Dachdecker
Neubau ALDI und Drogerie Müller - Waldkirchen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
15 Dachdecker/ Spengler
15
Dachdecker/ Spengler
Allgemeine Bestimmungen 1. Der Ausführung sämtlicher Arbeiten der einzelnen Gewerke liegen zugrunde: a) die Bauzeichnungen, Massenberechnungen, statischen Berechnungen, Bauorganisationspläne usw., b) die besonderen Vertragsbedingungen des Bauherrn für die Ausführung von Bauleistungen, c) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen gemäß VOB - Teil B - DIN 1961 - letzte Fassung und Ausgabe, d) die besonderen technischen Vorbemerkungen des Bauherrn für die einzelnen Gewerke, e) die allgemeinen technischen Vorschriften für die Ausführung von Bauleistungen, gemäß VOB - Teil C - letzte Fassung und Ausgabe, f) die Baupreisverordnungen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers werden auf keinen Fall Bestandteil des Vertrages. 2. Maßgebend für die Durchführung des Bauvorhabens ist der von der Bauleitung aufgestellte Bauzeitenplan. Alle vereinbarten und festgelegten Anfangs-, Zwischen- und Endtermine sind mit ausreichenden Arbeitskräften nach Anweisung der Bauleitung zügig durchzuführen. Termine: a) frühester Arbeitsbeginn: nach Afutragserteilung ..................................... b) Arbeitsdauer: ..................................... c) Beendigung der Arbeiten: ..................................... Bei nicht fristgemäßer Ausführung behält sich der Auftraggeber gemäß VOB, Teil B, DIN 1961 - letzte Fassung und Ausgabe - § 4 und 8, Ziff. 7, § 5, Ziff. 3 - die Entziehung des Auftrages und Vollendung der Leistungen durch einen Dritten auf Rechnung des Auftragnehmers vor. 3. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Örtlichkeiten und der Beschaffenheit der Baustelle in Kenntnis zu setzen. Der Unternehmer erkennt ausdrücklich an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen hervorgehen, ihm Örtlichkeit und Beschaffenheit der Baustelle bekannt sind und demzufolge Nachforderungen grundsätzlich nicht anerkannt werden können. Dies gilt vor allen Dingen für die Beschaffenheit des Bodens, Schichten- bzw. Grundwasserverhältnisse und über vorhandene Erschließungsmöglichkeiten. Die unter Ziffer 1a) benannten Bauzeichnungen sind nach telefonischer Anmeldung einzusehen bei:    omlor - weigert    architekten und generalplaner gmbh           Prüfeninger Schloßstraße 4a           93051 Regensburg           Tel. 0941/39642-0           Fax: 0941/39642-39 Rücksprachen wie vor. 4. Eine Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten in mehreren Losen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Bieter ist verpflichtet, falls er in den gestellten Fristen nur einen Teil der genannten Arbeiten ausführen kann, dies bei der Angebotsabgabe zu benennen. 5. Die mit einem EP bezeichneten Positionen sind in der Leistungsbeschreibung unbedingt im Einheitspreis auszufüllen. 6. Die Bindung des Bieters an sein Angebot beträgt mindestens 12 Wochen. Die angegebenen Einheitspreise sind Festpreise. Etwaige Kalkulationsfehler sind Sache des Auftragnehmers. Materialpreise und Lohnerhöhungen sowie Erhöhung der steuerlichen und sozialen Angaben werden nach Angebotsabgabe nicht mehr berücksichtigt. 7. Bei Auftragserteilung an den Bieter ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beizubringen und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass sonstige Steuern und Soziallasten pünktlich abgeführt werden und darüber keine Rückstände bestehen. Außerdem ist die "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)", ausgestellt vom zuständigen Finanzamt, beizubringen. 8. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, bezieht sich die Leistung auf fertige Arbeit einschließlich Lieferung aller Materialien und sämtlicher Nebenleistungen. Die bauseitige Lieferung von Materialien bleibt jedoch vorbehalten. 9. Die eingesetzten Massen sind nach Zeichnung ermittelt und bestimmen nach gegenseitiger Abstimmung die Auftragshöhe. 10. Die Herausnahme einzelner Positionen aus dem Angebot bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. 11. Eigenmächtige Änderungen, Zusätze oder Streichungen im Angebot sind unstatthaft und bleiben auch bei etwaiger Auftragserteilung unberücksichtigt. Ergänzungen, Vorschläge oder sonstige Einwendungen, falls diese für erforderlich gehalten werden, sind in einem Begleitschreiben als Alternativvorschläge und -angebote aufzuführen. 12. Bei Änderung oder Wegfall einzelner Positionen aus dem Angebot und Auftrag hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Ausführung und Vergütung der Positionen, soweit er nicht bei einer Neuausschreibung der Mindestbietende bleibt. 13. Für sämtliche Leistungen, die sich abweichend von der Ausschreibung während der Bauzeit ergeben, sind der Bauleitung vor Inangriffnahme dieser Arbeiten Nachtragsangebote vorzulegen; diese müssen vor Beginn der Ausführung schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Im übrigen wird auf Ziffer 11 verwiesen. 14. Zur Kontrolle des Arbeitsstandes ist der Bauleitung täglich eine Meldung vorzulegen, aus welcher hervorgehen muss: a) Belegschaftsstärke nach Gewerken getrennt b) kurze Beschreibung der geleisteten Arbeit. Vom Bauhauptgewerbe ist auf der Baustelle ein Bautagebuch zu führen, welches alle wesentlichen Vorfälle und Anordnungen der Bauleitung und Bauaufsichtsbehörden und aufschlussreiche Angaben über Temperatur und Wettervermerke enthält: Außerdem müssen darin vermerkt sein: Besuche von Seiten der Behörden, soweit diese in direktem Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers stehen (z.B. Bauaufsichtsamt, Prüfingenieure, Arbeitsschutz). Alle Besuche sind - unabhängig von etwaiger Eintragung in das Bautagebuch - sofort der Bauleitung zu melden. Das gleiche gilt für die Besichtigungen aller Art, auch wenn die ausdrückliche Genehmigung des Bauherrn oder der Bauleitung vorliegt. 15. Nachunternehmerleistungen sind entsprechend gesondert zu vermerken. Die ganze oder teilweise Weitergabe eines erteilten Auftrages an Subunternehmer oder andere Firmen ist unstatthaft und berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen Auftragsentzug. Ausnahmen können nach vorherigem Antrag schriftlich erteilt werden. 16. Der Bieter hat nach Auftragserteilung den Abschluss einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung - zumindest in Höhe der Auftragssumme - nachzuweisen. 17. Der Auftragnehmer erklärt sich von vornherein damit einverstanden, dass die am Bau infolge der Durchführung von Bauarbeiten entstandenen Schäden in der Form erstattet werden, dass die Gesamtkosten der Schadensbeseitigung durch den Architekten des Bauherrn nach Abnahme des Baues ermittelt und nach Maßgabe der Baukostenforderung der beteiligten Unternehmer auf diese umgelegt werden (Nach VOB). 18. Alle Verunreinigungen des Bauwerks, die von eigenen Arbeitsleitungen herrühren, sind jeweils vor Arbeitsplatzwechsel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, so behält sich die Bauleitung vor, die Reinigung ohne weitere Aufforderung anderweitig zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 19. Die Garantiepflicht beträgt abweichend von der VOB 5 Jahre gerechnet vom Tage der Abnahme der Unternehmerleistung. 20. Die Stundenlohnarbeiten sind nur nach Maßgabe der VOB Teil B, § 15, auszuführen. Durch die Unterzeichnung eines Stundenlohnzettels durch die Bauleitung wird nur die Leistung anerkannt, nicht deren Abnahme. Stundenlohnarbeiten dürfen nur im Einverständnis mit der Bauleitung und auf deren schriftliche Anordnung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat für diese Arbeiten täglich Regiezettel in 2-facher Fertigung, spätestens bis zum Besuch der Bauleitung zur Anerkennung einzureichen. Erfolgt dies nicht, so können diese Arbeiten nicht mehr anerkannt werden und der Unternehmer verliert den Anspruch auf Bezahlung. Aus den Regiezetteln müssen der Bauteil, die Art der ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Baustoffe, die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte und die Arbeitszeit, getrennt nach den verschiedenen Stundenlohnsätzen, ersichtlich sein. Die Vorhaltung von Geräten und Maschinen sowie andere bei Stundenlohnarbeiten anfallende Nebenkosten sind mit dem Zuschlag für Geschäftsunkosten abgegolten, sie sind in den Regiezetteln zu erfassen. Überstundenzuschläge werden von der Bauleitung nur anerkannt, wenn die Überstunden im Einverständnis mit der Bauleitung und auf ihre schriftliche Anordnung geleistet wurden. Aufsichtsstunden für Poliere, Vorarbeiter usw. für Regiestunden werden nicht bezahlt. Lohnerhöhungen bei außervertraglichen Stundenlohnarbeiten werden nicht anerkannt. 21. Teilzahlungen werden aufgrund von Zwischenrechnungen nach Bautenstand gewährt. Bei Nachweis der erbrachten Leistungen durch prüfungsfähige Massenermittlungen bis zu 80 %. Die Teilzahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang. Die Schlusszahlungsanweisung erfolgt nach 30 Tagen aufgrund einer eingereichten prüfungsfähigen Schlussrechnung. Die Massen sind durch nachprüfbare Berechnungen, durch Abrechnungszeichnungen zu belegen. Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft und sind deren Mängel nach erfolgter Mängelrüge und damit verbundener Fristsetzung nicht behoben, so gelten die Vorschriften der §§ 634 und 635 BGB, die der Wandlung und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) die dem Wert der nicht erbrachten Leistungen und des entsprechenden Schadens entspricht. Forderungen an den Auftraggeber können nur mit dessen Einverständnis abgetreten werden. Sonst gelten die Bedingungen der VOB, Teil B, § 16. 22. Sollten die vertraglich festgelegten Termine trotz mehrmaliger Aufforderung und Anmerkung nicht eingehalten werden, wird eine Konventionalstrafe bis 5 °/oo der Auftragssumme/pro Arbeitstag abgezogen. 23. Zur Sicherung der Bauherrninteressen wird die Bürgschaftssumme von 5% der Auftragssumme einbehalten. Dieser Einbehalt kann auch durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 24. Bauschutt, Materialabfälle und Verunreinigungen, durch eigene Arbeit verursacht, sind vom Auftragnehmer laufend zu beseitigen. Ist der Auftraggeber gezwungen, diese Bauschuttbeseitigung selbst auszuführen oder ausführen zu lassen, so werden, sofern der Verursacher nicht einwandfrei feststellbar ist, allen Auftragnehmern die anteiligen Kosten entsprechend in Abzug gebracht. 25. Baustrom/ Bauwasseranschlüsse werden durch den Bauunternehmer erstellt und unterhalten. Das Weiterführen sowie die Unterverteilung des Baustroms/ Bauwassers ist Sache des Auftragnehmers. Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser sowie Baufeinreinigung werden dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung 0,4% der Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht. Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen und Zusatzbebauungen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen.  Zudem  sind  die  projektbezogenen  Gutachten  und  Nachweise  (z.  B.  Vorgaben aus  Wärmeschutznachweisen  oder  Brandschutzkonzepten)  maßgebend  für  die  jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der  Auftraggeber  behält  sich  vor,  weitere  Unterlagen  für  die  Beurteilung  der  Eignung  des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle  des  AN  wie  Folien,  Farbreste,  Bauschutt  usw.  sind  nach  einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht  gelagert  werden.  Verunreinigungen  der  Straße  im  Rahmen  der  genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne  und  Berechnungen,  die  zur  Vorbereitung  der  vertraglichen  Leistungen  notwendig sind  und  über  das  übliche  Maß  von  Architekten-  und  Ingenieurleistungen  hinausgehen,  sind vom  AN  zu  erbringen.  Sie  sind  mit  den  jeweiligen  Einheitspreisen  abgegolten  (z.  Bsp. Fertigtreppen,  Stahlbaudetails,  Pläne  für  Verbau,  Pläne  und  Detail-Pläne  zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art  und  Umfang  der  Leistungen:  Bei  einer  Ausschreibung  in  Losen  (im  LV  ersichtlich)  behält sich  der  AG  die  Unterteilung  des  Auftrages  in  die  Lose  vor.  Die  Einheitspreise  behalten  ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine  zusätzliche  Vergütung  für  Auslösungen,  Fahrgelder,  Gefahren-  und  Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom  Unternehmer  entsprechend  den  zusätzlichen  technischen  Vorschriften  zu  liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche  Genehmigungen  und  Erlaubnisse  hat  der  Auftragnehmer  selbst  ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der  AN  hat  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  während  der  gesamten  Ausführungszeit  eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und  den  nicht  deutschsprachigen  Mitarbeitern  des  AN  ermöglicht.  Kommt  der  AN  dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die  in  den  einschlägigen  DIN-Vorschriften  vorgeschriebenen  Proben  und  Prüfungen  sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten  für  die  Wiederherstellung  durch  bei  Bauarbeiten  durch  den  AN  beschädigter  oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen  seiner  Leistungen  zu  erbringenden  Zeichnungen  und  Berechnungen.  Durch  die Prüfung  der  Unterlagen  von  Seiten  der  Bauleitung  wird  die  Haftung  des  Unternehmers  nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher  Schriftverkehr  des  Unternehmers  an  den  Bauherrn  hat  mit  Durchschrift  an  die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
Sonderbestimmungen für das Baunebengewerbe Außer den üblichen Nebenleistungen gemäß VOB sind folgende Punkte als Vertragsbestandteile bzw. Nebenleistungen zu betrachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren: 1. Die Anfertigung und Angabe von Aufmaßen, bei jeder Zwischenrechnung sowie bei der Schlussrechnung, im letzteren Falle mit Bestandsunterzeichnung, soweit es sich nicht um einen Pauschalauftrag handelt. 2. Das Vorhalten sowie der An- und Abtransport sämtlicher erforderlichen Geräte etc. während der gesamten Bauzeit. 3. Das Erstellen, Unterhalten und der Abbau der An- und Abfahrtswege, soweit diese für den eigenen Zweck erforderlich sind. Die Benutzung der Fahrwege ist weiterhin allen am Bau beteiligten Firmen bzw. Handwerkern ohne Kostenberechnung zu gestatten. Vor Beendigung der Arbeiten sind alle Wege und hergerichteten Arbeitsplätze von allen Befestigungsmaterialien sorgfältig zu befreien. Sollten Absperrungen und Beschilderungen bauseitig erstellt werden, so werden die Kosten hierfür auf die einzelnen Unternehmen nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Etwaige, während der Bauzeit von dem Auftragnehmer verursachte Straßenschäden sind nach Beendigung der Bauarbeiten und vor Übergabe des Bauwerks an den Auftraggeber ordnungsgemäß nach Abstimmung mit der Bauleitung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine dann näher zu bestimmende Tiefbaufirma beseitigen zu lassen (siehe auch § 18). Die Gebühren für die Benutzung von Straßenland sind grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entrichten. 4. Das Vorhalten sowie der An- und Abtransport sämtlicher für die Arbeit erforderlichen Rüstungen einschl. Schutzgerüste während der gesamten Bauzeit und die Mitbenutzung der Rüstung durch andere Handwerker sowie der evtl. erforderliche Umbau für deren Belange, unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. 5. Die Unterkünfte für die Arbeitskräfte und erforderlichen Materiallager. Die Benutzung von Keller- und Büroflächen als Unterkunft und Materiallager ist unstatthaft. In Ausnahmefällen ist eine Genehmigung für die Materiallagerung von der Bauleitung einzuholen. 6. Für Strom- und Wasseranschluss ist selbst Sorge zu tragen. Die von der Bauhauptfirma erstellten Anschlüsse können jedoch mitbenutzt werden. 7. Transportmaschinen wie Aufzüge, Kräne und dergl. soweit erforderlich, sind während der Vorhaltung auf der Baustelle ohne Mehrkosten für den Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Werden Transportmaschinen des Bauhauptgewerbes benutzt, ist die Bauhauptfirma berechtigt, dafür Kosten zu erheben. 8. Sämtliche Gebühren für Untersuchungen, die sich aus der des Auftragnehmers eigenen Art von Konstruktionen und Material ergeben, gehen zu Lasten des Bieters. Das gleiche gilt für die Güteprüfungen, die von der örtlichen Bauleitung bzw. dem Bauaufsichtsamt verlangt werden. 9. Die Abnahme bauseitiger Lieferungen hat durch den Polier bzw. Montageleiter zu erfolgen. Eine Lagerung dieser Gegenstände hat an einem geeigneten Ort zu erfolgen. Für die einwandfreie und sichere Lagerung haftet der Bieter, desgleichen ist der Transport zur Verwendungsstelle mit einzukalkulieren. 10. Vor der Einrichtung der Baustelle sind gemeinsam mit der Bauleitung die einzelnen Versorgungsbetriebe anzusprechen, um die genauen Leitungswege festzulegen. Bei der Ausführung der Leitungsverlegung sind daraus entstehende Umsetzungen der Baustoffe bzw. Bauhütten Sache des Bieters. 11. Der Auftraggeber behält sich vor, auf einem gemeinsamen Firmenschild die Namen der jeweiligen Auftragnehmer in geeigneter Form bekanntzugeben. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 12. Während der gesamten Bauzeit sind von den einzelnen Nebengewerken gründliche Baureinigung, insbesondere nach Beendigung ihrer Arbeiten, durchzuführen. Der anfallende Bauschutt ist zu verladen und zur Schutthalde zu transportieren. Die Bauleitung ist berechtigt, jederzeit für die Bauherrnschaft kostenlos zwischenzeitlich Reinigungen des Baues zu fordern. Der Bieter hat sich durch die Pläne und an Ort und Stelle über den Umfang der Leistungen überzeugt. Die Abgabe des Angebotes gilt als Beweis, dass bei  ihm keinerlei Unklarheiten über die Art und den Umfang der Arbeiten bestehen. Er erklärt, dass ihm die vorerwähnten Vorbemerkungen und einschlägigen Vorschriften bekannt sind und erkennt diese bei Auftragserteilung als Vertragsbestandteil an. Vorstehendes im Wortlaut ohne Einschränkung anerkannt. ................................................,den .............................. ....................................................... ......... (Stempel und Unterschrift)
Sonderbestimmungen für das Baunebengewerbe
Vorbemerkung Es ist erforderlich, vor Angebotsabgabe das Objekt zu besichtigen. Sämtliche Massen sind vor Ort eigenverantwortlich zu prüfen und ggf. zu berichtigen. Bei den von uns angegebenen Massen ist der Verschnitt nicht berücksichtigt. Die Arbeiten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, als komplette Leistung, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien und Nebenleistungen. Für die Schuttbeseitigung sind Abfuhr- und Entsorgungskosten, ggf. Deponiegebühren, in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. Die Verlege- bzw. Montageanleitung der ausgeschriebenen Produkte sind dem Anbieter bekannt bzw. er hat sich hierüber vollständig informiert. Zur Lagesicherung sind die DIN EN 1991 (Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten), die neueste Fassung der Flachdach-Richtlinien sowie die aktuelle Sarnafil Verlegeanleitung zu berücksichtigen. Bei Dächern mit Auflast werden abweichend von den Flachdachrichtlinien die Außendruckbeiwerte für Lasteinzugsflächen der Windsogberechnung mit cpe, 10 zugrunde gelegt. Die zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel müssen aus dem Zubehörprogramm oder aus der freigegebenen Befestigerliste der Fa. Sika Deutschland GmbH stammen. Diese müssen nach Herstellerangabe montiert werden. Grundlagen dieses Ausschreibungstext-Vorschlages sind die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, der VOB Teil B und C, der Verlegeanleitung der genannten Hersteller, der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der relevanten DIN Normen. DIN EN 1991 - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke DIN 4102 Teile 1, 4 und 7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 13501-1 / -5 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 13956 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen DIN EN 13967 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und Elastomerbahnen für Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte und Wasser DIN V 20 000-201 / -202 Anwendungsnormen für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen / Bauwerksabdichtungen DIN 18195 Bauwerksabdichtungen DIN 18531 Dachabdichtungen Wurzelfestigkeit gemäß Prüfung nach dem FLL-Verfahren (Kriterium wurzelfest und rhizomfest gegen Quecken erfüllt) DIN EN 13162 Mineralwolle MW DIN EN 13163 Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13164 Polystyrol-Extruderschaum XPS DIN EN 13165 Polyurethan-Hartschaum PUR DIN EN 13167 Schaumglas CG DIN EN 13169 Expandiertes Perlite EPB DIN 68800 Holzschutz im Hochbau DIN EN 1253 Abläufe für Gebäude Es ist mit den zuständigen Behörden/Planern zu klären, ob bei diesem Objekt DIN 18234 - T1-T4 angewandt werden muss. Bei Sonderbauten (z. B. Hochhäuser etc.) sind die Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten, die von diesem Ausschreibungstext-Vorschlag abweichen können. Die Dimensionierung der Entwässerung / Notentwässerung unter Berücksichtigung der DIN 1986-100 und DIN EN 12056 ist nicht enthalten. Dies ist eine bauseitige Leistung. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten nach den Verlege- und Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers der Dach- und Dichtungsbahnen auszuführen. Bei Auftragserteilung hat er nachzuweisen, dass er in der Verlegung sowie Verarbeitung der angebotenen SIKA Dach- und Abdichtungsbahnen, bereits geschult wurde und am Objekt nur entsprechend geschultes Fachpersonal einsetzen wird.
Vorbemerkung
Zusatz zur Vorbemerkung bei gefordertem TÜV-Dach TÜV-geprüfte Flachdächer der Sika Deutschland GmbH: Diese Leistung muss eigens beauftragt werden (Pos. "TÜV-zertifizierte Objektbetreuung inkl. Schlussbegehung"). Weitere Auskünfte und Preisangaben erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sika-Fachberater. Produktüberwachung: Es muss eine gesonderte Überwachung der Fertigung der Dachbahnen mit der Überprüfung von Produkten in Labors (Fremdüberwachung) erfolgen. Eine fertigungsbezogene Prüfung (z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherung) ist nicht ausreichend! Schulung der Verleger: Die Schulungsmaßnahmen des Bahnenherstellers müssen vom TÜV SÜD überwacht und zertifiziert werden. Baustellenüberwachung/-betreuung: Die Überwachung / Betreuung und die Schlussbegehung können nur durch einen vom TÜV SÜD zertifizierten Anwendungstechniker des Bahnenherstellers, bzw. durch einen Sachverständigen des TÜV SÜD erfolgen. Die Verlegearbeiten sind vor Beginn schriftlich beim zuständigen Außendienstbüro, bzw. bei o. g. Adresse anzumelden. Systemaufbau und Systemkomponenten sind mit dem zuständigen Fachberater der Sika Deutschland GmbH, Bereich Roofing, vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Verarbeitung hat entsprechend den vom TÜV zertifizierten Verarbeitungsvorschriften der Sika Deutschland GmbH, Bereich Roofing, für das Sarnafil-System zu erfolgen. Arbeitstäglich sind eine Versuchsschweißung und ein Schältest längs und quer zur Naht durchzuführen. Die Schälproben sind auf der Baustelle bis zur Schlussbegehung vorzuhalten. Nach Beendigung der Abdichtungsarbeiten ist die Schlussbegehung für das "TÜV zertifizierte Sarnafil Flachdachsystem" schriftlich bei dem für das Objekt zuständigen Sika Roofing Anwendungstechniker zu beantragen. Diese Abnahme ersetzt nicht die förmliche Abnahme, gemäß VOB oder BGB als Vertragsvereinbarung zwischen Bauherrn (Auftraggeber) und Verleger (Auftragnehmer), sondern dient als Voraussetzung für das Erteilen der Bestätigung als Vorlage beim Bauherrn.
Zusatz zur Vorbemerkung bei gefordertem TÜV-Dach
Materialkenndaten Sarnafil Dachbahn TS 77-20: Der Leistungsbeschreibung liegt eine einlagige Sika-Dachabdichtungsbahn, Typ Sarnafil auf Basis flexibler Polyolefine (FPO), mit nachstehend beschriebenen Werten und Eigenschaften zugrunde: - Material: DE / E1 FPO - BV - V - PG - GV - 2,0 - Basispolymer: flexibles Polyolefin / FPO auf Basis PP - Kunststoffbahn nach DIN EN 13956, anerkannt von der   Zertifizierungsstelle 1213-CPD-3914 und versehen mit   dem CE-Zeichen - Fabrikat: Sika Deutschland GmbH - Typ: Sarnafil TS 77-20, 2,0 mm - Oberflächenfarbe: beige / fenstergrau (ähnlich RAL 7040) - Material:   frei von Bitumen, Chlor, PVC, Weichmachern, Halogenen   und Schwermetallen - Herstellungsverfahren: Extrusionsverfahren - Innenliegende Verstärkung: Polyestergelege und Glasvlies - Verlegeart:   - mechanisch befestigt   - Sarnafil-Linien-System mit Sarnabar Befestigungsprofil und     Überdeckungsstreifen   - Punktbefestigung mit Sarnafast Befestiger in der     Bahnenüberlappung Technische Daten: - Eigenschaften nach DIN EN 13956 / DIN V 20 000-201 /   DIN 18531-2, CE EN 13956 06 1213-CPD-3914: - Verhalten bei äußerer Brandeinwirkung, Teile 1 bis 4   (für von Sika geprüfte Dachaufbauten),   DIN V ENV 1187 / DIN EN 13501-5: B roof (t1) < 20 Grad - Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende   Wärme (für von Sika geprüfte Dachaufbauten),   DIN V ENV 1187 / DIN 4102-7:   erfüllt für Dachneigungen < 20 Grad - Brandverhalten - direkte Flammeneinwirkung:   Klassifizierung nach DIN EN 13501-1: Klasse E Die Materialdicke entspricht der Anwendungskategorie K2 (erhöhte Anforderungen) nach DIN 18531. - Nahtfügetechnik: nur Heißluftverschweißung - Schälwiderstand der Fügenaht, EN 12316-2: > 300 N/50 mm - Scherwiderstand der Fügenaht, EN 12317-2: > 500 N/50 mm - Höchstzugkraft, EN 12311-2:   längs: > 1.000 N/50 mm   quer:  >   900 N/50 mm - Dehnung bei Höchstzugkraft, EN 12311-2:   längs: > 13 %   quer:  > 13 % - Widerstand gegen stoßartige Belastung, EN 12691:   (Perforationsfestigkeit)   starre Unterlage:  >  1.250 mm   flexible Unterlage: > 1.500 mm - Widerstand gegen statische Belastung, EN 12730:   starre Unterlage:   > 20 kg   flexible Unterlage: > 20 kg - Widerstand gegen Hagelschlag, EN 13583:   starre Unterlage:   > 28 m/s   flexible Unterlage: > 36 m/s - Weiterreißwiderstand, EN 12310-2:   längs: 300 N   quer:   300 N - Wasserdampfdurchlasswiderstand, EN 1931:   Sd = 300 m (µ-Wert 150.000) - Maßhaltigkeit nach Warmlagerung, EN 1107-2:   längs (Maschinenrichtung):              < [0.2] %   quer (quer zur Maschinenrichtung): < [0.1] % - Falzverhalten bei tiefer Temperatur, EN 495-5:   < - 40 Grad °C - UV-Bestrahlung nach EN 1297:   bestanden (> 5.000 h); Klasse 0 - Widerstand gegen Durchwurzelung nach FLL: "Die Bahn gilt daher als wurzel- und rhizomfest gegen Quecken nach dem FLL-Verfahren. Das FLL-Verfahren beinhaltet alle relevanten Elemente der DIN EN 13948, geht sogar über deren Anforderungen hinaus und wird daher in der Fachwelt als höherwertig angesehen. Aus fachlicher Sicht kann somit die gemäß dem FLL-Verfahren geprüfte Bahn Sarnafil TS 77-20 auch als wurzelfest nach DIN EN 13948 bezeichnet werden." (Auszug aus dem FLL-Prüfbericht) - Bitumenbeständigkeit nach prEN 1548: bestanden - Flammschutzmittel:   anorganische Hydrate   (im Brandfall keine Furane, Dioxine freigesetzt) - Schnittkanten:   frei von Kapillarität, nicht delaminierbar - Recycling: 100 % recyclebar - Thermische Verschweißung   mit vom Hersteller der Dachbahn   zugelassenen Schweißautomaten mit Temperaturanzeige - Herstellerüberwachung:   - Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001   - Fremdüberwacht durch SKZ Würzburg   - Ökobilanz eines unabhängigen Ing.- und Planungsbüro   - Gutachten über die Dauerhaftigkeit der KDB mit Aus-     sage "Lebenserwartung über 40 Jahre"   - TÜV-Kontrolle der Produktion   - ständige TÜV-Kontrolle der produzierten Dachbahn     (Zertifizierung TÜV SÜD)
Materialkenndaten Sarnafil Dachbahn TS 77-20:
Die Sika Deutschland GmbH garantiert für die einwandfreie Materialbeschaffenheit und dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Sarnafil Dach- und Dichtungsbahnen gegenüber dem Bauherrn/Eigentümer folgende Garantiezeiträume: 15- jährige Produktgarantie    für die Abdichtungsbahn 15- jährige Windsogsicherheitsgarantie    für die Windsogsicherheit des Dachpaketes im     Sarnabar System    (Sarnabar-Befestigungsprofil mit Überdeckungsband -    Linienbefestigung)
Die Sika Deutschland GmbH garantiert für die
Alternativprodukte zu Sanafil dürfen angeboten werden, muss aber bei Angebotsabgabe darauf hingewiesen werden.
Alternativprodukte zu Sanafil dürfen angeboten werden,
15.1 Los 1 - Aldi
15.1
Los 1 - Aldi
15.2 Los 2 - Drogerie
15.2
Los 2 - Drogerie

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen