Fensterelemente
Billwiese, Neubau Service- und Studentenwohnungen
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OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung 1.001   Allgemeine Objektbeschreibung Lage Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Lohbrügge im Bezirk Hamburg Bergedorf an der Straße Billwiese. Das Grundstück war mit einem Studierendenwohnheim aus den 1960er Jahren bebaut, das bereits abgebrochen wurde. Das von Bäumen gesäumte Grundstück fällt Richtung Süden leicht ab. Zentral steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer, die der Mittelpunkt des neuen Entwurfs werden soll. Direkt westlich an das Baugrundstück grenzend befindet sich ein Kreuzbau, in dem die Johann Carl Müller Stiftung bereits ein Studierendenwohnheim betreibt. Nordwestlich liegen Mehrfamilienwohnhäuser der Baugenossenschaft Bergedorf Bille. Nördlich an der Billwerder Straße stehen Einfamilienhäuser. Entlang der östlichen Grenze des Baufeldes verläuft ein öffentlicher Fußweg, an dem auch eine Kindertagesstätte gelegen ist. Östlich des Weges und der Kita errichtet die Stadt Hamburg auf einem weiteren Baufeld aktuell den Neubau des Bille-Gymnasiums. Geplant ist, hier im August 2026 den Unterricht aufzunehmen und im Herbst 2026 die Bauarbeiten abzuschliessen. Im Süden grenzt eine Kleingartensiedlung an das Baugrundstück. Südlich der Kleingärten verläuft in etwa 120 Meter Entfernung von der Baustelle die Bille. Südwestlich an der Südseite der Straße Billwiese sind Einfamilienhäuser gelegen. Lage/Übersicht Baufeld Kubatur Der Neubau nimmt die städtebaulichen Kanten der Umgebung auf und orientiert sich in Hinblick auf Dachformen und Dimensionierungen an der umliegenden Bebauung. Eine breite Rollschicht über den Erdgeschoss-Fenstern verbindet das gesamte Gebäude. Darüber werden die einzelnen Klinkerbaukörper mit schrägen Dächern durch Rücksprünge und Holzfassaden untergliedert. Die 4-geschossige Bebauung umschließt die besonders erhaltenwürdige Schwarz-Kiefer, welche der Mittelpunkt des neuen Quartiers wird. In Richtung der Einfamilienhausbebauung im Norden und Süden flacht die Neubebauung auf 3 Geschosse ab. Auch auf die säumenden Bestandsbäume auf dem Grundstück wird Rücksicht genommen. Erschließung Die Adressbildung erfolgt durch die Öffnung des Zentrums zur Billwiese. Der Platz als Herzstück des Quartiers bettet die Schwarz-Kiefer ein und wird durch öffentliche und gemeinschaftliche Nutzungen geprägt. Durch die Ost-West-Durchwegung und die Verbindung zu den beiden weiteren Höfen wird dieser Platz zum Dreh- und Angelpunkt. Der nördliche Hof dient der Ruhe und Erholung. Von hier aus werden die Service-Wohnungen erschlossen. Der südlich gelegene Hof bildet das Zentrum der Studierenden. Von hier aus werden die Einzelpartments und Studierenden-WGs erschlossen. Nutzungen STUDIERENDEN-WOHNEN Für Studierende sind 17 kleine 1-Personen-Apartments mit ca. 23 m², 5 2-Personen-Apartments und 9 Wohngemeinschaften für 6-10 Personen mit je 1 Bad pro Person und Gemeinschaftsraum mit Küche geplant. (gesamt 31 WE). SERVICE-WOHNEN Es ist ein Mix aus 45 kleinen 1-Personen-Wohnungen mit ca. 35 m² - 45 m² und 25 größeren Wohnungen mit ca. 50 m² - 90 m² geplant (gesamt 70 WE). FAMILIEN-WOHNEN Für Familien sind 6 größere Wohnungen geplant. GÄSTEWOHNUNG Im Erdgeschoss ist eine kleine Gästewohnung vorgesehen. Insgesamt sind damit 108 WE für 226 Personen geplant. ERDGESCHOSS mit Gemeinschaftsnutzung Im Erdgeschoss befinden sich neben Wohnungen auch sämtliche Gemeinschaftsflächen sowohl für die Servicewohnanlage als auch für das Studierendenwohnheim. Neben Arbeitsräumen für Studierende und einem Veranstaltungsraum mit anschließender Lounge sind auch eine Fahrradwerkstatt, ein Waschsalon und ein kleines Nachbarschaftscafé geplant. Hier sollen Alt und Jung zusammenkommen können, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Zusätzlich wird vom Haupthof aus zugänglich die Verwaltung der Johann Carl Müller Stiftung, ein Pflegedienst und eine Physiotherapie entstehen. Im Norden ist eine Tagespflegeeinrichtung geplant. MOBILITÄT / TIEFGARAGE Großzügige Fahrradräume sind im Erdgeschoss und Untergeschoss geplant und bieten Platz für insgesamt 116 Fahrräder. Der Großteil der Fahrradstellplätze sind senior*innengerecht leicht zugänglich, während die Fahrradstellplätze für Studierende zum Teil auch als Doppelstockparker geplant sind. Im Außenraum sind 49 weitere Fahrradstellplätze untergebracht. Die Tiefgarage wird über eine Rampe von der Billwiese erschlossen und liegt unter dem nördlich gelegenen Hof. Die Garage ist eingeschossig mit natürlicher Belüftung ausgeführt und benötigt keine automatische Feuerlöschanlage, da sie weniger als 4,00 m unter festgelegter Geländeoberkante liegt. Insgesamt sind 59 PKW-Stellplätze auf Ebene -1 geplant, 10 weitere Im Außenbereich. Abstell- und Technikräume sind im Randbereich angeordnet. VERSORGUNG Die Beheizung erfolgt über das Fernwärmenetz der e.on mit einem regenerativen Anteil von ca. 80%. Auf den Dachflächen sind PV-Anlagen zur Unterstützung des Strom- und Warmwasserbedarfs geplant. Öffentliche Förderung Die Seniorenwohnungen sollen durch die IFB gefördert werden, der Förderungsweg ist noch offen. Die Studierendenwohnungen sollen im Programm Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende der IFB gefördert werden. Baugrube und Gründung Der Verbau für die Baugrube kann auf dem eigenen Grundstück erstellt werden. Das anstehende Bodenmaterial besteht größtenteils aus Sand und ist unbelastet. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes sind während der Bauzeit des Untergeschosses umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Das geförderte Wasser soll in die Bille etwa 130 m südlich des Baufeldes eingeleitet werden. Der Baukörper ist teilunterkellert. Der unterkellerte Teil im Norden mit der Tiefgarage ist auf einer 65 cm dicken Sohlplatte aus WU-Beton gegründet, der nicht-unterkellerte Teil im Süden auf Streifenfundamenten mit einer 25 cm dicken Stahlbetonsohle. Außenwände und Sohle des Untergeschosses werden in WU-Beton erstellt. Im nichtunterkellerten Teil und in den Bereichen von Treppenhäusern und Aufzugsunterfahrten wird die Sohle unterseitig gedämmt. Außenwände / Fassade Die Außenwände des Untergeschosses werden in WU-Beton mit einer Stärke von 30 cm erstellt. Im Bereich der Treppenhauskerne wird die Wand gedämmt, ebenfalls im Übergangsbereich zwischen der Ebene 0 und Ebene -1, um die Wohnungen und gemeinschaftlichen Nutzungen thermisch von den unbeheizten Keller- und Tiefgaragenbereichen zu trennen. Die Fassaden des Erd- und der Obergeschosse 1-3 sind aus KS-Mauerwerk mit einer beige/sandfarbenen Verblendfassade mit heller Fuge geplant. Die Außenwände der zurückspringenden Bauteile sind ebenfalls aus KS-Mauerwerk mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Lärchenholz-Fassade geplant. Das Fassadenkonzept basiert auf einer ruhigen Gliederung quadratischer Fenster, die durch ihre Gestalt den Entwurf deutlich prägen. Die ca. 2,1 x 2,1 Meter großen Fenster sind unterteilt in einen kleinen Lüftungsflügel, der hinter Holzlamellen optisch verschwindet, und einer großzügigen Verglasung, die dem Ausblick dient. Auch die große Verglasung ist öffenbar, um die Reinigung zu gewährleisten, und verfügt über eine Glasbrüstung. Um den barrierefreien Ausblick und gleichzeitig den Innenräumen einen Abschluss zu bieten, haben die Fenster eine ca. 20 cm hohe gemauerte Brüstung. Die Balkonbrüstungen sind als pulverbeschichtete Harfengeländer mit zusätzlicher Verglasung geplant. Alle Eingangstüren werden gem. der Anforderung an barrierefreie Übergänge schwellenlos eingebaut. Die Zugänge zu Loggien und Terrassen sollen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (2 cm Schwelle). Die obersten Dachkanten weisen eine Höhe von ca. 10-15 m über Gelände auf. Die Aufzugsüberfahrten sind durch die geneigten Dächer nicht sichtbar. Technische Aufbauten wie PV-Anlagen liegen mind. 1,5 m von den Außenkanten des obersten Geschosses entfernt Innenwände Die Wände der Treppenhäuser und Aufzüge werden aus Stahlbeton erstellt, Flurwände und Wohnungstrennwände teilweise aus KS-Mauerwerk und teilweise im Trockenbau. Die tragenden Wohnungsinnenwände bestehen aus KS-Mauerwerk, die nichttragenden Wohnungsinnenwände aus Trockenbau. Der Treppenraum A wird als Sicherheitstreppenraum mit einer Druckbelüftungsanlage ausgebildet. Die Ausführung erfolgt entsprechend dem BPD 2021-1. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die in Längs- und Querrichtung angeordneten tragenden Wände in Zusammenhang mit den Stahlbetondecken sowie den, in regelmäßigen Abständen angeordneten Treppenhauskernen. Zwischen Café und Veranstaltungsraum wird eine mobile Trennwand erstellt, die es ermöglicht, die Nutzungen zu einem großen Raum zusammenzufassen. In den Studierenden-WGs erhalten die Umfassungswände der einzelnen Zimmer sowie die Türen einen erhöhten Schallschutz. Decken Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Der Regelfußbodenaufbau beträgt 17 cm. Alle Wohnungen erhalten eine schwellenlos ausgebildete Dusche. Für die auskragenden Loggien sind Stahlbetonfertigteile aus WU-Beton geplant. Diese erhalten einen aufgeständerten Fußbodenbelag. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem 1. OG, dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss werden Abfangungen mit einer Höhe von bis zu h=80 cm erforderlich. Zudem werden wandartige Träger zur Lastabfangung herangezogen. Dächer Die Hauptdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte und sind in zwei Achsen geneigt. Diese Dachflächen werden gedämmt und mit einer Bitumenadichtung versehen. Die Dächer der Zwischenbauten erhalten ein WU-Dach ohne Gefälle als Umkehrdach. Alle obersten Dachflächen werden mit einer extensiven Begrünung versehen. Die Dachdecke über der Tiefgarage wird abgeklebt und mit einer Intensivbegrünung mit einem Gesamtaufbau von ca. 80 cm versehen. Gebäudekennzahlen ca.-Angaben Grundstückfläche:   ca. 11.050 m² Gebäudeklasse:   4, Sonderbau Grundfläche Gebäude:   ca. 4.140 m² inkl. Tiefgarage Bruttogeschossfläche BGF (R+S):   ca. 16.200 m² Bruttorauminhalt BRI (R+S):   ca. 56.850 m³ Wohnfläche (WFlV):   ca. 7.260 m² Nutzfläche (DIN 277)   ca. 1.500 m² Anzahl Wohnungen:   108 WE
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung
1.003 Termine 1.003   Termine Angebotsfrist Abgabetermin für die Angebote ist der   23.02.2026 Zuschlagsfrist / Bindefrist Der Auftrag soll kurzfristig vergeben werden. Angestrebt wird eine Beauftragung bis Ende März 2026. Die Bindefrist der Angebote läuft bis zum   31.05.2026 Baubeginn Die Bestandsgebäude sind bereits abgebrochen worden, das Gelände ist geräumt Nach derzeitigem Planungsstand ist der Baubeginn auf der Baustelle (GU-Leistungen - Gegenstand dieser FLB) für Mitte/Ende April 2026 geplant. Ausführungstermine Das Bauvorhaben soll in einem Abschnitt realisiert werden. Wesentlicher Punkt der Terminplanung ist die detaillierte Planung der Baugrube, der Gründungsmaßnahmen und der Wasserhaltung. Durch die Einleitgebühren des geförderten Grundwassers aus der Bauwasserhaltung entstehen dem Auftraggeber erhebliche Kosten. Der Bauablauf ist daher so zu planen, dass die Betriebszeit der Wasserhaltungsanlage und damit die Menge des geförderten und eingeleiteten Wassers weitestmöglich begrenzt wird. Hierfür ist der Aushub der Baugrube in zwei Abschnitten vorgesehen: Zunächst wird der Boden auf der gesamten Fläche soweit abgetragen, wie dies ohne Wasserhaltung möglich ist. Danach erfolgt der Aushub auf die Endtiefe unter Wasserhaltung. Parallel soll dabei bereits abschnittsweise mit den Arbeiten an den Gründungsbauteilen begonnen werden. Ebenso sollen die Arbeitsräume der Baugrube in zwei Abschnitten verfüllt werden: Verfüllung des unteren Teils bis auf + 1,35 m NHN unmittelbar nach Herstellung der Außenwände des UG, vor Herstellung der UG-Decke Der statische Nachweis der UG-Außenwände für diesen Lastfall liegt vor. Abschaltung der Wasserhaltungsanlage Verfüllung des oberen Teils nach Fertigstellung der Decke über dem UG Alternative oder ergänzende Konzepte des Bieters zur Begrenzung der Betriebsdauer der Wasserhaltung sind ausdrücklich erwünscht! Die vom Bieter geplante Betriebsdauer der Wasserhaltungsanlage ist neben dem Angebotspreis ein wesentliches Vergabekriterium. Die geplante Betriebsdauer ist im Angebot verbindlich anzugeben und im Terminplan (s.u.) darzustellen. Terminplan Mit dem Angebot ist ein Rahmenterminplan einzureichen, der die folgenden wesentlichen Zeiträume und Meilensteine sowie die beabsichtigte Gesamtausführungszeit beinhaltet: Zeitraum   Projektvorlauf (ab Tag Auftragserteilung bis Start Projektbearbeitung) Zeitraum   Vorbereitende Arbeiten (technische Bearbeitung, statische Berechnungen, Planungsleistungen) Datum      Arbeitsbeginn auf der Baustelle Zeitraum   Baustelleneinrichtung, Absichern des Baufeldes Datum      Baubeginn Baugrube (Verbau, Baudrainage, Erdarbeiten) Datum      Beginn Wasserhaltung Zeitraum   Wasserhaltung Datum      Ende Wasserhaltung Datum      Beginn Rohbauarbeiten (Gründung) Zeitraum   Bauzeiten der einzelnen Geschosse (Rohbau) Datum      Fertigstellung Rohbau Zeitraum   Bauzeit Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach) Datum      Fertigstellung Gebäudehülle Zeitraum   Bauzeit Innenausbau + TGA-Installationen Zeitraum   Bauzeit Außenanlagen Datum      Gesamtfertigstellung Zeitraum   Abnahmen, Inbetriebnahmen Datum      Übergabe an den AG Der Terminplan soll vom Tag der Auftragserteilung ausgehend aufgebaut sein, unabhängig vom konkreten Datum. Auf Basis des Rahmenterminplanes werden in einem detaillierten Bauablaufplan, der als Vertragsbestandteil vor Auftragserteilung abgestimmt und festgelegt wird, verbindliche Fertigstellungstermine vereinbart. Schlechtwetter-Regelung Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Anerkannt werden Schlechtwettertage der Kategorie B des Deutschen Wetterdienstes mit dem weiteren Kriterium Windstärke = 6 Beaufort. Der AN muss die Behinderungen am gleichen Tage beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschlieslich über den Auszug des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Werte der Station 10147 Hamburg-Fuhlsbüttel. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich um die anerkannten Schlechtwettertage.
1.003 Termine
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion 1.005   Technische Vorbemerkungen - Bauwerk - Baukonstruktion Musterfassade Behördlicherseits werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und Materialität der Fassaden gestellt. Die Bemusterung der Fassaden sind mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen. Für die Vorauswahl der Fassadenmaterialien sind vom AN Musterflächen des Materials, der Oberfläche, Farbe, Struktur usw. einschl. Unterkonstruktion und Fundament herzustellen und nach Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Unterschiedliche Ausführung der Musterflächen (Farbe, Oberfläche/Körnung usw.) nach Angabe. Größe der Musterflächen jeweils (BxH) ca. 1,50 x 1,00 m, Anzahl jeweils 5 Stück für die Verblendflächen und 3 Stück für die Holzfassaden. Nach der Vorauswahl der Fassadenmaterialien ist eine Musterfassade aus den vorausgewählten Materialien vorab herzustellen, während der Bauzeit vorzuhalten und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und auf Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Ausführung als 1:1-Segment der geplanten Fassade, zur Abstimmung der Ausführung, Details und Materialität. Musterfassade bestehend aus freistehendem Grundgerüst mit Fundament, Verstrebungen usw. nach Wahl des AN, getrennt vom Rohbau des Gebäudes Fassasdenausschnitt mit Verblendmauerwerk und VHF-Holzfassade gem. FLB und Vorauswahl, ca. 3,00 m breit und 4,00 m hoch Fensteröffnung, einschl. Einbau eines Musterfensters inkl. aller Anschluss- und Andichtungskonstruktionen Überdeckung der Fensteröffnung mit einem Fertigsturz Verfugung gem. FLB und Vorauswahl Die Musterfassade ist bis zum Abschluss der Arbeiten zu sichern und dient als Referenz für die Ausführung der Fassadenarbeiten. Die Tragkonstruktion der Musterfassade ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu dimensionieren. Der ggf. erforderliche statische Nachweis ist vom AN zu erstellen. Die Bemusterung der Fassadenmaterialien und die anschliessende Erstellung der Musterfassade sind vom AN so früh, wie möglich vorzunehmen. Die Bemusterung muss so rechtzeitig vor Beginn der Fassadenarbeiten erfolgen, dass eine ggf. auch mehrfache Neuvorlage und -bemusterung von Materialien möglich ist, ohne den Bauablauf zu verzögern. Lieferzeiten des Materials sind zu berücksichtigen. Materialien / Ausstattungen der Wohnungen Die in den einzelnen Leistungsbereichen angegeben Materialien sind teilweise bereits bemustert und festgelegt, teilweise steht die abschliessende Bemusterung noch aus. Vom AN sind in jedem Fall Musterstücke vorzulegen. Die angegebenen Materialien sind als Kalkulationsgrundlage zu betrachten und Inhalt des Pauschalangebotspreises. Bei Auswahl von abweichenden Materialien durch den AG im Zuge der Bemsusterung erfolgt eine Anpassung der Auftragssumme durch Mehr- und Minderkosten. Mehr- und Minderkosten sind vom AN durch Vorlage eines Nachtragsangebotes prüf- und nachvollziehbar anzuzeigen und zu nachzuweisen, bspw. durch Vorlage von Preislisten der Hersteller. Wärmeschutz / Luftdichtigkeit Die thermische Gebäudehülle ist laut Wärmeschutznachweis/Luftdichtigkeitskonzept wind- und luftdicht nach DIN 4108-7 auszuführen. Die Luftdichtheit ist mit Blower-Door-Tests nachzuweisen (siehe Teil V dieser FLB). Sonderkonstruktionen In Abstimmung und mit Freigabe des Bauherren sind abweichend von der Flachdachrichtlinie folgende Sonderkonstruktionen geplant: Beläge auf Balkonen und Dachterrasen werden im Null-Gefälle verlegt Austritte zu Dachterrassen und Balkonen mit barrierefreiem Schwellenprofil, Entwässerungsrinne als Kompensation vor dem Fensterelement, kein Vordach das WU-Dach ist als Umkehrdach mit Nullgefälle gemäß WU-Richtlinie geplant. WU-Bauteile fallen nicht in den Geltungsbereich der DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie. Gewährleistung / Mängelbeseitigung Risse im Gebäude, insbesondere auch in den Wohnungen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe auftreten, sind vom AN als Mangel zu beseitigen. Ein Riss gilt als Mangel, wenn er aus drei Meter Entfernung unter normalen Lichtverhältnissen zu erkennen ist.
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion
2.015 Kunststofffenster 2.015   Kunststofffenster Leistungsumfang Zum Leistungsumfang des AN gehört die Herstellung, Lieferung und Montage aller Fenster, Türen, Fenstertüren, Fensterelemente usw. gem. DIN EN 14351-1 in Kunststoff-Bauweise, einschl. Oberflächenbehandlung, Verglasung, Beschlägen, Verankerung, Abdichtung, Ausfachung und - soweit gefordert - Sonnenschutzanlagen oder sonstige Zusatzeinrichtungen, im Einzelnen (u.a.): Lieferung und Einbau aller Fenster und Fenstertüren in allen Wohn- und Nutzungseinheiten als komplette Elemente mit Verglasung Lieferung und Einbau von Fensterelementen in Treppenhäusern, öffentlichen Fluren, Allgemeinräumen usw. Lieferung und Einbau von Vorwandmontagezargen für alle Fenster- und Türelemente Andichtung der Elemente zum Baukörper Lieferung und Einbau einer inneren Verleistung Erstellung der Werk- und Montageplanung und der sonstigen technischen Unterlagen Vorlage der geforderten statischen und bauphysikalischen Nachweise Allgemeines Es gilt DIN 18 355 - Tischlerarbeiten. Ergänzend zu den DIN-Bestimmungen sind auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim, die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster (Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., Frankfurt) und die RAL-GZ 716/1 (RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V., Bonn) anzuwenden. Das angebotene System muss allen in der Ausschreibung aufgestellten Anforderungen entsprechen. Der Bieter hat alle geforderten Nachweise hinsichtlich Wärme-, Schall-, Feuchte-, Sonnenschutz, Statik usw. zu erbringen. Konstruktionspläne, Werk- und Montagezeichnungen Die Darstellung der Fensteraufteilungen und die Öffnungsarten sind den beiliegenden Zeichnungen zu entnehmen. Werk- und Montagezeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind vom AN vor Arbeitsaufnahme vorzulegen. Aus diesen Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein Materialien, Werkstoffe und Bauteile Die Einhaltung aller Anforderungen an Materialien und Bauprodukte ist durch den AN zu gewährleisten und entsprechend der Vorgaben nachzuweisen. Der erforderliche Aufwand ist im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen. Kunststoffe Die verwendeten Werkstoffarten müssen den jeweiligen Anforderungen der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 716, Technischer Anhang Abschnitt I "Fensterprofile" der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofile, 53115 Bonn entsprechen. Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht sein. Der äußere, sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe aufweisen. Die Profile müssen gemäß Merkblatt KU.01 "Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenstern und Türelementen" frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Geringfügige Abweichungen in der Fertigung sind zulässig, wenn die Funktionstüchtigkeit und das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden. Veränderungen dürfen nicht zu Flecken-, Blasen und Rissbildungen oder anderen nennenswerten Beeinträchtigungen des Aussehens führen. Metalle Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen mindestens verzinkt werden. An Stoßstellen ist ebenso ein dauerhafter Korrosionsschutz vorzusehen. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Verbindungselemente Verbindungselemente wie Beschläge, Schrauben, Bolzen o.ä. müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. Bei ständiger Feuchtebelastung müssen sie aus nichtrostendem Stahl bestehen. Dichtprofile Dichtprofile müssen auswechselbar und Bestandteil des Profilsystems sein. Es dürfen nur vom Systemhersteller zugelassene Dichtungen verwendet werden. Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Dichtstoffe müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese alterungsbeständig sein. Anforderungen an die Konstruktion Profilausbildung Das System muss in allen Details nach den Vorgaben des Systemherstellers verarbeitet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Erforderliche Aussteifungen und Verstärkungen müssen dem System entsprechen und den vorgegebenen statischen Anforderungen genügen. Bei der Anordnung der Dichtung im Profil muss neben der Innenanschlags- und Mitteldichtung mindestens eine dritte Dichtebene vorhanden sein. Davon abweichende Ausführungen sind anzuzeigen (z.B. behindertengerechte Schwelle, Stulpflügel). Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden. Im Blendrahmen sind Ablauföffnungen zur Witterungsseite anzubringen und sollen verdeckt angebracht sein. Bei der Koppelung von Fensterrahmen muss eine luft- und schlagregendichte Verbindung geschaffen werden. Bei großen sowie farbigen Fenstern kann die bewegungsfähige Ausbildung der Koppelung erforderlich werden. Die Vorgaben der Systemhersteller sind diesbezüglich zu berücksichtigen. Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Die Festigkeit der Verbindungen muss den Anforderungen entsprechen und eine einwandfreie Funktion der Fenster sicherstellen. Für geschweißte Rahmenverbindungen sind die Vorgaben des Profilherstellers zu beachten. Für mechanische Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente zum Baukörper, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile des Baukörpers abgeben können. Sämtliche Schraubverbindungen bei den Fenstersystemen müssen mit geeigneten Schrauben und nach den Vorgaben des Systemherstellers ausgeführt werden. Die Verschraubung von statisch erforderlichen Zusatzprofilen muss eine nachvollziehbare und einwandfreie Kraftübertragung sicherstellen. Für absturzsichernde Verglasungen ist ein Verwendbarkeitsnachweis bzw. ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen. Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und nach EN 12208 klassifiziert sein. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung. Die Fugendurchlässigkeit der Fenster muss nach EN 1026 geprüft und nach EN 12207 klassifiziert sein. Wärmeschutz Die Anforderungen an den Wärmeschutz sind dem EnEV-Nachweis zu entnehmen. Die Einhaltung der geforderten Werte ist nachzuweisen. Feuchteschutz Die Einwirkungen von Schlagregen und Tauwasser sind zu begrenzen. Schäden, die eine z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes bewirken, sind auszuschließen (DIN 4108-2). Die Konstruktion ist so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Der raumseitige Laibungs-Anschlussbereich muss eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besitzen. Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi,min muss mind. 0,7 betragen. Schallschutz Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Dabei ist auf eine vollständige Verfüllung von Hohlräumen und die umlaufend luftdichte Fuge zu achten. Stöße von mehrteiligen Fenstern oder Fensterbändern, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu entkoppeln. Lastabtragung und Befestigung Über das Befestigungsmittel müssen Kräfte in und senkrecht zur Fensterebene in den Baukörper abgeleitet werden. Die Wahl des Befestigungsmittels ist auf das Fenster- und Außenwandsystem abzustimmen. Die Bewegungen, sowohl aus der Längenänderung der Fensterprofile, als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Baukörper müssen ungehindert aufgenommen werden können. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Werden Dübel, Laschen, Verschraubungen z.B. im Rahmen einer Distanzbefestigung verwendet, dürfen diese zur Abtragung der in Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet werden, wenn das Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Für Fensterelemente mit absturzsichernden Elementen (bspw. Brüstungsverglasung) muss die Lastableitung vom absturzsichernden Bauteil bis in den tragenden Baugrund nachgewiesen sein (Nachweiskette von der Einwirkungsstelle bis in den tragenden Baugrund). Wenn erforderlich, sind zusätzliche Verankerungsmittel und -punkte vorzusehen. Die vom Befestigungsmittelhersteller vorgegebenen Randabstände und Einbautiefen sind einzuhalten Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen nach DIN EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen genügen. Die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung, Nachjustierung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge. Der Einbau hat den Richtlinien der Beschlaghersteller zu entsprechen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlags- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Scherenlager, Ecklager, Bänder und Schließstücke sind in den Metallverstärkungen der Kunststoffprofile zu verschrauben. Die Bedienung der Fensterflügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Die Bedienungshöhe des Griffteiles ist entsprechend festzulegen und soll innerhalb eines Raumes (soweit sinnvoll) einheitlich ausgeführt werden. Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Verhältnisse dies zulassen. Bei Situationen, bei denen eine unkontrollierte Öffnung zur Beschädigung weiterer Einrichtungen von Fenstern oder anderer Bauteile führt, sind an den betroffenen Flügeln Öffnungsbegrenzer mit Dämpfungsfunktion vorzusehen. Eine Möglichkeit zur Reinigung der Außenflächen muss trotzdem gegeben sein. Bei Stulpfenstern muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge (Stulpgetriebe) im Blendrahmen fixiert werden. Verglasung Die Verglasung ist gemäß der Vorgaben des Profilsystemgebers durchzuführen. Weiterhin gelten die Vorschriften der Isolierglashersteller. Die gegenseitige Verträglichkeit der verwendeten Materialien ist sicherzustellen. Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachungen erfolgt sinngemäß. Die Funktion und die technischen Eigenschaften des Fensterelements dürfen durch die technischen Ausführungen des Paneels nicht beeinträchtigt werden. Über die Befestigung der Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Bei Sonnenschutzverglasungen sollen je Fassadenseite einheitliche g-Werte ausgeführt werden. Bei Eckräumen mit unterschiedlichen g-Werten je Fassade sind die Verglasungen einheitlich auszuführen. Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit der umgebenden Bauteile muss gewährleistet sein. Äußere Fensterbänke Die Fensterbänke müssen die Wasserabführung vom Fenster sicherstellen. Die Anbindung der Fensterbank zum Blendrahmen und der Übergang zu den Laibungen muss dicht ausgeführt sein. Fensterbänke aus Metall sind seitlich aufzukanten oder mit Endstücken zu versehen. Die Entwässerung des Blendrahmens muss definiert nach außen erfolgen. Fensterbanksysteme aus Metall müssen an den seitlichen Enden dicht sein. Unter der Fensterbank ist im Bereich des Rahmens ein Wärmedämmstoff vorzusehen. Fensterbänke aus Metall müssen mit rostfreien Befestigungsmitteln am Fensterbankanschlussprofil befestigt werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äußeren Fensterebene 10 mm zurückspringen und zwischen Fensterbankaufkantung und Anschlussprofil ist ein Dichtungsprofil anzuordnen sowie die Verschraubungen abzudichten. Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbank so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung stattfinden kann und kein Wasser zwischen Blendrahmen und Fensterbankaufkantung in die Konstruktion eindringen kann. Für thermisch bedingte Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass im Stoßbereich eingedrungenes Wasser nach außen abgeleitet wird und Dehngeräusche weitgehend vermieden werden. Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von Fensterbänken und sonstigen Blechverkleidungen erforderlich. Dazu wird eine rückseitige Antidröhn- Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Bei einer mehrschaligen Baukörperausbildung ist unterhalb der Fensterbänke eine Dichtungsbahn anzuordnen. Sie ist zusammen mit der Fensterbank am Fenster zu befestigen und wannenförmig auszubilden. Um einen Diffusionsstau zu vermeiden, ist die Dichtungsbahn im übrigen Bereich lose auf die Dämmung bzw. den Baukörper zu legen. Eine Hinterwanderung durch Niederschlagswasser ist dauerhaft zu vermeiden. Die senkrechte Abdichtung ist im Eckbereich aufzunehmen. Der seitliche Anschluss ist abzudichten und konstruktiv zu überdecken. Anforderungen an die Montage Anschluss zum Baukörper Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Dabei sind sowohl die relevaten DIN-Normen, als auch die EnEV und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage" der RAL- Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren zu beachten. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen bzw. so zu ändern, dass die mit der DIN 4108-2:2013-02 vorgegebene schimmelpilzkritische 13°C- Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte, bzw. zu Schäden im Bereich der Baukörperanbindung führen. Abdichtung zum Baukörper Die Anschlussfugen müssen: raumseitig luftdicht sein im Zwischenraum vollständig mit Dämmstoff verfüllt sein außen das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen verhindern Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Nach der Montage An den Beschlägen der beweglichen Rahmen muss zur Abnahme der Leistungen eine Feinjustierung vorgenommen werden. Dabei müssen noch Möglichkeiten zum Nachjustieren bleiben. Die beweglichen Beschlagteile müssen gemäß den Vorgaben der Beschlaghersteller geölt bzw. gefettet sein. Angaben zum Objekt Profil:      Profilsystem mit Mitteldichtung, 4 Kammern Profiltiefe 88 mm, Blendrahmenbreite 92 mm Hersteller:      nach Bemusterung und Wahl des AG Richtfabrikat Profine Geforderte bauphysikalische Werte U-Wert Glas:   0,70 W/m²K U-Wert Rahmen:   1,10 W/m²K Randverbund Glasscheibe:   Aluminium, ?g = 0,03 W/mK U-Wert Fenster   0,90 W/m²K Sonnenschutzverglasung   Wohnen g-Wert 0,4 Gewerbeflächen g-Wert 0,32 bis 0,4 lt. Nachweis sommerlicher Wärmeschutz Schallschutz:   erford. bewertetes Schalldämm-Maß Rw (Prüfwert) = 32,0 dB Die Angaben in den Bauphysikalischen Berechnungen und Nachweisen sowie der Ausführungsplanung sind maßgebend. Sollten in der Ausführungsplanung teilweise höhere Werte gefordert werden, als in den bauphysikalischen Berechnungen, bspw. aus gestalterischen Gründen, so sind stets die höheren Werte einzuhalten. Die Angaben in den bauphysikalischen Berechnungen sind in jedem Fall als Mindestwert einzuhalten und nachzuweisen. Fehlende Angaben sind auf Basis der vorliegenden Unterlagen, Berechnungen, Nachweise usw. eigenverantwortlich durch den AN zu ermitteln. Farbgebung Fensterprofile   außen:   DB 702 innen:   weiß, Standard-Farbton Griffe, Bänder, sonst. Beschlagteile:   schwarz pulverbeschichtet Sichtbare Metalloberflächen, Sohlbänke   pulverbeschichtet, Farbton DB 702 Einbruchschutz Alle Fensterelemente im Erdgeschoss werden mit Pilzkopfverriegelung und P4A-Verglasung auf der Innenseite ausgeführt. Die Fensterflügel im Bereich Service-Wohnen (EG) erhalten zusätzlich abschließbare Oliven. Die Fenster in den Bereichen Verwaltung und Pflegedienst (EG) erhalten zusätzlich eine elektronische Fensterüberwachung. Eine RC2-Zertifizierung wird nicht gefordert. Sicherheit Die Fensterelemente in den Gewerbeflächen werden entsprechend der Arbeitsschutzrichtlinien mit durchsturzsicherer Verglasung ausgeführt - siehe Angaben in der Ausführungsplanung. Beschläge / Öffnung Die Ausführung der Beschläge/Öffnungsfunktionen (Dreh- oder Dreh-Kipp-Beschläge) ist in den Ansichtszeichnungen und den Fensterdetails dargestellt und zu beachten. Oberlichtflügel erhalten in den Bereichen Physio, Pflegedienst und Verwaltung eine manuelle Steuerung mit Schubstange oder Kurbel, in den Bereichen Veranstaltung, Café, Lounge und Co-Working einen elektrischen Antrieb inkl. Stromzuleitung, Schalter, kompletter Verdrahtung als betriebsfertige Anlage. Die Steuerung der Öffnungsflügel ist mit dem Bauherren abzustimmen. Siehe hierzu auch Detail DF.D060 b Als Fenstergriffe kommen in allen Bereichen zur Ausführung HEWI Modell 111XP, Edelstahlrundrohr schwarz pulverbeschichtet Sonnenschutz Für die Wohnbereiche sind keine Verschattungsanlagen vorgesehen. Die Gewerbeflächen erhalten teilweise innenliegende Verschattungsanlagen (siehe Abschn. 2.016 Schlosser- und Metallbauarbeiten dieser FLB). Äußere Verschattungsanlagen, Jalouisien oder Rolläden sind nicht geplant. Ausführung Montage Die Fensterelemente liegen vor dem Hintermauerwerk in der Dämmebene. Die Befestigung erfolgt mit Vorwand-Montagezargen und - wo erforderlich - zusätzlichen Ankern. Material:         Blaugelb Triotherm     o. glw. Bodentiefe Fensterelemente erhalten einen Unterbau aus Profilverbreiterungen/Unterbauprofilen aus dem Profilsystem entsprechend des Fußbodenaufbaus. Die Verankerung der Elemente am Bauwerk erfolgt über ausreichend dimensionierte, lastabtragende Stahlwinkel oder Konsolen, feuerverzinkt oder aus nichtrostendem Stahl. Die Fenster-/Fenstertürelemente an den Loggien werden auf einem Block aus hochverdichtetem, wärmedämmendem Funktionswerkstoff auf Basis von Polyurethan-Hartschaum aufgelagert. Material formstabil, feuchteunempfindlich, unverrottbar, schimmel- und fäulnisfest, recycelbar, emissionsfrei. Querschnitt entsprechend Detailplanung. Material:         purenit®, puren GmbH     o. glw. Für die Fugenfüllung zwischen Fenstern und Bauwerk, alle Anschlüsse und sonstigen Befestigungs- und Anschlussmaterialien sind ausschließlich Materialien aus dem Vorwandmontage-System zu verwenden. Im Bereich der Holzfassaden ist auf Höhe der Geschossdecken eine Blechschürze als durchlaufende horizontale Brandsperre mit einer Alu-Sohlbank als oberere Abdeckung vorgesehen (siehe Abschnitt 2.014 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden). Die Sohlbank wird im Bereich der Fenster am unteren Rahmenprofil befestigt. Die Sohlbank läuft hier über die gesamte Länge des Fassadenabschnittes über zwei nebeneinander liegende Fensterelemente und die anschliessenden Fassadenflächen durch. In diesen Bereichen sind die beiden Fensterelemente exakt in einer Flucht zu montieren, damit die Sohlbank fluchtgerecht, unterbrechungs- und versatzfrei durchlaufen kann. Bauwerksanschluss / Andichtung Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird, bspw. durch raumseitigen Einbau von Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand als außenseitig. Die Funktionen der drei Abdichtungsebenen innen Luftdichtigkeit und Dampfsperre mittig Schall- und Wärmedämmung aussen Schlagregendichtigkeit, dampfdiffusionsoffen sind zu gewährleisten und für das verwendete Material nachzuweisen. Geplant ist der Anschluss mit einem Multifunktionsband. Es sind nur Materialien eines durchgehenden Systems eines Systemherstellers zugelassen. Bei der Verarbeitung sind die Vorgaben des Systemherstellers maßgebend und in allen Einzelheiten zu beachten. Das gewählte und angebotenen System ist unten anzugeben. Material:      Multifunktionsband:   Blaugelb TrioSDL600     o. glw. Der äussere Anschluss an das Verblendmauerwerk erfolgt mit einem vorkomprimierten Dichtungsband, Querschnitt entsprechend der Fugenbreite, Farbe nach Bemusterung und Wahl des AG. Äußere Andichtung/Anschluss der Fensterelemente an Dachabdichtungen, Loggiafertigteile, WU-Bauteile usw. mit einem Flüssigkunststoff-Abdichtungssystem - siehe Beschreibung im Abschnitt 2.011 Dachabdichtungsarbeiten dieser FLB. Fensterfalzlüfter Die Anordnung von Fensterfalzlüftern und Laibungslüftern ist den Grundrissen 1:50 zu entnehmen. Die Laibungslüfter sind im Abschnitt 2.009 dieser FLB beschrieben. Fensterfalzlüfter mit automatischer Volumenstromregelung über Regelungsklappen und beschlagsunabhängigem Einbau liefern und montieren. Einbau verdeckt im Fensterfalz ohne Fräsungen, Befestigung durch Einrasten in der Aufnahmenut der Flügeldichtung. Luftein- bzw. Luftaustrittsöffnung über Austauschdichtungen im Bereich der äußeren Rahmendichtung. Farbe passend zur Rahmendichtung. Schallschutz gem. Schallschutzgutachten. Anzahl und Anordnung der Lüfter nach Detailplanung und Angaben der TGA. Fabrikat:      INNOPERFORM Arimeo classic S https://www.innoperform.de/arimeo Barrierefreie Schwellen Die Terrassen- und Loggiatüren werden mit barrierefreien Türschwellen aus dem Profilsystem und Fassadenrinne ausgeführt. Brüstungsverglasungen Brüstungselemente als Ganzglaskonstruktion, Beschreibung siehe Abschnitt 2.016 Schlosser- und Metallbauarbeiten dieser FLB. Verankerung mit zugelassenen Profildübeln und Winkellaschen (seitliche Befestigung) im Verstärkungsprofil des Fensterrahmens. Holzlamellen Elementhohe äußere Bekleidungen aus Holzlamellen vor den Öffnungsflügeln einiger Fensterelemente (Typen 1-1g und 2-2a), Beschreibung siehe Abschnitt 2.016 Schlosser- und Metallbauarbeiten dieser FLB. Verankerung mit zugelassenen Profildübeln und Winkellaschen (seitliche Befestigung) im Verstärkungsprofil des Fensterrahmens. Laibungsbekleidung 3-seitig umlaufende äußere Laibungsbekleidung aus gekantetem Blech an den Fenstern in den Holzfassaden, Beschreibung siehe Abschnitt 2.014 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden dieser FLB. Verankerung in den Blendrahmen der Fensterelemente. Äussere Fenstersohlbänke Die äußeren Fenstersohlbänke in den Verblendfassaden werden als Betonfertigteile ausgeführt (Abschn. 2.009 Maurerarbeiten). Der Ansschluss an die Fensterelemente ist mit einem gekanteten Anschlussblech aus Aluminium, pulverbeschichtet, mit Antidröhnbeschichtung, Andichtung zu angrenzenden Bauteilen, abziehbarer Schutzfolie und Anschraubsteg auszühren. Farbe:      RAL-Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG In den Holzfassaden kommen äußere Fenstersohlbänke aus Aluminium zur Ausführung, siehe oben und Abschnitt 2.014 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden dieser FLB. Innere Fensterbänke Ausführung der inneren Fensterbänke aus Kunststein (Agglo-Marmor) siehe Abschnitt 2.021 Fliesen- und Plattenarbeiten dieser FLB. Musterfenster Zur Festlegung der Einbaudetails ist ein Musterfenster komplett mit allen Anschlüssen an den Baukörper herzustellen. Dieses bildet nach Freigabe durch den AG die Vorgabe für den Einbau aller weiteren Fensterelemente. Angaben zu den angebotenen Produkten und Systemen (vom Bieter einzutragen) Angebotenes Fensterfabrikat (Profilhersteller):   '......................................................' Angebotenes Fensterprofilsystem (Serie, Typ usw. ):   '......................................................' Angebotenes Beschlagsfabrikat:   '......................................................' Angebotene Fenstergriffe (Fabrikat, Serie, Typ):   '......................................................' Angebotenes Isolierglasfabrikat:   '......................................................' Angebotene Montagezarge:      '......................................................' Angebotenes Dichtsystem   Multifunktionsband:   '......................................................' Kompressionsband außen:   '......................................................' Mengenangaben Angabe der Hauptmassen als ca.-Werte - siehe auch Abschnitt 1.004 Allgemeine Vorbemerkungen dieser FLB. Mengenangaben (circa):   Fenster   Typ 1 bis 1f   2,16 x 1,90-2,30 m   D-DK   328 Stück Typ 2 bis 2a   2,16 x 2,115 m   D-DK   28 Stück Typ 3 bis 3b   1,47 x 2,115-2,30 m   DK-D   62 Stück Typ 4   1,47 x 2,30 m   DK-D   68 Stück Typ 5 bis 5b   2,48 X 2,115-2,30 m   F-DK-D   40 Stück Typ 6   2,48 x 2,92 m   K-F-D-F   2 Stück Typ 7 bis 7a   2,16 x 2,92 m   K-D-F   6 Stück Typ 8   1,355 x 2,115 m   DK-F   6 Stück Typ 9   1,47 x 2,92 m   K-D   1 Stück Typ 10 bis 10a   1,355 x 1,905 m   DK   3 Stück gesamt         540 Stück Siehe hierzu auch die beiliegenden Fensterdetails mit detaillierten Angaben zu den Fensterformaten, -teilungen und jeweiligen Stückzahlen.
2.015 Kunststofffenster
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