Verbau
Meißen - Neubau Dreifeldsporthalle Franziskaneum, Los 1 Rohbau (0194V26)
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zum Vorhaben Angaben zum Vorhaben: Dreifeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle und den entsprechenden Neben und Sanitärräumen. Standort: Ludwig-Richter-Straße 4, 01662 Meißen. Baustellenzufahrmöglichkeiten bestehen über die Ludwig-Richter-Straße sowie bauzeitlich von der Großenhainer Straße zwischen Haus-Nr. 19 und 21 (Flurstück 183/, 184). Die Zufahrmöglichkeiten sind verkehrstechnisch teilweise eingeschränkt und beengt !  Dies ist insbesondere bei den auzuwählenden Transportmitteln zu beachten. Es ist einzukalkulieren, dass Transporte mit max. 3-Achser LKW, jedoch nur eingeschränkt nach örtlicher Prüfung durch AN mit Sattelzug, ggf. rückwärts möglich sind. Der Baustellenstandort befindet sich in einem allgemeinem Wohngebiet, die entsprechenden Immissionsschutzwerte sind einzuhalten (6-8 Uhr: 50 dB(A), 8-22 Uhr: 55 dB(A), 22-6 Uhr: 40 dB(A). 2. Bau- und Konstruktionsbeschreibung: Der Bau ist mit Wänden, Stützen und Decken aus Stahlbeton, innenliegende Teilbereiche auch mit Mauerwerkswänden auf tragender Stahlbeton-Bodenplatte konzipiert. Die Dachkonstruktion besteht im Sporthallenbereich aus Profilstahl-Fachwerkbindern, im Gymnastikhallenbereich aus Brettschichtholzbindern, beide jeweils mit Stahltrapezblechauflage.Bedingt durch die Hanglage erfolgt die Baugrubensicherung an der Nord- und Westseite mit Verbau. Fenster und Außentüren sind als Alu-Glas-Konstuktionen in Pfosten-Riegel- und Rahmenbauweise sowie teilweise aus Kunststoff vorgesehen. Die Außenwände erhalten einen mineralisches Wärmedämmverbundsystem mit Putzoberflächen. Die Dachausführung erfolgt als Warmdach mit Außenentwässerung, Kies- und teilweise Gründachauflage.
Angaben zum Vorhaben
Anlagen zur Leistungsbeschreibung Anlagen zur Leistungsbeschreibung Zusätzlicher Bestandteil zur Leistungsbeschreibung und dieser beiliegend: Anlage 1    2006_LP5_5.01 Baugrube, Baustelleneinrichtung Übersichts- und Ausführungszeichnungen als Kalkulationshilfe: Anlage 2    G-TWP-VPL_Verbau Grundriss+Träger- und Ankerangaben Anlage 3    TWP_5_SP_FU_0101_0 Schalplan Gründung / Bodenplatte PT1 Anlage 4    TWP_5_SP_FU_0201_0 Schalplan Gründung / Bodenplatte PT2 Anlage 5    TWP_5_SP_FU_0301_0 Schalplan Gründung / Bodenplatte PT1+PT2 - Schnitte, D... Anlage 6    TWP_5_SP_EG_1101_0 Schalplan Schalplan Decke ü. EG PT1 Anlage 7    TWP_5_SP_EG_1201_0 Schalplan Schalplan Decke ü. EG PT2 Anlage 8    TWP_5_SP_EG_1301_0 Schalplan Schalplan Decke ü. EG PT1+PT2 - Schnitte Anlage 9    TWP_5_SP_EG_1302_0 Schalplan Schalplan Decke ü. EG PT1+PT2 - Details Anlage 10  TWP_5_SP_OG_2101_0 Schalplan Schalplan Decke ü. OG PT1 Anlage 11  TWP_5_SP_OG_2201_0 Schalplan Schalplan Decke ü. OG PT2 Anlage 12  TWP_5_SP_OG_2301_0 Schalplan Schalplan Decke ü. OG PT1+PT2 - Schnitte Anlage 14  TWP_5_SP_OG_2302_0 Schalplan Schalplan Decke ü. OG PT1+PT2 - Details Anlage 15  TWP_5_KP_DG_4101_0 Konstruktionsplan... PT1 Stahlbau... Anlage 16  TWP_5_KP_DG_4102_0 Konstruktionsplan... PT1 Stahlbau... - Schnitte+Details Anlage 17  TWP_5_BP_FU_0001_0 Bewehrung - Gründung... PT1 bis PT3... Anlage 18  TWP_5_BP_FU_0101_0 Bewehrung - Gründung... PT1 ... Anlage 19  TWP_5_BP_FU_0102_0 Bewehrung - Gründung... PT1 ... Anlage 20  TWP_5_BP_FU_0103_0 Bewehrung - Gründung... PT1 ... Anlage 21  TWP_5_BP_FU_0201_0 Bewehrung - Gründung... PT2 ... Anlage 22  TWP_5_BP_FU_0202_0 Bewehrung - Gründung... PT2 ... Anlage 23  TWP_5_BP_FU_0301_0 Bewehrung - Gründung... PT3 ... Anlage 24  TWP_5_BP_FU_0302_0 Bewehrung - Gründung... PT3 ... Anlage 25  TWP_5_BP_FU_0303_0 Bewehrung - Gründung... PT3 ... Anlage 26  TWP_5_BP_EG_1110_0 Bewehrung - EG ... Anlage 27  TWP_5_BP_EG_1120_0 Bewehrung - EG ... Anlage 28  TWP_5_BP_EG_1230_0 Bewehrung - EG ... Anlage 29  TWP_5_BP_EG_1310_0 Bewehrung - EG ... Anlage 30  TWP_5_BP_EG_1331_0 Bewehrung - EG ... Anlage 31  TWP_5_BP_OG_2230_0 Bewehrung - OG ... Anlage 32  TWP_5_BP_OG_2310_0 Bewehrung - OG ... Anlage 33  TWP_5_BP_OG_2320_0 Bewehrung - OG ... Anlage 34  TWP_5_BP_OG_2330_0 Bewehrung - OG ... Anlage 35  TWP_5_BP_OG_2331_0 Bewehrung - OG ... Anlage 36  TWP_5_BP_OG_2230_0 Bewehrung - OG ... Anlage 37  TWP_5_BP_OG_2350_0 Bewehrung - OG ... Anlage 38  2006_LP5_5.20 Übersichtsschnitte A, B, C Anlage 39  2006_LP5_5.35 Visualisierungen Anlage 40  2006_LP5_5.53 Detailschnitte 8-18 Anlage 41  2006_LP5_5.54 Detailschnitte 19-22 Anlage 42  2006_LP5_5.55 Detailschnitte 23-24 Anlage 43  Geotechnischer Bericht zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen Nr. 21-1065-1 vom  23.09.2021
Anlagen zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1. Allgemeine Hinweise Leistungen: Alle Leistungen sind unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der geltenden DIN / EN - Normen,  geltenden Gesetze, Vorschriften Verordnungen,  Auflagen etc. auszuführen. Kalkulationshinweis: Nachfolgende Leistungen sind als Komplettleistungen anzubieten. Soweit nicht anders beschrieben beinhalten sämtliche Leistungen (ggf.) fertigen, liefern und fachgerecht funktionsfähig einbauen. Preise / Preisinhalte: Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind damit auch folgende Leistungen abgegolten: Vorhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Maschinen, Geräten, Hebezeugen und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden dazu notwendigen Stoffe sowie alle Aufwendungen und Kosten zur Einhaltung der allgemein für die Bauarbeiten sowie  für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen ausreichend frühzeitig vor Ausführung anzubieten. Baustelleneinrichtung: Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen. Eine getrennte Erfassung des Verbrauchs für Strom und Wasser erfolgt nicht. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen. Zur Kenntlichmachung der Baustelle wird vom AG ein Bauschild errichtet. Es besteht für den AN über den AG die Möglichkeit ein Zusatzschild auf diesem Bauschild anbringen zu lassen. Die dafür erforderliche Kostenbeteiligung wird über Besondere Vertragsbedingungen geregelt. Das Anbringen von Werbung ist im Bereich der Baustelle, am Bauzaun bzw. am Gerüst generell nicht zulässig. Aufenthalts- und Lagerräume sind auf der Baustelle nicht vorhanden und können auch vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Bautagebuch: Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben. Baustellen- und Arbeitssicherheit: Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug  auf Gesundheitsschutz- und Technischer Sicherheit der Beschäftigten sowie der Anwesenden auf der Baustelle die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln zu beachten, einzuhalten und umzusetzen. Den Weisungen des seitens des Bauherrn eingesetzten Sicherheitskoordinators als sogenannten Dritten nach BaustellV sind Folge zu leisten. Baustellenbedingungen: Folgende Lärmimmisionswerte sind im Umfeld der Baustelle einzuhalten: 06.00-22.00 Uhr 55 db(A) An das Baufeld angrenzend befindet sich ein Wohngebiet. Bauleitung: Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer seiner Leistungserbringung die Bauleitung gemäß § 56 SächsBO. Der AN hat die Anzeige beim Bauamt mit der Objektüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. Die Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Verkehrsflächen / -Beschränkungen: Die anliegenden Straßen (Ludwig-Richter-Straße, Großenhainer Straße) ist während der gesamten Bauzeit sauber und verkehrssicher zu halten. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden, soweit nicht gesondert beschrieben, nicht zusätzlich vergütet. .
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Rohbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Rohbau 1. Planungsunterlagen: Dem AN werden vom Tragwerksplaner des AG zur Rohbauausführung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - die aktuellen Lastannahmen für das zu erstellende Bauwerk, - die Statische Berechnung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphase 4 (Grundleistungen - Bemessung für den Endzustand,   keine Montagezustände), auch für Bauteile und   Bauwerke, für die der AN eigene Ausführungsunterlagen erstellen muss   (z. B. Fertigteile) - die Schalpläne für das zu erstellende Bauwerk gemäß § 49 HOAI, Leistungsphase 5 (Grundleistungen); mit - ergänzende Planungen der Architekten (Dämmung, Trennwandanschlüsse, Fassadenverankerungen etc.)    und Fachplaner (Blitzschutz, Leerrohre, Dosen, Grundleitungen etc.). - die Bewehrungspläne für die Ortbetonbauteile des zu erstellende Bauwerks gemäß § 49 HOAI, Leistungsphase 5    (Grundleistungen) Übergabe der Unterlagen an den AN: 2 x Papier, 1 x digital als pdf-Datei 2. Planungsleistungen: Sämtliche darüber hinausgehende für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen erforderlichen statischen Berechnungen und Planungsleistungen wie z.B.: - Nachweise für spezielle Bau- und Transportzustände der Fertigteile und Halbfertigteile - Elementpläne und Bewehrungspläne für Stahlbetonhalbfertigteile, Stahlbetonfertigteile (einschließlich der Abstimmung   und ggf. erforderlichen Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteile) - Werkstattplanung im Stahlbau, Stahleinbauteile incl. aller erforderlichen statischen Detailnachweise   (Schweißnähte, Schraubanschlüsse, Knotenausbildungen, Montage- und Transportzustände etc.) sowie   detaillierte Material und Stücklisten, Ausführungszeichnungen, Montageanweisungen etc. - Statische Berechnung der Kranfundamente sind durch den AN an zu erbringen und sind den Architekten, Fachingenieuren und Prüfingenieur rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Diese Planungsleistungen sind in nachfolgender Positionsbeschreibung aufgeführt und werden gesondert vergütet. 3. Ausführung: Allgemein: Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Bauteilausführung Beton- / Stahlbetonarbeiten: Die nachfolgend beschriebene Bauteilausführung mit Vollfertigteil- und Halbfertigteilelementen mit Ortbetonbetonagen gemäß der Leistungsbeschreibung ist zwingend zu realisieren. Zusätzliche Leistungen (auch Planungsleistungen) bei Abweichung davon gehen zu Lasten des AN. Betonierabschnitte / Arbeitsfugen: Die Betonierabschnitte und Arbeitsfugen der Bodenplatten, Decken und Wände sind vom AN eigen- verantwortlich zu planen und festzulegen. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind die Bewehrungspläne diesbezüglich zu prüfen und ggf. vom AN auf seine Belange hin zu ändern. Sämtliche sich daraus ergebenden Aufwendungen wie z.B. Schalungsausschnitte, Sonderbewehrungen (Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Dübelleisten etc.), Abstellungen usw. sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Die Lage und Anzahl zusätzlicher technologischer Arbeitsfugen in den Stahlbetonbauteilen sind durch den Bauausführenden zu planen und vor Ausführung durch den Bauherrn zu bestätigen. Die Kosten sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Alle horizontalen Arbeitsfugen sind entsprechend auftretender Beanspruchung auszubilden, d. h. die horizontalen Arbeitsfugen von monolithischen Stahlbetonunter- bzw. –überzügen sind nach DIN EN1992-1-1, 6.2.5 mindestens rau auszuführen. Vertikale Arbeitsfugen in horizontalen Bauteilen (Bodenplatten, Decken) sind verzahnt auszuführen. Dies kann durch spezielle Streckmetalle, trapezprofiliert mit Zulassung als verzahnte Fuge nach DINEN 1992-1-1, 6.2.5 erreicht werden. Andernfalls sind sie mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Betongüte: Der zu verwendende Beton wird als „Beton nach Eigenschaften“ definiert. Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da die Beschränkung der Rissbreite nach DIN EN1992-1-1 wesentlich von der erreichten Betonzugfestigkeit abhängt. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom Verfasser der Ausführungsplanung geforderten Eigenschaften des Betons erreicht werden. Zur Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN entsprechende Betonrezepturen zu erarbeiten und zu verwenden. Dabei sind solche Zemente zu verwenden, die eine möglichst niedrige Hydratationswärme entwickeln. In Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere Prüfungen durchzuführen Bewehrung: Betonstahl: B 500 Es wird in der Ausführungsplanung Tragwerk vorwiegend nur Stabstahl verwendet. Eine Umplanung von Stabstahl z. B. in Listenmatten kann im Rahmen der Arbeitsvorbereitung durch die ausführende Firma erfolgen. Bewehrungist grundsätzlich mit liefern, schneiden, biegen und verlegen inkl. binden und aller erforderlichen Unterstützungen und Abstandshalter als Betonstahl B 500 in verschiedenen Längen mit allen Stabdurchmessern gemäß Leistungstext zu kalkulieren. Für das Verlegen der Bewehrung sind Abstandhalter zu verwenden, die den Anforderungen an die herzustellenden Betonbauteile entsprechen. Des Weiteren ist für die Ausschreibung von Abstandshaltern, für die obere Bewehrung in den Stahlbetondecken, darauf zu achten, auch Regelprodukte für Abstandshalter, z. B. Unterstützungskörbe DBV-BK, DBV-BS oder DBV-BT, gemäß aktuellem Stand der Technik (DBVMerkblatt), gesondert auszuschreiben. Hier ist auch auf Details, wie Kunststofffüßchen oder separate Unterstützungselemente, zu achten. Auf die grundsätzliche Einhaltung der DBV-Merkblätter bei der Ausführung sei besonders hingewiesen. Für das Schweißen von Bewehrungsstahl gilt die DIN EN ISO 17660, bei Einsatz von Schraubanschlüssen die entsprechenden Zulassungen. Die Planung/Anordnung von z. B. zusätzlichen Bindestellen, Laufbohlen, Montageeisen, um die Bewehrung in ihrer planmäßigen Lage zu halten, ist durch den Ausführenden (AN) festzulegen und als Leistungsbestandteil in die Einheitspreise einzurechnen. Das Schneiden von Betonstahl (z. B. an Rändern von Aussparungen) ist ebenso Leistungsbestandteil. Die einzubauenden Bewehrungsstähle können eine Länge bis zu 12 m haben. Örtliches Biegen von Bewehrungseisen (z. B. 30°-Winkelhaken) auf der Baustelle ist erforderlich und als Leistungsbestandteil des AN in die Einheitspreise einzurechnen. Grundsätzlich ist die Bewehrung nach geprüften Plänen zu verlegen. Der Fertigstellungstermin der Bewehrung ist mindestens drei Tage vor Betonage dem AG zur Möglichkeit der Abnahme anzuzeigen, bzw. der Prüfingenieur zur Überwachung der verlegten Bewehrung rechtzeitig zu bestellen. Um Engpässe bei der Lieferung von Bewehrung zu vermeiden und die von der Bauleitung und dem Prüfingenieur geforderten Zulagen vorzuhalten, sind alle gängigen Betonstahldurchmesser vorrätig zu halten. Sich aus den Werkstattplanungen des AN ergebende ggf. erforderliche Änderungen in der Bewehrungsführung, z. B. Anordnung von zusätzlichen Bewehrungsstößen auch mit Schraub- bzw. Rückbiegeanschlüssen usw. sind durch den AN entsprechend zu planen und gesondert zur bautechnischen Prüfung einzureichen. Diese sind als Leistungsbestandteil des AN in die Einheitspreise einzurechnen. Ggf. mögliche Erschwernisse infolge o. g. Vorgaben sowie infolge von z. B. statisch erforderlicher "konventioneller" Bewehrungsführung (Ausbildung biegesteifer Ecken, schubstarrer Anschlüsse etc.) sind Leistungsbestandteil des AN. Auch bei dichter Bewehrung ist durch geeignete Maßnahmen eine gute Einbringung und Verdichtung des Betons durch den Auftragnehmer (AN) sicherzustellen, z. B. durch Anpassung der maximalen Korngröße des Zuschlags an die Bewehrungsabstände, durch Einsatz geeigneter Rüttler und Schalung. Betonage: Auf die grundsätzliche Einhaltung der DBV-Merkblätter bei der Ausführung sei hingewiesen. Auf die notwendige Planung durch den Ausführenden (AN) von Betonierabschnitten mit Angabe der Lage und Ausbildung von Arbeitsfugen (auf Grundlage der Genehmigungsplanung), die Planung von Rüttel- und Schüttgassen sowie das Anpassen der entsprechenden Körnungen - unter Berücksichtigung der Ansätze für die Mindestbewehrung - und der Bewehrungsanordnung auf die Betoniergegebenheiten im Zuge der Arbeitsvorbereitung sei hier besonders hingewiesen. Die Baufirma hat eine ordnungsgemäße Herstellung der Betonbauteile zu gewährleisten. Beim Einbau der Bewehrung ist zu beachten, dass ausreichende Betonierlücken zwischen den Bewehrungslagen verbleiben. Dies ist ausdrücklich Sache der bauausführenden Firma. Hierzu sind nach Erfordernis z. B. Betonierpläne (u. a. mit Angabe von Betonrezeptur, Größtkorn, Betoniergeschwindigkeit, Verdichtung, Besonderheiten wie Anschlussmischungen), Nachbehandlungspläne (u. a. mit Angabe der Lage und Ausführung sowie zur Vorbehandlung des "Altbetons") oder gleichwertiges durch die ausführende Firma. zu erstellen. Um ein einwandfreies Einbringen des Betons zu gewährleisten, ist der Größtkorndurchmesser des Zuschlags auf die Stababstände und Anordnung der Bewehrung abzustimmen. Für Zuschlagstoffe ist Größtkorn max. d = 16 mm oder kleiner vorzusehen (Sieblinie 0/16). Die Nachbehandlung des Betons gegen schnelles Austrocknen und Abkühlen hat gemäß „Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton“, des DAfStb und nach DIN 1045-3 zu erfolgen. Betonüberfestigkeiten sind zu vermeiden. Beim Betonieren sind ausreichende Unterstützungsmaßnahmen vorzuhalten. Durch die ausführende Firma ist Rüstung und Schalung unter Überzügen, Wandscheiben etc. bis zum Erreichen der Tragfähigkeit vorzuhalten. Durch die Bewehrungsführung und teilweise Überhöhung der Schalung etc. gemäß Angaben Ausführungsplanung wird das Verformungsverhalten und die Rissentwicklung tragwerksplanerisch berücksichtigt. Durch eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung und Betonnachbehandlung während der Bauausführung sind Risse weitgehend zu vermeiden. Entsprechende Maßnahmen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (z. B. DAfStb, Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton) sind von der ausführenden Firma einzuplanen. Bauzustands- und Montageplanung: Die Ausführungsplanung von Bauzuständen, Absteifungen und Hilfskonstruktionen erfolgt durch den Auftragnehmer. Die entsprechenden Berechnungen mit Nachweis der Tragfähigkeit der Montagestützen und -träger ist durch ihn in geprüfter Form dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die Einleitung der bauaufsichtlichen Prüfung sowie die Abstimmungen mit dem Prüfingenieur müssen eigenständig durch den AN veranlasst und betreut werden. Diese Planungsleistung wird gesondert vergütet. Bauzustandssicherungen: Bauzustandssicherungen wie Lastabstützungen, Traggerüste, Aussteifungen Bemessungsklasse A während der Bauphase sind grundsätzlich Leistung des Auftragnehmers. Die Abstützungen sind grundsätzlich bis Fertigstellung Dachdecke mit Attika vorzuhalten. Sie sind so zu bemessen, daß die kompletten Obergeschosslasten bis zum Erreichen der Endfestigkeit der Stahlbetonbauteile damit gesichert abgefangen werden können. Es wird auf die Einhaltung zulässiger Verkehrslasten bei der Betonage hingewiesen. Abhängig von der gewählten Montagetechnologie (Nutzung der Decken als Lagerfläche, etc.) sind zur Einhaltung der Verkehrslasten die Geschossdecken ggf. nach unten so durchzusteifen, dass mehrere Decken an der Aufnahme der Betonagelasten beteiligt werden. Daraus resultierende längere Standzeiten der Deckenschalungen sind einzukalkulieren. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Abstützungen sind so zu planen und einzubauen, daß der Einbau Fassadenelemente, Fenster, Glasfassaden nicht behindert wird ! Es ist ein Mindestabstand der Abstützelemente von 1,0 m zur Innenkante Außenwand zu gewährleisten. Die Aufstellanordnung ist mit der Bauüberwachung des AG zwingend vor Ausführung abzustimmen. Bauteiloberflächen: Alle Stahlbetonoberflächen sind für nachfolgenden bauseitigen Dünnspachtel herzurichten. Betonwarzen, Lunker, Schalungsabdrücke sind bündig und eben abzufräsen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusammenarbeit mit anderen Gewerken: Bei der Ausführung der Stahlbetonbauteile erfolgen durch Fremdfirmen (Elektriker) Einlegearbeiten von Leerrohren, Wanddurchführungen, Einbaukästen für Lichtleisten usw. Notwendige Abstimmungen und Unterbrechungen zeitlicher Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Abnahmen: Bewehrung: Vor dem Betonieren hat der AN die Bewehrung in eigener Verantwortung entsprechend den gültigen Vorschriften abzunehmen bzw. die Abnahme zu veranlassen. Die Bewehrungsabnahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren. Das Protokoll des AN ist der Bauleitung des AG mindestens einen Tag vor dem Betonagetermin vorzulegen. Für die Bewehrungsabnahme sind fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Bauingenieure einzusetzen. Die Personen sind dem AG schriftlich zu benennen. Die Abnahmen seitens des AG erfolgen stichprobenartig vor dem Betonieren durch den AG bzw. einen vom AG bestellten Fachingenieur. Dieser ist von einem fachkundigen Bauingenieur des AN zu begleiten. Hinweise zum Bauablauf: Für einige Bauteile wird im Folgenden der grobe Bauablauf erläutert: Wand Achse 1: - Herstellung der Wand in Ortbetonbauweise von OK Bodenplatte bis +2,85m - Anschließend Herstellung als HFT-Wand möglich - Die Auffüllung des Außenbereichs mit verdichtetem Erdreich ist erst nach Erstellung des   Dachtragwerks der Dreifeldhalle möglich! Fertigteilstützen: - Die Montage weiterer Bauteile an die Fertigteilstützen darf erst nach Erhärtung des   Fugenvergusses erfolgen! Es sind die Einbauhinweise und Toleranzen des Produktherstellers   zu beachten! Montagekonzepte, Kranlasten: Für die Montagetechnologie sind folgende Bauteile für die Kranauslegung bzw. Mobilkraneinsatz in Hinblick auf die anzuhebenden Lasten zu beachten: Fertigteile: - Stützen - Treppenläufe / -podeste - Tribüne - Stb.-Balken Achse A am Stützenkopf - Holzbinder - Stahlfachwerkbinder - Filigrandecken-Elemente - Halbfertigteilwand-Elemente Die erforderlichen Aufstellflächen sind auf dem Baufeld vorhanden. Der Transport der Krane und der Fertigteile zur Baustelle muss im Hinblick auf die örtlichen Zwangsbeschränkungen (Zuwegung) erfolgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Rohbau
Los 01 Rohbau, Gerüst, Verbau Los 01 Rohbau, Gerüst, Verbau
Los 01 Rohbau, Gerüst, Verbau
1 Los 01 Rohbau, Gerüst, Verbau
1
Los 01 Rohbau, Gerüst, Verbau
Spezialtiefbau, Verbau Spezialtiefbau, Verbau
Spezialtiefbau, Verbau
1. 2 Spezialtiefbau, Verbau
1. 2
Spezialtiefbau, Verbau
Einbauten in Außenanlagen (LB AA) Einbauten in Außenanlagen (LB AA)
Einbauten in Außenanlagen (LB AA)
1. 6 Einbauten in Außenanlagen (LB AA)
1. 6
Einbauten in Außenanlagen (LB AA)