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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Globale Angaben zum Bauvorhaben Beschreibung des Bauvorhabens
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung der Bauarbeiten für ein Neubauvorhaben.
WA 2 = 1. Bauabschnitt
WA 1 = 2. Bauabschnitt
1. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Römerstraße / Steinlestraße, 82362 Weilheim i. OB
Die Baustelle befindet sich innerhalb eines bestehenden Baugebiets. Die örtlichen Gegebenheiten sind vor Angebotsabgabe vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
2. Zufahrt und Baustellenlogistik
Die Baustellenzufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz. Lager-, Arbeits- und Transportflächen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu nutzen. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit den übrigen am Bau Beteiligten abzustimmen und den Baustellenbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Verunreinigungen öffentlicher Verkehrsflächen, die durch den Baustellenbetrieb entstehen, sind unverzüglich und ohne besondere Aufforderung zu beseitigen.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
1. Leistungsumfang
Sämtliche Leistungen sind einschließlich Lieferung, Transport zum Einbauort, Einbau sowie aller hierfür erforderlichen Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Hilfsmittel und Nebenleistungen zu kalkulieren.
2. Ausführung
Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile und Elemente sind die jeweils gültigen Herstellervorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
3. Schutz vorhandener Bauteile
Angrenzende Bauteile, bestehende Anlagen und Verkehrsflächen sind während der Bauausführung gegen Beschädigungen zu schützen. Schutzmaterialien werden nach Abschluss der Arbeiten Eigentum des Auftragnehmers.
4. Gerüste
Sämtliche für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitsgerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m (ausgenommen Fassadengerüste) sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Gerüste sind entsprechend den geltenden Vorschriften und den Anforderungen des SiGe-Plans auszuführen.
5. Abfallentsorgung
Sämtliche während der Arbeiten anfallenden Abfälle sind vom Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu sammeln, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten sowie erforderliche Nachweise sind einzukalkulieren.
6. Arbeitsschutz und Sicherungsmaßnahmen
Durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehende Gefahrenstellen, insbesondere Öffnungen in Decken und Wänden, Absturzkanten oder vergleichbare Gefährdungen, sind entsprechend den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften fachgerecht zu sichern. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind bis zum Wegfall der Gefährdung vorzuhalten und auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen. Die hierfür entstehenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
7. Vermessungspunkte
Höhen- und Vermessungsbezugspunkte sind während der Bauzeit zu schützen. Beschädigte oder entfernte Bezugspunkte sind auf Kosten des Auftragnehmers wiederherzustellen.
8. Nebenleistungen
Mehraufwendungen aufgrund der gewählten Ausführungsweise oder üblicher Bearbeitungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Zusätzliche Vergütungen werden nur für zuvor schriftlich beauftragte Nachtragsleistungen gewährt.
9. In die Einheitspreise einzurechnen sind insbesondere
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen,
- die laufende Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Verkehrs- und Arbeitsflächen,
- erforderliche Sicherungsmaßnahmen bei Arbeitsunterbrechungen,
- sämtliche innerbetrieblichen Transporte sowie Be- und Entladevorgänge,
- die Nutzung der zur Verfügung gestellten Lager- und Aufenthaltsflächen.
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen und dem gemeinsam festgestellten Aufmaß. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung zu bestätigen. Leistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden.
11. Ausführungsunterlagen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vor Ausführungsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen. Unstimmigkeiten oder Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erforderliche Werk-, Montage- und Detailpläne sowie Prüfzeugnisse sind rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn, unentgeltlich digital sowie, sofern erforderlich, in Papierform vorzulegen.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeines
Sämtliche Leistungen sind unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der VOB/B und VOB/C, der einschlägigen DIN-Normen sowie der geltenden Fachrichtlinien und gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung auszuführen. Die Vorgaben der Landesbauordnung sowie alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
2. Leistungsumfang
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen gelten, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes angegeben ist, als vollständig und betriebsfertig hergestellt. In die Einheitspreise sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen einzurechnen, insbesondere Anschlüsse, Fugen, Eckausbildungen, Anpassungsarbeiten, wechselnde Bauteilgeometrien sowie alle sonstigen zur mangelfreien Ausführung erforderlichen Leistungen. Gesondert vergütet werden ausschließlich die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich ausgewiesenen Zusatz- oder Eventualpositionen.
3. Abbruch- und Entsorgungsleistungen
Sämtliche beim Abbruch anfallenden Materialien gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Alle hierfür erforderlichen Transport-, Entsorgungs- und Deponiekosten sowie gegebenenfalls notwendige Deklarationsanalysen und Entsorgungsnachweise sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4. Geltungsbereich
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist, gelten die ausgeschriebenen Leistungen für sämtliche betroffenen Bauabschnitte und Geschosse.
5. Ortsbesichtigung
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle zu informieren. Nachträgliche Mehrkostenforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
6. Öffentliche Flächen
Soweit für die Ausführung der Leistungen öffentliche Verkehrs- oder Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden müssen, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sämtliche hierfür anfallenden Gebühren, Auflagen sowie erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
7. Behördliche Genehmigungen und Abnahmen
Erforderliche behördliche Anzeigen, Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben im Zusammenhang mit der Leistung des Auftragnehmers sind von diesem rechtzeitig zu veranlassen und vor der Fortführung der Arbeiten einzuholen.
8. Erschwernisse
Sämtliche Erschwernisse der Leistungsausführung, insbesondere Arbeiten über Kopf, Arbeiten in beengten Bereichen, Kleinflächen, erschwerte Zugänglichkeit sowie alle sonstigen aus den örtlichen Gegebenheiten resultierenden Mehraufwendungen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis Verbauarbeiten Hinweise Verbauarbeiten
1. Allgemeines
Sämtliche Verbauarbeiten sind gemäß den Ausführungsunterlagen, dem Baugrundgutachten sowie den geltenden Normen, Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften fachgerecht auszuführen. Alle sich daraus ergebenden Anforderungen an die Bauausführung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2. Statische Berechnungen und Ausführungsplanung
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist, sind die für den angebotenen Verbau erforderlichen statischen Berechnungen sowie Ausführungszeichnungen durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Unterlagen sind prüffähig und rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
3. Ausführung
Der Verbau ist entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, standsicher vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten, soweit ausgeschrieben, vollständig zurückzubauen. Erforderliche Arbeitsplanien, Arbeitsrampen, Vermessungsleistungen sowie sämtliche Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4. Verankerungen und Aussteifungen
Erforderliche Verankerungen, Aussteifungen, Gurtungen sowie sonstige konstruktive Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit sind entsprechend den statischen Erfordernissen auszuführen, soweit diese Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind.
5. Schutzmaßnahmen
Erforderliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Absturzsicherungen, Absperrungen, Kennzeichnungen und Sicherungen angrenzender Verkehrs- und Arbeitsbereiche, sind entsprechend den geltenden Vorschriften herzustellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen.
6. Wasserhaltung
Erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Verbaus vor Oberflächen-, Schichten- oder Niederschlagswasser sowie eine gegebenenfalls erforderliche Wasserhaltung sind entsprechend den ausgeschriebenen Leistungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuführen.
7. Dokumentation
Erforderliche Nachweise, Prüfprotokolle und Dokumentationen sind entsprechend den vertraglichen Anforderungen und den geltenden Vorschriften zu führen und der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen.
Hinweis Verbauarbeiten
Bauablauf Bauablauf
Die Ausführung der Leistungen erfolgt in zwei getrennten Bauabschnitten. Zwischen den Bauabschnitten ist eine Unterbrechung der Arbeiten vorgesehen.
Bauabschnitt 1 (WA 2):
voraussichtlich 18.02.2027 bis 15.05.2027
Bauabschnitt 2 (WA 1):
voraussichtlich 27.03.2028 bis 11.08.2028
Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte- und Materialeinsätze auf den Bauablauf abzustimmen. Aus der Unterbrechung zwischen den Bauabschnitten können keine zusätzlichen Vergütungsansprüche abgeleitet werden.
Bauablauf
01 Verbauarbeiten
01
Verbauarbeiten
01.01 Verbauarbeiten Bauabschnitt 1 (WA 2)
01.01
Verbauarbeiten Bauabschnitt 1 (WA 2)
01.02 Verbauarbeiten Bauabschnitt 2 (WA 1)
01.02
Verbauarbeiten Bauabschnitt 2 (WA 1)