Innenputz
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude. Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar. Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen. Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen: - Architektenpläne - Baubeschreibung - Fachgutachten und techn. Konzepte Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN vorhanden. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Baubeleuchtung Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen "UVV Bauarbeiten". Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Sprachkenntnisse auf der Baustelle Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig ist ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. QNG-Zertifizierung Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Ausführungsgrundlage Die Ausführung der Innenputzarbeiten erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke und Vorschriften: - DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) - DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) - DIN 18550-2 (Innenputze) - DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) - DIN EN 998-1 (Putzmörtel für Innen- und Außenputze) - DIN EN 13914-2 (Ausführung von Innenputzarbeiten) - DIN EN 13501-1 (Brandverhalten von Bauprodukten) - VOB, Teil B und Teil C - GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis - Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung (Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept und alle relevanten Sonderbauvorschriften sowie weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik. - Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich - Qualitätsstufen für abgezogene, glatte und gefilzte Putze" des Deutschen Stuckgewerbebundes - Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördliche Erlasse und Gesetze Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassungen. Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen sind nicht zulässig. Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen Spezifikationen und Herstellervorgaben. Nachweise sind vorzugsweise mit dem Angebot, spätestens jedoch vor Ausführung zur Freigabe einzureichen. Systemvorgaben und Ausführung Die Ausführung der Innenputzarbeiten erfolgt als abgestimmtes System gemäß Herstellervorgaben. Alle verwendeten Materialien müssen systemkompatibel und vorzugsweise von einem Hersteller stammen. Die produktspezifischen Hersteller-Verarbeitungsvorschriften sind vorrangig zu beachten. Ebenheitsabweichungen: Flächenfertig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7. Bei wechselnden oder besonders beanspruchten Untergründen ist Armierungsgewebe nach Systemvorgaben und den anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten. Die Grundierung ist als eigene Leistung auszuführen und im Einheitspreis enthalten. Der Wandputz ist unten ca. 1-2 cm über Rohfußboden zu begrenzen und darf aus Gründen des Feuchteschutzes nicht bis auf den Rohbetonboden herabreichen. Bei Ausführung eines Negativsockels ist der Putz ca. 6 cm über OKFFB zu begrenzen. Bei Anschlüssen an Bauteile (Beton, Mauerwerk, Trockenbau) ist ein Kellenschnitt vorzusehen. Fenster, Türzargen, Verglasungen und angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen keine Beschichtungen angreifen und müssen rückstandsfrei entfernbar sein. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch elastische Fugen vom Putz zu trennen, wenn Bewegungen oder thermische Längenänderungen zu erwarten sind. Elektrodosen, Auslässe und Einbauteile sind vor dem Putzen zu kennzeichnen und nach dem Putzen freizulegen und zu reinigen. Materialreste dürfen nicht in Ausgussbecken, Toiletten oder auf dem Gelände entsorgt werden. Untergrundvorbereitung und Einlagen Die Untergründe sind vor Beginn der Putzarbeiten gemäß den Vorgaben des jeweiligen Putzherstellers und den anerkannten Regeln der Technik vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere Reinigung, Grundierung und ggf. das Aufbringen eines geeigneten Haftgrundes. Gewebeeinlagen sind an rissegefährdeten Stellen gemäß Systemvorgaben und den anerkannten Regeln der Technik einzubringen. Nachweise und Herstelleranforderungen Güteüberwachung für verwendete Materialien Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001 Umweltmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 14001 Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 Ökobilanz (EPD) für verwendete Materialien Brandschutz Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187, Klassifizierung nach DIN EN 13501-5 (BROOF (t1)), soweit relevant. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind amtliche Nachweise (Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken zu beachten. Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept sind einzuhalten. Baustellenorganisation und Ausführung Vor Ausführungsbeginn ist mit dem Auftraggeber die Lagerung des Materials auf der Baustelle abzustimmen. Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten der Gerüste für Arbeiten bis 2,80 m Höhe sind in die Leistungen einzurechnen. Bei Abnahme sind die Räume besenrein zu übergeben, Abklebungen und Schutzabdeckungen zu entfernen und zu entsorgen. Anfallender Abfall wird Eigentum des Auftragnehmers und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Bauteilschutz und Entsorgung Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der Putzarbeiten vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu öffnen sein. Anfallender Abfall wird Eigentum des ANs und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Nach Beendigung der Putzarbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Allgemeine Hinweise Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten anzubieten. "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Innenputz
1
Innenputz
1. 1 Wand
1. 1
Wand
1. 2 Decke
1. 2
Decke
2 Bestand
2
Bestand
2. 1 Wand
2. 1
Wand
2. 2 Decke
2. 2
Decke
3 Stundensatz
3
Stundensatz
3.__. 10 gemittelter Stundensatz
3.__. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std