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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
11 UMVERLEGUNG TRINKWASSERLEITUNG
11
UMVERLEGUNG TRINKWASSERLEITUNG
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Die Positionen der Gruppenstufe "Allgemeine Leistungen"
gelten für alle Untertitel der Gruppenstufe
"Trinkwasser".
Anschlussmöglichkeiten für Strom werden vom AG nicht
zur Verfügung gestellt. Im erweiterten Baufeld befinden
sich Hydranten der BRAWAG, aus denen Bauwasser bezogen
werden kann. Die Kosten für die Erstellung des
Anschlusses werden nicht gesondert vergütet.
Mindestens zwei Wochen vor Baubeginn ist eine
Sondernutzungserlaubnis und Aufgrabegenehmigung beim
Straßenbaulastträger für Aufgrabungen in den
öffentlichen Verkehrsflächen zu beantragen. Diese
Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen.
Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und
Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges
Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt
vorliegt.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt
(Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle)
ist vom AN fachgerecht zu sammeln und zu entsorgen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
VORBEMERKUNG ZU ERDARBEITEN / OBERFLÄCHEN VORBEMERKUNG ZU ERDARBEITEN / OBERFLÄCHEN
Für Erdarbeiten und Baugrubenverbau gelten u.a. die
DIN-Normen 18300, 18303, 4124, 18920, DIN EN 1610 sowie
die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft.
Hinsichtlich der Aushubtiefe und Sohlenbreite der
Rohrgräben und Baugruben gelten die einschlägigen
technischen Richtlinien bzw. die Vorgaben der BRAWAG.
Die Leitungen werden offen in verbauten Rohrgräben und
Baugruben verlegt.
Die Erschwernisse beim Freilegen vorh. Leitungen,
Bauwerke und sonstiger baulicher Anlagen sind in die
Erdbaupositionen einzurechnen. Die Ausführung und
Abrechnung Handschachtungen erfolgt nur mit Zustimmung
des AG.
Bezugshorizont für die Abrechnung von Leitungsgräben
und Baugruben ist die Geländeoberkante, nach Abtrag des
Oberbodens. Bei der Kalkulation, Abrechnung und
Bautechnologie ist dieser Sachverhalt zu
berücksichtigen und in die Leistungen des Titels
Erdarbeiten einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich als feste Masse
bzw. als gewachsener oder verdichteter Boden.
Die Technologie der Erdarbeiten obliegt dem AN. Je nach
gewählter Technologie (Vorkopfarbeiten, Umlieferungen,
Zwischentransporte, technologische Einordnung für
Bodenauf- und Abträge o.ä.) sind die damit verbundenen
Aufwendungen und Kosten Sache des AN und in die
nachfolgenden Erdbaupositionen einzurechnen.
Bodentransporte, die sich aus der Technologie des AN
ergeben, sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Eine
Mehrvergütung auf Grund von Transporten, die auf die
Technologie des AN zurückzuführen sind, werden nicht
vergütet.
Abschnittsweises Bauen ist in die Positionen
einzurechnen.
Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung
liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder
fertig verdichtetem Boden zu Grunde, sofern im
Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist.
Umrechnungsfaktoren für Schüttgüter:
im verdichtetem lose geschüttet
Zustand
Sand 0/2 mm 1,85 t/mŘ 1,56 t/mŘ
Kiessand 0/32 mm 2,12 t/mŘ 1,72 t/mŘ
Sande SU/SE 1,80 t/mŘ 1,70 t/mŘ
Mineralbeton 2,20 t/mŘ 1,70 t/mŘ
Asphalttragschicht 2,36 t/mŘ
Asphaltbinder-/ deckschicht 2,40 t/mŘ
Mutterboden 1,75 t/mŘ
VORBEMERKUNG ZU ERDARBEITEN / OBERFLÄCHEN
Vorbemerkung Außerbetriebnahme Vorbemerkung Außerbetriebnahme
14 Tage vor Außerbetriebnahme der vorh. Leitung und
Einbindung der neuen Leitungen ist die Zustimmung der
BRAWAG einzuholen und die Terminkette für die
Außerbetriebnahme, Entleerung, Anbindung und
Inbetriebnahme abzustimmen.
Vorbemerkung Außerbetriebnahme
11.01 BAUVOR- UND NACHBEREITUNG
11.01
BAUVOR- UND NACHBEREITUNG
11.02 TRINKWASSER
11.02
TRINKWASSER
11.03 OBERFLÄCHEN
11.03
OBERFLÄCHEN
11.04 TIEFBAU
11.04
TIEFBAU
11.05 DEMONTAGE / STILLLEGUNG VORH. ANLAGEN
11.05
DEMONTAGE / STILLLEGUNG VORH. ANLAGEN
11.06 ROHRLEITUNGSBAU
11.06
ROHRLEITUNGSBAU
11.07 PRÜFUNG, BESCHILDERUNG
11.07
PRÜFUNG, BESCHILDERUNG
11.08 ABFALLBEHANDLUNG
11.08
ABFALLBEHANDLUNG