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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsangerhöfe in Düsseldorf
Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsangerhöfe in Düsseldorf
Hinweise:
Der AN Hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Die Baustellenverhältnisse sind im Zuge der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Auf dem Baugrundstück sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Außerhalb der Baustelle stehen öffentliche Kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um Öffentliche Parkplätze, die nicht vom AG gestellt werden.
Hinweise:
1. Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Parkettshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen.
Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von 7.768 m² auf.
Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden.
Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen.
Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind.
Gebäudehöhen
Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei:
Südriegel: +3,80 m ü. GOK
Nordriegel: +18,23 m ü. GOK
Westriegel: +24,03 m ü. GOK
Ostriegel: +24,03 m ü. GOK
Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen.
Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
1. Projektbeschreibung
2. Wesentliche Projektbeteiligte
Bauherr
EGK Projekt Vogelsangehöfe GmbH & Co. KG
Zusestraße 50
50859 Köln
Architektur / Gesamtplanung
AIB Architekzen Ingenierure Billstein GmbH
Siegburger Straße 231
50679 Köln
Ausführungsplanung H-L-S
Ingenieurbüro Zingsem & Partner GmbH
Heimerstr. 63
41748 Viersen
Tragswerksplanung
Berthold Berndt
Büro für Tragwerksplanung und
Bauphysik
Otto-Hahn-Str. 5
34123 Kassel
2. Wesentliche Projektbeteiligte
3. Projektbezogene Kennzahlen
3.1 Flächen und Kennzahlen
Flächen
- BGF (gesamt): ca. 3796,80 m2
- BRI(/Gesamt): 53.380 m3
Regelhöhe Geschosse
- Lichtehöhe: 2,50m
- Geschosshöhe 2,90 m
3.2. Ausführungszeiträume
Abriss bis Fertigstellung Neubau
Beginn ca. 07.07.2025
Ende ca. 14.07.2027
Übergabe / Fertigstellung (ca.) Juni 2027
3. Projektbezogene Kennzahlen
4. Baustellenbetrieb
4.1 Arbeitszeiten
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten sind einzuhalten.
Eine besondere Vergütung für die Arbeiten am Samstag ist ausgeschlossen und ist daher einzukalkulieren.
4.2 Baulogistik
Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über den Vogelsanger Weg.
Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätze innerhalb von zwei Werktagen zu räumen und dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen.
Für Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, und falls notwendig, das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen mit berücksichtigt werden.
4.3 Bauumlagen
Bauumlagen wie Strom, Wasser, Toiletten, Bauwesenversicherung werden erhoben.
4.4 Entsorgung Baustellenmüll
Entsorgungskonzept Baulogistik. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.5 Baubesprechung
Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet einmal wöchentlich an einer Baubesprechung teilzunehmen und täglich an einer LEAN-Besprechung.
4. Baustellenbetrieb
5. Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenkoten sowie Angaben der Bauleitung sind genau einzuhalten. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
5.1 Vorgaben und Prüfpflicht
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Eventuell fehlende Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen etc.). Auf fehlende widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN den AG schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und anzubieten.
5.2 Dokumentation
Mit dem Angebot hat der Bieter technische Produktunterlagen und Referenzen über ähnliche, von ihm durchgeführte Projekte der letzten Zeit vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggegber eine Liste über die verwendeten Baustoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
5.3 Abrechnungshinweis
Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten ausgeführt. Sie sind in Abstimmung mit den anderen Ausbaugewerken und in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Die erforderlichen An- und Abfahrten und Baustelleneinrichtungen und -räumungen sind einzurechnen.
5. Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
6. ZTV
Der Auftragnehmer hat die baulichen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen.
Bestehen Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsschritte und Vorgaben, so sind diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bauschutt, Abfälle sowie Verunreinigungen, die von Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Kommt der Unternehmer seiner Pflicht zur Abfallbeseitigung nicht nach, so kann der Auftraggeber nach einer Frist von 5 Werktagen nach einmaliger Aufforderung die Abfälle auf Kosten des Auftragnehmers
beseitigen lassen.
Werden andere Materialien, als in der Ausschreibung vorgegeben, angeboten, sind diese zu benennen.
Zusatzleistungen und Stundenlohnarbeiten müssen vor Ausführung schriftlich angezeigt und genehmigt werden. Sie sind spätestens am Folgetag durch einen Stundenzettel zu belegen. Übermittlung des Stundenzettels per Fax oder Email. Nicht genehmigte Stunden können nicht abgerechnet werden.
Die Vertragsleistungen umfassen alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung
funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine über den Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende
funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Vorbemerkungen:
Die Ausschreibungsempfehlung inkl. aller Berechnungen
sowie unsere Beratung basieren auf den uns
vorliegenden bzw.
den uns zur Verfügung gestellten Informationen und
Unterlagen. Sie entbinden den ausführenden
Unternehmer / Planer
nicht von der eigenen Verpflichtung zur gewissenhaften
Prüfung.
Die Ausarbeitungen dürfen nicht ohne Überprüfung und
ggf. Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten vor
Ort
übernommen werden. Ebenso führt ein Austausch von
Produkten oder eine Änderung der Planung zur
notwendigen
Überprüfung von Nachweisen oder Berechnungen.
Für alternativ angebotene Produkte und Systeme sind
dem Angebot alle technischen Datenblätter sowie
Nachweise
beizufügen. Über die Gleichwertigkeit der
Produkte/Systeme entscheidet der Auftraggeber. Bei
nicht gleichwertigen
Produkten und Systemen sind die ausgeschriebenen
Produkte/Systeme einzubauen. Stand: 11.2025
Der vorliegende Leistungsbeschrieb basiert auf den
jeweils aktuellen Werks- und Verlegerichtlinien und
weiteren
zutreffenden Fachregeln, Anwendungs- und Stoffnormen
in der jeweils gültigen Fassung:
-Die Verlegevorschriften und technischen Hinweise der
jeweiligen Hersteller
-Das Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks
-DIN 18531 Dachabdichtungen von Dächern sowie von
Balkonen, Loggien und Laubengängen
- Nicht genutzte und genutzte Dächer
-DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen
aus Beton
-DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
-DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
-DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
-DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
-DIN 12056-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
-DIN EN 1991 1-4/ NA
-Landesbauordnung
-die Einhaltung baurechtlich eingeführter Richtlinien
und Normen entsprechend der Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) der jeweiligen Bundesländer
-Sonderbauvorschriften
-Technische Regeln für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
(abc der
Bitumenbahnen) aufgestellt vom Industrieverband
Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
-UVV Bau BG
-Arbeitsstättenrichtlinien
-Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
-VOB C (DIN 18299)
-die Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege
von Dachbegrünungen aufgestellt von der
Forschungsgesellschaft
Landwirtschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen
verstehen sich einschl. aller zur Herstellung
notwendigen Materialien, in
fix und fertiger Arbeit; es sei denn, es ist
ausdrücklich etwas anderes vermerkt. Die Entwässerung
und Notentwässerung
von innenentwässerten Dachflächen müssen nach DIN
1986-100 und DIN EN 12056-100 geplant und ausgeführt
werden.
Die Ableitungen der Notentwässerung dürfen nicht an
die bestehenden Ablaufleitungen angeschlossen werden,
sie
müssen separat ins Gelände entwässern.
Verbundblech- und sonstige Metallprofile, Holzbohlen
oder andere Konstruktionsteile sind mit auf den
Untergrund
abgestimmten Befestigungsmitteln in der
Tragkonstruktion zu befestigen. Abstand der
Befestigungen und die
Auszugsfestigkeit müssen den Forderungen aus DIN EN
1991 1-4/ NA oder den Herstellerrichtlinien
entsprechen. Die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft ist sicherzustellen. Die in
der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Bauprodukte sind
als zur fachgerechten Lösung erforderliche
Richtfabrikate
vorgesehen. Werden andere Produkte angeboten, so sind
deren technische Datenblätter dem gesondert Die in den Positionen beschriebenen Leistungen
verstehen sich einschl. aller zur Herstellung
notwendigen Materialien, in
fix und fertiger Arbeit; es sei denn, es ist
ausdrücklich etwas anderes vermerkt. Die Entwässerung
und Notentwässerung
von innenentwässerten Dachflächen müssen nach DIN
1986-100 und DIN EN 12056-100 geplant und ausgeführt
werden.
Die Ableitungen der Notentwässerung dürfen nicht an
die bestehenden Ablaufleitungen angeschlossen werden,
sie
müssen separat ins Gelände entwässern.
Verbundblech- und sonstige Metallprofile, Holzbohlen
oder andere Konstruktionsteile sind mit auf den
Untergrund
abgestimmten Befestigungsmitteln in der
Tragkonstruktion zu befestigen. Abstand der
Befestigungen und die
Auszugsfestigkeit müssen den Forderungen aus DIN EN
1991 1-4/ NA oder den Herstellerrichtlinien
entsprechen. Die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft ist sicherzustellen. Die in
der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Bauprodukte sind
als zur fachgerechten Lösung erforderliche
Richtfabrikate
vorgesehen. Werden andere Produkte angeboten, so sind
deren technische Datenblätter dem gesondert
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen
verstehen sich einschl. aller zur Herstellung
notwendigen Materialien, in
fix und fertiger Arbeit; es sei denn, es ist
ausdrücklich etwas anderes vermerkt. Die Entwässerung
und Notentwässerung
von innenentwässerten Dachflächen müssen nach DIN
1986-100 und DIN EN 12056-100 geplant und ausgeführt
werden.
Die Ableitungen der Notentwässerung dürfen nicht an
die bestehenden Ablaufleitungen angeschlossen werden,
sie müssen separat ins Gelände entwässern.
6. ZTV
04 Bauteil D
04
Bauteil D
Hinweis: Die Dachdeckerarbeiten können vorraussichtlich bei Haus D im Zeitraum vom 09.09.2026 (KW 37) bis einschließlich 22.09.2026 (KW 39) durchgeführt werden.
Hinweis:
04.01 Dachabdichtung Decke über Tiefgarage
04.01
Dachabdichtung Decke über Tiefgarage