Zimmererarbeiten
2-Feld-Sporthalle Prenzlau, Oberschule Philipp Hacker
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PROJEKT VORBEMERKUNGEN Projekt-Vorbemerkungen 1 Allgemeine Angaben zum Objekt 1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt: Oberschule "Philipp Hacker" Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau 1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der individuelle Bedarf der AN ist bei der Bau­leitung anzumelden. Stellplätze für Bauwagen und Container sowie Lagermög­lichkeiten sind auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung. 1.3 Baustellenerschließung Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt. 1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet, eigenständig auf Ordnung und Sauber­keit zu achten. Bauschutt, Abfälle und Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfall­zeit­punkt zu besei­ti­gen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und Sau­ber­keit unzumut­ba­re Zustände ein­tre­ten, dann organisiert die Bauleitung auf Kosten der dann am Bau be­teiligten AN die er­for­der­lichen Aktivitäten zur Be­seitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor mögli­chen Fremdeinwirkungen und Schä­den zu schützen, dto. die Arbeiten der üb­rigen am Bau beteiligten AN. 2 Angaben zur Angebotsbearbeitung Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die Angebotsabgabe bilden Grund­riss­pläne, Schnitte und Detailzeichnungen der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor. Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell- und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen: - Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. -  Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den Geschossen, Be- und Entlade­prozesse, Aufwendungen zur Lagerung. - Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln. - Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und Verpackungsmaterial. - Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung, behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw. Betreiberdokumentationen. - Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen, sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden. -    Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen. Lie­ferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht ent­halten, jedoch zur kompletten Ausstattung notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zu­satzangebot aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Ne­benangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und entsprechenden Erläuterungen. Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu benennen. 3 Hinweise zur Baudurchführung 3.1 Arbeitsschutz Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich. Für die Ko­or­di­nie­rung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle setzt der Auf­trag­ge­ber ent­sprechend Baustel­lenverordnung einen Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Ar­bei­ten sind dem Sicherheitskoor­di­nator und der Bau­leitung rechtzeitig anzukündigen. 3.2 Bauarbeiten Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst gilt als vereinbart. Entsprechend der Bran­den­bur­gischen Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bau­pro­duk­te und Bau­sys­te­me einzusetzen und Bau­verfahren anzuwen­den. Auflagen der örtlichen bzw. territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten. Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Aus­füh­rungs­zeich­nungen eigene Mengenermittlungen durchzuführen. Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle zu in­for­mieren. Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern. Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw. über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu. Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur Sicherung eines zügi­gen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung be­rührt oder erforderlich werden. Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durch­zuführen. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauleitung zur Bestätigung vor­zulegen ist. Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den vom Auftraggeber aus­ge­wiesenen Stellen gestattet. Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder Bauschutt auf dem Ge­lände ist strengstens untersagt. Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teil­nah­me eines Vertreters des Auftraggebers an diesen Messungen entbindet  den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung. Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur Bemusterung vorzu­legen. 3.3 Abnahme Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen. Auf ei­ne sorgfältige Ausführung wird besonders Wert gelegt. Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus: - Fachunternehmererklärung - Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit Angaben der Hersteller und bau­auf­sicht­lichen Zulassungs-Nummern und Produktinformationen - Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen - Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate, Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Bauleitung. Die rechts­ver­bindliche Ab­nah­me wird als förmliche Abnahme auf der Baustelle durchgeführt. - Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart. Zwischenabnahmen, besonders die Ab­nahme durch nach­fol­gen­de Arbeiten verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu ver­einbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
06 Zimmererarbeiten
06
Zimmererarbeiten
ZIMMERERARBEITEN - Titelvorbemerkungen ZIMMERERARBEITEN - Titelvorbemerkungen BESONDERE HINWEISE Geltungsbereich / Ausführungsgrundlagen Für Zimmerer- und Holzbauarbeiten gelten die Bestimmungen der VOB, insbesondere: - VOB/C - ATV DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) - ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder   Art) sowie die einschlägigen Normen und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere: - DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) inkl. Nationalem Anhang, - DIN EN 14080 (Brettschichtholz), - DIN EN 338 / DIN EN 14081 (Konstruktionsvollholz), - DIN 68800 (Holzschutz), - DIN 1052 (soweit im Bestand / Detailregelungen noch   einschlägig), - Herstellervorgaben und Systemzulassungen (z. B. ETA), soweit   erforderlich. Maßgebend sind die Ausführungspläne, Detailzeichnungen, statische Unterlagen sowie die Leistungsbeschreibung. Werk- und Montageplanung / Prüfunterlagen Der Auftragnehmer hat - soweit vertraglich geschuldet - auf Grundlage der Ausführungsplanung die erforderliche Werk- und Montageplanung (z. B. Abbundpläne, Montageabläufe, Verbindungsmittelpläne) zu erstellen. Sofern eine prüfpflichtige Konstruktion vorliegt, sind die Unterlagen rechtzeitig vor Ausführung dem zuständigen Prüfingenieur / Prüfstatiker zur Prüfung vorzulegen. Koordination / Schnittstellen Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der Bauleitung sowie den angrenzenden Gewerken (insbesondere Dachabdichtung, Dachdeckung, Klempnerarbeiten, Fassadenanschlüsse) abzustimmen. Erforderliche Aussparungen, Anschlüsse, Befestigungs- und Anschlussdetails sind gemäß Planung auszuführen. Verbindungsmittel / Korrosionsschutz Alle Verbindungsmittel, Befestigungen, Abhängungen, Abstandshalter und Metallbauteile sind entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen auszuführen. Metallteile sind entsprechend der Beanspruchung und Nutzung mit geeignetem Korrosionsschutz auszuführen (z. B. Verzinkung / Edelstahl), soweit in den Positionen nicht anders geregelt. Holzschutz Der Holzschutz ist gemäß DIN 68800 auszuführen. Es gilt grundsätzlich der bauliche Holzschutz. Ein chemischer Holzschutz ist nur auszuführen, soweit dieser nach Planung oder DIN 68800 erforderlich ist bzw. ausdrücklich ausgeschrieben wird. Schnittflächen bei werkseitig behandelten Hölzern sind gemäß Herstellervorgaben nachzubehandeln. Dokumentation / Nachweise Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Nachweise zu Holzprodukten (z. B. Festigkeitsklasse,   CE-Kennzeichnung), - Produktdatenblätter und Zulassungen (ETA) für   Verbindungsmittel / Systeme, - ggf. Fachunternehmererklärungen, soweit gefordert, - prüffähige Holzliste bzw. Stückliste, soweit für Abrechnung /   Nachweis erforderlich. Entsorgung / Baustellenordnung Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und Abfälle sind durch den Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Regelungen getroffen werden, erfolgt die Mengenermittlung und Abrechnung gemäß ATV DIN 18334, Abschnitt 0.5, in der jeweils gültigen Fassung.
ZIMMERERARBEITEN - Titelvorbemerkungen
06.__.0001 Holz-Satteldachbinder aus Brettschichtholz (BSH), GL28c, ohne Abbund Holz-Satteldachbinder aus Brettschichtholz (BSH), GL28c, ohne Abbund Liefern, herstellen und montagefertig bereitstellen von Satteldachbindern aus Brettschichtholz (BSH) gemäß VOB/C DIN 18334, einschließlich aller erforderlichen Neben-, Hilfs- und Schutzleistungen. Material: - Brettschichtholz GL28c gemäß DIN EN 14080, - Holzsortierung und Lamellenaufbau gemäß statischen   Erfordernissen und Werkplanung, - Herstellung unter kontrollierten werkseitigen Bedingungen. Geometrie und Abmessungen: Brettschichtholz (BSH):  GL28c Binderlänge:   22,54 m Querschnittsbreite:         0,22 m Binderhöhe am Auflager: 1,30 m Binderhöhe am First:         2,30 m Höhe im Auflagerbereich: hmin = 84 cm. Oberfläche:                        Auslese-Qualität Dachneigung:                         Satteldach mit ca. 5,00 % Gefälle Einbauhöhe:           8,25 m ü. OKRF Maßtoleranzen gemäß DIN EN 14080 und DIN 18334. Konstruktive Ausbildung: - Aussparung im Bereich ca. 1,70 m vom Auflager für den   aufliegenden Balken des Dachüberstandes,   Höhe der Aussparung = 20 cm, - Ausklinkung im Auflagerbereich mit einer Höhe von 26 cm, - Maß- und formgenaue Ausführung aller Aussparungen,   Ausklinkungen und Anschlüsse gemäß Werk- und   Montageplanung. - Ausbildung sämtlicher Anschlüsse gemäß genehmigter Werk-   und Montageplanung sowie statischer Vorgaben. Oberfläche und Ausführung: - Ausführung in Sichtqualität - Sichtklasse Si für sichtbar   verbleibende Dachbinder: - gehobelte, gleichmäßige Oberflächen, - optisch homogenes Erscheinungsbild, - frei von unzulässigen Rissen, Ausbrüchen, Harzaustritten,   Verunreinigungen und starken Verfärbungen, - Kanten allseitig gefast (ca. 3-5 mm), - zulässige optische Merkmale gemäß DIN EN 14080 und den   anerkannten Regeln des Zimmererhandwerks. Oberfläche und Holzschutz: - Holzfeuchte gemäß den normativen Anforderungen, - baulicher Holzschutz gemäß DIN 68800, - eine weitergehende Oberflächenbehandlung (z. B. Lasur,   Anstrich, Beschichtung) ist nicht Bestandteil dieser Position und   erfolgt bauseits, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Leistungsumfang: - Herstellung der Dachbinder inklusive aller erforderlichen   Bearbeitungen, - Kennzeichnung der Bauteile zur eindeutigen Zuordnung gemäß   Montagefolge, - Lieferung frei Verwendungsstelle auf der Baustelle, Montage erfolgt in gesonderter Position, sofern nicht anders ausgeschrieben. Abrechnung nach Stück (St.). Anzahl Insgesamt: 8 Stck. Einbauort:  in den Achsen  2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
06.__.0001
Holz-Satteldachbinder aus Brettschichtholz (BSH), GL28c, ohne Abbund
8.00
STK
06.__.0003 Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund Liefern, herstellen und montagefertig bereitstellen von Holzbalken-Einfeldträgern aus Brettschichtholz (BSH) gemäß VOB/C DIN 18334, einschließlich aller erforderlichen Neben-, Hilfs- und Schutzleistungen. Material: - Brettschichtholz GL24h gemäß DIN EN 14080, - Holzsortierung und Lamellenaufbau gemäß statischen   Erfordernissen und Werkplanung, - Herstellung unter kontrollierten werkseitigen Bedingungen. Geometrie und Abmessungen: Brettschichtholz (BSH):  GL24h Binderlänge:   gem. Angabe Statik Querschnittsbreite:         0,22 m Höhe: 0,20 m Oberfläche:                        Auslese-Qualität Maßtoleranzen gemäß DIN EN 14080 und DIN 18334. Konstruktive Ausbildung: - Maß- und formgenaue Ausführung aller Aussparungen,   Ausklinkungen und Anschlüsse gemäß Werk- und   Montageplanung. - Ausbildung sämtlicher Anschlüsse gemäß genehmigter Werk-   und Montageplanung sowie statischer Vorgaben. Oberfläche und Ausführung: - Ausführung in Sichtqualität - Sichtklasse Si für sichtbar   verbleibende Dachbinder: - gehobelte, gleichmäßige Oberflächen, - optisch homogenes Erscheinungsbild, - frei von unzulässigen Rissen, Ausbrüchen, Harzaustritten,   Verunreinigungen und starken Verfärbungen, - Kanten allseitig gefast (ca. 3-5 mm), - zulässige optische Merkmale gemäß DIN EN 14080 und den   anerkannten Regeln des Zimmererhandwerks. Oberfläche und Holzschutz: - Holzfeuchte gemäß den normativen Anforderungen, - baulicher Holzschutz gemäß DIN 68800, - eine weitergehende Oberflächenbehandlung (z. B. Lasur,   Anstrich, Beschichtung) ist nicht Bestandteil dieser Position und   erfolgt bauseits, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Leistungsumfang: - Herstellung der Dachbinder inklusive aller erforderlichen   Bearbeitungen, - Kennzeichnung der Bauteile zur eindeutigen Zuordnung gemäß   Montagefolge, - Lieferung frei Verwendungsstelle auf der Baustelle, Montage erfolgt in gesonderter Position, sofern nicht anders ausgeschrieben. Abrechnung nach Stück (St.). Anzahl Insgesamt: 16 Stck. Einbauort:  in den Achsen  2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
06.__.0003
Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund
16.00
STK
06.__.0005 Kippstabilisierung - Einfeldträger quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund Kippstabilisierung - Einfeldträger quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund Liefern, herstellen und montagefertig bereitstellen von Einfeldträgern quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH) gemäß VOB/C DIN 18334, einschließlich aller erforderlichen Neben-, Hilfs- und Schutzleistungen. Material: - Brettschichtholz GL24h gemäß DIN EN 14080, - Holzsortierung und Lamellenaufbau gemäß statischen   Erfordernissen und Werkplanung, - Herstellung unter kontrollierten werkseitigen Bedingungen. Geometrie und Abmessungen: Brettschichtholz (BSH):  GL24h Binderlänge:   4,845 m Querschnittsbreite:         0,220 m Höhe: 0,260 m Oberfläche:                        Auslese-Qualität Maßtoleranzen gemäß DIN EN 14080 und DIN 18334. Konstruktive Ausbildung: - Maß- und formgenaue Ausführung aller Aussparungen,   Ausklinkungen und Anschlüsse gemäß Werk- und   Montageplanung. - Ausbildung sämtlicher Anschlüsse gemäß genehmigter Werk-   und Montageplanung sowie statischer Vorgaben. Oberfläche und Ausführung: - Ausführung in Sichtqualität - Sichtklasse Si für sichtbar   verbleibende Dachbinder: - gehobelte, gleichmäßige Oberflächen, - optisch homogenes Erscheinungsbild, - frei von unzulässigen Rissen, Ausbrüchen, Harzaustritten,   Verunreinigungen und starken Verfärbungen, - Kanten allseitig gefast (ca. 3-5 mm), - zulässige optische Merkmale gemäß DIN EN 14080 und den   anerkannten Regeln des Zimmererhandwerks. Oberfläche und Holzschutz: - Holzfeuchte gemäß den normativen Anforderungen, - baulicher Holzschutz gemäß DIN 68800, - eine weitergehende Oberflächenbehandlung (z. B. Lasur,   Anstrich, Beschichtung) ist nicht Bestandteil dieser Position und   erfolgt bauseits, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Leistungsumfang: - Herstellung der Dachbinder inklusive aller erforderlichen   Bearbeitungen, - Kennzeichnung der Bauteile zur eindeutigen Zuordnung gemäß   Montagefolge, - Lieferung frei Verwendungsstelle auf der Baustelle, Montage erfolgt in gesonderter Position, sofern nicht anders ausgeschrieben. Abrechnung nach Stück (St.). Anzahl Insgesamt: 27 Stck. Einbauort:  gemäß Angabe Statik
06.__.0005
Kippstabilisierung - Einfeldträger quer zu Dachbindern aus Brettschichtholz (BSH), GL24h, ohne Abbund
27.00
STK
06.__.0019 Füllhölzer liefern Füllhölzer liefern als Vollholz NH S 10 - MS 10, Querschnitt bis 15/20 cm, in verschieden Längen liefern~
06.__.0019
Füllhölzer liefern
O
73.53
M
06.__.0020 Ortgang-Randbohle (mechanische Fixierung) Ortgang-Randbohle (mechanische Fixierung) Liefern einer Ortgang-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ausführung: - Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz), - Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben), - mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen, - einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B. Schrauben / Dübel / Winkelverbinder), - einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche. Abmessungen: Höhe: 200 mm Breite: 150 mm Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
06.__.0020
Ortgang-Randbohle (mechanische Fixierung)
52.00
M
06.__.0021 Trauf-Randbohle (mechanische Fixierung) Trauf-Randbohle (mechanische Fixierung) Liefern einer Trauf-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ausführung: - Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz), - Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben), - mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen, - einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B. Schrauben / Dübel / Winkelverbinder), - einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche. Abmessungen: Höhe: 200 mm Breite: 150 mm Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm Besondere Anforderung (Bauphase / Entwässerung): Zur Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase ist die Trauf-Randbohle in Abständen von max. 6,00 m zu unterbrechen bzw. mit geeigneten Öffnungen auszuführen. Die Ausbildung der Unterbrechungen erfolgt so, dass die Funktion als Anschlag für die Wärmedämmung dauerhaft erhalten bleibt.
06.__.0021
Trauf-Randbohle (mechanische Fixierung)
93.00
M
06.__.0022 Trauf-Randbohle zwischen Holzbindern aus Brettschichtholz (mechanische Fixierung) Trauf-Randbohle zwischen Holzbindern aus Brettschichtholz (mechanische Fixierung) Liefern einer Trauf-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ausführung: - Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz), - Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben), - mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen, - einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B. Schrauben / Dübel / Winkelverbinder), - einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche. Abmessungen: Höhe: 200 mm Breite: 150 mm Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm Besondere Anforderung (Bauphase / Entwässerung): Zur Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase ist die Trauf-Randbohle in Abständen von max. 6,00 m zu unterbrechen bzw. mit geeigneten Öffnungen auszuführen. Die Ausbildung der Unterbrechungen erfolgt so, dass die Funktion als Anschlag für die Wärmedämmung dauerhaft erhalten bleibt. Einbauort: zwischen Holzbindern aus BSH
06.__.0022
Trauf-Randbohle zwischen Holzbindern aus Brettschichtholz (mechanische Fixierung)
87.30
M
06.__.0023 Randbohle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung) Randbohle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung) Liefern  einer Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ausführung: - Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz), - Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben), - mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen, - einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B. Schrauben / Dübel / Winkelverbinder), - einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche. Abmessungen: Höhe: 200 mm Breite: 150 mm Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm Besondere Anforderung (Bauphase / Entwässerung): Zur Sicherstellung einer geordneten Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase ist die Trauf-Randbohle in Abständen von max. 6,00 m zu unterbrechen bzw. mit geeigneten Öffnungen auszuführen. Die Ausbildung der Unterbrechungen erfolgt so, dass die Funktion als Anschlag für die Wärmedämmung dauerhaft erhalten bleibt.
06.__.0023
Randbohle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung)
94.00
M
06.__.0024 Randbohle 2 % Gefälle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung) Randbohle 2 % Gefälle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung) Liefern einer Trauf-Randbohle als Anschlag / Randabschluss für die Wärmedämmung, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, gemäß VOB/C DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ausführung: - Randbohle aus Nadelholz (z. B. Konstruktionsvollholz), - Holzschutz gemäß DIN 68800 (baulicher Holzschutz; chemischer Holzschutz nur soweit erforderlich bzw. ausgeschrieben), - mechanische Befestigung am tragenden Untergrund gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen, - einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (z. B. Schrauben / Dübel / Winkelverbinder), - einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen sowie Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche. Abmessungen: Höhe: 200 mm bis 450 mm Breite: 150 mm Einbaudicke Wärmedämmung: 250 mm
06.__.0024
Randbohle 2 % Gefälle - Funktionsgebäude (mechanische Fixierung)
23.90
M
06.__.0028 Werkplanung Werkplanung W+M-Planung für die Dachbinder, Binder-Aussteifung, Holzbalken-Einfeldträger mit Kragarm inkl. der Verbindungsmittel und Knotenpunkte zur Schnittstelle FT-Stütze sowie zum folgenden Trapezblech. Die W+M-Planung ist durch den AN zur Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit zu Prüfung vorzulegen.
06.__.0028
Werkplanung
L
1.00
PSCH