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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung einer Komplettleistung: Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der
Elektrotechnik. Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten
zur Herstellung einer betriebsfertigen Anlage. Die elektrischen Anlagen und
Installationen sind nach den gültigen Bau-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften,
sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der Nutzung auszuführen.
Hergestellt nach den einschlägigen DIN-Normen und VDE-Richtlinien und der
funktionalen Leistungsverzeichnis anbei. Hier für ein Schulgebäude in FAGSI
Containerbauweise.
Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen
Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs-
und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im
Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit
einzukalkulieren.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB)
Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und
der dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV)
Die DIN 18382 "Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten.
Es gilt die VOB Teil C, insbesondere DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
Die Leistungsbeschreibung des Bauherren (Landkreis Barnim)
Das Brandschutzkonzept vom 10.02.2026
Die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)
Hinweise LK Barnim zur Planung und Ausführung
Anlage 1.10 Ausstattung Sanitär, Steckdosen, Netzwerk
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten
Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Die Blitzschutzarbeiten werden von einem dritten Fachbetrieb übernommen
und sind nicht vom Bieter einzukalkulieren.
Die Pläne, Zeichnungen und Dokumente, welche mit der Anfrage
übermittelt wurden gelten mit Angebotsabgabe als gelesen.
Anforderungen hieraus sind mit einzukalkulieren.
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind
vom Bieter zu tragen.
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist
entsprechend nachzuweisen!
Bautagesberichte des AN
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen.
Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
Ausführungszeiträume der Bauabschnitte (nach BZP) Die Containerschule ist in Teilen, je nach Bauabschnitt, zu bauen.
1. Bauabschnitt
Baubeginn Elektroinstallation ab dem 15.04.2026
Fertigstellung Elektroinstallation bis zum 10.07.2026
EG = 15.04.26 - 12.06.26
OG 1 = 29.04.26 - 08.06.26
OG 2 = 13.05.26 - 10.07.26
2. Bauabschnitt
Baubeginn im Frühjahr 2028
Übergabe an Bauherren zu den Sommerferien 2028
Die exakten Ausführungsfristen, je Gewerk, sind dem FAGSI Bauzeitenplan
zu entnehmen: Siehe hierzu die Anlage unter Dokumente.
Die Ausführungszeiträume, auch zukünftige, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen
und dementsprechend zu bepreisen. Eine spätere Preisanpassung, speziell für
den 2. Bauabschnitt, wird ausgeschlossen.
Ausführungszeiträume der Bauabschnitte (nach BZP)
01 1. Bauabschnitt (Ausführung 2026)
01
1. Bauabschnitt (Ausführung 2026)
01.01 Verteilungen, Hausanschluss und Zähleranlage
01.01
Verteilungen, Hausanschluss und Zähleranlage
01.02 Hauptleitungen und Verteilungen
01.02
Hauptleitungen und Verteilungen
01.03 Kabel- und Leitungsverlegung
01.03
Kabel- und Leitungsverlegung
01.04 Verlegesysteme
01.04
Verlegesysteme
01.05 Schaltermaterial
01.05
Schaltermaterial
01.06 Datentechnik
01.06
Datentechnik
01.07 Wechsel-Sprechanlage und Telefonanlage
01.07
Wechsel-Sprechanlage und Telefonanlage
01.08 Beleuchtungsanlagen
01.08
Beleuchtungsanlagen
01.09 Sicherheitsbeleuchtungsanlage
01.09
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
01.10 Brandmeldeanlage
01.10
Brandmeldeanlage
01.11 ELA | Elektroakustische Alarmierungsanlage
01.11
ELA | Elektroakustische Alarmierungsanlage
01.12 Einbruchmeldeanlage
01.12
Einbruchmeldeanlage
01.13 Sonnenschutzanlage
01.13
Sonnenschutzanlage
01.14 Anschlüsse
01.14
Anschlüsse
01.15 Anschluss Potenzialausgleichsschiene Fahrstuhlschacht
01.15
Anschluss Potenzialausgleichsschiene Fahrstuhlschacht
01.16 Planung, Einweisung, Prüfung und Dokumentation
01.16
Planung, Einweisung, Prüfung und Dokumentation
01.17 Baustelleneinrichtung
01.17
Baustelleneinrichtung
02 2. Bauabschnitt (Ausführung 2028)
02
2. Bauabschnitt (Ausführung 2028)
02.01 Verteilungen
02.01
Verteilungen
02.02 Kabel- und Leitungsverlegung
02.02
Kabel- und Leitungsverlegung
02.03 Verlegesysteme
02.03
Verlegesysteme
02.04 Schaltermaterial
02.04
Schaltermaterial
02.05 Datentechnik
02.05
Datentechnik
02.06 Beleuchtungsanlagen
02.06
Beleuchtungsanlagen
02.07 Sicherheitsbeleuchtungsanlage
02.07
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
02.08 Brandmeldeanlage
02.08
Brandmeldeanlage
02.09 ELA Elektroakustische Alarmierungsanlage
02.09
ELA Elektroakustische Alarmierungsanlage
02.10 Einbruchmeldeanlage
02.10
Einbruchmeldeanlage
02.11 Sonnenschutzanlage
02.11
Sonnenschutzanlage
02.12 Anschlüsse
02.12
Anschlüsse
02.13 Planung, Einweisung, Prüfung und Dokumentation
02.13
Planung, Einweisung, Prüfung und Dokumentation
02.14 Baustelleneinrichtung
02.14
Baustelleneinrichtung
03 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
04 Wartungsarbeiten BV "Gymnasium Ahrensfelde"
04
Wartungsarbeiten BV "Gymnasium Ahrensfelde"
04.01 Jährliche Wartungsarbeiten
04.01
Jährliche Wartungsarbeiten