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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Allgemein
1. Angaben zum Bauvorhaben
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines bestehenden,
teilweise denkmalgeschützten und ensemblegeschütztem Gebäudes und einem
Erweiterungsbau als Anbau (Ersatzbau für derzeitig vorhandenen Anbau).
Auf die Einhaltung der in den Plänen und der Ausschreibung beschriebenen
besonderen Maßnahmen zum Schutz der denkmalgeschützten Bausubstanz ist
zu achten.
Laut Schadstoffgutachten sind im Bestand Baustoffe mit
Schadstoffbelastung verbaut, die von einer entsprechenden Fachfirma zu
Beginn der Baumaßnahme entfernt und entsorgt werden.
Der Umbau besteht aus zwei Gebäudeteilen:
- Mesmergässele 1: Bestandsgebäude (Denkmalschutz) und Anbau neu, EG,
1.OG
- Landwehrstraße 5: Bestandsgebäude (Ensembleschutz), UG, EG, 1. OG, DG
Die jeweils älteren Gebäudeteile bestehen aus Bruchsteinmauerwerk und
Gewölbedecken, die neueren Gebäudeteile bestehen aus Ziegel-Mauerwerk
und Betondecken. Beide Gebäudeteile haben ein Satteldach aus
Holzkonstruktion mit Biberschwanzeindeckung. Die Außenwände über Gelände
sind verputzt, im gesamten Gebäude befinden sich Holzfenster und
teilweise Holzfensterläden.
Das Gebäude wird energetisch saniert, deshalb ist auf eine korrekte
Ausführung von Detail- und Anschlusspunkten zu achten. Durchgänge nach
außen sind luftdicht herzustellen. Alle Detailpunkte sind luftdicht und
wärmebrückenfrei auszuführen. ELT- und HLS- Installation wird erneuert,
für die Heizung des Gebäudes wird ein Anschluss an die im Nachbargebäude
Landwehrstraße 3 vorhandene Nah-/Fernwärme erstellt
2. Örtliche Besonderheiten
Das Gebäude befindet sich im innerstädtischen Bereich.
Anfahrtmöglichkeit besteht über die Landwehrstraße. Es ist angedacht,
die angrenzenden Flurstücke 755 und 755/3, nördlich des Gebäudeteils
Mesmergässele 1, für Lager- bzw. Baustelleneinrichtungszwecke zu nutzen.
Die generelle Möglichkeit hierzu wurde mit dem Eigentümer - Stadt
Kempten - vorabgestimmt.
3. Angaben zur Ausführung und Nebenleistungen
Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen.
Grundlage für die gesamte Ausführung und Abrechnungen sind die VOB B und
VOB C, soweit in den Leistungsbeschreibungen nichts anderes vermerkt
ist, sowie die entsprechenden DIN-Vorschriften, die zusätzlichen
technischen Vorschriften und Richtlinien, sowie sonstige maßgebliche
Bestimmungen (z.B. Hersteller-Richtlinien).
Alle Positionen der Leistungsbeschreibung beinhalten die Lieferung und
den Einbau des entsprechenden Materials, sofern nichts anderes in der
Position vermerkt ist.
Die bei der Ausführung verwendeten Baustoffe müssen geeignet (mind. dem
beschriebenen Qualitätsstandard entsprechend) und unbedenklich sein. Auf
eine Auswahl formaldehydfreier Materialien ist zu achten. Mit dem AG
sind vorab und frühzeitig die vom AN für den Einbau vorgesehenen
Baustoffe und Bauprodukte abzustimmen.
Der AN hat sämtliche Nebenarbeiten und Baustelleneinrichtungen, die zur
Ausführung seiner Leistung notwendig sind, einzukalkulieren (sofern im
LV nichts anderes vermerkt ist). Dies beinhaltet sämtliche
erforderlichen Maschinen und Geräte, die Abfallbeseitigung von Rest- und
Bauschuttmaterial des AN (Entsorgungsvorschriften sind zu beachten),
sämtliche notwendigen Aufmaßarbeiten, das Überprüfen der Untergründe auf
Eignung als Unterlage und auf Ebenheit und das evtl. notwendige Reinigen
der Untergrundflächen.
4. Ausschreibung, Leistungsverzeichnis
Massenmehrungen oder -minderungen bedingen keine Änderung der
Einheitspreise.
20 Allgemein gewerkebezogene Vortexte
1. Spartenklärung / Leitungen
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ist die Lage sämtlicher auf dem
Grundstück und in angrenzenden Bereichen vorhandener Ver- und
Entsorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser, Regenwasser, Abwasser,
Telekommunikation) zu erkunden und festzustellen.
Vorhandene Leitungen, Kabel, Schächte und Einbauten sind während der
Bauzeit zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen.
Erforderliche Suchschlitze sind sofern nicht gesondert ausgeschrieben
Bestandteil der Leistung.
2. Anzeigepflichten und Genehmigungen
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung seinen
Anzeigepflichten beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sowie bei der
Berufsgenossenschaft nachzukommen und alle für die Ausführung der
Arbeiten erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen.
Ablichtungen der Anzeigen und Genehmigungen sind dem Auftraggeber
unaufgefordert vorzulegen.
3. Standsicherheit / Verbau
Bei allen Aushub- und Erdarbeiten obliegen dem Auftragnehmer sämtliche
erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit von
Baugruben, Böschungen, angrenzenden Bauteilen und Nachbargrundstücken.
In kritischen Situationen ist das Vorgehen mit der Bauleitung und
sofern erforderlich dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Erforderliche temporäre Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
4. Reinigung, Schutz und Rekultivierung
Die vom Auftragnehmer befahrenen öffentlichen Straßen, Wege und Gehwege
sind während der Bauzeit ständig von Verschmutzungen, die aus den
Bauarbeiten herrühren, freizuhalten.
Für die Lagerung von unbelastetem Boden sowie für die
Baustelleneinrichtung genutzte Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten
wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Vorhandene, nicht zum Abbruch vorgesehene Asphalt- und Pflasterflächen,
Schächte und Hofabläufe im Zufahrts-, Arbeits- und Lagerbereich sind
gegen Beschädigungen durch Baugeräte mittels geeigneter Schutzmaßnahmen
(z. B. Baggermatratzen, Holzdielen, Überschüttungen o. Ä.) zu sichern.
30 Vorbemerkungen
1. Kalkulationsgrundlagen
Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebots einen umfassenden
Überblick über die Baumaßnahme zu verschaffen.
Die Leistungen sind nach den aktuellen Ausführungs-, Lage- und
Detailplänen sowie den Leistungsbeschreibungen auszuführen.
Statische Nachweise und Verbaupläne werden sofern erforderlich
rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Boden- und Baugrundverhältnisse:
Die Angaben zu den Boden- und Baugrundverhältnissen beruhen auf den
vorliegenden Unterlagen und Erkenntnissen.
Abweichungen von den beschriebenen Verhältnissen sind dem Auftraggeber
unverzüglich anzuzeigen.
Mehrleistungen aufgrund abweichender Bodenverhältnisse dürfen nur nach
vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden.
2. Arbeitsweise bei Abbruch-, Erd- und Bestandsarbeiten
- Abbrucharbeiten sind unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen
eines Bestandsgebäudes auszuführen. Angrenzende und zu erhaltende
Bauteile dürfen nicht beschädigt werden.
- Die Zugänglichkeit des Gebäudes ist vor Beginn der Arbeiten zu prüfen;
der Einsatz handgeführter Maschinen und kleinerer Abbruchgeräte ist
möglich und vorgesehen.
- Erschütterungsintensive Abbruchmethoden (z. B. Schlag- oder
Rammgeräte) sind zu vermeiden, sofern hierdurch angrenzende Bauteile
oder denkmalgeschützte Gebäudeteile gefährdet werden könnten.
- Staubentwicklungen sind durch geeignete Maßnahmen (z. B.
Wasserberieselung, Absaugung, Abschottungen) auf ein Mindestmaß zu
reduzieren.
- Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die Arbeitssicherheit
gewährleistet ist und Belästigungen durch Lärm, Staub oder
Erschütterungen auf das technisch notwendige Maß beschränkt bleiben.
- Sofern in den Einzelpositionen abweichende oder zusätzliche
Anforderungen beschrieben sind, gelten diese vorrangig gegenüber diesem
Hinweistext.
Wasserhaltung / Niederschlagswasser:
Erforderliche Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächen-, Grund- und
Niederschlagswasser während der Bauzeit sind Bestandteil der Leistung
und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert
ausgeschrieben sind.
40 Besondere Randbedingungen
1. Denkmal- und Ensembleschutz
- Bauarbeiten, Abbruch-, Aushub-, Verbau- oder Unterfangungsarbeiten
sind erschütterungsfrei und ohne Gefährdung angrenzender Bauteile und
Gebäude auszuführen.
- Während der Bauarbeiten (Aufbruch, Abgrabungen, Neuherstellung) ist
erschütterungsfrei zu arbeiten; in der näheren Umgebung ist auf
Rüttelgeräte, Vibrationswalzen oder ähnliche Geräte zu verzichten.
Tragschichten sind in Lagen von max. 10 cm schichtweise einzubauen.
- Sämtliche historischen Ausstattungsbestandteile sind vor Beginn der
Baumaßnahme durch geeignete Schutzmaßnahmen nachweislich vor Verlust und
Beschädigung zu sichern.
- Die Grundstücke befinden sich im Vermutungsgebiet eines Bodendenkmals.
Es ist mit archäologisch relevanten Kulturschichten zu rechnen. Die
Bodeneingriffe sind durch eine archäologische Fachkraft zu begleiten und
ggf. zu dokumentieren. Der Archäologe wird durch den Auftraggeber
separat beauftragt. Die Bauzeiten der Erdarbeiten sind frühzeitig
abzustimmen.
2. Vegetations- und Baumschutz
Bestehende Bäume, Gehölze und Vegetationsflächen sind während der
Bauzeit gemäß den einschlägigen Regelwerken zu schützen.
Wurzelbereiche dürfen nicht beschädigt werden. Schutzmaßnahmen sind vor
Beginn der Arbeiten herzustellen und während der Bauzeit
aufrechtzuerhalten.
3. Abrechnung / Aufmaß Erdarbeiten
Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/C
DIN 18300. Maßgebend sind die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Abrechnungsarten.
4. Entsorgung und deren Kosten und Gebühren
Sämtliche Entsorgungs-, Kipp- und Deponiegebühren sowie Kosten für
Transport, Zwischenlagerung und Containerbereitstellung sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet,
sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes angegeben ist.
Die Entsorgung hat getrennt nach Abfallarten entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften (KrWG, DepV, AVV) zu erfolgen. Vermischungen
von Abfallarten sind zu vermeiden.
50 Anlagenverzeichnis
1) Leistungsbeschreibung
2) Lageplan, M 1:1000
3) Übersichtsplan Freiflächen
4) Architekten-/Ausführungspläne, M 1:50
- Grundriss Untergeschoss
- Grundriss Erdgeschoss
- Schnitte A - E
- Ansichten Nord, Ost, Süd und West
5) Bauzeitenplan
10 Allgemein
1 Bodenöffnungen für Untersuchung Bodenden
1
Bodenöffnungen für Untersuchung Bodenden
Grundbereich ZZ.000.0
1.__. 1 Bodenöffnung in Tiefe 1,20 m Bodenöffnung nach Rückbau Asphalt- bzw. Pflasterfläche
zur Dokumentation möglicher Bodendenkmäler im Beisein
des Archäologen
Probeöffnung als Graben: ca. 2,00 m lang, 1,20 m tief
Bereich Anbau und Gehweg Mesmergässele
1.__. 1
Bodenöffnung in Tiefe 1,20 m
1,00
St
1.__. 2 Bodenöffnung in Tiefe 1,40m Bodenöffnung nach Rückbau Grün- und Pflasterfläche zur
Dokumentation möglicher Bodendenkmäler im Beisein des
Archäologen
Probeöffnung als Graben: ca. 2,00 m lang, 1,40 m tief
Bereich Innenhof Landwehrstraße 3-5
1.__. 2
Bodenöffnung in Tiefe 1,40m
1,00
St
2 Landschaftsbauarbeiten / Erdarbeiten
2
Landschaftsbauarbeiten / Erdarbeiten
Grundbereich ZZ.000.0
2. 1 Gehweg Mesmergässele als Pflasterfläche
2. 1
Gehweg Mesmergässele als Pflasterfläche
Grundbereich ZZ.000.0
2. 2 Landschaftsbauarbeiten im Innenhof Pfarr
2. 2
Landschaftsbauarbeiten im Innenhof Pfarr
Grundbereich ZZ.000.0
2. 3 Herstellung von Fahrradabstellplätzen
2. 3
Herstellung von Fahrradabstellplätzen
Grundbereich ZZ.000.0
2. 4 Herstellen Eingangsrampe Landwehrstraße
2. 4
Herstellen Eingangsrampe Landwehrstraße
Grundbereich ZZ.000.0
3 Stundenlohnarbeiten/ Geräte /Material
3
Stundenlohnarbeiten/ Geräte /Material
Grundbereich ZZ.000.0
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten und Gerätekosten mit Bedienung für
die Ausführung unvorhergesehener Arbeiten:
1. Mit den in den folgenden Positionen erfassten
Arbeitsstunden, Geräten und Materialien werden zu
erwartende zusätzliche Leistungen ausgeführt, die
momentan nicht erfassbar sind. Der Umfang dieser
Leistungen ist geschätzt. Diese Arbeiten dürfen nur in
Ausnahmefällen auf ausdrückliche Anweisung durch die
Bauleitung auf Nachweis ausgeführt werden.
Bei Beauftragung von Stundenlohnarbeiten ist vorher
schriftlich festzulegen:
- welche Leistung anfällt,
- die Qualifikation der Arbeitskräfte,
- Anzahl der benötigten Arbeitskräfte,
- welche Maschinen/Geräte zum Einsatz kommen sollen,
- der geschätzte Zeitaufwand, je Person und/oder Gerät
Im Allgemeinen werden zusätzliche Leistungen auf
Nachtragsangebot und Nachtragsauftrag ausgeführt.
2. Der Nachweis für die geleisteten Arbeitsstunden und
den dabei erforderlichen Aufwand für Geräte, Maschinen
und Material ist der Bauleitung werktäglich auf
Stundenlohnzettel zur Bestätigung und Unterschrift
vorzulegen.
Die Stundenlohnzettel müssen folgende Angaben
enthalten:
- Art der Leistung
- Arbeitszeit auf der Baustelle (Arbeitsbeginn, - ende,
evtl. Unterbrechungen)
- Name, tarifliche Bezeichnung, Anzahl der im
Stundenlohn geleisteten Arbeitsstunden pro
Arbeitskraft,
- Art und Menge der durch den AN verbrauchten Baustoffe
- Art, Größe, Leistung, Gewicht und Einsatz von
Geräten, mit oder ohne Bedienung
- Art, Nutzlast und Leistungszeit der für
Fuhrleistungen eingesetzten Fahrzeuge, mit oder ohne
Bedienung
- zu vergütende Sonderkosten
3. In den nachfolgenden Stundensätzen sind alle
Nebenkosten wie Wegegelder, Auslösung u. dgl.
enthalten. Materialkosten verstehen sich immer frei
Baustelle. Geräte inklusive Bedienung und
Betriebsstoffen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
3. 1 Stundenlohnarbeiten
3. 1
Stundenlohnarbeiten
Grundbereich ZZ.000.0
3. 2 Geräteeinsatzstunden
3. 2
Geräteeinsatzstunden
Grundbereich ZZ.000.0
3. 3 Materialpreise
3. 3
Materialpreise
Grundbereich ZZ.000.0