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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Ausführungstermin: gemäß Anlage A1
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit
Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden
Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im
Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die
Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für
Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße
11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten
(Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen
und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden
Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die
Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²)
sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie
Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel
jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht
zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur
Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor
Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert
abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht
gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architekten-/TGA-Pläne
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung
täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte,
ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse,
Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen
und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung
gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der
Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur
Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich,
sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Geräten erfolgt ausschließlich über die Zufahrt
Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und
den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im
gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung
der allgemeinen "UVV Bauarbeiten".
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden
Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung
lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten.
Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum
BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen
Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische
und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung -
Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw.
zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf
zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit
verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind
Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen.
Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der
Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation
sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und
Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor
Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen
Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die
Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des
SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und
Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu
berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten
alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders
hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom
bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators
entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen
entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle
am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die
Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer
Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den
weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel
umgehend abgestellt werden können.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Kernbohrungen
1
Kernbohrungen
Allgemeine technische Hinweise Kernbohrung
- Das Anzeichnen der Bohrpositionen sowie die
eindeutige Kennzeichnung und Freigabe sämtlicher
relevanter Leitungsführungen (z. B. Elektro, Wasser,
Heizung, Lüftung) erfolgt ausschließlich durch das
anfordernde Gewerk.
- Sämtliche Bohrungen sind grundsätzlich von unten nach
oben auszuführen, um die Gefahr von herabfallendem
Material zu minimieren und die Arbeitssicherheit zu
gewährleisten.
- Die Entsorgung des anfallenden Bohrschutts sowie
aller sonstigen Rückstände, einschließlich des bei der
Ausführung entstehenden Bohrwassers, erfolgt durch das
ausführende Unternehmen. Der anfallende Schutt geht mit
Entstehung in das Eigentum des AN über und ist
fachgerecht sowie nach den geltenden gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Bohrwasser ist
während der Arbeiten abzusaugen und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
- Die Bohrbereiche sind sowohl oberhalb als auch
unterhalb der Bohrstelle vor Beginn der Arbeiten
ordnungsgemäß abzusperren und während der gesamten
Ausführung zu bewachen, um Gefährdungen Dritter
auszuschließen.
- Die Arbeiten sind gemäß den allgemein anerkannten
Regeln der Technik, den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften sowie den einschlägigen
DIN- und VDE-Vorschriften auszuführen.
- Nach Abschluss der Arbeiten sind die Bohrstellen
sauber zu hinterlassen und etwaige Verschmutzungen im
Arbeitsbereich zu beseitigen.
- Die Entsorgung der Bohrkerne erfolgt über einen
bauseits gestellten Container, indem das Bohrgut vom AN
verbracht wird.
Allgemeine technische Hinweise Kernbohrung
1. 10 Kernbohrung horizontal 60-100 mm (BT ca. 20-24 cm) Herstellen einer Kernbohrung Ø 60-100 mm durch
Mauerwerk/Beton, Ausführung in sauberer
Schnittqualität, einschließlich Durchdringen und
Durchtrennen von Bewehrungsstahl. Bohrtiefe ca. 20-24
cm.
1. 10
Kernbohrung horizontal 60-100 mm (BT ca. 20-24 cm)
28,00
Stck
1. 20 Kernbohrung horizontal 130--220 mm (BT ca. 20-24 cm Herstellen einer Kernbohrung Ø 130-220 mm durch
Mauerwerk/Beton, Ausführung in sauberer
Schnittqualität, einschließlich Durchdringen und
Durchtrennen von Bewehrungsstahl. Bohrtiefe ca. 20-24
cm.
1. 20
Kernbohrung horizontal 130--220 mm (BT ca. 20-24 cm
36,00
Stck
1. 30 Kernbohrung horizontal 250--350 mm (BT ca. 20-24 cm Herstellen einer Kernbohrung Ø 250-350 mm durch
Mauerwerk/Beton, Ausführung in sauberer
Schnittqualität, einschließlich Durchdringen und
Durchtrennen von Bewehrungsstahl. Bohrtiefe ca. 20-24
cm.
1. 30
Kernbohrung horizontal 250--350 mm (BT ca. 20-24 cm
12,00
Stck
1. 40 Kernbohrung Decke 60-100 mm (BT ca. 22 cm) Herstellen einer Kernbohrung Ø 60-100 mm durch Decken,
Ausführung in sauberer Schnittqualität, einschließlich
Durchdringen und Durchtrennen von Bewehrungsstahl.
Bohrtiefe ca. 22 cm.
1. 40
Kernbohrung Decke 60-100 mm (BT ca. 22 cm)
328,00
Stck
1. 50 Kernbohrung Decke 130-230 mm (BT ca. 22 cm) Herstellen einer Kernbohrung Ø 130-230 mm durch Decken,
Ausführung in sauberer Schnittqualität, einschließlich
Durchdringen und Durchtrennen von Bewehrungsstahl.
Bohrtiefe ca. 22 cm.
1. 50
Kernbohrung Decke 130-230 mm (BT ca. 22 cm)
170,00
Stck
2 Stundensatz
2
Stundensatz
2. 10 gemittelter Stundensatz
2. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std