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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten
Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1. Bauvorhaben
Bauherr: TAMAX PE VLTN Viktoriastraße GmbH & Co. KG
Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper:
• Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3)
• Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11)
Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet.
Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025.
2. Bauliche Eckdaten
• Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk
• Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke
• Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung
• Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt
• Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm)
• Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG
3. Erschließung und Außenanlagen
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten.
4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße.
Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren.
Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet.
Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers.
Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt.
Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben.
5. Vertragliche und technische Grundlagen
Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage:
• der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung
• der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen
• der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
Vorbemerkung Estricharbeiten gem. DIN 18353, DIN EN 18813, DIN 18560 Der Unterboden für die Bodenbeläge bildet schwimmender Zementestrich auf einer gem. Wärmeschutznachweis ausgewiesenen Trittschallwärmedämmung.
Im Bereich der Nassräume erfolgt die Abdichtung mitttels Streichabdichtung, im Rahmen der Fliesenlegerarbeiten.
Estrichflächen sind nach Meterriss, wenn nötig im Verlegeplan auszuweisen, anzufertigen und somit den Oberbelag in der Art, Dicke und Gesamtaufbau (Trittschalldämmung, Wärmedämmung etc.) zu repräsentieren. Die gesamtheitliche Fläche ist ebenmäßig herzustellen, das heißt in der Qualität erhöhter Anforderungen. Die Kosten für ggf. erforderliche Abbindebeschleuniger sind mit abgegolten.
Da es ggf. zwischen einzelnen Räumen zum Einbau unterschiedlicher Bodenbeläge kommt, sind die Estrichhöhen so anzupassen, dass im fertigen Zustand, d.h. nach Verlegung der Bodenbeläge unterschiedlicher Stärken, ein flächenbündiger Übergang gewährleistet ist.
Nach der Prüfung der Belagreife sind die Flächen in Höhenabstimmung mit dem Fliesenleger und Estrichleger zu belegen.
Vorbemerkung Estricharbeiten gem. DIN 18353, DIN EN 18813, DIN 18560
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ESTRICHARBEITEN DIN 18353 1. Sämtliche Bodeneinläufe oder andere den Estrich durchdringende Bauteile, insbesondere solche mit größeren Temperaturschwankungen sowie alle Stahlbauteile sind mit Ringfugen zu versehen, die in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen sind.
2. Vor Arbeitsbeginn sind die ausgeschriebenen Bereiche auszunivellieren, insbesondere im Hinblick auf nötige Gefälle zu Einläufen und Rinnen hin, notwendige Schwellenhöhen und ausreichende Estrichüberdeckungen z. B. über Rohren und Leitungen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung sofort zu benachrichtigen.
3. Der Estrich muss in seiner Oberflächenstruktur so beschaffen sein, dass übliche Nutzbeläge ohne vorherige Spachtelung verlegt werden können.
4. Der PH-Wert des Estrichs darf 7 nicht unter und 10 nicht überschreiten.
5. Das Einschlitzen von Dehnungsfugen mit der Kelle in schwimmende Zementestriche in Innenbereichen von mehr als 40 m2 Fläche oder Kantenlängen von über 8 m ( was eher zutrifft) sowie an Türöffungen, ist in die Einzelpreise einzukalkulieren. Bei Außenestrichen halbieren sich diese Werte. Eventuell nötige Trennprofile sind in der Leistungsbeschreibung massenmäßig separat erfasst.
6. Bei Zementestrichen besser als Güteklasse CT30 sind die erforderlichen Eignungsprüfungen vom AN vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und dem AG unaufgefordert zukommen zu lassen. Im Interesse des AN soll dies zeitnah geschehen, da bei Nichteinhaltung der Güte der AG einen Abbruch und Neuaufbau der betroffenen Bereiche.Brüche im Estrich z.B. durch Aufschüsselungen sind vom und zu Kosten des AN aufzufräsen, zu verklammern und mit geeigneter Epoxidharzmasse zu vergießen. Die Oberflächengüte muß dabei der des restlichen Estrichs entsprechen.
7. Bei Calciumsulfatestrichen hat der AN das Abschleifen einer beim Abbinden entstehenden Sinterschicht mittels einer mit wirksamer(!) Absaugung versehenen Schleifmaschine und Schleifpapier, Körnung 16, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei dennoch übermäßigem Staubanfall hat er zudem den Raum allseitig auszusaugen.
8. Für die Ebenheitstoleranzen gilt, solange in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, generell DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4.
9. Ausgeschriebene Trennfolien sind an den Rändern bis über die Randstreifen hochzuziehen. Die hierfür erforderlichen Mehrmenge gegenüber der Estrichfläche hat der AN über die Randstreifenposition, in Eigenregie, zu ermitteln und mit in den Einzelpreis einzukalkulieren.
10. Bei einem aus Wärmeschutzgründen kombinierten Verlegen von Trittschall- und Wärmedämmplatten ist die weichere Trittschalldämmplatte immer unten, d.h. unmittelbar auf dem Rohbetonboden zu verlegen.
11. Ist durch Rohrleitungen auf der Rohbetonoberfläche ein Höhenausgleich mit Dämmstoffen erforderlich, dann ist aus schallschutztechnischen Gründen die untere Dämmplattenlage aus den steiferen Wärmeplatten herzustellen, worauf die weichfedernden Trittschalldämmplatten vollflächig verlegt werden.
12. Die Randdämmstreifen sind bis in die Ecken zuführen und im Winkel stumpf gestoßen. Es ist nicht zulässig, die Ecken rund auszuführen.
13. Bauwerksfugen, Bewegungsfugen und Randfugen sind vor der Bauplanung festzulegen. Im Fugenplan sind die Art und Anordung der Fuge zu entnehmen. Die endgültige Lage der Fugen muss vor der Ausführung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken (Estrichleger, HLS-Fachplaner und Bodenleger) und dem Architekten vor Ort festgelegt werden.
14. Fugenprofile zum Schließen von Bewegungsfugen müssen vor allem biegesteif sein, die zu erwartenden Bewegungen und Kantenpressungen aufnehmen können und kraftschlüssig mit der Estrichschicht verbunden sein. Sie sind immer exakt gerade auszuführen. Um Schallbrücken zu vermeiden sollen die Profile bei schwimmenden Estrichkonstruktionen nicht auf die Rohbetondecke aufgesetzt werden, es sei denn, anderwertige Forderungen, wie z.B. hohe Lasteinwirkungen, stehen im Vordergrund.
15. Der frisch eingebrachte Zementestrich ist min. 3 Tage vor zu raschem Austrocknen und danach wenigstens 1 Woche vor schädlichen Einwirkungen, wie beispielsweise Wärme und Zugluft zu schützen. Dadurch soll das Schwinden und die Verformungen der Estrichplatte möglichst gering gehalten und die Rissbildungen weitgehend vermieden werden.
16. Beim Einbau und Nachbehandlung von dicken Zement-Verbundestriche ist das BEB Merkblatt "Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen" Bundesverband Estriche und Belag e. V. Troisdorf zu beachten.
17. Die Ausführung von Bewegungs- oder Arbeitsfugen wird nicht vergütet und muss in die Einzelpositionen mit einkalkuliert werden.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ESTRICHARBEITEN DIN 18353
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.010 Baustelleneinrichtung Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG, mit Kostenumlage, zur Verfügung gestellt. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen. Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Parkverbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen,vorhalten und warten.
Inkl. Beräumung nach Abschluss der Arbeiten
01.010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.020 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.020
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
01.030 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.030
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
02 Estricharbeiten KG - DG
02
Estricharbeiten KG - DG
02.010 Reinigung der Untergründe durch bürsten und absaugen des Untergrundes aus neuem Stahlbeton, bzw. Stahlbeton mit Schweißbahnabdichtung, Untergrund waagerecht, als Untergrund für Dämmung und Estrich.
KG - DG
02.010
Reinigung der Untergründe
1.598,41
m2
02.020 Estrichdämmplatten 60 mm, EPS 040 DEO Liefern und Verlegen von Expandierten Poly- styrolschaum-Platten WLG 040, d =
60 mm
EG - DG
02.020
Estrichdämmplatten 60 mm, EPS 040 DEO
1.598,41
m2
02.030 Estrichdämmplatten 30 mm, EPS 040 DEO Liefern und Verlegen von Expandierten Poly- styrolschaum-Platten WLG 040, d =
30 mm
EG
02.030
Estrichdämmplatten 30 mm, EPS 040 DEO
594,66
m2
02.040 Tackerbahn / Tackerplatten 25 mm, EPS 045 DES sm Liefern und Verlegen von Expandierten Poly- styrolschaum-Platten WLG 045, d =
25 mm
EG
02.040
Tackerbahn / Tackerplatten 25 mm, EPS 045 DES sm
584,10
m2
02.050 Tackerbahn / Tackerplatten 20 mm, EPS 045 DES sm Liefern und Verlegen von Expandierten Poly- styrolschaum-Platten WLG 045, d =
20 mm
OG - DG
02.050
Tackerbahn / Tackerplatten 20 mm, EPS 045 DES sm
1.003,75
m2
02.060 Ausgleichsschüttung 60 mm, bis 20 cm Breite Perlite-Trockenschüttung als tragfähiger Höhenausgleich im Bereich nicht dämmbarer Kreuzungspunkte von Sanitär und Elektroinstallationen in der Installationsebene gem. Pos. 02.020. Anforderungen an eine Ausgleichsschicht in „gebundener Form“ nach DIN 18560-2.
Höhe bis 60 mm, Breite bis 20 cm
Fabrikat Knauf Bituperl o. glw.
02.060
Ausgleichsschüttung 60 mm, bis 20 cm Breite
385,00
m
02.070 Randdämmstreifen 150 mm Randdämmsteifen an allen aufgehenden Bauteilen
anbringen nach Angaben des Herstellers.
Eigenschaften
Höhe 150 mm, Dicke 10 mm
angebotenes Produkt
02.070
Randdämmstreifen 150 mm
1.516,90
m
02.080 Estrich als Heizestrich CT-C25-F4-S65-H45 Liefern und Verlegen eines Zementestrichs nach DIN 18560. Festigkeitsklasse CT-C25-F4 nach DIN 13813, für innen und außen, incl. Kellenschnitt sowie lot- und fluchtgerechtem Abziehen. Oberfläche abreiben und nachglätten. Die Verarbeitungsrichtlinien des BEB sind zu beachten.
Verlegung als: schwimmender Heizestrich, Bauart A
Schichtdicke Estrich: 65 mm - 70 mm
Heizelementüberdeckung: 45 mm mindestens
Einbauort: EG - DG
02.080
Estrich als Heizestrich CT-C25-F4-S65-H45
1.598,41
m2
02.090 Zulage für Mehrschichtstärke Heizestrich - 10 mm als Zulage zu Pos. 02.0040 und Pos. 02.0050 für Mehrschichtstärken je 10 mm Mehrdicke
02.090
Zulage für Mehrschichtstärke Heizestrich - 10 mm
E
1,00
m2
02.100 Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 5 - 7 Tage zu Pos. 02.070 für die Einbindung eines Estrichadditivs
Fabrikat: QUICKUP Hochleistungsbeschleuniger o. glw.
Belegreife: 5 - 7 Tage
02.100
Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 5 - 7 Tage
E
1,00
m2
02.110 Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 10 - 13 Tage zu Pos. 02.070 für die Einbindung eines Estrichadditivs
Fabrikat: QUICKUP Hochleistungsbeschleuniger o. glw.
Belegreife: 10 - 13 Tage
02.110
Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 10 - 13 Tage
E
1,00
m2
02.120 Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 19 - 21 Tage zu Pos. 02.070 für die Einbindung eines Estrichadditivs
Fabrikat: QUICKUP Hochleistungsbeschleuniger o. glw.
Belegreife: 19 - 21 Tage
02.120
Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 19 - 21 Tage
1.598,41
m2
02.130 Zulage für Gefälleestrich in Duschen Leistung umfasst das scharfkantige, rechtwicklige Abstellen der umlaufenden Estrichflächen in den Duschbereichen der Bäder sowie das das ggf. notwendige Ausbilden von Kehlen und Graten.
Inkl. Trennlage der Dämmschicht mittels PE-Folie sowie der Anarbeitung an die Linienentwässerung / die Duschrinnen.
Gefälle ca. 2 %,
Duschbereichsgrößen: ca. 0,8 x 1,20
02.130
Zulage für Gefälleestrich in Duschen
10,56
m2
02.140 Messstellenmarkierung Liefern und Einbringen von Messstellenmarkierung zur Messung der Restfeuchte.
3 Stück je Wohneinheit (1x EG, 1x OG, 1x DG).
02.140
Messstellenmarkierung
33,00
Stk