normen und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere:
- DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) inkl. Nationalem Anhang,
- DIN EN 14080 (Brettschichtholz),
- DIN EN 338 / DIN EN 14081 (Konstruktionsvollholz),
- DIN 68800 (Holzschutz),
- DIN 1052 (soweit im Bestand / Detailregelungen noch
einschlägig),
- Herstellervorgaben und Systemzulassungen (z. B. ETA), soweit
erforderlich.
Maßgebend sind die Ausführungspläne, Detailzeichnungen, statische Unterlagen sowie die Leistungsbeschreibung.
Werk- und Montageplanung / Prüfunterlagen
Der Auftragnehmer hat - soweit vertraglich geschuldet - auf Grundlage der Ausführungsplanung die erforderliche Werk- und Montageplanung (z. B. Abbundpläne, Montageabläufe, Verbindungsmittelpläne) zu erstellen.
Sofern eine prüfpflichtige Konstruktion vorliegt, sind die Unterlagen rechtzeitig vor Ausführung dem zuständigen Prüfingenieur / Prüfstatiker zur Prüfung vorzulegen.
Koordination / Schnittstellen
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der Bauleitung sowie den angrenzenden Gewerken (insbesondere Dachabdichtung, Dachdeckung, Klempnerarbeiten, Fassadenanschlüsse) abzustimmen.
Erforderliche Aussparungen, Anschlüsse, Befestigungs- und Anschlussdetails sind gemäß Planung auszuführen.
Verbindungsmittel / Korrosionsschutz
Alle Verbindungsmittel, Befestigungen, Abhängungen, Abstandshalter und Metallbauteile sind entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen auszuführen.
Metallteile sind entsprechend der Beanspruchung und Nutzung mit geeignetem Korrosionsschutz auszuführen (z. B. Verzinkung / Edelstahl), soweit in den Positionen nicht anders geregelt.
Holzschutz
Der Holzschutz ist gemäß DIN 68800 auszuführen. Es gilt grundsätzlich der bauliche Holzschutz.
Ein chemischer Holzschutz ist nur auszuführen, soweit dieser nach Planung oder DIN 68800 erforderlich ist bzw. ausdrücklich ausgeschrieben wird.
Schnittflächen bei werkseitig behandelten Hölzern sind gemäß Herstellervorgaben nachzubehandeln.
Dokumentation / Nachweise
Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweise zu Holzprodukten (z. B. Festigkeitsklasse,
CE-Kennzeichnung),
- Produktdatenblätter und Zulassungen (ETA) für
Verbindungsmittel / Systeme,
- ggf. Fachunternehmererklärungen, soweit gefordert,
- prüffähige Holzliste bzw. Stückliste, soweit für Abrechnung /
Nachweis erforderlich.
Entsorgung / Baustellenordnung
Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und Abfälle sind durch den Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
ABRECHNUNGS-HINWEISE
Sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Regelungen getroffen werden, erfolgt die Mengenermittlung und Abrechnung gemäß ATV DIN 18334, Abschnitt 0.5, in der jeweils gültigen Fassung.
ZIMMERERARBEITEN - Titelvorbemerkungen
06.__.0001 Holz-Satteldachbinder aus Brettschichtholz (BSH), GL28c, ohne Abbund Holz-Satteldachbinder aus Brettschichtholz (BSH), GL28c, ohne Abbund
Liefern, herstellen und montagefertig bereitstellen von Satteldachbindern aus Brettschichtholz (BSH) gemäß VOB/C DIN 18334, einschließlich aller erforderlichen Neben-, Hilfs- und Schutzleistungen.
Material:
- Brettschichtholz GL28c gemäß DIN EN 14080,
- Holzsortierung und Lamellenaufbau gemäß statischen
Erfordernissen und Werkplanung,
- Herstellung unter kontrollierten werkseitigen Bedingungen.
Geometrie und Abmessungen:
Brettschichtholz (BSH): GL28c
Binderlänge: 22,54 m
Querschnittsbreite: 0,22 m
Binderhöhe am Auflager: 1,30 m
Binderhöhe am First: 2,30 m
Höhe im Auflagerbereich: hmin = 84 cm.
Oberfläche: Auslese-Qualität
Dachneigung: Satteldach mit ca. 5,00 % Gefälle
Einbauhöhe: 8,25 m ü. OKRF
Maßtoleranzen gemäß DIN EN 14080 und DIN 18334.
Konstruktive Ausbildung:
- Aussparung im Bereich ca. 1,70 m vom Auflager für den
aufliegenden Balken des Dachüberstandes,
Höhe der Aussparung = 20 cm,
- Ausklinkung im Auflagerbereich mit einer Höhe von 26 cm,
- Maß- und formgenaue Ausführung aller Aussparungen,
Ausklinkungen und Anschlüsse gemäß Werk- und
Montageplanung.
- Ausbildung sämtlicher Anschlüsse gemäß genehmigter Werk-
und Montageplanung sowie statischer Vorgaben.
Oberfläche und Ausführung:
- Ausführung in Sichtqualität - Sichtklasse Si für sichtbar
verbleibende Dachbinder:
- gehobelte, gleichmäßige Oberflächen,
- optisch homogenes Erscheinungsbild,
- frei von unzulässigen Rissen, Ausbrüchen, Harzaustritten,
Verunreinigungen und starken Verfärbungen,
- Kanten allseitig gefast (ca. 3-5 mm),
- zulässige optische Merkmale gemäß DIN EN 14080 und den
anerkannten Regeln des Zimmererhandwerks.
Oberfläche und Holzschutz:
- Holzfeuchte gemäß den normativen Anforderungen,
- baulicher Holzschutz gemäß DIN 68800,
- eine weitergehende Oberflächenbehandlung (z. B. Lasur,
Anstrich, Beschichtung) ist nicht Bestandteil dieser Position und
erfolgt bauseits, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Leistungsumfang:
- Herstellung der Dachbinder inklusive aller erforderlichen
Bearbeitungen,
- Kennzeichnung der Bauteile zur eindeutigen Zuordnung gemäß
Montagefolge,
- Lieferung frei Verwendungsstelle auf der Baustelle,
Montage erfolgt in gesonderter Position, sofern nicht anders ausgeschrieben.
Abrechnung nach Stück (St.).
Anzahl Insgesamt: 8 Stck.
Einbauort: in den Achsen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
06.__.0001
Holz-Satteldachbinder aus Brettschichtholz (BSH), GL28c, ohne Abbund
8.00
STK
06.__.0003 Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund
Liefern, herstellen und montagefertig bereitstellen von Holzbalken-Einfeldträgern aus Brettschichtholz (BSH) gemäß VOB/C DIN 18334, einschließlich aller erforderlichen Neben-, Hilfs- und Schutzleistungen.
Material:
- Brettschichtholz GL24h gemäß DIN EN 14080,
- Holzsortierung und Lamellenaufbau gemäß statischen
Erfordernissen und Werkplanung,
- Herstellung unter kontrollierten werkseitigen Bedingungen.
Geometrie und Abmessungen:
Brettschichtholz (BSH): GL24h
Binderlänge: gem. Angabe Statik
Querschnittsbreite: 0,22 m
Höhe: 0,20 m
Oberfläche: Auslese-Qualität
Maßtoleranzen gemäß DIN EN 14080 und DIN 18334.
Konstruktive Ausbildung:
- Maß- und formgenaue Ausführung aller Aussparungen,
Ausklinkungen und Anschlüsse gemäß Werk- und
Montageplanung.
- Ausbildung sämtlicher Anschlüsse gemäß genehmigter Werk-
und Montageplanung sowie statischer Vorgaben.
Oberfläche und Ausführung:
- Ausführung in Sichtqualität - Sichtklasse Si für sichtbar
verbleibende Dachbinder:
- gehobelte, gleichmäßige Oberflächen,
- optisch homogenes Erscheinungsbild,
- frei von unzulässigen Rissen, Ausbrüchen, Harzaustritten,
Verunreinigungen und starken Verfärbungen,
- Kanten allseitig gefast (ca. 3-5 mm),
- zulässige optische Merkmale gemäß DIN EN 14080 und den
anerkannten Regeln des Zimmererhandwerks.
Oberfläche und Holzschutz:
- Holzfeuchte gemäß den normativen Anforderungen,
- baulicher Holzschutz gemäß DIN 68800,
- eine weitergehende Oberflächenbehandlung (z. B. Lasur,
Anstrich, Beschichtung) ist nicht Bestandteil dieser Position und
erfolgt bauseits, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Leistungsumfang:
- Herstellung der Dachbinder inklusive aller erforderlichen
Bearbeitungen,
- Kennzeichnung der Bauteile zur eindeutigen Zuordnung gemäß
Montagefolge,
- Lieferung frei Verwendungsstelle auf der Baustelle,
Montage erfolgt in gesonderter Position, sofern nicht anders ausgeschrieben.
Abrechnung nach Stück (St.).
Anzahl Insgesamt: 16 Stck.
Einbauort: in den Achsen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
06.__.0003
Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund
16.00
STK
06.__.0005 Kippstabilisierung - Einfeldträger quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund Kippstabilisierung - Einfeldträger quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund
Liefern, herstellen und montagefertig bereitstellen von Einfeldträgern quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH) gemäß VOB/C DIN 18334, einschließlich aller erforderlichen Neben-, Hilfs- und Schutzleistungen.
Material:
- Brettschichtholz GL24h gemäß DIN EN 14080,
- Holzsortierung und Lamellenaufbau gemäß statischen
Erfordernissen und Werkplanung,
- Herstellung unter kontrollierten werkseitigen Bedingungen.
Geometrie und Abmessungen:
Brettschichtholz (BSH): GL24h
Binderlänge: 4,845 m
Querschnittsbreite: 0,220 m
Höhe: 0,260 m
Oberfläche: Auslese-Qualität
Maßtoleranzen gemäß DIN EN 14080 und DIN 18334.
Konstruktive Ausbildung:
- Maß- und formgenaue Ausführung aller Aussparungen,
Ausklinkungen und Anschlüsse gemäß Werk- und
Montageplanung.
- Ausbildung sämtlicher Anschlüsse gemäß genehmigter Werk-
und Montageplanung sowie statischer Vorgaben.
Oberfläche und Ausführung:
- Ausführung in Sichtqualität - Sichtklasse Si für sichtbar
verbleibende Dachbinder:
- gehobelte, gleichmäßige Oberflächen,
- optisch homogenes Erscheinungsbild,
- frei von unzulässigen Rissen, Ausbrüchen, Harzaustritten,
Verunreinigungen und starken Verfärbungen,
- Kanten allseitig gefast (ca. 3-5 mm),
- zulässige optische Merkmale gemäß DIN EN 14080 und den
anerkannten Regeln des Zimmererhandwerks.
Oberfläche und Holzschutz:
- Holzfeuchte gemäß den normativen Anforderungen,
- baulicher Holzschutz gemäß DIN 68800,
- eine weitergehende Oberflächenbehandlung (z. B. Lasur,
Anstrich, Beschichtung) ist nicht Bestandteil dieser Position und
erfolgt bauseits, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Leistungsumfang:
- Herstellung der Dachbinder inklusive aller erforderlichen
Bearbeitungen,
- Kennzeichnung der Bauteile zur eindeutigen Zuordnung gemäß
Montagefolge,
- Lieferung frei Verwendungsstelle auf der Baustelle,
Montage erfolgt in gesonderter Position, sofern nicht anders ausgeschrieben.
Abrechnung nach Stück (St.).
Anzahl Insgesamt: 27 Stck.
Einbauort: gemäß Angabe Statik
06.__.0005
Kippstabilisierung - Einfeldträger quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund
27.00
STK
06.__.0019 Füllhölzer liefern Füllhölzer liefern als Vollholz NH S 10 - MS 10, Querschnitt bis 15/20 cm, in verschieden Längen liefern~
06.__.0019
Füllhölzer liefern
O
73.53
M
06.__.0020 Ortgang-Randbohle (mechanische Fixierung) Ortgang-Randbohle (mechanische Fixierung)
Liefern einer Ortgang-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Ausführung:
- Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz),
- Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer
Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben),
- mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß
statischen und konstruktiven Erfordernissen,
- einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B.
Schrauben / Dübel / Winkelverbinder),
- einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche.
Abmessungen:
Höhe: 200 mm
Breite: 150 mm
Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
06.__.0020
Ortgang-Randbohle (mechanische Fixierung)
52.00
M
06.__.0021 Trauf-Randbohle (mechanische Fixierung) Trauf-Randbohle (mechanische Fixierung)
Liefern einer Trauf-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Ausführung:
- Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz),
- Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer
Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben),
- mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß
statischen und konstruktiven Erfordernissen,
- einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B.
Schrauben / Dübel / Winkelverbinder),
- einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche.
Abmessungen:
Höhe: 200 mm
Breite: 150 mm
Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
Besondere Anforderung (Bauphase / Entwässerung):
Zur Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase ist die Trauf-Randbohle in Abständen von max. 6,00 m zu unterbrechen bzw. mit geeigneten Öffnungen auszuführen.
Die Ausbildung der Unterbrechungen erfolgt so, dass die Funktion als Anschlag für die Wärmedämmung dauerhaft erhalten bleibt.
06.__.0021
Trauf-Randbohle (mechanische Fixierung)
93.00
M
06.__.0022 Trauf-Randbohle zwischen Holzbindern aus Brettschichtholz (mechanische Fixierung) Trauf-Randbohle zwischen Holzbindern aus Brettschichtholz (mechanische Fixierung)
Liefern einer Trauf-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Ausführung:
- Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz),
- Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer
Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben),
- mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß
statischen und konstruktiven Erfordernissen,
- einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B.
Schrauben / Dübel / Winkelverbinder),
- einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche.
Abmessungen:
Höhe: 200 mm
Breite: 150 mm
Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
Besondere Anforderung (Bauphase / Entwässerung):
Zur Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase ist die Trauf-Randbohle in Abständen von max. 6,00 m zu unterbrechen bzw. mit geeigneten Öffnungen auszuführen.
Die Ausbildung der Unterbrechungen erfolgt so, dass die Funktion als Anschlag für die Wärmedämmung dauerhaft erhalten bleibt.
Einbauort: zwischen Holzbindern aus BSH
06.__.0022
Trauf-Randbohle zwischen Holzbindern aus Brettschichtholz (mechanische Fixierung)
87.30
M
06.__.0023 Randbohle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung) Randbohle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung)
Liefern einer Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Ausführung:
- Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz),
- Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer
Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben),
- mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß
statischen und konstruktiven Erfordernissen,
- einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B.
Schrauben / Dübel / Winkelverbinder),
- einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche.
Abmessungen:
Höhe: 200 mm
Breite: 150 mm
Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
Besondere Anforderung (Bauphase / Entwässerung):
Zur Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase ist die Trauf-Randbohle in Abständen von max. 6,00 m zu unterbrechen bzw. mit geeigneten Öffnungen auszuführen.
Die Ausbildung der Unterbrechungen erfolgt so, dass die Funktion als Anschlag für die Wärmedämmung dauerhaft erhalten bleibt.
06.__.0023
Randbohle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung)
94.00
M
06.__.0024 Randbohle 2 % Gefälle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung) Randbohle 2 % Gefälle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung)
Liefern einer Trauf-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Ausführung:
- Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz),
- Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer
Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben),
- mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß
statischen und konstruktiven Erfordernissen,
- einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B.
Schrauben / Dübel / Winkelverbinder),
- einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche.
Abmessungen:
Höhe: 200 mm bis 450 mm
Breite: 150 mm
Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
06.__.0024
Randbohle 2 % Gefälle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung)
23.90
M
06.__.0028 Werkplanung Werkplanung
W+M-Planung für die Dachbinder, Binder-Aussteifung, Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm inkl. der Verbindungsmittel und Knotenpunkte zur Schnittstelle FT-Stütze sowie zum folgenden Trapezblech. Die W+M-Planung ist durch den AN zur Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit zu Prüfung vorzulegen.
06.__.0028
Werkplanung
L
1.00
PSCH