Erdung / Blitzschutz
10 EFH Meerbusch
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20 #Rohbauarbeiten#
20
#Rohbauarbeiten#
Allgemeine Vorbemerkungen: In die Einheitspreis sind alle Kosten für Maschinen-, Hebezeug- u. Personaleinsatz, Nebenleistungen, erforderliche Materialien, Befestigungen, Dichtmittel, Zubehörteile, Transport zur und auf der Baustelle, Innengerüste und Schutzvorkehrungen, Sicherungsmaßnahmen, notwendige Verkehrswege, Arbeitsplatzbeleuchtung, Abdeckungen und Schutz vorhandener Bauteile und Einrichtungen einzurechnen, sofern sie nicht in einer gesonderten Position aufgeführt sind. Der Auftragnehmer hat für die Durchführung der Arbeiten insbesondere zu beachten: - Die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - Die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen (wie   z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI-, VDE-, VdS-Richtilinien   und TÜV-Vorschriften), eischließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit diese   die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik als Mindesstandard   enthalten. - Herstellerrichtlinien und -vorschriften und die sonstigen allgemein   anerkannten Regeln der Technik. - Die arbeitssicherheitstechnischen Vorschriften (staatliche DGUV und BG) Wenn nicht anders angegeben, sind Materialien der jeweils besten Handelsklassen (Ia-Qualität) zu liefern und einzubauen. Der Nachweis für die Qualität ist auf Verlangen der Bauleitung vom Auftragnehmer zu erbringen. Vom Auftragnehmer sind auf Wunsch des Auftraggebers Materialmuster rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Auftragsabwicklung dafür zu sorgen, dass bis zur Übergabe seiner Leistung an den Auftraggeber die Arbeiten ohne gegenseitige Gefährdung und ohne Gefährdung Dritter durchgeführt werden. Sollte hierfür die Koordinierung mit anderen Gewerken notwendig sein, hat der Auftragnehmer einen geeigneten Koordinator zu stellen und den vom Auftraggeber beauftragten SiGeKo hinzuzuziehen. Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Wege, Zufahrten, Zugänge, Innengerüste, Außengerüste bis 2mtr. Höhe, Wetterschutzmaßnahmen und dgl. gelten als Nebenleistungen. Die vom Auftraggeber gestellte Baustellensicherung ist nach jeder Durchquerung wieder zu schließen. Bei Arbeiten außerhalb der Baustellensicherung ist der Bereich durch den Auftragnehmer entsprechend zu sichern. Der Auftragnehmer hat Schutzvorrichtungen und Verkehrswege so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist, auch während der Ausführung aller Nachfolgegewerke. Das Gebäude wird QNG zertifiziert. In Bezug auf eine Herstellung des Gebäudes gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, auch "QNG" genannt, sind zusätzlich Maßnahmen zur Schadstoffvermeidung gemäß QNG-Anforderungskatalog einzuhalten. Diese Anforderungen sind gemäß dem im Internet öffentlich publizierten QNG-Anforderungskatalog - Anhangdokument 313 zu entnehmen. Die sich aus diesem Dokument ergebenden gewerkespezifischen Anforderungen sind zwingend einzuhalten und stellen eine Mindestanforderung an die Leistung dar. Werden innerhalb der Ausschreibung Fabrikate vorgegeben, sind diese grundsätzlich zwingend anzubieten, soweit nicht der Zusatz "oder gleichwertig" aufgeführt ist. In diesem Fall kann ein abweichendes Fabrikat angeboten werden, wobei die Gleichwertigkeit durch entsprechende Güte- und Gleichwertigkeitsnachweise mit der Angebotsabgabe seitens des Bieters/Auftragnehmers nachzuweisen ist. Alle nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich inkl. Herstellung, Lieferung und fachgerechter Montage inkl. der dazu notwendigen Materialien.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Technische Vorbemerkungen: Fassadengerüste werden bauseits gestellt und können mitbenutzt werden. Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene Verantwortung und Gefahr. Er hat sie arbeitstäglich vor der Nutzung durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Prüfungen sind zu protokollieren. Die Gerüste dürfen nicht verändert werden. BETON- UND STAHLBETONARBEITEN Maßgebend für die Durchführung und Abrechnung der Beton- und Stahlbetonarbeiten sind die Bestimmungen der VOB, DIN  18331, sowie die konstruktive Bemessung der Bauteile gemäß statischen Positionsplänen bzw. den vorliegenden Werkplänen M. 1:50. Diese Angaben sind vom Auftragnehmer zu überprüfen. Dem Auftragnehmer wird die Ortbetonstatik übergeben, alle Umbemessungen für Fertigteile und Halbfertigteile hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen, Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche zur Verwendung kommenden konstruktiven Stahlbauteile sind nicht rostend auszuführen. Mauerwerksanschlüsse und schalungssystembedingte Bewehrungsanschlüsse sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Sichtbeton mit Glatter Schalung: Ausführung mit Schalung aus gehobelten oder maschinell geglätteten bzw. vorgefertigten Schaltafeln (Betonplan) nach Wahl des Auftragnehmers. Die Oberfläche muss lot- und fluchtgerecht, frei von Graten u. Nestern sein. In Sichtbetonflächen dürfen keine Bindedrähte verwendet werden. Mindestanforderung für die Ebenheit der Wände und Decken ist Zeile 5 der DIN 18202, Tabelle 3. Die Wände und Decken sind so auszubilden, dass die Oberflächenqualität Q2 bei den Putz- und Spachtelarbeiten durch einen einmaligen Spachtelputz auf den Wänden und Decken bzw. dass Schließen der Feldfugen bei den Elementdeckenflächen erreicht wird. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Einbauteile, gleich welcher Art, sind abzuladen, zwischenzulagern und mit einzubauen einschließlich dem Transport zum Einbauort. Einbauteile aus Stahl, Metall, Holz etc. sind vor dem Einbau mit einem hochwertigen Schutzanstrich nach den jeweils zutreffenden DIN-Normen zu versehen. Kleineisenteile sind in die Einheitspreise einzurechnen. MAUERARBEITEN Zur Abrechnung werden die Mauern von OK Rohboden bis UK Rohdecke gemessen. Aussparungen und Schlitze für alle Installationsarbeiten sind entsprechend der Ausführungsplanung herzustellen und nach der Montage in Qualität der angrenzenden Bauteile zu schließen. Dabei sind die Anforderungen an Schall-, Wärme- und Brandschutz zu beachten. Zur Schonung der Wände darf das nachträgliche Anlegen von Schlitzen nur mit Mauerfräsen oder Bohrern erfolgen.  Beim Anschluss von Mauerwerk an Stahlbetonkonstruktionen ist auf die verschiedenartige Setzung und Ausdehnung besondere Rücksicht zu nehmen. Nichttragende Wände sind an den Decken durch eine elastische Fugeneinlage zu trennen. Die Stärke der Fuge muss sich nach den zu erwartenden Durchbiegungen bemessen. Kimmschichten des KS XL-PE-Mauerwerks für die verschiedenen Geschosshöhen, Maueranschlussanker an die in den Betonbauteilen vorhandenen Maueranschlussschienen und Mauerwerksanschlüsse für Stumpfstöße sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. KS-Iso-Kimmsteine sind in einer Position erfasst und werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer legt Meterrisse gemäß nachfolgenden Spezifikationen an: Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m. und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der Auftragnehmer anschließend je Deckenebene Meterrisse fest. Die Meterrisse werden vom Auftragnehmer dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m., jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- und Gewerbeeinheit, übertragen. Die Meterrisse sind in geeigneter Art und Weise (z.B. durch Plaketten) zu kennzeichnen. Diesbezüglich anfallende Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen:
20. 2 Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeiten