Brandmeldeanlage
WVB Garbsen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORSTELLUNG BAUVORHABEN BAUVORHABEN: Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude Wasserverband Garbsen NU Anfrage: Brandwarnanlage- Lieferung und Montage Geplanter Baustart (Rohbauarbeiten) Der geplante Baustart ist Januar 2026 Geplanter Leistungszeitraum Gewerk Brandwarnanlage Mai 2026 bis Februar 2027 Länge der Bauzeit Die geplante Bauzeit beträgt ca. 12 Monate Baustellenanschrift Schafbrink 1,30826 Garbsen-Frielingen Visualisierung Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude Wasserverband Garbsen Bei Rückfragen zum LV-Brandwarnanlage wenden Sie sich bitte an: Herrn Cord Wilke, Bauleitung ELT, IB Kolhof, Tel.: 0176-17797620/Mail:cord.wilke@kolhof.de Herrn Konstantin Sahm, Projektleitung, GPHI, Tel.: 0151-68961017/Mail: konstantin.sahm@gp-papenburg.de
VORSTELLUNG BAUVORHABEN
BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung Der Neubau des Verwaltungsgebäudes erstreckt sich über 2 Geschosse: Erd- und Obergeschoss. Das Gebäude ist nicht unterkellert und hat einen Haupteingang (Windfanganlage mit Automatiktüren) sowie zwei Nebeneingänge mit nebenliegenden Treppenhäusern. Im Treppenhaus 1 gibt es eine Aufzugsanlage. Grundlage der Bauausführung sind die Planunterlagen sowie die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die Leistungen zur Errichtung sämtlicher Anlagen für das Objekt sollen unter Einhaltung aller jeweils gültigen Normen und Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und hergestellt werden. Grunddaten Gebäude: Außenwände aus Kalksandsteinmauerwerk sowie Stahlbeton, d=24 cm mit vorgeh. Faserzementfassade Pfosten-Riegel-Fassade Fenster und Eingangstüren aus  Aluminium Flachdach (Beton) mit PV-Modulen Fußbodenbelag in der Regel Teppichboden und Fliese
BAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV ) ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV ) für Bauleistungen nach DIN 18299 Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung finden. Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel. 1.                          Gesetze und Verordnungen Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO- Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.                          Baustelleneinrichtung (BE) Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers erforderlich). 3                                  Parken auf der Baustelle Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind in nur Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des Halters entfernt. 4                                  Angaben zur Ausführung 4.1                               Allgemeim Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. 4.2                               Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis  werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit. 4.3                               Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. 4.4                               Personaleinsatz auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen. Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben. Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 4.5                               Arbeitssicherheit Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist. Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier) auf der Baustelle gefordert. Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt. Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen. 4.6                        Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen 4.7                        Ausführung von Leistungen zum Nachweis Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung. 4.8                        Behinderungsanzeige Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße, abzugeben. 4.9                        Verzug Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o. ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden, nicht vergütet. 4.10                             Sonderbauweisen Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs  insbesondere, wenn diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der Bauzeit führen  können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe beigefügt werden. 4.11                             Anlieferung / Lagerung von Material Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen. 4.12                             Unklarheiten im LV Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat. 4.13                             Massenmehrungen Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5.                          Aufschlüsselung Einheitspreise Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden. 6.                          Kalkulationsunterlagen Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu verlangen. 7.                          Preisbildung Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 8.                          Nachtragsangebote Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten. Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht. 9.                          Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist. 10.                        Mengen Abschlagsrechnungen Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen, die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt. 11.                        Mengenvordersätze Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä. 12.                        Benutzung vor der Abnahme Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt. 13.                        Gerüste und Hebezeuge Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung. 14.                        Schlechtwetter-Regelung Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien, Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei: geschlossener Schneedecke, Windstärke >  6 Beaufort,  24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr, Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat. 23.                        Baustoffe und Einbauteile Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen. 29.                        Gewährleistung (Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt) 30.                        Übergebene Unterlagen Folgende Zeichnungen werden zum Leistungsumfang des LV beigefügt. Ausschreibungsunterlagen: Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.) werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
ANLAGENBESCHREIBUNG Die elektrotechnische Installation erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Gebäude erhält, durch den GU, einen eigenen Hausanschluss, versorgt aus der kundeneigenen Trafostation auf dem Gelände. Hierfür können die vorhandenen Kabelzugschächte und das Leerrohrsystem auf dem Grundstück verwendet werden. Vom Hausanschluss erfolgt die Versorgung der Unterverteilungen über entsprechende Zuleitungen. Je Geschoss ist eine Verteilung vorgesehen. Von hier werden die entsprechenden Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen versorgt. Alle Stromkreise werden über FI-Schutzschalter abgesichert. Leitungsführung ist in Kabelbühnen, Kanäle und Rohre vorgesehen. Das Gebäude ist mit einem Potentialausgleich gem. den Vorschriften auszurüsten. Ein Fundamenterder und eine Blitzschutzanlage ist nach Kat.3 zu errichten. Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage über Zentralbatterie und entsprechende Fluchtwegleuchten und Rettungszeichenleuchten ist gem. Vorschriften zu errichten. Das Dach wird mit einer PV-Anlage bestückt zur Eigenversorgung. Entsprechende Zähler und Speicher sind im Umfang enthalten. Alle Leitungen sind bei Gebäude Ein- und/oder Austritt mit entsprechenden Überspannungsschutzeinrichtungen zu versehen.
ANLAGENBESCHREIBUNG
FABRIKATE ELT Anlagen Als Leitfabrikat für die Lüftungs-Anlagen wurden in der Planung die Produkte folgender Firmen verwendet: Sicherheitsbeleuchtung:     Inotec Verteilungen:   Hager Verlegesysteme: OBO Blitzschutz/ Fundamenterder: Dehn Beleuchtung:Molto Luce nach Bemusterung mit dem AG Die Leitfabrikate sind zur besseren Orientierung angegeben bzw. wurden zur Anlagendimensionierung verwand. Alternativ Fabrikate / Produkte dürfen bei entsprechendem  Nachweis der Gleichwertigkeit unter Benennung der Produktangaben eingesetzt werden.
FABRIKATE ELT Anlagen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorbemerkung Brandwarnanlage Nachfolgend beschriebenen Brandwarnanlage ist gemäss der DIN VDE 0833, EN 54 Teil 2, dem  Verband der Sachversicherer e. V. (VdS), nach Brandschutzkonzept und Brandmeldekonzept / Planungsgrundlage BMA auszuführen. Die BWA muss über ein getrennt verlegtes Leitungsnetz verfügen. Ringbusleitungen sind brandschutztechnisch getrennt zu verlegt. Verteiler und Leitungen müssen rot gekennzeichnet sein. Bei der Leitungsverlegung sind Funktionserhaltanforderungen umzusetzen. Gemäss DIN VDE 0833 ist eine kundenspezifische Dokumentation durchzuführen und der Betreiber oder von ihm beauftragte Person in die Anlage einzuführen inklusive der Erstellung eines Prüfprotokolls und Übergabeprotokolls. Komponenten, die zur Realisation der BMA gemäß den technischen und behördlichen Richtlinien erforderlich sind, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Dies gilt auch für Komponenten, die nicht separat ausgeschrieben sind. Die Dauer der Alarmierung ist für 30 Minuten sicherzustellen. Die Pufferbatterie muss mind. 30 Stunden Netzausfall überbrücken können. Für alle Komponenten müssen Zulassungsbescheinigungen vorgelegt werden. Der Anbieter muss als Fachfirma zertifiziert sein. Die komplette nachfolgend in ihren Einzelteilen beschriebene Brandwarnanlage ist einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-, Befestigungs-, Verbindungs- und Anschlußmaterialien zu liefern, den gültigen Vorschriften entsprechend zu montieren und betriebsfertig anzuschließen, inkl. der Erstellung der entsprechenden Software sowie der erforderlichen Verdrahtungs-, Schaltungs- und Programmierarbeiten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
=== BRANDMELDEZENTRALE ===
=== BRANDMELDEZENTRALE ===
__.__.010 Brandwarnzentrale Brandwarnzentrale ausgebaut mit und zum Anschluss von: -  ausgebaut mit mind. 4 Ringleitungen -  möglicher Endausbau der Zentrale inkl.    Softwarestand für mind. 4 Ringleitungen -  1 Anschluss für separat beschriebenes    Ringbus-Modul für mögliche    zukünftige Zusammenschaltungen von    Brandmeldeanlagen zur Alarm-, Status-,    Störmeldeweiterleitung und  zur Steuerung    (Aktivierung / Deaktivierung) sämtlicher    BMA-Busteilnehmer und angebundener    BMA-Komponenten -  mind. 60 Meldergruppen pro Ringleitungsmodul -  Länge je Ringleitung mind. 2 km -  mind. 123 Busteilnehmer je Ringleitung -  1 Anschlussmöglichkeit für    Feuerwehrkoordinationstableau mit    Feuerwehrbedienfeld und    Feuerwehr-Anzeige-Tableau -  1 Anschluss- und Ansteuermöglichkeit Lichtruf -  Platz für Erweiterungsmöglichkeit Anschluss- und    Ansteuerung BOS-Anlage -  1 Ansteuereinrichtungen für FSD mit    Freischaltelement -  1 Ansteuerungen für Protokoll-Drucker -  1 Ansteuerung Störmeldung/ GLT -  1 Ansteuerung Blitzleuchte (Auslösung    Hauptmelder) -  3 Anschlüsse für Parallelanzeigetableaus am    Stützpunkt 1.OG und im OP-Flur -  6 Anschlüsse für Stichleitungen zur Ansteuerung    und Stromversorgung von mind. 8 separat    beschriebenen Stichblitzleuchten je Stich -  2 Reserveanschlüsse für weitere Stichleitungen    zur Ansteuerung und Versorgung von    Stichblitzleuchten; Akkukapazität muss bereits    dafür ausgelegt sein -  5 Ansteuerungen Reserve -  in Bustechnik, max. 4 Adern, passend zu getrennt    beschriebenen busfähigen Meldern -  Spannungsversorgung der Peripheriegeräte    (automatische und manuelle Melder,    Signaltongeber, Blitzleuchten, Bedieneinheiten    und Ausgabegeräte) über die Zentrale -  Linienanzeige und Störungen mit    Fluoreszenzdisplay 4x20 Zeichen gleichzeitige    Anzeige von mind. 2 Meldungen zweizeilig -  die Ansteuerung örtlicher Alarme muss wahlweise    von Hand oder automatisch erfolgen können -  unterschiedliche optische und akustische Anzeige    von Alarm und Störung -  selbständige Überwachung aller    Zentralenfunktionen und Störungsanzeige im    Leitungsnetz -  komplette Verdrahtung für den max. Vollausbau -  Alarmzwischenspeicherung (für automatische    Melder) -  2-Melder-Abhängigkeit mit Voralarm / Hauptalarm -  Ein-Mann-Revision -  Unterstützung der Techniken zur Vermeidung von    Falschalarmen (Betriebsart PM und TM nach DIN    VDE 0833-Teil 2) -  Leerplatten zum Abdecken nicht belegter Einbau-    plätze -  Überspannungsfeinschutz für die gesamte    Zentrale (je Ader) -  Energieversorgung 12 / 24V einschl. Akkusatz für    mind. 30 h Überbrückungszeit + 0,5 h    Alarmierungszeit bei Netzausfall einschl. Software und    Programmierung der Anlage -  mit VdS-Anerkennung Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ Control M komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.010
Brandwarnzentrale
1,00
Stk
__.__.020 Erweiterungsgehäuse zur der oben beschriebenen Brandmeldezentrale Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.020
Erweiterungsgehäuse
1,00
Stk
__.__.030 Akku zur Notstromversorgung 12V/45Ah Akku zur Notstromversorgung der Zentrale oder externen Energieversorgung. - Anschluss Akkukabel über Schraube M6 - Inklusive Befestigungsmaterial für Akkukabelanschluss - Zwei Stück für 24 V / 45 Ah erforderlich Typ: Akku 12 V / 45 Ah VdS-Nr: G 105087 einschließlich Befestigungsmaterial komplett liefern, betriebsfertig montieren und anschließen.
__.__.030
Akku zur Notstromversorgung 12V/45Ah
2,00
Stk
__.__.040 Brandschutz Hängegehäuse F30L Brandschutzgehäuse inkl. Innenlüfter, Montageschienen, Schwenkhebelverschluss mit Blindzylinder. Technische Merkmale -  Feuerwiderstand F30, geprüft nach DIN 4102-2 -  Funktionserhalt über 30 Minuten, in Anlehnung an DIN 4102-12 -  Brandlastdämmung über 30 Minuten in Anlehnung an    DIN 4102-11 -   Rauchdicht -   Integriertes Tragschienensystem zur Aufnahme der BMZ -   -   -   IQ8Control und BMZ Compact -   Kabelschott zur Bündeleinführung (oben und unten) -   Verschluss über Schubstange mit 2-Punkt-Verriegelung -   Verriegelung über Schwenkhebel mit Blindzylinder -   Schwerlast-Befestigungslaschen -   Baustoff Oberflächenbeschichtung A2; nicht brennbar nach     DIN 4102-1 -   Belüftungssystem inkl. aktiver Ventilation über Innenlüfter Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser/Hager System: Brandschutz Standgehäuse komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.040
Brandschutz Hängegehäuse F30L
E
1,00
Stk
__.__.050 Aufkleber Brandmelderzentrale Aufkleber mit Text <Brandmelderzentrale>zur Kennzeichnung der Brandmelderzentrale Technische Daten: - Abmessungen: (B x H) 297 x 105 mm einschließlich Befestigungsmaterial komplett liefern und montieren
__.__.050
Aufkleber Brandmelderzentrale
3,00
Stk
__.__.060 Betriebsbuch für BMA Betriebsbuch zur Eintragung der regelmäßigen Überprüfung der Anlage, der Wartungsarbeiten, aller Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen sowie der Störungs- und Alarmmeldungen mit Angabe von Datum und Uhrzeit. Typenbeschreibung: - Mustervordruck VdS 2182 - DIN A5 Ausführung komplett liefern
__.__.060
Betriebsbuch für BMA
1,00
Stk
=== ÜBERTRAGUNGSTECHNIK ===
=== ÜBERTRAGUNGSTECHNIK ===
__.__.070 Automatisches Wähl- /Übertragungsgerät AWUG Übertragungseinrichtungen zum übermitteln Gefahrenmeldungen (Einbruch, Überfall, Brand usw.) und Technikalarme (Betriebszustände, Grenzwerte, Störungen). Es stehen 2 Übertragungswege zur Verfügung: - Ethernet-Anschluss - Mobilfunk-Verbindung und 2 Mobilfunk-Verbindungen Abhängig vom Übertragungsweg können die Meldungen als Sprache, E-Mail, SMS, digitales Protokoll VdS 2465/SecurIP oder Contact ID übertragen werden. Die Übertragungseinrichtungen entsprechen den Richtlinien VdS 2463, der DIN EN 50136 und berücksichtigen die Richtlinien VdS 2465 und VdS 2471 inklusive der Erweiterung VdS 2471-S1. Die Mobilfunk-Variante eignet sich zum Einsatz in Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 und EN 54-21 und für Einbruchmeldeanlagen gemäß DIN EN 50131-1.4. Übertragungseinrichtung inkl. Einbausatz zum Einbau in Gefahrenmelderzentralen. Energieversorgung aus der Zentrale Merkmale -  Parallele S1-Schnittstelle gemäß VdS 2463 mit    8 Meldelinieneingängen -  Mit Erweiterungsmodul CXF auf 200 Meldelinien    erweiterbar -  BUS-Schnittstelle zum Anschluss einer EMZ -  Detaillierte Meldungsübertragung (Klartextmeldungen) -  Fernservice -  Aktivierung der Meldelinien durch Öffnung, Schließung    oder als Statusfunktion; die Mindestdauer und die    Widerstandsüberwachung sind einzeln parametrierbar -  Die Mindestsignaldauer zur Aktivierung der Meldelinien    ist parametrierbar, so dass kurze Impulse zu keiner    Alarmauslösung führen -  32 Zielrufnummern mit je 32 Stellen parametrierbar -  32 Identnummern mit je 12 Stellen parametrierbar -  Freie Zuordnung der Zielrufnummern sowie der    Identnummern und der Anwahlfolge zu den Meldelinien -  Anzahl der Anrufe (Zyklenzahl) und Wartezeit    (Zyklenzeit) parametrierbar -  Störungs-Relaisausgang -  Universeller, parametrierbarer Relaisausgang -  1 Fernschalt-Relaisausgang -  Mit Erweiterungsmodul CXF auf 96 Fernschaltrelais    erweiterbar -  Universalrelais für Router-Reset -  Integrierter Ereignisspeicher (2046 Ereignisse) mit    Echtzeituhr -  Parametrierung über USB-Schnittstelle mit    Parametriersoftware compasX -  Firmware flashbar über alle Übertragungswege und    USB-Schnittstelle -  Fernservice der ÜE (Abfrage, Diagnose, Online-Mode,    Parametrierung, Flashen) -  Onboard-Puffer-Batterie -  Umweltklasse gemäß VdS 2110 Klasse II -  Betriebstemperatur -10 °C bis +55 °C -  Abmessungen (BxHxT) 165x160x25 mm -  Stromaufnahme in Ruhe ca. 100 mA (bei 12 V), bei   aktiver Ethernet-Schnittstelle -  Versorgungsspannung 10,2V DC bis 30V DC Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Telenot Typ: comXline 1516 (LTE) oder gleichwertig komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.070
Automatisches Wähl- /Übertragungsgerät AWUG
1,00
Stk
__.__.080 Multiband-Antenne MBA-LTE Wetterfeste Multiband-Antenne (LTE/GSM) mit Montagewinkel für Wandmontage. Die Antenne wird mit Antennenkabeln angeschlossen, inkl 2 Anschlussadapter Antenne. Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Telenot System: comHline 1516 (LTE) Einbausatz VdS.Nr: G109809 oder gleichwertig komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.080
Multiband-Antenne MBA-LTE
1,00
Stk
__.__.090 Antennenkabel AKK1 10m Antennenkabel zur abgesetzten Montage der Antenne. Geeignet für Innen- und Außenmontage. komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.090
Antennenkabel AKK1 10m
1,00
Stk
__.__.100 Antennen-Trennbox Antennen-Trennbox zum galvanisch getrennten Anschluss einer im Freien montierten Antenne an das Mobilfunk-Modul einer ÜE. Alle Anschlüsse der ÜE bleiben dadurch frei von Erdpotenzial. Gleichzeitig schützt die Trennbox die ÜE vor Überspannungen auf dem Antennenanschluss. Die Trennbox muss daher direkt beim Übergang der Antennenkabel vom Schutzbereich 0/B in das Gebäude montiert und über eine 6 mm² Kupferleitung mit dem Potenzialausgleich des Gebäudes verbunden werden. Als Antennenkabel stehen vorkonfektionierte Koaxialkabel geringer Dämpfung mit 5 m und 10 m sowie entsprechende Anschlussadapter zur Verfügung. komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.100
Antennen-Trennbox
1,00
Stk
__.__.110 Antennen-Adapter-Set Antennen-Adapter-Set zur abgesetzten Montage der Antenne von LTE-Übertragungseinrichtungen komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.110
Antennen-Adapter-Set
1,00
Stk
=== HANDFEUERMELDER ===
=== HANDFEUERMELDER ===
__.__.120 Handfeuermelder Meldereinzelkennung AP-Ausführung blau Handfeuermelder, DIN EN 54-11 Typ A -  für Anwendung in Innenräumen -  für Meldereinzelkennung -  mit bidirektionalem Kurzschlussisolator DIN EN 54-17 -  in Aufputzausführung -  Gehäuse aus Isolierstoff -  mit Bezeichnungsschild gemäß TAB der zuständigen    Feuerwehr -  Schriftgröße für ungünstigste Lesebedingungen DIN 1450 -  einschl. Schild Außer-Betrieb DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) -   Montage an Wand -  in Ringbustechnik -  kleine Ausführung -  Meldereinzelerkennung und Diagnosemöglichkeit; -  in aP-Ausführung, -  Gehäuse mit Bezeichnungsschild und Alarmanzeige -  Farbton rot; -  inkl. Sperrschild "Außer Betrieb" -  mit VdS-Anerkennungsnummer -  inkl. Beschriftung mit Meldergruppe und Meldernummer    gemäß TAB der zuständigen Feuerwehr Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 Farbe: blau komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.120
Handfeuermelder Meldereinzelkennung AP-Ausführung blau
6,00
Stk
__.__.130 Schlüssel für vorgenannte Handfeuermelder gegen Quittung dem Nutzer übergeben. Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.130
Schlüssel für vorgenannte Handfeuermelder
5,00
Stk
__.__.140 Ersatzgläser für vorgenannte Handfeuermelder mit Normkennzeichnung gegen Quittung dem Nutzer übergeben. Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.140
Ersatzgläser für vorgenannte Handfeuermelder
5,00
Stk
=== AUTOMATISCHE MELDER ===
=== AUTOMATISCHE MELDER ===
__.__.150 Mehrkriterienmelder O²T inkl. Warntongeber Multisensormelder mit zwei integrierten optischen Rauchsensoren mit unterschiedlichen Streulichtwinkeln sowie zusätzlicher Thermomeldersensor Auswertung zur Erkennung von Schwelbränden bis hin zu offenen Bränden mit gleichmäßigem Ansprechverhalten Zusätzlich ist im Melder ein Warntongeber integriert. Der Schallpegel ist in acht Stufen programmierbar. Technische Merkmale: -  in Ringbustechnik -  inkl. Sockel und Trenner -  mit integriertem optischem Rauchsensor mit    unterschiedlichem Streulichtwinkel und Thermomelder-    sensorauswertung mit zeitlicher Signalanalyse und    gewichteter Verknüpfung der Daten beider Melderfunktionen -  Anpassung an variierende Umwelteinflüsse -  Meldereinzelidentifizierung -  aktive Eigenüberwachung der Sensorik -  mit Alarm-LED -  Schallpegel bis 92 dB(A) bei 1m -  Melderparallelanzeige zusätzlich anschließbar -  mit VdS-Anerkennungsnummer -  inkl. graviertem Bezeichnungsschild mit Meldergruppe und    Meldernummer -  Durchmesser: 117mm -  Hohe inkl Sockel: 62mm Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 Farbe: weiß, ähnlich RAL 9010 komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.150
Mehrkriterienmelder O²T inkl. Warntongeber
31,00
Stk
__.__.160 Mehrkriterienmelder O²T Mehrkriterienmelder O²T (Rauch + Wärme) -  in Ringbustechnik -  inkl. Sockel und Trenner -  mit integriertem optischem Rauchsensor mit    unterschiedlichem Streulichtwinkel und Thermomelder-    sensorauswertung mit zeitlicher Signalanalyse und    gewichteter Verknüpfung der Daten beider Melderfunktionen -  Anpassung an variierende Umwelteinflüsse -  Meldereinzelidentifizierung -  aktive Eigenüberwachung der Sensorik -  mit Alarm-LED -  Melderparallelanzeige zusätzlich anschließbar -  mit VdS-Anerkennungsnummer -  inkl. graviertem Bezeichnungsschild mit Meldergruppe und    Meldernummer Abmessungen: Ø: 117 mm H: 67 mm (inkl. Sockel) Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 Farbe: weiß, ähnlich RAL 9010 komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.160
Mehrkriterienmelder O²T
2,00
Stk
=== KOPPLER ===
=== KOPPLER ===
__.__.170 Steuerkoppler in Ringbustechnik Steuerkoppler zur Steuerung und Überwachung von Brandschutzeinrichtungen wie Brandschutzklappen sowie als Technischer Alarmbaustein (TAL) zur Überwachung eines externen Schaltkontaktes. Technische Merkmale: -  in Ringbustechnik -  inkl. Trenner -  Belegung von nur einer Adresse pro Koppler -  Leitungsüberwachung gem. EN 54-13 -  1 Meldergruppeneingänge -  1 programmierbare Relaisausgänge -  Montage auf Hutschiene -  mit VdS-Anerkennungsnummer -  Breite: 90mm -  Hohe 93mm -  Tiefe: 23mm Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 oder gleichwertig komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.170
Steuerkoppler in Ringbustechnik
1,00
Stk
__.__.180 Modul-Aufputzgehäuse Modul-Aufputzgehäuse besteht aus Gehäuserückteil und Abdeckung. Technische Merkmale -  Schutzart IP50 -  Breite: 245mm -  Höhe: 180mm -  Tiefe: 100mm Planungs-/Leitfabrikat: Fabrikat: Esser System: IQ8 oder gleichwertig komplett liefern, inkl. Zubehör montieren und betriebsfertig anschließen.
__.__.180
Modul-Aufputzgehäuse
1,00
Stk
=== BRANDMELDELEITUNG ===
=== BRANDMELDELEITUNG ===
Vormemerkung Brandmeldeleitung Mantelleitungen nach DIN 57250, VDE 0250, Teil 204, Steuerkabel nach VDE 0271, Installationskabel nach VDE 0815, Kunststoffkabel nach VDE 0271 liefern, auf Kabelbühne, in abgehängten Decken auf Sammelhalterungen, in Installations- bzw. in Kunststoffkanälen und Leerrohren verlegen und ausrichten. Schnittstelle für die Leitungsinstallation ist die Kabeltrasse mit Trennsteg gem. Installationsplan. Leitungsverlegung in Trassen erfolgt durch den AN, Installation im Kunststoffleerrohr ist im folgenden beschrieben. Installation im Bereich von Räumen mit abgehängten Decken erfolgt mit Sammelhaltern oder einzelschellen, im Hallenbereich ausschließlich in Trassen oder Installationsrohr. Schnittstelle 230V: Die Versorgung der Komponenten gem. Planung mit Netzspannung erfolgt durch den AN Elektrotechnik, Schnittstelle ist die Klemme des Betriebsmittels oder sofern noch nicht vorhanden eine Abzweigdose. Die Inbetriebnahme der Komponenten erfolgt gemeinsam mit dem Gewerk Elektrotechnik. Sofern sich nach der Montageplanung Änderungen an der Stromversorgung der Komponenten ergeben sind diese umgehend der BL mitzuteilen, ggf. entstehende Kosten sind zu tragen.
Vormemerkung Brandmeldeleitung
__.__.190 FM-Installationsleitung als Brandmeldekabel J-Y(St)Y rot 2x2x0,8mm Cu 21 FM-Installationsleitung als Brandmeldeleitung Verlegeart in Kabelkanal, Pritschen, Leerrohr, Ankerschienen, Hohlräume und abgehängte Decke. Komplett in Teillängen liefern, verlegen, beschriften und beidseitig betriebsfertig anschließen.
__.__.190
FM-Installationsleitung als Brandmeldekabel J-Y(St)Y rot 2x2x0,8mm Cu 21
900,00
m
__.__.200 FM-Installationsleitung als Brandmeldekabel J-Y(St)Y rot 4x2x0,8mm Cu 41 FM-Installationsleitung als Brandmeldeleitung Verlegeart in Kabelkanal, Pritschen, Leerrohr, Ankerschienen, Hohlräume und abgehängte Decke. Komplett in Teillängen liefern, verlegen, beschriften und beidseitig betriebsfertig anschließen.
__.__.200
FM-Installationsleitung als Brandmeldekabel J-Y(St)Y rot 4x2x0,8mm Cu 41
100,00
m
=== BRANDMELDELEITUNG FUNKTIONSERHALT ===
=== BRANDMELDELEITUNG FUNKTIONSERHALT ===
Vorbemerkung E30, Verlegesystem Die in den folgenden Positionen beschriebenen Schwachstromkabel mit dem Funktionserhalt E30 und dem Isolationserhalt FE180 sind für die Verlegung in separat ausgeschriebenes Verlegesystem in Teillängen zu liefern und verlegen. Die Schwachstromkabel sind gemäß gültiger Systemzulassung an das Kabeltragsystem anzupassen.
Vorbemerkung E30, Verlegesystem
Vorbemerkung E30, Einzelverlegesystem Die in den folgenden Positionen beschriebenen Schwachstromkabel mit dem Funktionserhalt E30 und dem Isolationserhalt FE180 sind für die Verlegung als Einzel-Kabelanlage in Teillängen zu liefern und verlegen. Die Befestigung und die Beschriftung ist gemäß gültiger Systemzulassung auszuführen. Alle Leitungen sind am Anfang und Ende maschinell und witterungsfest zu beschriften.
Vorbemerkung E30, Einzelverlegesystem
__.__.210 BM-Kabel JE-H(St)H E30 rot 2x2x0,8mm Cu 25 Halogenfreies Sicherheitskabel, nach DIN VDE 0815, mit verbessertem Verhalten im Brandfall und integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-12 Verlegen auf systemgebundene Kabelrinne mit zugelassenen und geprüften Metalldübeln / Schrauben oder in nach Vorschriften für funktionserhaltverlegtem Staparohr Komplett in Teillängen liefern, verlegen einschließlich zugelassenen E30 Befestigungssystem, beschriften und beidseitig betriebsfertig anschließen.
__.__.210
BM-Kabel JE-H(St)H E30 rot 2x2x0,8mm Cu 25
100,00
m
__.__.220 BM-Kabel JE-H(St)H E30 rot 4x2x0,8mm Cu 45 Halogenfreies Sicherheitskabel, nach DIN VDE 0815, mit verbessertem Verhalten im Brandfall und integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-12 Verlegen auf systemgebundene Kabelrinne mit zugelassenen und geprüften Metalldübeln / Schrauben oder in nach Vorschriften für funktionserhaltverlegtem Staparohr Komplett in Teillängen liefern, verlegen einschließlich zugelassenen E30 Befestigungssystem, beschriften und beidseitig betriebsfertig anschließen.
__.__.220
BM-Kabel JE-H(St)H E30 rot 4x2x0,8mm Cu 45
25,00
m
=== ABZWEIGDOSEN ===
=== ABZWEIGDOSEN ===
__.__.230 FR-AP-Kunststoff-Abzweigkasten ca. 80x80 mm rot FR-AP-Kunststoff-Abzweigkasten ca. 80x80mm IP 55/65 rot für Feuermelder und Sicherheitstestbeleuchtungsanlage mit selbstdichtenden Einführungen, oder notwendigen Iso-Verschraubungen und dazugehörendem Klemmenmaterial in wassergeschützter Ausführung aus Duroplast Komplett liefern, montieren und mit Wago- klemmen betriebsfertig verdrahten.
__.__.230
FR-AP-Kunststoff-Abzweigkasten ca. 80x80 mm rot
10,00
Stk
=== INBETRIEBNAHME/ABNAHME/DOKUMENTATION ===
=== INBETRIEBNAHME/ABNAHME/DOKUMENTATION ===
__.__.240 Inbetriebnahme/Anschaltung von Fremdgewerk Anschaltung eines Fremdgewerk über überwachten Relaisausgang potentialfrei. In die einzelne Position ist der komplette Aufwand für die Programmierung und Erweiterung der Zentrale und ggf. noch separat erforderliche Bau- und Kleinteile (z. B. Bus-Koppler), sofern nicht explizit aufgeführt, einzurechnen. -  inkl. Absprachen mit der Errichterfirma der Anlage -  inkl. gemeinsamer Inbetriebnahme der Aufschaltung mit der    Errichterfirma der Anlage -  inkl. Programmieren der steuernden Meldergruppen Preisstellung je Datenpunkt
__.__.240
Inbetriebnahme/Anschaltung von Fremdgewerk
P
1,00
PSCH
__.__.250 Inbetriebnahme Brandwarnanlage Inbetriebnahme der Brandwarnanlage inkl. folgender Punke -  Programmierung der installierten Brandmelderinge in der    neuen Brandmeldezentrale -  Abstimmung zur Programmierung und Inbetriebnahme    der neuen Brandmeldezentrale -  Funktionstest aller Anschaltungen -  Inbetriebnahmeprotokoll -  Gemeinsamer Funktionstest mit allen angesteuerten bzw.    aufgeschalteten Anlagen in Abstimmung mit deren    Errichterfirmen -  Erstellung eines Prüf- und Übergabeprotokolles mit    Übergabe an den Bauherren Die Terminkoordinierung mit dritten Gewerken, dem Nutzer/Bauherrn und der Fachobjektüberwachung des Ingenieurbüros ist vom AN durchzuführen und wird nicht separat vergütet; Brandmeldeanlage betriebsfertig programmieren, inbetriebnehmen und das Inbetriebnahmeprotokoll der Objektüberwachung übergeben.
__.__.250
Inbetriebnahme Brandwarnanlage
P
1,00
PSCH
__.__.260 Abnahme Sachverständiger Abnahme Sachverständiger inkl. Beistellung Obermonteur(in) zu den vorgenannten baubegleitenden Prüfungen und Abnahmen durch den Sachverständigen Die Abnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Betreiber,  dem Sachverständigen und der Genehmigungsbehörde mit Übergabe von folgenden Unterlagen: -  SPrüfV Abnahme vor der Inbetriebnahme -  3-fach- Bedienungsanleitung -  3-fach- Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfliste -  3-fach- Revisionspläne und Übersichtsplan der Anlage gegen Quittung an den Nutzer/Betreiber; Beistellung des Projektleiter des AN zu Abnahmen In diese Position sind sämtliche Kosten einzukalkulieren.
__.__.260
Abnahme Sachverständiger
P
1,00
PSCH
__.__.270 Dokumentation Dokumentation der Brandmeldeanlage mit folgenden Inhalten erstellen: -  3 Ausfertigungen als Ausdrucke auf Papier -  farbig -  gefaltet DIN A4 -  eine elektronische Ausfertigung im CAD-Format auf    Datenträger, die nicht verändert werden kann -  Übergabe vor der Abnahme -  geheftet in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern -  Pläne werden als CAD-Datei vom AG gestellt
__.__.270
Dokumentation
P
1,00
PSCH
__.__.280 Einweisung / Schulung Brandmeldeanlage gesamt Einweisung des technischen Bedienpersonal zur sachgerechten Bedienung und Wartung der elektroakustischen, fernmeldetechnischen, informationstechnischen Anlage. Inhalte: -  Zur Erstinbetriebnahme -  Vor Ort -  Anzahl der Teilnehmer:  10 St -  Dauer der Schulung/Einweisung:  2 Stunden
__.__.280
Einweisung / Schulung Brandmeldeanlage gesamt
P
1,00
PSCH
Lohnstundenarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter schriftlicher Beauftragung ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Für etwa anfallende Stundenlohnarbeiten werden folgende Verrechnungssätze angeboten: Lohnkosten Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Winterbauumlage und dgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, An- und Abfahrtszeiten, Wegekosten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht eingerechnet und sind ggf. gesondert nachzuweisen. Die Verrechnungssätze gelten während der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist, es sei denn die Erstattung der Lohn-und Gehaltsmehr- oder Minderforderungen (Lohngleitklausel) ist Vertragsbestandteil. Nachfolgende Stundenansätze sind geschätzt, die Verrechungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Stundensätze der einzelnen Lohngruppen sind komplett auszufüllen. Sollten der Bieter über eine nachfolgend aufgeführte Lohngruppe nicht verfügen, hat er die nächst höher qualifizierte einzusetzen.
Lohnstundenarbeiten
__.__.290 Stundenlohn Techniker/-in / Meister/-in Ermittelter Stundenlohn für eine Tätigkeit alsTechniker/in / Meister/in.
__.__.290
Stundenlohn Techniker/-in / Meister/-in
E
1,00
h
__.__.300 Stundenlohn Obermonteur/-in Ermittelter Stundenlohn für eine Tätigkeit als Obermonteur/-in.
__.__.300
Stundenlohn Obermonteur/-in
E
1,00
h
__.__.310 Stundenlohn Monteur/-in Ermittelter Stundenlohn für eine Tätigkeit als Monteur/-in.
__.__.310
Stundenlohn Monteur/-in
E
1,00
h
__.__.320 Stundenlohn Helfer/-in Ermittelter Stundenlohn für eine Tätigkeit als Helfer/-in.
__.__.320
Stundenlohn Helfer/-in
E
1,00
h