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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Das zu sanierende Gebäude befindet sich in 60329 Frankfurt am Main in der Baseler Straße 27 (Baujahr 1898, Nutzung als Büro bis Juli 2025).
Es misst etwa 43 m in der Länge und 19 m in der Breite; die Firsthöhe liegt bei ca. 30 m über Geländeoberkante, die Unterkante des Kellers bei ca. 3,5 m unter Geländeoberkante.
Das Bauwerk umfasst ein Erdgeschoss, sechs Obergeschosse sowie ein Kellergeschoss, welches in einer Art Split-Level ausgebildet wurde. Die Außenfassaden des Gebäudes inklusive Durchfahrt und die Geländer der beiden Treppenhäuser stehen unter Denkmalschutz.
Das ehemalige Büro- und Verwaltungsgebäude soll repositioniert werden. Hierfür werden drei große Themen angeregt:
Die Aktivierung der Keller- und Erdgeschoss Situation - in Form eines Anbaues, das Schaffens eines neuen Nebeneinganges, der Neugestaltung des Haupteinganges, die Umgestaltung des Hofes
Der komplette Neuausbau der Innenflächen – entkernen der Bestandsgeschosse, teilweiser Erhalt des Versorgungskernes, Umbau des Versorgungskernes, flexibel gestaltbare Büroflächen
Die denkmalgerechten Umbaumaßnahmen in den Dachgeschossen.
Summe BGF = ca. 7.363 m²
Mietfläche = ca. 5.787 m²
Projektbeschreibung
ZTV Dachdeckungsarbeiten Dachdeckungsarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV
(VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei
Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen
Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und
Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen
zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau-
richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.
Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit
den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech- nischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung des AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Dies gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken sind in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Dies gilt auch für Sonderkonstruktionen und Anpassungsarbeiten.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Vom Bieter ist die Werk- und Montageplanung (z.B. Gefälledämmung, Sekuranten,Elementstöße, Verbindungen, etc.) inklusive der Darstellung aller erforderlichen Anschlüsse und Detailpunkte zu liefern und zur Freigabe vorzulegen.
Der Bieter hat für alle Materialien vor deren Baustellenanlieferung und Einbau deren Materialeigenschaften und Zertifikate zu belegen. Insbesondere ist die Materialverträglichkeit seiner Materialien und die der im Anschluss liegenden Gewerke nachzuweisen.
Wärmebrücken sind unter allen Umständen zu vermeiden. Alle daraus resultierenden techn. Erfordernissen sind in den EP einzurechnen.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechungen (z.B. Abschluß der Tagesleistung) das Eindringen von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist.
Sämtliche Dachziegel und Formdachsteine sind in Form und Farbe passend zueinander einzubauen.
ZTV Dachdeckungsarbeiten
PROJEKTSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN 00.01 Projekthinweise
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Dachdeckerarbeiten im Zuge der Sanierung, Umgestaltung und Erweiterung des Dachgeschosses eines Bestandsgebäudes.
Die bestehenden Dachflächen werden teilweise zurückgebaut und durch neue Dachaufbauten ergänzt. Hierzu gehören insbesondere die Eindeckung der Hauptdachflächen, der Schleppgauben, Dachgauben und des verlängerten Zwerchhauses sowie die Ausbildung der Anschlüsse an angrenzende Dachterrassenbereiche.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche erforderlichen Dachdeckerarbeiten einschließlich Werkplanung, Materiallieferung und Montage.
Grundlage der Ausführung sind die Ausschreibungsunterlagen bestehend aus Ausführungsplanung, statischer Berechnung, Detailzeichnungen, Bauteilkatalog, Brandschutzkonzept sowie den zugehörigen Planunterlagen.
Sämtliche Unterlagen sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe auf Plausibilität und Ausführbarkeit zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Bedenken sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
00.02 Bestand
Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Sämtliche für die Ausführung relevanten Maße, Höhen, Dachneigungen, Anschlusshöhen sowie Auflager- und Randbedingungen sind vor Ausführungsbeginn vor Ort zu überprüfen.
Abweichungen gegenüber den Planunterlagen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
Die in den Planunterlagen dargestellten Maße und Anschlussbedingungen stellen Annäherungswerte dar.
Erforderliche Anpassungen infolge der tatsächlichen Bestandsgeometrie sind in die Kalkulation einzubeziehen.
00.03 Bauabschnitte
Die Dachumbauarbeiten erfolgen abschnittsweise.
Nach aktuellem Planungsstand wird von einer Ausführung in drei Bauabschnitten ausgegangen.
Die endgültige Abschnittsbildung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Die abschnittsweise Ausführung ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
00.04 Werkplanung
Der Auftragnehmer erstellt sämtliche zur Ausführung erforderlichen Werk-, Detail- und Montagezeichnungen.
Die Werkplanung ist vor Ausführungsbeginn der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Die Prüfung durch die Bauleitung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausführbarkeit seiner Leistungen.
00.05 Schieferdeckung
Die Dachflächen sind gemäß den Detailzeichnungen und den Anforderungen des Denkmalschutzes mit Schiefer einzudecken.
Die Ausführung erfolgt entsprechend den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
Sämtliche sichtbaren Dachflächen, Aufbauten, Materialien und Farbigkeiten sind mit den Anforderungen des Denkmalschutzes abzustimmen.
00.06 Dachaufbau
Der Dachaufbau des Schrägdaches erfolgt gemäß Bauteilkatalog und Detailzeichnungen.
Die einzelnen Schichten und Materialdicken sind den Ausführungsunterlagen zu entnehmen.
Abweichungen infolge weiterführender Nachweise und Fachplanungen sind zu berücksichtigen.
00.07 Sicherheits- und Schneeschutzeinrichtungen
Sicherheitsdachhaken sind entsprechend den Anforderungen der Ausführungsplanung sowie den einschlägigen Normen und Fachregeln auszuführen.
Position und Dimensionierung von Schneefangsystemen sind entsprechend den statischen Erfordernissen, den Ausführungsunterlagen sowie den Anforderungen des Denkmalschutzes festzulegen.
00.08 Photovoltaik
Die Unterkonstruktionen für die Photovoltaikanlage sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Montage der Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Elektroanschlüsse sind nicht Bestandteil dieser Leistungen.
Erforderliche Durchdringungen und Anschlüsse sind mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
00.09 Musterflächen
Vor Ausführungsbeginn werden Muster- und Probeflächen sowie Musterbereiche im Maßstab 1:1 verlangt.
Diese umfassen insbesondere Teilbereiche von Dachgauben einschließlich Frontflächen, Seitenwangen, Eckausbildungen sowie der zugehörigen Schiefer- und Klempnerarbeiten.
Die endgültige Ausführung erfolgt nach Freigabe durch Bauherr, Architekt und Denkmalamt.
00.10 Besondere Leistungen
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen abgegolten, die zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
Dies gilt auch für Leistungen, die sich aus Planung, Werkplanung, den örtlichen Gegebenheiten oder den anerkannten Regeln der Technik ergeben und nicht gesondert beschrieben sind.
00.11 Anlieferung und Entladung
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich gemäß der gesondert zur Verfügung gestellten Anfahrtsbeschreibung.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann jeweils nur ein Fahrzeug bzw. LKW gleichzeitig die Lade- und Entladezone befahren.
Sämtliche zur Anlieferung eingesetzten Fahrzeuge müssen für eine Kranentladung von oben geeignet sein. Hierzu sind Anhänger bzw. Auflieger mit öffenbarem Dach (z. B. Schiebeverdeck) einzusetzen. Eine seitliche Entladung ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich.
Die Entladung erfolgt ausschließlich mittels Kran.
Anlieferungen dürfen ausschließlich innerhalb zuvor abgestimmter und durch die Bauleitung bestätigter Zeitfenster erfolgen.
Der Auftragnehmer hat seine Lieferanten, Spediteure und Nachunternehmer entsprechend zu koordinieren.
Wartezeiten, Fehlanfahrten, Mehrkosten oder Verzögerungen infolge der Nichtbeachtung dieser Vorgaben gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
PROJEKTSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN
01 Dachdeckungsarbeiten
01
Dachdeckungsarbeiten
01.00 AUFSPARRENDÄMMUNG UND UNTERDECKUNG
01.00
AUFSPARRENDÄMMUNG UND UNTERDECKUNG
01.01 DACHLATTUNG
01.01
DACHLATTUNG
01.02 SCHIEFERDECKUNG UND TRAUFAUSBILDUNGEN
01.02
SCHIEFERDECKUNG UND TRAUFAUSBILDUNGEN
01.03 SONDERAUSBILDUNGEN UND DACHSICHERHEIT
01.03
SONDERAUSBILDUNGEN UND DACHSICHERHEIT
01.04 UNTERKONSTRUKTION PHOTOVOLTAIKANLAGE
01.04
UNTERKONSTRUKTION PHOTOVOLTAIKANLAGE
01.05 RWA
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RWA