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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeines
01
Allgemeines
Allgemeines Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Auf dem Grundstück Waitzstraße 9 ist eine Neubebauung im Hinterhof geplant. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Das Grundstück befindet sich im Stadtbezirk Neukölln. Im Süden wird es durch einen Spielplatz begrenzt. Östlich der Baugrube befindet sich das an der Waitzstraße gelegene Vorderhaus. Nördlich grenzt direkt das Nachbargebäude  Waitzstraße 8 an. Westlich gelegen ist das Grundstück Dahlmannstraße 24. Der Bereich des Neubaus wird aktuell als Parkplatz genutzt. Die Geländeoberfläche ist relativ eben. Die Zufahrt zum Baugrundstück ist nur über eine Durchfahrt zu erreichen. Sämtliche Bautätigkeiten, Verfahren und Abläufe sind darauf abzustimmen. Baugrubenherstellung/zusätzliche Leistungen Die für die Herstellung des Untergeschosses erforderliche Baugrube ist ca. 4,0 m tief. Die Aushubkoten sind den beiliegenden Baugrubenplänen zu entnehmen. Die Sicherung des Geländesprungs erfolgt durch eine Böschung. Im Übergang zum Nachbarn ist ein Verbau geplant, um zu verhindern, dass die Böschung auf dem Nachbargrundstück liegt. Der Neubau schließt direkt an ein bestehendes Nachbargebäude an. Diese gründet höher als der geplante Aushub. Zur Sicherung des Nachbargebäudes gegen Grundbruch wird dieses daher mit dem Düsenstrahlverfahren unterfangen. Baugrund- und Grundwasserverhältnisse Hinsichtlich der Baugrund - und Grundwasserverhältnisse wird auf das Gutachten von Geotop vom 25.02.2025 verwiesen. Kampfmittelverdacht Bezüglich des Kampfmittelverdachtes liegen aktuell keine Unterlagen vor. Allgemeine Altlastensituation Es wird hier auf die Ergebnisse der orientierenden Altlastenuntersuchung im Bodengutachten hingewiesen Insbesondere die Oberflächenbefestigungen können Kontaminationen aufweisen. Aufgrund der historischen Nutzung als PKW-Stellplatz ist von üblichen Kontaminationen (Asphalt, Kraftstoff) etc. auszugehen. Entsorgung Zum Umgang mit Abfällen und zur Entsorgung wird auf die detaillierten Darstellungen beim Titel Abbruch/Baugrubenaushub verwiesen. Die sich daraus ergebenden Vorgaben und Aufwendungen sind bei sämtlichen Gewerken zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Schadstoffe Öl, Diesel und andere potenzielle Schadstoffe, die der AN zur Erfüllung seiner Vertragsleistung auf dem Baugelände lagert, sind so zu lagern, dass eine Schadstoffinfiltration in den Boden verhindert wird. Entsprechend muss auch beim Betanken von Baumaschinen und -geräten verfahren werden. Zufahrtswege Hier wird auf die detaillierten Darstellungen beim Titel Allgemeine Baustelleneinrichtung und das Ergebnis der vom AN im Zuge der Angebotsphase durchgeführten Ortsbesichtigung verwiesen. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen sind bei sämtlichen Gewerken zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Baumschutz Vorhandene Bäume hat der AN, sofern nicht ausdrücklich anderes gefordert ist, durch entsprechende Schutzvorrichtungen gegen mechanische Beschädigungen zu schützen. Die Schutzvorrichtungen sind vor Beginn der Arbeiten herzustellen und nach Beendigung der Maßnahme wieder zu entfernen. Lärmschutz Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge zu beachten (Bundes Immissionsschutz- gesetz in der geltenden Fassung) sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschemissionen), sowie das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm, jeweils in der geltenden Fassung. Sich daraus ergebende Vorgaben sind zu berücksichtigen. Arbeitsschutz Neben den anzuwendenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen, sind die in den Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) beschriebenen speziellen Arbeitsschutzmaßnahmen, sowie der vom SiGeKo aufgestellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzuhalten. Der AN übernimmt, sofern nicht anders bestimmt oder vom AG bzw. dem SiGeKo übernommen, jegliche Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung (=Drittbeauftragter), d.h. er hat z.B. auch die Vorankündigung seiner Berufsgenossenschaft und dem LAGetSi zu übersenden. Sämtliche damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind zu berücksichtigen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom AG gestellt/beauftragt, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt. Der AG stellt auch, sofern benötigt, den Koordinator für Arbeiten im kontaminierten Bereich. Sofern kein Koordinator nach BGR 128 vom AG gestellt werden muss, ist seitens des AN für die Abbruch- und Aushubarbeiten und für die in den Baugrund eingreifenden Gewerke, bis zum gewachsenen, unbelastetem Boden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen. Ortsbesichtigung Der Auftragnehmer versichert mit Abgabe des Angebotes, dass er sich vor Angebotsabgabe über die Baustelle, über ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung, Erkundigung sowie Einsichtnahmen der Zeichnungsunterlagen unterrichtet hat. Dies gilt insbesondere für die erschwerte Zuwegung durch die Durchfahrt und daraus resultierenden Mehraufwendungen. Nachforderungen infolge von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Hierzu sind möglichst frühzeitig Besichtigungstermine vom Bieter/AN durchzuführen. Bieter, die keine Ortsbesichtigung durchgeführt haben, können von der Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die eigenverantwortliche und selbständig vom AN durchzuführende Massenermittlung der abzubrechenden und auszuhebenden Materialien hingewiesen.
Allgemeines
01.01 Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.01
Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.02 Verkehrssicherung
01.02
Verkehrssicherung
02 Wasserhaltung
02
Wasserhaltung
02.01 Wasserhaltung geschlossen
02.01
Wasserhaltung geschlossen
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Hinweis Erdarbeiten Sämtliche Aufwendungen und Erschwernisse für die Separierung der Aushubmassen nach Belastung (Haufwerke, Unterstützung bei den Probenahmen etc.) sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Ein Vermischen von Aushub- und Abbruchmaterial zur Verringerung des Zuordnungswertes ist nicht zulässig. Die Vorgaben des Entsorgungskonzeptes (Rasterfeldbeprobung bzw. Haufwerksbildung) sind zu berücksichtigen Die Erdbauleistungen können nicht durchgängig ausgeführt werden. Der Aushub erfolgt abschnittsweise und terrassenförmig. Die Herstellung, Unterhaltung und der Rückbau von Baustraßen, Rampen und Arbeitsebenen nach Wahl des AN unter Berücksichtigung des vorgegebenen Bauablaufes sowie die Abstimmung mit anderen Gewerken sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Erschwernisse aufgrund der beengten Platzverhältnisse (insbesondere der Aushub zwischen den Tiefteilen) werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Bauablaufbedingte Zwischen- und Quertransporte sind unvermeidlich und daher in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Der AN hat die erforderlichen Aufmaße inkl. Massenberechnungen in prüfbarer Form, inkl. Fotodokumentation an die Objektüberwachung des AG zu übergeben. Sofern durch den AN keine Wiegescheine für die Entsorgung vorgelegt werden können, gelten u.a. folgende Berechnungsgrundlagen (bezogen auf feste Masse): Mudde/Torf: 1,2 t/m3 Sand: 1,7 t/m3 Auffüllung (Boden): 1,75 t/m3 Auffüllung (Bauschutt): 1,85 t/m3 Mauerwerk: 1,9 t/m3 Beton: 2,2 t/m3 Stahlbeton: 2,5 t/m3 Geschiebemergel/-lehm: 2,05 t/m3
Hinweis Erdarbeiten
03.01 Baustelleneinrichtung Erdarbeiten
03.01
Baustelleneinrichtung Erdarbeiten
03.02 Erdarbeiten
03.02
Erdarbeiten
04 Düsenstrahlarbeiten
04
Düsenstrahlarbeiten
Hinweis nur Unterfangung Die an die Baugrube grenzenden Streifenfundamente des Bestandsgebäudes werden mittels Düsenstrahlverfahren unterfangen. Der Bieter hat sich auf Grundlage des Bodengutachtens mit den Baugrundverhältnissen vertraut zu machen und sein Verfahren darauf abzustimmen. Es wird hier auch auf die Erkenntnisse der Baugrunderkundung zu Steinen etc. hingewiesen (siehe Verdingungsunterlagen). Falls der Bieter die vorliegenden Baugrunduntersuchungen nicht für ausreichend erachtet, hat er dies mit der Angebotsabgabe, unter Angabe welche weiteren Untersuchungen er für notwendig erachtet, mitzuteilen. Die Düsenstrahl-Bohrgeräte müssen so ausgestattet sein, dass die Parameter Bohrtiefe, Anpressdruck, Dreh- und Ziehgeschwindigkeit, Düsdruck und Mengen, Luftdruck etc. kontinuierlich aufgezeichnet werden können. Die Herstellprotokolle inkl. der graphischen Darstellung der Herstellparameter sind der Bauüberwachung des AG täglich im Original zu übergeben. Aus den graphischen Darstellungen muss auch eindeutig die bei der Herstellung erreichte Tiefenlage des Unterfangungskörpers hervorgehen, bezogen auf NHN+ m oder einen anderen, klar definierten Bezugspunkt. Die Unterfangung ist vom AN mit einer Festigkeit von fm, k > 3,5 N/mm2 herzustellen. Die Anzahl der eingesetzten Geräte ist auf den einzuhaltenden Terminplan abzustimmen. Mit der Übergabe der Herstellprotokolle hat der AN eine tabellarische Auswertung der Herstellung, in Form eines SOLL-IST- Vergleichs an die Bauüberwachung des AG zu übergeben. Aus dieser tabellarischen Auswertung muss für jede hergestellte Säule eine Angabe zum Bezugspunkt, Oberkante/ Unterkante der hergestellten Säule (m unter Bezug und m NHN), Ziehzeit, Rotation, Druck, Säulenherstellungsdauer, Luftdruck, Durchflussmenge und zum Verfüllvolumen hervorgehen, inkl. einer Bewertung zu Abweichungen und Besonderheiten bei der Herstellung und Aussage, ob Abweichungen evtl. Einfluss auf die Qualität der Unterfangung haben. Über ausreichend tiefe Rückflussgräben ist vom AN sicherzustellen, dass die Zementsuspension kontrolliert über das Baufeld abgeleitet wird. Der AN wird darauf hingewiesen, dass es auf Grund der beengten Platzverhältnisse evtl. notwendig wird, sofern keine Absetzbecken angelegt werden können, die Rücklaufsuspension in Containern zu sammmeln. Der AN hat zu gewährleisten, dass durch entsprechende Hilfskonstruktionen ein Ausschlagen des Gestänges an der Führung verhindert wird. Die Bohransatzpunkte sind täglich von einem Vermesser zu kontrollieren. Durch eine kontinuierliche Beobachtung des Rückflusses muss der AN beim Düsen darauf achten, ob und in welchem Umfang in Teilbereichen Braunkohle- und/oder Holzeinlagerungen oder organische Schichten auftreten. Der AN hat zu gewährleisten, dass nur Geräte eingesetzt werden dürfen, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Als Nebenleistung gelten u.a. (neben den Bestimmungen der DIN18321 und sich aus der ZTV ergebenden Aufwendungen): Durchkernen von natürlichen Steinhindernissen beim Niederbringen der Bohrungen bis d = 0,6 m; Erstellung und Lieferung der Herstellprotokolle für die Unterfangung inkl. tabellarischer Auswertung; Prüfung der Druckfestigkeit aus dem angemischten Zement bzw. gemäß Vorgaben DIN/Euro-Normen Entsorgung der Rücklaufsuspension; Spritzschutz während der Arbeiten zum Schutz der angrenzenden Gebäude und/oder des öffentlichen Straßenlandes; Arbeitstägliche Überprüfung der zu unterfangenden Nachbarkeller bezüglich Setzungen und dem Eintritt von Suspension;
Hinweis nur Unterfangung
04.01 Baustelleneinrichtung
04.01
Baustelleneinrichtung
04.02 Düsenstrahlunterfangungsarbeiten
04.02
Düsenstrahlunterfangungsarbeiten
04.03 Trägerverbau in Düsenstrahlsäule
04.03
Trägerverbau in Düsenstrahlsäule
05 Stundenlohnarbeiten und div. Zulagen
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Stundenlohnarbeiten und div. Zulagen
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten