Kellertrennwände
Wohnsiedlung Glacis, Breisach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung All­ge­mei­ne Bau­be­schrei­bung In Brei­sach soll eine Flä­che von ca. 2,3 ha da­für ge­nutzt wer­den, Wohn­raum mit ge­dämpf­ten Miet­prei­sen zu er­stel­len. Die­ses Vor­ha­ben wird durch die Nachverdichtung der Entwicklungsfläche im Be­reich der Isenbergstraße Ecke Burk­hei­mer Land­stra­ße er­mög­licht. Hier­bei ist im nörd­li­chen Be­reich, an­gren­zend an eine Grünzone eine hö­he­re Be­bau­ung vor­ge­se­hen. Vom an­gren­zen­den jü­di­schen Fried­hof ist ein Ab­stand von 10m zu si­chern und von jeg­li­cher Be­bau­ung und Nut­zung frei zu hal­ten. Der Be­reich darf auch im Rah­men der Bau­ar­bei­ten nicht ge­nutzt wer­den. Durch das Ver­set­zen und Er­wei­tern der Ab­stän­de zwi­schen den Punkt­häu­sern wird eine auf­ge­lo­cker­te und in­di­vi­du­ell ab­les­ba­re Ein­gangs­si­tua­ti­on ge­schaf­fen. Die Flä­che zwi­schen den Punkt­häu­sern dient als Begegnungsfläche für die Be­woh­ner und sorgt für eine Privatheit der Frei­sit­ze. Die Zeilengebäude fol­gen dem Ver­lauf der Isenbergstraße durch einen leich­ten Ver­satz und er­gän­zen da­durch die vor­han­de­ne Struk­tur. Die Bau­kör­per sind ge­mäß der Bauvoranfrage in­ner­halb des Planungsgebietes mit ei­nem Gartengeschoss und drei bis vier Voll­ge­schos­sen aus­ge­bil­det. Die not­wen­di­gen Park­plät­ze und die Be­su­cher-Stell­plät­ze so­wie die Fahr­ra­d-Stell­plät­ze be­fin­den sich in der Tief­ga­ra­ge so­wie zum Teil über­ir­disch. Die Park­ga­ra­ge er­schließt alle Ge­bäu­de barrierefrei. Hoch­bau Es ent­ste­hen 151 of­fe­ne und licht­durch­flu­te­te Woh­nun­gen mit je­weils ei­nem Bal­kon von 6 m². Bei den Zeilengebäuden wer­den auf den West­sei­ten Holz­la­mel­len zur Si­che­rung der Privatheit vor­ge­se­hen. Fast alle Woh­nun­gen be­sit­zen Ta­ges­licht­bä­der. Die not­wen­di­gen die­nen­den Räu­me und Technikräume sind in der Tief­ga­ra­ge si­tu­ier­t. Jede Woh­nung ist über einen Auf­zug Er­reich­bar. Die Trep­pen­häu­ser, ge­le­gen in der Ge­bäu­de­mit­te, bil­den ganz be­wusst ein zen­tra­les Ele­ment. Mög­li­che Ab­stell­flä­chen für Rollatoren und Kin­der­wä­gen be­fin­den sich im UG so­wie zum Teil im EG und auf wei­te­ren Ebe­nen. Frei­an­la­gen und Dachbegrünung Ein neu­er Erschließungsweg über die Burk­hei­mer Land­stra­ße be­fin­det sich im Nor­den des Grund­stückes. Die Nut­zung ist aus­schließ­lich für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer vor­ge­se­hen. Vor je­dem Punkthaus sind klei­ne Vor­plät­ze an den Ein­gän­gen plat­zier­t. Klei­ne Auf­ent­halts­be­rei­che mit Sitzkanten, Hausbäumen und Fahrradabstellflächen für Be­su­cher mar­kie­ren die Ein­gän­ge. Müll­sam­mel­stel­len sind ent­lang der We­gach­se plat­ziert und den ein­zel­nen Häu­sern zu­ge­ord­net. Im Sü­den des Grund­stückes, ent­lang der Isenbergstraße, be­fin­den sich be­glei­tend PKW-Park­plät­ze. Es be­steht die Mög­lich­keit, zwei der Stell­plät­ze mit E-Ladesäulen aus­zu­stat­ten. Die Tief­ga­ra­ge wird von der Burk­hei­mer Land­stra­ße aus er­schlos­sen. Dort be­fin­den sich auch die Fahr­ra­d- und PKW-Stell­plät­ze für die Be­woh­ner des Quar­tier­s. Eine neue Tra­fo­sta­ti­on für die Strom­ver­sor­gung ist ne­ben der TG-Zufahrt vor­ge­se­hen. Zwi­schen den bei­den neu­en Ge­bäu­de­rie­geln im Sü­den be­fin­det sich der große Kin­der­spiel­platz im Grü­nen mit zahl­rei­chen An­ge­bo­ten, wie Klet­ter­turm mit Rut­sche, Schau­kel, Tram­po­lin, Klet­ter­fel­sen, Sandspiel und Sitz­mög­lich­kei­ten zum Auf­ent­hal­t.
Baubeschreibung
ZVL - 551010 Kellertrennwand Zu­sätz­li­che Vor­be­mer­kun­gen zur Leis­tungs­be­schrei­bung für Kellertrennwände 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sach­li­che Gel­tungs­be­reich er­gibt sich aus den an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik in je­weils ak­tu­el­ler Fas­sung. Der AG über­trägt dem AN nach­fol­gen­de Teil­leis­tun­gen zur Er­stel­lung des vor­be­zeich­ne­ten Bau­vor­ha­bens un­ter al­lei­ni­ger bau­tech­ni­scher Verant­wor­tung. Mit den im Leis­tungs­ver­zeich­nis ent­hal­te­nen An­ga­ben über Bau­art, Bau­teil, Bau­stoff und Ab­mes­sun­gen gel­ten auch der Her­stel­lungs­vor­gang und -ablauf bis zur fer­ti­gen Leis­tung ein­schließ­lich dem Her­stel­len durch Zu­sam­men­fü­gen der Stof­fe und Bau­tei­le, so­wie dem kom­plet­ten Ein­bau­en und Be­fes­ti­gen am Ge­bäu­de un­ter Zu­grun­de­le­gung der an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik und der ge­setz­li­chen und be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten un­ter Be­ach­tung sämt­li­cher Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten als be­schrie­ben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen wer­den dem AN via Planserver zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Die Be­stim­mung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le er­folgt in Ab­stim­mung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Bau­stel­len­ein­rich­tung Baustelleneinrichtungsflächen Den Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen ist als An­la­ge ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept bei­ge­füg­t. Die dar­in ent­hal­te­ne Leis­tung wird durch den AG er­bracht und be­trie­ben. Ggfs. Zu­sätz­lich vom AN ge­wünsch­te Bau­stel­len­ein­rich­tung be­darf der Zu­stim­mung des AG. Hier­auf hat der AN kei­nen An­spruch. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung wie Tagesunterkünfte, Ma­ga­zi­ne, usw. in­kl. Auf- und Ab­bau wer­den vom AN bzw. vom AG zu Las­ten des AN ge­stell­t. Was­ser und Strom wird frei Zapf­stel­le ge­gen ent­spre­chen­der Kos­ten­be­tei­li­gung durch den AG ge­stell­t. Die WC-Con­tai­ner und de­ren wö­chent­li­chen Rei­ni­gung ist Sa­che des AG. Der Trans­port von Ma­te­ria­li­en ist im Leis­tungs­um­fang des AN ent­hal­ten und ist ei­gen­stän­dig mit dem zu­stän­di­gen Bau­lei­ter/Po­lier täg­lich zu ko­or­di­nie­ren und ab­zu­stim­men. Even­tu­ell ent­ste­hen­den Stand­zei­ten aus man­geln­der Koor­di­na­ti­on, Ab­stim­mung, Un­vor­her­ge­se­he­nes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die aus­rei­chen­de Be­leuch­tung in sei­nem Ein­satz­be­reich hat der AN auf sei­ne Kos­ten wäh­rend der ge­sam­ten Bau­zeit (Zeit­raum der Er­fül­lung sei­ner Leis­tung) zu sor­gen. Wer­den vom AN be­reits vor­han­de­ne oder vom AG auf­ge­stell­te Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen ent­fernt oder ver­än­dert, ist nach Been­di­gung der Ar­bei­ten der Ar­bei­ten bzw. spä­tes­tens am Ende des Ar­beits­ta­ges der ord­nungs­ge­mä­ße Zu­stand vom AN kos­ten­los wie­der her­zu­stel­len. 2.3 Bau­stel­len­ver­kehr, Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht Der AN ist ver­pflich­tet, auf den durch den Bau­stel­len­ver­kehr be­an­spruch­ten öf­fent­li­chen und pri­va­ten Stra­ßen ein­schließ­lich der Geh­we­ge jeg­li­che Be­schä­di­gun­gen oder Ver­schmut­zun­gen durch ei­ge­ne Leis­tun­gen zu ver­mei­den bzw. auf sei­ne Kos­ten un­ver­züg­lich be­sei­ti­gen zu las­sen. 2.4      Per­so­nal Der AN ver­pflich­tet sich die er­for­der­li­chen Ar­bei­ten in der je­weils be­nö­tig­ten Men­ge und Um­fang ter­min­ge­recht auf der Bau­stel­le aus­zu­füh­ren. Der AN ver­pflich­tet sich, den von der Bau­lei­tung zu er­stel­len­den Ab­ruf- bzw. Ter­min­plan ein­zu­hal­ten. Die Gerä­te- und Per­so­nal­stär­ke ist dem Bau­fort­schritt an­zu­pas­sen. Für die Ab­stim­mung der Leis­tungs­er­brin­gung als auch für die Ent­ge­gen­nah­me von Wei­sun­gen be­nennt der AN einen Vor­ar­bei­ter bzw. Po­lier, der über aus­rei­chen­de deut­sche Sprach­kennt­nis­se ver­fügt und über die ge­sam­te Dau­er der Bau­zeit an­we­send sein muss. Ein Wech­sel der Auf­sicht ist nur im Ein­ver­neh­men mit der Bau­lei­tung von PG zu­läs­sig. Der Auf­trag­neh­mer wird nur sol­che Fach- und Hilfs­kräf­te für die Er­fül­lung des Auf­tra­ges ein­set­zen, die mit den all­ge­mei­nen Bau­vor­schrif­ten, den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten ver­traut sind und eine Ge­währ für ihre Ein­hal­tung bie­ten. Wer­den Ar­beit­neh­mer ein­ge­setzt, die der deut­schen Spra­che nicht mäch­tig sind, muss stän­dig eine der deut­schen Spra­che kun­di­ge, fach­lich ge­eig­ne­te, wei­sungs­be­fug­te Per­son als An­sprech­part­ner un­mit­tel­bar vor Ort sein. 2.5   Kellertrennwand-Arbeiten Die Ar­beits­fol­ge der ein­zel­nen Leis­tun­gen wird durch den AG fest­ge­leg­t. Teil­leis­tun­gen kön­nen in zeit­lich ver­setz­ten Ab­stän­den oder in ver­schie­de­nen Ge­bäu­den/Ge­bäu­de­tei­len/Ebe­nen zur Aus­füh­rung kom­men. Ar­bei­ten an­de­rer AN, die zur Er­fül­lung sei­ner Leis­tun­gen Voraus­set­zung sind, sind zu über­prü­fen und ab­zu­neh­men. Sie dür­fen kei­ne Män­gel auf­wei­sen. Bean­stan­dun­gen sind un­ver­züg­lich schrift­lich an­zu­zei­gen. Ver­säumt der AN die­se Prüf- und An­zei­ge­pflicht, so ist er für die man­gel­haf­te Vor­leis­tung ver­ant­wort­lich. Müs­sen auf­grund des­sen Än­de­run­gen an den Bau­tei­len durch­ge­führt wer­den, so ge­hen die­se Kos­ten zu Las­ten des AN. In­ner­halb des Ge­bäu­des ist bau­seits für alle Ge­wer­ke je Ge­schoss und je Trep­pen­haus ein ver­bind­li­cher Meterriss und je Fassa­de ein Achskreuz an den Bau­tei­len an­ge­bracht. Die vom AN durch­zu­füh­ren­den und für die Er­brin­gung sei­ner Leis­tun­gen er­for­der­li­chen Ver­mes­sungs­ar­bei­ten sind vom AN aus­zu­füh­ren. Auf Ver­lan­gen des AG sind von al­len ein­zu­bau­en­den Tei­len Mus­ter zu lie­fern. Sämt­li­che Flä­chen und Ein­bau­tei­le, die durch die aus­zu­füh­ren­den Ar­bei­ten eine Be­schä­di­gung oder Ver­schmut­zung er­fah­ren kön­nen, sind in da­für ge­eig­ne­ter Wei­se zu schüt­zen. Eine ge­son­der­te Ver­gü­tung hier­für er­folgt nicht. Sämt­li­che Po­si­tio­nen sind mit Lie­fe­rung und Mon­ta­ge einschl. sämt­li­cher Be­fes­ti­gun­gen und Be­fes­ti­gungs­mit­tel nach Her­stel­ler­vor­ga­ben zu ver­ste­hen. Klein­tei­le als Un­ter­la­gen zum Aus­glei­chen von To­le­ran­zen usw. sind mit dau­er­haft korrosionsgeschützter Grun­die­rung zu ver­se­hen. Ver­bin­dun­gen un­ter­schied­li­cher Le­gie­run­gen und Ober­flä­chen sind durch nicht­me­tal­li­sche Zwi­schen­la­gen so zu tren­nen, dass ein un­mit­tel­ba­rer Kon­takt ver­mie­den wird. Die Dreh­rich­tung der Be­schlä­ge ist vor Be­ginn der Ar­bei­ten mit dem AG ab­zu­stim­men. Die Fest­le­gung der Far­be von Dich­tun­gen, Ver­sie­ge­lun­gen usw. hat im Ein­ver­neh­men mit dem AG zu er­fol­gen. Auss­pa­run­gen und Anpassarbeiten an Lei­tun­gen etc. sind fach­ge­recht aus­zu­füh­ren und bei Be­darf mit Kan­ten­schutz zu ver­se­hen. Das Rei­ni­gen der Kon­struk­tio­nen ist zu be­rück­sich­ti­gen. Spä­ne vom Boh­ren und Frä­sen so­wie Res­te von Schleif­staub sind so­fort von den be­ar­bei­te­ten Tei­len zu ent­fer­nen. Nach­se­hen und Gangbarmachungen al­ler be­weg­li­cher Tei­le vor dem Ein­zug. Der Zeit­punkt hier­für wird durch den AG be­stimm­t. 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt als Ne­ben­leis­tun­gen: - Alle un­ter 2.5 be­schrie­be­nen Vor­ga­ben. 4      Abrechnungshinweise 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach di­gi­tal im PDF-For­mat, bei Plä­nen im PDF- und DWG/DXF-Format ab­zu­ge­ben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Alle er­for­der­li­chen Werkstattzeichnungen - Fachunternehmerbescheinigung - Da­ten­blät­ter - Pfle­ge- und Reinigungshinweise
ZVL - 551010 Kellertrennwand
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