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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ATV 1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
ATV 1.0 Bezeichnung und Adresse der Baumaßnahme
Bürogebäude 1235
Leibnizuniversität Hannover
Wilhelm-Busch-Str. 6D
30167 Hannover
ATV 1.1 Planung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine dreigeschossige Erweiterung
des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz
Universität Hannover.
Das Bestandsgebäude ist rechteckig, der anschließende Neubau C-förmig,
so dass in der Mitte ein Innenhof entsteht. Bestand und Anbau werden in
gleicher Bauweise ausgeführt.
Es handelt sich um ein Holzrahmenbaugebäude auf einer Stahlbetonsohle
mit Stahlbetonsockel. Die Decken sind Brettstapel-Sichtholz-Decken, die
Deckenelemente werden in Stahlträger eingehängt. Die aussteifenden
Innenwände sind aus Brettsperrholz, die tragenden Innenstützen aus
Brettschichtholz.
Der Anbau erhält ein Treppenhaus aus Sichtbetontreppen
Nichttragende Innenwände sind als Gipskartonwände geplant.
Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich, in den beiden oberen
Etagen wird außerdem eine Splittschüttung unter dem Estrich eingebracht.
Für die Elektroversorgung der Räume werden Kabelkanäle an den
Außenwänden installiert, die Leitungen für Beleuchtung liegen unter dem
Estrich bzw. in den Trockenbauwänden.
Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen neu hergestellt.
Die Außenmaße des Anbaus sind ~ 23,77m x 30,26m
Die Maße des Innenhofes sind ~13,33m x 13,60m
Die Gebäudehöhe beträgt ~ 10m
ATV 1.2 Zufahrt
Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück.
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m
lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus.
Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind
Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich
der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
ATV 1.3 Besichtigung der Baustelle
Vor Abgabe des Angebots kann sich der Bieter Aufklärung über alle
örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Besichtigungen des Geländes sind in
Absprache mit dem AG möglich.
ATV 2 BAUSTELLENBETRIEB
ATV 2.1 Arbeitseinsatz
Die Baustelle ist ständig mit einer ausreichenden Zahl Arbeitskräfte,
Geräte und aller Art von Hilfsmitteln zu besetzen, um eine zügige und
termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz ist
so einzurichten, dass andere am Bau beschäftigte Handwerker in ihrem
Baufortschritt nicht behindert werden.
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Daher ist die Arbeitszeit
auf 7:00 - 20:00 Uhr an Wochentagen und 7.00 - 16:00 Uhr an Samstagen
beschränkt.
ATV 2.2 Baustellenordnung
Das dem LV beigefügte Formblatt Nr 10.04 WBVB Baustellenordnung gilt in
allen seinen Teilen.
Der zeitliche Ablauf der örtlich zu erbringenden Leistungen ist mit der
Bauleitung und evtl. anderen Gewerken so abzustimmen, dass ein
kontinuierlicher Ablauf und Fertigstellung der Teilabschnitte der
Maßnahme im Rahmen der Baufristen gewährleistet ist.
Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in
mehreren Teilabschnitten über die gesamte Bauzeit verteilt auszuführen
sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
ATV 2.3 Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die
im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s.
Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind
begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung
zugewiesen.
Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren.
Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen.
Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte
Flächen vorgesehen.
Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren,
damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird.
Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt. Die Herstellung der
allgemeinen Baustelleneinrichtung wird als ein gesondertes Gewerk
ausgeschrieben und vergeben.
ATV 2.4 Kran
Bauseits wird kein Baustellenkran gestellt, auch der Baustrom ist nicht
für den Kranbetrieb ausgelegt. Eventuell notwendige Kranarbeiten sind
von den Gewerken eigenständig zu planen und in das Angebot mit
einzurechnen.
ATV 2.5 Gerüst
Jedes Gewerk ist für das Stellen von für die eigenen Arbeiten
notwendiger Gerüste selbst verantwortlich. Dies ist in das Angebot mit
einzurechnen.
ATV 2.6 Koordination mit dem Bestand
Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als
Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer
sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten.
Arbeiten, die das Bestandsgebäude direkt betreffen (Öffnen der
Verbindungen, Herstellen der Anschlüsse uä) sind rechtzeitig, jedoch
min. 5 Arbeitstage vorher anzukündigen.
Bei Arbeiten im Bestandsgebäude sind die Räume besonders vor Staub,
Schmutz und Lärm zu schützen.
ATV 2.7 Schutz der Oberflächen
Bei den Decken handelt es sich um Sichtholzdecken, ebenso sind einige
der Innenwände und die Innenstützen Sichtholzqualität.
Die Treppenläufe sind Ober- und Unterseitig in Sichtbetonqualität
Diese Oberflächen werden nicht nachbearbeitet und sind unbedingt zu
schützen, das Bekleben, Beschriften oä. ist untersagt.
ATV 2.8 Mängelverfolgung
Für die Mängelverfolgung wird von der Bauleitung das Progamm Planradar
verwendet. Allen Gewerken wird bei Arbeitsbeginn eine Einladung
zugesandt. Sie sind dazu aufgefordet diese zu Bestätigen und einen
Zugang anzulegen. Kosten entstehen für die Auftragnehmer nicht.
ATV 3 BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTION
ATV 3.1 Herstellerangaben
Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der bei den Bauarbeiten
verwendeten Produkte sind zu beachten. Bei der Durchführung der Arbeiten
und der Auswahl der eingesetzten Materialien sind die Belange des
Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Anlagen
1. Statik
Positionsplan
K 201 statisches Regeldetail A
K 202 statisches Regeldetail B
K 203 statisches Regeldetail C
K 204 statisches Regeldetail D
2. Pläne
Übersichtsplan
LV- 001 Lageplan
LV- 002 Baustelleneinrichtungsplan
LV- 004 Grundriss EG
LV- 005 Grundriss 1.OG
LV- 006 Grundriss 2.OG
LV- 007 Dachaufsicht
LV- 008 Schnitt B
LV- 009 Schnitt C
LV- 010 Schnitt D
LV- 011 Ansicht Süd
LV- 012 Ansicht Nord
LV- 013 Ansicht West
LV-D-01 Außenwandanschluss Sockel / Decke
LV-D-02 Attikaanschluss Hoch-/Tiefpunkt
LV-D-03 Fensteranschluss_Sockel
LV-D-04 Fensteranschluss_Decke
LV-D-05 Horizontalschnitte
LV-D-06 Treppenhauswand Anschluss Sockel / Podest
LV-D-07 Treppenhauswand Anschluss Attika
LV-D-08 Treppen Grundriss EG / 1.OG / Schnitt A-A
LV-D-09 Treppen Grundriss 2.OG / Schnitt B-B
LV-D-10 PR-Fassade Anschluss Sockel
LV-D-11 PR-Fassade Anschluss Decke / Dach
LV-D-12 PR-Fassade horizontal
LV-D-13 PR-Fassade Wandanschluss Sockel
LV-D-16 Deckendetails
LV-D-17 Dachaufbau
LV-D-18 Bestand Anschluss Dach
LV-D-19 Bestand Anschluss Decke
Der Ausführungszeitraum ist 38.KW 2026 bis 51.KW 2026.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
06 Holz-Alu-Fenster / Türen
06
Holz-Alu-Fenster / Türen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Beim Einbau ist darauf besonderer Wert zu legen, dass
die gesamten Konstruktionen konsequent umlaufend luft-
und winddicht an die angrenzenden Bauteile
angeschlossen werden.
Anschlüsse und Fugen:
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h.
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz,
Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Die
Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein
Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird.
Die Fugenbreiten werden auf min. 10mm bzw. max. 20mm
eingeschränkt. Breitere Fugen sind durch Zusatzteile
auf das max. zulässige Fugenmaß zu reduzieren. Die
Fugen sollen mit Mineralwolle ausgestopft werden.
Montageschaum ist ausdrücklich nicht zulässig.
Bewegungsfugen dürfen nicht dauerelastisch eingedichtet
werden, sondern sind mit Folien zu schließen. Sämtliche
Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die EP
einzukalkulieren.
Folien, Abdichtungen, Dichtstoffe:
Für die Anschlüsse der Fenster an die Wände werden
umlaufend innen und außen Folien verwendet. Zur
Anwendung kommt eine Folie mit variablen sd-Wert, die
sowohl innen wie außen verwendet werden kann. Sie
erfüllt damit die Empfehlungen der RAL-Gütegemeinschaft
für Fenster und Haustüren "innen dichter als außen".
Rahmenprofile:
Die Profile bestehen aus lamelliertem Holz. Die
Holzprofile nehmen die Kräfte aus horizontalen
Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw.
auf und leiten diese in den Baukörper ab. Die
Metallprofile verhindern eine direkte Bewitterung des
Holzes. Die Befestigung des Aluminiumrahmens auf dem
Holzrahmen erfolgt über demontierbare Dreh- und
Drehklipphalter aus hochwertigen und
temperaturbeständigen Kunststoffen. Somit ist eine
spannungsfreie Ausdehnung der unterschiedlichen
Materialien gewährleistet. Die Metallprofile sind mit
einem durchgängigen Belüftungs-- und
Entwässerungssystem ausgebildet.
Der Angebotsbearbeitung ist grundsätzlich die
Richtlinie HM.01 "Richtlinie für Holz-Metall-Fenster-
Konstruktionen" zugrunde zu legen.
Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass bei der
Bemessung der Konstruktion die Gebäudeform, die
Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis- und
sonstige auf das jeweilige Bauteil einwirkende Lasten
berücksichtigt wurden:
Windzone: 2
Schneelastzone: 2
ZTV 06.01 Vom Bieter auf Nachfrage vorzulegende
Nachweise:
1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr.
2 der aktuellen Musterbauordnung (MBO) bzw. der
aktuellen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen
Eignungsnachweises für das angebotene System vom
Systemhersteller (z.B. Institut für Fenstertechnik
(ift), Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster
und Haustüren e.V., Frankfurt, der Vorlage des RAL
Gütezeichen Holz-Metall-Fenster oder gleichwertiger
Nachweise) erfolgen.
Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen
einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein
dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System
und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen
Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine
Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen
Fensterkonstruktion nach aktuellen DIN-Normen zu
Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Windwiderstand, Bedienkräfte, mech. Festigkeit und
Dauerfunktion vorgenommen wurde.
2. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung
geforderten wärmetechnischen Werte erfüllt werden. Bei
diesem Nachweis sind die Ausführungen der gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Vorgaben der
aktuzellen DIN-Normen und die Forderungen dieser
Ausschreibung zu berücksichtigen.
ZTV 06.02 Holz-Alu-Fenster (-Türen)
Eingebaut werden klassische Holzkonstruktionen,
Profildicke richtet sich nach den erforderlichen
Glasstärken
Holzart: Fichte
Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Hölzer muss nach
Fertigstellung der Fenster im Bereich von 13 ± 2 %
liegen.
Bei der Verwendung von schichtverleimten Kanten ist die
Tabelle 2 der deutsch-schweizerischen Richtlinie
"Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für
Holzfenster" zugrunde zu legen. Die prinzipielle
Eignung der zur Anwendung kommenden lamellierten und
keilgezinkten Profile ist durch eine Eignungsprüfung
nachzuweisen. Die gleichmäßige Qualität ist durch eine
kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung
sicherzustellen.
Die Flügel- und Blendrahmenprofile sind so auszubilden,
dass alle Holzteile von außen im eingebauten Zustand
abgedeckt sind. Die Aluminium- und Holzteile sind so
miteinander zu verbinden, dass durch materialspezifisch
bedingte Längenänderungen keine unzulässigen Spannungen
und Verformungen auftreten. Die Befestigung der
Aluschale auf dem Holzfenster erfolgt durch
Drehverbinder aus Kunststoff. Der Abstand der Verbinder
darf 20cm nicht überschreiten. Von den Ecken sollte ein
Mindestabstand von 5cm bis 10cm eingehalten werden.
Die Dichtungen in den Flügeln sind umlaufend in einer
Ebene einzubauen und müssen aus einem Stück bestehen.
Sie müssen auswechselbar sein. Die Verträglichkeit des
Materials mit den angrenzenden Stoffen (auch dem
Anstrich) ist zu gewährleisten. Sie müssen PVC-frei
sein. Der Fugendurchlaß-
koeffizent der Fenster u. Türen darf dem der
Wärmeschutz- verordnung in Anlage 4 Tabelle 1 Zeile 1
genannten Wert nicht überschreiten.
Das System muss mindestens der "Richtlinie für
Anforderung und Prüfung des Verbundes zwischen
Aluminium- und Holzprofil von Aluminium-Holzfenstern"
des ift Rosenheim entsprechen. (RAL-Gütezeichen)
Oberflächenbeschichtung Holz
Die Holzfenster (Fichte) sollen mit Klarlack ausgeführt
werden:
Wasserlack
-Grundierung
-2-facher Anstrich mit Wasserlack,
inkl. Zwischenschliff gem. der Herstellerangaben
Die Oberflächenbehandlung der Holzteile richtet sich
nach der verwendeten Holzart, dem gewählten
Beschichtungssystem und der zu erwartenden
Beanspruchung der Oberfläche. Es sind die
Verarbeitungsvorschriften der Beschichtungsmittel-
hersteller anzuwenden.
Das gewählte Beschichtungssystem hat den vorgenannten
Anforderungen an die Umweltverträglichkeit zu
entsprechen.
Verglasung
Die Bemessung der Glasdicke ist Leistung des AN und
hat nach den statischen Beanspruchungen zu erfolgen.
Soweit Normen vorhanden sind, sind diese zugrunde zu
legen. Das gilt für sämtliche Verglasungen.
Die Abstandhalter der Glasscheiben ist aus
thermoplastischen Material herzustellen, Farbe
lichtgrau.
Metalle dürfen in Abstandshaltern nicht verwendet
werden. Auf der ganzen inneren Scheibenfläche muß eine
gleichmäßige Oberflächentemperatur und ein homogener U-
Wert gewährleistet sein.
Die Abnahme der Verglasung erfolgt im Zusammenhang mit
einem Dichtheitstest (Blower-Door-Test).
Aluminium-Werkstoffe
Bei den Anforderungen an Aluminium-Werkstoffen gelten
EN 573-1 bis -4 sowie die EN 755-1 für stranggepresste
Profile DIN 485-1+2 bei Blechen. Zu beachten ist weiter
EN 12020 bei Strangpressprofilen aus AW-6060-T 66 (alte
Bezeichnung AlMgSi 0,5).
Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. Bei
anderen Metallen sind die Vorgaben der Hersteller zu
beachten.
Die Legierung und die Qualität der Oberfläche der
Profile ist auf die vorgesehene Oberflächenbehandlung
abzustimmen.
Die Profile müssen durchlaufen und auftretenden
thermischen und chemische Belastungen durch
"Verarbeitungsgänge für Kunststoff- Beschichtung
(Einbrennlackierung)" ohne Beeinträchtigung der
Verbundwirkung standhalten.
Die Beschichtung wird nach den gültigen
Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung
von Bauteilen aus Aluminium der GSB-International GSB
AL 631, bzw. den
QUALICOAT-Vorschriften ausgeführt.
Die Bleche sind weiß eloxiert, Farbwahl durch den AG
nach Bemusterung.
ZTV 06.03 Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit
Die Luftdurchlässigkeit der Fenster muss gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Gebäuden ab drei
Vollgeschossen mindestens die Klasse 3 nach DIN EN
12207 erfüllen.
Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208
klassifiziert. Für die Ermittlung der notwendigen
Beanspruchungsklasse ist die Gebäudehöhe und die
Wetterbelastung des Bauwerks zu berücksichtigen.
ZTV 06.04 Wärme- und Feuchteschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten sowohl
DIN 4108 als auch die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Fenster sind in der EnEV-Berechnung pro Gebäude mit
einem durchschnittlichen Uw-Wert von 1,10 W/m²K über
alle Fenster berechnet. Dieser Wert ist vom Bieter
einzuhalten und nachzuweisen.
Verglasung g-Wert max. 0,51
ZTV 06.05 Schallschutz
Für die Fenster wird das Schalldämm-Maß 32 dB
gefordert.
ZTV 06.06 Einbruchhemmung
Einbruchhemmung gemäß DIN EN 1627,
Widerstandklasse: RC 2 N für die Fensterelemente im
Erdgeschoss.
ZTV 06.07 Beschläge, Griffe
Alle zum Einbau kommenden Beschläge sind in die EP mit
einzurechnen (Lieferung und Montage inkl.
Befestigungsmittel). Sie müssen aus hochwertigen
Qualitätserzeugnissen in stabiler Ausführung bestehen
und sind verdeckt liegend einzubauen, ausgenommen
Handhaben, Griffe, Bänder und Drehlager. Es dürfen nur
genormte Standardbeschläge eingebaut werden.
Die Beschläge müssen die Anforderungen der aktuellen
DIN-Normen erfüllen und sollen eine Stufe höher als die
zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die
verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu
schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein
und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses
und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine
dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag und
Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die
Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum
Austausch der Beschläge.Grundsätzlich sind
Einhandbeschläge auszuführen.
Die Beschläge sollen aus Aluminium oder Edelstahl
bestehen und mit RAL-Gütezeichen zum Nachweis der
Funktionsbeständigkeit versehen sein. Die Oberfläche
der sichtbaren Teile ist in EV1 eloxiert auszuführen.
Alle Beschläge sind vor der Ausführung unaufgefordert
zu bemustern und vom objektüberwachenden Architekten
genehmigen zu lassen.
Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung
sind entsprechend den Forderungen der
Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem
Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung
unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu
übergeben. Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster
und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender"
der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert
ist zu beachten.
Die Griffhöhen sind vor Ausführungsbeginn noch einmal
in Absprache mit der Bauleitung festzulegen. Die
Bedienungshebel aller Beschläge müssen in Form und
Oberfläche identisch sein, wenn in Sonderfällen nicht
ausdrücklich vom AG anders verlangt oder zugestimmt
wird.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind
Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen
sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
ZTV 06.08 Ausstattung Tür
Die EG-Treppenhaustür ist als Flucht- und Rettungsweg
ausgewiesen und muss einen entsprechenden
bauaufsichtlich zugelassenen Türdrücker und
Schlosskasten sowie einen Obentürschließer erhalten
(zugelassen für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179)
.
Anzubieten ist ein einseitig verkröpfter Türdrücker
(Edelstahl) mit einseitig verkröpftem Stoßgriff,
gerade Form, Edelstahl matt, als Fluchtweg-
Wechselgarnitur, mit Schlüsselrosetten
- Türverriegelung TV5-xx DCW (im Falz verbaut)
- Halbzylinder ZK. MR.VR
- SVP-Schloss
- Drücker/ Stoßstange, Edelstahl, flügelhoch
- Obentürschließer mit Gleitschiene, für barrierefreie
Türen nach DIN 18040, hoher Wirkungsgrad über 80%,
stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend
Einbausituation an-/abschaltbar,
von vorn einstellbare Schließkraft,
Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag.
Die Tür öffnet nach außen, die Schwelle muss
barrierefrei sein. Die notwendigen Abdichtungsarbeiten
sind in den Kosten zu berücksichtigen.
ZTV 06.09 Vogelschutzmarkierungen
Alle Gläser erhalten Vogelschutzmarkierungen zum Schutz
vor Vogelschlag. Die Markierungen sind dauerhaft auf
der Innenseite der äußeren Scheibe aufzubringen. Es ist
eine gerasterte Markierung gemäß der Empfehlung des
NABU aus dem Merkblatt "Vogelfalle Glas" vorzusehen.
Die genaue Art der Markierung ist im Vorfeld zu
bemustern.
ZTV 06.10 Hinweise zum Angebot / Kalkulation:
In den als "Mehrpreis" ausgewiesenen Positionen soll
nur der Mehrpreis bezogen auf die jeweilige
Grundposition kalkuliert werden - also nicht noch
einmal das Fenster selber!
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
06.01 Fenster FE 1 / 3,3x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem. ZTV 06 herstellen und
liefern
Breite: ca. 3,30 m
Höhe: ca. 1,7 m
Brüstungshöhe: ca. 1,00 m EG, ca 0,80m OG/DG
(Rohbaumaß ü. OKFF)
Aufteilung: dreiteilig mit
1 Festelement mittig
2 Öffnungsflügel jeweils mit Dreh-
Kippbeschlaggarnitur je
ca 0,80x1,70m
06.01
Fenster FE 1 / 3,3x1,7m
24,00
St
06.02 FE 1 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für
Einbruchhemmung: RC 2 N
bezogen auf Grundposition FE 1
06.02
FE 1 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
8,00
St
06.03 Fenster FE 2 / 0,8x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem. ZTV 06 herstellen und
liefern
Breite: ca. 0,80 m
Höhe: ca. 1,70 m
Brüstungshöhe: ca. 1,0 m (Rohbaumaß ü. OKFF)
Aufteilung: einteilig mit
1 Dreh-Kipp Fensterbeschlaggarnitur
06.03
Fenster FE 2 / 0,8x1,7m
5,00
St
06.04 FE 2 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für
Einbruchhemmung: RC 2 N
bezogen auf Grundposition FE2
06.04
FE 2 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
1,00
St
06.05 Fenster FE 3 / 1,7x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem. ZTV 06 herstellen und
liefern
Breite: ca. 1,7 m
Höhe: ca. 1,7 m
Brüstungshöhe: ca. 1,00 m EG, ca 0,80m OG/DG
(Rohbaumaß ü. OKFF)
Aufteilung: zweiteilig mit Mittelpfosten.
2 Dreh-Kipp Fensterbeschlaggarnitur,
06.05
Fenster FE 3 / 1,7x1,7m
6,00
St
06.06 FE 3 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für
Einbruchhemmung: RC 2 N
bezogen auf Grundposition FE 3
06.06
FE 3 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
2,00
St
06.07 Fenster FE 4 / 1,85x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem. ZTV 06 herstellen und
liefern
Breite: ca. 1,85 m
Höhe: ca. 1,70 m
Brüstungshöhe: ca 0,80m (Rohbaumaß ü. OKFF)
Aufteilung: einteilig mit
1 Festelement
06.07
Fenster FE 4 / 1,85x1,7m
2,00
St
06.08 Fenster FE 4a / 1,85x2,7m Holz-Alu-Fensterelement gem. ZTV 06 herstellen und
liefern
Breite: ca. 1,85 m
Höhe: ca. 2,70 m
Brüstungshöhe: 0.00 (Rohbaumaß ü. OKFF)
Aufteilung: einteilig mit
1 Festelement
Zeichnung:
06.08
Fenster FE 4a / 1,85x2,7m
1,00
St
06.09 Fenster FE 5 / 2,15x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem. ZTV 06 herstellen und
liefern
Breite: ca. 2,15 m
Höhe: ca. 1,7 m
Brüstungshöhe: ca. 1,00 m EG, ca 0,80m OG/DG
(Rohbaumaß ü. OKFF)
Aufteilung: dreiteilig mit
1 Festelement mittig
2 Öffnungsflügel jeweils mit Dreh-
Kippbeschlaggarnitur je
ca 0,80x1,70m
06.09
Fenster FE 5 / 2,15x1,7m
24,00
St
06.10 FE 5 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für
Einbruchhemmung: RC 2 N
bezogen auf Grundposition FE5
06.10
FE 5 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
8,00
St
06.11 Notausgangstür Holz-Alu-Türelement mit seitlicher Aufdopplung gem.
ZTV 06. herstellen und liefern
Breite ca. 1,35m
Lichte Breite min. 1,05m
Höhe ca. 2,70m
Lichte Höhe ca. 2,10m
inkl. Oberlicht, festverglast
Türdrücker mit Notausgangsverschluss, Obentürschließer
mit Gleitschiene, elektrischer Türöffner.
Einbruchhemmung: RC 2 N
Achtung! Tür öffnet nach außen
06.11
Notausgangstür
1,00
St
06.12 Mustergläser Die geplante Vogelschutzmarkierung ist im Vorfeld mit
Isolierglas-Mustergläsern von min. 40x40cm zu
bemustern.
Vorzustellen sind hierbei punkt- und linienförmige
Raster, gem. Empfehlungen vom NABU.
06.12
Mustergläser
3,00
St
07 Fensterbänke / Blechabdeckung /
Raffstore
07
Fensterbänke / Blechabdeckung /
Raffstore
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
In den folgenden Positionen werden alle Arbeiten an den
Fensterbänken (innen und außen) sowie alle
Blechabdeckungen zusammenfassend beschrieben. Außen
werden gekantete Aluminiumbleche eingesetzt, innen
Holzwerkstoffe.
Der Einbau erfolgt dann in den Außenwänden des Titel 02
zusammen mit den Fenstern, die in Titel 06 beschrieben
sind.
Der Bieter hat die fachtechnisch richtige und
vollständige Leistung gem. der vorangestellten ATV und
LB und den allgemeinen Regeln der Bautechnik
entsprechend zu erbringen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren, inkl. Lieferung und Einbau.
ZTV 07.01 Fensterlaibungen außen
Laibungszarge seitlich aus Aluminiumblech, t=2mm, 2fach
gekantet, je nach Laibungstiefe ca. 240 mm - 300 mm in
der Abwicklung, herstellen, liefern und fachgerecht an
Fensterleibungen an der tragenden Holzunterkonstruktion
der Vorpositionen montieren.
Zarge an den Ecken fest mit Schrauben verbunden, an
Fenster-/ Fassadenkonstruktion verdeckt montiert.
Montage einschließlich aller umlaufenden Bauanschlüsse,
einschließlich Fugenabdichtung, einschließlich aller
erforderlichen Unterkonstruktionen.
Vorderkante bündig zur Fassadenaussenkante.
Die Sturzzarge ist entsprechend zu fertigen, das
Aluminiumblech erhält jedoch eine Lochreihe. Bei
Fenstern mit Raffstore wird das Leibungsblech an der
Raffstoreblende befestigt.
Die Laibungszarge wird im unteren Bereich so
ausgespart, dass sie über den Rand der Fensterbank
gestülpt werden kann.
Die Zargen sind auch dort zu montieren, wo sich mittig
in den Fassadenfeldern kein Fenster liegt, sondern die
Holzverkleidung zurück springt (Abwicklung ca 130mm)
Die Zargen sind vorne plan mit der Fassade (ohne
Überstand) einzubauen.
Oberfläche Aluminiumbauteile: gem. ZTV 06.02,
pulverbeschichtet, RAL-Farbton weiß, nach Bemusterung.
ZTV 07.02 Außenfensterbänke
Eingebaut werden sollen Aluminium-Fensterbänke auf
Anti-Dröhn-Belag mit angeschweißten, wasserdichten und
in sich dehnfähigen Bordprofilen mit einer
Bewegungsaufnahme von +- 3 mm.
Das Fugendichtband wird gem. Herstellerhinweisen
zwischen Fensterbank-Anschraubsteg und Fensterrahmen
angebracht und ca. 5 cm um die Ecken geführt.
Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der
Dehnung eingepasst werden.
Überstand Fensterbank vorne über Fassadenbekleidung ca.
30mm.
Oberfläche Fensterbank: gem. ZTV 06.02,
pulverbeschichtet, RAL-Farbton weiß, nach Bemusterung.
Die Außenfensterbank ist auch dort zu montieren, wo
mittig in den Fassadenfeldern kein Fenster liegt,
sondern die Holzverkleidung zurück springt.
ZTV 07.03 Verarbeitung Bleche
Die Blechdicke ist nach statischen Erfordernissen zu
dimensionieren, mindestens jedoch 2 mm dick, oder in
der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Dicke
auszuführen.
Die Abkantungen sind vor der Oberflächenbehandlung mit
kleinstmöglichem Biegeradius ohne Rißbildung
herzustellen. Die Kanten der Bleche sind ebenfalls zu
beschichten, bzw. zu eloxieren.
Falls bei großflächigen Blechteilen aus statischen oder
sonstigen Gründen Aussteifungen notwendig sein sollten,
sind diese mit in den EP einzurechnen. Die eventuell
erforderlichen Aussteifungen müssen unsichtbar
angebracht werden und dürfen nicht zu Verwerfungen (bei
Temperaturwechsel) führen.
ZTV 07.04 Fensterbänke innen
bauseits
ZTV 07.05 Beweglicher Sonnenschutz
Der bewegliche Sonnenschutz wird auf der Süd- und
Westseite sowie an den Innenhof-Fassaden eingebaut. Zum
Einsatz kommt:
Raffstore mit gebördelten Lamellen und Schienenführung,
Lamellenbreite 60mm.
Allgemeines:
Die Motorsteuereinheit und Windschutzzentrale sind im
Bestand bereits vorhanden. Die neuen Elemente werden
daran angeschlossen. Verbaut wurde im Bestand das
System von Warema. Die Kompabilität mit dem Bestand ist
sicherzustellen.
Alle Befestigungen (Schrauben usw.) grundsätzlich aus
Edelstahl. Verbindungsteile korrosionsbeständig (A2),
Aluminium, Kunststoff.
Alle zum Einbau notwendigen Maßnahmen und Leistungen
zur Befestigung der Sonnenschutz-Anlagen an der
bauseitigen Fassade (z. B. Verstärkungen, Gewinde,
Bohrungen für Bolzen, Setzen von Gewinde bzw.
Stehbolzen usw.) sind rechtzeitig anzumelden und
eigenverantwortlich zu klären.
Basis-Raffstorefertigelement DIN EN 13659 und DIN V
18073, Behang für Gesamtenergiedurchlassgrad
Sonnenschutz und Verglasung gtot max. 0,03 DIN EN
14501, für Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g max.
0,5 DIN EN 410.
Blende
U-Blende aus gekantetem Aluminium, 2 mm stark,
Oberfläche pulverbeschichtet, RAL-Ton gem. Angabe AG,
seitlich geschlossen, Blendenhöhe gem. Erfordernis,
Blendentiefe: 120 mm, einschl. Standardbügel, einschl.
Konsolen,
Raffstoreträger müssen mit einer
körperschallentkoppelten Zwischenlage ausgeführt
werden, um Vibrationseinleitungen in die Fassade zu
verhindern.
Lamellen
60 mm breit, konkav-konvex-gewölbt, beidseitig
randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem
Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig
einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in
den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung
der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur
Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen.
Stufenloses wenden der Lamelle.
mit Führungsnippel, wechselseitig an jeder Lamelle, für
Schienenführung, Oberschiene als U-Profil, aus
Aluminium, stranggepresst, Unterschiene als Hohlprofil,
aus Aluminium, stranggepresst, beschichtet,
volleinziehbar.
Lamellenführung durch Führungsschiene mit Gleiteinlage,
Führungsschiene als
Systemschiene, Standardmaße des Herstellers, aus
Aluminium, stranggepresst,
beschichtet, Lage auf dem Blendrahmen, innerhalb der
Fuge in der Laibung vor dem Fenster.
Antrieb
Verdeckt eingebauter, 230 V-Mittelmotor, Schutzart
IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und
beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und
Thermoschutzschalter. Es sind Motore mit einstellbaren
oberen und unteren Endschaltern einzusetzen. Die Motore
sind generell mit einem geräuschoptimierten
Oberschienenträger zu versehen, um die
Körperschallübertragung auf ein Minimum zu reduzieren.
Inkl. Anschlusskabel L=10m, inkl. STAS3-Stecker.
Bedienung
Hoch- und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung
eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes
Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der
oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor
eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des
Antriebes.
Oberflächenbehandlung
Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet
Farbton nach Angabe AG auszuführen.
Befestigung
Bei Befestigung der Raffstoren auf Holz, Aluminium oder
Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur
Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung
eingesetzt werden. Die Befestigung ist so auszuführen,
dass keine Spannungen durch thermische Ausdehnung
auftreten können.
Bei Montage auf Holz müssen zusätzlich Edelstahl-
Distanzscheiben mit EPDM-Dichtscheiben montiert werden.
Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des
Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen.
Leistung AN
- Montage bzw. Einziehen der Motoranschlussleitung in
die Fassade inkl Abdichtung der Durchführungspunkte
- Erstellung sämtlicher Planunterlagen
- Lieferung, Montage und Elt. Anschluss sämtlicher
Steuerkomponenten,
außer Bedientaster, Lieferung der flexiblen
Motoranschlussleitung mit
angeschlossener Steckerkupplung.
- Prüfung gemäß VDE der Antriebe und Kabelpeitschen.
- Inbetriebnahme zusammen mit AN Elektro
Leistung bauseits AN Elektro
- komplette Kabelverlegung nach Angaben AN Fassade/
Sonnenschutz
- Lieferung, Montage und Anschluss der Bedientaster
- Prüfung gemäß VDE des Leitungsnetzes
- Gemeinsame Inbetriebnahme mit AN Holzbau
- Anschluss der Gebergeräte an bauseitigen Blitzschutz
ZTV 07.06 Beweglicher Sonnenschutz Pfosten-Riegel-
Fassade
Der bewegliche Sonnenschutz wird auf der Nord- und
Südseite im Bereich der Pfosten-Riegel-Fassaden im
Innenhof eingebaut. Zum Einsatz kommen Pfosten-Riegel-
Raffstores mit randgebördelten Lamellen und
Schienenführung, Lamellenbreite 60mm, Fc-Wert
Sonnenschutz: 0,25
Blende
U-Blende aus gekantetem Aluminium, 2 mm stark,
einseitig abgeschrägt. Oberfläche pulverbeschichtet,
RAL gem Angabe AG, seitlich wahlweise geschlossen oder
mit Stoßverbinder.
Ein minimaler Blendenabstand zur Fassade von 25 mm muss
erreicht werden, eine Direktmontage ohne Abstand auf
die Fassade ist aufgrund unzureichender Hinterlüftung/
Wärmeableitung nicht zulässig.
Die Blenden sind optisch durchlaufend auszuführen. Im
Bereich der Türöffnungen im EG ist die Blende ohne
Raffstore-Element auszuführen und von unten zu
schließen.
Befestigung
Die Befestigung auf Pfosten-Riegel-Fassaden erfolgt
über Stehbolzen. Um Glasbruch durch Spannungen zu
vermeiden und Wassereintritt durch Kapillarwirkung zu
verhindern, sind die mitgelieferten Montagemittel mit
Dichtbeschichtung als Gegenlager zu verwenden. Die
Befestigung ist so auszuführen, dass keine Spannungen
durch thermische Ausdehnung auftreten können. Ein
Prüfnachweis über die Dichtigkeit des
Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
07.01 Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und
Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und
einbauen.
Für Fenster FE 1, b/ h: ca. 3,30x1,70m
Sturzblende an Raffstore befestigt.
07.01
Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m
21,00
St
07.02 Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m und Holzverkl. Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und
Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und
einbauen.
Für Fenster FE 1 und anschließender zurückspringender
Holzverkleidung.
Die an die zurückspringende Holzverkleidung
anschließende Fensterlaibung ist durch ein Kantholz,
vorvergraut und gehobelt zur schließen. , b/ h: ca. 3,
90x1,70m,
Sturzblende an Raffstore befestigt.
Einbauort Südfassade
07.02
Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m und Holzverkl.
3,00
St
07.03 Fensterlaibung außen für FE 3 / 1,7x1,7m Fensterlaibung außen zweiseitig und Außenfensterbank
gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen.
Für Fenster FE 3
b/ h: ca. 1,7x1,70m
Einbauort: Ostfassade / alle Geschosse
07.03
Fensterlaibung außen für FE 3 / 1,7x1,7m
6,00
St
07.04 Fensterlaibung außen für FE1, FE 4 und Holzverkleidung/ 4,7x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und
Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und
einbauen.
Für Fenster FE1 und 4 sowie anschließender
zurückspringender Holzverkleidung.
Die an die zurückspringende Holzverkleidung
anschließende Fensterlaibung ist durch ein Kantholz,
vorvergraut und gehobelt zur schließen.
Für Fenster FE 4
b/ h: ca. 4,70x1,70m
Einbauort: Nordfassade / 1. und 2.OG
07.04
Fensterlaibung außen für FE1, FE 4 und Holzverkleidung/ 4,7x1,7m
2,00
St
07.05 Fensterleibung außen für FE5 Südseite Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und
Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und
einbauen.
Für Fenster FE 5, b/ h: ca. 2,20x1,70m
Sturzblende an Raffstore befestigt.
07.05
Fensterleibung außen für FE5 Südseite
12,00
St
07.06 Fensterleibung außen für FE5 Nordseite Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und
Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und
einbauen.
Für Fenster FE 5, b/ h: ca. 2,20x1,70m
Sturzblende an Fenster befestigt.
07.06
Fensterleibung außen für FE5 Nordseite
12,00
St
07.07 Laibung außen für Tür, Fenster und Holzverkleidung / 5,40mx2,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07
herstellen, liefern und einbauen.
Für Holz-Alu-Tür und anschließender zurückspringender
Holzverkleidung und bodentiefem Fenster..
Die an die zurückspringende Holzverkleidung
anschließende Türlaibung ist durch ein Kantholz,
vorvergraut und gehobelt zu schließen.
Für Außentür
b/ h: ca. 5,40x2,70m
Einbauort: Nordfassade
07.07
Laibung außen für Tür, Fenster und Holzverkleidung / 5,40mx2,7m
1,00
St
07.08 Laibung außen für Holzverkleidung / 2,5x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07
herstellen, liefern und einbauen.
Für zurückspringende Holzverkleidung.
b/ h: ca. 2,50x1,70m
Einbauort: Nordfassade / alle Geschosse
07.08
Laibung außen für Holzverkleidung / 2,5x1,7m
3,00
St
07.09 Laibung außen für Holzverkleidung / 4,5x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07
herstellen, liefern und einbauen.
Für zurückspringende Holzverkleidung.
b/ h: ca. 4,50x1,70m
Einbauort: Westfassade / alle Geschosse
07.09
Laibung außen für Holzverkleidung / 4,5x1,7m
3,00
St
07.10 Laibung außen für FE 2 Holzverkleidung / 4,5x2,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07
herstellen, liefern und einbauen.
Für Fenster FE 2 und anschließender zurückspringender
Holzverkleidung.
Die an die zurückspringende Holzverkleidung
anschließende Fensterlaibung ist durch ein Kantholz,
vorvergraut und gehobelt zur schließen.
b/ h: ca. 4,50x1,70m
Einbauort: Westfassade / alle Geschosse
07.10
Laibung außen für FE 2 Holzverkleidung / 4,5x2,7m
3,00
St
07.11 Wetterschenkel Alublech, dreifach gekantet, Abwicklung ca 36cm, Alu
natur,
Als oberer Abschluss der Holzverkleidung, umlaufend um
das gesamte Gebäude.
07.11
Wetterschenkel
93,00
lfdm
07.12 Raffstore, für FE 1, ca. 3,30 x 1,70 m Lieferung und fachgerechte Montage von Aluminium-
Sonnenschutz-Raffstore mit randgebördelten Lamellen,
Lamellenbreite 60mm, inkl. Führungsschiene, als
verdeckt liegender Einbau hinter Holzfassade.
Ausführung gemäß den ZTV 07.05 (inkl.Elektromotor),
sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen.
Raffstore: gem. ZTV 07.05
Breite Raffstore: ca. 3,30
Höhe Raffstore: ca. 1,70 zzgl. Pakethöhe
Bedienung: über Tastschalter und zentrale
Steuerung (Windwächter),
beides bauseits
Blende: U-Blende aus gekantetem Aluminium, 2,0 mm
stark, pulverbeschichtet,
seitlich geschlossen
Oberfläche: gem ZTV 07.05
Farbtöne nach Wahl AG
Befestigung: Raffstore und Blende mit L-Konsolen
(inkl. thermischer Trennung) an
vorh. Holzwand gedübelt
Fenster-Nr.: FE 1
07.12
Raffstore, für FE 1, ca. 3,30 x 1,70 m
24,00
St
07.13 Raffstore, für FE 3, ca. 1,70x 1,70 m Breite Raffstore: ca. 1,70
Fenster-Nr.: FE 3
07.13
Raffstore, für FE 3, ca. 1,70x 1,70 m
W
6,00
St
07.14 Raffstore, für FE 5, ca. 2,20x 1,70 m Breite Raffstore: ca. 2,20
Fenster-Nr.: FE 5
07.14
Raffstore, für FE 5, ca. 2,20x 1,70 m
W
12,00
St
07.15 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,56 Lieferung und fachgerechte Montage von Aluminium-
Sonnenschutz-Raffstore mit randgebördelten Lamellen,
Lamellenbreite 60mm, inkl. Schienenführung.
Ausführung gemäß den ZTV 07.06 (inkl.Elektromotor),
sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen.
Raffstore: gem. ZTV 07.06
Breite Raffstore: ca. 2,15
Höhe Raffstore: ca. 2,56 zzgl. Pakethöhe
Bedienung: über Tastschalter und zentrale
Steuerung (Windwächter),
beides bauseits
Blende: U-Blende aus gekantetem Aluminium
2,0 mm stark, pulverbeschichtet,
seitlich geschlossen
Oberfläche: gem ZTV 07.06
Farbtöne nach Wahl AG
Befestigung: mit vormontierten
Stehbolzen an Fassade befestigt
07.15
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,56
8,00
St
07.16 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,76 Höhe Raffstore: ca. 2,76 zzgl. Pakethöhe
07.16
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,76
W
4,00
St
07.17 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,56 Breite Raffstore: ca. 1,80m
07.17
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,56
W
8,00
St
07.18 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,76 Breite Raffstore: ca. 1,80m
Höhe Raffstore: ca. 2,76 zzgl. Pakethöhe
07.18
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,76
W
4,00
St
07.19 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,56 Breite Raffstore: ca. 1,12m
07.19
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,56
W
16,00
St
07.20 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,76 Breite Raffstore ca 1,12m
Höhe Raffstore: ca. 2,76 zzgl. Pakethöhe
07.20
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,76
W
6,00
St
07.21 Aluminium-Blende 1,05m Lieferung und fachgerechte Montage von U-Blende aus
gekantetem Aluminium,
Ausführung im Bereich der Türöffnungen innerhalb der
Pfosten-Riegel-Fassade im EG
Blende: U-Blende aus gekantetem Aluminium
2,0 mm stark, pulverbeschichtet,
und von unten geschlossen
Oberfläche: gem ZTV 07.06
Farbtöne nach Wahl AG
Befestigung: mit vormontierten
Stehbolzen an Fassade befestigt
07.21
Aluminium-Blende 1,05m
2,00
St
07.22 Leitungspeitschen für 230 V Antriebe Vieradrige Leitungspeitsche für die Verbindung zwischen
Motorsteuereinheit und 230 V Sonnenschutzantrieb.
Flexible vorkonfektionierte Leitung 0,75 mm² auf einer
Seite mit Aderendhülsen versehen, auf der anderen Seite
mit vierpoliger Stecker-Kupplung (STAK3).
Die Leitung muss halogenfrei, Ozon- und UV-Beständig
für die dauerhafte Verlegung im Freien geeignet sein.
Für den fachgerechten Anschluss muss die Leitung
folgenden Farbcode aufweisen: schwarz, braun, blau und
gelb/grün. Eine andere Farbbelegung ist nicht zulässig.
Länge: ca. 4,0 m
07.22
Leitungspeitschen für 230 V Antriebe
88,00
St
08 Holz-Alu Pfosten-Riegel-Fassade
08
Holz-Alu Pfosten-Riegel-Fassade
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Gegenstand dieses Titels ist die Produktion,
Anlieferung und Montage von Pfosten-Riegel-Elementen
gem. EN 14351-1 in Holz-Alu-Bauweise einschließlich
Oberflächenendbehandlung und inklusive den unten
aufgeführten Festverglasungen, Fenstern, Türen und
Paneelen.
Einsatzelemente:
Die Anordnung und Aufteilung der PR-Fassaden ist den
beiliegenden Zeichnungen zu entnehmen, dort ist auch
die konstruktive Ausbildung in prinzipieller Form
dargestellt. Alle prinzipiell dargestellten
Konstruktionen sind zur Erreichung einer schnellen
Montagezeit bzgl. der Vorfertigung im Herstellerwerk zu
optimieren.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Bestandteile:
Die beschriebenen PR-Fassadenelemente bestehen aus
einer elementierten Pfosten-Riegelkonstruktion aus
Holz-Aluminium, die Ausfachungen bestehen aus
Festverglasungen, z.T. als Blindpaneele sowie Holz-Alu-
Einsatzelementen in Form von Fenstern und Türen.
Ausführung:
Das System muss in allen Details nach den Vorgaben des
Systemherstellers verarbeitet werden. Bei Abweichungen
sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Sämtliche
Schraubverbindungen bei den Fenstersystemen müssen mit
geeigneten Schrauben und nach den Vorgaben des
Systemherstellers ausgeführt werden. Die Verschraubung
von statisch erforderlichen Zusatzprofilen muss eine
nachvollziehbare und einwandfreie Kraftübertragung
sicherstellen.
Die folgenden Angaben der formalen Profilabmessungen
und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls aus statischen oder formalen Gründen
verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht
genannt. Vom AG gewünschte formale Profilabmessungen
entbinden den AN nicht von der Verpflichtung zu einem
statischen Nachweis bzw. einer statischen Vorbemessung.
ZTV 08.01 Grundsystem PR-Fassade
Wärmegedämmte Fassade in Holz-Alu-Pfosten-
Riegelbauweise mit einer Tragkonstruktion aus
Brettschichtholz bzw. Holzwerkstoffen mit Alu-
Abdeckblechen als Verbindung zur Holzfassade.
Die raumseitig angeordneten Profile bestehen aus
massivem oder lamelliertem Holz. Alle Profilkanten sind
gerundet. Die tragenden Holzprofile müssen die Kräfte
aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen,
Beschlägen usw. übernehmen und in den Baukörper
ableiten. Die Profilabmessungen müssen in Abstimmung
mit der Breite des Verglasungssystems sowie der
Profiltiefe nach statischer und konstruktiver
Anforderung gemäß den Erfordernissen für eine maximale
Durchbiegung entsprechend der Vorgaben in der
Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830
dimensioniert sein.
Die Pfosten sind geschossweise getrennt auszuführen und
eigenständig über entsprechende Konslen an den
Baukörper zu befestigen. Von außen sind die Pfosten
optisch durchlaufend zu gestalten.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im
Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende
Feuchtigkeit sicher abzuleiten. Horizontale Stöße sind
mit - zum System gehörenden - stoßverbindern und
Stoßstücken - auszuführen.
Die Metallprofile müssen eine direkte Bewitterung des
Holzes verhindern. Holzprofile und Metallprofile müssen
schubweich/gleitend miteinander verbunden werden. Die
Metallprofile sind zu hinterlüften.
Gefordert wird ein U-Wert für die komplette
Fassadenkonstruktion von:
Uw-Wert: max. 1,3 W/(m²K)
Verglasung g-Wert: max. 0,51
Fc-Wert Sonnenschutz: max. 0,25
Weiterhin gelten die ZTV 06
ZTV 08.02 Pfosten-Riegel-Verbindung
Die T-Verbindung der inneren Holz-Tragkonstruktion muss
mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Verbinder
ausgeführt werden. Der Verbinder muss vollständig
verdeckt eingebaut werden. Das nachträgliche
Verschließen von Öffnungen im Sichtbereich ist
unzulässig. Die Verbindungskonstruktion muss für
Riegeltiefen von 60 - 300 mm einsetzbar sein, sowohl
für beidseitige als auch für einseitige
Riegelanbindungen. Die Einfräsungen am Riegelende
dürfen maximal 31 mm breit sein. Es müssen mindestens 9
mm Materialstärke an jeder Seite erhalten bleiben. Die
Konstruktion muss einen Anpressdruck des Riegels auf
den Pfosten über die gesamte Riegeltiefe sicherstellen.
Die Tragfähigkeit der Verbindung ist durch
Prüfzeugnisse nachzuweisen. Dazu muss ein eigener
Nachweis durch die außermittige Belastung durch das
entsprechende Glasgewicht vorliegen. Über die
Verbindung ist ein statischer Nachweis zu führen.
Dieser Nachweis ist in die EP einzukalkulieren.
Das Befestigungssystem für das Fassadensystem muss
durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
bauaufsichtlich zugelassen sein.
Die Holzverbindung (T-Verbinder) für das Fassadensystem
muss für die Pfosten-Riegel-Anwendung durch das
Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich
zugelassen sein.
Die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Glasauflagen
(vertikale Verformung) muss nachgewiesen sein, z.B.
durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Die Anpassung des Verglasungssystems an die geforderten
Rahmen-Wärmedämmwerte Uf müssen allein durch Variation
eines Dämmprofils im Glasfalzraum möglich sein. Das
Dämmprofil muss sicher und unverrückbar mit der äußeren
Andruckleiste im Glasfalzraum befestigt werden, so dass
eine dauerhafte Belüftung des Glasrandverbunds
sichergestellt ist.
ZTV 08.03 Halterung und Lagerung der Verglasung
Alle Glasscheiben - auch die der Einsatzelemente - sind
in der gleichen Ebene angeordnet. Die Lastabtragung der
Füllung muss über glasfaserverstärkte Kunststoff-
Glasauflagen ausgeführt werden, die mit je drei Stück
Blechschrauben B 5,5 im Schraubkanal der
Tragkonstruktion befestigt sind. Es muss gewährleistet
sein, dass die Dichtheit des Systems im Bereich der
Glasauflagen für Glaslasten bis 450 kg ohne Durchbrüche
der Innendichtungen erhalten bleibt.
Zur Halterung der Verglasung dürfen nur Schrauben aus
Edelstahl verwendet werden, die vom Systemhersteller
geprüft und freigegeben sind.
ZTV 08.04 Verglasungs- und Dichtsystem
Das Dichtungssystem muss mindestens drei
Entwässerungsebenen haben und eine zusätzliche
Fußpunktentwässerung ermöglichen. Anfallendes Kondensat
muss durch im Dichtungssystem integrierte Kanäle
gesammelt und kontrolliert nach außen abgeleitet
werden. Die Dichtungsprofile müssen so konstruiert
sein, dass die höher liegende Ebene überlappend in die
tiefer liegende Ebene entwässert. Metallische
Überlappungen zur Entwässerung sind nicht erlaubt.
Das Fassadensystem muss einen Druckausgleich mit der
Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der
Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der
Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers
auszuführen. Die Kanten zwischen zwei Glasscheiben auf
der Außenseite dürfen auf keinen Fall mit zusätzlichen
Folien oder Dichtbändern abgedichtet werden.
Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem
schwarzem EPDM-Material hergestellt sein. Die inneren
Dichtungen müssen als komplett übergreifende
Aufsteckdichtungen ohne Durchbrüche in der Dichtebene
ausgeführt werden. Sie müssen aus gestalterischen
Gründen umlaufend gleich hoch sein. Die Verarbeitung
der inneren Dichtungen im Bereich des Kreuzpunktes von
Pfosten und Riegel muss exakt mit dafür vorgesehenen
System-Werkzeugen ausgeklinkt und mit System -
Dichtteilen abgedichtet werden.
Die Abdichtung des Kreuzpunktes von Füllungselementen
muss mit einer selbstklebenden Edelstahlunterlage und
einem speziellen Dichtstück erfolgen.
ZTV 08.05 Verglasung
Die Bemessung der Glasdicke ist Leistung des AN und
hat nach den statischen Beanspruchungen zu erfolgen.
Soweit Normen vorhanden sind, sind diese zugrunde zu
legen. Das gilt für sämtliche Verglasungen.
Die Abstandhalter der Glasscheiben ist aus
thermoplastischen Material herzustellen, Farbe
lichtgrau.
Metalle dürfen in Abstandshaltern nicht verwendet
werden. Auf der ganzen inneren Scheibenfläche muß eine
gleichmäßige Oberflächentemperatur und ein homogener U-
Wert gewährleistet sein.
Die Abnahme der Verglasung erfolgt im Zusammenhang mit
einem Dichtheitstest (Blower-Door-Test).
ZTV 08.06 Absturzsichernde Verglasung
Bei Gläsern in den oberen Geschossen ist in den
Brüstungsbereichen eine absturzsichernde Verglasung
erforderlich.
Absturzsichernde Verglasungen bedürfen grundsätzlich
einer allgemeinen bauafsichtlichen Zulassung des DIBt
"Deutsches Institut für Bautechnik" oder einer
Zustimmung im Einzelfall (ZiE) der jeweiligen
Bauaufsichtsbehörde.
Bei der Ausführung absturzsichernder Verglasungen sind
die TRAV in der aktuellen Fassung zu befolgen.
Es ist zu beachten, dass bei Fenstern mit
absturzssichernder Verglasung auch die Rahmen und deren
Befestigungen als Absturzssicherung geeignet sein
müssen. Hierfür sind prüffähige Unterlagen vorzulegen.
ZTV 08.07 Vogelschutzmarkierungen
gemäß ZTV 06.09
ZTV 08.08 Schallschutz
gemäß ZTV 06.05
ZTV 08.09 Einbruchhemmung
gemäß ZTV 06.06
ZTV 08.10 Paneel-Elemente
Ausfachungen (Paneele), formale Regelungen:
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt
sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher
beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele
gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und
deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen.
Die vorgegebenen Stoffe sind vom Auftragnehmer auf ihre
Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu
prüfen. Die in den BV gemachten Angaben zum Wärme- und
Brandschutz, sowie die für diese Bereiche geltenden
DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der
Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch
konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass
eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung
des Dämmstoffes eintritt. Der Randverbund aller Panele
ist umlaufend druckfest auszubilden. Einbauebene in
Glasebene.
Paneel als fertiges Element in P/R-Fassade montieren.
In dem Paneel sind in Abstimmung mit Bauleitung und
Gewerk Elektro Ausschnitte für den Anschluss von
Aufbauleuchten vorzusehen.
Aufbau Paneele von außen nach innen:
- 6 mm emailliertes ESG, Farbton RAL gemäß AG
- ca. 50 mm Wärmdämmung,
nicht brennbar, Brandschutzklasse A gemäß DIN 4102-1
- 2 mm Alublech, Farbton RAL gemäß AG
Dämmkern
Der Dämmkern der Paneele ist in druckfester Ausführung
und/oder mit einem druckfesten Einleimer mit
Mineralwolle gemäß DIN 4102-1 als nicht brennbares
Material der Brandschutzklasse A auszuführen. Die
Mineralwolle ist in stehender Faser und mit
zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu
verarbeiten.
Aluminiumblech
Die Oberfläche der Aluminiumbleche ist, wenn in den
Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, gemäß
der Beschreibung in den ZTV 06.02 auszuführen.
ZTV 08.11 Öffnungselemente
Die natürliche Lüftung erfolgt über einflügelige
Fensterelemente. Diese werden über manuelle Beschläge
zur Raumlüftung geöffnet.
Holz-Alu-Tür-Elemente,
liefern und fachgerecht einbauen,
einflügelige Türelemente mit flacher Schwelle
Breite: ca. 1,05 m
Höhe: ca. 2,7 m
Holz-Alu-Fenster-Elemente,
liefern und fachgerecht einbauen,
einflügelige Fensterelemente mit Drehkipp-Beschlag
Breite: ca. 0,90 m
Höhe: ca. 1,64 m
Brüstungshöhe: ca. 1,00 m EG, ca 0,80m 1.OG/2.OG
(Rohbaumaß ü. OKFF)
ZTV 08.12 Beschläge, Griffe
Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart
einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung
beschrieben. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen
sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und
Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen
nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers
einzusetzen.
Türelement
Türbeschlag RC 2 N (WK2) für einflügelige Tür,
bestehend aus:
3-teiligen Rollentürbändern aus Aluminium, verdeckt
befestigt, Anzahl nach statischen Erfordernissen, mind.
jedoch 3 Stück.
Schloss inkl. Zubehör:
Schloss mit ganzvernickelter Falle und Riegel mit
Aufsägeschutz, vorgerichtet für Profilzylinder. Die
Stulpbleche des einzusetzenden Schlosses und die
Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die
Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die
Endstücke integrierten Dübeln.
Zubehörteile wie Dichtstücke, Fußpunktabdichtungen und
Befestigungszubehör sind in jedem Fall mitzuliefern und
werden nicht gesondert vergütet.
Betätigung: Türgriff FSB (73)7376 mit Schildgarnitur
Schutzklasse S4-ZA mit Kernziehschutz, Edelstahl
Zubehörteile wie Dichtstücke, Fußpunktabdichtungen und
Befestigungszubehör sind in jedem Fall mitzuliefern und
werden nicht gesondert vergütet.
Fensterelement, Dreh-Kipp
Fensterbeschlag RC 2 N (WK2) im EG
Verdeckt liegender DK-Beschlag mit Einhandbedienung,
aufliegende Eck- und Scherenlager KTL-beschichtet. Der
Beschlag ist mit einer - in Dreh- und in Kippstellung
wirksamen - Fehlbedienungssperre ausgestattet, die
integrierte Aushebesperre wird in der Kippstellung
wirksam.
Fenstergriff FSB (34)1076, mit passender flacher
Rosette (34 1076) 007, Aluminium
Weiterhin gelten die ZTV 06.07
ZTV 08.13 Anschlüsse und Fugen
Allgemeine Ausbildung von Anschlüssen und Fugen gemäß
ZTV 06
PR-Fassade allgemein: Festpunkt unten, Lospunkt oben.
Mit Ausnahme des Sockelbereiches und der Dichtbahnen
sind keine brennbaren Baustoffe zugelassen.
Es kommen folgende verschiedenen Anschlüsse an das
Bauwerk zur Ausführung:
Anschluss 1a - Unterer Anschluss PR-Fassade im EG
Die Höhe des Fußbodenaufbaus beträgt im Erdgeschoss ca.
150mm.
Die senkrechten Pfosten sind bis OKRFB zu führen und
dort mit angeschraubten Flachstahlkonsolen nach
statischer Erfordernis stirnseitig an der Sohlplatte zu
befestigen
Der unterste Riegel liegt ca. 1 cm über OKFF, der
Zwischenraum zwischen diesem Riegel und der Sohlplatte
ist nach innen mit einfach gekanteten Stahl-L-Profil zu
schließen. Die Anschlussfugenabdichtung ist mit einer
Dampfsperrfolie auszuführen, die bis auf die Sohlplatte
geführt und dort befestigt wird. Der Hohlraum zwischen
dem Riegel und der Sohlplatte ist vollständig mit einer
geeigneten Hartschaumdämmung zu verfüllen, sodass
Kältebrücken vermieden werden. Der verwendete Dämmstoff
muss, gem. DIN, alterungs- und witterungsbeständig,
fäulnis- und schimmelfest, feuchtigkeitsunempfindlich
und wasserabweisend sein.
Zum Anschluss an den Baukörper ist im Falz des Riegels
(Innenseite) eine luft- und diffusionsdichten
Dichtungsfolie einzuspannen. Diese ist entlang der
Dämmebene stirnseitig bis auf die Sohlplatte
zurückzuführen und dort zu verkleben. Zusätzlich ist
für die äußere Abdichtung ein Dämmpaneel aus 2 mm Blech
(RAL nach Angabe AG) und einer vollflächigen Füllung
aus Hartschaum einzuspannen.
siehe Detail LV-D-10
Anschluss 1b - Unterer Anschluss PR-Fassade im EG - Tür
Anschluss wie vor, jedoch ist im Bereich der Tür ein
thermisch getrenntes Schwellenprofil einzubauen.
Das Profil ist mit Stahlwinkeln an der Sohlplatte zu
befestigen, diese dürfen die thermische Trennung nicht
überbrücken!
Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18040
"Barrierefreies Bauen" sowie der NbauO in ihrer aktuell
gültigen Fassung auszuführen. Die Höhe der
Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm.
Anschluss 2 - Anschluss PR-Fassade an Geschossdecke -
unten
Die senkrechten Pfosten sind bis unterhalb des BSH-
Balken zu führen und dort mit angeschraubten
Flachstahlkonsolen nach statischer Erfordernis zu
befestigen.
Im Bereich oberhalb des Riegels verjüngen sich die
Pfosten. Nach außen sind diese gemäß der Ansicht LV-008
optisch durchlaufend zu gestalten.
Die OK des Riegels liegt 12 cm unterhalb des BSH-
Balkens. Der Hohlraum zwischen diesem Riegel und dem
BSH-Balken ist vollständig mit Mineralwolle (nicht
brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A zu
füllen und im Innenraum durch OSB-Platten zu schließen.
Zur Verfüllung des Zwischenraums zum Paneel sind
stirnseitig über die gesamte Höhe des BSH-Balkens ca.
20 mm Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1
der Brandschutzklasse A am Balken über Dübel zu
befestigen.
siehe Detail LV-D-11
Anschluss 3 - Anschluss PR-Fassade an Geschossdecke -
oben
Die Höhe des Fußbodenaufbaus beträgt in den
Obergeschossen ca. 170 mm.
Die senkrechten Pfosten sind zum BSH-Balken zu führen
und dort mit angeschraubten Flachstahlkonsolen nach
statischer Erfordernis an diesem zu befestigen.
Im Bereich unterhalb des Riegels verjüngen sich die
Pfosten. Nach außen sind diese gemäß der Ansicht LV-008
optisch durchlaufend zu gestalten.
Die UK des Riegels liegt ca. 1 cm über OKFF. Der
Hohlraum zwischen diesem Riegel und dem BSH-Balken ist
vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN
4102-1 der Brandschutzklasse A zu füllen und im
Innenraum durch OSB-Platten zu schließen. Der Anschluss
ist mit einem Dichtband als rauchdichter Anschluss
auszuführen.
siehe Detail LV-D-11
Anschluss 4 - Anschluss PR-Fassade an Dachdecke
Die obere Blende ist bis vor die Attika zu führen. Die
Pfosten werden mit angeschraubten Flachstahlkonsolen
nach statischer Erfordernis an der Brettstapeldecke
befestigt. Die OK des Riegels liegt 13,5 cm unter UKRD.
Der Hohlraum zwischen diesem Riegel und der Decke ist
vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN
4102-1 der Brandschutzklasse A zu füllen und im
Innenraum durch OSB-Platten zu schließen.
Die UK des obersten Riegels im Bereich der Attika-
Aufkantung liegt etwa 24 cm über der OKRD. Zur
Verfüllung des Hohlraums zwischen Attika und Paneel ist
in diesem Bereich über die gesamte Länge bis zur UK des
Riegels ca. 50 mm starke Mineralwolle (nicht brennbar)
gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A an der Attika
zu befestigen.
Oberhalb des letzten Riegels ist auf der Außenseite die
Anschlussabdichtung mit einer luft- und
diffusionsdichten Dichtungsfolie auszuführen, welche im
Falz des Riegels (Außenseite) eingespannt und entlang
der außenliegenden Attika-Aufkantung nach oben geführt
und dort befestigt wird.
siehe Detail LV-D-11
Anschluss 5 - Seitlicher Anschluss an Holztafelwand
Die Pfosten-Riegel-Fassade schließt seitlich an
Holztafelwände an. Die PR-Fassade ist so zu planen,
dass Verglasung und Einsatzelemente bündig zur
Fassaden-Außenkante der anschließenden Außenwand
verlaufen.
Zwischen Pfosten und Holztafelwand ist eine 15mm starke
Bauteilanschlussfuge einzuplanen. Der Hohlraum ist
vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN
4102-1 der Brandschutzklasse A zu verfüllen.
Auf der Innenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit
einer Dampfsperrfolie auszuführen, welche im Falz des
Pfostens (Innenseite) eingespannt und entlang der
Innenseite der Holztafelwand an Holzständer und OSB-
Verkleidung bis zur angrenzenden BSP-Wand geführt und
befestigt wird.
Auf der Außenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit
einer luft- und diffusionsdichten Dichtungsfolie
auszuführen, welche im Falz des Pfostens (Außenseite)
eingespannt und außen entlang der anschließenden
Holztafelwand geführt und dort befestigt wird.
siehe Detail LV-D-12
ZTV 8.14 Werkplanung
Die Erstellung der ausführungsreifen firmeneigenen
Planung, einschließlich der zugehörigen Berechnungen,
sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Planung und Ausführung sind ein Werk.
ZTV 8.15 Statische Nachweise
Die Fenster- und Fassadenkonstruktion einschließlich
der Verbindungselemente, muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, daß bei der
Bemessung der Konstruktion die Gebäudeform, die
Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis- und
sonstige auf das jeweilige Bauteil einwirkende Lasten
berücksichtigt wurden.
In die EP ist mit einzurechnen, daß der AN nach
Auftragserteilung umgehend einen prüfbaren
Festigkeitsnachweis einschl. Verankerung und Einführung
der Kräfte in den Baukörper und den Nachweis der oben
genannten Durchbiegungen abzugeben hat. Die in der
Ausschreibung aus gestalterischen Gründen enthaltenen
Dimensionierungen sind nicht statisch geprüft, da diese
Ausschreibung systemoffen ist und systemspezifische
Konstruktionen geprüft werden müssen.
Diese ergänzenden Nachweise/Berechnungen sind durch den
AN über die Bauleitung dem Prüfstatiker vorzulegen. Die
Kosten für diese Prüfung trägt der AG.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
08.01 Pfosten-Riegel Fassade Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassadenelement gem. ZTV. 06
und ZTV. 08 über drei Etagen mit Alu-Abdeckblechen
fachgerecht herstellen, liefern und montieren, inkl.
der Anpassarbeiten und Materialien.
Fassadenbreite: ca. 13,00m
Fassadenhöhe: ca. 9,55m
Einbauhöhe: ca. 0,00m ü. OKFF
Pfostenabstand: ca. 2,38m und 1,12m
Aufteilung: gem. Ansicht LV-008
Einbruchsicherheit: RC 2 N für Fensterelemente im EG
Schallschutz RWP: min. 32db
UW-Wert max. 1,3 W/(m²K)
Ug-Wert: max. 1,1 W/(m²K)
g-Wert: 0,51
Verglasung: Dreifachverglasung mit
außenliegendem Sonnenschutz (der Raffstore ist in
Titel 07 ausgeschrieben),
Scheibendicke nach statischen Erfordernissen.
Fenster einflügeliges Fensterelement mit
Drehkipp-Beschlag,
12 Stk. ca.0,90m x 1,64m (bxh)
RC 2N für Fensterelemente im EG
Festverglasungen 6 Stk ca. 1,34 x 1,64m
11 Stk ca. 1,06 x 1,64m
6 Stk ca. 0,77 x 1,64m
4 Stk ca. 2,31 x 0,74m
4 Stk ca. 1,74 x 0,74m
8 Stk ca. 1,06 x 0,74m
2 Stk ca. 2,31 x 0,94m
2 Stk ca. 1,74 x 0,94m
3 Stk ca. 1,06 x 0,94m
Tür einflügeliges Türelement,
flache Schwelle
1 Stk. ca.1,06m x 2,7m (bxh)
Paneele Blindpaneele (bxh)
6 Stk ca. 2,31m x 0,52m
6 Stk ca. 1,74m x 0,52m
12 Stk ca. 1,06 x 0,52m
Oberfläche Alubauteile: gem ZTV 06.02
Standardfarbton RAL gemäß AG
Absturzsicherung: Die brüstungshohen
Festverglasungen sind absturzsichernd gem. TRAV
Randanschlüsse: seitl. Anschluss an Holztafelwand
Deckenanschlüsse an BSH-Balken
Dachanschluss an Brettstapeldecke
Sockelanschluss stirnseitig an
Stahlbetonsohlplatte
Zeichnung: LV-008
LV-009
LV-D-10
LV-D-11
LV-D-12
LV-D-13
08.01
Pfosten-Riegel Fassade
2,00
St