Kellertrennwände
Nagold Hasenbrunnen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung BIETERERKLÄRUNG Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich, dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können. dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat, dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat, dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen ist. Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen. Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen. Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung: MIchael Schneider c/o IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt, 1.Besichtigungstermin: 1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden. 2.Einzelheiten der Vergabe: 2.1Angebotsabgabe: Das Angebot muss bis spätestens am 23.05.2026, um 14 00 Uhr, bei IMBRO Bau GmbH Stuttgarter Straße 92         72250 Freudenstadt eingereicht werden. 2.2 Zuschlagsfrist- Ende:  6 Wochen Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen. 2.3 Zeichnungen und Unterlagen: Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt. 2.4 Preise des Angebotes: Nebenangebote werden vom AG zugelassen. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und Bauwesenversicherungab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7%  der Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 2.5 Ausfüllen der Leistungsbeschreibung Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat verlangt wird oder "Gleichwertige: '............." zulässt,  keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als zwingend vorgeschrieben und als Vertragsbestandteil. Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich        Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden. Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben. 2.6 Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen: 1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK) 2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft 3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung) 4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für die entsprechende Ausführung 5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren, Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren) 2.7 Kalkulation Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen. 2.8 Bauabzugssteuer: Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine        Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen. 3.Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B) Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version. 4.Reklame auf der Baustelle Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher  Genehmigung des AG zulässig. Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt 5.Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B) 5.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die        Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine Sicherheit zu verlangen. In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der        Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto -        Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden. 5.2 Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme. Es wird vereinbart, daß die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird. 6.Ausführungsfristen und Haftung 6.1 Ausführungsbeginn: ca. November 2026 Ausführungsende: ca. November 2026 Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem Bieter schriftlich vereinbart. 6.2 Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit der Vertragsannahme garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung folgende Vertragsstrafe fällig: 5 ‰ der Vertragssumme für jeden Werktag der Verspätung, mindestens jedoch € 200 für jeden Werktag der Verspätung. Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe ebenfalls vom AN zu tragen. Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme. 7. Planradar 7.1 Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden: https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurzanleitung-fuer-nachunternehmer/
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung des Projekts KURZBESCHREIBUNG DES PROJEKTES Ziele und Maßnahmen: Neubau eines Mehrfamilienhauses bestehend aus 2 Baukörpern mir gemeinsamen Treppenhaus und darunterliegender Parkierung. Konzeption: Durch die gemeinsame Bebauung der Bauplätze 4 und 5 gelingt es ein stimmiges städtebauliches Konzept zu entwickeln. · ein Laubengang mit gemeinschaftlicher Vertikalerschließung schirmt den Grünraum zwischen den Bauten in Richtung Osten ab · zentrale Erschließung als Treffpunkt der Wohngemeinschaft · Flächenverbrauch reduziert, da nur 1 Tiefgaragenabfahrt · gute Belichtung und klare Südorientierung aller Wohneinheiten bei gleichzeitig kompakter Bauweise Durch die Ausbildung zweier Gebäuderiegel eröffnet sich die Möglichkeit konsequenter Ausrichtung aller Wohnungen nach Südwesten. Dies kommt auch in der nach außen sichtbaren Gebäudestruktur zur Geltung, die durch eine mittels Loggien im Süden und Laubengängen im Norden ausgebildete Schichtung geprägt ist. Somit entstehen gut definierte Übergänge zwischen halböffentlichen Freiräumen und dem privaten Wohnraum. Die so entstehende strenge Fassadenstruktur wird durch das an den Südseiten vorgesehene vertikale Grün belebt. Durch die Abstaffelung im obersten Geschoss des südlichen Baukörpers wird die Belichtung aus Süd / Südwest verbessert. Ausgehend von der zentralen Vertikalerschließung werden Laubengänge in die Baukörper geführt, welche die Wohneinheiten jeweils von Norden erschließen. Die mittig platzierten 2-Zimmer Wohnungen erhalten darüber zusätzliches Tageslicht in Küche und Bäder.. Angaben nach VOB Teil C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Die Baustelle befindet sich im Hasenbrunnen in 72202 Nagold. 0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet auf der Ebenen Fläche. 0.1.3 Art: 3-gesch. Gebäude Wohnungen: 23 Wohneinheiten Gesamtlänge: ca. 38 x 23 m Gesamthöhe: ca. 12 m Dachform:            Flachdach mit Dachbegrünung 0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden. 0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen. 0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt. 0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt. 0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. 0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 3. Einzelmaßnahmen: Roh- und Ausbau 301-Rohbauarbeiten Erdarbeiten Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material. Bei bauzeitlichen, lastfreien und grundwasserfreien Böschungen beträgt die zulässige Böschungsneigung ß = 60° darunter im Fels mit ß = 80°. Dabei muss die Böschung mit einem geotextilen Vlies (Güte >= GRK 3) gegen Witterungseinflüsse gesichert werden. Das Vlies ist entlang der Böschungskrone, z.B. über einen Einbindegraben oder fixierte Kanthölzer zu sichern. An den Stößen ist eine Überlappung von mindestens 0,5 m erforderlich. Die Böschungsschultern sind auf mindestens 1 m Breite von Fremdlasten, bis auf 2m von Lasten zwischen 12-40t, freizuhalten. Falls diese Böschungswinkel aus Platzgründen nicht eingehalten werden können, müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr. Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem). Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen. Rohbauarbeiten Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse. Gründung auf einer Stahlbetonbodenplatte, frostsicher elastisch gebettet,  gemäß statischen Erfordernissen mit Trennlage auf Unterbau. Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 24 cm und 30 cm, Abmessungen nach statischen Erfordernissen. Tragende Innennwände Stahlbetonwände 24 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 24-30 cm stark. Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen. Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche Abdichtungsarbeiten Feuchtigkeitsabdichtung UG Bodenplatte und Außenwände: Ausführung in einer WU-Konstruktion Feuchtigkeitsabdichtung Decke TG und Erdberühre Bauteile im Erdgeschoss: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Kurzbeschreibung des Projekts
01 Kellertrennwände
01
Kellertrennwände
01.__.003 Trennwandsystem aus Holzprofilen Trennwandsystem aus Holzprofilen Naturbelassene, 4-seitig gehobelt und gefaste Profile 19 x 55 mm, Profilabstand ca. 45 mm, Bodenabstand ca. 50 mm, an verzinkten Winkelprofilen befestigt, verzinkte Teleskopstütze 30 x 30 mm Standardsystem: Boden- und Deckenbefestigung, für Raumhöhen von min. 2.250 mm bis max. 2.490 mm Systemhöhe: 2.200 mm
01.__.003
Trennwandsystem aus Holzprofilen
62,00
m
01.__.004 Erweiterung des Standardsystems um eine Hilfskonstruktion Erweiterung des Standardsystems um eine Hilfskonstruktion mittels U-Profilen 21,5/28,5/21,5 mm waagerecht über dem System: - wenn keine Befestigung an der Decke möglich ist - bei Raumhöhen über 300 cm
01.__.004
Erweiterung des Standardsystems um eine Hilfskonstruktion
E
1,00
m
01.__.005 Tür im System Zulage Tür im System, innen oder außen öffnend, vorgerichtet für Vorhängeschloss Größe: 800 x 1.950 mm
01.__.005
Tür im System
23,00
Stk
01.__.006 Nummerierung Aluminiumschild eloxiert, Größe 105 x 70 mm für Standard-Beschriftung gemäß Übersicht Gerhardt Braun
01.__.006
Nummerierung
23,00
Stk
01.__.007 PZ-Schloss vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder Die VHS-Vorrichtung entfällt.
01.__.007
PZ-Schloss
23,00
Stk
01.__.008 Griff Türe Kunststoff-Bügelgriff schwarz
01.__.008
Griff Türe
23,00
Stk
01.__.009 Drückergarnitur Edelstahl PZ-Schloss mit schließender Falle und Edelstahldrückergarnitur, vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder. Die VHS-Vorrichtung entfällt.
01.__.009
Drückergarnitur Edelstahl
E
1,00
Stk
01.__.010 Drückergarnitur Kunststoff PZ-Schloss mit schließender Falle und schwarzer Kunststoffdrückergarnitur, vorgerichtet für bauseitigen Profilhalbzylinder. Die VHS-Vorrichtung entfällt.
01.__.010
Drückergarnitur Kunststoff
1,00
Stk
01.__.011 Montagezulage Fliesen Montagezulage für Montage auf Fliesenboden
01.__.011
Montagezulage Fliesen
E
1,00
m
01.__.012 Erweiterung des Standardsystems RH: 250-279cm Erweiterung des Standardsystems um überlange Stützen für die Systembefestigung an der Decke. Erforderlich bei Raumhöhen zwischen 2500 mm bis 2790 mm.
01.__.012
Erweiterung des Standardsystems RH: 250-279cm
E
1,00
m
01.__.013 Erweiterung des Standardsystems RH: 280-300cm Erweiterung des Standardsystems um überlange Stützen für die Systembefestigung an der Decke. Erforderlich bei Raumhöhen zwischen 2800 mm bis 3000 mm.
01.__.013
Erweiterung des Standardsystems RH: 280-300cm
E
1,00
m
01.__.014 Zulage befestigung Dämmung (bis 9cm Stärke) Zulage für eine erschwerte Befestigung an vorhandener Deckendämmung durch AMO Light Dübel 10x160. (bis 9 cm starke Dämmung)
01.__.014
Zulage befestigung Dämmung (bis 9cm Stärke)
1,00
m
01.__.015 Zulage befestigung Dämmung (bis 10cm Stärke) Zulage für eine erschwerte Befestigung aufgrund vorhandener Deckendämmung (bis 10 cm starke Dämmung). Art der Dämmung bitte angeben:
01.__.015
Zulage befestigung Dämmung (bis 10cm Stärke)
1,00
m
01.__.016 Zulage für zusätzliche Stütze Zulage für zusätzliche Stütze Befestigungskonstruktion mittels Profilrohren bei: - An Wandanschlüssen, wenn kein sicherer Halt, keine lotgerechten Wände oder Dämmung vorhanden ist.
01.__.016
Zulage für zusätzliche Stütze
1,00
m
01.__.017 Zulage für Ausführung in Tiefgarage Zulage für Ausführung in Tiefgarage Kunststoffunterlage zwischen FFB und Stütze
01.__.017
Zulage für Ausführung in Tiefgarage
1,00
m
01.__.018 Zulage für Ausklinkungen Zulage für Ausklinkungen in den Trennwänden aufgrund Rohrleitungen, Kabeltrassen, Unterzüge etc.
01.__.018
Zulage für Ausklinkungen
1,00
m