Fenster & Sonnenschutz
Wohnungsneubau Ludwig-Erhard-Strasse
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leitbeschreibung Fenster ALLGEMEINES Geltende Normen und Vorschriften Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien sowie die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere: ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten DIN 4102 Brandschutz DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109 Schallschutz Unfallverhütungsvorschriften Allgemeine Anforderungen an den Auftragnehmer Verwendung ausschließlich bauaufsichtlich genehmigter und zugelassener Materialien und Konstruktionen; bei fehlender allgemeiner Zulassung sind Einzelzulassungen vorzulegen Information über örtliche Gegebenheiten (Transportentfernungen, Geräteeinsatz, Hilfsmittel) und Berücksichtigung bei der Preisbildung Schriftliche Anmeldung von Bedenken gegenüber Fabrikaten, Ausführungen oder Materialien mit genauer Begründung bei Angebotsabgabe Überprüfung und Abstimmung aller Zeichnungsmaße mit der Örtlichkeit; alle Fenstermaße sind vor Ort aufzunehmen Rechtzeitige Vorlage von Mustern, Materialien, Gestaltungsmustern und Prototypen für Fassadenbauteile Fertigung eines Montageplans zur Freigabe durch den Architekten Beachtung der beigefügten Detailzeichnungen des Architekten MATERIAL UND AUSFÜHRUNG Rahmenmaterial Kunststoff hart, hoch schlagzäh, schwer entflammbar, Aussteifung mit verzinkten Stahlprofilen, Mehrkammerprofil (mind. 5 Kammern) Für Fenster bzw. Fenstertüren sind, wenn Kunststofffenster zum Einsatz kommen, gemäß RAL oder ift-Güterichtlinien zertifizierte Produkte einzusetzen. Farbe Farbauswahl gemäß Farb- und Materialkonzept nach Bemusterung durch den AG; Fenster- und Fenstertüren sind außenseitig ähnlich RAL 1036 (Perlgold / Bronze) und innenseitig weiß RAL 9016 zu beschichten Barrierefreiheit Barrierefreie Wohneinheiten: die bauordnungsrechlichen Mindestanforderungen (§50 SächsBo) sind zu berücksichitgen und umzusetzen VERGLASUNG Technische Anforderungen Dreischeibenisolierverglasung gemäß Wärme- und Schallschutznachweis Nachweis der Werte durch Prüfzeugnis/Zertifikat Kennzeichnung der Innenseite mit Aufkleber für Ug-Wert Einheitliche Verglasung an allen Fenstern und Fenstertüren in Wohneinheiten Die Sonnenschutzanforderung richtet sich nach Vorgaben und Berechnungen gemäß GEG. Die Gläser sind vor dem Einbau mit AG zu bemustern. Sicherheitsverglasung Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen mit Sicherheitsglas (ESG oder VSG) auf der zugänglichen Seite, bei beidseitiger Zugänglichkeit beidseitig. Ohne Hilfsmittel von außen erreichbare Fenster und Fenstertüren sind in der Klassifizierung RC2N gem. DIN EN 1627:2011 auszuführen (abschließbare Olive). Bei bodentiefen Fenstern in allgemein zugänglichen Bereichen ist an der Innen- und Außenseite Verbundsicherheitsglas einzusetzen. BESCHLÄGE UND AUSSTATTUNG Beschlagsystem Verdeckt liegende Einhand-Drehkippbeschläge Sichtbare Beschlagsteile: Aluminium oder Edelstahl, matt silberfarbend / ähnlich EV1, gleiche Serie der Wohnungsinnentürbeschläge (formales Referenz Produkt Hoppe Amsterdam, Produkte anderer Hersteller sind explizit zugelassen) einschließlich Abdeckkappe Erdgeschoss: abschließbare Oliven Funktionsausstattung Bei zweiflügligen Fenstern ist ein Flügel als Drehkippflügel mit einer soliden System-Fehlbedienungssperre aus Metall und ein Flügel als Drehflügel auszubilden. In der Kippstellung muss eine Endarretierung vorgesehen sein. Fenster- bzw. Balkontüren sind mit Türschnapper und Zugriff an der Außenseite auszustatten. Die Mindesthöhe von Fenstertüren sollen im Lichten 2,10m betragen. Alle Glasflächen müssen ohne Sicherungsmaßnahmen von innen gefahrlos gereinigt werden können. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN Dichtigkeit und Schallschutz Fugendurchlässigkeit: Beanspruchungsgruppe C nach DIN 18055 Schlagregendichtigkeit: Beanspruchungsgruppe C nach DIN 18055 A4 ungeschützt, Prüfdruck 150 Pascal Schallschutzklasse gemäß Schallschutznachweis Für die Fenster sind Fenster- oder Leibungsfalzlüfter entsprechend dem Lüftungskonzept und den Vorgaben des Schallschutzes vorzusehen. Bevorzugt werden Fensterfalzlüfter. Sind Leibungsfalzlüfter unabdingbar, ist darauf zu achten, dass die Leibung so angepasst wird, das die Schräge nur reduziert wird, aber optisch nicht komplett entfällt. Einbruchschutz Alle Fenster und Fenstertüren in Erdgeschoss-Wohneinheiten: Widerstandsklasse RC2N gemäß DIN EN 1627 Bestätigung der Einhaltung durch AN; Abschließbare Griffoliven im Erdgeschoss, sofern brandschutztechnisch möglich EINBAU Einbauanforderungen Anschlüsse von Fenstern und Fenstertüren zum Rohbau und zur Fassade sind dauerhaft funktionstüchtig und entsprechend Schallschutzanforderung mittels zugelassener Komponenten eines Drei-Ebenen-Abdichtungssystems, bestehend aus Folienabdichtung außen, Fensterschaum und Folienabdichtung innen auszuführen. Einbau in Rohbauebene mit Überdeckung des Rahmens durch WDVS Gewährleistung regelgerechten Anschlusses an Fassadensysteme, Bekleidungen und Beschichtungen durch AN Luft- und schlagregendichter Einbau FENSTERBANKABDECKUNGEN Außen Material: Aluminium pulverbeschichtet ähnl. RAL 1036 mit abgedichteten Endkappen Seitlich gleitfähige, WDVS-geeignete Fensterbankanschlüsse; bei Bedarf mit Dehnungsausgleich Systemgerechter seitlicher Fassadenanschluss mit Entwässerung auf die Fensterbank und unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung Bodentiefe Fenstertüren mit unterfüttertem Trittblech aus Aluminium, Anschluss an Fassadenrinne, Sicherstellung der Barrierefreiheit in barrierefreien Wohneinheiten Innen Material: Holzwerkstoff-Fensterbank d=20mm Wandüberstand: ca. 2cm Vorderkante: d=40mm Oberfläche: weiß Hinterseite: Kantenband seitlich: Kunststoffabdeckung Vordere Kantenflächen voll und beide Seitenflächen teilweise sichtbar, in Mörtelbett verlegen, einschl. dauerelastischer Verfugung aller Wandanschlüsse im Farbton der Fensterbank und Anputzen der Auflagerfläche SONDERKONSTRUKTIONEN Verbreiterungsprofile 15-20mm Verbreiterungsprofile links und rechts bodentiefer Fenster zur Aufnahme von Sockelleisten Seitliche Rahmenverbreiterungen möglichst durch einteilige, breitere Blendrahmenprofile Absturzsicherungen Im Zuge der Fenstermontage liefert und montiert der Fensterbauer geeigente Halterungen bzw. Unterkonstruktionen zur späteren Befestigung von Absturzsicherungen an bodentiefen Fenstern. Die Halter sind statisch für die vorgesehenen Sicherungssysteme (Lochblechgeländer + Brüstungsriegel) ausgelegt und dauerhaft korrosionsgeschützt auszuführen. Die Befestigung erfolgt über den Fensterrahmen in das tragende Bauwerk und ist luft- sowie schlagregendicht in das Fenstersystem zu integrieren. Position und Ausführung sind so zu wählen, dass eine spätere Montage der Absturzsicherung ohne Beschädigung von Fenstern, Abdichutng oder Fassade möglich ist.
Leitbeschreibung Fenster
01 Fenster straßenseitig
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Fenster straßenseitig
01.01 Fenster UG - DG
01.01
Fenster UG - DG
02 Fenster hofseitig
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Fenster hofseitig
02.01 Fenster UG - DG
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Fenster UG - DG
03 Sonnenschutzarbeiten
03
Sonnenschutzarbeiten
Leitbeschreibung Sonnenschutzarbeiten Alle Fenster der Wohnungen erhalten außenliegende mechansiche Verdunklungsmöglichkeiten als Senkrechtmarkiesen elektrisch bedienbar, revisionierbar. Das Anschlussdetail derer Unterputz-Kassette ist bzgl. des Schall- und Wärmeschutzes mit den jeweiligen Nachweisen abzugleichen. Markisen deren Fenster als zweiter Flucht- und Rettungsweg dienen erhalten zusätzlich eine manuelle Öffnungsmöglichkeit in Form eines Sicherheits-Gurtes. Eine Notstromversorgung ist nicht vorgesehen. Farbauswahl gemäß Farb- und Materialkonzept und Bemusterung durch den AG.
Leitbeschreibung Sonnenschutzarbeiten
03.01 Außenliegender Sonnenschutz - straßenseitig
03.01
Außenliegender Sonnenschutz - straßenseitig
03.02 Außenliegender Sonnenschutz - hofseitig
03.02
Außenliegender Sonnenschutz - hofseitig
04 Türanlagen
04
Türanlagen
Leitbeschreibung Türanlagen ALLGEMEINES ----------- Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten Für alle Schlosser- und Metallbauarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbesonders sind die Transportentfernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc. im Umfang, wie es für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. - Alle angegebenen Maße sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. - Die Konstruktionszeichnungen sowie die erforderliche statische Berechnung sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber vor Ausführung vorzulegen und von diesem freizeichnen zu lassen
Leitbeschreibung Türanlagen
04.01 Türanlage straßenseitig
04.01
Türanlage straßenseitig
04.02 Türanlage hofseitig
04.02
Türanlage hofseitig