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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
In Breisach soll eine Fläche von ca. 2,3 ha dafür genutzt werden, Wohnraum mit gedämpften Mietpreisen zu erstellen.
Dieses Vorhaben wird durch die Nachverdichtung der Entwicklungsfläche im Bereich der Isenbergstraße Ecke Burkheimer Landstraße ermöglicht.
Hierbei ist im nördlichen Bereich, angrenzend an eine Grünzone eine höhere Bebauung vorgesehen. Vom angrenzenden jüdischen Friedhof ist ein Abstand von 10m zu sichern und von jeglicher Bebauung und Nutzung frei zu halten. Der Bereich darf auch im Rahmen der Bauarbeiten nicht genutzt werden.
Durch das Versetzen und Erweitern der Abstände zwischen den Punkthäusern wird eine aufgelockerte und individuell ablesbare Eingangssituation geschaffen. Die Fläche zwischen den Punkthäusern dient als Begegnungsfläche für die Bewohner und sorgt für eine Privatheit der Freisitze. Die Zeilengebäude folgen dem Verlauf der Isenbergstraße durch einen leichten Versatz und ergänzen dadurch die vorhandene Struktur.
Die Baukörper sind gemäß der Bauvoranfrage innerhalb des Planungsgebietes mit einem Gartengeschoss und drei bis vier Vollgeschossen ausgebildet. Die notwendigen Parkplätze und die Besucher-Stellplätze sowie die Fahrrad-Stellplätze befinden sich in der Tiefgarage sowie zum Teil überirdisch. Die Parkgarage erschließt alle Gebäude barrierefrei.
Hochbau
Es entstehen 151 offene und lichtdurchflutete Wohnungen mit jeweils einem Balkon von 6 m². Bei den Zeilengebäuden werden auf den Westseiten Holzlamellen zur Sicherung der Privatheit vorgesehen.
Fast alle Wohnungen besitzen Tageslichtbäder. Die notwendigen dienenden Räume und Technikräume sind in der Tiefgarage situiert. Jede Wohnung ist über einen Aufzug Erreichbar. Die Treppenhäuser, gelegen in der Gebäudemitte, bilden ganz bewusst ein zentrales Element. Mögliche Abstellflächen für Rollatoren und Kinderwägen befinden sich im UG sowie zum Teil im EG und auf weiteren Ebenen.
Freianlagen und Dachbegrünung
Ein neuer Erschließungsweg über die Burkheimer Landstraße befindet sich im Norden des Grundstückes. Die Nutzung ist ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Vor jedem Punkthaus sind kleine Vorplätze an den Eingängen platziert. Kleine Aufenthaltsbereiche mit Sitzkanten, Hausbäumen und Fahrradabstellflächen für Besucher markieren die Eingänge. Müllsammelstellen sind entlang der Wegachse platziert und den einzelnen Häusern zugeordnet.
Im Süden des Grundstückes, entlang der Isenbergstraße, befinden sich begleitend PKW-Parkplätze. Es besteht die Möglichkeit, zwei der Stellplätze mit E-Ladesäulen auszustatten. Die Tiefgarage wird von der Burkheimer Landstraße aus erschlossen. Dort befinden sich auch die Fahrrad- und PKW-Stellplätze für die Bewohner des Quartiers.
Eine neue Trafostation für die Stromversorgung ist neben der TG-Zufahrt vorgesehen.
Zwischen den beiden neuen Gebäuderiegeln im Süden befindet sich der große Kinderspielplatz im Grünen mit zahlreichen Angeboten, wie Kletterturm mit Rutsche, Schaukel, Trampolin, Kletterfelsen, Sandspiel und Sitzmöglichkeiten zum Aufenthalt.
Baubeschreibung
ZVL - 551010 Kellertrennwand Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für Kellertrennwände
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den anerkannten Regeln der Technik in jeweils aktueller Fassung.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Arbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Kellertrennwand-Arbeiten
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen.
Auf Verlangen des AG sind von allen einzubauenden Teilen Muster zu liefern.
Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Sämtliche Positionen sind mit Lieferung und Montage einschl. sämtlicher Befestigungen und Befestigungsmittel nach Herstellervorgaben zu verstehen.
Kleinteile als Unterlagen zum Ausgleichen von Toleranzen usw. sind mit dauerhaft korrosionsgeschützter Grundierung zu versehen.
Verbindungen unterschiedlicher Legierungen und Oberflächen sind durch nichtmetallische Zwischenlagen so zu trennen, dass ein unmittelbarer Kontakt vermieden wird.
Die Drehrichtung der Beschläge ist vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzustimmen.
Die Festlegung der Farbe von Dichtungen, Versiegelungen usw. hat im Einvernehmen mit dem AG zu erfolgen.
Aussparungen und Anpassarbeiten an Leitungen etc. sind fachgerecht auszuführen und bei Bedarf mit Kantenschutz zu versehen.
Das Reinigen der Konstruktionen ist zu berücksichtigen. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Nachsehen und Gangbarmachungen aller beweglicher Teile vor dem Einzug. Der Zeitpunkt hierfür wird durch den AG bestimmt.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Alle erforderlichen Werkstattzeichnungen
- Fachunternehmerbescheinigung
- Datenblätter
- Pflege- und Reinigungshinweise
ZVL - 551010 Kellertrennwand
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01.01 Systemtrennwände
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Systemtrennwände