Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen
Grundlage für die Ausführung der Bauleistungen sind die VOB Teil B und C in der jeweils neuesten Fassung sowie die nachfolgenden technischen Vorbemerkungen und die Positionen des Leistungsverzeichnisses.
2. Ausführung
Alle Arbeiten sind fach- und termingerecht nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Gegebenheiten zu überzeugen.
3. Materialien
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die den im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen und den geltenden DIN-Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, Materialnachweise und Zulassungen anzufordern.
4. Baustelleneinrichtung und Sicherheit
Die Baustelleneinrichtung ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Alle einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind strikt einzuhalten. Für Ordnung und Sauberkeit im eigenen Arbeitsbereich ist Sorge zu tragen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen Grundlage für die Angebotserstellung sind die zugehörigen Grundrisse und Details sowie die allgemeine Baubeschreibung des Bauherren.
Das Projekt wurde bereits in Teilbereichen begonnen.
Teilleistungen sind bereits erbracht oder liegen teilfertig vor.
Dies gilt insbesondere für Hausnummer 106.
Die Leistungsabgrenzung erfolgt vor Ort mit der BOL und wird vor Ausführungsbeginn dokumentiert.
Exemplarische Photos vom aktuellen Bautenstand.
RG 106
DG 106
DG 110
RG 110
01 Haus 106
01.01 EG
01.02 1. OG
01.03 2. OG
01.04 3. OG
01.05 4. OG
01.06 DG
02 Haus 110
02.01 EG
02.02 1. OG
02.03 2. OG
02.04 3. OG
02.05 4. OG
02.06 DG