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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung BIETERERKLÄRUNG
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich,
dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können.
dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat,
dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat,
dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen ist.
Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen.
Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen.
Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung:
MIchael Schneider c/o IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt,
1.Besichtigungstermin:
1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden.
2.Einzelheiten der Vergabe:
2.1Angebotsabgabe:
Das Angebot muss bis spätestens am 23.05.2026, um 14 00 Uhr, bei
IMBRO Bau GmbH
Stuttgarter Straße 92
72250 Freudenstadt
eingereicht werden.
2.2
Zuschlagsfrist- Ende: 6 Wochen
Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen.
2.3
Zeichnungen und Unterlagen:
Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt.
2.4
Preise des Angebotes:
Nebenangebote werden vom AG zugelassen.
Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen.
Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und
Bauwesenversicherungab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7% der
Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
2.5
Ausfüllen der Leistungsbeschreibung
Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat verlangt wird oder
"Gleichwertige: '............." zulässt, keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als zwingend vorgeschrieben
und als Vertragsbestandteil.
Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden.
Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben.
2.6
Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen:
1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK)
2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung)
4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer
oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für
die entsprechende Ausführung
5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren,
Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren)
2.7
Kalkulation
Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen.
2.8
Bauabzugssteuer:
Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen.
3.Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B)
Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version.
4.Reklame auf der Baustelle
Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt
5.Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B)
5.1
Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche
sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine Sicherheit zu verlangen.
In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto - Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine
unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden.
5.2
Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft
oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme.
Es wird vereinbart, daß die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird.
6.Ausführungsfristen und Haftung
6.1
Ausführungsbeginn: ca. November 2026
Ausführungsende: ca. November 2026
Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem
Bieter schriftlich vereinbart.
6.2
Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit der
Vertragsannahme garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden
Pflicht zur Vertragserfüllung folgende Vertragsstrafe fällig: 5 ‰ der Vertragssumme für
jeden Werktag der Verspätung,
mindestens jedoch € 200 für jeden Werktag der Verspätung.
Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe
hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der
Vertragsstrafe ebenfalls vom AN zu tragen.
Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme.
7. Planradar
7.1
Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der
Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen
entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben
zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter
dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden:
https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurzanleitung-fuer-nachunternehmer/
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung des Projekts KURZBESCHREIBUNG DES PROJEKTES
Ziele und Maßnahmen:
Neubau eines Mehrfamilienhauses bestehend aus 2 Baukörpern mir gemeinsamen Treppenhaus und darunterliegender Parkierung.
Konzeption:
Durch die gemeinsame Bebauung der Bauplätze 4 und 5 gelingt es ein stimmiges städtebauliches Konzept zu entwickeln.
· ein Laubengang mit gemeinschaftlicher Vertikalerschließung
schirmt den Grünraum zwischen den Bauten in Richtung Osten
ab
· zentrale Erschließung als Treffpunkt der Wohngemeinschaft
· Flächenverbrauch reduziert, da nur 1 Tiefgaragenabfahrt
· gute Belichtung und klare Südorientierung aller Wohneinheiten
bei gleichzeitig kompakter Bauweise
Durch die Ausbildung zweier Gebäuderiegel eröffnet sich die Möglichkeit
konsequenter Ausrichtung aller Wohnungen nach Südwesten.
Dies kommt auch in der nach außen sichtbaren Gebäudestruktur
zur Geltung, die durch eine mittels Loggien im Süden und
Laubengängen im Norden ausgebildete Schichtung geprägt ist.
Somit entstehen gut definierte Übergänge zwischen halböffentlichen
Freiräumen und dem privaten Wohnraum. Die so entstehende
strenge Fassadenstruktur wird durch das an den Südseiten
vorgesehene vertikale Grün belebt.
Durch die Abstaffelung im obersten Geschoss des südlichen
Baukörpers wird die Belichtung aus Süd / Südwest verbessert.
Ausgehend von der zentralen Vertikalerschließung werden
Laubengänge in die Baukörper geführt, welche die Wohneinheiten
jeweils von Norden erschließen. Die mittig platzierten 2-Zimmer
Wohnungen erhalten darüber zusätzliches Tageslicht in Küche
und Bäder..
Angaben nach VOB Teil C
0.1
Angaben zur Baustelle
0.1.1
Die Baustelle befindet sich im Hasenbrunnen in 72202 Nagold.
0.1.2
Das zu bebauende Areal befindet auf der Ebenen Fläche.
0.1.3
Art: 3-gesch. Gebäude
Wohnungen: 23 Wohneinheiten
Gesamtlänge: ca. 38 x 23 m
Gesamthöhe: ca. 12 m
Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
0.1.4
Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt.
0.1.5
Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden.
0.1.6
Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen.
0.1.7
Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt.
0.1.8
Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt.
0.1.9
Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen.
0.1.10
Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
3. Einzelmaßnahmen:
Roh- und Ausbau
301-Rohbauarbeiten
Erdarbeiten
Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material.
Bei bauzeitlichen, lastfreien und grundwasserfreien Böschungen beträgt die zulässige Böschungsneigung ß = 60° darunter im Fels mit ß = 80°. Dabei muss die Böschung mit einem geotextilen Vlies (Güte >= GRK 3) gegen Witterungseinflüsse gesichert werden. Das Vlies ist entlang der Böschungskrone, z.B. über einen Einbindegraben oder fixierte Kanthölzer zu sichern. An den Stößen ist eine Überlappung von mindestens 0,5 m erforderlich.
Die Böschungsschultern sind auf mindestens 1 m Breite von Fremdlasten, bis auf 2m von Lasten zwischen 12-40t, freizuhalten. Falls diese Böschungswinkel aus Platzgründen nicht eingehalten werden können, müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr.
Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem).
Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen.
Rohbauarbeiten
Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse.
Gründung auf einer Stahlbetonbodenplatte, frostsicher elastisch gebettet, gemäß statischen Erfordernissen mit Trennlage auf Unterbau.
Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 24 cm und 30 cm, Abmessungen nach statischen Erfordernissen.
Tragende Innennwände Stahlbetonwände 24 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen.
Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 24-30 cm stark.
Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen.
Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche
Abdichtungsarbeiten
Feuchtigkeitsabdichtung UG Bodenplatte und Außenwände: Ausführung in einer WU-Konstruktion
Feuchtigkeitsabdichtung Decke TG und Erdberühre Bauteile im Erdgeschoss:
2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Kurzbeschreibung des Projekts
01 Kellertrennwände
01
Kellertrennwände
01.__.003 Trennwandsystem aus Holzprofilen Trennwandsystem aus Holzprofilen
Naturbelassene, 4-seitig gehobelt und gefaste
Profile 19 x 55 mm, Profilabstand ca. 45 mm,
Bodenabstand ca. 50 mm, an verzinkten Winkelprofilen
befestigt,
verzinkte Teleskopstütze 30 x 30 mm
Standardsystem:
Boden- und Deckenbefestigung,
für Raumhöhen von min. 2.250 mm bis max. 2.490 mm
Systemhöhe: 2.200 mm
01.__.003
Trennwandsystem aus Holzprofilen
62,00
m
01.__.004 Erweiterung des Standardsystems um eine Hilfskonstruktion Erweiterung des Standardsystems um eine Hilfskonstruktion
mittels U-Profilen 21,5/28,5/21,5 mm waagerecht
über dem System:
- wenn keine Befestigung an der Decke möglich ist
- bei Raumhöhen über 300 cm
01.__.004
Erweiterung des Standardsystems um eine Hilfskonstruktion
E
1,00
m
01.__.005 Tür im System Zulage Tür im System, innen oder außen öffnend,
vorgerichtet für Vorhängeschloss
Größe: 800 x 1.950 mm
01.__.005
Tür im System
23,00
Stk
01.__.006 Nummerierung Aluminiumschild eloxiert, Größe 105 x 70 mm
für Standard-Beschriftung gemäß Übersicht
Gerhardt Braun
01.__.006
Nummerierung
23,00
Stk
01.__.007 PZ-Schloss vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder
Die VHS-Vorrichtung entfällt.
01.__.007
PZ-Schloss
23,00
Stk
01.__.008 Griff Türe Kunststoff-Bügelgriff schwarz
01.__.008
Griff Türe
23,00
Stk
01.__.009 Drückergarnitur Edelstahl PZ-Schloss mit schließender Falle und Edelstahldrückergarnitur,
vorgerichtet für bauseitigen
Profilhalbzylinder.
Die VHS-Vorrichtung entfällt.
01.__.009
Drückergarnitur Edelstahl
E
1,00
Stk
01.__.010 Drückergarnitur Kunststoff PZ-Schloss mit schließender Falle und schwarzer
Kunststoffdrückergarnitur, vorgerichtet für bauseitigen
Profilhalbzylinder.
Die VHS-Vorrichtung entfällt.
01.__.010
Drückergarnitur Kunststoff
1,00
Stk
01.__.011 Montagezulage Fliesen Montagezulage für Montage
auf Fliesenboden
01.__.011
Montagezulage Fliesen
E
1,00
m
01.__.012 Erweiterung des Standardsystems RH: 250-279cm Erweiterung des Standardsystems
um überlange Stützen für die
Systembefestigung an der Decke.
Erforderlich bei Raumhöhen
zwischen 2500 mm bis 2790 mm.
01.__.012
Erweiterung des Standardsystems RH: 250-279cm
E
1,00
m
01.__.013 Erweiterung des Standardsystems RH: 280-300cm Erweiterung des Standardsystems
um überlange Stützen für die
Systembefestigung an der Decke.
Erforderlich bei Raumhöhen
zwischen 2800 mm bis 3000 mm.
01.__.013
Erweiterung des Standardsystems RH: 280-300cm
E
1,00
m
01.__.014 Zulage befestigung Dämmung (bis 9cm Stärke) Zulage für eine erschwerte
Befestigung an vorhandener Deckendämmung
durch AMO Light Dübel 10x160.
(bis 9 cm starke Dämmung)
01.__.014
Zulage befestigung Dämmung (bis 9cm Stärke)
1,00
m
01.__.015 Zulage befestigung Dämmung (bis 10cm Stärke) Zulage für eine erschwerte
Befestigung aufgrund vorhandener Deckendämmung
(bis 10 cm starke Dämmung).
Art der Dämmung bitte angeben:
01.__.015
Zulage befestigung Dämmung (bis 10cm Stärke)
1,00
m
01.__.016 Zulage für zusätzliche Stütze Zulage für zusätzliche Stütze
Befestigungskonstruktion mittels Profilrohren
bei:
- An Wandanschlüssen, wenn kein sicherer Halt,
keine lotgerechten Wände oder Dämmung vorhanden
ist.
01.__.016
Zulage für zusätzliche Stütze
1,00
m
01.__.017 Zulage für Ausführung in Tiefgarage Zulage für Ausführung in Tiefgarage
Kunststoffunterlage zwischen FFB und
Stütze
01.__.017
Zulage für Ausführung in Tiefgarage
1,00
m
01.__.018 Zulage für Ausklinkungen Zulage für Ausklinkungen in
den Trennwänden aufgrund Rohrleitungen, Kabeltrassen,
Unterzüge etc.
01.__.018
Zulage für Ausklinkungen
1,00
m