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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmer bzgl.der Anfuhr und Lagerung seiner Materialien sowie der Möglichkeiten der Arbeitsausführung genauestens zu unterrichten. Jede spätere Berufung auf Unkenntnis der Sachlage ist ausgeschlossen. Ferner hat er sich nach den örtlichen, geltenden behördlichen Bestimmungen und Vorschriften zu erkundigen und diese im Angebot zu berücksichtigen.
2. In den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreisen bzw. der Pauschalsumme sind alle Leistungen und Neben- leistungen enthalten, die zur vollständigen und ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten notwendig sind und beinhalten die Materiallieferung und Ausführung. Während der Bauzeit eintretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen können nicht in Rechnung gestellt werden.
3. Für die Dauer der Bauausführung sind alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle erforderlich sind, diese Schutzvorkehrungen sind bis zum Ausschluß der Gefährdung zu belassen. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und etwaige Kosten für Umrüstung, Ergänzung, Abbau etc. sind in den Einheits- preisen enthalten.
4. Die Baustelle ist unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu räumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Bei Unterlassung wird der Auftragnehmer (AN) unter Fristsetzung zur Räumung aufgefordert. Nach Ablauf der gesetzten Frist ist der Auftraggeber (AG) berechtigt, die Räumung auf Kosten des AN durchzuführen. Beschädigungen und Verunreinigungen auf den Straßen/Grundstücksflächen durch den AN sind unaufgefordert, umgehend und kostenfrei für den Auftraggeber zu beseitigen.
Die Baustelleneinrichtung, Arbeits- und Lagerplätze etc. sind vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Materiallagerung während der Bauzeit übernimmt der Auftraggeber keine Haftung. Aufenthalts- und Lagerräume werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
5. Änderungen in der Ausführung, Fortfall oder Reduzierung einzelner Positionen, getrennte Vergabe und Losvergabe, bleiben dem Auftraggeber auch nachträglich vorbehalten. Die Preisgestaltung der verbleibenden Positionen ändert sich dadurch nicht.
6. Die Arbeiten sind nach den einschlägigen Vorschriften auszuführen; der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen, bau-, orts- und privatrechtlicher Auflagen und Angaben.
7. Den verantwortlichen Fachbauleiter stellt der Auftragnehmer, dieser ist den Behörden und dem AG gegenüber zu benennen.
8. Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlaß seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller Verantwortung zu ergreifen und haftet für sämtliche, aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden. Der AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter in vollem Umfang zu befreien. Er hat den Abschluß seiner ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
9. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes obligatorisch ist. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes genauestens von der Beschaffenheit der Baustelle und der Möglichkeit der An- und Abfahrtmöglichkeiten sowie vom Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle zu überzeugen. Nachträgliche Forderungen für vorher erkennbare Schwierigkeiten werden nicht berücksichtigt.
I. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
II. TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Folgende technische Vorschriften sind Vertragsgrundlage:
die Vertragsbedingungen- und Vorbemerkungen alle Herstellerrichtlinien die einschlägig anerkannten Regeln der Technik die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der fachbezogenen DIN-Normen VOB Teil C, insbesondere DIN 4124 Baugruben, Böschungen und Gräben DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Preßarbeiten
1. Es ist bei allen Arbeiten auf größtmögliche Staub- und Lärmvermeidung zu achten. Fremde Anlagenteile sind vor Staub/ Schmutz zu schützen, etwaige Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Erforderliche Maßnahmen, um Lärm- und Schmutzbelästigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind als Nebenleistungen anzusehen und sind ohne gesonderte Vergütung auszuführen.
2. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer (AN) zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen (je nach Bedarf ist eine Reinigung der öffentlichen Verkehrswege auf Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) durchzuführen) möglichst zu vermeiden. Auftretende selbst verursachte Verunreinigungen sind werktäglich zu beseitigen.
3. Der Auftragnehmer hat sich über die Lage von Ver- und Entsorgungsanlagen jeglicher Art im Verbaubereich eigenverantwortlich zu informieren. Auskünfte über die Lage erdverlegter Leitungen o.ä. sind rechtverbindlich von den Dienststellen der Versorgungsträger einzuholen, deren etwaige Auflagen sind bei der Ausführung zu beerücksichtigen. Eine Einweisung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Werden Leitungen o.ä. im Baugrund vermutet oder entdeckt, sind die Arbeiten bis zur Freilegung/ Erkennung mittels Handschachtung fortzuführen. Der Einsatz von Kleingeräten bzw. Handschachtung, soweit erforderlich, ist mit den Angebotspreisen abgegolten.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der AN sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich von allen Forderungen und Regressansprüchen, die aus Beschädigungen an öffentlichen und/oder privaten Flächen sowie an Leitungen, Kabeln und Schächten herrühren, frei.
4. Der Auftraggeber hat vor Ausführung der Aushubarbeiten bzw. im Zeitraum 10/11 2026 eine Beweissicherung durch das Ing.-Büro Hüsgen beauftragt und ausgeführt.
5. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an der Nachbarbebauung, die durch die Verbauarbeiten verursacht werden, einschließlich Setzungs- und Erschütterungsschäden. Bereits vorhandene Absteckung, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken etc. für Gebäude oder Straßen- und Wegführung sind durch den Auftragnehmer zu sichern.
6. Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz sowie damit verbundene Genehmigungen sind, sofern erforderlich, durch den AN in Abstimmung mit dem AG und den zuständigen Behörden zu erbringen. Der Verkehr auf allen öffentlichen Flächen ist uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.
II. TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 VERBAUARBEITEN
1
VERBAUARBEITEN
Hinweise Baustelle Neubau eines unterkellerten Seniorenwohnanlage bestehend aus 6 Wohn-/ Gewerbehäusern mit gemeinsamer Tiefgarage. Die zu verbauende Baugrubensohle beträgt ca. 3.980,0 m2, der Umfang des Verbau ca. 247,50 m.
Baustelle: Josef-Bosch-Straße 4
78315 Radolfzell
Flurstück 1700/18, 1700/21
Die umliegenden Grundstücke sind teilweise bebaut, alle Verbau- und Erdarbeiten sind unter größtmöglicher Vermeidung von Erschütterungen, Staub und Schmutz herzustellen.
Das Grundstück ist über die Josef-Bosch-Straße erreichbar. Bei der Kalkulation des Angebot ist von einer befahrbaren Zugänglichkeit mit vorhandenen Rangierradien und von einem kontinuierlichen Bauablauf auszugehen.
Die Spundwände sind als verbleibend zu kalkulieren.
Die begleitende Erdarbeiten und die Herstellung der Betonsohlen werden durch separat beauftragte Unternehmen ausgeführt. Die Koordination und technische Abstimmung zwischen den be- teiligten Firmen erfolgt selbständig durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bauleitung des AG.
Hinweise Baustelle
Hinweise Kampfmittel Das Baugrundstück wurde hinsichtlich Kampfmittel mit Lufbild- aufnahmen und einer Recherche zu Kampf- und Kriegsdaten untersucht.
Die Auswertung der Luftbildaufnahmen hat in Zusammenhang mit der erörterten Literatur den Verdacht der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmitteln nicht bestätigt. Der Beginn der Verbauarbeiten ist beim Kampfmittelbeseitigungs- dienst anzuzeigen.
Ersteller des Gutachten:
Uxo Pro Consult GmbH
Gustav-Müller-Straße 7
10829 Berlin
030 / 24 33 83 58
www.uxopro.de
info@uxopro.de
Hinweise Kampfmittel
Hinweise Verbau Im Bereich der Baugrube steht ein tiefgründer, teilweise
weicher und breiiger Ton an, bei dem eine rückwärtige
Verankerung des Verbau nicht möglich ist.
Für eine Aussteifung sind daher Kopfgurte an den Spund-
wandköpfen und eine Unterbetonsohle erforderlich.
Folgende Arbeitsschritte:
1. Nach dem Einbau der Spundbohlen werden diese mit
einem umlaufenden Kopfgurt (HEB Träger) ausgesteift.
2. Im Innenbereich des Baugrundstück erfolgen die bau-
seitigen Erdarbeiten und der Einbau einer austeifenden
und großflächigen Unterbetonsohle (d= 20,0 cm) als
Widerlagerplatte für die nachfolgenden Betonsohlen.
Zu den Verbauwänden verbleibt umlaufend zunächste eine Stützböschung mit 45 Grad und einer Kronenbreite von 5,0 m.
3. Abschnittsweise (ähnlich einer Unterfangung im Pilger-
schrittverfahren) werden in einer Breite von 3,0 m die Stütz-
böschungen abgegraben und in den freigelegten Abschnitten werden die weiteren austeifende Unterbetonsohlen (d= 20,0 cm) gegen den Verbau und die Widerlagerplatte betoniert.
4. Nach dem kompletten Aushub und der Erstellung aller
aussteifenden Unterbetonsohlen kann der Kopfgurt in Abstimmung mit der Bauleitung entfernt werden.
5. Die im Leistungsverzeichnis genannten Spundbohlen-
und Stahlträgerprofile sind statische Annahmen eines
Statikbüro und ersetzen nicht die statische Berechnung des
AN, diese ist zu erstellen. Als Lastansatz sind neben dem
Verbau 10 kN/m2 Verkehrslast gewählt für den üblichen Baubetrieb sowie Lagerlasten.
6. Nordwestlicher der Baugrube steht eine alte Steineiche,
die behördlich geschützt werden muß. Arbeiten im diesem
Bereich sind in zwingend erforderlicher Abstimmung mit
dem Aboristen (Baumpfleger) und der Erdbaufirma auszu-
führen.
Grundriss Verbau Baugrube
Blau: Spundbohlenlängen 9,00 bis 13,50 m
Grün: Spundbohlenlänge 4,00 als Konterverbau
Schnitt Stützböschung (Beispiel)
Hinweise Verbau
1._.01 Baustelleneinrichtung 4 Wochen Baustelleneinrichtung (BE) für das Einbauen und
Ziehen von Spundwandbohlen einschließlich erforder-
licher Geräte, Baumaschinen, Hilfsmittel und Betriebs-
stoffe.
Stellung von Unterkünften gemäß Arbeitsstättenverord-
nung für die eigenen Mitarbeiter.
Benötigte Maschinen:
1 x Rammgerät
1 x Bagger ca. 30 to. für Hebeleistung bei einbringen der Dielen
Arbeiten in einem Zuge
1._.01
Baustelleneinrichtung 4 Wochen
P
1,00
PSCH
1._.02 Baustelleinrichtung Verlängerung Baustelleinrichtung Verlängerung der Grundstandzeit
Baustelleneinrichtung für weitere 4 Wochen vorhalten.
Abrechnung je Woche.
Arbeiten in einem Zuge
1._.02
Baustelleinrichtung Verlängerung
4,00
Wo
1._.03 Probe-Rammung Spundbohlen Probe-Rammsondierung mit dem Ziel, die Rammbar-
keit der anstehenden Erdstoffe sowie die Auswirkungen
der Rammtätigkeit auf die Bebauung einschätzen zu
können.
Leistungsumfang
-Ziehen der Proberammung
-Proberammung im Zuge der Haupt-BE
1._.03
Probe-Rammung Spundbohlen
E
P
1,00
PSCH
1._.04 Spundbohlenverbau, S 275 GP/ L604N DB-S/ 7,00 m Spundbohlenverbau ohne Rückverankerung für eine
freie Verbauhöhe bis ca. 10,50 m in hindernisfreien Boden erschütterungsarm herstellen.
Unter Beachtung der DIN 4124, DIN 18303, DIN 18304,
im Schloss wasserdicht. Grundwasser (GW) wurde
1,50 m unter GOK bei der Kernbohrung BK2 gemessen,
es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß in den
Seesedimenten das GW im Korngerüst gebunden und
nicht frei fließend ist.
Bemessen auf aktiven Erddruck mit Auflast durch üblichen Baustellenverkehr (10 kN/m2), herstellen.
Einbindetiefe, Achsabstand und Spundbohlenprofil nach
statischer Erfordernis einschließlich Aussteifungs- und Hilfkonstruktionen sowie Eckprofilen
Einschließlich Ausbildung von Ecken (recht- und nicht
rechtwinklige Ecken) an den Grundstücksgrenzen.
Abgerechnet wird nach Länge in der Wandachse,
horizontal, multipliziert mit der vereinbarten Bohlenlänge.
Schichtenaufbau (Auszug, sh. Bodenprofile Bodengut-
achten):
-Homogenbereich: Aufffüllungen nichtbindig
Bodenklasse nach DIN 18196:
A, [GU], [GT], [GI], [SU], [ST], [SI]
Teilweise Fremdbestandteile: Betonbruch
Aushubtiefe: bis ca. 1,00 m unter GOK
-Homogenbereich Auffüllungen bindig
Konsistenz: steif bis zu halbfest
Bodenklasse nach DIN 18196:
A [TL], [TM], [UL], [UM], [ST]*, [SU*], [GT*], [GU*]
Aushubtiefe: bis ca. 3,00 m unter GOK
-Homogenbereich Seesedimente
Konsistenz: steifh bis zu halbfest
Bodenklasse nach DIN 18196:
TL, TM, UL, UM, ST*, SU*
Aushubtiefe: ca. 3,00 bis 4,50 m unter GOK
-Homogenbereich Beckenton
Konsistenz: steif bis zu weich
Bodenklasse nach DIN 18196:
TL, TM, UL, UM, ST*, SU*
Aushubtiefe: ab ca. 3,00 m unter GOK bis Sohle
Spundbohlen: S275 GP Doppelbohlen
Regelschnitt L604N DB-S, Larssen
Dielenlänge: 7,00 m
Anzahl Dielen 29 Stück
Verbaulänge: 34,80 m (Einbau in Teillängen)
OK Gründungssohle: ca. 4,00 bis 5,00 m unter GOK
Umfang gesamter Verbau: ca. 247,5 m
Einbaubereich: umlaufend
1._.04
Spundbohlenverbau, S 275 GP/ L604N DB-S/ 7,00 m
243,60
m2
1._.05 Spundbohlenverbau S 275 GP/ L604N DB-S/ 9,50 m Spundbohlen: S275 GP Doppelbohlen
Regelschnitt L604N DB-S, Larssen
Dielenlänge: 9,5 m
Anzahl Dielen 70 Stück
Verbau Länge 84,00 m
1._.05
Spundbohlenverbau S 275 GP/ L604N DB-S/ 9,50 m
W
798,00
m2
1._.06 Spundbohlenverbau S 275 GP/ L604N DB-S/ 10,00 m Spundbohlen: S275 GP Doppelbohlen
Regelschnitt L604N DB-S, Larssen
Dielenlänge: 10,00 m
Anzahl Dielen 93 Stück
Verbau Länge 111,60 m
1._.06
Spundbohlenverbau S 275 GP/ L604N DB-S/ 10,00 m
W
116,00
m2
1._.07 Spundbohlenverbau S 275 GP/ L604N DB-S/ 10,50 m Spundbohlen: S275 GP Doppelbohlen
Regelschnitt L604N DB-S, Larssen
Dielenlänge: 11,50 m
Anzahl Dielen 16 Stück
Verbau Länge 19,20 m
1._.07
Spundbohlenverbau S 275 GP/ L604N DB-S/ 10,50 m
W
201,60
m2
1._.08 Einzelspundbohlen S 275 GP/ L604n EB/ 7,00 m Spundbohlen: S275 GP Einzelbohle
Regelschnitt L604n EB, Larssen
Dielenlänge: 7,00m
Anzahl Dielen 1 Stück
1._.08
Einzelspundbohlen S 275 GP/ L604n EB/ 7,00 m
W
4,20
m2
1._.09 Einzelspundbohlen S 275 GP/ L604n EB/ 9,50 m Spundbohlen: S275 GP Einzelbohle
Regelschnitt L603 EB, Larssen
Dielenlänge: 9,50 m
Anzahl Dielen 1 Stück
1._.09
Einzelspundbohlen S 275 GP/ L604n EB/ 9,50 m
W
5,70
m2
1._.10 Einzelspundbohlen S 275 GP/ L604n EB/ 10,00 m Spundbohlen: S275 GP Einzelbohle
Regelschnitt L603 EB, Larssen
Dielenlänge: 10,00 m
Anzahl Dielen 3 Stück
1._.10
Einzelspundbohlen S 275 GP/ L604n EB/ 10,00 m
18,00
m²
1._.11 Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 7,00 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.11
Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 7,00 m
1,00
Stk
1._.12 Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 9,50 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.12
Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 9,50 m
1,00
Stk
1._.13 Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 10,0 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.13
Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 10,0 m
2,00
Stk
1._.14 Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 10,50 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.14
Spundbohlen Eckprofil 20, S275 GP, 10,50 m
1,00
Stk
1._.15 Spundbohlen Eckprofil V20, S275 GP, 7,00 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.15
Spundbohlen Eckprofil V20, S275 GP, 7,00 m
1,00
Stk
1._.16 Spundbohlen Eckprofil V20, S275 GP, 9,50 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.16
Spundbohlen Eckprofil V20, S275 GP, 9,50 m
3,00
Stk
1._.17 Spundbohlen Eckprofil V20, S275 GP, 10,00 m Eckprofil für vorgenannten Spundbohlenverbau
wasserdicht einbauen.
1._.17
Spundbohlen Eckprofil V20, S275 GP, 10,00 m
1,00
Stk
1._.18 Kopfgurt HEB 200 An den Spundbohlenverbau Kopfgurt waagerecht an die
Spundbohlen kraftschlüssig und aussteifend montieren:
Konsolen aus HEB 100 im Abstand von maximal 3,60 m
als Auflager an Spundwand montieren und HEB 200 als
Gurtung auflegen und mit Spundwand an jeder dritten Doppelbohle verschweißen.
Schweißnaht an beiden Flanschenden,
L= 200 mm, a= 5 mm
Vorhaltedauer: 20 Wochen Grundstandzeit, nach Fertigung
der austeifenden Bodenplatte kann Kopfgurt wieder entfernt
werden.
Abgerechnet wird nach Länge in den Wandachsen.
1._.18
Kopfgurt HEB 200
5,90
m
1._.19 Kopfgurt HEB 200 verlängerte Vorhaltung Kopfgurtträger über die zweimonatige Grundstandzeit
hinaus vorhalten. Abrechnung je Woche.
1._.19
Kopfgurt HEB 200 verlängerte Vorhaltung
5,90
m/Wo
1._.20 Kopfgurt HEB 300 An den Spundbohlenverbau Kopfgurt waagerecht an die
Spundbohlen kraftschlüssig und aussteifend montieren:
Konsolen aus HEB 100 im Abstand von maximal 3,60 m
als Auflager an Spundwand montieren und HEB 300 als
Gurtung auflegen und mit Spundwand an jeder dritten Doppelbohle verschweißen.
Schweißnaht an beiden Flanschenden,
L= 200 mm, a= 5 mm
Vorhaltedauer: 20 Wochen Grundstandzeit, nach Fertigung
der austeifenden Bodenplatte kann Kopfgurt wieder entfernt
werden.
Abgerechnet wird nach Länge in den Wandachsen.
1._.20
Kopfgurt HEB 300
35,60
m
1._.21 Kopfgurt HEB 300 verlängerte Vorhaltung Kopfgurtträger über die zweimonatige Grundstandzeit
hinaus vorhalten. Abrechnung je Woche.
1._.21
Kopfgurt HEB 300 verlängerte Vorhaltung
35,60
m/Wo
1._.22 Kopfgurt HEB 400 An den Spundbohlenverbau Kopfgurt waagerecht an die
Spundbohlen kraftschlüssig und aussteifend montieren:
Konsolen aus HEB 100 im Abstand von maximal 3,60 m
als Auflager an Spundwand montieren und HEB 400 als
Gurtung auflegen und mit Spundwand an jeder dritten Doppelbohle verschweißen.
Schweißnaht an beiden Flanschenden,
L= 200 mm, a= 5 mm
Vorhaltedauer: 20 Wochen Grundstandzeit, nach Fertigung
der austeifenden Bodenplatte kann Kopfgurt wieder entfernt
werden.
Abgerechnet wird nach Länge in den Wandachsen.
Detail:
1._.22
Kopfgurt HEB 400
258,50
m
1._.23 Kopfgurt HEB 400 verlängerte Vorhaltung Kopfgurtträger über die zweimonatige Grundstandzeit
hinaus vorhalten. Abrechnung je Woche.
1._.23
Kopfgurt HEB 400 verlängerte Vorhaltung
248,00
m/Wo
1._.24 Absturzsicherung Absturzsicherung an allen Seiten des Verbau mit Unter-
konstruktion anbringen, vorhalten und später beseitigen,
bestehend aus Fußbrett, Knieholm und Handlauf,
Oberkante Handlauf mind. 1,10 m über OK Gelände.
Vorhaltedauer: 2 Monate Grundstandzeit
Unterhalt und Austausch beschädigter Bretter erfolgt bauseits.
1._.24
Absturzsicherung
248,00
m
1._.25 Absturzsicherung verlängerte Vorhaltung Absturzsicherung über die zweimonatige Grundstand-
zeit hinaus vorhalten. Abrechnung je Woche.
Kalkulationsansatz: weitere 4 Wochen
Unterhalt und Austausch beschädigter Bretter erfolgt bauseits.
1._.25
Absturzsicherung verlängerte Vorhaltung
984,00
m2/W
1._.26 Spundbohlenverbau ziehen Spundbohlenverbau nach Beendigung der Einsatz- und Vorhaltedauer nach Abruf durch die Bauleitung des AG
ziehen.
Abgerechnet wird nach Länge in der Wandachse,
horizontal, multipliziert mit der vereinbarten Bohlenlänge.
Kalkulatorischer Ansatz, nur für Angeboterstellung:
1._.26
Spundbohlenverbau ziehen
M
300,00
m2
1._.27 Zulage Abtrennen der Spundbohlen Brennschnitte zum Abtrennen der Spundbohlenköpfe,
Einschließlich
-Abtrennen der Spundbohlenköpfe
-Entsorgung der abgebrannten Spundbohlenköpfe
Abrechnung je Abwicklungsmeter Spundbohlen
1._.27
Zulage Abtrennen der Spundbohlen
110,00
m
1._.28 Zulage im Boden belassene Spundbohlen Zulage für im Boden belassene/ verlorene Spundbohlen
mit Schlössern. Material geht in das Eigentum des AG
über. Abrechnung über im Boden belassene Spundbohlen
je Tonne Spundbohle.
Kalkulatorischer Ansatz, nur für Angeboterstellung:
1._.28
Zulage im Boden belassene Spundbohlen
350,00
to
1._.29 Kolonnenstunde Einpreßgerät Zulage für Kolonnenstunde Einpreß/ Rammgerät für
bauseits verursachte Stillstandszeiten oder Regie-
arbeiten.
1._.29
Kolonnenstunde Einpreßgerät
25,00
Std
1._.30 Kolonnenstunde Ziehgerät Zulage für Kolonnenstunde für Ziehgerät für bauseits
verursachte Stillstandszeiten oder Regiearbeiten.
1._.30
Kolonnenstunde Ziehgerät
25,00
Std
1._.31 BE/BR für den Schlossereinsatz zur Herstellung der Aussparungen in der Spundwand BE/BR für den Schlossereinsatz zur Herstellung der
Aussparungen in der Spundwand
1._.31
BE/BR für den Schlossereinsatz zur Herstellung der Aussparungen in der Spundwand
M
1,00
Stck
1._.32 Aussparungen in der Spundwand für Hauseinführungen herstellen Aussparungen in der Spundwand für Hauseinführungen
herstellen
D <= 200 mm
1._.32
Aussparungen in der Spundwand für Hauseinführungen herstellen
M
6,00
Stck
1._.33 Aussparungen in der Spundwand für Hauseinführungen herstellen Aussparungen in der Spundwand für Hauseinführungen
herstellen
D <= 450 mm
1._.33
Aussparungen in der Spundwand für Hauseinführungen herstellen
M
3,00
Stck
1._.34 Erschütterungsmessungen Erschütterungsmessungen an bis zu 4 Gebäuden je Woche
1._.34
Erschütterungsmessungen
3,00
Wo