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Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung
Objektbeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Kantinen- und Küchengebäudes auf dem bestehenden Betriebsgelände der Fa. AGR in 45699 Herten, Im Emscherbruch 11.
Das nicht unterkellerte Gebäude wird 1-geschossig ausgeführt. Der Neubau wird über eine Schleuse an ein bestehendes Bürogebäude angebunden. Das Gebäude teilt sich in einen Küchenbereich mit Umkleiden-, Sanitär- und Technikräumen, einer Mensa und einem Loungebereich mit Teeküche und WC-Räumen. Die Küche und Nebenräume erhalten eine Abhangdecke, die Mensa wird offen, mit sichtbarer Dachunterseite geplant.
Der Neubau wird haustechnisch autark ver- und entsorgt.
Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 1.000 m². Die lichte Raumhöhe liegt bei ca. 4,20m
Das Gebäude stellt eine Nutzungseinheit dar. Es sind keine Maßnahmen zur getrennten Energie- oder Wasserverbrauchszählung vorgesehen.
Das Gebäude wird in Holzbauweise erstellt. Aus statischen Gründen werden die Holzwände teilweise auf Betonsockel gestellt. Das Dach wird insbesondere im Bereich der Mensa auf größeren Holzträgern aufgelegt; größere Durchdringungen oder Rohrhülsen in den Trägern sind grundsätzlich nicht möglich. Einzelne kleinere Rohrhülse sind nach statischer Klärung möglich.
Befestigungen sind an den verschiedenen Dachkonstruktionen wie folgt herzustellen:
- Bereich Mensa und Eingang in den Derixplatten mit Holzschrauben max. 60mm
- Bereich Küche+Nebenräume, Teeküche, WC-Räume an Holzbalken alle 62,5cm
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche für Wand- und Deckendurchführungen werden durch das Gewerk Rohbau erbracht und geschlossen. Brandschutztechnisch qualifizierte Durchführung werden durch die HSL-Gewerke geschottet und geschlossen.
Grundlage und besondere Hinweise
Es gelten die einschlägigen DIN-Normen, Ministerialblätter, Bundesgesetzblätter sowie die anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften für den Brandschutz und die Auflagen des TÜV sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Es sind Revisionsöffnungen in ausreichender Anzahl und zugänglicher Lage vorgesehen.
Es wird gefordert, dass eine voll funktionsfähige Anlage gem. dem heutigen Stand der Technik angeboten und ausgeführt wird. Die anzubietenden Preise verstehen sich für eine vollständige, funktionsfähige und betriebsfertig optimal einregulierte Anlage.
Hinweis: Im Gebäude dürfen zu Montagezwecke keine funkenerzeugenden Werkzeuge eingesetzt werden!
Entwässerung
Das anfallende Schmutzwasser aus den Sanitärräumen und den Waschbecken in der Küche wird über Sammelleitungen an die Grundleitungen angeschlossen. Die Installation erfolgt mittels schallgedämmten Kunststoffrohre. Die Grundleitungen werden mittels Anschluss an Dachlüfter (Leistung Dachdecker) belüftet. Im Außenbereich werden die Grundleitungen an vorhandene Leitungen auf dem Gelände angebunden (Planung Außenanlagen, Ausführung Rohbau). Die Entwässerungsgegenstände des Neubaus liegen analog zu dem Bestand über Rückstauebene.
Das Fettabwasser aus dem Küchenbereich wird über separate Grundleitungen in einen außenliegenden Fettabscheider geleitet und über die integrierte Pumpenanlage über Rückstau gepumpt und an die Grundleitungen angeschlossen. Die Steuerung des Fettabscheiders wird im Außenbereich in einer Freiluftsäule angeordnet, damit eine Entsorgung oder Reinigung möglich ist, ohne das Gebäude betreten zu müssen. Die Leistungen zum Fettabscheider einschl. aller notwendigen Erdarbeiten sowie die Montage der Grundleitungen sind durch den Tiefbauer/Außenanlagenbauer auszuführen.
Die Entwässerung des Gebäudes erfolgt nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056. Alle Entwässerungsfallleitungen erhalten Reinigungs- und Entlüftungseinrichtungen. Die Entlüftungen der SW-Fallstränge werden über Dach geführt.
Alle Anlagen und Systeme erhalten entsprechende Bezeichnungsschilder. Rohrleitungen werden mit Farbmarkierungsringen für die jeweiligen Medien versehen.
Die Oberkante Fertigfußboden Neubau liegt bei 46,77 m üNN. Der Anschlusspunkt der vorhandenen Entwässerungsleitung ist im Lageplan nicht dargestellt. Die Rückstauhöhe im Anschlusspunkt an die öffentliche Entwässerung (Im Emscherbruch 11) wird mit ca. 42,60m ermittelt. Damit liegt der Neubau über Rückstauebene.
Alle Anlagen und Systeme erhalten entsprechende Bezeichnungsschilder.
Rohrleitungen werden mit Farbmarkierungsringen für die jeweiligen Medien versehen.
Bodenabläufe außerhalb der Küche sind in der Heizzentrale, dem Müllraum, dem Trockenlager und unterhalb des Hygienecenters im Küchenflur geplant. Die Heizzentrale erhält zusätzlich einen fest installierten Entwässerungsanschluss.
Die Grundkörper der Bodenabläufe und Rinnen werden durch das Gewerk Sanitär vorab geliefert, so dass die Grundkörper durch den Tiefbauer in die Bodenplatte einbetoniert werden können.
Die Entwässerungsanschlüsse der Küche werden auf Maß gemäß aktuellen Kücheneinrichtungs- und Kücheninstallationsplans vorgerüstet.
Regenwasser
Das Flachdach wird über Dachabläufe (Leistung Dachdecker) nach Innen entwässert. Das Gewerk Sanitär schließt unter der Decke an die Abläufe an, verzieht die Regenleitungen und schließt an die Grundleitungsstutzen an. Die Regenleitungen werden dampfdiffusionsdicht gedämmt.
Die Notentwässerung erfolgt außenliegend durch das Gewerk Dachdecker.
Rohrmaterial:
Regenwasser: Schallgedämmtes PP-Rohr
Schmutzwasser Anbindungen: PVC-Kunststoffrohr
Brandschutz Rohrabschottung für Kunststoffrohr
Bewässerung
Die Bewässerung erfolgt nach DIN 1988.
Die Trinkwasserversorgung des Neubaus wird durch Anbindung an den Bestand im Außenbereich und einen Hausanschluss im Technikraum durch den Rohbauer sichergestellt. Dort werden durch das Gewerk Sanitär ein interner Wasserzähler und eine Hauswasserstation installiert, bestehend aus:
- Absperrungen
- Rückspülfilter
- Manometer
Aufgrund des geringen Versorgungsdrucks von 3-4 bar (Mail AGR vom 12.11.2024), der Verwendung von Durchlauferhitzern zur Warmwasserbereitung (zusätzliche Druckverluste) und den hohen notwendigen Fließdrücken an einigen Küchenarmaturen /-geräten (z.B. 3 bar für Kombi-Dämpfer gemäß Küchenplanung Fa. Hörstke) ist eine Druckerhöhungsanlage (DEA) erforderlich. Die DEA wird im Technikraum aufgestellt.
Die Hauptverteilung erfolgt in der Abhangdecke bzw. sichtbar im Bereich der Mensa zu den einzelnen Sanitärräumen. Die Haupt-Trinkwasserleitung zweigt an 2 Stellen im Küchenbereich ab. Die beiden Stränge versorgen den rückwärtigen bzw. den vorderen Küchenbereich. Beide Leitungen werden am Ende zu den WC-Räumen Küche geführt und am Ende mit einer automatischen Spülstation versehen. Die Anschlüsse bis zu den Spülstationen werden durchgeschliffen.
Die Hauptleitung verläuft weiter durch die Mensa zu den Sanitärbereichen im Loungebereich und endet mit einer weiteren automatischen Spülstation im Herren-WC. Auch hier werden alle vorherigen Anschlüsse durchgeschliffen.
Im Verlauf durch die Mensa kreuzt ein Querträger die Trinkwasserleitung. Hier wird eine Rohrhülse im Holzträger vorberüstet.
Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral mittels elektrischer Durchlauferhitzer. Die Teeküche im Loungebereich erhält ein 11 kW-UT-Gerät.
Die beiden Pumi-Räume erhalten jeweils 18 kW-Geräte in ÜT-Ausführung; diese versorgen auch die angrenzenden Waschtische der WC-Räume.
Im Küchenbereich sind 11 kW-Geräte für Spülen, Ausgussbecken oder Geräte vorgesehen. Ein Küchenblock erhält einen gemeinsamen 24 kw-Durchlauferhitzer. Die genaue Anzahl und Lage ist abschließend im Zuge der Montageplanung mit der Küchenplanung abzustimmen.
Die Trinkwasserleitungen werden in Edelstahlrohr ausgeführt. Die Absperreinrichtungen werden in Rotguss ausgeführt.
Sanitäre Einrichtungen
Alle sanitären Einrichtungsgegenstände sind aus weißem Sanitärporzellan mit zugelassenem PA-Zeichen vorgesehen. Installationen erfolgen erst nach Vorlage einer Bemusterungsliste und Freigabe durch den Bauherrn.
Die Armaturen sind mit gültigem Prüfzeichen der Armaturenklasse I, die Oberfläche in verchromter schwerer Ausführung auszuführen. Alle Mischbatterien und Einlochbatterien sind mit keramischen Dichtflächen und Verbrühungsschutz (über Einstellung an den Durchlauferhitzern) auszuführen.
Die WCs werden mit manueller Drückerplatte ausgestattet. Die Urinale erhalten infrarotgesteuerte berührungslose Spülungen, Waschbecken manuelle Einhebelmischer. Die Waschbecken in den Personal-WCs Küche werden als einzelne Standard-Waschtische geplant; die Waschbecken im Loungebereich als Einbaubecken in eine Ablageplatte (Leistung Ausbaugewerke).
Das Hygiene- und Sanitärzubehör in den WC-Räumen wird durch den AG geliefert und montiert. Spiegel werden durch den Fliesenleger direkt in den Fliesenspiegel eingeklebt.
Kücheneinrichtungen einschl. Küchenarmatur (auch Teeküchen) werden durch den Nutzer / Küchenbauer installiert. Im Gewerk Sanitär sind die Be- und Entwässerungsanschlüsse enthalten.
Besondere barrierefreie Sanitärgegenstände sind gemäß Vorgabe Bauherr nicht geplant.
Der Putzmittelraum im Loungebereich wird mit Ausgussbecken und Mischarmatur passend zum Durchlauferhitzer ausgeführt. Das Ausgussbecken ist mit Überlauf geplant. Der Pumi-Raum im Küchenbereich wird durch den Küchenbauer mit einer Ausguss-Kombi ausgerüstet.
Der Technikraum sowie der Müllraum erhalten jeweils einen Bodenablauf, der Technikraum zusätzlich einen Entwässerungsstutzen.
Für das Gewerk Kälte wird ein UP-Sifon im Bereich der WCs Lounge vorgerüstet; daran kann die Kondensatleitung der Klimageräte angeschlossen werden (Leistung Kälte).
Im Müllraum und im Küchenflur werden Entwässerungsstutzen zur Ableitung von Kondensat aus den Küchen-Kühlräumen vorgerüstet. Von den Anschlüssen aus verlegt das Gewerk Sanitär Kondensatleitungen zu Anschlusspunkten der Kühlräume. An die Entwässerungsstutzen wird zusätzlich das Kondensat der Wärmepumpen der RLT-Geräte (Dachaufstellung) angeschlossen.
Es werden drei Außenzapfstellen (Bereich Terrasse, Technikraum und WC-Räume Lounge) eingeplant. Die Zuleitungen werden durchgeschliffen.
Küche
Die Küche wird mit Bodenabläufen und Rinnen aus Edelstahl gemäß Küchenplanung Fa. Hörstke ausgestattet. Weiterhin werden Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüsse gemäß Planung Fa. Hörstke vorgerüstet. Die evtl. notwendigen Maßnahmen zur Enthärtung des Trinkwassers erfolgen dezentral durch den Küchenplaner.
Damit Durchdringungen durch die Abdichtungsebenen der Küche vermieden werden, werden an den Wänden der Küche raumhohe Vorwände durch den Trockenbauer installiert. Die Grundleitungsstutzen, die Entwässerungsleitungen und die Trinkwasseranschlussleitungen werden komplett in den Vorwänden installiert.
Die Entwässerungsanschlüsse im Bereich der Ausgabetheke müssen als Einzelanschlüsse durch den Bodenaufbau geführt werden. Grundleitungsstutzen werden durch den Fußbodenaufbau verlängert und durch den Estrichleger/Dachdecker angedichtet. Trinkwasseranschlüsse sind gemäß letzten Küchenplan Fa. Hörstke im Ausgabebereich nicht mehr enthalten.
Bodenabläufe werden mit Klebeflansche für 2 Abdichtungsebenen ausgeführt. Die Grundkörper werden dem Rohbauer vorab zum Einbetonieren in die Bodenplatte übergeben.
Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse sind im Zuge der Montageplanung des AN gemäß letztem gültigen Küchen-Installationsplan der Fa. Hörstke auszuführen.
Dämmung
Die Dämmung wird nach GEG ausgeführt. Brandschutzdurchführungen werden entsprechend isoliert. Es werden alle Leitungen und Armaturen wie Ventile, Schmutzfänger etc. gegen Wärmeaufnahme, Wärmeverlust und Schwitzwasserbildung isoliert.
Alle Armaturen erhalten Dämmkappen aus PUR-Hartschaum bzw. Dämmkappen der Armaturenhersteller.
Folgende Dämm-Materialien sind vorgesehen:
Nicht sichtbare Verlegung in Decken oder Schächten
Mineralwolle alukaschiert, dampfdiffusionsdicht verklebt, Dämmschichtdicke 100%
Sichtbare Verlegung in Technikbereichen
Mineralwolle alukaschiert, dampfdiffusionsdicht verklebt, mit PVC-Mantel, Dämmschichtdicke 100%
Sichtbare Verlegung in Mensa
Mineralwolle alukaschiert, dampfdiffusionsdicht verklebt, mit PVC-Mantel schwarz, Dämmschichtdicke 100%
SW-Anschlussleitungen (in Vorwänden):
PE-Schlauch 9mm zur Körperschalldämmung
SW-Entlüftungsleitungen:
Mineralwolle alukaschiert, Dämmschichtdicke 100%
RW-Leitungen:
Armaflex AF 19mm, dampfdiffusionsdicht
Anlagenbeschreibung
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Abnahme
Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen, der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. Teilabnahme, rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
Kein Anlagenteil darf vor Abnahme durch den Bauherrn bzw. dessen Beauftragten in Betrieb genommen werden. Für Nichteinhaltung dieser Festlegung und daraus resultierend Schäden trägt der Verursacher die volle
Verantwortung. Ebenfalls haftet er für Folgeschäden an anderen Gewerken.
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Prüfungen nach geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfungsergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen und dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen.
Vor Inbetriebnahme sind vom Auftragnehmer die vorgesehenen Betriebsmittel eigenverantwortlich auf Qualität zu überprüfen.
Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist so rechtzeitig zu informieren, daß er an der Inbetriebnahme und der Einregulierungen teilnehmen kann.
Montage und Ausführung
Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer ein Schutz während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen. Vor der Abnahme beschädigte oder beschmutze Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten.
Offene Anlagenteile sind bei Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) durch Verschließen zu schützen.
Der Auftragnehmer muß alle von ihm verlegten Leitungen vor Anbringung der Dämmaterialien oder Verkleidungen gründlich vom Bauschmutz reinigen und beschädigte Grund- und Rostanstriche erneuern.
Später verdeckt liegende Installationen sind offenzuhalten, bis die entsprechende technische Prüfung und die Freigabe erfolgt ist. Ausnahmen sind nur mit Einwilligung der örtlichen Bauleitung möglich.
Zum Anbringen von Befestigungen sind Metalldübel zu verwenden. Schußbolzen sind nicht zulässig. Besteht der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Statikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden.
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde und der DIN 4102
entsprechen. Es dürfen nur nichtbrennbare Stoffe eingebaut werden.
Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind eindeutig zu kennzeichnen.
Alle Anschlüsse an Maschinen, Armaturen, Geräten usw. müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und montierbar sein.
Längenausdehnungen von Rohrleitungen sind durch Anordnung von Dehnungsausgleicher und Kompensatoren auszugleichen. Bei Einbau von Axialkompensatoren sind die Einbauvorschriften des Herstellers zu
beachten.Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichern, Kompensatoren
und Schwingungsdämpfern sind durch Festpunktkonstruktionen aufzunehmen. Die Reaktionskräfte sind vom Auftragnehmer zu ermitteln und
bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Bei Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrhülsen einzubauen bzw. Rohrumhüllungen mit Isoliermaterial vorzusehen. Es dürfen keine starren Verbindungen von Rohren mit dem Baukörper auftreten.
Rohrbefestigungen erfolgen mittels körperschallentkoppelter Rohrschellen entsprechend DIN 4108, lösbaren Pendelaufhängungen (keine
Bandeisenschlaufen und Lochbänder) oder Rohrkonsolen in korrosionsfester Ausführung. In allen Befestigungen sind Isolierzwischenlagen aus 3mm dicken Gummistreifen einzubringen. Die Einlage muß an den Seiten der
Befestigung mind. 5 mm überragen. In Befestigungen, bei denen der Schallschutz besonders zu berücksichtigen ist, ist eine Zwischenlage aus 8 mm dickem Vollgummi mit einer Shore-Härte von A 50 einzubringen. Die
Einlage darf beim Anziehen der Schelle auf max. 6 mm zusammengedrückt werden.
Die Absperrorgane, lösbaren Verbindungen von Rohrleitungen, wie z.B. Flansch- bzw. Schraubverbindungen, Entlüftungs- und Entleerungs-
einrichtungen und Meßinstrumente, sind übersichtlich und an leicht zugänglichen Stellen anzuordnen, so daß diese ohne Hilfsmittel
bedient bzw. abgelesen werden können.
Alle Bauteile, Geräte und Luftleitungen etc. sind einschl. aller Nebenleistungen, Befestigungs-, Verbindungs-, Dichtungs-, Dämm- und Hilfsmaterialien zu liefern und zu montieren.
Vom Auftragnehmer kann verlangt werden, einen Bautagebericht (Rapport) zu führen und wöchentlich dem Auftraggeber vorzulegen. Die Bauberichte beinhalten sämtliche für die Ausführung und Abrechnung der Anlage
benötigten Angaben.
Alle Nebenleistungen aus der VOB sowie das Einholen und Beantragen erforderlicher, behördlicher Genehmigungen, das Einstellen und Überwachen der Anlage während der Einlaufzeit und der Einregulierung, die Übergabe der
Anlage, das Einweisen des Betreiber- personals und die Lieferung der Bedienungsanleitung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso ist die Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge, sowie die Gestellung von eventuell erforderlichen Gerüsten und Hebezeugen (gem.VOB) und das Überwachen der Schlitz- und Durchbruchsarbeiten einschl. erforderliches
Nachstemmen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Entsorgung und Baureinigung
Der Unternehmer hat die Baustelle täglich zu reinigen, den Bauschutt in eigenen Behältern zu sammeln und von der Baustelle regelmäßig zu entfernen und entsorgen zu lassen.
Sämtliche Verpackungsmaterialien sind kostenlos zurückzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen.
Anerkennung und Besondere Leistungen
Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des Angebotes bereit, die im Leistungsverzeichnis genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen auszuführen, auch wenn diese in den Zeichnungen oder im
Ausschreibungstext nicht ersichtlich sind. Insbesondere sind die erforderlichen Bohrungen in Wänden, Decken oder Böden zur Aufnahme von
entsprechenden Befestigungselementen als besondere Leistungen zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, daß er die vorstehenden Anmerkungen gelesen und alle Forderungen und Bedingungen daraus in seinem Angebot berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert hat.
Datum:.................................................
.......................................................
(Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Technische Vorbemerkungen
06 Erdungs- und Blitzschutzanlage
06
Erdungs- und Blitzschutzanlage
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Blitzschutz- / Erdungsanlage
1. Allgemeines
1.1 Die Blitzschutzarbeiten sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage dem Bauablauf entsprechend durchzuführen.
Grundlage sind die entsprechenden Errichternormen, insbesondere die:
1.1.1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der aktuellen Ausführung;
1.1.2 die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten (heraus-gegeben von der VDEW);
1.1.3 DIN 18384 (VOB Teil C);
1.1.4 DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 1-4 inkl. Beiblätter;
1.1.5 VdS 2010;
1.1.6 DIN EN 50164-1 bis 2, DIN EN 61643-11, DIN EN 61643-21;
1.1.7 DIN VDE 0100-540;
1.1.8 DIN 18014
1.1.9 DIN EN 1991 Teil 1-4; DIN EN 1993 Teil S-1; Eurocode 1
1.2 Bei der Ausführung der Blitzschutzarbeiten ist darauf zu achten, dass sämtliche Durchdringungen von Beton-, Stahl-, Zinkblech- und Aluminiumverkleidungen so ausgeführt werden, dass keine Elementbildungen entstehen und die durchdrungenen Bauteile wieder handwerksgerecht und wasserdicht geschlossen und überdeckt werden.
1.3 Durchdringungen von Isolierungen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Ausnahme: Erforderliche Dachdurchführungen in Abstimmung mit der Gewerkefirma.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1. Angaben zur Baumaßnahme
Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH AGR beabsichtigt am Standort Im Emscherbruch 11, 45699 Herten einen Mensaanbau an das bestehende Betriebs- und Sozialgebäude zu errichten.
Der Anbau wird eingeschossig mit einer Grundfläche von ca. 43 x 17 Meter gebaut. Auf dem Flachdach wird neben der Lüftungstechnik eine PV-Anlage mit ca. 45-50 kWp installiert.
2. Angaben zum technischen Umfang, Leistungsumfang
Lieferung und funktionsfertige Montage der Blitzschutz- und Erdungsanlage.
Grundlage: DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 1-4 inkl. Beiblätter; DIN 18014
DIN EN 1991 Teil 1-4; DIN EN 1993 Teil 3-1; Eurocode 1
3. Angaben zur Ausführung
Die Montagearbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung und den jeweiligen Fachgewerken durchzuführen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
06.01 Erdungsanlage
06.01
Erdungsanlage
06.02 Blitzschutzanlage
06.02
Blitzschutzanlage
06.03 Sonstiges
06.03
Sonstiges