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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Bauherrenschaft der Wolfgang Zelinka
Immobilienverwaltung plant den Neubau eines Lager- und
Produktionsgebäudes mit integrierten Büro und
Sozialräumen in der Chiemgaustraße 3 in 83223 Bernau
(Bayern).
Die Firma Haas Fertigbau wurde als Generalunternehmer
mit der Ausführung der Baumaßnahme beauftrag.
Die Baugenehmigung liegt mit Datum vom 22. Dezember
2025 vor.
Das Bauvorhaben besteht aus einem zweistöckigen
Bürogebäuden sowie einer angeschlossenen Lagerhalle
und zwei Verbindungsbauten an die Bestandsgebäude.
Bürogebäude:
Das Gebäude wird in Holzständerbauweise errichtet. Die
Außenwände im Bereich der Sozialräume werden in
Holztafelbauweise (Fertigbau) in geputzter Ausführung
(Vollwärmeschutz) ausgeführt.
Innenwandseitig werden die Holzständerwände einlagig
mit Gipskarton beplankt und Malerfertig gespachtelt
(Q2)
Im Bereich der Lagerhalle kommen Blech-Sandwichpaneele
zur Ausführung.
Die Geschossdecken werden zum Teil aus Stahlbeton und
zum Teil als sichtbare Holzstapeldecke
ausgeführt.
Abmessungen:
Länge: ca. 40,46 m
Breite: ca. 16,90 m
Höhe: ca. 7,65 m
Raumhöhen:
Rohbauhöhe EG: ca. 3,54m
lichte Höhe 1.OG: ca. 3,54 m
Gründung:
Zur Ausführung kommt eine Sondergründung mittels
Rüttelstopfverdichtung.
Umlaufend kommten Stb Frostschürzen zur Ausführung
welcher auf OK +30cm FFB ausgeführt werden. Zur
statischen Ableitung der Kräfte kommen Stb.
Fertigteilstützen zur Ausführung.
Anschließend wird eine schwimmende oberflächenfertige
Bodenplatte eingebracht.
Bauteile Oberbau:
Außenwand/Fassade:
HAAS Thermoprotect Wand:
200 mm Holzständer
100 mm EPS als Putzträger
Putzstruktur Korn 3 mm, weiß
Wandüberstand ca. 4,0 cm
Innenbekleidung der Außenwände mit Gipskartonplatten,
malerfertig verspachtelt, Q2
In Teilbereichen der Fassade kommt eine waagerechte
aufgesetzte Holzschalung zur Ausführung.
Innenwand:
Metallständerwände als Innenwand zweilagig beplankt;
75 mm C-Profil mit 2 x 2 Lagen 12,5 mm
Gipskarton beplankt und 60 mm TWP 1 Dämmung,
malerfertig verspachtelt, Q2
Metallständerwände als Vorsatzwand 75 mm C-Profil mit
2 Lagen 12,5 mm Gipskarton beplankt und 60
mm TWP 1 Dämmung, malerfertig verspachtelt, Q2
Decken:
Zwischendecke Gewerbebereich:
Stb. Filigrandecke
Nutzlast bis 2,00 kN/m²
Dachkonstruktion und Aufbau:
BSH Leimholzbinder
Die Dacheindeckung erfolgt mittels eines 2-schaligen
Blechdaches bestehend aus einer
Stahltrapeztragschale einer zwischenliegender
Steinwolldämmung und einer
Gleit-Falzprofildacheindeckung.
Dachaufbau Flachdach Verbindungsbauten:
Folienflachdach über dem BSH-bzw. Stb. Dach, von unten
nach oben wie folgt
diffusionsdichte Schicht
Wärmedämmung MiWo, i.M. ca. 130 bzw. 140mm stark als
2- lagige Gefällekeildämmung
Dachhaut:
FPO-Folie 1,8 mm
Farbton nach Herstellerliste
inkl. Dachdurchführungen und Absturzsicherung
(Seilsystem)
Entwässerung mittels Attikagullys.
Hallenkonstruktionen:
Die statische Tragkonstruktion besteht im Wesentlichen
aus eine BSH Leimholzkonstruktion, welche
auf einem umlaufenden Betonsockel verbaut wird. Zur
statischen Aussteifung kommen Stb.
Fertigteilstützen zur Ausführung.
Die Hallen werden mittels einer verdeckt befestigten
Blechsandwichfassede mit 120mm
Kerndämmung verkleidet.
Bauzeit:
Der Oberbau soll ab Juli 2026 realisiert werden. Die
geplante Bauzeit beträgt ca. 6 Monate. Der
Gesamtfertigstellung ist für ca. Januar 2027 geplant.
Allgemeines:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die A8 Ausfahrt 107
Felden. Von der Autobahn abkommend kann am
Kreisel drekt in die Zielstraße Chiemseestraße
abgefahren werden. Nach ca. 700m rechts in die
Zielstraße
zur Baustelle abbiegen. Die Baustelle befindet sich
dann auf der linken Seite.
Der Bieter hat sich über die Zugänglichkeit des
Grundstückes persönlich oder via (Google Maps) zu
informieren.
Notwendige Straßensperrungen für Materialanlieferungen
o.Ä. sind frühzeitig mit der AG abzustimmen.
Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit für
Transport-Mehrkosten o.Ä. können nicht anerkannt
werden.
Alle eventuell daraus resultierenden Schwierigkeiten
für Transport und Einbau der Materialien sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass
er sich über alle örtlichen Gegebenheiten informiert
hat, sich mit den spezifischen Anforderungen über
Anlieferprobleme o.Ä. auseinandergesetzt hat und ggf.
erforderliche Leistungen hierfür in den
Einheitspreisen berücksichtigt hat.
Der AG wird sich bemühen, einen möglichst homogenen
Arbeitsablauf zu gewährleisten. Es kann trotzdem
zu notwendige Montageunterbrechungen aufgrund von
Abhängigkeiten zu anderen Gewerken, insbesondere
der haustechnischen Gewerke oder aufgrund von während
der Baumaßnahme vorgefundenen Änderungen
der technischen Grundlagen kommen. Daraus anfallende
Kosten sind frühzeitig anzumelden.
Für Planung, Konstruktion und Bauausführung kommen die
einschlägigen Fachregeln und Normen
zur Anwendung. Die Richtlinien der Hersteller sind
verbindlich, sofern sie den DIN-Vorschriften nicht
widersprechen.
Der AN hat dem AG spätestens im Zuge der
Schlussrechnung sämtliche Unterlagen der
erforderlichen Dokumentation (wie
Fachunternehmererklärung, Datenblätter etc.) zur
Weiterleitung
an die Bauherrenschaft zu übermitteln. Die Firma Haas
nimmt sich vor falls diese zum Tag der
eingegangenen Schlussrechnung nicht vorliegt einen
Einbehalt von bis zu 20% auf die offene
Schlussrechnung einzubehalten.
Baustelle:
Der AG stellt für die Bauphase ein Fassadengerüst zur
Verfügung, welches für die WDVS- sowie
Dachdeckerarbeiten verwendet werden kann.
Ein WC wird für die Dauer der Arbeiten vorgehalten.
Anschlüsse für Strom und Wasser werden ebenfalls
zentral vorgehalten. Die Verteilung von dort obliegt
den
Firmen.
Baustrom und Wasser werden den Nachunternehmern
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Während der Bauphase wird das Gebäude mit einem
Bauzylinder versperrt, hierzu erhält jeder
Nachunternehmer einen Schlüssel. Der AN hat für die
sichere Lagerung seiner Materialien und Werkzeuge
selbst zu sorgen.
Die Baustellenver und -entsorgung ist mit der
Bauleitung abzustimmen und von ihr genehmigen zu
lassen.
Jede Firma hat für die eigene individuelle
Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen
Geräte,
Arbeitseinrichtungen, Hebezeuge, Gerüste,
Arbeitsschutzmaßnahmen, Beleuchtung,
Umkleidemöglichkeit
usw. zu sorgen - sofern diese Leistungen nicht extra
im vorliegenden LV erfasst sind.
Sämtliche Materialanlieferungen durch den AN sind
vorab mit dem AG abzustimmen um evtl. Standzeiten der
LKW´s oder ähnliches zu vermeiden. Daraus entstandene
Mehrkosten können dem AG nicht weitergeleitet
werden.
Auf der Baustelle sind beschränkte Lagerflächen
vorhanden. Diese können nach vorheriger Abstimmung mit
der Bauherrenschaft sowie der Bau- und Projektleitung
genutzt werden.
Der AN hat selbst dafür zu sorgen, dass seine
Materialen zu den erforderlichen Räumen/Flächen
transportiert, verhoben und gelagert werden.
Vor Baustellenbeginn hat der AN dem AG einen
Ersthelfer zu benennen, welcher im Ernstfall für die
erste
Versorgung bei Arbeitsunfällen zuständig ist.
Während des geplanten Bauablaufes werden regelmäßige
Jour fixes abgehalten. Hierzu wird gebeten, dass
ein Vertreter des AN anwesend ist. Des Weiteren muss
sich der AN vor Ausführung der Tätigkeit mit dem
Bauleiter abstimmen, um einen reibungslosen Bauablauf
und ein Ineinandergreifen der Gewerke zu
gewährleisten.
Der AN hat sicherzustellen, dass bei der Durchführung
der Leistungen stets mindestens ein Mitarbeiter die
deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
sodass etwaige Anweisungen des AG verstanden und
umgesetzt werden können.
Aller anfallender Bauschutt und Restmaterialien für
die Leistungen des AN sind den gesetzlichen
Vorschriften
entsprechend zu entsorgen und die Kosten in die
Einheitspreise einzurechnen, ebenfalls die Kosten für
den
Schutz angrenzender Bauteile. Ein Entsorgungsnachweis
ist auf Verlangen des AG beizubringen.
Der AN hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten
sämtliche Restmaterialien von der Baustelle zu
entsorgen.
Anlagen:
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Die Bauherrenschaft der Wolfgang Zelinka
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG
genannt)
2. Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der
auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für
die ordnungsgemäße Abwicklung des
Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1. das Auftragsschreiben des AG mit
Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll
angefertigt wurde
2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und
Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem
zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften
und Vorbemerkungen
2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn
einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige
einschlägige DIN-Vorschriften und
öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der
Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass
ausländische Arbeitskräfte auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur
dann zum
Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der
Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten
werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während
der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten
Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei.
3. Vergabe
3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den
AG kostenlos und unverbindlich.
3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine
Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des
Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das
Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu
enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder
preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit
dem Hauptangebot gesondert
gekennzeichnet einzureichen.
3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche
Leistung ist hinsichtlich Ausführung und
Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen
dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den
DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen
eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen
oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind
hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits
ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot
zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege,
vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-,
Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der
Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien
hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend
zu informieren.
3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das
Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen
Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist
berechtigt, unter
den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4. Vertragspreis
4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind
Festpreise.
4.2. Alle Preise einschließlich derer für
Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich
aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5. Pauschalpreisvereinbarung
5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt,
so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich
ausgeführten Massen.
5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die
Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis,
Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre
Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen
Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer
Änderung des Pauschalpreises.
6. Umfang der Leistungen
6.1. Es gilt die VOB /B § 4
6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind
Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten
Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl,
Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und
Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach-
und fachgerechte Herstellung von Bauteilen
und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der
Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten,
Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen
Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die
Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften
für die eigenen Mitarbeiter.
6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener
Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat
der AN auf seine Kosten zu sorgen.
Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu
Lasten des AN.
6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon,
Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung
sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein
gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN
mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher
Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine
evtl. vereinbarte Regelung gemäß
Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser
und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu
erfolgen.
6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und
die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von
Einrichtungen des AG während der gesamten
Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den
Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf
der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und
Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der
AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch-
und Alkoholverbot
6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container
ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der
Abfallstoffe zu achten
6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und
Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor
Beschädigung zu schützen
7. Mehr- oder Minderleistungen
7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des
Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind
unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG
anzuzeigen.
7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der
Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich
vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des
AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr-
oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung
statt.
8. Ausführungsunterlagen
8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen
Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN
berechnet.
8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN
zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen
Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere
hinsichtlich der Maße zu überprüfen und
diese, so weit wie möglich, mit der
vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu
vergleichen.
8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung,
so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu
haften.
8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von
Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat
er diese dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen
schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in
die gültigen einschlägigen DIN- Normen,
behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien
Einsicht zu gewähren.
8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf
dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine
beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen
kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der
hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten
Vergütung abgegolten.
8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der
Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner
Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und
Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des
AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus
resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des
AN.
8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen
Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen
anzufertigen und diese nach Fertigstellung der
Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der
Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen
abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist
der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung
der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten
nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu
beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9. Bauzustand
9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom
Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über
Versorgungsleitungen und sonstigen seinen
Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen
und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei
erbringen kann. Etwaige Einwände und
Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor
Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf
die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so
hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu
rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur
Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm
stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend
entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu
beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit
und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem
Zustand zu halten. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG
das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher
Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen
Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und
von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung
einzubehalten.
10. Auftragsdurchführung
10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die
Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen
und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen
Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat
alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie
projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, insbesondere die
Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden
SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich
geforderte sicherheitstechnische Betreuung
seiner Leistungserbringung durch eine
Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG
unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt
der AN dem AG
die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle
geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
dar. Der AN hat die Projektleitung des AG
unaufgefordert unverzüglich über jegliche
Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN
dafür ein, dass
sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden,
die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen-
bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall
einer von ihm zu vertretenden
Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer
übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur
Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von
200,00
_ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß.
Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die
Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die
Vertragsstrafe
wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme
begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt vorbehalten. Von aus der
Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter
Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat
der AN den AG freizustellen.
10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der
festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine -
termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen
Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit
zu vermeiden.
10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich
vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so
durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder
Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm
übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche
Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand
dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei
Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich,
anzuzeigen.
10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat
der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter
wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit
detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner
Leistung innerhalb einer vom AG gestellten
angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und
sachgerecht
zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese
Aufforderung schriftlich unter Begründung der
Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer
einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt,
ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN
mit der Beseitigung der Mängel zu
beauftragen und diese Kosten dem AN gegen
Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der
Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die
Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen
und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für
die vertragsgemäße Ausführung seiner
Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch
Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines
Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und
dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche
vor
Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem
AG schriftlich mitzuteilen.
10.7. Die personelle Besetzung der
vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem
AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten
schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein
Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt
ist.
10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der
AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die
exakte Einhaltung aller einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften. Die
Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten
des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines
Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe
selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die
Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten
gestattet.
10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung
betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen
fristgemäß einzuholen und dem AG im
Original vorzulegen.
11. Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten
auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG
unverzüglich mündlich und unmittelbar
anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des
Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12. Bauleistungsversicherung
12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird
eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die
der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür
eine anteilige Prämie von 0,25% seiner
Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw.
bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und
der Schlussrechnung einzubehalten.
13. Fristen und Haftung
13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine
mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder
einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit
vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die
erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen,
um die vertraglich vereinbarten Leistungen
termingerecht
erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und
Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu
verschaffen.
13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten
Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden
Kalendertag der Fristüberschreitung eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5%
der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des
Nachweises eines Schadens durch den AG
bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG
gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen
(auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die
dem AG hieraus entstanden sind.
14. Aufmaß und Abrechnung
14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form
mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit
Angabe des betreffenden Bauvorhabens in
mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu
stellen.
14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen
ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß
unter Zugrundelegung der vertraglich
vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung
evtl. gewährter Nachlässe.
15. Zahlungen
15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in
Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung
mittels Vorlage einer prüffähigen
Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher
Fertigstellung des vertragsgegenständlichen
Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten
Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form
einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen
unter
Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder
abgebeten sind aufzuführen.
15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft
eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes
oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der
Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem
Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt,
bei Nichterbringung der
Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN
außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus
seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz
herleiten.
16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von
der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN
kann diesen Einbehalt durch eine
unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren
Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17. Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel
und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN
mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu
bestätigen.
17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass
seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme
die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben und mindern.
17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem
AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN
wesentliche Mängel aufweist.
17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so
erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der
Gesamtabnahme des Bauwerks durch den
Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht
binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des
AN erfolgt ist.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme
und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt
allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den
Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert
sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem
Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der
Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine
vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung
nicht nach, so kann der AG die Mängel
selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN
beseitigen lassen.
18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu
vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form
besonderen technischen oder kaufmännisch
notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung
durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN
insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die
Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung
direkt an den Bauherrn ab.
19. Arbeitsberichte
19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem
Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu
erstellen.
19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos
durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu
versehen.
19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und
evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung
des AG und besondere Vorkommnisse;
Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls
unter
Angabe des Grundes anzugeben.
19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens
einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN
der Bauleitung des AG auszuhändigen und
von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
überprüfen und gegenzuzeichnen.
20. Versicherungen
20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zu verfügen, die
gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen
Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens
unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen können einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen
neuesten Datums vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen
Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22. Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden
Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an
Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.)
abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23. Inkrafttreten des Auftrages
23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG
ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge
unterliegen den vorliegenden AVAB.
24. Teilunwirksamkeit
24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile
hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen hiervon nicht berührt.
25. Gerichtsstand
25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es
gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
01 Blechsandwichfassade
01
Blechsandwichfassade
01.__. 1 Blechsandwichfassade 120mm verdeckt befestigt Liefern und montieren einer Blechsandwichverkleidung
(siehe
beiliegender Statik) mit Kernstärke 120 mm, senkrecht
montiert,
verdeckt befestigt.
Bestehend aus beidseitig bandverzinkten und
kunststoffbeschichteten Stahldeckblechen.
Polyurethan-Hartschaumkern, FCKW- und HFCKW-frei
Baustoffklasse B1, schwer entflammbar
Profil: außen microliniert in der Oberfläche, RAL 9007
Graualuminium
Innen leicht liniert mit Schutzlack Farbe RAL 9002
Befestigung auf bauseitig montierte Holzkonstruktion.
Im
Bereich der Stb. Stützen werden
HTU-Trapezblech-Befestigungsschienen eingebracht.
inklusive der Dichtbänder zu den freien Rändern für
eine
absolute Wind- und Dampfdichtigkeit um der aktuellen
Fachregeln (GEG) genüge zu tragen, und zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener nicht rostender
Befestigungs- und
Verbindungsmittel und nötiger Lastverteilerplatten
nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
Fabr. FischerTherm plus ML 120 0,6/0,4 o.glw.
Angebotenes System:
.
01.__. 1
Blechsandwichfassade 120mm verdeckt befestigt
380,00
m2
01.__. 2 Tropfprofil + Stützwinkel als unterer Wandabschluss aus bandverzinktem und
organisch
beschichtetem Stahlblech Z275.
Die höhe der Tropfkante muss entsprechend des
Dämmkeiles
berücksichtigt sein.
Ausführung: bestehend aus 2 Blechen mit einer 3 fachen
Kanung sowie einer einfachen Kantung
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Unterkonstruktion, bauseitig montierte Holzschwelle.
Einschließlich der erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
01.__. 2
Tropfprofil + Stützwinkel
55,00
m
01.__. 3 Dämmkeil unter Tropfblech Liefern und montieren eines EPS Dämmkeil unterhalb des
Tropfbleches auf Stb. Frostschürze.
Material EPS
Breite: ca. 140mm
Höhe: ca. 20-30mm
01.__. 3
Dämmkeil unter Tropfblech
W
55,00
m
01.__. 4 Außeneckprofil als Abschluss einer Gebäudeaußenecke aus bandverzinktem
und organisch beschichtetem Stahlblech Z275.
Breite nach örtlichem Aufmaß
Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der
Fassadenpaneele sind zu überdecken)
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Der Holraum im Anschlussbereich muss mit einer weichen
Dämmung ausgedämmt werden.
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
01.__. 4
Außeneckprofil
15,00
m
01.__. 5 Innenecke
Sandwichfassade - Verbindungsbau EG als Abschluss einer Gebäudeinnenecke im Bereich der
Blechsandwichfassade und der Stb Fertigteilwand im
Verbindungsbau aus bandverzinktem und organisch
beschichtetem Stahlblech Z275.
Breite nach örtlichem Aufmaß
Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der
Fassadenpaneele sind zu überdecken)
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
01.__. 5
Innenecke
Sandwichfassade - Verbindungsbau EG
5,00
m
01.__. 6 Abdeckblech Fassadenübergang als Abschluss des Fassadenübergangs im Bereich der
Blechsandwichfassade und der WDVS Fassade 10cm
Putzträger aus bandverzinktem und organisch
beschichtetem
Stahlblech Z275.
Der Versatz der beiden Fassaden beträgt ca. 58mm
Ausführung nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung
Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der
Fassadenpaneele sind zu überdecken)
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
01.__. 6
Abdeckblech Fassadenübergang
10,00
m
01.__. 7 seitliches Einfassprofil für den vertikalen Torabschluss als Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und
organisch beschichtetem Stahlblech Z275.
1 Stk. Sektionaltor 3,00 x 3,50m
Breite nach örtlichem Aufmaß
Ausführung: 2-teilig jeweils 2-fach gekantet Zuschnitt
bis
500mm
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
01.__. 7
seitliches Einfassprofil für den vertikalen Torabschluss
10,00
m
01.__. 8 Tropfprofil als oberer Torabschluss incl. Stützwinkel als oberer Abschluss der Einbauteile aus
bandverzinktem und
organisch beschichtetem Stahlblech Z275.
Breite nach örtlichem Aufmaß
Ausführung: 2-teilig jeweils 2-fach gekantet Zuschnitt
bis
500mm mit seitlicher Aufkantung
Ausführung incl. des Stützwinkels
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
01.__. 8
Tropfprofil als oberer Torabschluss incl. Stützwinkel
5,00
m
01.__. 9 Anschlusswinkel Dampsperre an Sandwichfassade als Anschluss der Dampfsperre des Dach an die
Sandwichwand
zum Thermodach im Bereich des Auskragenden Giebels aus
bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech
Z275.
Ausführung: Zuschnitt ca. 350mm, 1-fach gekantet
Farbe: RAL 9002
Zwischen dem Anschlusswinkel und dem Dachbinder ist ein
Kompriband auszuführen.
01.__. 9
Anschlusswinkel Dampsperre an Sandwichfassade
20,00
m
01.__. 10 Schneidearbeiten Fachgerechtes herstellen der Ausschnitte wie Türe und
Tor etc.
sowie die Schrägschnitte im Giebel bzw. traufbereich
Schneidearbeiten dürfen nur mit Werkzeugen nach
Vorschriften
des Herstellers durchgeführt werden. Schnittstellen
sind
einzufassen bzw. abzudecken.
Um Verunreinigungen der Holzkonstruktion zu verhindern,
dürfen die Schneidearbeiten nicht im Bereich der
Holzkonstruktion stattfinden. Andernfalls ist diese
gegen
herumfliegende Metallspäne zu schützen.
Um Roststellen zu vermeiden, sind sämtliche Späne nach
den
Schneidearbeiten zu entfernen.
01.__. 10
Schneidearbeiten
1,00
psch
02 Dachkonstruktion Hauptdach
02
Dachkonstruktion Hauptdach
02.__. 1 Stahltrapeztragschale 150/280/1,25mm Stahltrapezblech nach DIN 18807 für mehrschaliges,
ebenes
Flachdach, befestigt auf bauseitigem Untergrund aus
Holz,
Liefern und nach den Fachregeln des IFBS
einschließlich aller
nach statischer Berechnung erforderlichen
bauaufsichtlich
zugelassener Verbindungsmittel in fertiger Leistung
montieren.
Die Ausführung muss als Durchlaufträger oder mit
biegesteifem
Stoß erfolgen. Die Stöße sind so einzuplanen, dass
diese ca.
15cm neben den Holzbindern sind.
Stat. System: Dreifeldträger (mit biegesteifem Stoß) in
Positivlage
Blechstärke: 1,25 mm
Profilhöhe: 155 mm (gemäß beiliegender Statik)
Stützweite: bis ca. 6,75 m
Oberfläche: Unterseite 15 µm im 9002,
Oberseite schutzlackiert
Traufhöhe: 7,54 m
Dachneigung: 10 Grad
Fabr. FischerTRAPEZ 150/280/1,25 Positivlage
Angebotenes System:
.
02.__. 1
Stahltrapeztragschale 150/280/1,25mm
690,00
m2
02.__. 2 Randwinkel Randwinkel (nicht statisch wirksam), zur Aufnahme der
Dampfsperre an allen aufgehenden Bauteilen (Traufe +
Lichtbandzarge)
Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet
Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt bis 540 mm, 1
Kantungen,
02.__. 2
Randwinkel
100,00
m
02.__. 3 Profilfüllerleisten Profilfüllerleisten passend zu Stahltrapezprofil
Bestehend aus: geschlossenzelligem Polyethylenschaum,
Dicke
30 mm, zwischen Auflager und Stahltrapezprofil
einklemmen
Ausführen im Bereich der beiden Ortgänge sowie bei der
Trennwand Halle - Büro
02.__. 3
Profilfüllerleisten
70,00
m
02.__. 4 Abdeckblech Tiefsicken Abdeckblech als Anschluss der später montierten
Metallständerwand
Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet
RAL 9002
Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt bis 500 mm, 2
Kantungen,
02.__. 4
Abdeckblech Tiefsicken
E
55,00
m
02.__. 5 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von
1500m
Ausführung als Dampfdiffusionsdichte Ebene.
Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend incl. aller
Anschlüsse sowie aufsteigende Bauteile.
Im Bereich der Holzbauwände ist die Folie an die
Vliesdampfbremse der Außenwände anzuschließen.
Untergrund: vor beschriebene Tragschale
Fabr. FDB Silver SK Blue o. glw.
Angebotene Fabrikat:
.
02.__. 5
Dampfsperre verlegen
690,00
m2
02.__. 6 Zulage Anschlüsse Dampfsperre Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an
aufgehende
Bauteile wie Außenwand bzw. Lichtkuppeln bzw.
Anschluss an
Blechsandwichfassade
Anschlusshöhe bis ca. 20 cm
02.__. 6
Zulage Anschlüsse Dampfsperre
W
100,00
m
02.__. 7 Dämmung Stahltrapeztragschale Vordachbereich Dämmen der positiven sowie negativen
Trapezprofilhohlräumen
im Bereich des auskragenden Vordaches mittels
trapezförmig
zugeschnittener Profilfüller
L= ca. 850mm
02.__. 7
Dämmung Stahltrapeztragschale Vordachbereich
35,00
m
02.__. 8 Zulage Ausführung Dampfsperre auskragender Vordach Ausführung der vor beschriebenen Dampfsperre im
Bereich des
auskragenden Ortgangs.
Die Dampfsperre ist um die Tragschale herumzuführen
und an
den Blechwinkel anzuschließen
Anschlussbreite: bis ca. 800mm (150 + 620mm)
02.__. 8
Zulage Ausführung Dampfsperre auskragender Vordach
W
35,00
m
02.__. 9 Wärmedämmung 160mm DZ MW 035 + 20mm Komprimierung Liefern und lose verlegen einer zweilagigen
Wärmedämmung
aus Mineralwolle dicht, Stoßversetzt gestoßen
komprimiert
zwischen Z-Profile verlegt.
Untergrund: vor beschriebene Dampfsperre
Dämmstoff: Mineralwolle
Anwendungstyp: DAD - dk
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: A1 nach DIN EN 13501-1
Fabrikat Isover Typ Metac UF 035 Universal-Filz oder
gleichwertig.
Dämmstoffdicke: 160 mm + 20mm Komprimierung
Angebotenes Fabr.:
.
02.__. 9
Wärmedämmung 160mm DZ MW 035 + 20mm Komprimierung
690,00
m2
02.__. 10 Z-Profilen incl. zwei thermische Trennstreifen Liefern und verlegen von Z-Profilen aus Stahlblech,
Korrosionsschutzklasse III zur Aufnahme der Halteclips
oder
Richtprofile im Abstand ca. 1,19 m (abhängig von
Statischer
Berechnung Berücksichtigung einer PV-Anlage))
Ausführung mit zwei thermischen Trennstreifen mit hoher
Stauchhärte, je einmal oben oder unten auf Z-Profil
geklebt,
Materialstärke 3 mm x Breite 60 mm
Die Befestigung der Z-Profile und Halteclips oder
Richtprofile
erfolgt mit bauaufsichtlich zugelassenen,
selbstbohrenden
Schrauben mit Vollgewinde aus nichtrostendem
Werkstoff. Die
erhöhte Windsogbelastung im Dachrand- und Eckbereich
nach
DIN EN 1991-1-4 ist zu beachten,
Fabrikat Iso-Zell Thermband oder gleichwertig
Alternativ kann auch ein anderes System (jeweils
abgestimmt
auf Eindeckung) der Distanzkonstruktion verwendet und
angeboten werden.
Angebotenes Fabr.:
.
02.__. 10
Z-Profilen incl. zwei thermische Trennstreifen
W
690,00
m2
02.__. 11 Holzkonstruktion als Distanzkonstruktion Liefern und montieren einer 2-lagigen Holzlattung, als
Distanzkonstruktion im Sinne der Lastabtragung als
nicht
tragendes Bauteil, bestehend aus imprägnierten
Kanthölzern
aus Fichte/Tanne nach DIN 4074-1, trockensortiert mit
Holzfeuchte höchstens 20 % ohne Querkrümmung
(Schüsselung), nach DIN 68800-1 für die unter Dach
ungünstigste Gebrauchsklasse 2 mit
auf die vor beschriebene Position montiert,
einschließlich bauaufsichtlich zugelassenem
Befestigungsmaterial aus nichtrostendem Werkstoff.
Die erhöhte Windsogbelastung im Rand- und Eckbereich
nach
DIN EN 1991-1-4 ist zu beachten.
Aufbauhöhe 160mm
Alternativ kann auch ein anderes System (jeweils
abgestimmt
auf Eindeckung) der Distanzkonstruktion verwendet und
angeboten werden.
Angebotenes Fabr.:
.
02.__. 11
Holzkonstruktion als Distanzkonstruktion
E
690,00
m2
02.__. 12 Mehrpreis für Ausführung aus trittfester Steinwolldämmung Mehrpreis für die Ausführung einer Trittfesten
Steinwolldämmung incl. der Befestigung mit dem
Untergrund,
sowie der Befestigung mit der nachfolgend beschriebenen
Dacheindeckung
Dämmstoffdicke: 160 mm
Angebotenes Fabr.:
.
02.__. 12
Mehrpreis für Ausführung aus trittfester Steinwolldämmung
E
690,00
m2
02.__. 13 Holzbohlenkranz Traufabschluss Holzbohlenkranz zur Aufnahme der Rinnenhalter
Güteklasse II,
Fichte/Tanne nach DIN 4074, allseitig imprägniert,
200 mm breit, Höhe 160 mm, (entsprechend der Dicke
der Wärmedämmung)
Mögliche zulässige Bautoleranzen sind durch Unterlegen
mit
Distanzleisten auszufluchten
02.__. 13
Holzbohlenkranz Traufabschluss
85,00
m
02.__. 14 Gleit-Falzprofildach Aluminium stuccodessiniert Metalldachsystem - Gleit-Falzprofildach,
selbsttragend, begehbar, gegen Flugfeuer und strahlende
Wärme widerstandsfähige "harte" Bedachung nach DIN
4102-4,
Montage auf vor beschriebene Unterkonstruktion.
Die Montage der Profilbahnen erfolgt ausschließlich
durch Klemmwirkung, ohne zusätzliche verschraubungen.
Dachneigung 5,0 Grad,
Firsthöhe: 6,75m
Material bestehend aus:
Aluminium stuccodessiniert
Materialdicke: 0,70 mm
Firstseitig hochgestellt und Traufseitig abgekantet
Befestigung durchdringungsfrei nach
Herstellerrichtlinien ohne
Durchdringung der Profilbahnen, mit Standardclips aus
Stahlblech verzinkt und beschichtet.
Anzahl nach statischer Berechnung
Die erhöhte Windsogbelastung im Dachrand- und
Eckbereich nach DIN EN 1991-1-4 ist zu beachten.
Eine anschließende bauseitige PV-Anlage ist ebenfalls
zu
beachten.
Befestigungsmittel aus nichtrostendem Werkstoff nach
Zulassung bzw. statischer Erfordernis
Herstellernachweis
Angebotenes System:
.
02.__. 14
Gleit-Falzprofildach Aluminium stuccodessiniert
715,00
m2
02.__. 15 Zulage Ausführung Festlager Zulage für Ausführung eines Festlagers gemäß Statik in
fertiger
Leistung.
Im Preis müssen die Festpunktclips sowie die
Nietverbindungen
welche im Nachgang mit der Pultblende abgedeckt werden
enthalten sein.
02.__. 15
Zulage Ausführung Festlager
W
85,00
m
02.__. 16 Ortgangverkleidung + Dämmung Liefern und montieren einer gekanteten
Ortgang-Abdeckung in
fertiger Ausführung.
Bestehend aus Einhangprofil, Ortgangabdeckung
Die Ortgangblende ist in die nachfolgend beschirbenen
Untersichtsverkleidung einzuhängen.
Im Preis muss die Ausführung einer 10cm starken Dämmung
(WLG035) an der Stirnseite enthalten sein.
Material: Aluminium stuccodessiniert
Materialdicke: 0,70 mm
Befestigungsmittel passend zur Abdeckung
02.__. 16
Ortgangverkleidung + Dämmung
35,00
m
02.__. 17 Untersichtsverkleidung + Dämmung Ausführung der Untserichtsverkleidung aus
bandverzinktem und
organisch beschichtetem Stahlblech Z275.
Im Preis muss die Ausführung einer 10cm starken Dämmung
(WLG035) enthalten sein.
Zuschnitt ca. 550mm
Ausführung: 4 fach gekantet
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
02.__. 17
Untersichtsverkleidung + Dämmung
W
35,00
m
02.__. 18 Traufausbildung Liefern und montieren eine Traufausbildung in fertiger
Leistung.
bestehend aus: Rinneneinlaufblech, Profilfüller
unterseitig und
einem Traufblech
Material: Aluminium stuccodessiniert
Materialdicke: 0,70 mm
Befestigungsmittel passend zur Abdeckung
02.__. 18
Traufausbildung
85,00
m
02.__. 19 Firstausbildung Liefern und montieren eine Firstausbildung in fertiger
Leistung.
bestehend aus: Firstabdeckung Zahnleiste, und
Profilfüllerleiste
Material: Aluminium stuccodessiniert
Materialdicke: 0,70 mm
Befestigungsmittel passend zur Abdeckung
02.__. 19
Firstausbildung
35,00
m
02.__. 20 Abdeckungen Firstlichtband Liefern und montieren eine Einblechung des
Firstlichtbandes
Fabrikat Lamilux in fertiger Leistung.
bestehend aus: Dachfenstereinfassung mit den
notwendigen
Zahnleisten, Profilfüller, Lichtbandanschlussblech
sowie
Einhangbleche. Die Anschlüsse an das Firstlichtbandes
sind mit
weicher Dämmung 10cm auszuschoppen.
Material: Aluminium stuccodessiniert
Materialdicke: 0,70 mm
Befestigungsmittel wie die Dacheindeckung
Abmaße: 1 Stück 6,00 x 2,00 m
02.__. 20
Abdeckungen Firstlichtband
1,00
St
02.__. 21 Ausschnitt bis 300 mm x 300 mm Ausschnitt in Trapezblech für Lüftungsrohre in einer
Abmessung bis maximal 300 mm x 300 mm herstellen, bei
Einhaltung der Bedingungen nach DIN 18807 Teil 3,
einschl.
oberseitigem Verstärkungsblech
Blechlänge: mindestens 600mm Blechbreite: mindestens
750mm
jedoch mindestens zwei durchlaufende
Stahltrapezprofilstege
auf jeder Seite des Auschnitts überdeckend,
Blechdicke mindestens 1,13 mm, jedoch größer 1,5-fache
der Trapezprofile
02.__. 21
Ausschnitt bis 300 mm x 300 mm
E
1,00
St
02.__. 22 Eindichten Dachdurchdringungen, rund, Ø bis 20 cm Dichtmanschette Abdichten der bauseits gelieferten Dachdurchdringungen
wie
z.B. Sanitärentlüftung oder Zuleitung für PV-Anlage
Die genaue Lage wird vor Ort festgelegt.
Liefern montieren einer Dichtmanschette und gemäß den
Herstellervorschriften andichten.
Dunstrohr: bis DN200
Fabrikat EJOT oder gleichwertig.
Angebotenes System:
.
02.__. 22
Eindichten Dachdurchdringungen, rund, Ø bis 20 cm Dichtmanschette
E
1,00
St
02.__. 23 Liefern Sanitärlüfter Liefern und montieren einer Dunstrohr /
Strangentüftung für
Be- / Entlüftung von Sanitär- und Abwasserleitung
Länge bis 1,5m
Ø bis 20 cm
02.__. 23
Liefern Sanitärlüfter
E
1,00
St
02.__. 24 Schneefang für PV-Anlage Liefern und montieren eines doppelten Schneefang mit
Eisstopper
Befestigung mittels Klemmprofil.
Schneefangwinkel mit integriertem Schneestopper
Materialdicke: 1,5 mm
02.__. 24
Schneefang für PV-Anlage
E
60,00
m
03 Dachkonstruktion Verbindungsbrücke OG
03
Dachkonstruktion Verbindungsbrücke OG
03.__. 1 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von
1500m
Ausführung als Dampfdiffusionsdichte Ebene.
Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend.
Die Dampfsperre ist an dir nachfolgend beschriebene
Siga
Wetguard anzuschließen
Untergrund: bauseitig verlegte Siga Wetguard auf 12cm
BSH
Dachelemente
Anschlüsse werden gesondert vergütet.
Angebotene Fabrikat:
.
03.__. 1
Dampfsperre verlegen
20,00
m2
03.__. 2 Anschluss Dampfsperre an Attikawand Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika,
einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den
Untergrund
befestigen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 50 cm + Wandaufbau
03.__. 2
Anschluss Dampfsperre an Attikawand
W
15,00
m
03.__. 3 Aufdachdämmung 100mm Grunddämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Grunddämmung aus Mineralwolle
(MW)
gem. DIN EN 13162, dicht verlegt
Untergrund: Dampfsperre
Dämmstoff: Schmelzpunkt der Steinwolle > 1000 °C
Anwendungstyp: DAA - dh
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,039 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: nichtbrennbar, A1 (nach DIN EN
13501-1)
Dämmstoffdicke: 100mm
Fabr. Rockwool Hardrock oder gleichwertig
Angebotene Fabrikat:
.
03.__. 3
Aufdachdämmung 100mm Grunddämmung DAA, Steinwolle
15,00
m2
03.__. 4 Gefälledämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus
Mineralwolle
(MW) gem. DIN EN 13162, Einlagig dicht, Stoßversetzt
zur
Grunddämmung, gestoßen verlegt.
Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung
Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C
Anwendungstyp: DAA - dh 70 kPa
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: A2 (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 20 bis 40 mm,
Gefälle: 1,15°.
Fabr. Rockwool Georock oder gleichwertig
Angebotene Fabrikat:
.
03.__. 4
Gefälledämmung DAA, Steinwolle
15,00
m2
03.__. 5 Linienentwässerung Steinwolle Quergefälleausbildung
Steinwolle - Dachreiter-Quergefälledämmplatte, zur
Verlegung
in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den
Dachabläufen
Anwendungskurzzeichen nach DIN V 4108:
Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C
Anwendungstyp: DAA - dh
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13162: 0,040 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN 13501: Klasse A1
liefern und auf den Untergrund mit
Industriedachkleber kleben.
Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach
Verlegeplan aufkleben.
Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur
Freigabe
vorgelegt werden.
03.__. 5
Linienentwässerung Steinwolle
10,00
m
03.__. 6 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Dämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
03.__. 6
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15,00
m2
03.__. 7 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
an
Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf
den
Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung
thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem
Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
03.__. 7
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15,00
m
03.__. 8 Dämmung an Wandanschluss Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten,
als
trittfeste Sockeldämmung bei Wandanschluss Bürofassade
Dicke: 80 mm
Höhe: ca. 45cm
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E
Dämmstoff: XPS
03.__. 8
Dämmung an Wandanschluss
5,00
m
03.__. 9 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile
(Neubau- Bestandswand), Bestehend aus Folienblech incl.
Klemmprofil
- Anschluss mind. 150 mm über Oberkante Abdichtung
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung am
oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt
Aufgehendes Bauteil: Neubau- Bestandswand
Untergrund: 80mm XPS auf 12,5mm OSB
03.__. 9
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil
5,00
m
03.__. 10 Attika-Abdeckung Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt,
inkl.
Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den
Längenstößen
verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und
fachgerecht
montieren als fertige Leistung inkl. aller
Befestigungen.
Untergrund: Holz
Material: Titanzink
Blechdicke: 1,00mm
Farbe: Titanzink
Zuschnitt: bis zu 650 mm, vierfach gekantet (Maße sind
vor Ort
durch den NU selbst aufzunehmen)
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
03.__. 10
Attika-Abdeckung
15,00
m
03.__. 11 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende
Bauteile wie
Anschlusswände o.Ä.
Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das
dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein.
Alternativ ist ein Muster zu erstellen mit einer
zusätzlichen
seitlichen Aufkantung, worauf bauseits ein
Putzabschlussprofil
eingeputzt wird.
03.__. 11
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
W
4,00
St
03.__. 12 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN
55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder
Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und
Dokumentation für
die vorher aufgeführte Dachfläche
03.__. 12
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1,00
psch
04 Dachkonstruktion Verbindungsbau EG
04
Dachkonstruktion Verbindungsbau EG
04.__. 1 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von
1500m
Ausführung als Dampfdiffusionsdichte Ebene.
Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend.
Untergrund: Beton
Anschlüsse werden gesondert vergütet.
Angebotene Fabrikat:
.
04.__. 1
Dampfsperre verlegen
115,00
m2
04.__. 2 Anschluss Dampfsperre an Attikawand Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika,
einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den
Untergrund
befestigen.
Untergrund Beton
Anschluss auf Attikastirnseite
Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
04.__. 2
Anschluss Dampfsperre an Attikawand
W
15,00
m
04.__. 3 Aufdachdämmung 80mm Grunddämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Grunddämmung aus Mineralwolle
(MW)
gem. DIN EN 13162, dicht verlegt
Untergrund: Dampfsperre
Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C
Anwendungstyp: DAA - dh
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: A1 (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 80mm
Fabr. Rockwool Hardrock oder gleichwertig
Angebotene Fabrikat:
.
04.__. 3
Aufdachdämmung 80mm Grunddämmung DAA, Steinwolle
115,00
m2
04.__. 4 Gefälledämmung DAA, Steinwolle Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus
Mineralwolle
(MW) gem. DIN EN 13162, Einlagig dicht, Stoßversetzt
zur
Grunddämmung, gestoßen verlegt.
Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung
Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C
Anwendungstyp: DAA - dh 70 kPa
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,037 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: A2 (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 20 bis 100 mm,
Gefälle: 1,15°.
Fabr. Rockwool Georock oder gleichwertig
Angebotene Fabrikat:
.
04.__. 4
Gefälledämmung DAA, Steinwolle
115,00
m2
04.__. 5 Linienentwässerung Steinwolle Quergefälleausbildung
Steinwolle - Dachreiter-Quergefälledämmplatte, zur
Verlegung
in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den
Dachabläufen
Anwendungskurzzeichen nach DIN V 4108:
Dämmstoff: Mineralwolle mit Schmelzpunkt > 1000 °C
Anwendungstyp: DAA - dh
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13162: 0,040 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN 13501: Klasse A1
liefern und auf den Untergrund mit
Industriedachkleber kleben.
Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach
Verlegeplan aufkleben.
Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur
Freigabe
vorgelegt werden.
04.__. 5
Linienentwässerung Steinwolle
15,00
m
04.__. 6 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Dämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
04.__. 6
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
115,00
m2
04.__. 7 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
an
Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf
den
Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung
thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem
Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite
Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
04.__. 7
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15,00
m
04.__. 8 Dämmung an Wandanschluss Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten,
als
trittfeste Sockeldämmung bei Wandanschluss Bürofassade
Dicke: 80 mm
Höhe: ca. 45cm
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E
Dämmstoff: XPS
04.__. 8
Dämmung an Wandanschluss
20,00
m
04.__. 10 Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer
Trittschutz)
Außenwand Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile,
Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech aus
verzinkt
beschichtetem Blech
- Anschluss mind. 200 mm über Oberkante fertiger Belag
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung am
oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und
Längsverbinder.
Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter
dauerelastischer
Versiegelung der Anschlussfuge
Aufgehendes Bauteil: Außenwand
Untergrund: vor beschriebene Sockeldämmung
Material: Titanzink
Blechdicke: 0,70mm
Farbe: RAL 9007
Angebotenes System:
.
04.__. 10
Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer
Trittschutz)
Außenwand
20,00
m
04.__. 11 Zulage Anschluss an Fenstertüren Ausführung der Anschlüsse an Fenstertüre
Laibungstiefe bis 25cm
1 Stück Terrassentüre gemäß Planausschnitt
04.__. 11
Zulage Anschluss an Fenstertüren
W
1,00
St
04.__. 12 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen
der
FPO Flachdachabdichtung an die Alutüre der
Fensterelemente,
bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit
Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise
eines
Haftvermittlers.
Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und
faltenfrei im
nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von
mind. 5cm
sind einzuhalten.
Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die
Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu
führen.
Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der
vorherigen
Abklebearbeiten.
Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie Alutüre
Anschlusshöhe bis 20 cm
Fensterbreite bis 120 cm
Angebotene System:
.
04.__. 12
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m
1,00
St
04.__. 13 Attika-Abdeckung Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt,
inkl.
Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den
Längenstößen
verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und
fachgerecht
montieren als fertige Leistung inkl. aller
Befestigungen.
Untergrund: Holz
Material: Titanzink
Blechdicke: 1,00mm
Farbe: Titanzink
Zuschnitt: bis zu 700 mm, vierfach gekantet (Maße sind
vor Ort
durch den NU selbst aufzunehmen)
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
04.__. 13
Attika-Abdeckung
15,00
m
04.__. 14 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende
Bauteile wie
Anschlusswände o.Ä.
Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das
dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein.
Alternativ ist ein Muster zu erstellen mit einer
zusätzlichen
seitlichen Aufkantung, worauf bauseits ein
Putzabschlussprofil
eingeputzt wird.
Im Fall einer Sandwichfuge ist der Anschluss mittels
eines
Komribandes zu hinterfüllen und mit Flüsstikunststoff
o.Ä.
abzudichten, sodass auch die Stoßfugen der Wandpaneele
dicht sind.
04.__. 14
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
W
4,00
St
04.__. 15 Schutzlage / Kiesbereich Polyestervlies liefern und mit 10 cm Überdeckung als
Schutzlage lose verlegen.
Typ: Polyestervlies, 300 g/m² verrottungsfest,
bitumenverträglich, bohrfest, frei bewitterbar, UV
beständig
Dicke: 2,5 mm
04.__. 15
Schutzlage / Kiesbereich
115,00
m2
04.__. 16 Kiesschicht Liefern und vollflächiges aufbringen einer Kiesschicht
(nicht
scharfkantig), Körnung 16/32 mm, auf vor beschriebenes
Polyestervlies
Aufzubringende Schütthöhe: 50mm
04.__. 16
Kiesschicht
115,00
m2
04.__. 17 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN
55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder
Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und
Dokumentation für
die vorher aufgeführte Dachfläche
04.__. 17
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1,00
psch
05 Anschlussarbeiten an Bestand
05
Anschlussarbeiten an Bestand
05.__. 1 Arbeiten am Bestand Nachfolgende Positionen beziehen sich auf die Umbau-
und
Anschlussarbeiten der bestehenden Halle.
Sämtliche Arbeiten an Bestand werden auf nachweiß
ausgeführt für eine Anschließende Kostenweiterleitung
an die
Bauherrenschaft.
Nachfolgend werden die Arbeiten für die
Übersichtlichkeit
aufgelistet, ggf. können sich vor Ort noch weitere
Zusatzleistungen ergeben.
05.__. 1
Arbeiten am Bestand
0,00
05.__. 2 Anschlussblech an Bestandsgebäude als Abschluss einer Gebäudeinnenecke im Bereich der
Blechsandwichfassade und der WDVS Fassade 10cm
Putzträger aus bandverzinktem und organisch
beschichtetem
Stahlblech Z275.
Breite nach örtlichem Aufmaß
Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der
Fassadenpaneele sind zu überdecken)
Farbe: RAL 9007 Graualuminium
Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und
zugehöriger
bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den
Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger
Leistung.
2 Stk. Verbindungsbrücke an Bestand L= 3,60m
1 Stk. Verbindungsbrücke an Bestand L= 2,50m
2 Stk. Verbindungsbau an Bestandshalle L= 3,90m
05.__. 2
Anschlussblech an Bestandsgebäude
17,50
m
05.__. 3 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Verbindungsbau EG
Bestandsgebäude (Blechsandwich) Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile
(Neubau- Bestandswand), Bestehend aus Folienblech incl.
Klemmprofil
- Anschluss mind. 150 mm über Oberkante Abdichtung
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung am
oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt
Aufgehendes Bauteil: Neubau- Bestandswand
Untergrund: 80mm XPS auf 12,5mm OSB
Der Anschluss ist mittels eines Komribandes zu
hinterfüllen und
mit Flüsstikunststoff o.Ä. abzudichten, sodass auch die
Stoßfugen der Wandpaneele dicht sind.
05.__. 3
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Verbindungsbau EG
Bestandsgebäude (Blechsandwich)
20,00
m
05.__. 4 Rückbauarbeiten Sandwichfassade + Fallrohr Rückbau der bestehenden Fallleitung + anschließende
Erweiterung für eine freie Entwässerung auf die
Dachfläche des
Verbindungsbaus EG.
Rückbau der bestehenden Blechsandwichfassade mit
anschließenden Verlechen der Übergänge zwischen Neubau
und Bestand.
05.__. 4
Rückbauarbeiten Sandwichfassade + Fallrohr
1,00
psch
07 Entwässerung
07
Entwässerung
07.__. 1 Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 400 mm Außenliegende Dachrinne, halbrund, liefern und mit
Rinnenhaltern aus feuerverzinktem Bandstahl, deren
Abmessung und Einbauabstände nach den örtlichen
Gegebenheiten und den zu erwartenden Belastungen zu
richten
sind, an der Traufe des Daches fachgerecht mit leichtem
Gefälle anbringen.
Liefern und montieren in fertiger Leistung gemäß den
Klempnerfachregeln incl. sämtlicher Dehnungselemente,
Einhangstutzen und Rinnenböden.
Material: Titanzink
Zuschnitt: 400 mm
Materialstärke: 0,70 mm
07.__. 1
Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 400 mm
85,00
m
07.__. 2 Regenfallrohr, Titanzink, DN 120 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl.
sämtlicher
Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und
doppeltem
Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht
an
Holztafelwänden bzw. Blechsandwichfassade befestigt
mittels
Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN120
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: Holztafelwand 10cm WDVS bzw.
Blechsandwichfassade
07.__. 2
Regenfallrohr, Titanzink, DN 120
45,00
m
07.__. 3 Standrohr DN 120 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel
und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe
liefern
und fachgerecht an Holztafelwänden bzw.
Blechsandwichfassade befestigt mittels Rohrschellen,
Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Loro-X
Form: rund
Nenngröße: DN 120
07.__. 3
Standrohr DN 120
6,00
St
07.__. 4 Attikagully Verbindungsbrücke OG Dachgully angeschlossen an Dachabdichtung.
Angeschlossen an Fallleitung / ausgeführt im Gefälle
durch
Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper oder
oberhalb der Dämmung
Nennnweite: bis DN 100
Liefern und montage in fertiger Leistung
incl.Fixierung des
Gullys.
Anstauhöhe h1: ca. 40mm
Abflussleistung: mind. 0,60l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
07.__. 4
Attikagully Verbindungsbrücke OG
1,00
St
07.__. 5 Notentwässerung Verbindungsbrücke OG Notentwässerung, incl. Kiesfang angeschlossen an
Dachabdichtung.
Nennnweite: bis DN 100 oder als Rechteckspeier
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys.
Anstauhöhe h2: max. 50mm
Abflussleistung: mind. 0,49l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
07.__. 5
Notentwässerung Verbindungsbrücke OG
1,00
St
07.__. 6 Attikagully incl. Kiesfang Verbindungsbau EG Dachgully incl. Kiesfang, angeschlossen an
Dachabdichtung.
Angeschlossen an Fallleitung / ausgeführt im Gefälle
durch
Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper oder
oberhalb der Dämmung
Nennnweite: bis DN 100
Liefern und montage in fertiger Leistung
incl.Fixierung des
Gullys.
Hier muss berücksichtigt werden, dass dás Fallrohr vom
Bestand frei auf die Dachfläche entwässert.
Anstauhöhe h1: ca. 40mm
Abflussleistung: mind. 6,7l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
07.__. 6
Attikagully incl. Kiesfang Verbindungsbau EG
2,00
St
07.__. 7 Notentwässerung incl. Kiesfang Verbindungsbau EG Notentwässerung, incl. Kiesfang angeschlossen an
Dachabdichtung.
Nennnweite: bis DN 100 oder als Rechteckspeier
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys.
Hier muss berücksichtigt werden, dass dás Fallrohr vom
Bestand frei auf die Dachfläche entwässert.
Anstauhöhe h2: max. 50mm
Abflussleistung: mind. 6,09l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
07.__. 7
Notentwässerung incl. Kiesfang Verbindungsbau EG
4,00
St
07.__. 8 Flachdachabzweig Titanzink Flachdachabzweig
Material: Titanzink
Nenngröße: 100mm (passend zu vor beschriebenen
Attikagully)
Fertige Leistung inklusive vormontierter
Zulaufdichtung, liefern
und fachgerecht einbauen
Befestigungsuntergrund: 100mm Styropoor auf 13mm OSB
bzw. Beton
07.__. 8
Flachdachabzweig Titanzink
3,00
St
07.__. 9 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerung
inkl. Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem
Scharnier,
sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an
Holztafelwänden
bzw. Beton befestigt mittels Rohrschellen,
Schraubstift und
Dämmstoffdübel
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN100
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: 100mm Styropoor auf 13mm OSB
bzw. Beton
07.__. 9
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100
15,00
m
07.__. 10 Standrohr DN 100 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel
und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe.
liefern und fachgerecht an Holztafelwänden bzw. Beton
befestigt
mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Loro-X
Form: rund
Nenngröße: DN 100
07.__. 10
Standrohr DN 100
3,00
St
08 Sicherheits- und Montageeinrichtung
08
Sicherheits- und Montageeinrichtung
08.__. 1 Sicherheitseinrichtung während Montage Personenauffangnetz gemäß DIN EN 1263 aus Polypropylen,
hochfest, 4-5mm dick mit Maschenweite > 100mm mit
Aufhängeseil, einschließlich Anbindeseil für die
Montage an
Holzbauteile. Liefern und montieren im gesamten
Hallenbereich
nach den gültigen UVV. Bereitstellung für die gesamten
Montagezeit und nach fertigstellung der Dacheindeckung
sowie
sämtlicher Absturzgefährderten Arbeiten demontieren.
08.__. 1
Sicherheitseinrichtung während Montage
665,00
m2
08.__. 2 Vorhalten Auffangnetze Dachlichtband Vorhalten der Auffangnetze bei Dachlichtband bis zu
deren
Fertigstellung.
08.__. 2
Vorhalten Auffangnetze Dachlichtband
E
W
1,00
Wo
08.__. 3 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar
Verbindungsbau EG Planen liefern und montieren eines überfahrbaren
Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und
eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und
DIN
CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes
Seilsicherungssystem in Fertige Leistung inkl.
Edelstahlseil incl.
Systemschild, Endhalter, Kurvenelemente und
Verbindungslaschen sowie dem Befestigungsset, aus
Grundplatte, Anker und Schrauben.
Material: edelstahl
Untergrund: Beton
Lieferung ohne PSA
Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für
Spätere
Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056
sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren
enthalten
sein.
Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der
Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer
umfangreichen
Fotodokumentation der Montage sowie einer
Bescheinigung der
Auszuführenden Firma.
Es wird von 4 Sekuranten und ca. 15 lfm Seil
ausgegangen.
Angebotenes Produkt:
.
Angebotenes System:
.
08.__. 3
Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar
Verbindungsbau EG
E
1,00
psch
09 Statik und Verlegepläne
09
Statik und Verlegepläne
09.__. 1 Planung und Prüfung Planung der Dachabdichtung und Prüfung der baulichen
Gegebenheiten.
Verbindungsbrücke OG mittels BSH Dachelemente
Verbindungsbau EG mittels Stb. Deckenelemente
Planung und Prüfung
Berechnung Windsogsicherung/Statik
Werkstatt- und Montageplanung / Gefälleplanung
Prüfung bauliche Gegebenheiten; u. a. Abstände von
Durchdringungen, Einbauhöhen Abläufe und Notüberläufe,
Aufkantungshöhen
Entwässerungsberechnung für Einläufe, Abläufe und
Notüberläufe für die Normal- und die
Jahrhundertregenspende
Größe Dachfläche: ca. 15 und 115 m²
Höhe über Gelände: ca. 7,50 und 4,20 m
09.__. 1
Planung und Prüfung
1,00
psch
09.__. 2 Staik Prüffähige statische Berechnung für die Ausführung der
Blechsandwichfassade sowie der Trapezblechtragschale
nach
DIN 18807 einschl. des statischen Nachweises der
Verbindungen der Profiltafeln mit der
Unterkonstruktion in
digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur
Genehmigung
dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen.
09.__. 2
Staik
1,00
psch
09.__. 3 Verlege- und Detailplan Verlege- und Detailpläne für die Dachrandabschlüsse
gemäß
Anforderung der DIN 18807 Teil 3 und den
IFBS-Fachregeln für
die Ausführung der vor beschriebenen Bauteile, in
digitaler
Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem
Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen.
Basis und Voraussetzung der Planung sind durch den
Auftraggeber bereit gestellte Werkpläne pdf im
DWG-Format.
09.__. 3
Verlege- und Detailplan
1,00
psch
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
Genehmigung
der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor
ihrer
Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und
Auftragssumme mit
dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und
freigegeben
werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine
Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter
unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur
bei
Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird
ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit
möglich
erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der
vereinbarten
Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
E
1,00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
E
1,00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h