Tiefbau
Viktoriastraße 61, 16727 Velten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1. Bauvorhaben Bauherr: TAMAX Bauträger GmbH Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper: • Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3) • Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11) Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet. Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025. 2. Bauliche Eckdaten •       Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk •       Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke •       Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung •       Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt •       Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm) •       Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG 3. Erschließung und Außenanlagen Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten. 4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße. Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren. Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet. Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers. Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt. Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben. 5. Vertragliche und technische Grundlagen Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage: •       der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung •       der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen •       der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Der Schutz der Anwohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben. Bauzeit Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
BESONDERE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., - Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., - FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., - FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Allgemeine Hinweise Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren. Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel etc.) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN. Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet. Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt. Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen. Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgeltlich nachzuweisen. Ausführung Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung. Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der Verantwortung des AN, in Absprache mit dem AG Beprobungen zu organisieren. Die Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan zu dokumentieren. Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage. Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen. Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen. Hierzu zählen u. a.: - Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren Sicherung/Spundung, - Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub, - Rampen und deren zeitversetzter Ausbau, - verbleibende Bermen zur Lagesicherung. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern. Material, Güte Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN. Oberfläche Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OFF profilgerecht her. Aufmaß Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht. Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden. Dokumentationsplanung Ergeben sich erkennbare Abweichungen bei der Ausführung der Entwässerungskanalarbeiten von der Planung, so sind diese vom AN unaufgefordert mit genauen Aufzeichnungen, Verortungen und Fotos zu dokumentieren. Der AN bietet dem AG in diesem Fall eine Revisions- oder Dokumentationsplanung über die ausgeführten Arbeiten unaufgefordert an, soweit die diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschrieben sind. Mehraufwendungen und Schäden, die aus vom AN nicht dokumentierter und von der Planung abweichender Leitungsverlegung resultieren, gehen, auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus, zu Lasten des AN.
BESONDERE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1. Allgemein: Vollständige Baustelleneinrichtung einschl. aller Maschinen, Geräte, Personal- und Material - Container die dem Umfang und der vereinbarten Ausführungsdauer der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme angemessen sind in der Form, dass ein ordnungsgemäßer und reibungsloser Ablauf aller Bauarbeiten gewährleistet wird. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Örtlichkeiten zu machen. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Herrichtung und Rückbau. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen für Bäume etc., im Bereich des Baufeldes, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten, einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., sind in der Baustelleneirichtung einzukalkulieren. Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen. 2. Baukräne ( soweit es zutrifft): Die Kapazität der Krananlagen ist durch den AN eigenverantwortlich dem Bauvorhaben angemessen festzulegen. Die Kosten hierfür sind in der Position 1 Baustelleneinrichtung nach Bedarf zu kalkulieren. Bei einer Kranaufstellung sind sämtliche damit verbundenen Leistungen, einschließlich Kranfundamente und ggf. nachträgliches schließen von Aussparungen mit einzukalkulieren. Für Kranleistungen finden keine gesonderten vergütungen satt. Die Lage der Kranstandorte ist in Abstimmung mit der Bauleitung, dem AG und dem Statiker zu treffen. Die gewählte Fundamentierung ist mit dem Bodengutachter abzustimmen. Die jeweils notwendigen Kranfundamente sind vom AN statisch zu berechnen und vom Prüfingenieur zu prüfen und freigeben zu lassen. Auswirkungen aus der Lage der Fundamente in Bezug auf das Tragwerk sind auszuschliessen. Kranstellungen in der Tragkonstruktion sind ausgeschlossen. Die Drehkräne sind grundsätzlich mit einem Antikollisionssystem und Drehbegrenzern auszustatten. Die Kräne sind am horizontalen Ausleger so zu begrenzen, das keine Bauteile / Baumaterial über Verkehrsflächen, Gebäude, bzw. schützenswerte Einrichtungen geführt werden. Die Kranstandorte sind durch den AN durch eigene Bauzäune einzuhausen, so das der Schwenk-, Drehbereich der Standfläche gesichert ist, die Kosten hierfür sind bereits in dieser Pos. enthalten. Die Kranführer sind hier nochmal speziell durch den Sigeko einzuweisen. Die Einweisung ist durch die Kranführer schriftlich zu bestätigen. 3. Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütung: Sämtliche Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, straßenbauaufsichtlichen, verkehrspolizeilichen sowie berufsgenossenschaftlichen und örtlichen Angaben entsprechen, einschl. Beantragung und Gebühren sind durch den AN sicherzustellen. Eine Abstimmung mit dem Sigeko ist eigenverantwortlich vorzunehmen. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Schutz und Sicherung öffentlichen sowie privaten Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung ist Sache des AN, im Falle von Beschädigung und Verschmutzung ist die kostenlose Beseitigung der Schäden durchzuführen. 4. Straßen- und Wege: Alle öffentlichen Straßen und Wege sind unverzüglich von Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb zu reinigen. Strassen und Wege innerhalb des Baugrundstücks sind für die Dauer der Bauausführung des AN von Schnee und Eis zu räumen. 5. Sicherung der Baustelle: Sicherung der Baustelle bis zur Beendigung und Abnahme der gesamten Baumaßnahme. Bemerkung: Weitere vom AN benötigte Flächen werden von ihm auf eigene Kosten hergestellt, unterhalten und abgebaut. Weitere Flächen neben der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche sind nur mit Zustimmung des AG möglich. 6. Entsorgung: Der AN hat zwei Entsorgungsflächen separat in die Baustelleneinrichtung zu integrieren, die als Containeraufstellfläche für Restmüllsortierung dient. Es ist eine feste und gut sichtbare Beschilderung der einzelnen Mülltrennungen für alle Nachunter - nehmer einzurichten. Die Entsorgungsfläche sollte in der Nähe des Baukörpers angelegt werden. Jeder Nachunternehmer muss eine Einweisung in das Mülltrennungskonzept erhalten. 7. Bauschutt: Anfallender Bauschutt ist täglich zu beräumen und in vorhandene Container zu entsorgen. Die Baustelle ist wöchentlich besenrein zu säubern, das Gelände zu beräumen (Baustellenabfälle umgehend abzufahren).
1. Allgemein:
01.001 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen.  Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt dem Fertigstellungsgrad der Gesamtmaßnahme entsprechend, bezogen auf die Auftragssumme. Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
01.001
Baustelle einrichten
P
1,00
psch
01.002 Herstellen Baustraße Herstellen einer Baustraße auf dem Baugelände mit verdichtungsfähigem Bodenmaterial (RC) auf Trennvlies nach Wahl des AN; liefern, verdichten, waagerecht abziehen sowie vorhalten und nach Ende der Bauzeit wieder beseitigen. Schichtdicke: i. M. ca. 15 - 30 cm Breite : ca. 3,00-4,50 m
01.002
Herstellen Baustraße
430,00
01.003 Baustellen-WC Baustellen-WC zur Nutzung nachfolgender Gewerke/ Lose liefern, aufstellen, vorhalten, regelmäßig reinigen und abtransportieren; einschl. Grundstandzeit = 4 Wochen; einschl. Reinigung 1x wöchentlich; Aufstellung in Absprache mit der Bauleitung;
01.003
Baustellen-WC
1,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02.001 Stundenlohn eines Facharbeiters Stundenlohn eines Facharbeiters, für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02.001
Stundenlohn eines Facharbeiters
E
1,00
h
02.002 Stundenlohn Helfer Stundenlohn eines Bauhelfers für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02.002
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
02.003 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02.003
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h
02.004 Stundenlohn Maschinenarbeiten Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben von Baumaschinen für Tiefbauarbeiten auf der Baustelle. Einschließlich An- und Abtransport, Bedienpersonal, Betriebsstoffe, Wartung sowie aller Nebenleistungen. Gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr. Die Maschinen sind entsprechend dem Bauablauf einzusetzen und umfassen insbesondere Geräte für: Lösen, Laden und Fördern von Boden und sonstigen Materialien Planieren und Profilieren von Baugruben, Gräben und Flächen inneren Baustellentransport von Boden und Baustoffen Verfüll- und Verdichtungsarbeiten Einschließlich: An- und Abtransport der Maschinen Umsetzen innerhalb der Baustelle Vorhalten während der Bauzeit Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits-und Umweltvorschriften Die Auswahl der erforderlichen Maschinen obliegt dem Auftragnehmer.
02.004
Stundenlohn Maschinenarbeiten
E
1,00
h
03 Erdarbeiten - Baugrundvorbereitung
03
Erdarbeiten - Baugrundvorbereitung
03.001 Baugrubenaushub Haus 1 - Abtragung Oberboden / Aufschüttungen i. M. 80 - 125 cm Herstellen der Baugrube Haus 1 (Einheiten 1 - 3) durch Abtragung und seitliche Lagerung des Oberbodens sowie der humosen Auffüllungen im Bereich der zu errichtenden Gebäudekörper nach DIN 18 300. Die Aushubtiefe orientiert sich an den vor Ort vorzufindenden Bodenverhältnissen und Aufschüttungen. Der Baugrubenaushub ist bis zur tragfähigen Bodenschicht auszuführen. Hierzu ist das Bodengutachten als Vergleich heranzuziehen. Das Aushubmaterial ist entsprechend seiner Beschaffenheit und seiner Schuttanteile zu separieren. Baugrubenabmessung (Sohle) Haus 1: ca. 18,5 x 14,4 m Aushubtiefe: i. M. 80 - 125 cm; Förderweg: bis 50 m;
03.001
Baugrubenaushub Haus 1 - Abtragung Oberboden / Aufschüttungen i. M. 80 - 125 cm
340,00
03.002 Baugrube Haus 2 - Abtragung Oberboden / Aufschüttungen i. M. 80 - 125 cm Herstellen der Baugrube Haus 1 (Einheiten 4 - 11) durch Abtragung und seitliche Lagerung des Oberbodens sowie der humosen Auffüllungen im Bereich der zu errichtenden Gebäudekörper nach DIN 18 300. Die Aushubtiefe orientiert sich an den vor Ort vorzufindenden Bodenverhältnissen und Aufschüttungen. Der Baugrubenaushub ist bis zur tragfähigen Bodenschicht auszuführen. Hierzu ist das Bodengutachten als Vergleich heranzuziehen. Das Aushubmaterial ist entsprechend seiner Beschaffenheit und seiner Schuttanteile zu separieren. Baugrubenabmessung (Sohle) Haus 1: ca. 18,5 x 14,4 m Aushubtiefe: i. M. 80 - 125 cm; Förderweg: bis 50 m;
03.002
Baugrube Haus 2 - Abtragung Oberboden / Aufschüttungen i. M. 80 - 125 cm
700,00
03.003 Vorhandenen Boden mittels Sieblöffel von groben Fremdbestandteilen reinigen als anteilige Zulage für das Aushubmaterial der Vorpositionen 02.001 und 02.002. Boden in Teilbereichen der zu errichtenden Baugruben profilgerecht lösen und mittels geeignetem Sieblöffel von groben Fremdbestandteilen (Bauabfälle, Bauschutt, Steinen) Leistung: Der vorhandene Erdaushub ist im Zuge des Lösens oder aus vorhandenen Mieten mechanisch aufzubereiten. Herausfiltern von groben, nicht bodeneigenen Bestandteilen wie Betonbruch, Mauerwerk, Ziegelresten, Holz oder Metallen Störstoffen zu befreien. Der Siebrückstand (grobe Abfälle) ist getrennt zu sammeln und für den Abtransport bereitzustellen oder nach Anweisung des AG zu verwerten/entsorgen.
03.003
Vorhandenen Boden mittels Sieblöffel von groben Fremdbestandteilen reinigen
250,00
03.004 Baugrubensohlen planieren und verdichten Herstellen des Feinplanums einschl. Verdichten mit geeignetem Gerät, überschüssiges Material entsorgen nach AVV-Schlüssel. Toleranz max.: nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1 Verdichtungsgrad DPr.: >/= 98 % Sohle der Baugrube gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachten bis zu einer optimalen Aufnahmefähigkeit der Bodenpressung verdichten; Es ist auf der Gründungsohle eine Verdichtung von mehr als 98% der Proctordichte zu gewährleisten;
03.004
Baugrubensohlen planieren und verdichten
915,00
03.005 Füllboden liefern und lagenweise verdichten Auffüllung der gem. Pos. 02.001 / 02.002 hergerichteten Baugruben mit vom AN zu stellendem, verdichtungsfähigem Bodenmaterial, profilgerecht eingebaut und verdichtet. Einschl. Nachweis auf unbelastetes Einbaumaterial und Eignung als verdichtungsfähiger Boden; Bodenklasse: 3-4 Auffüllhöhe: bis ca. 75 cm Verdichtungsgrad D.Pr.: > 98 %
03.005
Füllboden liefern und lagenweise verdichten
780,00
03.006 Lieferung Kies/Sand, d=15 cm als kapillarbrechende Schicht unterhalb der Bodenplatten. Liefermaterial: schwach bzw. nicht bindiges Material (Kies/Sand - Gemisch) Anforderung: spezifische Versickerungsfähigkeit (k > 10^-4 m/s) gem. DIN 18130-1 Verdichtungsgrad D.Pr.: > 98 %
03.006
Lieferung Kies/Sand, d=15 cm
109,00
03.007 Deklarationsanalyse des Aushubmaterials nach EBV Probenahme des seitlich gelagerten Aushubmaterials nach den Regeln des LAGA-Merkblatts PN 98. Die Probenahme ist durch akkreditierte Probenehmer durchzuführen; die Analytik hat durch eine nach EBV bzw. BBodSchV anerkannte Untersuchungsstelle zu erfolgen. Das Aushubmaterial ist entsprechend seiner Einstufung nach Anlage 1 Tabellen 3 und 4 EBV (Materialklassen BM/BG) zu klassifizieren und einer fachgerechten Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Verwertung und Entsorgung sind zu belegen und nachzuweisen (Lieferschein nach § 25 EBV bzw. Entsorgungs-/Übernahmenachweise).
03.007
Deklarationsanalyse des Aushubmaterials nach EBV
4,00
Stk
03.008 Laden + Entsorgen Aushub, LAGA Z0 / BM 0 Seitlich gelagertes Aushubmaterial laden, abtransportieren und entsorgen einschl. Einholung von Transportgenehmigungen, Nachweisführung (inkl. Lieferschein nach § 25 EBV) und Verwertungs-/Entsorgungsgebühr. Aushubmaterial: Materialklasse BM-0 nach Anlage 1 Tabelle 3 EBV (entspricht in etwa LAGA Z0)
03.008
Laden + Entsorgen Aushub, LAGA Z0 / BM 0
1.040,00
03.009 laden + entsorgen Aushub, BM-F2 Seitlich gelagertes Aushubmaterial laden, abtransportieren und entsorgen einschl. Einholung von Transportgenehmigungen, Nachweisführung und Verwertungs-/Entsorgungsgebühr. Aushubmaterial: Materialklasse BM-F2 nach Anlage 1 Tabelle 3 EBV (entspricht in etwa LAGA Z1.2)
03.009
laden + entsorgen Aushub, BM-F2
E
1,00
03.010 Laden + Entsorgen Aushub, BM-F3 Seitlich gelagertes Aushubmaterial laden, abtransportieren und entsorgen einschl. Einholung von Transportgenehmigungen, Nachweisführung und Verwertungs-/Entsorgungsgebühr. Aushubmaterial: Materialklasse BM-F3 nach Anlage 1 Tabelle 3 EBV (entspricht in etwa LAGA Z2). Bei Verwertung außerhalb technischer Bauwerke (z. B. Verfüllung) gelten die Anforderungen der BBodSchV.
03.010
Laden + Entsorgen Aushub, BM-F3
E
1,00
04 Erdarbeiten - Rohrgraben- und Fundamentaushub
04
Erdarbeiten - Rohrgraben- und Fundamentaushub
04.001 Rohrgrabenaushub bis 1,25 m unter OKG Rohrgraben- und Schachtaushub einschl. Planie der Grabensohle. Aushubmaterial seitlich für Wiederverwendung lagern einschl. evtl. erforderlicher Böschung und Wiederverfüllung. Breite Grabensohle: ca. 0,80 m i. L. Oberkante Rohrgraben: OKG Unterkante Rohrgraben: bis 1,25 m unter OKG Bodenklasse: 3-4 (Material gem. Pos. 02.004)
04.001
Rohrgrabenaushub bis 1,25 m unter OKG
231,00
m
04.002 Rohrbettung, Sand
04.002
Rohrbettung, Sand
231,00
m
04.003 Aushub Streifenfundament, Bodenklasse 3-4, lagern Aushub für Streifenfundamente und Frostschürzen einschl. Herstellen des Planums der Sohle. Das Aushubmaterial auf festgelegte Flächen transportieren und lagern. Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300 sowie Pos. 02.004 Aushubtiefe: bis 0,85 m unter OKG Fundamentbreite: 0,40-0,65 m i. M.
04.003
Aushub Streifenfundament, Bodenklasse 3-4, lagern
142,164
04.004 Aushub Einzelfundament, Bodenklasse 3-4, lagern Aushub für Einzelundamente und Frostschürzen einschl. Herstellen des Planums der Sohle. Das Aushubmaterial auf festgelegte Flächen transportieren und lagern. Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300 sowie Pos. 02.004 Aushubtiefe: bis 0,85 m unter OKG Fundamentbreite: 0,40-0,65 m i. M.
04.004
Aushub Einzelfundament, Bodenklasse 3-4, lagern
20,466
05 Grundleitungsarbeiten / Hauseinführung
05
Grundleitungsarbeiten / Hauseinführung
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN DIN 18306 1. Es dürfen nur genormte oder listenmäßige Bauteile und Materialien - und bei gleichartigen Bauteilen nur ein Fabrikat - verwendet werden. 2. Für alle fertig verlegten Rohrleitungen wird vor dem Verfüllen eine förmliche Abnahme vorgeschrieben. Der AN hat die Fertigstellung der Rohrleitungen zur Vermeidung von Verzögerungen im Arbeitsablauf rechtzeitig der Bauleitung mitzuteilen. Eventuell erforderliche behördliche Abnahmen sind vor oder gleichzeitig mit der Schlussabnahme durchzuführen. Die behördliche Abnahme ersetzt dabei nicht die Abnahme nach VOB/B, DIN 1961, § 12, Abs. 1 und 2. Wird mit den Verfüllarbeiten ohne Abnahme begonnen, so kann und wird die Bauleitung ein Wiederfreilegen der Leitungen auf Kosten des AN verlangen. 3. Ein kompletter Satz Bauzeichnungen ist auf der Baustelle vorzuhalten. Änderungen der Rohrleitungsführung sind ohne besondere Vergütung vermasst(!) einzutragen und der Bauleitung auf Wunsch zu überlassen. 4. In sämtlichen Abbruchpositionen ist, solange nicht anders im Leistungstext vermerkt, jeweils Abfuhr und Kippgebühr enthalten. Sämtliche Kippzettel sind dem AG mit Rechnungslegung in Kopie einzureichen. 5. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt nach einem Aufmaß, welches im Zuge der Abnahme gemeinsam mit der Bauleitung erfolgt.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN DIN 18306
05.001 Einbau / Positionierung bauseits bereitgestellter Mehrspartenhauseinführung 4-fach / 10 m Fabrikat: Mastertec MHC Mehrsparte 4-fach-Set Bestehend aus: - 4 x 0,6 m Futterrohre (mit Bauzeitendeckel) inkl. Mauerkragen, mit werkseitig eingebautem Connector und Montageskala - 2 Stk.  massive Erdspieße Ø 20 mm und Anschlussklemmen - 4 Stk.  Doppelgewindeschellen - 3 Set  MHC Abstandhalter-Duo - 1 Stk.  Kabelschutzrohr-Endkappe-Solo mit Multi-Einsatz - 3 Stk. Kabelschutzrohr-Endkappe-Duo mit Multi-Einsatz inkl. 4 x 10,0m Kabelschutzrohre (Biegeradius 1,4 m)  in 1,20 m  Verlegetiefe inkl. Sanbettung sowie sämtlichen Form- und Verbindungstelemente installieren. Die Mehrsparteneinführung wird bauseitig gestellt! Es ist nur der Einbau anzubieten! Rohrgräben für Mehrspartenhauseinführung sind in der Position 04.001 berücksichtigt.
05.001
Einbau / Positionierung bauseits bereitgestellter Mehrspartenhauseinführung 4-fach / 10 m
11,00
Stck
05.002 PVC-KG2000 Abflussleitungen, DN 100 mm PVC-KG2000 Abflußleitungen, DN 100 mm aus hochdruckfesten Polypropylen Abflußleitungen, mit Muffen und Dichtungseinlagen, zur Verlegung im Erdreich geeignet. Inkl. allseitig umlaufender Sandbettung d=10 cm der Rohrleitungen als Rohrauflage sowie Verfüllung und Überdeckung gemäß den technischen Vorschriften. Verlegung in Rohrgräben, Bodenplatten oder Fundamenten ang. Fabrikat:
05.002
PVC-KG2000 Abflussleitungen, DN 100 mm
231,00
m
05.003 Zulage, PVC-KG2000-Bögen, DN 100 mm PVC Rohrbogen und Passstücke, passend zu vorbeschriebenen PVC-KG2000-Abflußleitungen, einbauen. Krümmung: in allen handelsüblichen Graden. Hier vorrangig: 45 ° Größe : DN 100 mm.
05.003
Zulage, PVC-KG2000-Bögen, DN 100 mm
110,00
Stk
05.004 Zulage, PVC-KG2000-Abzweige, DN 100 mm PVC-Rohrabzweige, passend zu vorbeschriebenen PVC-KG2000 -Abflußleitungen, einbauen. Abzweigwinkel: in allen handelsüblichen Winkeln. Hier vorrangig: 45 ° Größe : DN 100 / DN 100
05.004
Zulage, PVC-KG2000-Abzweige, DN 100 mm
22,00
Stk
05.005 Zulage, PVC-KG2000-Endkappen, DN 100 mm PVC-Endkappen, passend zu vorbeschriebenen PVC-KG2000 -Abflußleitungen, einbauen. Größe : DN 100 / DN 100
05.005
Zulage, PVC-KG2000-Endkappen, DN 100 mm
33,00
Stk
05.006 Abwasserinstallation, spülen Abwasserinstallation inmeheren Abschnitten spülen durch Verschließen der Einläufe, Spülmedium entsorgen.
05.006
Abwasserinstallation, spülen
1,00
Stk
05.007 Dichtheitsprüfung (Verfahren Wasser gem. DIN EN 1610) Dichtheitsprüfung (Verfahren Wasser gem. DIN EN 1610) der KG- Rohre inkl. Beweissicherung mittels Prüfprotokolle und Nachweisführung.
05.007
Dichtheitsprüfung (Verfahren Wasser gem. DIN EN 1610)
1,00
Stk
05.008 Lieferung und Montage von Mauerkragen DN 100 passend zu vorbeschriebenen PVC-KG2000 -Abflußleitungen. Ausführung: Mauerkrägen werden mittig in der Sohle montiert.
05.008
Lieferung und Montage von Mauerkragen DN 100
33,00
Stk