Holz-Alu-Fenster und Stahltüren
Wriezener Straße 9, 15344 Strausberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen - Inhalt I.        Allgemeine Vorbemerkungen           Die allgemeine Vorbemerkung gliedert sich in folgende Abschnitte: 1.       Baumaßnahme 1.1     Lage der Baustelle 1.2     Beschreibung der Baumaßnahme 1.3     Beschreibung der Tragwerkskonstruktion 1.4     Nutzlasten der Decken 1.5     Flächen / Brutto-Rauminhalt 1.6     Termine 1.7     Planungsbeteiligte ( hier nicht enthalten ) 1.8     Lärmschutz, Staubbelästigung - Emissionsschutz 1.9     Arbeitszeiten 2.       Baustelleneinrichtung 2.1     Kranstellung 2.2     Baufelderschließung 2.3     Baustrom / Bauwasser 2.4     Baustellensicherung 2.5     Schutzeinrichtungen allgemein 2.6     Schutzmaßnahmen 3.       - entfällt - 4.       Bauausführung 4.1     Besichtigung der Baustelle 4.2     Ablauf der Bauarbeiten 4.3     Termingerechte Ausführung 4.4     Verantwortlicher Bauleiter 4.5     Teilnahme an Baubesprechungen 4.6     Vermessungsarbeiten 4.7     Ausführungsunterlagen des Auftraggebers (AG) 4.8     Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers (AN) 4.9     Bautagesberichte 4.10   Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) 4.11   Datenaustausch           - Planserver           - PlanRadar           - GAEB-Schnittstelle Rechnungen
Allgemeine Vorbemerkungen - Inhalt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1.                Baumaßnahme 1.1               Lage der Baustelle                    Das Baugrundstück befindet sich in der Wriezener Straße 9 in 15344 Strausberg.                    Nordwestlich grenzt das Grundstück an den öffentlichen Uferweg des Straussees. Südwestlich und nordöstlich wird das Grundstück durch Nachbargrundstücke mit Wohnungsbebauung begrenz. Nach Südosten schließt das Grundstück an die Wriezener Straße an.                    Das für den Neubau vorgesehene Baufeld weist eine Größe von ca. 15.000 m² auf und besteht weitgehend aus einer Brachfläche. Das Baugrundstück war Standort der Polizeiwache Straußberg, welche 2024/2025 abgebrochen wurde. Kellerbereiche wurden tiefenenttrümmert, mit Recyclingmaterial verfüllt und mit einem Verdichtungsgrad von D< 97% verdichtet. Für das neu zu errichtenden Kellergeschoss der Sporthalle einschl. Nebenräume wird die erforderliche Baugrube einschl. Verbauherstellung durch einen Spezialtiefbauer bauseits hergestellt.                    Baulast / Funkmast                    Auf dem Baufeld befindet sich ein ca. 50 m hoher Funkmast des Zentraldienstes der Polizei. Der Funkmast steht auf einer 11,00 m / 11,00 m großen, als Baulast eingetragenen Fläche. Diese Fläche darf nicht betreten werden und ist schadensfrei zu halten. Die Bemessung und Einrichtung von Bau- und Mobilkranen, sowie alle sonstigen Baustelleeinrichtungen sind hierauf abzustimmen.                    Die Zugänglichkeit zur Funkmastanlage durch den Betreiber muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. 1.2               Beschreibung der Baumaßnahme                    Leistungsumfang Los 03 - Erweiterte Rohbauarbeiten                    Die "Erweiterten Rohbauarbeiten" (Los 03) umfasst folgende Leistungen: Baustelleneinrichtungs- und Koordinierungsleistungen Erdarbeiten (Grundleitungen) Mauerarbeiten Betonarbeiten (Normalbeton, WU, Sichtbeton SB 2+ (mit erhöhten Einzelanforderungen), Spannbeton) Holzhybridkonstruktion Fassadenkonstruktion in Holztafelbauweise Fassadenverkleidung als Ziegel-VHF Holz-Aluminiumfenster, Stahltüren, Sonnenschutzanlagen Gerüstarbeiten Abdichtungsarbeiten Grundleitungsarbeiten Erdungsanlagen Betoneinlegearbeiten Vorhaben Der Landkreis Märkisch-Oderland errichtet auf der Liegenschaft der ehemaligen Polizeidienststelle ein Gymnasium, das zum Beginn des Schuljahres 2028/29 den Betrieb aufnehmen soll. Realisiert wird ein Neubau zur Bereitstellung erforderlicher Schulkapazitäten einschließlich Mensa, Aula und Dreifeldsporthalle. Städtebau und Baukörper Das neue Gymnasium ist aus drei Teilbaukörpern unterschiedlicher Höhe zusammengesetzt. Diese werden als Haus A, B und C bezeichnet. Die Kuben sind gegeneinander versetzt. Das dreigeschossige, leicht zurückversetzte Haupthaus B wird von den beiden zweigeschossigen Baukörpern A und C flankiert, zwischen denen sich der Schulvorplatz entwickelt. Das Gebäude ist ca. 116,2 m lang und 66,1 m tief. Die zweigeschossigen Häuser A und C sind ca. 10,10 m und das dreigeschossige Haus B ca. 14,90 m hoch (bezogen auf OK FFB EG). Der Baukörper ist teilunterkellert. Die Bauteile A und B sind beide um Innenhöfe organisiert. Der Hof im Bauteil A ist erdberührend und unversiegelt. Der größere Innenhof im BT B ist im EG mit abgetreppten Terrassen unterbaut und erstreckt sich über beide Obergeschosse. Das Haus C wird komplett unterkellert, der Gebäudeteil B wird teilunterkellert. Im UG liegt die Sporthallenebene mit Umkleiden, Geräte- und dazugehörigen Nebenräumen. Ferner nimmt das UG alle Technik- und Hausanschlussräume sowie Lagerflächen auf. Baugrund Die Baugrundverhältnisse im Untersuchungsgebiet zeichnen sich gemäß dem vorliegenden Gutachten durch mineralische Auffüllungen sowie nichtbindige, teils schluffige Sande aus, die in unterschiedlichen Lagerungsdichten von locker bis dicht vorkommen. Weitere Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen. Grundwasser wurde im Rahmen der Aufschlussarbeiten nicht als freier Wasserspiegel, sondern nur in Form von Schichtenwasser in Tiefen von 0,90 bis 2,10 m u. GOK angetroffen. Der freie Grundwasserstand wurde im Rahmen der Erkundungen bis 10 m u. GOK nicht erreicht. Der höchste zu erwartende Grundwasserstand wird mit etwa 67,00 m ü. NHN angegeben, bei einer angenommenen Schwankungsbreite von ± 0,50 m. Eine Grundwasserabsenkung ist nicht erforderlich, jedoch kann bei Starkregen eine Tagwasserhaltung nötig werden. Gründung und Bauwerksabdichtung Das Gebäude erhält eine Flachgründung in Form einer Sohlplatte. Hochbelastete Bereiche erhalten Sohlverstärkungen mit Vouten. Die Sohlplatten der nicht unterkellerten Gebäudeteile erhalten Frostschürzen. Aufgrund der späteren Unzugänglichkeit von überbauten oder verkleideten Bauteilen (Teilunterkellerung, hochwertiger Sporthallenausbau) wird das Untergeschoss und die Bodenplatte EG mit höheren Anforderungen an die Abdichtung als WU-Konstruktion mit Frischbetonverbundfolie (FBV) bzw. flankierender Schwarzabdichtung ausgeführt. Die WU-Planung wurde durch eine Fachfirma erstellt. Tragwerk Die Treppenhauskerne, das Untergeschoss sowie die weitgespannten Tragwerke der Eingangshalle und des Mehrzweckraums (EG Bauteil B) bzw. der Sporthalle (EG Bauteil C) werden als Stahlbetonbau hergestellt. Die übrigen Bereiche des EG (Bauteil A), OG1 (Bauteile A, B und C) und OG2 (Bauteil B) sind als Holzhybridbau konzipiert. Detaillierte Beschreibung der Tragwerkskonstruktion siehe Pkt. 1.3 dieser Vorbemerkung. Außenwände Das EG von Bauteil B und C ist in Stahlbetonbauweise errichtet. Alle sonstigen Außenwände werden aus vorelementierten, gedämmten Holz-Tafelbau-Elementen erstellt. Konstruktiv handelt es sich um eine nichttragende, vorgehängte Lochfassade. Das Fassadenraster beträgt im Regelfall ca. 2,10 m bzw. im Bauteil C zwischen Achse 19 und 27 (Nord- und Südseite) abweichend 1,95 m. Fassade Die Fassadenverkleidung besteht aus dachziegelähnlichen, flachen Fassadenziegeln bzw. -platten. Die Ziegelplatten werden überlappend ("geschuppt") mit zwei unterschiedlichen Reihenabständen verlegt. Diese sind im Brüstungsbereich weiter und zwischen den Fenstern enger. Hieraus und aus der Verwendung unterschiedlicher Profiltiefen entstehen unterschiedlichen Schattenwürfe im Erscheinungsbild. Zudem wird auf diese Weise auch die Zu- und Abluftführung der dezentralen Lüftungsgeräte in das Fassadensystem integriert. Fensterumrahmungen, Attikaabdeckungen und Gesimse werden als Faserbetonelemente geplant. Im Sturzbereich ist der Sonnenschutz integriert. Die Kolonadenstützen werden als Stahlbeton-Fertigteile ausgeführt. Fenster Die Holz-Aluminium-Fensterelemente werden mit einer eloxierten Deckschale und Dreifach-Isolierverglasung mit erhöhten Schallschutzanforderungen gemäß den Vorgaben der Bauphysik versehen. Sie sind als Dreh-Kipp-Fenster bzw. als Festverglasung vorgesehen. Die Fenster erhalten innenseitig eine vierseitige Laibungszarge, die auch die Einhausung der bauseitigen, dezentralen Lüftungsgeräte integriert. Die Holzoberflächen sind weißlich lasiert und farblos transparent stumpfmatt beschichtet. Außentüren In Anlehnung an die vorbeschriebenen Fensterelemente werden die Außentüranlagen als Stahlkonstruktion mit einer Einbruchhemmung RC 2 gefertigt. Sonnen- und Blendschutz In den vorgenannten Fensterumrandungen wird ein Horizontallamellen-Raffstore als außenliegender Sonnenschutz integriert. Dieser ist mit S-Lamellen, tlw. auch mit Z-Lamellen und einer Lichtlenkungsfunktion im oberen Bereich ausgerüstet. Die Sonnenschutzanlagen werden zentral gesteuert, können bei Bedarf jedoch raumweise durch den Nutzer übersteuert werden. In den Büros des Verwaltungsbereichs wird ein innenliegender Blendschutz vorgesehen. Treppen und Aufzugsschächte Die beiden Haupttreppenräume (Bauteil B) sowie der separate Sporthallenzugang (Bauteil C) werden allseitig und bezogen auf alle Bauteile als Sichtbetonkonstruktionen in SB2+ geplant. Die geometrisch komplexen Treppenläufe werden als Ortbetonkonstruktionen ausgeführt. Der Trittschallschutz wird über die akustische Entkoppelung der bauseits aufgesetzten Betonwerksteinstufen gelöst. Die Treppenläufe der beiden Fluchttreppenhäuser (Bauteil A und C) werden als oberflächenfertige StB-Fertigteile mit Oberflächenversiegelung konzipiert. Aufzüge, Förderanlagen Es werden zwei unabhängig voneinander betriebene Aufzugsanlagen geplant. Eine Anlage im BT B dient der barrierefreien Erschließung aller vier Geschossebenen (UG bis OG2). Eine weitere Anlage im Bereich des separaten Sporthallenzugangs im BT C dient der barrierefreien Erschließung des Sportbereichs für Externe. TGA-Konzept Das Gebäude wird mittels Fernwärme beheizt. Als Heizflächen kommen vorrangig herkömmliche Röhrenradiatoren zum Einsatz. in den öffentlich. Bereiche des EG sowie in der Sporthalle kommt eine Fußbodenheizung zum Einsatz. In allen Klassenzimmern werden zum Zwecke der ausreichenden Belüftung so genannten "Klassenraum-Lüftungsgeräte" dezentral installiert. Darüber hinaus werden besondere Bereiche (Mensa, Umkleidebereiche, Sporthalle etc.) mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet. Die Geräteaufstellung erfolgt im UG und auf dem Dach von Bauteil B. ELT-Konzept Das Gebäude wird über einen Trafo mit elektrischer Energie versorgt. Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Elektroinstallation teilweise über in die Betonbauteile eingelegte Leerrohr. Die Betoneinlegearbeiten sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. 1.3               Beschreibung des Tragwerks Allgemein Für die Tragwerkskonstruktion des Neubaus wurde eine Holzbetonhybridbauweise gewählt. Diese Entscheidung basiert auf Zielen der Nachhaltigkeit, der Reduzierung des Eigengewichts der aufgehenden Geschosse sowie der Wahrung des architektonischen Entwurfs. Alle sichtbaren und Holzbauteile der Tragkonstruktion sind dabei auf Abbrand bemessen. Aussteifende Holzbauwände im OG1 des Bauteils C sind durch Trockenbaubeplankung brandgeschützt. Die Konstruktion der Gebäudeteile ist dabei differenziert geplant: Die obersten Geschosse aller Bauteile, das Erdgeschoss im Bauteil A sowie das 1. Obergeschoss im Bauteil B werden in dieser Holzhybridbauweise ausgeführt. Im Gegensatz dazu werden die Treppenhausbereiche, sämtliche Untergeschosse sowie das Erdgeschoss in den Bauteilen B und C in Massivbauweise errichtet. Eine konstruktive Besonderheit stellt die Sporthalle im Bauteil C dar, die von einer massiven, vorgespannten Rahmenkonstruktion aus Stahlbeton überspannt wird. Diese Rahmenträger dienen als Auflager für das 1. Obergeschoss sowie bereichsweise für die zwei darüberliegenden Obergeschosse des Bauteils B, welche auf dieser Konstruktion abgesetzt werden. Decken- Träger und Stützensysteme Die Deckensysteme variieren je nach Bauteil, Spannweite und bauphysikalischen Anforderungen. Grundsätzlich ergeben sich die Deckenstärken aus den Kriterien der Gebrauchstauglichkeit in Abhängigkeit von den Stützweiten, den damit verbundenen Durchstanznachweisen sowie den bauphysikalischen Vorgaben. Die Decken über dem Erdgeschoss im Bauteil A und dem 1. Obergeschoss im Bauteil B werden als Holz-Beton-Verbunddecken realisiert, die über ein Brettschichtholz-Stützen-Trägersystem abgelastet werden. Sie bestehen aus einer 15 cm starken Betonplatte, die schubfest mit Holzträgern der Abmessungen b/h = 28/68 cm verbunden ist, welche in einem Achsabstand von 2,10 m angeordnet sind. Der Verbund zwischen Betonschicht und Holzträgern wird (wenn erforderlich) durch eine konstruktive Anordnung von Holzschrauben in definierten Abständen sichergestellt. Die Auflagerung der Träger erfolgt entweder direkt auf Holzstützen oder auf Stahlbetonkonsolen im Bereich der Wände. In den Treppenhausbereichen und angrenzenden Fluren kommen aufgrund der großen Öffnungen und Belastungen massive Stahlbetondecken (22 cm bzw. 25 cm) zum Einsatz, die teilweise auf Stahlbetonunterzügen (Achsabstand 2,10 m) lagern, welche als Plattenbalken bemessen werden. In den Erdgeschossen der Bauteile B und C werden aufgrund von unterschiedlichen Lastachsen zwischen den oberen Geschossen und den tragenden Bauteilen im EG, Rippendecken bzw. Trägerrostdecken aus Stahlbeton konzipiert, deren Unterzüge (Achsabstände 4,20 m und 2,10 m) ebenfalls als Plattenbalken bemessen werden. Die Dachkonstruktion wird als massive Stahlbetonflachdecke mit einer Stärke von 12 cm bzw. 15 cm je nach Belastung ausgeführt und lagert auf Holzunterzügen, die in einem Achsabstand von 2,10 m bzw. 1,95 m angeordnet sind. Die gesamte Dachkonstruktion ist für die Lasten einer extensiven Begrünung, die Errichtung einer PV-Anlage sowie für ausgewiesene Technikflächen dimensioniert. Im Bereich des Sheddachs in Bauteil C ist eine Dachkonstruktion aus 14 cm Sperrholz geplant, welche die Brandschutzanforderung F90 erfüllt. Wände Die tragenden Innen- und Außenwände werden primär als Stahlbetonwände mit Stärken von 20 cm bis 30 cm konzipiert. Neben dem vertikalen Lastabtrag übernehmen vereinzelte Wandbereiche auch Funktionen zur Gebäudeaussteifung; einzelne Stahlbetonwände werden statisch als wandartige Träger bemessen. Eine Ausnahme bildet das 1. Obergeschoss im Bauteil C, wo die tragenden Wände - mit Ausnahme des massiven Treppenhauskerns - in Holzständerbauweise ausgeführt werden. Nichttragende Wände aus Mauerwerk sind mit Ausnahme von Schachtwänden nur im Untergeschoss vorgesehen. Eine Besonderheit stellen die nichttragenden Sichtbetonwände in den Treppenhausbereichen dar. Da im Erdgeschoss teilweise lastabtragende Bauteile unter ihnen fehlen, werden sie statisch als Linienlasten behandelt. Um die Sichtbetonanforderungen zu erfüllen, wird die Trennfuge im Fußbodenbereich angeordnet. Innerhalb dieser Wandkonstruktionen werden tragende Stützen integriert, um die Lasten aus den Obergeschossen gezielt in die tragenden Bauteile des EG weiterzuleiten, wobei zwischen den tragenden Stützen und den nichttragenden Wandabschnitten eine statisch nicht wirksame Fuge vorzusehen ist. Ein Großteil der sichtbar bleibenden Stahlbetonwände, Stützen und Unterzüge werden in Sichtbetonqualität (SB 2+ / s. "ATV - Sichtbetonarbeiten") hergestellt (ein- und zweiseitig). Träger Die in regelmäßigen Abständen angeordneten Holz- und Betonbalken bilden das Haupttragwerk für die überwiegend einachsig gespannten Decken. Die Querschnitte werden entsprechend den vorliegenden Belastungen und Spannweiten dimensioniert. Für die Durchführungen der Gebäudetechnik wurden mögliche Regeldurchbrüche in den Stahlbetonträgern vorgesehen. Während die Regelstützweite der Balken etwa 8,40 m beträgt, sind im Bereich der Aula im Erdgeschoss Stützweiten bis 9,60 m erforderlich. Die Tragkonstruktion wird hier aufgrund versetzter Lastachsen und notwendiger Abfangungen als Balkenrostkonstruktion aus Stahlbeton ausgebildet. Die Balken lagern entweder auf Holz- oder Betonstützen oder tragenden Betonwänden. Die Rahmenriegel über der Sporthalle im Bauteil C haben eine Stützweite von ca. 26 m und sind als vorgespannte Stahlbetonträger dimensioniert (Abmessungen b/h = 45/210-150-210 cm bzw. b/h = 60/210-150-210 cm), angeordnet im Achsabstand von 3,90 m. Die Rahmenecken werden biegesteif ausgebildet. Zur Lagerung von Holzunterzügen sind grundsätzlich Brettschichtholzstützen vorgesehen (b/h= 24/28 cm bis 28/36 cm), deren Querschnitte durch Belastung und Feuerwiderstand definiert werden. In den Erd- und Untergeschossen der Bauteile B und C kommen aufgrund höherer Belastungen jedoch Stahlbetonstützen (24/24 cm bis 40/40 cm) zum Einsatz. Die Rahmenstützen der Sporthalle sowie die Außenstützen werden aus Gründen der Dauerhaftigkeit und der hohen Belastungen ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt. Gründung Die Gründung für alle drei Bauteile ist als elastisch gebettete Fundamentplatte geplant. In Bereichen mit hohen Belastungen sind Stahlbetonvouten vorgesehen, um die Lasten gleichmäßiger in den Baugrund zu bringen und den Einbau von Dübelleisten soweit möglich zu vermeiden. In nicht unterkellerten Bereichen sind Frostschürzen unterhalb der Sohlplatte vorgesehen. Im Bereich der nördlichen Kolonnade werden die Stützen auf Einzelfundamenten gegründet, die durch Stahlbetonbalken miteinander und an die Sohlplatte angebunden werden, um Setzungen auszugleichen. Im südlichen Bereich wird die Sohlplatte wegen höheren Bodenaufbaus abgesenkt. Unterhalb der Gründungsbauteile muss eine kapillarbrechende Tragschicht von mindestens 50 cm Höhe eingebaut werden. Umlaufend sind Frostschürzen vorgesehen, deren Höhen aufgrund unterschiedlicher Geländeoberkanten variieren können. Horizontale Aussteifung Die horizontale Aussteifung des Gesamtgebäudes erfolgt über das Zusammenwirken von Wandscheiben und den mit ihnen gekoppelten Deckenscheiben. Die Planung sieht vor, dass die meisten zur Aussteifung herangezogenen Wandabschnitte ohne Unterbrechung in einer Ebene über alle Geschosse bis in die Gründung geführt werden. Einzelne aussteifende Wände werden durch Stützen oder weitere Wände abgefangen. Im 1. Obergeschoss des Bauteils C wird die Aussteifung mangels ausreichender massiver Wände über die tragenden Holzständerwände realisiert. Diese werden auf der Decke bzw. der Stahlbetonrahmenkonstruktion über der Sporthalle angeordnet, welche die aussteifenden Lasten weiterleitet. 1.4              Nutzlasten der Decken Die Lastenannahmen können der Ausschreibung beiliegenden Statik "BBQ-Konzept zur Ausschreibung (LP4 / LP5)" entnommen werden. Die Tragfähigkeit von Einzelbauteilen sind den jeweiligen Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen oder den Positionstexten zu entnehmen. Die Nutzlasten sind insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Rohbaudecken als Lagerflächen zu beachten. 1.5               Flächen / Brutto-Rauminhalt Grundstücksfläche insgesamt: ca.15.794 m² Netto-Raumfläche NRF: ca. 11.316,18 m² Brutto-Rauminhalt BRI: ca. 70.444 m³ Brutto-Grundfläche BGF: ca. 13.545 m² 1.6               Termine Die Ausführungstermine für die Erweiterten Rohbauarbeiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 1.7               Planungsbeteiligte                    Die Planungsbeteiligten werden nach Vergabe der Leistungen bekanntgegeben. 1.8               Lärmschutz, Staubbelästigung - Emissionsschutz Alle nötigen Arbeiten, insbesondere Erd- und Abrissarbeiten, sowie Gerätebewegungen auf dem Baufeld sind mit entsprechender Vorsicht durchzuführen. Die Umgebung ist so weit wie möglich vor Staub-, Schmutz- und Geräuschbelästigung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Bei den Arbeiten sind generell Arbeitsmittel und -methoden nach dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. 1.9               Arbeitszeiten Die Arbeiten dürfen nur in den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeiten durchgeführt werden. Alle diesbezüglichen Auflagen sind einzuhalten. Sondergenehmigungen und Überschreitung der normalen Arbeitszeiten sind rechtzeitig bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Eine Kopie der Erlaubnis ist der Bauleitung des Bauherrn auszuhändigen. Arbeiten an Samstagen sind grundsätzlich beim AG zu beantragen und sollten nur im Ausnahmefall zum Tragen kommen (Umfeld mit Wohnbebauung). 2.                Baustelleneinrichtung 2 .1              Kranstellung Die Kranstellung erfolgt nach Wahl des AN. Ein entsprechendes Krankonzept ist mit dem Angebot abzugeben. Weitere Angaben zur Kranstellung sind den "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen - ATV Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. 2.2               Baufelderschließung Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sind auf der rückseitigen Grundstücksfläche vorgesehen. Das Baufeld wird über eine entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze befindliche, bauseits hergestellte Baustraße erschlossen. Die Baustraße ist auf eine Breite von 3,5 m angelegt und für Fahrzeuge/Geräte mit einem Gesamtgewicht von 30 t ausgelegt. Die asphaltierte Baustraße endet auf Höhe des Polizei-Funkmastes und dient neben der Baustellenerschließung auch der Erschließung der Funkmastanlage zu Wartungszwecken. Die Baustraße ist als Zufahrt somit jederzeit freizuhalten. Vor dem Gebäude, entlang der Wriezener Straße ist eine Anlieferzone mit begrenzter Lagerfläche vorgesehen. Hierfür werden im Zuge der Baugrubenherstellung bauseits zwei prov. Gehwegüberfahrten hergestellt. Die einzuhaltenden Randabstände zur Baugrube sind der Baugrubenplanung zu entnehmen. Die für den eigenen Baustellenverkehr erforderlichen Verkehrs- und Anlieferflächen, Flächen für Materiallagerung, Erschließungswege, PKW-Stellflächen sowie alle sonstigen für eine geordneten Bauablauf erforderliche Flächen sind nach Wahl des ANs für die eigenen Arbeiten und zur Nutzung der am Bau beteiligten Firmen des AG zu befestigen und zu unterhalten. Die Schnittstelle zu den prov. Wege- und Flächenbefestigungen für den Baustellenbetrieb ist in den ATV "Baustelleneinrichtungen" beschrieben. Weitere Angaben zur Baufelderschließung und -befestigung sind den "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen - ATV Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. 2.3               Baustrom / Bauwasser Der Medienanschluss für Baustrom befindet sich an der rechten Grundstücksecke zur Wriezener Straße. Die Anschlussleistung auf dem Grundstück ist auf 75 kW begrenzt. Zur Erhöhung der Anschlussleistung erfolgt über eine Anschlusserweiterung an die Trafo-Anlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Über die Gesamtleistung des Baustromanschlusses erfolgt der gesamte Baustellenbetrieb und die Baustelleneinrichtung des AG. Als Anschlusspunkt Bauwasser stehen im Gehwegbereich vor dem Grundstück Hydranten zur Verfügung. Die Bauwasseranschlüsse sowie die Verteilungen, einschl. Schutzmaßnahmen im Geh-/Radwegbereich, des erforderlichen Schutzes gegen Einfrieren sind herzustellen und zu unterhalten. Bei der Leitungsverlegung sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit während der Bauzeit eine ungehinderte Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sichergestellt ist und Gefährdungen ausgeschlossen werden. Weitere Angaben zu den Baustrom- und Bauwasseranschlüssen sind den "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen - ATV Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. 2.4               Baustellensicherung Das Öffnen und Schließen der Baustellenzugänge ist vom AN für die Dauer der gesamten Baumaßnahme als Nebenleistung durchzuführen. Das Öffnen erfolgt nach Erfordernis zwischen 6 Uhr und 7 Uhr. Das Schließen hat nach Erfordernis zwischen 17 Uhr und 19 Uhr zu erfolgen. Die Sicherung erfolgt mit einem Schloss mit Zahlencode, welcher für die gesamte Bauzeit bekannt zu geben ist. Die als verantwortlich erklärte Person ist jederzeit dem AG namentlich bekannt zu geben. 2.5               Schutzeinrichtungen allgemein Gerüste, Leitern, Rüstungen, Schutzelemente usw. sind nach den Unfallverhütungsvorschriftender Berufsgenossenschaft herzustellen und für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten. Arbeitsstätten sind ausreichend zu beleuchten. 2.6               Schutzmaßnahmen Auf der Baustelle besteht Helmpflicht. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das firmeneigene Personal und auch das der Subunternehmer dieser Pflicht vorbehaltlos nachkommt. Die Objektüberwachung ist bei Feststellung und Dokumentation von Verstößen gegen die Helmpflicht berechtigt, Baustellenverweise auszusprechen. 3.                - entfällt - 4.                Bauausführung 4.1               Besichtigung der Baustelle Der AN verpflichtet sich, vor Abgabe eines Angebots die Baustelle zu besichtigen, um Art und Umfang der Maßnahme einschätzen zu können und alle preisbeeinflussenden Umstände für die Bauarbeiten, insbesondere für die Erstellung des Kran- und Logistikkonzepts für die eigenen Arbeiten sowie die mögliche Baustelleneinrichtung berücksichtigen zu können. 4.2               Ablauf der Bauarbeiten Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeiten sind eigenverantwortlich unter Koordination aller am Bau beteiligten Unternehmer in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AGs so durchzuführen, dass der reibungslose, termingerechte Ablauf der gesamten Bauarbeiten gewährleistet ist. Der AN hat für seine Leistungen eine namentlich zu benennende Sicherheitsfachkraft für Arbeitsschutz zu stellen. Den Anweisungen des SiGeKo, der durch den AG gestellt wird, hat der AN Folge zu leisten. 4.3               Termingerechte Ausführung Die Baumaßnahme ist termingerecht durchzuführen. Dazu ist es notwendig, alle ggf. vorzufertigenden Bauelemente reibungslos zu koordinieren und frühzeitig etwaige Bestellungen auszulösen und Kapazitäten zu sichern. 4.4               Verantwortlicher Bauleiter Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass bei der Ausführung der Arbeiten die gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die den Schutz der im Baubereich beschäftigten Arbeiter und sonstigen Personen, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke bezwecken, eingehalten werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der schuldhaften Nichtbeachtung dieser Vorschrift entsteht und hat den AG, die Architekten und die Bauleitung schadlos zu halten, falls diese aus einem solchen Grund in Anspruch genommen werden. Der vom AN eingesetzte örtliche Bauleiter ist Fachbauleiter im Sinne des $ 56 der BbgBO. Der Fachbauleiter ist vor Beginn der Arbeiten namentlich mit voller Anschrift und Telefonnummer, unter der er auch außerhalb der Arbeitszeiten zu erreichen ist, schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für Poliere bzw. Vorarbeiter. Der Fachbauleiter ist gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungsdauer ein verantwortlicher deutschsprachiger Fachbauleiter für jedes Gewerk täglich während der Gesamtarbeitszeit vor Ort anwesend ist. Die Vollmacht dieses Bauleiters des ANs muss soweit reichen, Anordnungen der Bauleitung des AGs entgegenzunehmen, Preisvereinbarungen abzuschließen und Abrechnungen anzuerkennen. Vertretungsregelungen sind eindeutig zu definieren und der Bauleitung des AGs vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben. 4.5               Teilnahme an Baubesprechungen Der AN ist verpflichtet, zu den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen einen autorisierten, mit ausreichenden Vollmachten ausgestatteten, deutschsprachigen Vertreter zu entsenden. Ebenso ist der AN verpflichtet an Sonderbesprechungen, zu denen der AG einlädt teilzunehmen. 4.6               Vermessungsarbeiten Alle Vermessungsarbeiten, insbesondere die für die Durchführung der eigenen Leistungen sowie sämtliche Aufmasse und Messungen, die für die Abrechnung und Abnahme der Vertragsleistungen erforderlich sind, hat der AN durchzuführen. Die Durchführung dieser Vermessungsarbeiten hat der AN durch qualifizierte Fachkräfte durchführen zu lassen. Er verpflichtet sich, über alle Messungen entsprechende Messprotokolle zu führen und diese sowie alle vermessungstechnischen Unterlagen an den AG kostenlos zu übergeben. Sämtliche Kosten für anfallende Vermessungsarbeiten des ANs sind in die Einheitspreise einzurechnen und Die in diesem LV gesondert ausgeschriebene Positione zu Vermessungsleistungen werden entsprechend abgerechnet. 4.7               Ausführungsunterlagen des AG Vom AG werden u. a. folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Architektenpläne: Ausführungs- und Detailpläne (gemäß Planliste) Statik, Schal- und Bewehrungspläne (gemäß Planliste) Baugrundgutachten Baugrubenplanung WU-Planung BBQ-Konzept "Planung" Brandschutzgutachten Schallschutzgutachten TGA-Pläne, soweit für die Rohbauarbeiten erforderlich (gemäß Planliste) Erkennt der AN oder muss er aufgrund seiner Fachkunde erkennen, dass ihm übergebene Zeichnungen und sonstige Ausschreibungsunterlagen die zu erbringende Leistung nicht erschöpfend und detailliert darstellen oder widersprüchlich sind, hat er den AG vor Vertragsschluss schriftlich auf diesen Mangel hinzuweisen und für eine Klärung zu sorgen. 4.8               Ausführungsunterlagen des AN Der AN hat u. a. folgende Unterlagen zu liefern und ggf. nachzuführen: einen detaillierten Bauzeitenplan einschl. Darstellung der Planungs- und Vorfertigungszeiten innerhalb von 2 Wochen nach Vergabezuschlag Kran- und Logistikkonzept in Abhängigkeit zum Bauablauf (mit Angebotsabgabe) Witterungsschutzkonzept für die Holzbauarbeiten während der Bauzeit (mit Werk- und Montageplanung) Werk- und Montageplanung gemäß Leistungsbeschreibung Statische Nachweise gemäß Leistungsbeschreibung Nachweis der Bauzustände und erforderlicher Traggerüste Zulassungsnachweise prüfungspflichtiger Bauelemente Genehmigungsunterlagen soweit erforderlich. Sonstige in den Leistungsbeschreibungen genannten Nachweise und Dokumente Wird es erforderlich, dass die vom AN erstellten Unterlagen vom AG bzw. von anderen Stellen genehmigt werden müssen, so ist eine dortige Bearbeitung von ca. 2 Kalenderwochen zu berücksichtigen. Technische Bearbeitung für Planungsänderungen, die der AN beantragt oder die er zu vertreten hat, ist Sache des ANs und werden nicht gesondert vergütet. 4.9               Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch mit täglichen Bautageberichten zu führen und dem AG bzw. dessen beauftragten Architekten/Bauüberwacher täglich Durchschriften zu übergeben. Der AG sowie sein beauftragter Architekt / Bauüberwacher können jederzeit Einsicht in das Bautagebuch nehmen und die Aushändigung von Durchschriften verlangen. Die Bautageberichte müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Baumaßnahme Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an den AN Name des Fachbauleiters Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten arbeitstäglich das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit; soweit die Witterung Einfluss auf die Leistungserbringung des ANs hat und die Ausführung der Leistung in den Wintermonaten erfolgt, hat der AN für die Monate November bis März einen Temperaturschreiber einzusetzen; täglich die erbrachten Leistungen des AN und die Zahl der von ihm beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall Eingang der vom AG beigestellten und der vom AN gelieferten Stoffe und Bauteile Fotodokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der Leistungsbeschreibung Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bauzeichnungen Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und Prüfungsergebnisse Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik) 4.10             Abstimmung mit dem AG Als Bevollmächtigter des AGs auf der Baustelle gilt der örtliche Bauleiter. Der Bevollmächtigte ist nur berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der in Auftrag gegebenen Bauleistungen erforderlich sind. Der Bauleiter ist jedoch nicht zur Anordnung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen, zu Abnahmeerklärungen oder zu sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den AG bevollmächtigt. Derartige Erklärungen werden allein durch den AG abgegeben. 4.11             Datenaustausch 4.11.1 Planserver Der AG hat einen Vertrag für ein elektronisches Zeichnungsmanagementsystem abgeschlossen. Der AN hat die definierten Vorgaben zur Erstellung und Prüfung von Zeichnungen und deren Verteilung zu akzeptieren. Der AN hat von ihm zu erstellende Planungen in der vordefinierten Form (z. B. Pläne als dwg- und pdf-Dateien, etc.) einzustellen. Der AN hat bei der Ausführung seiner Planungs- und Bauleistungen die jeweils aktuellen Planunterlagen der vom AG beauftragten Statiker, Architekten, etc. zu Grunde zu legen. Dazu erhält der AN einen Zugang zum zentralen Plan-Server. Der AN hat gegenüber dem AG einen Anspruch auf eine Planbereitstellung in Papierformat in 2-facher Ausfertigung. Hierfür ist ein Plott-Dienstleister zur automatisierten Anfertigung Versendung der Pläne nach Einstellung auf dem Planserver beauftragt. 4.11.2 PlanRadar Im Rahmen der Objektüberwachung wird für die Projektkommunikation mit den Baubeteiligten das Kommunikationssystem PlanRadar eingesetzt. Der AN ist verpflichtet nach Freigabe und Erstellung eines entsprechenden Accounts PlanRadar für die Projektkommunikation zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation des Baufortschritts, die Meldung und Bearbeitung von Mängeln sowie die Bearbeitung und Nachverfolgung von Aufgaben. Für den AN ist die Nutzung von PlanRadar kostenfrei. 4.11.3 GAEB-Schnittstelle Rechnungen Rechungen bzw. Aufmaße zu Rechnungen sind neben der Einreichung im PDF-Format auch als GAEB-Datei X31 (Aufmaß) und X89 (Rechnungen) bzw. X89B (Anlagen) bereitzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Bietererklärung Titel 03 + 04 (Mauer- und Betonarbeiten) Bietererklärung allgemein Der Bieter gibt an und bestätigt: Bauteil / Titel, Pos.:                                      ausgeschrieben                    angeboten                                                                    ( Richtfabrikate)                     Zulassungs-Nr. (abZ) Titel 03 - Mauerarbeiten Mauersperrbahn                                            Dörken - Delta-Protect          '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Titel 04 - Betonarbeiten Sichtbeton Schalungssystem mit                                                             '...........................' Schalhaut Seekieferplatte gerichtet                                                           '...........................' (abZ) WU-System / Fugenbleche                            wolfseal KB                         '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) WU-System / Frischbetonverbundfolie            Sikadur - Combiflex TF 200    '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Trennlage / Übergang Materialwechsel            SikaProof A+                       '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Treppen / Treppenlager                                  Schöck - Tronsolen               '...........................'                                                                                         div. Typen    '...........................' (abZ) Treppen / Treppenkantenprofil                        Modersohn - STUFTYP 1        '...........................'                                                                                                           '...........................' (abZ) Abdeckstopfen Transportanker FT-Treppen      Philipp Group KHN                '...........................'                                                                      Edelstahl mit Innensechskant '...........................' (abZ) Lichtschächte / Systemlichtschacht               ACO                                    '...........................'                                                                                                            '...........................' (abZ) Bewehrungsschraubanschlüsse                     Halfen                                  '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Rückbiegeanschlüsse                                   Halfen                                  '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Dübelleisten                                                 Halfen                                  '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Maueranschlussschiene                                Halfen                                 '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Ankerschiene                                               Halfen - HTA, (div.)                '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Hakenkopfschrauben                                     Halfen - HS, (div.)                 '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Spannglieder / System                                  Dywidag                              '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Vorhangschine, deckenbündig                       Hamotec HM-20115              '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) Wanddurchführungen                                    Kraso                                  '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ) FT-Stützen Dornverguss                                Pargel V1/10                        '...........................'                                                                                                              '...........................' (abZ)
Bietererklärung Titel 03 + 04 (Mauer- und Betonarbeiten)
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06 Holz-/ Holzhybridkonstruktion
06
Holz-/ Holzhybridkonstruktion
ATV - Holz-/ Holzhybridkonstruktion Allgemeine Technische Vorbemerkung - Holz-/ Holzhybridkonstruktion Holz-/ Holzhybridkonstruktion allgemein Der AN ist voll verantwortlich für die statisch und konstruktiv einwandfreie Ausführung seiner Leistungen. Insbesondere die Schnittstellen zwischen den Gewerken Ortbetonarbeiten, Betonfertigteile, Holzbau, Fenster, Fassade sind in der werkseigenen Planung zu klären, um in der Ausführung eine maßhaltige Fügung der Bauteile gewährleisten zu können. Optimierung Produktions- und Montageabläufe Der AN hat im Rahmen der Planung und Koordinierung seiner Gesamtleistung die Produktions- und Montageabläufe terminlich zu optimieren. Die Planungs-, Vorfertigungs- und Montageabläufe sowie die schnittstellenbedingten Abhängigkeiten sind im Bauzeitenplan des AN darzustellen. Die nichttragende, raumabschließende Außenwandkonstruktion in Holztafelbauweise ist aus vorgefertigten Wandelementen herzustellen. Die Abmessungen der Elemente sowie die Anordnung der vertikalen und horizontalen Montagefugen (Elementierung) werden im Rahmen der werkseitigen Werk  und Montageplanung des ANs festgelegt. Sie richten sich nach den unternehmensspezifischen Parametern wie Transportmitteln, maximalen Elementabmessungen, Fertigungs- und Vorfertigungskapazitäten und können hierauf optimiert werden. Teilweise sind dabei zwingende Elementteilungen infolge von Schallschutzanforderungen vorgegeben. Die in den Rohbauansichten dargestellte Elementteilung gilt lediglich als beispielhaft und ist für die Ausführung nicht verbindlich. Etwaiger Mehr- oder Minderaufwand, der sich ausschließlich aus der vom AN gewählten Elementierung und werkseitigen Fertigung ergibt, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren Witterungsschutz Die Holzbauteile sind während Transport, Lagerung auf der Baustelle, Montage und Bauzuständen gegen Witterungseinflüsse, insbesondere Niederschläge auch in Kombination mit starkem Wind, im erforderlichen Maß nach Maßgabe des  vom AN zu erstellenden Witterungsschutzkonzeptes zu schützen. Dies gilt vor allem auch bei Arbeitsunterbrechungen. Selbstklebende Folien sind mit einer Überlappung nach Vorgabe des Herstellers zu verkleben. Folien im Decken­ und Dachbereich sowie in den Anschlüssen zu aufgehenden Bauteilen sind, faltenfrei, spannungs­ und lastfrei zu verlegen. Klebebänder und andere Systemprodukte müssen auf die jeweilige Folie und die Untergründe abgestimmt sein. Überklebte Öffnungen, Löcher und Durchdringungen in Decken, Dächern oder anderen tragenden Bauteilen sind wirksam nach aktuell geltenden Vorschriften gegen Durchsturz zu sichern. Der horizontale Witterungsschutz der Geschossdecken ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Die Wahl des Witterungsschutzes obliegt dem AN. Der Witterungsschutz ist unmittelbar nach Einbau der Geschossdecken als Membran o. ä. bzw. als Folienschutz an den Fassaden auch abschnittsweise aufzubringen und bis zur Fertigsteller der darüberliegenden Geschossebene vorzuhalten. Der vertikale Witterungsschutz der Fasssaden in Holzbauweise ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Die Schutzmaßnahme ist auf die vom AN gewählte Vorfertigungs- und Montageart abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind so zu wählen, dass die Trockenhaltung aller Bauteile der Holzhybridkonstruktion (innen und außen) bis zur Schließung der darüber liegenden Decke und bis zur Fertigstellung der Fassadenbekleidung sichergestellt ist. Eine ausreichende Duchlüftung des Gebäudes ist dabei zu gewährleisten (z. B. durch Einbau von aufstellbare Lüftungsöffnungen). Sämtliche Holzbauelemente sind im Montagezustand bis zur Herstellung der darüberliegenden Deckenebene einschl. prov. Witterungsschutz durch geeignete Abdeckmaßnahmen vor Feuchteeintritt zu schützen. Schnittstellen zu Drittgewerken Gerüstarbeiten: Bei der Bemessung und werkseitigen Planung der Holz- und Holzhybridkonstruktion einschl. der vorgehängten Holztafelfassade ist sowohl die bauzeitige Stellung und Verankerung eines Fassadengerüsts (AN) als auch die Gerüststellung für spätere Wartungszwecke (AG) zu berücksichtigen. Die Erstellung eines Gerüstkonzept für diese Zwecke ist im Titel "Planungs- und Koordinierungsleistungen" beschriebenen. Sämtliche aus dem Gerüstkonzept resultierenden Leistungen wie z. B. Markierungsarbeiten für den Gerüstbau Montagehilfen/Ankerpunkte für Fassadengerüste und deren Dokumentation Schließung von Ankerstellen nach Gerüstrückbau in der Bauphase insbesonder zur Wiederherstellung der thermischen und bauphysikalischen Hülle. sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und werden nicht gesondert vergütet. Bauphysikalische Anforderungen Die bauphysikalischen Anforderungen sind dem GEG-Nachweis und dem Bauteilkatalog des Architekten zu entnehmen. Die Forderungen an den Wärmeschutz und die Gebäudedichtigkeit sind zu erfüllen. Die Eignung der eingesetzten Materialien zur Herstellung der Fugendichtigkeit ist nachzuweisen. Das Gebäude ist in allen Teilen luftdicht herzustellen. Die fachgerechte Abklebung sämtlicher Stoß- und Anschlussfugen ist in den Positionen einzukalkulieren. Der AG führt nach Fertigstellung des Gebäudes eine Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN EN 13829 durch (Blower-Door-Test). Der damit erbrachte Nachweis der Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle ist zwingende Voraussetzung für die Fertigstellung der Gesamtleistung des AN. Um ggf. bestehende Undichtigkeiten bereits vor Beginn der Ausbauarbeiten (Bauzustand "Gebäude dicht") festzustellen, ist eine Luftdichtigkeitsprüfung für den Bauzustand "Gebäude dicht" in Teilmessungen nach Wahl des AG als Leistung beschrieben. Diese vorgezogenen Teilmessungen ersetzt nicht den Luftdichtigkeitsnachweis nach DIN EN 13829 nach Fertigstellung wie vor beschrieben. Baubegleitende Dokumentation Abnahmen sämtliche verdeckt liegende Holzbauverbindungen und die Bewehrung der Hybridkonstruktion  durch den Prüfingenieur sind rechtzeitig anzuzeigen und selbstständig herbeizuführen. Erforderliche Schutzmaßnahmen, Feuchtemessungen etc. sind im Rahmen der Eigenüberwachung zu protokollieren und als Nachweis dem AG zu übergeben. Hinweis zum BBQ-Konzepts Rev. 2 "Ausführung" (Titel 01.02) Der Leistungsbeschreibung liegt das Montagekonzept des Tragwerkplaners bei ("Hinweise zur Ausschreibung") sowie das BBQ-Konzept Rev. 1 "Planung" zugrunde. Die Fortschreibung des BBQ-Konzepts Rev. 2 "Ausführung" ist Bestandteil der Leistung des AN und unter Titel 01.02. beschrieben. Die Erstellung des BBQ-Konzepts Rev. 2 "Ausführung" umfasst auch die Betonbauteile der Holzhybridkonstruktion. Bauzustände und Traggerüste Die statische Berechnung der Traggerüste als Besondere Leistung nach DIN 18331 Ziff. 4.2.6 ist in Titel "Planungs- und Koordinierungsleistungen" beschrieben. Die lichte Raumhöhe der Geschosse liegt im Rohbau bei über 3,50 m und überschreitet das nach DIN 18334 als Nebenleistung zulässige Höchstmaß für Gerüste mit Arbeitsbühnen bis 2,0 m Höhe. Die nach Ziff. 4.2.2 DIN 18334 hieraus resultierenden Besondere Leistung ist in den Positionen zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Ebenso sind die erforderlichen Traggerüste in den jeweiligen Positionen mit zu berücksichtigen. Anschluss Holzbau an Stb.-Massivbau An Auflagerpunkten der BS-Holzträger auf Betonkonsolen ist eine PE-Folie o. ä. als Trennlage einzubringen und Überstände zurückzuschneiden. Die Trennlage ist in die Positionen einzukalkulieren.
ATV - Holz-/ Holzhybridkonstruktion
Bietererklärung Titel 06 (Holz-/Holzhybridkonstruktion) Bietererklärung allgemein Der Bieter gibt an und bestätigt: Bauteil / Titel, Pos.:                                      ausgeschrieben                    angeboten                                                                    ( Richtfabrikate)                     Zulassungs-Nr. (abZ) Titel 06 - Holz-/ Holzhybridkonstruktion Witterungsschutz Decken (Membran) (abZ) Holzschutzlasur (abZ) Holzlasur (abZ) Fugenabdichtung Brandschutz EI 90 Rexpandit Gebäudetrennfugen (abZ) Holzständerwände Beplankung Knauf Diamant (abZ) Gefachdämmung Rockwool (abZ) Holzschrauben Rothoblaas Xylofon 50 (abZ) Attikabefestigung - Ankerbolzen Fischer FAZ II 12/80 (abZ) Attikabefestigung - Teilgewinde Spax Teilgewinde SKØ10x100mm (abZ) Attikabefestigung - Stahlwinkel Rothoblaas NINO100200 S235 (abZ)
Bietererklärung Titel 06 (Holz-/Holzhybridkonstruktion)
06.01 Planungs- und Koordinierungsleistung, Holzbau
06.01
Planungs- und Koordinierungsleistung, Holzbau
06.02 Holztafelwände außen
06.02
Holztafelwände außen
06.03 Holzständerwände innen
06.03
Holzständerwände innen
06.04 Stützen, Unterzüge und Balken
06.04
Stützen, Unterzüge und Balken
06.05 Holzmassivdecke
06.05
Holzmassivdecke
06.06 Verbindungsmittel, Holzschrauben, Einbauteile
06.06
Verbindungsmittel, Holzschrauben, Einbauteile
06.07 Stundenlohnarbeiten
06.07
Stundenlohnarbeiten
09 Fenster und Außentüren
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Fenster und Außentüren
ZTV Holz-Alu-Fenster Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Holz-Alu-Fenster 0 Allgemeine Hinweise (die allgemeinen Hinweise werden entsprechend VOB/C - ATV - Abschnitt 0 nicht Vertragsbestandteil) Der Bieter hat alle in diesen ZTV geforderten Nachweise zu dem jeweils benannten Zeitpunkt zu erbringen, damit die Erfüllung der gestellten Anforderungen vom AG im Rahmen der Angebotsbewertung umfassend geprüft werden kann. Grundlage für die Anforderungen sind die Technischen Spezifikationen (TS) gemäß VOB/A, Ausgabe 2019, Anhang TS. Soweit dazu bereits Klassifizierungen mit harmonisierten europäischen Normen veröffentlicht wurden, sind diese in den ZTV oder in der Leistungsbeschreibung (LB) enthalten. Die "Grundanforderungen" der Europäischen Bauproduktenverordnung (Richtlinie vom 9. März 2011 - 305/2011/EU Anhang I) sind in diesen ZTV als solche gekennzeichnet. Die Bauproduktenverordnung hat am 1. Juli 2013 die Regelungen der Bauproduktenrichtlinie, die mit dem Bauproduktengesetz (BauPG) vom 19. August 1992 als nationales Regelwerk umgesetzt war, abgelöst und gilt unmittelbar in allen EU- Mitgliedsstaaten. Die deutschen Landesbauordnungen nehmen darauf Bezug. Um die Forderungen der Landesbauordnungen zu erfüllen, müssen die jeweilige Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bzw. die darin enthaltenen Richtlinien beachtet werden. Siewerden Vertragsgrundlage. Produktnorm, Verwaltungsvorschrift und die Landesbauordnungen fordern darüber hinaus die Durchführung einer Werkseigenen Produktionskontrolle. Sie wird z.B.durch das RAL-Gütezeichen Holz-Metallfenster bereits nachgewiesen. Zu diesen ZTV sind allgemeine Hinweise bereitgestellt, die einzelne Punkte der ZTV erläutern und auf VFF- Merkblätter mit ergänzenden Erklärungen hinweisen. 0.1 Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Nachfolgend wird auf Technische Spezifikationen Bezug genommen. Neben diesen Technischen Spezifikationen sind stets auch gleichwertige Lösungen zugelassen, sofern sie den Anforderungen der mit der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen entsprechen, siehe hierzu weiterführend Ziffer 0.2 Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fenstern, Fenstertüren und Fensterelementen gem. EN 14351-1 in Holz-Metall-Bauweise einschließlich Oberflächenendbehandlung, Verglasung und soweit gefordert Sonnenschutzanlagen oder sonstige Zu- satzeinrichtungen. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen sowie die Art der Metall-Legierung/Werk- stoffklassen werden nachfolgend beschrieben. Holz-Metall-Fenster im Sinne dieser Ausschreibung sind Konstruktionen, die auf der Außenseite durch Me- tallprofile abgedeckt sind. Sie haben einen materialgerechten Verbund von Holz und Metall aufzuweisen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher Konstruktionen, bei denen die raumseitig angeordneten Pro- file aus massivem oder lamelliertem Holz bestehen. Die Holzprofile müssen die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw. übernehmen und in den Baukörper ableiten. Die Metallprofile müssen eine direkte Bewitterung des Holzes verhindern. Holzprofile und Metallprofile müssen schubweich/gleitend miteinander verbunden werden. Die Metallprofile sind zu hinterlüften. Aufgrund fehlender Normen ist der Angebotsbearbeitung grundsätzlich die Richtlinie HM.01 "Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen" zugrunde zu legen. Ausgeschlossen sind jedoch Holzfenster mit Metallabdeckung gemäß Abschnitt 3.1 dieser Richtlinie. Aus- geschlossen sind weiter Fenster aus Profilen, die raumseitig lediglich mit Holz verkleidet sind. Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die damit in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe gelten als ungebraucht, wenn sie Abschnitt 2.1.3 der ATV DIN 18299 VOB/C entsprechen. Diese Anforderung wird z.B. durch das RAL-Gütezeichen Holz- Metallfenster bereits nachgewiesen. 0.2 Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen Ein Angebot mit einer Leistung, die von den in diesen ZTV beschriebenen technischen Spezifikationen abweicht, aber nach den Bestimmungen von § 13 Absatz 2 VOB/A (bei europaweiten Vergabeverfahren: § 13 EG Abs. 2 VOB/A) gleichwertig ist, gilt nicht als Änderungsvorschlag oder Nebenangebot sondern als so genanntes "Anderes Hauptangebot" und wird gemäß § 16d Absatz 2 VOB/A (bei europaweiten Verga- beverfahren: § 16 EU Abs. 3 VOB/A-EU) in die Wertung einbezogen. Nach den Vorgaben von VOB/A muss die Abweichung im Angebot eindeutig erklärt werden. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit seinem Angebot nachzuweisen. Als geeignete Mittel zum Nachweis der Gleichwertigkeit gelten insbesondere technische Beschreibungen des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle. 0.3 Angebotszeichnungen Die der Leistungsbeschreibung beigefügte Fensterübersicht mit Fensteraufteilung und Öffnungsarten sowie Planungsunterlagen zur Baukörperausbildung und den dafür verwendeten Materialien enthalten u.a. die Darstellung der Baukörperanschlüsse, der Laibungsausbildungen, ggf. mit Anschlagbreiten. Soweit die Leistungsbeschreibung keine Angaben zu Profilquerschnitten enthält, können die für die Ermittlung der erforderlichen Querschnitte nötigen Angaben diesen Planungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Leistungsbeschreibung Detailskizzen beigefügt sind, dienen sie als Anhalt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar.      Angebotszeichnungen sind nicht erforderlich, wenn alle Parameter der Leistungsbeschreibung erfüllt sind. 0.4 Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Nachweise 1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RAL-Gütezeichen Holz-Metall-Fenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion positiv geprüft ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech. Festigkeit) und E N 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen wurde. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot zu erbringen. 2. Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit Leistungserklärung und CE-Zeichen für Fenster in EN 14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RAL-Gütezeichens Holz-Metall-Fenster erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der Angebotsabgabe zu benennen. 3. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten energetischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen des gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Vorgaben der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen. 4. Den Nachweis der von den anzubietenden Bauteilen geforderten Schalldämmwerte. Ausschließliche Grundlage für die jeweiligen Mindestanforderungen ist die DIN 4109. Die Schalldämmung eines Fensters wird mit der Kenngröße R w (C;Ctr) in dB angegeben. Dabei können laut Planung Anforderungen an die Kenngrößen R w und/oder R w(C) und/oder R w(Ctr) gestellt werden. R w ist das bewertete Schalldämm-Maß, C und Ctr sind die Spektrumanpassungswerte gem. Spektrum 1 und 2 nach EN ISO 717-1. Seit DIN 4109-1: 2016-07 wird kein Vorhaltemaß mehr abgezogen sondern stattdessen der Sicherheitsbeiwert  u prog  für die Gesamtkonstruktion bei der Berechnung in der schalltechnischen Planung berücksichtigt. Gefordert wird also der Nachweis des R w -Wertes der angebotenen Konstruktion, worin nur die Schallübertragung über das Bauteil ohne Nebenwege (z.B. Anschlussfuge) enthalten ist. 5. Den Nachweis der anzubietenden Lüftungselemente, die in das Fenster integriert sind oder in direktem Zusammenhang mit dem Fenster stehen (Fensterlüfter). Lüftungstechnische Kennwerte sind Volumenstrom bei 4 Pa, 8 Pa, 10 Pa und 20 Pa Druckdifferenz nach EN 14351-1 sowie zusätzlich 2 Pa nach DIN 1946-6 bei Lüftungselementen für freie Lüftung und für nicht selbstregelnde Elemente die Lüftungskenngrößen (K) und der Strömungsexponent (n). Dazu müssen laut Planung Anforderungen an die Kennwerte vorgegeben werden. 0.5 Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich Wenn der Baukörperanschluss von den Vorgaben in DIN 4108 Bbl. 2 abweicht, und/oder die Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der AN gegenüber dem AG Bedenken geltend zu machen. Soll in diesen Fällen die Erfüllung der mit diesen ZTV aufgestellten wärme- und feuchtetechnischen Anforderungen für den Baukörperanschluss durch eine Temperaturfeldberechnung mit graphischem Isothermenverlauf durch die Anschlussausbildung von dem AN nachgewiesen werden, wird dieser gesondert beauftragt und vergütet. Diesem Nachweis muss der Verlauf der 13 °C-Isotherme als schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur (DIN 4108-2) zu entnehmen sein. Wird seine Angabe gefordert, ist über eine Isothermenverlaufsberechnung auch der f Rsi-Wert zu ermitteln. Alternativ kann der Nachweis der 13 °C-Isotherme oder des f Rsi -Faktors für entsprechende Baukörperanschlussausbildungen unter Verwendung von Wärmebrückenkatalogen geführt werden. Falls ein vom Normklima abweichendes Raumklima bei dem geforderten Nachweis zugrunde zu legen ist, ist dies nachstehend aufgeführt:      keine Abweichung vom Normklima vorgesehen Die nachfolgenden Abschnitte werden Vertragsgrundlage 1 Allgemeine Technische Anforderungen Die ZTV, die Leistungsbeschreibung und die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten, vermaßten Zeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen Forderungen der ZTV und die mit dieser Ausschreibung vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. Die in den ZTV genannten "Grundanforderungen" basieren auf der Bauproduktenverordnung (BauPVO). Die konstruktive Ausbildung ist dem Bieter aufgrund der betriebseigenen Verfahrensweise und der vorgesehenen Konstruktion freigestellt, jedoch sind die vorgegebenen Abmessungen, insbesondere minimale und/oder maximale Profil-Ansichtsbreiten einzuhalten. Systembedingte Abweichungen sind vom Bieter anzugeben. Bei den in den Abschnitten 1.1 und 1.2 beschriebenen Forderungen handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1, die in die Vertragspreise einzurechnen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 1.1 Werkstatt- und Montageplanung (Werkplanung) Entsprechend der VOB/C bzw. der relevanten materialbezogenen "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" (ATV) kann nach Auftragserteilung und Klärung aller Einzelheiten auf Grundlage der Ausführungsplanung vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung (z.B. Fertigungszeichnungen) von allen voneinander abweichenden Positionen anzufertigen sein. Für die Werkstatt- und Montageplanung enthält die Leistungsbeschreibung eine gesonderte Leistungsposition. Den Planunterlagen (z.B. Positionsplänen) sind dann auch die dazugehörenden Schnittzeichnungen übersichtlich zuzuordnen. Ist dies gemäß VOB/C gefordert, müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Werkstatt- und Montageplanung vom AG oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Anforderungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind. Anforderungen an weitergehende Planungsmethoden wie BIM, 3D-Modeling, o-ä. sind in einer gesonderten Leistungsposition erfasst. 1.2 Maße Vor Beginn der Fertigung oder vor Rohbaufertigstellung bei Fertigung nach geplanten Maßen vor der Montage sind vom AN einmalig die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maßkontrollen auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) und Hauptachsangaben selbständig festzustellen. Über das Ergebnis ist der AG schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des ANs gemäß § 4 Absatz 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen. 1.3 Gerüste und Hilfsmittel für Transport und Einbau Alle für den Einbau der Fenster und für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten erforderlichen und geeigneten Gerüste (mindestens Lastklasse 3 und Breitenklasse W06, bzw. bei großen Elementgewichten Lastklasse 4 und Breitenklasse W09 mit innerem Ausleger) mit geplanten, auf die Elementgrößen abgestimmten Einbringöffnungen sowie Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen werden bauseits gestellt. Sie stehen für die gesamte Bauzeit kostenfrei zur Verfügung. Hinsichtlich der Höhe der Arbeitslagen und des Abstandes zwischen Gerüst und Baukörper ist mit der Bauleitung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Erforderliche Umbauarbeiten werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen und - soweit erforderlich auch die Bestimmungen der Bauaufsicht. Für den Fall, dass der AN ein Gerüst oder Hilfsmittel für Transport und Einbau, insb. Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen zu stellen hat, enthält die Leistungsbeschreibung eine entsprechende Leistungsposition. 1.4 Entsorgung / Verwertung Fenster und sonstige Bauteile, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung ausgebaut werden müssen, sowie alle anderen Abfälle sind nach den Vorgaben des Umweltschutzes, z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Altholzverordnung, Gewerbeabfallverordnung, TA Siedlungsabfall zu entsorgen. Folgende lokale Sondervorschriften sind dabei zu beachten:      Hier nicht erforderlich. Werden bei den zu entsorgenden Teilen Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren. Das Entsorgen von Abfall und Verunreinigung aus dem Bereich des ANs und von nicht schadstoffbehaftetem Abfall bis 1 m³ aus dem Bereich des AGs ist Nebenleistung. Das Entsorgen von schadstoffbelastetem Abfall und von Mengen über 1 m³ von nicht schadstoffbelastetem Abfall und Verunreinigung aus dem Bereich des AGs ist Besondere Leistung. Dazu enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Leistungspositionen über die Gesamtmengen und der zu entsorgenden Schadstoffe auf Grundlage der erfolgten Schadstoffanalyse des AGs. Die Art der Verwertung oder die Entsorgungsanlage wird gemäß Abschnitt 0.2.14 DIN 18299 (VOB/C) vorgegeben. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass vom AN Nachweise für eine ordnungsgemäße Entsorgung verlangt werden. 1.5 Schutz der Leistung und Ordnung auf der Baustelle Nach § 4, Nr. 1 VOB/B hat der AG für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Mitwirkungspflicht des AGs. Als verkehrsüblich und der baugewerblichen Verkehrssitte entsprechend ist dies so auszulegen, dass der AG oder der von ihm beauftragte Bauleiter oder Architekt die Verpflichtung hat, dem AN die ungestörte und fristgerechte Ausführung der geschuldeten Bauleistung zu ermöglichen und den AN vor Schaden zu bewahren. Wirken Nachleistende auf eine Baumaßnahme ein, haben diese Nachleistenden die Vorleistung zu schützen. Dies trifft sie als Nebenverpflichtung entsprechend der gültigen ATV ihres Gewerkes. Insbesondere die Durchsetzung dieser Nebenverpflichtungen gehört zu den in § 4 VOB/B Nr. 1 beschriebenen Verpflichtungen des AGs. Während der Bauphase wirken vielfältige mechanische, klimatische und chemische Belastungen auf Fenster ein. Durch den in der Regel stark verkürzten Bauablauf, die rasche Aufeinanderfolge der verschiedenen Gewerke nach dem Einbau der Fenster können intensive Belastungen auf die Fensterkonstruktionen einwirken, wie hohe Baufeuchte bei Putz- und Estricharbeiten, die zu Korrosion von Beschlagteilen, Aufquellen von Holzteilen führen können. Je höher die planerisch zu erwartenden Belastungen auf die Fensterkonstruktionen sind, umso höher sollte auch das Schutzbedürfnis des Bauherrn sein. In diesem Fall enthält die Leistungsbeschreibung eigene Leistungspositionen zum Schutz der Fensterkonstruktionen, die über den § 4, Nr. 5 hinausgehen. Herstellung, Vorhalten und Rückbau der besonderen Schutzleistungen sind ebenfalls durch Leistungspositionen beschrieben und einem Gewerk zugewiesen. Wird eine zweistufige Einbaumethode mit Vorab-Montagezargen vorgegeben, verändert sich der Bauablauf dahingehend, dass zuerst die Montagezarge in der "nassen" Bauphase mit hoher Schmutz- und Feuchtebelastung montiert wird und die Fenster in der Bauphase nach Abschluss aller schmutz- und feuchteproduzierenden Arbeiten in die Zargen eingebaut werden. Somit ist ein geringerer Schutz während der "nassen" Bauphase möglich, es werden jedoch bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung eigene Leistungspositionen zur Vorab-Montagezarge und temporäre Füllungen zum Witterungsschutz aufgenommen. 1.6 Dokumentation Für die Dokumentation enthält die Leistungsbeschreibung eine gesonderte Leistungsposition. 2 Anforderungen an die Konstruktion Zu Anforderungen und Nachweisen der erforderlichen und nachfolgend vollständig aufgelisteten Leistungseigenschaften. 2.1 Statische Anforderungen (Grundanforderung) Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Die Beanspruchungen sind wie folgt anzunehmen: für Windlasten gem. EN 1991-1-4 (Eurocode 1) und DIN EN 1991-1-4/NA qP = 0,80 kN/m² für etwaige zusätzliche Belastungen z.B. gem. örtlich geltender Vorschriften je Wirkrichtung:      we,A,1 = -1,15; we,B,1 = -0.90; we,C,1 = -0.40; we,D,1 = +0,80; we,1,E = -0,40 (alle [kN/m²]) Ergeben sich je Position abweichende Lasten, sind diese in der Leistungsbeschreibung angegeben. Die Verglasung ist nach DIN 18008-1 und DIN 18008-2 oder nach allgemeiner Bauartgenehmigung Z - 70.3-267 zu bemessen. Falls zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Hinweise. Für Fenster, die gegen Absturz sichern gilt DIN 18008-4. Es ist anzunehmen: Absturzsicherung erforderlich für sämtliche Positionen gemäß Planung Architekt, Fensterliste und Beschreibung im Leistungsverzeichnis. Umwehrungs-/Holmhöhe ≥ 1.100 mm Kategorie A und Kategorie B Beide Kategorien gelten: Kategorie A gilt für absturzsichernde Festverglasungen gem. DIN 18008 Kategorie B gilt für Öffnungsflügel mit einer Verglasung vor zusätzlichem Holm auf H 1.100 mm gem. DIN 18065, siehe Spezifikationen in der Fensterliste. Bei geklebten Glaskonstruktionen, bei denen das Glas primär durch eine umlaufende Klebung und möglicherweise zusätzliche mechanische Sicherungen gehalten wird, oder bei Abweichungen von DIN 18008 ist ein bauaufsichtlich anerkannter Nachweis vor der Ausführung vorzulegen. Ebenso ist eine Fertigungsüberwachung des angebotenen Systems vor Ausführung nachzuweisen. Für geklebte Verglasungen, bei denen die mit einem Flügelrahmen verklebte Verglasung bei geschlossenem Flügel mindestens zweiseitig linienförmig gelagert ist, ist ein Eignungsnachweis einer geeigneten Prüfstelle auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung vorzulegen. Frei tragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und Blendrahmen, beispielsweise im Bereich von Rollladenkästen, müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser Teile unter vorgegebener Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder anderen Einschränkungen der Gebrauchstaug- lichkeit führt.      Hier nicht erforderlich. 2.2 Anforderungen an die Windwiderstandsfähigkeit Die Windwiderstandsfähigkeit wird nach EN 12210 klassifiziert. Klassifizierung der Rahmendurchbiegung nach EN 12210 = Klasse B (1/200) Klassifizierung des erforderlichen Prüfdrucks nach EN 12210 = 4 2.3 Anforderungen an die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit (Grundanforderung) Die Schlagregendichtheit muss nach EN 12208 klassifiziert sein. Die Fugendurchlässigkeit muss nach EN 12207 klassifiziert sein. Gefordert werden folgende Klassifizierungen: Schlagregendichtheit nach EN 12208 = 9A Luftdurchlässigkeit nach EN 12207 = Klasse 4 2.4 Anforderungen an den Wärmeschutz (Grundanforderung) Für die Anforderungen an den Wärmeschutz beheizter oder gekühlter Räume gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das allgemein keinen größenabhängigen Einzelnachweis fordert. Sollten diese gefordert werden, so bedarf es für den größenabhängigen Nachweis einer eigenen Leistungsposition. Für den größenunabhängigen Nachweis ist der U w - Wert bezogen auf das Standardprüfmaß eines Fensters (1,23m x 1,48m) oder wahlweise für Fenster-/Fenstertürkonstruktionen > 2,3 m² das Standardprüfmaß 1,48 m x 2,18 m anzusetzen. Der U w -Wert einer Fensterkonstruktion setzt sich zusammen aus dem U f -Wert des Rahmens, dem U g -Wert des Glases, dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ø und der Ausbildung m öglicherweise vorhandener Sprossen. Fenstertüren mit Klapp-, Falt, Schiebe- oder Hebemechanismen werden wie Fenster behandelt. (Die Anforderungen an den U w-Wert sind vom Ausschreibenden anzugeben.) Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ergeben sich bei der Berechnung des Fensters bessere U W -Werte und verminderter Feuchteanfall am Glasrand. Wärmetechnisch verbesserter Randverbund zwingend gefordert: Thermisch verbesserter Randverbund ("Warme Kante") in Schwarz, Bemusterung und schriftliche Freigabe AG/Architekt Für die Fenster werden folgende energetische Kennwerte gefordert: Wärmedurchgangskoeffizient U W = 1,0 W/(m ² K) Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ist wie folgt auszuführen: Süd-Südost- und West-Südwestfassaden (Außen- und Innenhoffassaden) mit 3-fach-Sonnenschutz-Isolierverglasungen mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) ≤ 0,35 sowie zusätzlich optimiertem außenliegendem Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor FC  ≤ 0,20 (Lamellenraffstore). Dieses gilt abweichend auch für die "Personalräume" an der Nordfassade Nr. C0.03a, C0.04a und C0.05a Nord-Nordwest- und Ost-Nordostfassaden (Außen- und Innenhoffassaden) mit 3-fach-Wärmeschutz-Isolierverglasungen mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) ≤ 0,52 sowie zusätzlich optimiertem außenliegendem Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor FC  ≤ 0,20 (Lamellenraffstore); kein Sonnenschutz bei Notausgängen des Mehrzwecksaals Raum Nr. B0.08. erforderlich. Alle o.g. Angaben siehe auch Fensterliste. Die Verglasungen sind im nachfolgenden Titel " Technische Vorgaben Fenster und Außentüren " typisiert. Sowie allgemein verbindliche Vorgaben für alle Verglasungen: Lichttransmissionsgrad ( ô-Wert) des Glases: Es bestehen keine dezidierten Anforderungen seitens des W ärmeschutzes. Der Lichtransmissionsgrad (tL %) soll bei Sonnenschutzverglasungen jedoch ≥ 60% und bei Wärmeschutzverglasungen ≥ 70% betragen, um eine gute Tageslichtversorgung sicherzustellen. Die Messung des tL-Werts erfolgt gemäß DIN 5034-5 "Tageslicht in Innenräumen" - Teil 5: Messung. Die Außenreflexion (RLe%) des Glases wird auf ≤ 15% begrenzt (Vogelschutzvorgabe). Der Wert zur Farbwiedergabe Transmission (Ra) muss ≥ 90 sein. 2.5 Anforderungen an nichttransparente Ausfachungen (z.B. Brüstungsfüllungen)      Nicht gegenständlich. 2.6 Anforderungen an Rollladenkästen      Nicht gegenständlich. 2.7 Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Es wird ausdrücklich erwähnt, dass der Temperaturfaktor f RSi,min ≥ 0,70 entsprechend DIN 4108-2 betragen muss. Dies ist planerisch sicherzustellen und muss spätestens vor Ausführung nachgewiesen werden. In der Bilanzierung wurde von der Bauphysik ein Wärmebrückenzuschlag von U WB = 0,10 W/(m²K) berücksichtigt. Damit sind Baukörperanschlüsse gem. DIN 4108 Bbl. 2 - Kategorien A und B ausgeschlossen. Die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlüsse der Fenster durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors f RSi nachgewiesen werden. Nachweis des Temperaturfaktors f RSi erforderlich Dieser Nachweis ist spätestens nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung für alle relevanten Baukörperanschlussvarianten zu führen. In der Leistungsbeschreibung ist hierfür vorzugeben, für welche Positionen/Anzahl der Berechnungen diese Einzelnachweise geführt werden müssen. Hierzu ist in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Leistungsposition vorzusehen. 2.8 Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Sonnenschutz) Für die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g tot -Wert und dem Fensterflächenanteil A w bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs AG in m². Der g tot -Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Gläser und dem Abminderungsfaktor F c von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird - soweit erforderlich - der geforderte g tot -Wert in der Leistungsbeschreibung angegeben. zusätzlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz planerisch erforderlich An allen Außenseiten des Gebäudes ist eine Maßnahme zum zusätzlichen sommerlichen Wärmeschutz geplant: auf der Außenseite der Fenster Art des Sonnenschutzes: Lamellenraffstore mit Z-Lamellen In diesem Zusammenhang werden gefordert: g tot -Wert = g*Fc Abminderungsfaktor F c ≤ 0,20 2.9 Anforderungen an den Schallschutz (Grundanforderung) Für die Fenster wird ein bewertetes Schalldämm-Maß gem. DIN 4109 gefordert von: R w variieren, siehe Fensterliste und Technische Vorgaben bzw. gem. Grafik im Gutachten Bauakustik, S. 35 bis 37 Die Baukörperanschlüsse müssen entsprechend den Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster ausgebildet werden. Für die umlaufenden Anschlussfugen sind eine vollständige Verfüllung aller Hohlräume und eine umlaufend luftundurchlässige innere Anschlussfugenausbildung bindend vorgeschrieben. Angaben zum erforderlichen Fugenschalldämmmaß sind DIN 4109-2: 2018, Abschnitt 4.4.4. zu entnehmen. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). Das Leistungsverzeichnis enthält hierzu entsprechende Leistungspositionen. 2.10 Anforderungen an die mechanische Festigkeit Die Dauerfunktion wird gem. EN 12400 klassifiziert. Die jeweilige Klasse ergibt sich aus der angegebenen Anzahl an Zyklen. Für Fenster sind die Anforderungen wie nachstehend auszuwählen: Dauerfunktion nach EN 12400 = Klasse 3 (20000) Die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung wird gem. EN 13115 klassifiziert. Die jeweilige Klasse ergibt sich aus der angegebenen Lastkombination aus Vertikallast und Statischer Verwindung. Vertikallasten und statische Verwindung nach EN 13115= Klasse 4 (800N/350N) 2.11 Anforderungen an die Einbruchhemmung Die Anforderungen an die Einbruchhemmung der Fenster und Fenstertüren müssen durch gültige Prüfzeugnisse gemäß EN 1627 nachgewiesen werden. Die Festigkeit des Baukörpers sowie die auszuwählenden geeigneten Befestigungsmittel sind der Montageanleitung des jeweiligen Prüfzeugnisses zu entnehmen. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 nachzuweisen. Der Auswahl der erforderlichen Widerstandsklasse sollte eine objektbezogene Gefährdungsanalyse durchgeführt werden (vgl. DIN 18055:2020-09, Anhang F, Tabelle F.1). Gefordert wird eine Einbruchhemmung für das Bauteil gemäß EN 1627: teilweise RC2: gilt ausschließlich für Fenster und Türen im EG, siehe Angaben Fensterliste und Technische Vorgaben 2.12 Anforderungen an elektrische Bauteile und automatisierte Fenster Die Kraftbetätigung eines Fensters muss nach EuroWindoor-Merkblatt KB.01 "Kraftbetätigte Fenster" im Risiko beurteilt und klassifiziert sein. Gefordert werden folgende Klassifizierungen: Schutzklasse nach KB.01 = 3 Schutzmaßnahmen nach EuroWindoor Merkblatt KB.01. Diese umfassen u.a.: a) Optionale Totmannbedienung, b) Langsame Bewegungen mit mechanischer Schließdämpfung sowie zus. Federpaket, c) Berührungslose Schutzvorrichtung (Lichtschranke- od. gitter), d) Not-Halt-Funktion (unmittelbares Stoppen der Tür bei Gefahr), e) Motorstromüberwachung sowie f) Warnhinweise und Benutzerinformationen. Die erforderlichen Produkte für kraftbetätigte Fenster und weitere elektrische Bauteile sind durch separate Leistungspositionen anzugeben. 2.13 Anforderungen aufgrund besonderer klimatischer Belastung Sollten höhere Anforderungen an das Fenster, dessen Materialien und/oder die Befestigung aufgrund besonderer klimatischer oder chemischer Belastung gestellt werden, werden diese in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 2.14 Anforderungen an Barrierefreies Bauen Sollten Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fenstern gestellt werden, werden diese auf Grundlage der DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 3 Werkstoffe 3.1 Holz Zur Holzartvorgabe in diesen ZTV sind wegen der nicht ausreichenden Normung generell das Merkblatt HO.02 "Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -Haustüren" sowie die Merkblatt-Reihe HO.06 "Holzarten für den Fensterbau" in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für die grundsätzliche Eignung der Holzart bzw. des modifizierten Holzprodukts als auch für die Holzqualität. Auch die Vorgaben zum botanischen Namen und des Wuchsgebietes sind einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es eventuell erforderlich, über ein anderes Hauptangebot (siehe Abschnitt 0.2) eine andere Holzart anzubieten. Die Mindestrohdichten von 450 kg/m3 bei Laubholz und 350 kg/m3 bei Nadelholz bei der Messbezugsfeuchte von 15 % sind zwingend einzuhalten. Holzart: Fichte / S10 (DIN 4074) / C24 (DIN EN 338) Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft/Nachhaltigkeitszertifikat FSC, PEFC oder gleichwertig. Der Nachweis ist auf gesondertes Verlangen des AGs, spätestens jedoch vor Auftragsausführung und nach Fertigstellung vorzulegen. Verwendung von zertifiziertem Holz Bei der Auswahl und Festlegung der Sortierklasse ist zusätzlich das Merkblatt HO.02 "Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -Haustüren" zu beachten. Sortierklasse gem. EN 942: J10 Geringfügige Bläue oder Bläue im Anfangsstadium bei J30 oder besser ist: nicht zugelassen Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Hölzer muss nach Fertigstellung der Fenster im Bereich von 13 ± 2 % liegen. Bei schichtverleimten Kanteln darf der Feuchteunterschied zwischen miteinander verbundenen Holzteilen 2 % nicht übersteigen. Kommen modifizierte Hölzer zum Einsatz, gelten besondere Bestimmungen bezüglich des Feuchtegehalts, siehe VFF Merkblatt HO.06-4. Bei der Verwendung von schichtverleimten Kanteln ist die Tabelle 2 der deutsch-schweizerisch-österreichischen Richtlinie "Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster" (ift-Richtlinie HO-10/1) zugrunde zu legen. Die prinzipielle Eignung der zur Anwendung kommenden lamellierten und keilgezinkten Profile ist auf gesondertes Verlangen des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichmäßige Qualität ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen. Keilzinkenverbindungen bei schichtverleimten Kanteln sind: an allen offenen Flächen zugelassen 3.2 Aluminium Aluminiumprofile müssen aus der Legierung EN AW-6060 nach EN 573-3, Zustand T66 nach EN 755-2 (alte Bezeichnung AlMgSi 0,5 F22) bestehen. EN 12020 ist zu beachten. Bleche sind in der Legierung EN AW-5005 gemäß EN 573-3 und EN 485-1 / EN 485-2 auszuführen. Zustand der Bleche: Halbhart nach EN AW-5005 mit entsprechender Oberflächenbehandlung für dauerhafte, haftfähige und optisch ansprechende Pulverbeschichtung (u.a. definierter, sauberer, metallisch blanker und leicht aufgerauter Ausgangszustand). Bei anderen Metallen sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. 3.3 Stahl Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen entsprechend den Umgebungsbedingungen vorher mit einem der geplanten Nutzungsdauer entsprechenden Korrosionsschutz versehen werden. 3.4 Verbindungselemente Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Laschen, Flansche o.ä. müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. In Feuchträumen und im Außenbereich sind geeignete Werkstoffe (feuerverzinkte Verbindungsmittel nach DIN EN ISO 10684 "Verbindungselemente mdash; Feuerverzinkung" oder aus nichtrostenden Stählen nach bauaufsichtlicher Zulassung) für die Befestigungs- und Verbindungsmittel zu verwenden. Verankerungen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, sind gemäß ihrer Zulassung in der Korrosionswiderstandsklasse III oder IV auszuführen. 3.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. Bei einer Laserschweißung der Materialpaarung Baustahl (1.0332 oder 1.0025 (s. 3.3)) mit nichtrostendem Stahl (1.4301) ist das Bi-Metall-Element gemäß Korrosivitätskategorie und Schutzdauer für den geforderten Korrosionsschutz zu beschichten. 3.6 Dichtstoffe für die Verglasung Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 3.7 Dichtprofile Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 bzw. der EN 12365 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, sie müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 3.8 Klebstoffe Für die Anforderungen an den Klebstoff gilt die Beanspruchungsgruppe D3 nach EN 204 für die Rahmenverbindung und D4 für Lamellierung und Keilzinkung, verbunden mit einem Nachweis der Temperaturbeständigkeit durch Prüfung nach EN 14257 (ehemals WATT´91). Bei Holzarten mit Inhaltsstoffen, welche die Verklebung beeinflussen, ist eine Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle erforderlich. Soll ein Klebstoff verwendet werden, der die vorgenannten Nachweise nicht erbringt, ist eine Eignungsprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle erforderlich. Der entsprechende Nachweis bzw. die Eignungsprüfung einer anerkannten Prüfstelle ist auf gesondertes Verlangen des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung vorzulegen. Liegt dem Angebot eine Einzelteilfertigung zugrunde, muss über ein entsprechend anerkanntes Prüfinstitut für die Verklebung imprägnierter, vorbeschichteter oder beschichteter Holzteile auf gesondertes Verlangen des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung eine Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Diese Forderung gilt auch für eine mögliche Kombination aus Kleb- und mechanischer Verbindung. 4 Ausführung 4.1 Profilausbildung Holz Um einen ausreichenden konstruktiven Schutz der Fenster zu erreichen, muss sich die Profilierung aller Rahmen- und Zusatzprofile einschließlich der Sprossen an den Grundsätzen von DIN 68121-2 orientieren. Die Kanten der Profile sind mit einem Radius von ≥ 2 mm zu runden. Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z.B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden. gefordert wird eine Nenndicke für Blendrahmen/Flügel von mind. 90/90 mm ±3 und eine Deckschalenansicht von ca. 50 mm und im Flügel mit ca. 21 mm IV 90 (Bezeichnung nach DIN 68121-1) Glasfalze müssen für eine dichtstofffreie Ausführung ausgebildet und zum Dampfdruckausgleich an allen vier Ecken geöffnet werden. Dazu sind Öffnungen = 5 x 12 mm bzw. Bohrungen mit Ø = 8 mm erforderlich. Diese Öffnungen dürfen weder durch Falzdichtungen noch durch andere Teile auch nur teilweise verdeckt werden. Die Wetterschutzschienen müssen im seitlichen Anschluss zum Blendrahmen zusätzlich gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet werden und eine kontrollierte und ausreichend bemessene Wasserabführung zur Außenseite aufweisen. Die Vorgaben der Wetterschutzschienenhersteller sind zu beachten. Weiterhin gelten die Vorgaben des VFF Merkblattes HO.10 Wetterschutzschienen an Holzfenstern. Bei Abweichungen von den Vorgaben dieser ZTV, wie beispielsweise Verzicht auf Wetterschutzschienen, Ausbildung von Wetterschenkeln etc. ist der Nachweis der Eignung der Konstruktion auf separates Verlangen des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung vorzulegen. Anforderungen an Ansichtsbreiten der Profile, Design-Varianten, Anzahl der Dichtungen, etc. des Fensters sind in der Leistungsbeschreibung und/oder den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 4.2 Profilausbildung Metall bei Holz-Metall-Fenstern Die Profile müssen der Systembeschreibung entsprechen und eine für den Verwendungszweck ausreichende Steifigkeit besitzen. Die Metallprofile sind so auszubilden und zu befestigen, dass unzulässige Verformungen aus Soglasten oder durch den Druck aus der Verglasung oder sonstigen Füllungen ausgeschlossen sind. Das Fenstersystem muss eine weiträumige Trennung zwischen der Wind- und der Regensperre aufweisen. Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden. Entsprechend der Systembeschreibung sind im Blendrahmen Ablauföffnungen nach außen anzubringen und wenn in der Systembeschreibung verlangt, gegen den Windanfall zu schützen. Als Metalle können Aluminium, Edelstahl, Baubronze, Kupfer, Zink usw. eingesetzt werden. Für Aluminium gelten EN 485 und EN 573. Bei anderen Metallen sind bei der Verarbeitung die Herstellerangeben zu beachten. Folgende Metallart ist zu verwenden: anzubietende Metallprofile: Aluminium 4.3 Rahmenverbindung 4.3.1 Holzprofile Die Rahmenverbindungen müssen formstabil und dauerhaft dicht ausgeführt werden. Ab einer Holzdicke von 45 mm müssen bei den Rahmenverbindungen mindestens Doppelzapfen vorgesehen werden. Die äußeren Wangen aller Schlitz/Zapfenverbindungen dürfen nicht dicker als 16 mm sein. Nicht gefaste Brüstungsfuge für Aluminium-Abdeckschale gefordert Dübelverbindungen müssen nach den Vorgaben in DIN 68121-2 ausgebildet werden. Für Rahmenverbindungen von aufgeklebten Sprossen sind im Außenbereich ebenfalls Dübel zu verwenden. Für andere Rahmenverbindungen ist die Eignung durch Prüfung gem. ift-Richtlinie FE-08/1 "Rahmeneckverbindung für Holzfenster - Anforderungen, Prüfung und Bewertung" in einem zugelassenen Prüfinstitut nachzuweisen. 4.3.2 Metallprofile - Eck-, Kreuz- und T-Verbindungen Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 (VOB/C) auszuführen. 4.4 Verbund Holz-Metall Die inneren Holzrahmen und die äußeren Metallschalen bzw. Metallprofile sind so miteinander zu verbinden, dass durch die thermisch bedingten, materialspezifisch unterschiedlichen Längenänderungen keine unzulässigen Verspannungen und/oder Verformungen auftreten. Die Belastungen aufgrund von Wind (Druck, Sog), Temperatur, Bewegungen aus den Füllungen und sonstige Belastungen müssen über die Verbinder zwängungsfrei abgetragen werden. Der Abstand zwischen der äußeren Holzoberfläche und der Innenfläche der Aluminiumprofile (Rückseite der äußeren Ansichtsseite) muss - mit Ausnahme konstruktionsbedingter Auflageflächen - mindestens 5 mm betragen. Um einen ausreichenden Dampfdruckausgleich zwischen Aluminium- und Holzprofilen sicherzustellen, müssen sämtliche Hohlräume zwischen Aluminium und Holz über schlagregengeschützte Öffnungen Verbindung zum Außenklima haben. 4.4.1 Temperatureinwirkung und Temperaturbeanspruchung Da die Längendehnung von Holz und Metall unterschiedlich ist, ergeben sich zwischen den Materialien unterschiedliche Bewegungen, welche durch geeignete Materialverbindungen aufgenommen und ausgeglichen werden müssen. Alle Metallprofile und /oder -bleche sind auf den Holzprofilen so zu befestigen, dass Wärmebrücken vermieden werden und thermisch bedingte Materialbewegungen ungehindert erfolgen können. Die Längenausdehnung der Metallteile darf nicht zu übermäßigen Geräuschen führen. Bei der Ermittlung von möglichen Längenveränderungen ist eine Temperaturdifferenz von 60 K zugrunde zu legen. Die Längenänderungen müssen auch von den Abdichtungen zwischen Holz, Metall und Glas aufgenommen werden. 4.5 Falzausbildung - Falzdichtungen Die Anordnung und Ausführung muss der Systembeschreibung entsprechen. Die Hauptdichtungsebene ist die Windsperre. Sie muss mit einem einheitlichen, auswechselbaren, umlaufenden Dichtungsprofil ausgerüstet sein, welches gegen Verschieben zu sichern ist. Die Ecken sind gegen Wind und Wasser dauerhaft dicht zu verbinden. Um die Gefahr des Tauwasserausfalls und der Schimmelpilzbildung im inneren Beschlagaufnahmefalz weitgehend einzuschränken, ist gegen den Feuchteeinfluss der Raumluft vor dem Verlauf der 13°-Isotherme eine Dichtebene gegen Feuchte von innen vorzusehen. Sie kann als Falzüberschlagsdichtung ausgebildet werden. Mit Überschlagsdichtung im Flügel 4.6 Oberfläche Holz 4.6.1 Chemischer Holzschutz Nach DIN 68800-1 ist bei den Dauerhaftigkeitsklassen 1, 2, 3 und 3-4 nach EN 350-2 im Bereich der Gebrauchsklasse 3.1 nach EN 335 kein vorbeugender chemischer Holzschutz gegen holzzerstörende Pilze erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gegen holzverfärbende (Bläue) und/oder holzzerstörende Pilze nach den Merkblättern HO.06-1 und HO.11 zu bewerten. Ein Schutz gegen holzzerstörende Insekten ist i.d.R. bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern nicht erforderlich. Bläueschutz gefordert Die für den Schutz gegen holzverfärbende (Bläue) und/oder holzzerstörende Pilze eingesetzten Mittel müssen eine BAuA-Registriernummer N-XXX (BAuA: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) haben und, sofern zugelassen, eine Zulassungsnummer DE-XXX XXX. Die Holzschutzbehandlung hat, soweit es die Größe der Fensterelemente zulässt, im Tauch- oder Flutverfahren zu erfolgen. Das gilt auch für das Leistenmaterial. Bei größeren Teilen ist das Streichverfahren einzusetzen. Der vorbeugende chemische Holzschutz kann am fertigen Rahmen oder am Einzelteil aufgebracht werden. 4.6.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz Die Oberflächenbehandlung der Holzteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Es sind die Verarbeitungsvorschriften der Beschichtungsmittelhersteller anzuwenden. Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich: ≥ 30µm auf nicht sichtbaren/ verdeckten/ nicht zugänglichen Flächen ≥ 50 µm im Glasfalz, im Baukörperanschlussbereich und an grundierten Fenstern ≥ 60 µm bei lasierender Beschichtung bei Holz-Metall-Fenstern *), -Haustüren *), -Fassaden *) und -Wintergärten *) ≥ 80 µm bei lasierender Beschichtung bei Holzfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten sowie bei deckender Beschichtung bei Holz-Metall-Fenstern *), -Haustüren *), -Fassaden *) und -Wintergärten *) ≥ 100 µm bei deckender Beschichtung bei Holzfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten *) Gilt nicht für Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt als wasserführende Ebene ausgeführt sind (z.B. Schrägfalzkonstruktionen). Hier gelten die normalen Schichtdicken für Holzfenster, wie oben angegeben. In den Funktionsnuten, wie z.B. für Dichtung, Beschlag, usw. ist konstruktionsbedingt eine Unterschreitung gegeben und zulässig. Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich.Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen. Die Auswahl des Beschichtungssystems muss nach Merkblatt HO.01 "Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren und -Fassaden" in Verbindung mit Merkblatt HO.03 "Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden" erfolgen. Eine manuelle Beschichtung muss in Anlehnung an das BFS-Merkblatt Nr. 18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich" und nach den Vorgaben des Beschichtungsmittelherstellers ausgeführt werden. Die Schichtdicke der fertigen Beschichtung muss den Vorgaben der Beschichtungsmittelhersteller entsprechen. Sie ist auf Anforderung nachzuweisen. Werden die Fenster im Sonderfall nur grundiert ausgeliefert, dann müssen alle Holzteile vor ihrem Einbau zwischen- und endbeschichtet werden. Dazu sind dann Hinweise in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die visuelle Beurteilung der fertigbehandelten Oberfläche nach der Schlussbeschichtung erfolgt im einbaufertigen oder eingebauten Zustand nach dem Merkblatt HO.05 "Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren". 4.6.2.1 Dickschichtlasur auf maßhaltigen Bauteilen Der Auswahl des Beschichtungssystems ist das Merkblatt HO.01 "Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren und -Fassaden", Tabelle 1 zugrunde zu legen. Holzlasur für Holz-Alu Fenster auf Grundlage eines wasserverdünnbaren, naturmatten Beschichtungssystems mit Ligninstabilisator im Dreischichtaufbau, Dickschichtsystem, minimal weiß lasierend; wie unbehandelt aussehende, stumpfmatte Oberfläche, Fa. Adler, Typ Aquawood Nativa -Farbton Tanne - Nr. 5314053960 od. gleichwertig., nach Bemusterung und Freigabe durch AG/Architekt 4.7 Oberfläche Aluminium 4.7.1 Anodisation Deckschalen werden ohne sichtbare Aluminiumoberflächen (Eloxal), sondern pulverbeschichtet ausgeführt. Beschläge oder Anbauteile an der Fensterinnenseite sind in einem "Aluminium Naturton", ähnlich E6/EV1 auszuführen. Vorlage und Freigabe durch Architekt / AG. Vorbehandlung nach DIN 17611: E6 Die anodische Oxidation (Eloxierung) der Aluminiumteile erfolgt nach DIN 17611 bzw. den QUALANOD-Richtlinien. Die Schichtdicke ist entsprechend den voraussichtlichen Korrosionsbeanspruchungen festzulegen, muss aber mindestens 20 µm betragen. Bei gefärbten Oberflächen werden mögliche Farbtoleranzen über vom AN vorzulegende Grenzmuster festgelegt. Die visuelle Beurteilung der anodisierten Oberfläche auf Aluminium erfolgt im einbaufertigen oder eingebauten Zustand nach dem Merkblatt AL.03 "Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium". Ausführung: als farblose Anodisation 4.7.2 Organische Beschichtung (Lackierung) Die Beschichtung ist nach den gültigen Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium der GSB-International (GSB AL 631), bzw. den QUALICOAT-Vorschriften auszuführen. Die mit Flüssig- oder Pulverlack zu beschichtenden Teile erhalten zunächst eine chemische Oberflächenbehandlung, die mit einer Chromatierung nach EN 12487, einer GSB oder Qualicoat zugelassener chromfreien Vorbehandlung oder einer Voranodisation im GS-Verfahren abgeschlossen wird. Die anschließende Beschichtung erfolgt mit Lacksystemen, die über eine GSB-Zulassung verfügen. Bei Cr (VI) - freien Passivierungsverfahren ist es erforderlich, einen Nachweis über die Gleichwertigkeit einzuholen. Eine visuelle Beurteilung der organisch beschichteten Oberfläche auf Aluminium erfolgt im einbaufertigen oder eingebauten Zustand nach dem Merkblatt AL.02 "Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium". Gefordert wird eine Pulverbeschichtung: RAL- oder NCS-Farbton nach Vorgabe/ Wahl Architekt mit Vorbehandlung:chromfrei 4.7.3 Oberflächenschutz Aluminium Wenn der AN für den vorübergehenden Oberflächenschutz Schutzlack oder selbstklebende Folien einsetzen will, müssen diese mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter muss sichergestellt sein, dass sich das eingesetzte Material rückstandslos entfernen lässt. 4.8 Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge. Das Ecklager von Dreh-/Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Eine fixierte Offenstellung von Fenster- und Fenstertürflügeln ist nur mit feststellenden Zusatzbeschlägen zu erreichen. Bei Drehkippbeschlägen muss die Ausstellschere sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Andernfalls sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von Fehlbedienungsvorrichtungen oder Vorrichtungen für eine besondere Öffnungsfolge zu treffen. Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Die Richtlinie TBDK "Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das zulassen. Werden über die Leistungsbeschreibung im Flügelfalz eingebaute Dreh-/Drehkipp-Beschläge vorgegeben, ist nachfolgend die vorgesehene Ausführungsmöglichkeit angegeben: bandseitig sichtbar (aufliegende Lagerstellen) oder bandseitig verdeckt (verdeckt liegende Lagerstellen) oder bandseitig verdeckt im Flügelüberschlag (halb verdeckt liegende Lagerstellen) Dreh-/Drehkipp-Beschläge siehe Fensterliste und Positionstexte. Nachfolgend sind die Zusatzeinrichtungen wie z.B. Flügelheber, Fehlbedienungssperre, Öffnungsbegrenzer, Drehsperre, abschließbare Griffe,... vorgegeben, die zusammen mit den Beschlägen anzubieten sind. Zusatzeinrichtungen: Sämtliche Fenster und Fenstertüren sind mit Drehsperre / abschließbaren Griffen zur Einschränkung der Flügelbewegung durch Unbefugte (bspw. Schüler) und zur Erhöhung der Sicherheit auszuführen. Sämtliche Fenster und Fenstertüren sind mit Öffnungsbegrenzern auszuführen (Schutzfunktion) Sämtliche Fenster und Fenstertüren sind - gegebenenfalls - mit Fehlbedienungssperren auszuführen, um wirksam ein gleichzeitiges Kippen und Drehen zu verhindern (Vermeidung von Beschädigungen unsachgemäßer Bedienung). Sämtliche Fenster und Fenstertüren sind mit Auflaufböcken auszuführen (Sicherstellung langfristiger Funktionstüchtigkeit). Sämtliche Fenster und Fenstertüren sind mit Flügelhebern auszuführen (Gebrauchsschutz und Bedienfreundlichkeit). Oberlichter, sofern sie nicht motorisch angestrieben werden (wie bspw. Rauchabzüge), sind mit einem mechanischen Oberlichtbeschlag mit Hebelbedienung auszuführen (ggf. mit Nachweis zur Einhaltung der Bedienkräfte). Auflaufböcke, Flügelheber und Fehlbedienungssperren sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für Fenster mit Öffnungsbegrenzung ist die folgende Anforderungsstufe gemäß ift-Richtlinie FE-18/1 "Fenster mit Öffnungsbegrenzung - Anforderungsstufen und deren Nachweis" auszuführen: Öffnungsbegrenzer für die erweiterte Anwendung Für Fenster mit Öffnungsbegrenzung der Anforderungsstufe "Anwendung für öffenbare absturzsichernde Bauelemente" (erfordert vorhabenbezogene Bauartgenehmigung vBG) sind Anforderungen in der Leistungsbeschreibung in entsprechenden Leistungspositionen angegeben. Die erforderlichen Nachweise sind entsprechend der ift-Richtlinie zu führen. Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Bedienkräfte nach EN 13115 = Klasse 2 (5 Nm) Die Bedienungshöhe der Griffe ist in Absprache mit dem AG festzulegen. Sie ist - soweit möglich - innerhalb eines Raums einheitlich festzulegen. Die Fenstergriffe sind wie folgt auszuführen: Leitfabrikat: Fa. FSB Typ 34 1267 oder gleichwertig mit abschließbarer Rosette oval, alle Schlüssel gleich schließend, kein Kippen vor Drehen Oberfläche: Edelstahl, naturfarbig, fein gebürstet, matt Bei abweichenden Ausführungen sind die Merkmale in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. Bei Stulpfenstern (zweiflügelige Fenster ohne festes Mittelstück) muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge im Blendrahmen befestigt werden. Bei Kippflügeln und öffenbaren Oberlichtern müssen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die für Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren vorgesehen werden (s. Richtlinie VHBH). Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion der Flügel auf Dauer sicherstellen. Außerdem müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienungen aufweisen. Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung sind entsprechend den Forderungen der Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem AG spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu übergeben. Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. 5 Glas 5.1 Glasdicken, Glasarten und Sondergläser Die Glasdicke und -art sind unter Berücksichtigung der in Abschnitt 2.1 dieser ZTV angegebenen Belastungen zu ermitteln. Falls in diesem Zusammenhang zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, ist das den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Sollten besondere Anforderungen an den optischen Eindruck, wie z.B. Farbe, Glanzgrad oder Reflektion sowie Ausführung in eisenoxidarmes Glas je nach Scheibenposition gestellt werd en, sind diese in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 5.2 Glaseinbau Der Glaseinbau ist nach der freigegebenen Systembeschreibung auszuführen. Festverglasungen sind so einzubauen wie Flügelverglasungen, dazu gehören auch die Druckausgleichsöffnungen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas. Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks in Hadamar müssen beachtet werden. Bei einer Glasabdichtung mit Dichtstoffen gelten das IVD-Merkblatt Nr. 10 und die ift-Richtlinie VE-06/1 "Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern". Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachungen hat grundsätzlich nach dem gleichen System zu erfolgen. Für Verglasungen mit vorgefertigten Profilen ist aufgrund fehlender Normung auf gesondertes Verlangen des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen. 5.3 Glashalteleisten Sind bei Holz-Metall-Fenstern Glashalteleisten vorgesehen, z. B. bei Festverglasungen, so sind diese grundsätzlich auf der Raumseite anzuordnen. Für die Befestigung der Glasleisten gilt DIN 18545. Glashalteleisten müssen passgenau zugeschnitten sein. Eine dauerhaft dichte Anlage der Glashalteleiste an den Rahmenprofilen ist bei Holz-Metall-Fenstern unter allen Umständen sicherzustellen. Gegebenenfalls ist ein zusätzliches Dichtungssystem innerhalb der Fuge vorzusehen. 5.4 Visuelle Qualität von Glas Für die visuelle Qualität von Glas ist wie folgt zu liefern: nach Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen (VFF-Merkblatt V.06-1) Werden für bestimmte Gläser darüber hinaus gehende, ergänzende Anforderungen gestellt, enthält die Leistungsbeschreibung Angaben in der entsprechenden Leistungsposition. 6 Verarbeitung Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente setzen eine dokumentierte werkseigene Produktionskontrolle bis zum Endprodukt voraus. Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695 "Fenster, Fassaden und Haustüren". Die Vorlage des RAL-Gütezeichens Holz-Metallfenster ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnungen nachzuweisen. Dieser Nachweis (Vorlage des RAL-Gütezeichens) und Nachweise über andere Formen der Gütesicherung sind auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. 7 Einbau Die Details für den Einbau, der Einbauebene, der Befestigung und Abdichtung des Fensters sind den Unterlagen der Ausführungspla nung und den Technischen Vorgaben zu entnehmen. Diese berücksichtigen die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper unter Beachtung der bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima. Die Anschlussausbildung wird den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht. Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind sowohl DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7 als auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung", herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren, berücksichtigt. Bei der Planung Anschlussausbildung wurden die in diesen ZTV vorgegebenen Klimadaten beachtet. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente wurde so gewählt, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebene schimmelpilzkritische 13 °C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchten, bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Hinweis e dazu gibt der Leitfaden zur Montage. Anforderungen an absturzsichernde Bauteile und deren Befestigung zum Baukörper gelten für alle unter Abschnitt 2.1 aufgeführten Positionen ("Fenster, die gegen Absturz sichern"). Beim Einbau sind die Hinweise in Kapitel 5.3.2 des Leitfaden zur Montage zu beachten, u.a. sind ausschließlich geregelte (mit CE- Kennzeichnung auf Basis einer harmonisierten Produktnorm oder einer europäisch technischen Bewertung (ETA)) Befestigungssysteme/-mittel oder nicht geregelte Befestigungssysteme/-mittel mit Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis zu verwenden, welche die tatsächliche Einbausituation und den Anwendungsfall abdecken. Der Einbau dieser Elemente muss von fachkundigem und geschultem Personal unter Anwesenheit eines fachkundigen Bauleiters ausgeführt werden. 7.1 Lastabtragung in Fensterebene Die Kräfte in Fensterebene (z.B. Eigenlast) müssen im Regelfall über druckfeste Unterkonstruktionen, wie z.B. Tragklötze in das Bauwerk eingeleitet werden. Die Tragklötze sind in Richtung der Fensterebene so anzuordnen, dass sowohl die äußere als auch die innere Abdichtung ohne jede Unterbrechung vorgenommen werden können. Bei mehrschaligen Wandsystemen, bei denen das Fenster in der Ebene der Wärmedämmung eingebaut wird, müssen diese Kräfte z. B. über Metallwinkel, Zargen oder Konsolen in den tragenden Teil der Außenwand eingeleitet werden. Die Tragklötze müssen folgende Forderungen erfüllen: Sie müssen die anfallenden Lasten übertragen können, sie müssen gegen Verschieben gesichert werden, sie dürfen die Ausführung der Abdichtung nicht behindern, sie müssen aus einem unverrottbaren Material bestehen. Werden Dübel, Laschen, Verschraubungen u.ä. z.B. im Rahmen einer Distanzbefestigung verwendet, dürfen diese zur Abtragung der in Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet werden, wenn das Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Die Eignung ist gemäß ift Richtlinie MO-02/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil  2: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen" nachzuweisen. 7.2 Befestigung Die Befestigung (Verankerung) muss alle planmäßig auf das Fenster einwirkenden Kräfte mit der erforderlichen Sicherheit und unter Berücksichtigung der im Anschlussbereich zu erwartenden Bewegungen einwandfrei auf den Baukörper übertragen, die Bewegungen sowohl aus der thermischen Belastung der Fenster und Fensterelemente als auch aus den zu erwartenden Formveränderungen des Baukörpers aufnehmen. Bei den gegebenen Stützweiten ist mit einer Deckendurchbiegung von max. ca. 10mm zu rechnen. Die angebotene Anschlussausbildung muss diese Bewegungen ausgleichen können. Die Befestigungsstellen müssen auf den Sitz der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung in den Festfeldern abgestimmt werden. Der Regelabstand der Befestigungselemente untereinander sollte 70 bis 80 cm nicht überschreiten. Von Eck- und sonstigen Rahmenverbindungen sollte ein Abstand von 15 cm nicht überschritten werden. Weiterhin sind ggf. die Angaben der Befestigungsmittelhersteller und Systemgeber zu berücksichtigen. Beim Einsatz von Dübeln sind die vorgeschriebenen Bohrabstände einzuhalten. Die Befestigung von Montagezargen hat sinngemäß zu erfolgen. Wird bei Fensterelementen ein prüffähiger statischer Nachweis für Konstruktion und Befestigung verlangt (z.B. Bauteile mit absturzsichernden Eigenschaften), gelten die Technischen Baubestimmungen. In der Leistungsbeschreibung ist angegeben, für welche Positionen dieser Nachweis verlangt wird und sie enthält entsprechende Leistungspositionen. Dieser Nachweis ist nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung unaufgefordert vorzulegen. Prüffähige statische Berechnung erforderlich 7.3 Abdichtung zum Baukörper Die Anschlussfugen müssen raumseitig ausreichend luftdicht sein, im Zwischenraum vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt sein, außenseitig das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen verhindern. Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach außen möglich ist. Dieser Ausgleich wird sichergestellt, wenn die raumseitigen Dichtmaterialien einen höheren Diffusionswiderstand aufweisen, als die auf der Außenseite, oder wenn außenseitig witterungsgeschützt angeordnete Druckausgleichsöffnungen vorgesehen werden. Geforderter Dämmstoff: Multifunktionsfugendichtungsband Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Das gilt für die konstruktive Fugenausbildung ebenso wie für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs. Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Herstellerangeben zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG 1) einzusetzen. Dichtbänder der BG 2 dürfen nur geschützt vor direkter Bewitterung eingesetzt werden. Auf der Raumseite sind Dichtbänder der BG R einzusetzen. Für beide Abdichtungsmöglichkeiten müssen die Fugenflanken ausreichend parallel und eben sein. Ist das nicht der Fall, muss die Rohbau-Fugenflanke nach den Vorgaben der DIN 4108-7 bauseits nachgearbeitet werden. Wird eine Nacharbeit erforderlich, hat der AN Bedenken geltend zu machen und der AG ist unverzüglich schriftlich zu informieren. Die luftundurchlässige raumseitige Abdichtung und die Windsperre können eine Ebene bilden. Die Gesamtkonstruktion und die erforderliche Fugenbreite ergeben sich aus dem vom Bieter gewählten Anschluss- und Dichtsystem. 7.3.1 Dichtsystem Gehört zum gewählten Dichtsystem eine Abdichtung mit spritzbarem Dichtstoff, gilt weiter DIN 18540. Eine Zweiflankenhaftung ist durch den Einsatz von geschlossenzelligem, nicht wassersaugendem Hinterfüllmaterial sicherzustellen. Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind enthalten im IVD-Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" und in der Infoschrift vom Verband deutsche Bauchemie "Spritzbare Dichtstoffe - Anwendung in der Fenster- und Türenmontage im Neubau und bei der Sanierung". Beim Einsatz von imprägnierten Fugendichtbändern aus Polyurethan-Weichschaumstoff sind in jedem Fall die Herstellerangaben, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad zu beachten. Die Schlagregendichtigkeit der Fugendichtbänder ist auf Verlangen durch Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen. Fugendichtungsfolien und Dichtfolien müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktion sind Dichtfolien in beiden Anschlussbereichen zusätzlich mechanisch zu sichern, sofern sie nicht aus bauphysikalischen Gründen freihängend angebracht werden müssen. Für alle Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen" nachgewiesen werden. 7.3.2 Bodenanschluss bei bodentiefen Elementen Die Ausführung der Bauwerksabdichtung im Bodenanschlussbereich nach DIN 18531 (z.B. mit Bauabdichtungsbahnen) erfolgt durch das Abdichtungsgewerk. Um dem Abdichtungsgewerk einen fachgerechten Abdichtungsanschluss zu ermöglichen, sind die für den Bodenanschluss wichtigen Anforderungen in der jeweiligen Leistungsposition beschrieben. Eine schlagregendichte Abdichtung im horizontalen Bodenanschlussbereich ist unabhängig von der erforderlichen Bauwerksabdichtung auszuführen (z.B. mittels Schleppfolie) In Verbindung mit seitlichen Führungsschienen ist zu beachten, dass die Bauwerksabdichtung diese hinterfahren muss. Um dies zu gewährleisten, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Montage der Führungsschienen erfolgt in einem Zuge nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten. Weiterhin ist ein ausreichender Feuchte- und Wärmeschutz zu beachten. Entsprechend DIN 4108, Beiblatt 2, Abschnitt 5.3 ist der Schwellenaufbau selbst ausreichend wärmegedämmt mit einen Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 0,75 (m² K)/W auszuführen. 7.4 Außenfensterbänke Im Bauvorhaben werden Aussenfensterbänke aus Faserbetonelementen ausgeführt. Über der rückwärtigen Aufkantung wird ein übergreifendes Z-Profil ais dem Blech am Unterschnitt des Blendrahmens befestigt. Fensterbänke sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Dazu wird ein Gefälle von ≥ 5 % und ein Fassadenüberstand von ≥ 30 mm gefordert. Fensterbänke müssen mit ausreichender Sicherheit mit rostfreien Befestigungsmitteln am Blendrahmen befestigt werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äußeren Fensterebene um ca. 10 mm zurückspringen. Dazu ist das Blendrahmenprofil unten quer mit einem entsprechenden Falz zu versehen. Zwischen Fensterbankaufkantung und Blendrahmen ist systemabhängig abzudichten, ebenso die Verschraubungen. Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbankaufkantung so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung stattfinden kann und kein Wasser zwischen Blendrahmen und Fensterbankaufkantung in die Konstruktion eindringen kann. Für die thermisch bedingten Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Die Fensterbänke müssen mindestens alle 300 cm einen Dehnstoß erhalten. Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass im Stoßbereich eingedrungenes Wasser nach außen abgeleitet wird und Dehngeräusche weitgehend vermieden werden. Die Fensterbänke sind seitlich aufzukanten. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längenänderung sind die Fensterbänke in diesem Bereich zum Baukörper abzudichten. Bildet Putz die seitliche Haftfläche, sind komprimierte Dichtbänder gemäß DIN 18542 zu verwenden; bilden andere, oberflächenglatte Materialien die Haftfläche, ist eine elastische Abdichtung in Anlehnung an DIN 18540 vorzusehen. Bei einer mehrschaligen Baukörperausbildung ist unterhalb der Fensterbänke eine Dichtungsbahn anzuordnen. Sie ist zusammen mit der Fensterbank am Fenster zu befestigen und wannenförmig auszubilden. Um einen Diffusionsstau zu vermeiden, ist die Dichtungsbahn im übrigen Bereich lose auf die Dämmung bzw. den Baukörper zu legen. Eine Hinterwanderung durch Niederschlagswasser ist dauerhaft zu vermeiden. Die senkrechte Abdichtung ist im Eckbereich aufzunehmen. Der seitliche Anschluss ist abzudichten und konstruktiv zu überdecken. Bei WDVS kann die zweite wasserführende Ebene auch mit einer sogenannten Dichtschlämme ausgeführt werden. Bei Einsatz eines schlagregendichten Fensterbanksystems (s. Leitfaden zur Montage, Kapitel 7.4) kann auf die zweite wasserführende Ebene (Dichtfolie) verzichtet werden. Folgendes Fensterbanksystem zur Abdichtung ist auszuführen: Fensterbank mit einer wannenförmig ausgebildeten Dichtfolie unter der Fensterbank als zweite wasserführende Ebene, siehe entsprechende Leistungspositionen unter "08 Fassade (VHF)" 7.5 Innenfensterbänke Sollten Innenfensterbänke ausgeführt werden, enthält die Leistungsbeschreibung eine gesonderte Leistungsposition, die Materialart, Ausführung und Einbausituation beschreibt. Feuchtehinterwanderungen der Anschlussfuge von innen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Vierseitige Innenfensterzargen, teilw. mit schrankartiger Einhausung des dezentralen Lüftungsgeräts sind Teil dieser Ausschreibung. 7.6 Schwellenausbildung Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Niederschlagswasser und aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet wird. Schwellen sind in jeden Fall trittfest zu unterbauen und zu befestigen. Die in dieser Ausschreibung geforderten Schwellenhöhen und Art der Ausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sind aufgrund der Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der AN gegenüber dem AG schriftlich Bedenken geltend zu machen. Die Ausführung der Bauwerksabdichtung im Bodenanschlussbereich zur Einhaltung der Anforderungen an eine Stauwasserdichtheit erfolgt durch das Abdichtungsgewerk. Bei niveaugleichen Schwellen werden bauliche Kompensationsmaßnahmen (z.B. Vordächer, Fassadenrücksprünge und/oder unmittelbar entwässernde Rinnen mit Gitterrost) bauseits ausgeführt. Die angrenzenden Bodenbeläge sind feuchteunempfindlich gestaltet. Sollten Anforderungen an die Barrierefreiheit der Schwellenausbildung gestellt werden, werden diese in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 7.7 Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen Durch den Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen darf die Standsicherheit der Fenster nicht beeinträchtigt werden. Falls eine erforderliche Befestigung des oberen Blendrahmens nicht möglich ist, muss der Blendrahmen entsprechend der Fensterbreite durch geeignete Maßnahmen (z. B. Stahlprofilaussteifung) standsicher ausgebildet werden. Bei weitgespannten Sonnenschutzvorrichtungen ist der Einsatz tragender, demontierbarer Konsolen o. ä. erforderlich. Auch in diesem Fugenbereich ist in der bauphysikaIisch richtigen Ebene eine Abdichtung vorzusehen. Innenliegende Revisionsklappen bei Rollladenkästen müssen luftdicht angeschlossen werden und sich trotz derartiger Zusatzbauteile ungehindert öffnen lassen. 7.8 Zargen Sind im Übergangsbereich vom Fenster zum Baukörper Zargen vorgesehen, sind grundsätzlich wärmegedämmte Zargen anzubieten. Das untere, quer durchlaufende Zargenprofil ist so auszubilden, dass es die Basiskonstruktion bildet und zur Gewichtsaufnahme der Fenster herangezogen werden kann. Die dieser Ausschreibung beigefügten Zeichnungen zeigen die Rohbauausbildung und die geplante Einbauebene der Fenster. Folgendes Zargenprinzip ist teilweise im EG (Bibliothek und Mehrzwecksaal im Bereich der Kolonnaden) auszuführen: Vorab-Montagezargen (zum nachträglichen Einbau der Fenster in der trockenen Bauphase) Für das geforderte Zargenprinzip ist folgende Bauweise gefordert: Vorwandmontagezargen Die Zargenkonstruktion hat unabhängig vom Konstruktionsprinzip des Bieters folgende Forderungen zu erfüllen. Bei mehrschichtigen Außenwänden muss die Zarge in allen Anschlussbereichen die anzubringende äußere Wärmedämmung in ihrer vollen Dicke aufnehmen können, so dass deren Anbringung im direkten Anschluss an die Zargen und nach deren Einbau erfolgen kann. Die Zargen sind so auszubilden, dass die luftdichte Abdichtung in der bauphysikalisch richtigen Ebene angeordnet werden kann. Sie ist so auszubilden, dass die Fenster unsichtbar mit den Zargen verbunden werden können. Auch in diesem Fugenbereich ist in der bauphysikalisch richtigen Ebene eine Abdichtung vorzusehen. 7.9 Einbau einbruchhemmender Fenster Der Einbau von geprüften einbruchhemmenden Fenstern hat nach den Montageanweisungen des Herstellers zu erfolgen. Der vorschriftsmäßige Einbau ist spätestens bei der Abnahme durch eine Montagebescheinigung zu bestätigen.
ZTV Holz-Alu-Fenster
ZTV Metalltüren Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Metalltüren 0 Allgemeine Hinweise (die allgemeinen Hinweise werden entsprechend VOB/C - ATV - Abschnitt 0 nicht Vertragsbestandteil) Der Bieter hat alle in diesen ZTV geforderten Nachweise zu dem jeweils benannten Zeitpunkt zu erbringen, damit die Erfüllung der gestellten Anforderungen vom AG im Rahmen der Angebotsbewertung umfassend geprüft werden kann. Grundlage für die Anforderungen sind die Technischen Spezifikationen (TS) gemäß VOB/A, Ausgabe 2019, Anhang TS. Soweit dazu bereits Klassifizierungen mit harmonisierten europäischen Normen veröffentlicht wurden, sind diese in den ZTV oder in der Leistungsbeschreibung (LB) enthalten. Die "Grundanforderungen" der Europäischen Bauproduktenverordnung (Richtlinie vom 9. März 2011 - 305/2011/EU Anhang I) sind in diesen ZTV als solche gekennzeichnet. Die Bauproduktenverordnung hat am 1. Juli 2013 die Regelungen der Bauproduktenrichtlinie, die mit dem Bauproduktengesetz (BauPG) vom 19. August 1992 als nationales Regelwerk umgesetzt war, abgelöst und gilt unmittelbar in allen EU- Mitgliedsstaaten. Die deutschen Landesbauordnungen nehmen darauf Bezug. Um die Forderungen der Landesbauordnungen zu erfüllen, müssen die jeweilige Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bzw. die darin enthaltenen Richtlinien beachtet werden. Siewerden Vertragsgrundlage. Produktnorm, Verwaltungsvorschrift und die Landesbauordnungen fordern darüber hinaus die Durchführung einer Werkseigenen Produktionskontrolle. Sie wird z.B.durch das RAL-Gütezeichen Holz-Metallfenster bereits nachgewiesen. Zu diesen ZTV sind allgemeine Hinweise bereitgestellt, die einzelne Punkte der ZTV erläutern und auf VFF- Merkblätter mit ergänzenden Erklärungen hinweisen. 0.1 Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Nachfolgend wird auf Technische Spezifikationen Bezug genommen. Neben diesen Technischen Spezifikationen sind stets auch gleichwertige Lösungen zugelassen, sofern sie den Anforderungen der mit der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen entsprechen, siehe hierzu weiterführend Ziffer 0.2 Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fenstern, Fenstertüren und Fensterelementen gem. EN 14351-1 in Holz-Metall-Bauweise einschließlich Oberflächenendbehandlung, Verglasung und soweit gefordert Sonnenschutzanlagen oder sonstige Zu- satzeinrichtungen. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen sowie die Art der Metall-Legierung/Werk- stoffklassen werden nachfolgend beschrieben. Holz-Metall-Fenster im Sinne dieser Ausschreibung sind Konstruktionen, die auf der Außenseite durch Me- tallprofile abgedeckt sind. Sie haben einen materialgerechten Verbund von Holz und Metall aufzuweisen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher Konstruktionen, bei denen die raumseitig angeordneten Pro- file aus massivem oder lamelliertem Holz bestehen. Die Holzprofile müssen die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw. übernehmen und in den Baukörper ableiten. Die Metallprofile müssen eine direkte Bewitterung des Holzes verhindern. Holzprofile und Metallprofile müssen schubweich/gleitend miteinander verbunden werden. Die Metallprofile sind zu hinterlüften. Aufgrund fehlender Normen ist der Angebotsbearbeitung grundsätzlich die Richtlinie HM.01 "Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen" zugrunde zu legen. Ausgeschlossen sind jedoch Holzfenster mit Metallabdeckung gemäß Abschnitt 3.1 dieser Richtlinie. Aus- geschlossen sind weiter Fenster aus Profilen, die raumseitig lediglich mit Holz verkleidet sind. Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die damit in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe gelten als ungebraucht, wenn sie Abschnitt 2.1.3 der ATV DIN 18299 VOB/C entsprechen. Diese Anforderung wird z.B. durch das RAL-Gütezeichen Holz- Metallfenster bereits nachgewiesen. 0.2 Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen Ein Angebot mit einer Leistung, die von den in diesen ZTV beschriebenen technischen Spezifikationen abweicht, aber nach den Bestimmungen von § 13 Absatz 2 VOB/A (bei europaweiten Vergabeverfahren: § 13 EG Abs. 2 VOB/A) gleichwertig ist, gilt nicht als Änderungsvorschlag oder Nebenangebot sondern als so genanntes "Anderes Hauptangebot" und wird gemäß § 16d Absatz 2 VOB/A (bei europaweiten Verga- beverfahren: § 16 EU Abs. 3 VOB/A-EU) in die Wertung einbezogen. Nach den Vorgaben von VOB/A muss die Abweichung im Angebot eindeutig erklärt werden. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit seinem Angebot nachzuweisen. Als geeignete Mittel zum Nachweis der Gleichwertigkeit gelten insbesondere technische Beschreibungen des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle. 0.3 Angebotszeichnungen Die der Leistungsbeschreibung beigefügte Fensterübersicht mit Fensteraufteilung und Öffnungsarten sowie Planungsunterlagen zur Baukörperausbildung und den dafür verwendeten Materialien enthalten u.a. die Darstellung der Baukörperanschlüsse, der Laibungsausbildungen, ggf. mit Anschlagbreiten. Soweit die Leistungsbeschreibung keine Angaben zu Profilquerschnitten enthält, können die für die Ermittlung der erforderlichen Querschnitte nötigen Angaben diesen Planungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Leistungsbeschreibung Detailskizzen beigefügt sind, dienen sie als Anhalt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. Angebotszeichnungen sind nicht erforderlich, wenn alle Parameter der Leistungsbeschreibung erfüllt sind. 0.4 Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Nachweise 1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RAL-Gütezeichen Holz-Metall-Fenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion positiv geprüft ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech. Festigkeit) und E N 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen wurde. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot zu erbringen. 2. Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit Leistungserklärung und CE-Zeichen für Fenster in EN 14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RAL-Gütezeichens Holz-Metall-Fenster erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der Angebotsabgabe zu benennen. 3. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten energetischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen des gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Vorgaben der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen. 4. Den Nachweis der von den anzubietenden Bauteilen geforderten Schalldämmwerte. Ausschließliche Grundlage für die jeweiligen Mindestanforderungen ist die DIN 4109. Die Schalldämmung eines Fensters wird mit der Kenngröße R w (C;Ctr) in dB angegeben. Dabei können laut Planung Anforderungen an die Kenngrößen R w und/oder R w(C) und/oder R w(Ctr) gestellt werden. R w ist das bewertete Schalldämm-Maß, C und Ctr sind die Spektrumanpassungswerte gem. Spektrum 1 und 2 nach EN ISO 717-1. Seit DIN 4109-1: 2016-07 wird kein Vorhaltemaß mehr abgezogen sondern stattdessen der Sicherheitsbeiwert  u prog  für die Gesamtkonstruktion bei der Berechnung in der schalltechnischen Planung berücksichtigt. Gefordert wird also der Nachweis des R w -Wertes der angebotenen Konstruktion, worin nur die Schallübertragung über das Bauteil ohne Nebenwege (z.B. Anschlussfuge) enthalten ist. 5. Den Nachweis der anzubietenden Lüftungselemente, die in das Fenster integriert sind oder in direktem Zusammenhang mit dem Fenster stehen (Fensterlüfter). Lüftungstechnische Kennwerte sind Volumenstrom bei 4 Pa, 8 Pa, 10 Pa und 20 Pa Druckdifferenz nach EN 14351-1 sowie zusätzlich 2 Pa nach DIN 1946-6 bei Lüftungselementen für freie Lüftung und für nicht selbstregelnde Elemente die Lüftungskenngrößen (K) und der Strömungsexponent (n). Dazu müssen laut Planung Anforderungen an die Kennwerte vorgegeben werden.U 0.5 Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich Wenn der Baukörperanschluss von den Vorgaben in DIN 4108 Bbl. 2 abweicht, und/oder die Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der AN gegenüber dem AG Bedenken geltend zu machen. Soll in diesen Fällen die Erfüllung der mit diesen ZTV aufgestellten wärme- und feuchtetechnischen Anforderungen für den Baukörperanschluss durch eine Temperaturfeldberechnung mit graphischem Isothermenverlauf durch die Anschlussausbildung von dem AN nachgewiesen werden, wird dieser gesondert beauftragt und vergütet. Diesem Nachweis muss der Verlauf der 13 °C-Isotherme als schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur (DIN 4108-2) zu entnehmen sein. Wird seine Angabe gefordert, ist über eine Isothermenverlaufsberechnung auch der f Rsi-Wert zu ermitteln. Alternativ kann der Nachweis der 13 °C-Isotherme oder des f Rsi -Faktors für entsprechende Baukörperanschlussausbildungen unter Verwendung von Wärmebrückenkatalogen geführt werden. Falls ein vom Normklima abweichendes Raumklima bei dem geforderten Nachweis zugrunde zu legen ist, ist dies nachstehend aufgeführt: keine Abweichung vom Normklima vorgesehen Die nachfolgenden Abschnitte werden Vertragsgrundlage 1 Allgemeine Technische Anforderungen Die ZTV, die Leistungsbeschreibung und die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten, vermaßten Zeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen Forderungen der ZTV und die mit dieser Ausschreibung vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. Die in den ZTV genannten "Grundanforderungen" basieren auf der Bauproduktenverordnung (BauPVO). Die konstruktive Ausbildung ist dem Bieter aufgrund der betriebseigenen Verfahrensweise und der vorgesehenen Konstruktion freigestellt, jedoch sind die vorgegebenen Abmessungen, insbesondere minimale und/oder maximale Profil-Ansichtsbreiten einzuhalten. Systembedingte Abweichungen sind vom Bieter anzugeben. Bei den in den Abschnitten 1.1 und 1.2 beschriebenen Forderungen handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1, die in die Vertragspreise einzurechnen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 1.1 Werkstatt- und Montageplanung (Werkplanung) Entsprechend der VOB/C bzw. der relevanten materialbezogenen "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" (A TV) kann nach Auftragserteilung und Klärung aller Einzelheiten auf Grundlage der Ausführungsplanung vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung (z.B. Fertigungszeichnungen) von allen voneinander abweichenden Positionen anzufertigen sein. Für die Werkstatt- und Montageplanung enthält die Leistungsbeschreibung eine gesonderte Leistungsposition. Den Planunterlagen (z.B. Positionsplänen) sind dann auch die dazugehörenden Schnittzeichnungen übersichtlich zuzuordnen. Ist dies gemäß VOB/C gefordert, müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Werkstatt- und Montageplanung vom AG oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Anforderungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind. Anforderungen an weitergehende Planungsmethoden wie BIM, 3D-Modeling, o.ä. sind in einer gesonderten Leistungsposition erfasst. 1.2 Maße Vor Beginn der Fertigung oder vor Rohbaufertigstellung bei Fertigung nach geplanten Maßen vor der Montage sind vom AN einmalig die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maßkontrollen auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) und Hauptachsangaben selbständig festzustellen. Über das Ergebnis ist der AG schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des ANs gemäß § 4 Absatz 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen. 1.3 Gerüste und Hilfsmittel für Transport und Einbau Alle für den Einbau der Fenster und für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten erforderlichen und geeigneten Gerüste (mindestens Lastklasse 3 und Breitenklasse W06, bzw. bei großen Elementgewichten Lastklasse 4 und Breitenklasse W09 mit innerem Ausleger) mit geplanten, auf die Elementgrößen abgestimmten Einbringöffnungen sowie Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen werden bauseits gestellt. Sie stehen für die gesamte Bauzeit kostenfrei zur Verfügung. Hinsichtlich der Höhe der Arbeitslagen und des Abstandes zwischen Gerüst und Baukörper ist mit der Bauleitung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Erforderliche Umbauarbeiten werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen und - soweit erforderlich auch die Bestimmungen der Bauaufsicht. Für den Fall, dass der AN ein Gerüst oder Hilfsmittel für Transport und Einbau, insb. Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen zu stellen hat, enthält die Leistungsbeschreibung eine entsprechende Leistungsposition. 1.4 Entsorgung / Verwertung Fenster und sonstige Bauteile, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung ausgebaut werden müssen, sowie alle anderen Abfälle sind nach den Vorgaben des Umweltschutzes, z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Altholzverordnung, Gewerbeabfallverordnung, TA Siedlungsabfall zu entsorgen. Folgende lokale Sondervorschriften sind dabei zu beachten: Hier nicht erforderlich. Werden bei den zu entsorgenden Teilen Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren. Das Entsorgen von Abfall und Verunreinigung aus dem Bereich des ANs und von nicht schadstoffbehaftetem Abfall bis 1 m³ aus dem Bereich des AGs ist Nebenleistung. Das Entsorgen von schadstoffbelastetem Abfall und von Mengen über 1 m³ von nicht schadstoffbelastetem Abfall und Verunreinigung aus dem Bereich des AGs ist Besondere Leistung. Dazu enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Leistungspositionen über die Gesamtmengen und der zu entsorgenden Schadstoffe auf Grundlage der erfolgten Schadstoffanalyse des AGs. Die Art der Verwertung oder die Entsorgungsanlage wird gemäß Abschnitt 0.2.14 DIN 18299 (VOB/C) vorgegeben. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass vom AN Nachweise für eine ordnungsgemäße Entsorgung verlangt werden. 1.5 Schutz der Leistung und Ordnung auf der Baustelle Nach § 4, Nr. 1 VOB/B hat der AG für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Mitwirkungspflicht des AGs. Als verkehrsüblich und der baugewerblichen Verkehrssitte entsprechend ist dies so auszulegen, dass der AG oder der von ihm beauftragte Bauleiter oder Architekt die Verpflichtung hat, dem AN die ungestörte und fristgerechte Ausführung der geschuldeten Bauleistung zu ermöglichen und den AN vor Schaden zu bewahren. Wirken Nachleistende auf eine Baumaßnahme ein, haben diese Nachleistenden die Vorleistung zu schützen. Dies trifft sie als Nebenverpflichtung entsprechend der gültigen ATV ihres Gewerkes. Insbesondere die Durchsetzung dieser Nebenverpflichtungen gehört zu den in § 4 VOB/B Nr. 1 beschriebenen Verpflichtungen des AGs. Während der Bauphase wirken vielfältige mechanische, klimatische und chemische Belastungen auf Fenster ein. Durch den in der Regel stark verkürzten Bauablauf, die rasche Aufeinanderfolge der verschiedenen Gewerke nach dem Einbau der Fenster können intensive Belastungen auf die Fensterkonstruktionen einwirken, wie hohe Baufeuchte bei Putz- und Estricharbeiten, die zu Korrosion von Beschlagteilen, Aufquellen von Holzteilen führen können. Je höher die planerisch zu erwartenden Belastungen auf die Fensterkonstruktionen sind, umso höher sollte auch das Schutzbedürfnis des Bauherrn sein. In diesem Fall enthält die Leistungsbeschreibung eigene Leistungspositionen zum Schutz der Fensterkonstruktionen, die über den § 4, Nr. 5 hinausgehen. Herstellung, Vorhalten und Rückbau der besonderen Schutzleistungen sind ebenfalls durch Leistungspositionen beschrieben und einem Gewerk zugewiesen. Wird eine zweistufige Einbaumethode mit Vorab-Montagezargen vorgegeben, verändert sich der Bauablauf dahingehend, dass zuerst die Montagezarge in der "nassen" Bauphase mit hoher Schmutz- und Feuchtebelastung montiert wird und die Fenster in der Bauphase nach Abschluss aller schmutz- und feuchteproduzierenden Arbeiten in die Zargen eingebaut werden. Somit ist ein geringerer Schutz während der "nassen" Bauphase möglich, es werden jedoch bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung eigene Leistungspositionen zur Vorab-Montagezarge und temporäre Füllungen zum Witterungsschutz aufgenommen. 1.6 Dokumentation Für die Dokumentation enthält die Leistungsbeschreibung eine gesonderte Leistungsposition. 2 Anforderungen an die Konstruktion Zu Anforderungen und Nachweisen der erforderlichen und nachfolgend vollständig aufgelisteten Leistungseigenschaften. 2.1 Statische Anforderungen (Grundanforderung) Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Die Beanspruchungen sind wie folgt anzunehmen: für Windlasten gem. EN 1991-1-4 (Eurocode 1) und DIN EN 1991-1-4/NA qP = 0,80 kN/m² für etwaige zusätzliche Belastungen z.B. gem. örtlich geltender Vorschriften je Wirkrichtung: we,A,1 = -1,15; we,B,1 = -0.90; we,C,1 = -0.40; we,D,1 = +0,80; we,1,E = -0,40 (alle [kN/m²]) Ergeben sich je Position abweichende Lasten, sind diese in der Leistungsbeschreibung angegeben. Die Verglasung ist nach DIN 18008-1 und DIN 18008-2 oder nach allgemeiner Bauartgenehmigung Z - 70.3-267 zu bemessen. Falls zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Hinweise. Für Fenster, die gegen Absturz sichern gilt DIN 18008-4. Es ist anzunehmen: Absturzsicherung nicht erforderlich Bei geklebten Glaskonstruktionen, bei denen das Glas primär durch eine umlaufende Klebung und möglicherweise zusätzliche mechanische Sicherungen gehalten wird, oder bei Abweichungen von DIN 18008 ist ein bauaufsichtlich anerkannter Nachweis vor der Ausführung vorzulegen. Ebenso ist eine Fertigungsüberwachung des angebotenen Systems vor Ausführung nachzuweisen. Für geklebte Verglasungen, bei denen die mit einem Flügelrahmen verklebte Verglasung bei geschlossenem Flügel mindestens zweiseitig linienförmig gelagert ist, ist ein Eignungsnachweis einer geeigneten Prüfstelle auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung vorzulegen. Frei tragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und Blendrahmen, beispielsweise im Bereich von Rollladenkästen, müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser Teile unter vorgegebener Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder anderen Einschränkungen der Gebrauchstaug- lichkeit führt.      Hier nicht erforderlich. 2.2 Anforderungen an die Windwiderstandsfähigkeit Die Windwiderstandsfähigkeit wird nach EN 12210 klassifiziert. Klassifizierung der Rahmendurchbiegung nach EN 12210 = Klasse B (1/200) Klassifizierung des erforderlichen Prüfdrucks nach EN 12210 = 2 2.3 Anforderungen an die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit (Grundanforderung) Die Schlagregendichtheit muss nach EN 12208 klassifiziert sein. Die Fugendurchlässigkeit muss nach EN 12207 klassifiziert sein. Gefordert werden folgende Klassifizierungen: Schlagregendichtheit nach EN 12208 = 4A Luftdurchlässigkeit nach EN 12207 = Klasse 2 2.4 Anforderungen an den Wärmeschutz (Grundanforderung) Für die Anforderungen an den Wärmeschutz beheizter oder gekühlter Räume gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das allgemein keinen größenabhängigen Einzelnachweis fordert. Sollten diese gefordert werden, so bedarf es für den größenabhängigen Nachweis einer eigenen Leistungsposition. Für den größenunabhängigen Nachweis ist der U w - Wert bezogen auf das Standardprüfmaß eines Fensters (1,23m x 1,48m) oder wahlweise für Fenster-/Fenstertürkonstruktionen > 2,3 m² das Standardprüfmaß 1,48 m x 2,18 m anzusetzen. Der U W -Wert einer Fensterkonstruktion setzt sich zusammen aus dem U f -Wert des Rahmens, dem U g -Wert des Glases, dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ø und der Ausbildung m öglicherweise vorhandener Sprossen. Fenstertüren mit Klapp-, Falt, Schiebe- oder Hebemechanismen werden wie Fenster behandelt. (Die Anforderungen an den U W-Wert sind vom Ausschreibenden anzugeben.) Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ergeben sich bei der Berechnung des Fensters bessere U W -Werte und verminderter Feuchteanfall am Glasrand. Wärmetechnisch verbesserter Randverbund zwingend gefordert: Thermisch verbesserter Randverbund ("Warme Kante") in Schwarz, Bemusterung und schriftliche Freigabe AG/Architekt Für die Fenster werden folgende energetische Kennwerte gefordert: Wärmedurchgangs koeffizient U W = 1,8 W/(m ²K) für Türen, U W = 1,0 W/(m²K) für Oberlichter und Seitenteile Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ist wie folgt auszuführen: Süd-Südost- und West-Südwestfassaden (Außen- und Innenhoffassaden) mit 3-fach-Sonnenschutz-Isolierverglasungen mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) ≤ 0,35, kein Sonnenschutz Nord-Nordwest- und Ost-Nordostfassaden (Außen- und Innenhoffassaden) mit 3-fach-Wärmeschutz-Isolierverglasungen mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) ≤ 0,52, kein Sonnenschutz Alle o.g. Angaben siehe auch Fensterliste. Die Verglasungen sind im nachfolgenden Titel "Technische Vorgaben" typisiert. Sowie allgemein verbindliche Vorgaben für alle Verglasungen: Lichttransmissionsgrad ( ô-Wert) des Glases: Es bestehen keine dezidierten Anforderungen seitens des W ärmeschutzes. Der Lichtransmissionsgrad (tL %) soll bei Sonnenschutzverglasungen jedoch ≥ 60% und bei Wärmeschutzverglasungen ≥ 70% betragen, um eine gute Tageslichtversorgung sicherzustellen. Die Messung des tL-Werts erfolgt gemäß DIN 5034-5 "Tageslicht in Innenräumen" - Teil 5: Messung. Die Außenreflexion (RLe%) des Glases wird auf ≤ 15% begrenzt (Vogelschutzvorgabe). Der Wert zur Farbwiedergabe Transmission (Ra) muss ≥ 90 sein. 2.5 Anforderungen an nichttransparente Ausfachungen (z.B. Brüstungsfüllungen) Es werden folgende energetische Kennwerte gefordert: Für opake Ausfachungsflächen in teiltransparenten Bauteilen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche gilt gemäß DIN 4108-2: R å 1,2 (m²K)/W (entspricht U ñ ä 0,73 W/(m²K)): gefordert wird ein Up-Wert von ≤ 0,73 W/(m²K) Die Decklagen sind wie folgt auszuführen: Innen: Blech 3 mm Außen: Blech 3 mm Der Randverbund ist wie folgt auszuführen: Mit Klemm- oder Dichtbändern sowie thermisch getrennte Profilelementen 2.6 Anforderungen an Rollladenkästen Nicht gegenständlich. 2.7 Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Es wird ausdrücklich erwähnt, dass der Temperaturfaktor f RSi,min ≥ 0,70 entsprechend DIN 4108-2 betragen muss. Dies ist planerisch sicherzustellen und muss spätestens vor Ausführung nachgewiesen werden. In der Bilanzierung wurde von der Bauphysik ein Wärmebrückenzuschlag von U WB = 0,10 W/(m²K) berücksichtigt. Damit sind Baukörperanschlüsse gem. DIN 4108 Bbl. 2 - Kategorien A und B ausgeschlossen. Die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlüsse der Fenster durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors f RSi nachgewiesen werden. Nachweis des Temperaturfaktors f RSi erforderlich Dieser Nachweis ist spätestens nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung für alle relevanten Baukörperanschlussvarianten zu führen. In der Leistungsbeschreibung ist hierfür vorzugeben, für welche Positionen/Anzahl der Berechnungen diese Einzelnachweise geführt werden müssen. Hierzu ist in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Leistungsposition vorzusehen. 2.8 Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Sonnenschutz) Für die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g tot -Wert und dem Fensterflächenanteil A w bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs AG in m². Der g tot -Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Gläser und dem Abminderungsfaktor F c von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird - soweit erforderlich - der geforderte g tot -Wert in der Leistungsbeschreibung angegeben. zusätzlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz planerisch nicht erforderlich 2.9 Anforderungen an den Schallschutz (Grundanforderung) Für die Fenster wird ein bewertetes Schalldämm-Maß gem. DIN 4109 gefordert von: R w variieren, siehe Fensterliste und Technische Vorgaben bzw. gem. Grafik im Gutachten Bauakustik, S. 35 bis 37 Die Baukörperanschlüsse müssen entsprechend den Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster ausgebildet werden. Für die umlaufenden Anschlussfugen sind eine vollständige Verfüllung aller Hohlräume und eine umlaufend luftundurchlässige innere Anschlussfugenausbildung bindend vorgeschrieben. Angaben zum erforderlichen Fugenschalldämmmaß sind DIN 4109-2: 2018, Abschnitt 4.4.4. zu entnehmen. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). Das Leistungsverzeichnis enthält hierzu entsprechende Leistungspositionen. 2.10 Anforderungen an die mechanische Festigkeit Die Dauerfunktion wird gem. EN 12400 klassifiziert. Die jeweilige Klasse ergibt sich aus der angegebenen Anzahl an Zyklen. Einsatz in stark frequentierten öffentlichen Gebäude (höchste Beanspruchung); sämtliche Türen sind daher in Gebrauchsklasse 8 (höchste Klasse) nach EN 12400 auszuführen. Die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung wird gem. EN 13115 klassifiziert. Die jeweilige Klasse ergibt sich aus der angegebenen Lastkombination aus Vertikallast und Statischer Verwindung. Vertikallasten und statische Verwindung nach EN 13115= Klasse 4 (800N/350N) 2.11 Anforderungen an die Einbruchhemmung Die Anforderungen an die Einbruchhemmung der Fenster und Fenstertüren müssen durch gültige Prüfzeugnisse gemäß EN 1627 nachgewiesen werden. Die Festigkeit des Baukörpers sowie die auszuwählenden geeigneten Befestigungsmittel sind der Montageanleitung des jeweiligen Prüfzeugnisses zu entnehmen. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 nachzuweisen. Der Auswahl der erforderlichen Widerstandsklasse sollte eine objektbezogene Gefährdungsanalyse durchgeführt werden (vgl. DIN 18055:2020-09, Anhang F, Tabelle F.1). Gefordert wird eine Einbruchhemmung für das Bauteil gemäß EN 1627: RC2: Barrierefreie Türkonstruktionen mit Nullschwelle, Notausgangsfunktion sowie Panikschloss werden in "Anlehnung an RC 2" ausgeführt, wobei auf eine untere Anschlagschwelle verzichtet wird. Siehe auch Angaben Fensterliste. 2.12 Anforderungen an elektrische Bauteile und automatisierte Fenster Die Kraftbetätigung eines Fensters muss nach EuroWindoor-Merkblatt KB.01 "Kraftbetätigte Fenster" im Risiko beurteilt und klassifiziert sein. Gefordert werden folgende Klassifizierungen: Schutzklasse nach KB.01 = 3 Schutzmaßnahmen nach EuroWindoor Merkblatt KB.01. Diese umfassen u.a.: a) Optionale Totmannbedienung, b) Langsame Bewegungen mit mechanischer Schließdämpfung sowie zus. Federpaket, c) Berührungslose Schutzvorrichtung (Lichtschranke- od. gitter), d) Not-Halt-Funktion (unmittelbares Stoppen der Tür bei Gefahr), e) Motorstromüberwachung sowie f) Warnhinweise und Benutzerinformationen. Die erforderlichen Produkte für kraftbetätigte Fenster und weitere elektrische Bauteile sind durch separate Leistungspositionen anzugeben. 2.13 Anforderungen aufgrund besonderer klimatischer Belastung Sollten höhere Anforderungen an das Fenster, dessen Materialien und/oder die Befestigung aufgrund besonderer klimatischer oder chemischer Belastung gestellt werden, werden diese in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 2.14 Anforderungen an Barrierefreies Bauen Sollten Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fenstern gestellt werden, werden diese auf Grundlage der DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 3 Werkstoffe 3.1 Stahl Stahlprofile müssen aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 (alte Bezeichnung St 37) oder S355 nach EN 10027-1 bestehen. Nichtrostender Stahlprofile (Edelstahlprofile) müssen mindestens den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4301 (X5CrNi 18-10) entsprechen. Die Profile und deren Verschweißung müssen gegenüber den auftre- tenden Einwirkungen ausreichend stabil sein. Werkstoffauswahl und Verarbeitung sind unter Beachtung der Einwirkungen, der geforderten Lebensdauer und der Einbausituation gemäß Allgemeiner bauaufsicht- licher Zulassung Z-30.3-6 vorzunehmen. Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgebenden Konstruktion sind auszuschließen. Darüber hinaus gelten die Angaben des Systemhauses. Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen entsprechend den Umgebungs- bedingungen vorher mit einem der geplanten Nutzungsdauer entsprechenden Korrosionsschutz versehen werden. 3.2 Verbindungselemente Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Laschen, Flansche o.ä. müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. In Feuchträumen und im Außenbereich sind geeignete Werkstoffe (feuerverzinkte Verbindungsmittel nach DIN EN ISO 10684 "Verbindungselemente mdash; Feuerverzinkung" oder aus nichtrostenden Stählen nach bauaufsichtlicher Zulassung) für die Befestigungs- und Verbindungsmittel zu verwenden. Verankerungen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, sind gemäß ihrer Zulassung in der Korrosionswiderstandsklasse III oder IV auszuführen. 3.3 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. Bei einer Laserschweißung der Materialpaarung Baustahl (1.0332 oder 1.0025 (s. 3.3)) mit nichtrostendem Stahl (1.4301) ist das Bi-Metall-Element gemäß Korrosivitätskategorie und Schutzdauer für den geforderten Korrosionsschutz zu beschichten. 3.4 Dichtstoffe für die Verglasung Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 3.6 Dichtprofile Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 bzw. der EN 12365 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, sie müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 4 Ausführung 4.1 Profilausbildung Metall Das Türsystem muss eine weiträumige Trennung zwischen der Wind- und der Regensperre aufweisen. Die Profilausbildung muss der freigegebenen Systembeschreibung entsprechen und für den Verwendungszweck geeignet sein. Es sind die Verarbeitungshinweise des Systemhauses zu beachten. Die Verbundfestigkeit thermisch getrennter Metallprofile ist nach EN 14024, Verfahren 1, Temperaturkategorie TC 2, Alterung Kategorie W auf gesondertes Anfordern des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung nachzuweise n, sofern die Profilausbildung dem Anwendungsbereich der EN 14024 zuzuordnen ist. Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden. Entsprechend der Systembeschreibung sind im Blendrahmen Ablauföffnungen nach außen anzubringen und wenn in der Systembeschreibung verlangt, gegen Windanfall zu schützen. Bei farbigen Metallprofilen sind die Profilkopplungen grundsätzlich als Dehnungskopplungen auszuführen. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Anforderungen an Ansichtsbreiten der Profile, Design-Varianten, Anzahl der Dichtungen, etc. des Fensters sind in der Leistungsbeschreibung und/oder den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 4.2 Rahmenverbindung 4.3.1 Metallprofile - Eck-, Kreuz- und T-Verbindungen Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 (VOB/C) auszuführen. 4.3 Falzausbildung - Falzdichtungen Die Anordnung und Ausführung muss der Systembeschreibung entsprechen. Die Hauptdichtungsebene ist die Windsperre. Sie muss mit einem einheitlichen, auswechselbaren, umlaufenden Dichtungsprofil ausge- rüstet sein, welches gegen Verschieben zu sichern ist. Die Ecken sind gegen Wind und Wasser dauerhaft dicht zu verbinden. Um die Gefahr des Tauwasserausfalls und der Schimmelpilzbildung im inneren Beschlagaufnahmefalz weitgehend einzuschränken, ist gegen den Feuchteeinfluss der Raumluft vor dem Verlauf der 13°-Isotherme eine Dichtebene gegen Feuchte von innen vorzusehen. Sie kann als Falzüberschlagsdichtung ausgebildet werden. Mit Überschlagsdichtung im Flügel 4.6 Oberfläche Stahl Der Korrosionsschutz und die Beschichtung von Stahl muss für Dicken s d3 mm gem. DIN 55634-1 und s > 3 mm gem. EN ISO 12944-5 ausgeführt werden. Es ist das Merkblatt ST.01 "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau" zu berücksichtigen. Das Beschichtungssystem muss folgender Klassifizierung entsprechen: Korrosivitätskategorie: C3 Schutzdauer: hoch (über 15 Jahre) Die Applikation der Beschichtung: Pulverbeschichtung: RAL- oder NCS-Farbton nach Vorgabe / Wahl Architekt Auftretende Spalten innerhalb der Konstruktion können zu erhöhter Korrosion (Hinterrostung, Spaltkorrosion) führen und müssen vermeiden werden. Sind Spaltbereiche unvermeidbar, müssen diese mit einem geeigneten Dichtungsband oder einer geeigneten, quellfesten und verseifungsbeständigen Beschichtung geschützt werden. Die visuelle Beurteilung der organisch beschichteten Oberfläche auf Stahl erfolgt im einbaufertigen oder eingebauten Zustand nach dem Merkblatt ST.02 "Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl". 4.7 Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge. Das Ecklager von Dreh-/Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Eine fixierte Offenstellung von Fenster- und Fenstertürflügeln ist nur mit feststellenden Zusatzbeschlägen zu erreichen. Bei Drehkippbeschlägen muss die Ausstellschere sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Andernfalls sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von Fehlbedienungsvorrichtungen oder Vorrichtungen für eine besondere Öffnungsfolge zu treffen. Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Die Richtlinie TBDK "Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. Der Türflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das zulassen. Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Bedienkräfte nach EN 13115 = Klasse 2 (5Nm) Die Bedienungshöhe der Griffe ist in Absprache mit dem AG festzulegen. Sie ist - soweit möglich - innerhalb eines Raums einheitlich festzulegen. Die Türgriffe sind wie folgt auszuführen: Leitfabrikat: FSB 06 1268, verkröpfte Ausführung mit Rundrosette Edelstahl, naturfarbig, fein gebürstet matt Stangengriff Aussenseite: FSB 66 6507 in Edelstahl Bei abweichenden Ausführungen sind die Merkmale in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. Bei Stulptüren (zweiflügelige Türen ohne festes Mittelstück) muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge befestigt werden. Bei Kippflügeln und öffenbaren Oberlichtern müssen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die für Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren vorgesehen werden (s. Richtlinie VHBH). Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion der Flügel auf Dauer sicherstellen. Außerdem müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienungen aufweisen. Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung sind entsprechend den Forderungen der Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem AG spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu übergeben. Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. 5 Glas 5.1 Glasdicken, Glasarten und Sondergläser Die Glasdicke und -art sind unter Berücksichtigung der in Abschnitt 2.1 dieser ZTV angegebenen Belastungen zu ermitteln. Falls in diesem Zusammenhang zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, ist das den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Sollten besondere Anforderungen an den optischen Eindruck, wie z.B. Farbe, Glanzgrad oder Reflektion sowie Ausführung in eisenoxidarmes Glas je nach Scheibenposition gestellt werd en, sind diese in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. 5.2 Glaseinbau Der Glaseinbau ist nach der freigegebenen Systembeschreibung auszuführen. Festverglasungen sind so einzubauen wie Flügelverglasungen, dazu gehören auch die Druckausgleichsöffnungen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas. Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks in Hadamar müssen beachtet werden. Bei einer Glasabdichtung mit Dichtstoffen gelten das IVD-Merkblatt Nr. 10 und die ift-Richtlinie VE-06/1 "Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern". Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachungen hat grundsätzlich nach dem gleichen System zu erfolgen. Für Verglasungen mit vorgefertigten Profilen ist aufgrund fehlender Normung auf gesondertes Verlangen des AGs, spätestens jedoch unaufgefordert vor Ausführung ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen. 5.3 Glashalteleisten Über die Befestigung der Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind je nach Querschnitt in den Ecken stumpf zu stoßen oder auf Gehrung zu schneiden und müssen austauschbar sein. Die Vorgaben des Systemgebers müssen eingehalten werden. Werden Glashalteleisten auf der Außenseite angebracht, müssen die sich ergebenden Fugen gegen eindringende Feuchtigkeit abgedichtet werden. 5.4 Visuelle Qualität von Glas Für die visuelle Qualität von Glas ist wie folgt zu liefern: nach Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen (VFF-Merkblatt V.06-1) Werden für bestimmte Gläser darüber hinaus gehende, ergänzende Anforderungen gestellt, enthält die Leistungsbeschreibung Angaben in der entsprechenden Leistungsposition. 6 Verarbeitung Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente setzen eine dokumentierte werkseigene Produktionskontrolle bis zum Endprodukt voraus. Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695 "Fenster, Fassaden und Haustüren". Die Vorlage des RAL-Gütezeichens Holz-Metallfenster ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnungen nachzuweisen. Dieser Nachweis (Vorlage des RAL-Gütezeichens) und Nachweise über andere Formen der Gütesicherung sind auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. 7 Einbau Die Details für den Einbau, der Einbauebene, der Befestigung und Abdichtung des Fensters sind den Unterlagen der Ausführungspla nung und den Technischen Vorgaben zu entnehmen. Diese berücksichtigen die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper unter Beachtung der bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima. Die Anschlussausbildung wird den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht. Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind sowohl DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7 als auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung", herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren, berücksichtigt. Bei der Planung Anschlussausbildung wurden die in diesen ZTV vorgegebenen Klimadaten beachtet. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente wurde so gewählt, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebene schimmelpilzkritische 13 °C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchten, bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Hinweis e dazu gibt der Leitfaden zur Montage. Anforderungen an absturzsichernde Bauteile und deren Befestigung zum Baukörper gelten für alle unter Abschnitt 2.1 aufgeführten Positionen ("Fenster, die gegen Absturz sichern"). Beim Einbau sind die Hinweise in Kapitel 5.3.2 des Leitfaden zur Montage zu beachten, u.a. sind ausschließlich geregelte (mit CE- Kennzeichnung auf Basis einer harmonisierten Produktnorm oder einer europäisch technischen Bewertung (ETA)) Befestigungssysteme/-mittel oder nicht geregelte Befestigungssysteme/-mittel mit Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis zu verwenden, welche die tatsächliche Einbausituation und den Anwendungsfall abdecken. Der Einbau dieser Elemente muss von fachkundigem und geschultem Personal unter Anwesenheit eines fachkundigen Bauleiters ausgeführt werden. 7.1 Lastabtragung in Fensterebene Die Kräfte in Fensterebene (z.B. Eigenlast) müssen im Regelfall über druckfeste Unterkonstruktionen, wie z.B. Tragklötze in das Bauwerk eingeleitet werden. Die Tragklötze sind in Richtung der Fensterebene so anzuordnen, dass sowohl die äußere als auch die innere Abdichtung ohne jede Unterbrechung vorgenommen werden können. Bei mehrschaligen Wandsystemen, bei denen die Tür in der Ebene der Wärmedämmung eingebaut wird, müssen diese Kräfte z. B. über Metallwinkel, Zargen oder Konsolen in den tragenden Teil der Außenwand eingeleitet werden. Die Tragklötze müssen folgende Forderungen erfüllen: Sie müssen die anfallenden Lasten übertragen können, sie müssen gegen Verschieben gesichert werden, sie dürfen die Ausführung der Abdichtung nicht behindern, sie müssen aus einem unverrottbaren Material bestehen. Werden Dübel, Laschen, Verschraubungen u.ä. z.B. im Rahmen einer Distanzbefestigung verwendet, dürfen diese zur Abtragung der in Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet werden, wenn das Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Die Eignung ist gemäß ift Richtlinie MO-02/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil  2: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen" nachzuweisen. 7.2 Befestigung Die Befestigung (Verankerung) muss alle planmäßig auf dei Tür einwirkenden Kräfte mit der erforderlichen Sicherheit und unter Berücksichtigung der im Anschlussbereich zu erwartenden Bewegungen einwandfrei auf den Baukörper übertragen, die Bewegungen sowohl aus der thermischen Belastung der Tür und Türelemente als auch aus den zu erwartenden Formveränderungen des Baukörpers aufnehmen. Bei den gegebenen Stützweiten ist mit einer Deckendurchbiegung von max. ca. 10mm zu rechnen. Die angebotene Anschlussausbildung muss diese Bewegungen ausgleichen können. Die Befestigungsstellen müssen auf den Sitz der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung in den Festfeldern abgestimmt werden. Der Regelabstand der Befestigungselemente untereinander sollte 70 bis 80 cm nicht überschreiten. Von Eck- und sonstigen Rahmenverbindungen sollte ein Abstand von 15 cm nicht überschritten werden. Weiterhin sind ggf. die Angaben der Befestigungsmittelhersteller und Systemgeber zu berücksichtigen. Beim Einsatz von Dübeln sind die vorgeschriebenen Bohrabstände einzuhalten. Die Befestigung von Montagezargen hat sinngemäß zu erfolgen. Wird bei Fensterelementen ein prüffähiger statischer Nachweis für Konstruktion und Befestigung verlangt (z.B. Bauteile mit absturzsichernden Eigenschaften), gelten die Technischen Baubestimmungen. In der Leistungsbeschreibung ist angegeben, für welche Positionen dieser Nachweis verlangt wird und sie enthält entsprechende Leistungspositionen. Dieser Nachweis ist nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung unaufgefordert vorzulegen. Prüffähige statische Berechnung erforderlich 7.3 Abdichtung zum Baukörper Die Anschlussfugen müssen raumseitig ausreichend luftdicht sein, im Zwischenraum vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt sein, außenseitig das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen verhindern. Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach außen möglich ist. Dieser Ausgleich wird sichergestellt, wenn die raumseitigen Dichtmaterialien einen höheren Diffusionswiderstand aufweisen, als die auf der Außenseite, oder wenn außenseitig witterungsgeschützt angeordnete Druckausgleichsöffnungen vorgesehen werden. Geforderter Dämmstoff: Multifunktionsfugendichtungsband Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Das gilt für die konstruktive Fugenausbildung ebenso wie für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs. Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Herstellerangeben zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG 1) einzusetzen. Dichtbänder der BG 2 dürfen nur geschützt vor direkter Bewitterung eingesetzt werden. Auf der Raumseite sind Dichtbänder der BG R einzusetzen. Für beide Abdichtungsmöglichkeiten müssen die Fugenflanken ausreichend parallel und eben sein. Ist das nicht der Fall, muss die Rohbau-Fugenflanke nach den Vorgaben der DIN 4108-7 bauseits nachgearbeitet werden. Wird eine Nacharbeit erforderlich, hat der AN Bedenken geltend zu machen und der AG ist unverzüglich schriftlich zu informieren. Die luftundurchlässige raumseitige Abdichtung und die Windsperre können eine Ebene bilden. Die Gesamtkonstruktion und die erforderliche Fugenbreite ergeben sich aus dem vom Bieter gewählten Anschluss- und Dichtsystem. 7.3.1 Dichtsystem Gehört zum gewählten Dichtsystem eine Abdichtung mit spritzbarem Dichtstoff, gilt weiter DIN 18540. Eine Zweiflankenhaftung ist durch den Einsatz von geschlossenzelligem, nicht wassersaugendem Hinterfüllmaterial sicherzustellen. Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind enthalten im IVD-Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" und in der Infoschrift vom Verband deutsche Bauchemie "Spritzbare Dichtstoffe - Anwendung in der Fenster- und Türenmontage im Neubau und bei der Sanierung". Beim Einsatz von imprägnierten Fugendichtbändern aus Polyurethan-Weichschaumstoff sind in jedem Fall die Herstellerangaben, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad zu beachten. Die Schlagregendichtigkeit der Fugendichtbänder ist auf Verlangen durch Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen. Fugendichtungsfolien und Dichtfolien müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktion sind Dichtfolien in beiden Anschlussbereichen zusätzlich mechanisch zu sichern, sofern sie nicht aus bauphysikalischen Gründen freihängend angebracht werden müssen. Für alle Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen" nachgewiesen werden. 7.3.2 Bodenanschluss bei bodentiefen Elementen Die Ausführung der Bauwerksabdichtung im Bodenanschlussbereich nach DIN 18531 (z.B. mit Bauabdichtungsbahnen) erfolgt durch das Abdichtungsgewerk. Um dem Abdichtungsgewerk einen fachgerechten Abdichtungsanschluss zu ermöglichen, sind die für den Bodenanschluss wichtigen Anforderungen in der jeweiligen Leistungsposition beschrieben. Eine schlagregendichte Abdichtung im horizontalen Bodenanschlussbereich ist unabhängig von der erforderlichen Bauwerksabdichtung auszuführen (z.B. mittels Schleppfolie) In Verbindung mit seitlichen Führungsschienen ist zu beachten, dass die Bauwerksabdichtung diese hinterfahren muss. Um dies zu gewährleisten, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Montage der Führungsschienen erfolgt in einem Zuge nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten. Weiterhin ist ein ausreichender Feuchte- und Wärmeschutz zu beachten. Entsprechend DIN 4108, Beiblatt 2, Abschnitt 5.3 ist der Schwellenaufbau selbst ausreichend wärmegedämmt mit einen Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 0,75 (m² K)/W auszuführen. 7.4 Schwellenausbildung Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Niederschlagswasser und aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet wird. Schwellen sind in jeden Fall trittfest zu unterbauen und zu befestigen. Die in dieser Ausschreibung geforderten Schwellenhöhen und Art der Ausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sind aufgrund der Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der AN gegenüber dem AG schriftlich Bedenken geltend zu machen. Die Ausführung der Bauwerksabdichtung im Bodenanschlussbereich zur Einhaltung der Anforderungen an eine Stauwasserdichtheit erfolgt durch das Abdichtungsgewerk. Bei niveaugleichen Schwellen werden bauliche Kompensationsmaßnahmen (z.B. Vordächer, Fassadenrücksprünge und/oder unmittelbar entwässernde Rinnen mit Gitterrost) bauseits ausgeführt. Die angrenzenden Bodenbeläge sind feuchteunempfindlich gestaltet. Sollten Anforderungen an die Barrierefreiheit der Schwellenausbildung gestellt werden, werden diese in den entsprechenden Leistungspositionen angegeben. Alle Türen sind mit barrierefreie Nullschwellen nach DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" auszuführen. 7.5 Zargen Sind im Übergangsbereich vom Fenster zum Baukörper Zargen vorgesehen, sind grundsätzlich wärmegedämmte Zargen anzubieten. Das untere, quer durchlaufende Zargenprofil ist so auszubilden, dass es die Basiskonstruktion bildet und zur Gewichtsaufnahme der Fenster herangezogen werden kann. Die dieser Ausschreibung beigefügten Zeichnungen zeigen die Rohbauausbildung und die geplante Einbauebene der Türen. Folgendes Zargenprinzip ist auszuführen: Vorab-Montagezargen (zum nachträglichen Einbau der Türen in der trockenen Bauphase) Für das geforderte Zargenprinzip ist folgende Bauweise gefordert: Vorwandmontagezargen Die Zargenkonstruktion hat unabhängig vom Konstruktionsprinzip des Bieters folgende Forderungen zu erfüllen. Bei mehrschichtigen Außenwänden muss die Zarge in allen Anschlussbereichen die anzubringende äußere Wärmedämmung in ihrer vollen Dicke aufnehmen können, so dass deren Anbringung im direkten Anschluss an die Zargen und nach deren Einbau erfolgen kann. Die Zargen sind so auszubilden, dass die luftdichte Abdichtung in der bauphysikalisch richtigen Ebene angeordnet werden kann. Sie ist so auszubilden, dass die Fenster unsichtbar mit den Zargen verbunden werden können. Auch in diesem Fugenbereich ist in der bauphysikalisch richtigen Ebene eine Abdichtung vorzusehen. 7.9 Einbau einbruchhemmender Fenster Der Einbau von geprüften einbruchhemmenden Türen hat nach den Montageanweisungen des Herstellers zu erfolgen. Der vorschriftsmäßige Einbau ist spätestens bei der Abnahme durch eine Montagebescheinigung zu bestätigen.
ZTV Metalltüren
ATV - Fenster und Aussentüren Allgemeine Technische Vorbemerkung - Fenster und Aussentüren 01. Verglasungstypen Allgemeine energetische Kennwerte siehe "ZTV Holz-Alu-Fenster" bzw. "ZTV Metalltüren" unter "2.4 Anforderungen an den Wärmeschutz" Teilweise kommen absturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008-4 zum Einsatz. Aus Gründen der Vereinheitlichung (optisch und konstruktiv) soll auf der Aussenseite daher VSG und auf der Innenseite ESG verbaut werden. Dies gilt für alle Glasaufbauten. Darüberhinaus sind Verglasungen als bruchsichere Verglasungen gem. DIN 58125 sowie DGUV Vorschrift 81 (§7) auszuführen: Alle Verglasungen der Stahltüren sind im Bereich OK FFB bis OK FFB +2,00m mit VSG innen und aussen bruchsicher auszuführen alle Verglasungen der Holz-Alu-Fenster sind raumseitig bruchsicher auszuführen allen bodentiefen, von aussen zugänglichen Fenster und Fenstertüren im EG und in den Innenhöfen sind auch aussenseitig bruchsicher mit VSG auszuführen Überkopfverglasungen sind innenseitig mit ESG auszuführen, dazu zählen alle Oberlicht- oder RA-Kippflügel und Verglasung in den Sheddächern im Bauteil C. Grundtyp V_A1 Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,35 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 33 dB, R¡ w ≥ 31 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_A1_a Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 V_A1_b Absturzsicherheit gem. DIN18008: Kategorie A V_A1_ad Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 Brandschutz gem. DIN 4102-2: F90 Grundtyp V_A2 Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,35 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 35 dB, R¡ w ≥ 33 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_A2_a Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 V_A2_b Absturzsicherheit gem. DIN18008: Kategorie A V_A2_d Brandschutz gem. DIN 4102-2: F90 Grundtyp V_A3 Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,35 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 36 dB, R¡ w ≥ 34 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_A3_a Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 V_A3_b Absturzsicherung gem. DIN18008: Kategorie A Grundtyp V_A4 Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,35 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 38 dB, R¡ w ≥ 36 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_A4_b Absturzsicherung gem. DIN18008-4: Kategorie A Grundtyp V_B1 Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,52 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 33 dB, R¡ w ≥ 31 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_B1_a Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 V_B1_b Absturzsicherung gem. DIN18008: Kategorie A V_B1_d Brandschutz gem. DIN 4102-2: F90 Grundtyp V_B2 Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,52 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 35 dB, R¡ w ≥ 33 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_B2_a Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 V_B2_b Absturzsicherheit gem. n. DIN18008: Kategorie A V_B2_abc Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 Absturzsicherheit gem. n. DIN18008: Kategorie A Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 erforderlich Grundtyp V_B3_a Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,52 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 36 dB, R¡ w ≥ 34 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: RC2 Absturzsicherheit gem. DIN 18008: ohne Anforderung Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Grundtp V_B4: Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) des Glases ≤ 0,52 Schallschutz gem. DIN 4109: R w ≥ 38 dB, R¡ w ≥ 36 dB Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627: ohne Anforderung Absturzsicherheit gem. DIN 18008: Kategorie A Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032 ohne Anforderung Brandschutz gem. DIN 4102-2: ohne Anforderung Varianten (= Grundtyp mit nachstehenden Abweichungen) V_B4_b Absturzsicherung gem. DIN18008-4: Kategorie A 02. Allgemeine Technische Vorbemerkung Holz-Alu Fenster 02.1 Allgemeines / Systemvorgaben Fensterbau System Timm, WA 90 / Stemeseder GS Narrow S300 - flächenversetzte Ausführung mit sichtbarem Flügel o. glw., Bautiefe 90 mm Auszuführen ist ein Holz-Aluminium-Fenstersystem in besonders schlanker, flächenversetzter Optik mit hoher Dauerhaftigkeit, optimierter Entwässerung, konsequenter Systemtreue und nachweislich geprüften Performance-Eigenschaften. Alternative Systeme sind nur zulässig, wenn die nachfolgend aufgeführten konstruktiven, geometrischen, technischen und leistungsbezogenen Anforderungen vollständig und ohne Abweichung erfüllt werden und dies durch geeignete Nachweise belegt wird. Die Konstruktion muss den Angaben der Systembeschreibung des Systemgebers entsprechen. Zusätzlich ist die VFF-Richtlinie HM.01 zu beachten. Konstruktionen gemäß Abschnitt 3.2 dieser Richtlinie sind ausgeschlossen. Grundkonstruktion Blendrahmen und Flügel erhalten aus wärmetechnischen und statischen Gründen eine fertig profilierte Dicke ≥ 90 mm. Es ist eine flächenversetzte Konstruktion vorgesehen. Die Flügelrahmen sind hinter den Blendrahmenprofilen so anzuordnen, dass sie von außen nur 21 mm sichtbar sind. Es sind glasleistenlose Flügelhölzer mit einer Ansichtsbreite < 65 mm einzusetzen. Alle inneren Profilkanten sind mit einem Radius von 1 mm zu runden. Ansichtsbreiten / Rahmenanteile minimieren: Aus wärmetechnischen Gründen ist der Rahmenanteil zu minimieren: Umlaufender Blendrahmen: Ansichtsbreite ≤ 50 mm Stulp: Ansichtsbreite ≤ 66 mm Pfosten und Kämpfer (außen): Ansichtsbreite ≤ 100 mm Kopplungen: Der Rahmenanteil ist ebenfalls zu minimieren. Die äußere Ansichtsbreite der Pfosten darf 50/20/50 mm nicht überschreiten. Es sind ggf. vertikale, nicht sichtbare Elementkopplungen vorgesehen. Zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Holzprofilierung erfolgt die Kopplung jeweils zwischen Elementen mit zu öffnenden Flügeln und Elementen mit glasleistenloser Festverglasung. Die Ansichtsbreiten der Aluminium-Rahmenprofile sind im Flügel- und Festverglasungsbereich identisch auszuführen. Abweichende Rahmenbreiten sind in den Einzelpositionen angegeben. Technische Komponenten für maximale Langlebigkeit: Aluminium-Beschichtung: Ausführung als Hochwetterbeschichtung gemäß gültigen Qualitätsrichtlinien für Aluminium-Bauteile, ausgelegt auf maximale Langlebigkeit. Eckverbindungen Aluminium-Rahmen: geschweißt, ohne sichtbare Fugen für dauerhafte Stabilität, bestmöglichen Witterungsschutz und nahtlose Optik. Die Profile müssen der Systembeschreibung entsprechen und eine für den Verwendungszweck ausreichende Steifigkeit besitzen. Metallprofile mit Bautiefe 19 mm sind so auszubilden und zu befestigen, dass unzulässige Verformungen aus Windlasten (Druck/Sog) sowie aus Druck der Verglasung/Füllungen ausgeschlossen sind. Die Befestigung des Aluminiumrahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über demontierbare Dreh- und Drehclipshalter aus hochwertigen, temperaturbeständigen Kunststoffen. Eine spannungsfreie Dehnung der Aluminiumprofile ist sicherzustellen. Die inneren Holzrahmen und äußeren Metallschalen/Metallprofile sind so miteinander zu verbinden, dass durch thermisch bedingte, materialspezifisch unterschiedliche Längenänderungen keine unzulässigen Verspannungen und/oder Verformungen entstehen.Windlasten, Temperaturbeanspruchungen, Bewegungen aus Verglasung/Füllungen sowie sonstige Belastungen sind über die Verbinder zwängungsfrei abzutragen. (Hinweise hierzu siehe VFF HM.01.) Zur bestmöglichen Statik ist die Verglasung mittels Klebeband mit dem Flügel vollumfänglich zu verkleben. Entwässerung / Schlagregensicherheit: Anfallendes Wasser ist unmittelbar und kontrolliert abzuführen. Im Blendrahmen sind gemäß Systembeschreibung Ablauföffnungen zur Witterungsseite anzubringen. Wind- und Regensperren müssen mindestens 45 mm räumlich voneinander getrennt sein, sodass eine maximale Schlagregensicherheit gewährleistet wird. Dichtungssystem / Leistungsanforderung: Für bestmögliche Schlagregensicherheit ist die Mitteldichtung aus einem hochwertigen, witterungsbeständigen Elastomer mit optimiertem Rückstellverhalten auszuführen. Mindestanforderungen an die erreichten Klassen: 1-flg. Elemente: Klasse E1050 2-flg. Elemente mit Stulp: Klasse 9A Die Dichtung ist als 2-Komponenten-System auszuführen: Weiche Funktionslippe für zuverlässige Abdichtung und hohen Anpresskomfort. Steife Flanke im Bereich des Dichtkopfes zur präzisen Positionierung und formstabilen Führung in der Dichtungsnut. Die steife Flanke bleibt beim Verlegen über Ecken ununterbrochen, wodurch eine gleichbleibende Stabilität und Dichtwirkung über den gesamten Umfang gewährleistet wird. Nachweise / Gleichwertigkeit: Alternative Systeme gelten nur dann als gleichwertig, wenn sämtliche nachfolgenden Punkte mit Angebotsabgabe schriftlich belegt werden: a) Systemgeber-Nachweis: Vorlage der aktuellen Systembeschreibung des Systemgebers sowie einer Systemfreigabe für die angebotene Ausführung. b) Geometrie-Nachweis: Darstellung und Bestätigung der geforderten Ansichtsbreiten Entwässerung Den Fenster sind Faserbeton Fernsterumrandungen vorgesetzt, siehe Titel 08 "Fassade (VHF) - Allgemeine Technische Vorbemerkung - Fensterumrandungen". Die GFB-Fensterumrandung ist schlagregensicher auszuführen, zusätzlich wird zur Erhöhung der Sicherheit eine zweite wasserführende Ebene unterhalb der Fensterbank vorgesehen; mittels einer selbstklebenden Dichtfolie, mit seitlich hochgeführter, wannenförmiger Ausbildung, werkseitig aufgebracht. Die Dichtfolie wird ab Unterschnitt des unteren Blendrahmenprofils, unterhalb der Fensterbank und hinter der Winkelkonsole des Faserbetonelements bis in den Hinterlüftungsspalt eingeführt und wird dort mit der Windsperrfolie des Holz-Rahmen-Elements überlappend verklebt; erforderliche Bahnenbreite ca. 300 mm; Feuchtetransport erfolgt bis zum Hinterlüftungsspalt (Holzschutz). Über der rückwärtigen Aufkantung der GFB-Fensterumrandung wird ein übergreifendes Z-Profil aus Blech , pulverbeschichtet mit Spezial-Effektlack nach Wahl AG, am Unterschnitt des Blendrahmens befestigt. Dichtfolie Dehnbare PE-Trägerfolie (Butylkautschuk mit Acrylat) modifiziert, ProClima Extoseal Encors o. glw. Zur Abdeckung der Dichtfolie ist ein Alu-Flachprofil umlaufend am Blendrahmen angebracht, Breite entsprechend Einbausituation. Farbwahl Aluminium Profile : sämtliche Alu-Profile pulverbeschichtet mit Spezial-Effektlack nach Wahl AG Anschlagdichtung: Farbe schwarz Dichtprofile Farbe: schwarz Holzlasur Holzlasur für Holz-Alu Fenster einschl. Rahmenverbreiterungen sowie Innenzargen und Zierprofile auf Grundlage eines wasserverdünnbaren, naturmatten Beschichtungssystems mit Ligninstabilisator im Dreischichtaufbau, Dickschichtsystem, minimal weiß lasierend; wie unbehandelt aussehende, stumpfmatte Oberfläche, Fa. Adler, Typ Aquawood Nativa -Farbton Tanne - Nr. 5314053960 o. glw., nach Bemusterung und Freigabe durch AG/ Architekt, Lasuraufbau Nr.8 nach Vorgabe Hersteller. Das Beschichtungssystem, bestehend aus Imprägnierung, Zwischen- und Schlussbeschichtung, erfüllt folgende Bedingungen: Imprägnierung mit Ligninstabilisator und UV Absorbern ausgerüstet Imprägnierung mit einem zugelassenes Holzschutzmittel PT8 gemäß Biozidprodukteverordnung der EU. Die verwendeten Wirkstoffe bieten den lt. ÖNORM B 3803 bzw. DIN 68800-3 geforderten Schutz vor Bläue (Prüfung nach DIN EN 152) und holzzerstörenden Pilzen (Prüfung nach EN 113). Auftragsmenge bei Normprüfung ca. 120 - 200 g/m² Anerkennungszertifikat (05/93) ARGE Holzschutzmittel, Fachverband der chem. Industrie Österreich. Französische Verordnung DEVL1104875A über die Kennzeichnung von Baubeschichtungsprodukten auf ihre Emissionen von flüchtigen Schadstoffen: A+ Nullschwelle Systemkomponente Türsystem, Schwellenprofil und Abdeckrost aus Edelstahl, nach aussen entwässernd, Gesamthöhe ca. 20 mm, inklusive aller erforderlichen Befestigungs-, Dicht- und Anschlussmaterialien, Oberfläche und Farbe n. Wahl Architekt, Türflügel mit integrierter Türabsenkdichtung Absturzsichernder Holm Systemkomponente Türhersteller, in Abdeckschale des Blendrahmen integriert, zwei Alu-Hohlprofile 39 x 23 mm, 50 mm lichter Abstand, OK Holm ≥ 1.100 mm über OK FFB, beidseitig an L-Winkeln in äussere Abdeckschale eingebunden und an Blendrahmen verdeckt befestigt, bauaufsichtlich nachweisbar, vollständig montiert einschließlich aller Befestigungs-und Anschlussarbeiten, Ausführung nach DIN 18065, Oberfläche und Farbe wie Alu-Abdeckschalen Seitliche Rahmenverbreiterung Gedämmtes Anbauelement für Fensterbau, mit schraubbaren PET-Kern und flächiger OSB-/ Holzwerkstoffeinlage, Wahl und Dimensionierung der Rahmenverbreiterung nach Fenserstatik AN, Decklage aussen n. Anforderung, Decklage innen 9 mm Massivholz Fichte keilverzinkt, Gesamtbautiefe 90 mm, bündig mit Blendrahmen, U-Wert ≤ 0,34 (W/m²K), aus einem Stück, Kopplung und Verschraubung mit Fensterrahmen, zusätzlich zwei Ausschnitte (B x H) 200 x 200 mm für Zu- und Abluftführung dezentrales Lüftungsgerät, Position n. Angabe Architekt 02.2 Bauteilanschlüsse Die Herstellung der Bauteilanschlüsse ist in den Einheitspreisen der Positionen der Fensterelemente einzukalkulieren. A_s1a/ A_o1a/ A_u1a: Einbau in Holzrahmenbau Blendrahmen allseitig nach Herstellervorgaben/ gem. Fensterstatik AN befestigt mit zulässigen Befestigunssystemen nach ETB-Richlinie zur Gewährleistung der absturzsichernden Funktion (Befestigungssystem blaugelb Protect o. glw.) an Holzrahmenelemente befestigt, Fassadenbahn/ Folienabdichtung außen, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m, werkseitig anzubringen, Überlappung mit Rohbau/ Fassadenbahn ≥ 100 mm, Multifunktionsfugendichtungsband innen, luft- und schlagregendicht, schwarz, Fugenbreite ca. 10mm (seitlich und oben) / ca.13 mm (unten) A_s1b/ A_o1b/ A_u1b: wie A_s1a/ A_o1a/ A_u1a, jedoch: Befestigung mit geprüften Rahmenschrauben nach Herstellervorgaben/ Angabe Fensterstatik gem. AN zur Sicherung der Anforderung RC 2, Befestigungssystem ohne absturzsichernder Funktion A_s1c/ A_o1c/ A_u1c: wie A_s1b/ A_o1b/ A_u1b, jedoch: ohne RC2 Anforderung, ohne absturzsichernder Funktion A_s2: Einbau in Holzrahmenbau vor Stahlbetonwand/ Stahlbetonsockel Blendrahmen oben und seitlich befestigt mit Holzbauschrauben nach Herstellervorgaben/ gem. Fensterstatik AN an Holzrahmenelemente, seitlich im Bereich des Sockels an Vorwandmontagesystem aus EPS (blaugelb Triotherm + od. gleichwertig), H x T = 85 x 120 mm, ca. bis OK FFB +0,75m, Befestigung mit geprüften Rahmenschrauben zur Sicherung der Anforderung RC 2, Fassadenbahn/ Folienabdichtung aussen, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m, Führung bis Hinterlüftungsspalt, dort Überlappung mit Rohbau/ Fassadenbahn ≥ 100 mm, werkseitig anzubringen, Multifunktionsfugendichtungsband innen, luft- und schlagregendicht, schwarz, Fugenbreite ca. 10mm A_u2: Einbau vor Stahlbetondecke Blendrahmen nach Herstellervorgaben/ gem. Fensterstatik AN unten verschraubt und angedichtet an zusätzl. Sockeldämmprofil aus EPS (Dämmplatte blaugelb MultiPro EPS od. gleichwertig), T x H = ca. 85 x 180 mm, R ≥ 0,75 m²K/W, Befestigung mit geprüften Rahmenschrauben zur Sicherung der Anforderung RC 2, raumseitig befestigt mit feuerverzinktem Montagewinkel gem. Detailplanung Architekt und Fensterstatik AN, Lastabtrag vertikal auf Vorwandmontagesystem aus EPS (blaugelb Triotherm + od. gleichwertig), H x T = 85 x 120 mm, Montagefugen ausgeschäumt, an Rohbau geklebt und zusätzlich verschraubt, bauwerkseitige Abdichtung n. DIN 18533 wird durchstossen daher zusätzliche Abklebung von VWM-System und Sockeldämmprofil mit selbstklebender Anschlussfolie zu äusseren Abdichtung von Tür- und Fensteranschlussfugen (blaugelb Folie aussen SL 1050 Power One od. gleichwertig) und 1k-Flüssigkunststoff (blaugelb FLK Liquid od. gleichwertig), am unteren Blendrahmen bis Unterschnitt (ca. 0,055 m ü. GOK) hochgeführt und mit Alu-Flachprofil abgedeckt, seitlich wannenförmig hochgeführt bis 0,30 m ü. GO K, luftdichte Abklebung innen beschrieben unter Titel " 06.02 Vorbemerkungen". A_u2_ns: Einbau vor Stahlbetondecke mit Nullschwelle, Montage und Abdichtung wie A_u3, jedoch Abdichtung über Nullschwellenprofil nach Herstellervorgabe A_u3: Einbau auf Dämmprofil auf Stahlbetonschwelle, ≤ 2cm Schwelle, Edelstahl, Systemkomponente Türsystem auf Sockeldämmprofil EPS (T x H) = 90 x 185 mm, R ≥ 0,75 m²K/Wm, Abdichtungsführung nach Herstellervorgabe, Sockelprofil und Befestigung gem. Fensterstatik AN, Fassadenbahn/ Folienabdichtung außen, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m und luftdichte Abklebung innen beschrieben unter Titel " 06.02 Vorbemerkungen", Überlappung mit Rohbau≥ 100 mm, A_s3/A_o3: Einbau vor Stahlbetonwand/ Stahlbetonsockel Blendrahmen oben und seitlich nach Herstellervorgaben/ gem. Fensterstatik AN befestigt an Vorwandmontagesystem umlaufend aus EPS (blaugelb Triotherm + od. gleichwertig), H x T = 85 x 100 mm, Befestigung mit geprüften Rahmenschrauben zur Sicherung der Anforderung RC 2, im Sturzbereich ist der Zwischenraum zwischen Rohbau und Sonnenschutzblende vollständig mit Mineralwolle WLS 032, Dämmstreifen ca. 20 x 220 mm, auszudämmen, der Zwischenraum zwischen VWM-System und Montagewinkel Sonnenschutz ist mit Mineralwolle WGL 035, Dämmstreifen ca. 100 x150 mm, auszudämmen. Fassadenbahn/ Folienabdichtung außen, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m, Überlappung mit Rohbau ≥ 100 mm, Multifunktionsfugendichtungsband innen, luft- und schlagregendicht, schwarz, Fugenbreite ca. 10 mm A_s4/ A_o4/ A_u4: Einbau vor Stahlbetonwand/ Stahlbetonsockel, Brandschutzverglasung F90 Blendrahmen allseitig vor Stahlbetonwand in vierseitig umlaufenden Rahmen aus Stahlprofilen gem. Fensterstatik AN mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung, Rohbautoleranzen sind unter Einhaltung der Bauartgenehmigung fachgerecht auszugleichen, alle Befestigungsmittel nach Bauartgenehmigung/ Angabe Fensterstatik gem. AN, mit geprüften Rahmenschrauben zur Sicherung der Anforderung RC 2 oder nach ETB-Richlinie zur Gewährleistung der absturzsichernden Funktion (entsprechend jeweiliger Leistungsposition) Im Sturzbereich ist der Zwischenraum zwischen verkleidetem Rahmen und Unterkante Holztafelbau mit Mineralwolle WLG 035, Dämmstreifen ca. 130 x 130 mm, sowie der Zwischenraum zu Sonnenschutzblende mit Mineralwolle WLS 032, Dämmstreifen ca. 20 x 150 mm, vollständig auszudämmen. Fassadenbahn/ Folienabdichtung außen, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m, Führung bis Hinterlüftungsspalt, dort Überlappung mit Rohbau/ Fassadenbahn ≥ 100 mm, Multifunktionsfugendichtungsband innen, luft- und schlagregendicht, schwarz, Fugenbreite ca. 10mm (seitlich und oben) / ca.13 mm (unten) Montagefugen mit Steinwolle (Schmelzpunkt > 1000°C) press ausgestopft und mit Silikon, Farbe n. Wahl AG/ Architekt versiegelt A_s5/ A_o5/ A_u5: Einbau in Leibung Stahlbetonwand Blendrahmen allseitig nach Herstellervorgaben/ gem. Fensterstatik AN befestigt mit zulässigen Befestigunssystemen nach ETB-Richlinie zur Gewährleistung der absturzsichernden Funktion (Befestigungssystem blaugelb Protect od. gleichwertig) Im Sturzbereich ist der Zwischenraum zwischen Rohbau und Sonnenschutzblende mit Mineralwolle WLG 040, Dämmstreifen ca. 60 x 300 mm vollständig auszudämmen. Fassadenbahn/ Folienabdichtung außen, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m, Führung bis Hinterlüftungsspalt, dort Überlappung mit Rohbau/ Fassadenbahn ≥ 100 mm Multifunktionsfugendichtungsband innen, luft- und schlagregendicht, schwarz, Fugenbreite ca. 10mm (seitlich und oben) / ca.13 mm (unten) Anforderungen an Sockeldämmprofil (Dämmplatte blaugelb MultiPro EPS o. glw.): hochdichtes (expandiertes) Polystyrol, fäulnisbeständig, unverrottbar, Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 0,75 m²K/W, Brandverhalten gem. DIN 4102 mind. B2, Luftdurchlässigkeit gem. EN 12207 Klasse 4, Drucklasttragfähigkeit bei max. Gesamtverformung von 2% 1.260 kg/dm², Wasserdampfdiffusionswiderstand gem. DIN EN 12086 ≥ 228 μ, Biegefestigkeit gem. DIN EN 12089: ≥ 2.490kPa, Scherfestigkeit gem. DIN EN ISO 14130: 0,217 N/mm² Anforderungen an Vorwandmontagesystem (blaugelb Triotherm + od. gleichwertig): hochdichtes (expandiertes) Polystyrol, fäulnisbeständig, unverrottbar, Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl gem. DIN EN 12086: ≥ 228 µ, Brandverhalten gem. DIN EN 13501: mind Klasse E, Wärmeleitfähigkeit gem. DIN EN 12667: λ ≤ 0,0374 W/mK, Druckspannung (2%) Stauchung DIN EN 13163: ≥ 1.435 kPa, Biegefestigkeit gem. DIN EN 12089: ≥ 2490 kPa, Scherfestigkeit DIN EN ISO 14130: ≥ 0,217 N/mm2 Es ist ein in sich geschlossenes Vorwandmontagesystem zu verwenden.Alle inkludierten Systembestandteile müssen zwingend mit den üblichen Hinterwandbaustoffen und Fassadendämmstoffen, ohne Zusatzbehandlung, verträglich sein. Recyclat-Baustoffe sind zwingend zu vermeiden.Das untere, quer durchlaufende Systemprofil ist als durchlaufende Basiskonstruktion auszubilden. Eine formschlüssige Profilkopplung ist zulässig. Eine Abdichtung untereinander ist vorzunehmen und wird nachweislich verlangt. Das Montagesystem ist lot-, flucht- und maßgerecht am Baukörper zu montieren. Die zulässigen Toleranzen des Rohbaus sind auszugleichen. Das Vorwandmontagesystem soll alle, aus den Bauelementen eingetragenen Kräfte aufnehmen und in den Verankerungsgrund übertragen. Eine mechanische Befestigung im tragenden Baukörper wird verlangt. Die Befestiger müssen zur angebotenen Montagezarge systemkonform sein. Pastöse Abdichtungen der Montageprofile zum Baukörper und untereinander sind systemkonform auszuführen. Die Gesamtkonstruktion (VWMS und Fenster) ist vor dauerhaften Schäden durch die Erhöhung der Materialfeuchte, z.B. durch den unplanmäßigen Feuchteeintritt oder ablaufendes Wasser vor Fertigstellung der Fassadenbekleidung, zu schützen 03. Allgemeine Technische Vorbemerkung Metalltüren 03.1 Konstruktionssystem Hochwärmegedämmtes Tür- Stahlprofilsystem mit 80 mm Grundbautiefe, Schüco Jansen Janisol HI od. gleichwertig Alle Türprofile und Wetterschiene mit doppelseitig beschichteter Oberfläche: pulverbeschichtet mit Spezial-Effektlack nach Wahl AG zweiteilige Elementemontage für Tür und Oberlicht getrennt Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Konstruktionsmerkmale Alle Eck- und T-Verbindungen durch Schweißung auf Gehrung kraftschlüssig verbunden.Der hochwertige, geschlossene Isoliersteg verbindet die Halbschalen der Profile kraft- und formschlüssig; er hält den kurzfristigen Temperaturerhöhungen während der Schweißung stand. Die Profile erfüllen die DIN EN 14024 für Metall-Kunststoff-Verbundprofile. Gläser und/oder Füllungen können eingesetzt werden. Innen und außen flächenbündige Türflügel mit umlaufender Schattenfuge 5 mm breit. Doppelte, dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung (schwarz). Übergang zur automatischen Senkdichtung ohne Einsatz von speziellen Dichtstücken. Thermische Isolationsebene innerhalb der gesamten Konstruktion, auch in Eck und Sprossenbereichen, durchgehend. Keine Wärmebrücken im Bereich der Schloss- und Beschlägegarnituren. Die Beschläge sind in einer Führungsnut anzuordnen. Die Verglasung der Flügel wird über gesicherte Stahl Glasleisten ausgeführt. Glasleisten, raumseitig stumpf gestoßen, bündig zum Flügelrahmen. Die Abdichtung zu den Füllungen erfolgt durch spezielle EPDM-Dichtungen. Die Profilanschlagseite ist mit einer koextrudierten EPDM/Moosgummi-Dichtung auszuführen. Die Abdichtung zu den Füllungen erfolgt mittels Hinterlegeband (Farbe nach Wahl AG) und Versiegelung mit dauerelastischer Dichtmasse (Farbe nach Wahl AG). Wetterschiene, Material, Farbe und Oberfläche wie Türprofile, nicht sichtbar befestigt. Nullschwelle nach System des Herstellers, Edelstahl Profilabmessungen Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 80 mm Flügelrahmen (Tür) 80 mm Profilansichtsbreiten aussen/ innen : Blendrahmen (Tür) 40/ 65 mm Blendrahmen (Verglasung) 70/ 50 mm Sockelprofil (Verglasung) 70/ 50 mm Blendrahmenverbreiterungen 25 mm Flügelrahmen (Tür) 85/ 40 mm Standflügel Anschlagprofil 60/ 65mm Sockelprofil (Tür) 90/ 70 mm Glashalteleisten 20 mm Wetterschiene (H x T) 44 x 15 mm Konstruktionsme rkmale RA-Element Die Konstruktion besteht aus einem Vierkammersystem für Blendrahmen- und Flügelprofile. Alle Eck- und T-Verbindungen werden durch Schweißung auf Gehrung kraftschlüssig verbunden. Der hochwertige, geschlossene Isoliersteg aus glasfaserverstärktem Polyurethan verbindet die Halbschalen der Profile kraft- und formschlüssig; er hält den kurzfristigen Temperaturerhöhungen während der Schweißung stand. Die Profile erfüllen die DIN EN 14024 für Metall-Kunststoff-Verbundprofile. Aussen flächenbündiger und raumseitig aufschlagender Fensterflügel mit ca. 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene. Das Dichtungssystem besteht aus umlaufend angeordneten äußeren und inneren Anschlagdichtungen (schwarz) sowie einer in der Dämmebene angeordneten Mitteldichtung (schwarz). Die Dichtungen bestehen aus koextrudiertem EPDM/ Moosgummi. Beim Einsatz eines verdeckt liegenden Beschlages erfolgen keine Unterbrechungen der inneren Anschlagdichtung. Thermische Isolationsebene innerhalb der gesamten Konstruktion, auch in Eck- und Sprossenbereichen, durchgehend. Die Abdichtung zu den Füllungen erfolgt durch spezielle EPDM-Dichtungen. Die Profilanschlagseite ist mit einer koextrudierten E PDM/Moosgummi-Dichtung auszuführen. Die Glasleisten, raumseitig Stumpf gestoßen, bündig zur Rahmenebene, werden aufgeklipst. Die Abdichtung zu den Füllungen erfolgt mittels Hinterlegeband (Farbe nach Wahl AG) und Versiegelung mit dauerelastischer Dichtmasse (Farbe nach Wahl AG) Profilabmessungen Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 80 mm Flügelrahmen (Fenster) 90 mm Profilansichtsbreiten aussen/ innen: B lendrahmen 70/50 mm Pfosten 90/50 mm Riegel 40/65 mm Flügelrahmen (sichtbare Breite): 35/45 mm Glasleiste 20mm Konstruktionsmerkma le Vollverblechte Rahmenverbreiterungen und Vollverblechte Türblätter Einbruc hschutz in RC 2 Innenschale: Stahlblech, Dicke: 3 mm Außenschale: Stahlblech, Dicke: 3 mm Vollüberdeckend vor Profile Dämmkern aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, frei von FCKW, HFCKW und HFKW sowie sonstigen klimaschädigenden Treibgasen. Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, Mineralwolle Klasse A1, mit WLG 035, mit stehender Faser und zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten. Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe des yp W(mk) des Abstandshalter. Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt. Die Oberflächenveredelung der Verbundpaneele ist gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen. 03.2 Bauteilanschlüsse Bauteilanschlüsse müssen der Anforderung RC 2 bzw. RC 2 in Anlehnung gem. DIN 1627 entsprechen. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anf orderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Die Montage der Stahl Glas-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen.Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es sind die für die jeweilige Bausituation erforderlichen Dichtungsprofile einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. AS 101 Anschluss seitlich/ AO 101 Anschluss oben Einbau in Rohbauöffnung in Holztafelbau Die Elemente werden innen bündig mit Holztafelbau eingebaut, a ussenseitig ist Blendrahmen mit Mineralwolle WLG 0,35, Dämmstoffdicke 100 mm bzw. Dämmstreifen 150 x 100 mm, Mindestüberdeckung Blendrahmen 30 mm, Befestigung nach Herstellervorgabe, zu überdämmen, die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und Rohbau ist mit Multifunktionsfugendichtungsband, luft- und schlagregendicht, zu versiegeln, au ssen Fassadenbahn/ Folienabdichtung, dampfdiffusionsoffen, sd ≤ 0,05 m, Führung bis Hinterlüftungsspalt, dort Überlappung mit Rohbau/ Fassadenbahn ≥ 100 mm AS 201 Anschluss seitlich/ AO 201 Anschluss oben Einbau vor Rohbauöffnung in Stahlbetonwand, Befestigung mit 1-teiliger, feuerverzinkter Stahl-Winkelkonstruktion gem. Detail, thermisch entkoppelt, (Thermostop o. glw.), d ie Anschlussfugen zwischen Blendrahmen und Baukörper sind mit Multifunktionsfugendichtungsband, luft- und schlagregendicht, zu versiegeln,aussen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Fassadenbahn/ Folienabdichtung, dampfdiffusionsoffen,sd ≤ 0,05 m, Überlappung mit Rohbau ≥ 100 mm, auszuführen, die auf dem Baukörper und den Elementen/ Winkelkonstruktion zu verkleben ist, Blendrahmen ist mit Mindestüberdeckung von 30 mm zu überdämmen und winddicht mit Fassadenbahn zu verkleben, Einbau Dämmung und Fassadenbahn in Titel 08 "Fassade (VHF)" beschrieben. AU 201 Anschluss unten Einbau vor Stahlbetondecke/ Kelleraußenwand Höhe Fußbodenaufbau ca. 210 mm, Türschwelle ist als systemzugehörige Nullschwelle aus Edelstahl, Einbau und Anarbeitung Abdichtung n. Herstellervorgaben, Bauteilanschluss unten mit einer zum System zugehörenden Bodenschwelle und Trennschiene, unterhalb der Bodenschwelle aufgeständerte, verzinkte Winkelkonstruktion, thermisch getrennt (Thermostop o. glw.),  bauwerkseitige Abdichtung n. DIN 18533 wird bei der Montage durchstossen, daher zusätzlich Abklebung mit selbstklebender Anschlussfolie zur äusseren Abdichtung von Tür - und Fensteranschlussprofilen (blaugelb Folie Aussen Sl 1050 Power One od. glw.) und 1K-Flüssigkunststoff (blaugelb LFLK Liquid od. glw.) nach Herstellervorgaben, Überlappung mit Rohbau≥ 100 mm, die Abdichtung ist seitlich im Sockelbereich bis zu einer Höhe von GOK +0,30m wannenartig hochzuführen, innenseitig ist der Zwischen raum zwischen Bodenschwelle und Winkelkonstruktion ist mit Multifunktionsdichtband abzudichten, luftdichte Abklebung innen beschrieben unter Titel " 06.02 Vorbemerkungen", die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen 03.3 Beschläge Türbeschläge sind in den Einzelpositionen vorgegeben. Für die jeweiligen Komponenten gelten folgende Vorgaben: Panikschloss mit gesichter Fallenfeststellung, mit zusätzl. Verriegelung nach oben BKS B-1907 und BKS B-1906 od. gleichwertig, Selbstverriegelndes-Panik-Rohrrahmenschloss mit Obenverriegelung und integriertem Federpaket nach EN 12209, Stulp Edelstahl matt, eckig, mit Wechsel, verzinkter Schlosskasten, montagefreundlicher Zuführung der Zylinderbefestigungsschraube, durchgehende Beschlagbefestigung oberhalb und unterhalb der Nuss 9 mm Vierkant und umlegbarer Panikseite, DIN Richtung rechts/links durch umlegen der Falle einstellbar, verstärkte Nusslagerung, automatischer Fallenriegel mit integriertem Auslösehebel aus Stahl in Verschlussstellung 20 mm Fallenvorstand in Anlehnung an DIN 18251 Klasse 5, Hinterdornmaß 15 mm, Zylinderabstand PZ 92 mm, mit gesicherter Fallenriegelfeststellung Dornmaß: 35 - 45 mm (nach Anforderungen Systemgeber) Panikfunktion "E" (Wechselfunktion), Schnappriegel für Schlösser Obenverriegelung, BKS B 1795 od. gleichwertig: Stulp Stahl verzinkt, abgerundet, Falle Stahl schwarz verzinkt, nach EN 179 (Notausgänge) zugelassen Paniktreibriegelschloss, Verriegelung nach oben und unten BKS B-1990 od. gleichwertig, Rohrrahmen-Panik-Treibriegelschloss, Stulp Edelstahl matt, eckig gerade oder Lappen, mit ausbaubarer Treibriegelstangensperre, in Kombination mit Umlenkschloss, 9mm Nuss, Hinterdornmaß 15 mm, Dornmaß: 35 - 45 mm (nach Anforderungen Systemgeber) Umlenkschloss Umlenkschloss für Drückersitz auf 1500 mm auf dem Standflügel, BKS 1798 od. gleichwertig Dornmaß: 35 - 45 mm (nach Anforderungen Systemgeber), Zubehör: Treibriegelstange für Gangflügelschloss mit zusätzlicher Verrieglung nach oben, oben Gleitstopfen, massive Stange unten, Stangenführungsplatte, verstellbare Bodenmulde aus Edelstahl, Schaltschloss + Schließblech (BKS B 9006, B 9019, B-00280, B 1895, B 9000 od. gleichwertig) Panikmehrfachverriegelung mit A-Öffner BKS SECURY 1917 od. gleichwertig, Selbstverriegelnde-Panik-Mehrfachverriegelung mit A-Öffner, Stulp Edelstahl matt, Wechsel, verzinkter Schlosskasten, montagefreundlicher Zuführung der Zylinderbefestigungsschraube, durchgehende Beschlagbefestigung oberhalb und unterhalb der 9 mm Nuss, umlegbare Panikseite, automatischer umlegbarer Fallenriegel mit integriertem Auslösehebel in Verschlussstellung mit 20 mm Fallenvorstand, Automatikfalle als 3-fach-Verriegelung, Hinterdornmaß 15 mm, Zylinderabstand PZ 92 mm, Stromversorgung A-Öffner erfolgt über den Drehtürantrieb auf dem Gangflügel Dornmaß: 35 - 45 mm (nach Anforderungen Systemgeber) Panikfunktion: Funktion "E" (Wechselfunktion) Kabelübergang, je 1 St. für Systemkabel A-Öffner und Sicherheitssensor des Drehtürantirebes, nicht sichtbare Montage Gleitschienentürschließer mit/ ohne Schließfolgeregelung GU OTS 736 SRI BG/ GU OTS 736 BG od. gleichwertig, mit Schließkraftgröße 3-6 nach EN 1154 geprüft und zertifiziert, Ausführung als Gleitschienenschließer mit Herzkurventechnik, für leichte Begehbarkeit und maximalen Komfort in der Öffnungs-und Schließfunktion, Erfüllung der Anforderungen der DIN SPEC 1104 und DIN 18040 für barrierefreies Bauen, Verdeckte, nicht sichtbare Montageplatte Technische Beschreibung: Abmessungen 268x63x43 mm, Türöffnungs- und Schließwinkel 180°/ 120°, Farblich differenzierte Regulierventile verhindern Verwechslung bei der Einstellung, Thermomatik-Ventile für gleichmäßige Schließfunktion bei Temperaturschwankungen, Sicherheitsventile im Schließer für einen erhöhten Schutz bei Überlastung, Schließkraft stufenlos einstellbar, Schließkraftanzeige für eine individuelle und an die Türsituation angepasste Schließkrafteinstellung Einstellmöglichkeiten: Schliekraftgröße 3-6 (nach EN 1154), Schließgeschwindigkeit, Endschlag / Endgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung Elektrischer Drehtürantrieb GU-Automatic DTN 80, od. gleichwertig Elektromechanischer Drehtürantrieb für den Einsatz an bauseitigen Innen- und Außentüren, für Flügelbreiten bis 1600mm, kraftvolles Öffnen durch ein besonders hohes Massenträgheitsmoment, sicheres und kraftvolles Schließen durch integriertes Doppelfedersystem Technik / Funktionen: Stark abfallender Kraftverlauf im Handbetrieb, zwei separat, stufenlos einstellbare Federpakete, reine Federschließung oder zusätzliche motorische Schließung aktivierbar. Servounterstützung aus 0° (DIN 18040) aktivierbar. Push and Go aktivierbar. Windlastregelung aktivierbar. Intelligenter Überlastschutz. Energieeinsparung durch Stand-by. Einstellbare Schließkraft EN-Größe 3-7. Ansteuerung von zwei Schlössern pro Antrieb, dadurch intelligente Tagesfreischaltung von Motorschlössern mit oder ohne Rückmeldekontakt. Montageplatte inklusive, einfache Kabelführung. Einstellbare Öffnungsgeschwindigkeit und Offenhaltezeit. Baumustergeprüft und zertifiziert gemäß DIN 18650 und EN 16005. Interner Programmwahlschalter AUTOMATIK-AUS-DAUEROFFEN, alle Einstellungen direkt am Antrieb Abmessung: 85x145x680 mm (HxTxL), Gewicht: 11 kg, Anwendungsbereich: 1-flügelige Türe, Außentüren im Fluchtweg, Einzelflügelbreite: 700-1600 mm, Türflügelgewicht: max. 600 kg, Öffnungswinkel: max. 135, Energieversorgung für externes Zubehör: 24 V/DC, 2,5 A, Anschlussspannung: 230 V/AC, 50 Hz / 16A, Leistungsaufnahme: 80 Watt, Für trockene Räume, -15 ° C bis + 50 ° C, Schutzart IP 20, max. 90% rel. Feuchte, Kopfmontage, Scherenarm aufdrückend, EN 3-5, Sturztiefe +/-10 mm, Abdeckhaube EV1 eloxiert, Programmschalter Pos-5 DTN extern: Funktionen: VERRIEGELT, AUSGANG, AUTOMATIK, HAND, DAUEROFFEN, Ansteuerelemente, Impulsgeber, innen und außen Handtaster ``Tür auf´´ Sicherheitssensoren am Türflügel innen und außen: Lasersensor Flatscan mit sensorischen Nebenschließkantenabsicherung, zusätzliche Schutz-Haube gegen Störeinflüsse Serviceleistungen: Montage, Inbetriebnahme, Übergabe Protokoll an Bauleitung
ATV - Fenster und Aussentüren
Bietererklärung Titel 09 (Fenster, Außentüren allgemein) Bietererklärung Gewerk Holz-Alufenster Mit dem Angebot zu tätigende Angaben zu den angebotenen Produkten und Systemen: Titel 09 - Fenster und Außentüren allgemein Fensterbau System Timm, WA 90 (abZ) Kunststofffenster Zargensystem MEALUXIT (abZ) Holz-Alu-Fenster - Holzlasur Adler - Aquawood Nativa (abZ) Dichtfolie ProClima - Extoseal Encors (abZ) Sockeldämmprofil blaugelb MultiPro EPS (abZ) Vorwandmontagesystem Triotherm + (abZ) Anschlussfolie Abdichtung blaugelb Power One SL 1050 (abZ) Befestigungssystem Blendrahmen blaugelb Protect + (abZ) Wärmegedämmtes Tür-Stahlprofilsystem Schüco - Jansen Janisol HI (abZ) Drehtürantrieb GU Automatic - DTN 80 (abZ) Dreh-/Kippbeschläge Roto NX (abZ) Oberlichtöffner Hautau-S Plus (abZ) Oberlichtöffner Verriegelungsantrieb GU - FVUI (abZ) Oberlichtöffner Kettenantrieb GU - KS4 (abZ) Spindel-/Kettenantrieb Hautau - ZV/R FTA (abZ) Türdrücker / Fenstergriffe abschließbar FSB - 06 1268 (abZ) Stangengriff FSB - 66 6507 (abZ) Außenliegender Sonnenschutz Warema (abZ) Panik(treibriegel-)schloss BKS (abZ) Umlenkschloss BKS - 1798 (abZ) Panikmehrfachverriegelung BKS - SECURY 1917 (abZ) Lüftungstaster Jung Serie A 550 (abZ) Kontrast- / Durchlaufschutzfolie ORACAL 8510-090 (gilt auch für Metall-Glas-Türen) Glasdekor Silber fein (abZ)
Bietererklärung Titel 09 (Fenster, Außentüren
Bietererklärung Titel 09 (Holz-Alu-Fenster) Bietererklärung Gewerk Holz-Alufenster Mit dem Angebot zu tätigende Angaben zu den angebotenen Produkten und Systemen: Titel 09 - Fenster und Außentüren Fabrikate / Komponenten Fenstersystem:                                                 angeboten Angebotenes Zargensystem: Angebotenes Fenstersystem: Nachgewiesener Temperaturfaktor fRsi: Angebotene Holzart: Nachhaltigkeitszertifikat: Angebotene Eckverbindung Holz: Angebotene Holz-Mindestrohdichte: Angebotenes Beschichtungssystem Holz: Angebotenes Beschichtungssystem Holzlasur: Angebotene Metall-Legierung: Angebotene Eckverbindung Aluminium: Angebotenes Beschichtungssystem Aluminium: Angebotene Vorbehandlung: Angebotenes Beschlagfabrikat: Angebotenes Isolierglasfabrikat: Angebotener Randverbund: Angebotenes Verglasungssystem: Angebotenes Dichtprofilmaterial für die Verglasung: Angebotene Eckverbindung: Angebotenes Dichtprofilmaterial für Falzdichtungen: Angebotene Eckverbindung: Angebotenes Sonnenschutzsystem: Angebotenes Dichtsystem Baukörperanschluss außen:
Bietererklärung Titel 09 (Holz-Alu-Fenster)
Bietererklärung Titel 09 (Metalltüren) Bietererklärung Gewerk Metalltüren Mit dem Angebot zu tätigende Angaben zu den angebotenen Produkten und Systemen: Fabrikat / System:                                                      angeboten Angebotenes Zargensystem: Angebotenes Fenstersystem: Nachgewiesener Temperaturfaktor fRsi: Angebotene Metall-Legierung: Angebotene Eckverbindung Stahl: Angebotenes Beschichtungssystem Stahl: Angebotenes Beschlagfabrikat: Angebotenes Isolierglasfabrikat: Angebotener Randverbund: Angebotenes Verglasungssystem: Angebotenes Dichtprofilmaterial für die Verglasung: Angebotene Eckverbindung: Angebotenes Dichtprofilmaterial für Falzdichtungen: Angebotene Eckverbindung: Angebotenes Dichtsystem Baukörperanschluss außen:
Bietererklärung Titel 09 (Metalltüren)
09.01 Planungs- und Koordinierungsleistungen, Fenster
09.01
Planungs- und Koordinierungsleistungen, Fenster
09.02 Holz-Aluminium Fenster
09.02
Holz-Aluminium Fenster
09.03 Innenzargen Holz-Alufenster
09.03
Innenzargen Holz-Alufenster
09.04 Metallfenster und -Türen, Außenfassaden
09.04
Metallfenster und -Türen, Außenfassaden
09.05 Kunststofffenster
09.05
Kunststofffenster
09.06 Sonnenschutzanlagen
09.06
Sonnenschutzanlagen
09.07 RA-Anlage
09.07
RA-Anlage
09.08 Kontrastfolien Durchlaufschutz
09.08
Kontrastfolien Durchlaufschutz
09.09 Stundenlohnarbeiten
09.09
Stundenlohnarbeiten