Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Umnutzung Pfarrhaus St. Lorenz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Allgemein 1. Angaben zum Bauvorhaben Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines bestehenden, teilweise denkmalgeschützten und ensemblegeschütztem Gebäudes und einem Erweiterungsbau als Anbau (Ersatzbau für derzeitig vorhandenen Anbau). Auf die Einhaltung der in den Plänen und der Ausschreibung beschriebenen besonderen Maßnahmen zum Schutz der denkmalgeschützten Bausubstanz ist zu achten. Laut Schadstoffgutachten sind im Bestand Baustoffe mit Schadstoffbelastung verbaut, die von einer entsprechenden Fachfirma zu Beginn der Baumaßnahme entfernt und entsorgt werden. Der Umbau besteht aus zwei Gebäudeteilen: - Mesmergässele 1: Bestandsgebäude (Denkmalschutz) und Anbau neu, EG, 1.OG - Landwehrstraße 5: Bestandsgebäude (Ensembleschutz), UG, EG, 1. OG, DG Die jeweils älteren Gebäudeteile bestehen aus Bruchsteinmauerwerk und Gewölbedecken, die neueren Gebäudeteile bestehen aus Ziegel-Mauerwerk und Betondecken. Beide Gebäudeteile haben ein Satteldach aus Holzkonstruktion mit Biberschwanzeindeckung. Die Außenwände über Gelände sind verputzt, im gesamten Gebäude befinden sich  Holzfenster und teilweise Holzfensterläden. Das Gebäude wird energetisch saniert, deshalb ist auf eine korrekte Ausführung von Detail- und Anschlusspunkten zu achten. Durchgänge nach außen sind luftdicht herzustellen. Alle Detailpunkte sind luftdicht und wärmebrückenfrei auszuführen. ELT- und HLS- Installation wird erneuert, für die Heizung des Gebäudes wird ein Anschluss an die im Nachbargebäude Landwehrstraße 3 vorhandene Nah-/Fernwärme erstellt 2. Örtliche Besonderheiten Das Gebäude befindet sich im innerstädtischen Bereich. Anfahrtmöglichkeit besteht über die Landwehrstraße. Es ist angedacht, die angrenzenden Flurstücke 755 und 755/3, nördlich des Gebäudeteils Mesmergässele 1, für Lager- bzw. Baustelleneinrichtungszwecke zu nutzen. Die generelle Möglichkeit hierzu wurde mit dem Eigentümer - Stadt Kempten - vorabgestimmt. 3. Angaben zur Ausführung und Nebenleistungen Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen. Grundlage für die gesamte Ausführung und Abrechnungen sind die VOB B und VOB C, soweit in den Leistungsbeschreibungen nichts anderes vermerkt ist, sowie die entsprechenden DIN-Vorschriften, die zusätzlichen technischen Vorschriften und Richtlinien, sowie sonstige maßgebliche Bestimmungen (z.B. Hersteller-Richtlinien). Alle Positionen der Leistungsbeschreibung beinhalten die Lieferung und den Einbau des entsprechenden Materials, sofern nichts anderes in der Position vermerkt ist. Die bei der Ausführung verwendeten Baustoffe müssen geeignet (mind. dem beschriebenen Qualitätsstandard entsprechend) und unbedenklich sein. Auf eine Auswahl formaldehydfreier Materialien ist zu achten. Mit dem AG sind vorab und frühzeitig die vom AN für den Einbau vorgesehenen Baustoffe und Bauprodukte abzustimmen. Der AN hat sämtliche Nebenarbeiten und Baustelleneinrichtungen, die zur Ausführung seiner Leistung notwendig sind, einzukalkulieren (sofern im LV nichts anderes vermerkt ist). Dies beinhaltet sämtliche erforderlichen Maschinen und Geräte, die Abfallbeseitigung von Rest- und Bauschuttmaterial des AN (Entsorgungsvorschriften sind zu beachten), sämtliche notwendigen Aufmaßarbeiten, das Überprüfen der Untergründe auf Eignung als Unterlage und auf Ebenheit und das evtl. notwendige Reinigen der Untergrundflächen. 4. Ausschreibung, Leistungsverzeichnis Massenmehrungen oder -minderungen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. 20 Allgemein gewerkebezogene Vortexte 1. Spartenklärung / Leitungen Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ist die Lage sämtlicher auf dem Grundstück und in angrenzenden Bereichen vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser, Regenwasser, Abwasser, Telekommunikation) zu erkunden und festzustellen. Vorhandene Leitungen, Kabel, Schächte und Einbauten sind während der Bauzeit zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen. Erforderliche Suchschlitze sind   sofern nicht gesondert ausgeschrieben   Bestandteil der Leistung. 2. Anzeigepflichten und Genehmigungen Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung seinen Anzeigepflichten beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sowie bei der Berufsgenossenschaft nachzukommen und alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Ablichtungen der Anzeigen und Genehmigungen sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. 3. Standsicherheit / Verbau Bei allen Aushub- und Erdarbeiten obliegen dem Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit von Baugruben, Böschungen, angrenzenden Bauteilen und Nachbargrundstücken. In kritischen Situationen ist das Vorgehen mit der Bauleitung und sofern erforderlich   dem Tragwerksplaner abzustimmen. Erforderliche temporäre Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. 4. Reinigung, Schutz und Rekultivierung Die vom Auftragnehmer befahrenen öffentlichen Straßen, Wege und Gehwege sind während der Bauzeit ständig von Verschmutzungen, die aus den Bauarbeiten herrühren, freizuhalten. Für die Lagerung von unbelastetem Boden sowie für die Baustelleneinrichtung genutzte Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vorhandene, nicht zum Abbruch vorgesehene Asphalt- und Pflasterflächen, Schächte und Hofabläufe im Zufahrts-, Arbeits- und Lagerbereich sind gegen Beschädigungen durch Baugeräte mittels geeigneter Schutzmaßnahmen (z. B. Baggermatratzen, Holzdielen, Überschüttungen o. Ä.) zu sichern. 30 Vorbemerkungen 1. Kalkulationsgrundlagen Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebots einen umfassenden Überblick über die Baumaßnahme zu verschaffen. Die Leistungen sind nach den aktuellen Ausführungs-, Lage- und Detailplänen sowie den Leistungsbeschreibungen auszuführen. Statische Nachweise und Verbaupläne werden   sofern erforderlich rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Boden- und Baugrundverhältnisse: Die Angaben zu den Boden- und Baugrundverhältnissen beruhen auf den vorliegenden Unterlagen und Erkenntnissen. Abweichungen von den beschriebenen Verhältnissen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Mehrleistungen aufgrund abweichender Bodenverhältnisse dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. 2. Arbeitsweise bei Abbruch-, Erd- und Bestandsarbeiten - Abbrucharbeiten sind unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen eines Bestandsgebäudes auszuführen. Angrenzende und zu erhaltende Bauteile dürfen nicht beschädigt werden. - Die Zugänglichkeit des Gebäudes ist vor Beginn der Arbeiten zu prüfen; der Einsatz handgeführter Maschinen und kleinerer Abbruchgeräte ist möglich und vorgesehen. - Erschütterungsintensive Abbruchmethoden (z. B. Schlag- oder Rammgeräte) sind zu vermeiden, sofern hierdurch angrenzende Bauteile oder denkmalgeschützte Gebäudeteile gefährdet werden könnten. - Staubentwicklungen sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Wasserberieselung, Absaugung, Abschottungen) auf ein Mindestmaß zu reduzieren. - Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist und Belästigungen durch Lärm, Staub oder Erschütterungen auf das technisch notwendige Maß beschränkt bleiben. - Sofern in den Einzelpositionen abweichende oder zusätzliche Anforderungen beschrieben sind, gelten diese vorrangig gegenüber diesem Hinweistext. Wasserhaltung / Niederschlagswasser: Erforderliche Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächen-, Grund- und Niederschlagswasser während der Bauzeit sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. 40 Besondere Randbedingungen 1. Denkmal- und Ensembleschutz - Bauarbeiten, Abbruch-, Aushub-, Verbau- oder Unterfangungsarbeiten sind erschütterungsfrei und ohne Gefährdung angrenzender Bauteile und Gebäude auszuführen. - Während der Bauarbeiten (Aufbruch, Abgrabungen, Neuherstellung) ist erschütterungsfrei zu arbeiten; in der näheren Umgebung ist auf Rüttelgeräte, Vibrationswalzen oder ähnliche Geräte zu verzichten. Tragschichten sind in Lagen von max. 10 cm schichtweise einzubauen. - Sämtliche historischen Ausstattungsbestandteile sind vor Beginn der Baumaßnahme durch geeignete Schutzmaßnahmen nachweislich vor Verlust und Beschädigung zu sichern. - Die Grundstücke befinden sich im Vermutungsgebiet eines Bodendenkmals. Es ist mit archäologisch relevanten Kulturschichten zu rechnen. Die Bodeneingriffe sind durch eine archäologische Fachkraft zu begleiten und ggf. zu dokumentieren. Der Archäologe wird durch den Auftraggeber separat beauftragt. Die Bauzeiten der Erdarbeiten sind frühzeitig abzustimmen. 2. Vegetations- und Baumschutz Bestehende Bäume, Gehölze und Vegetationsflächen sind während der Bauzeit gemäß den einschlägigen Regelwerken zu schützen. Wurzelbereiche dürfen nicht beschädigt werden. Schutzmaßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten herzustellen und während der Bauzeit aufrechtzuerhalten. 3. Abrechnung / Aufmaß Erdarbeiten Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/C DIN 18300. Maßgebend sind die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Abrechnungsarten. 4. Entsorgung und deren Kosten und Gebühren Sämtliche Entsorgungs-, Kipp- und Deponiegebühren sowie Kosten für Transport, Zwischenlagerung und Containerbereitstellung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes angegeben ist. Die Entsorgung hat getrennt nach Abfallarten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (KrWG, DepV, AVV) zu erfolgen. Vermischungen von Abfallarten sind zu vermeiden. 50 Anlagenverzeichnis 1) Leistungsbeschreibung 2) Lageplan, M 1:1000 3) Übersichtsplan Freiflächen 4) Architekten-/Ausführungspläne, M 1:50 - Grundriss Untergeschoss - Grundriss Erdgeschoss - Schnitte A - E - Ansichten Nord, Ost, Süd und West 5) Bauzeitenplan
10 Allgemein
1 Bodenöffnungen für Untersuchung Bodenden
1
Bodenöffnungen für Untersuchung Bodenden
Grundbereich ZZ.000.0
1.__. 1 Bodenöffnung in Tiefe 1,20 m Bodenöffnung nach Rückbau Asphalt- bzw. Pflasterfläche zur Dokumentation möglicher Bodendenkmäler im Beisein des Archäologen Probeöffnung als Graben: ca. 2,00 m lang, 1,20 m tief Bereich Anbau und Gehweg Mesmergässele
1.__. 1
Bodenöffnung in Tiefe 1,20 m
1,00
St
1.__. 2 Bodenöffnung in Tiefe 1,40m Bodenöffnung nach Rückbau Grün- und  Pflasterfläche zur Dokumentation möglicher Bodendenkmäler im Beisein des Archäologen Probeöffnung als Graben: ca. 2,00 m lang, 1,40 m tief Bereich Innenhof Landwehrstraße 3-5
1.__. 2
Bodenöffnung in Tiefe 1,40m
1,00
St
2 Landschaftsbauarbeiten / Erdarbeiten
2
Landschaftsbauarbeiten / Erdarbeiten
Grundbereich ZZ.000.0
2. 1 Gehweg Mesmergässele als Pflasterfläche
2. 1
Gehweg Mesmergässele als Pflasterfläche
Grundbereich ZZ.000.0
2. 2 Landschaftsbauarbeiten im Innenhof Pfarr
2. 2
Landschaftsbauarbeiten im Innenhof Pfarr
Grundbereich ZZ.000.0
2. 3 Herstellung von Fahrradabstellplätzen
2. 3
Herstellung von Fahrradabstellplätzen
Grundbereich ZZ.000.0
2. 4 Herstellen Eingangsrampe Landwehrstraße
2. 4
Herstellen Eingangsrampe Landwehrstraße
Grundbereich ZZ.000.0
3 Stundenlohnarbeiten/ Geräte /Material
3
Stundenlohnarbeiten/ Geräte /Material
Grundbereich ZZ.000.0
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten und Gerätekosten mit Bedienung für die Ausführung unvorhergesehener Arbeiten: 1. Mit den in den folgenden Positionen erfassten Arbeitsstunden, Geräten und Materialien werden zu erwartende zusätzliche Leistungen ausgeführt, die momentan nicht erfassbar sind. Der Umfang dieser Leistungen ist geschätzt. Diese Arbeiten dürfen nur in Ausnahmefällen auf ausdrückliche Anweisung durch die Bauleitung auf Nachweis ausgeführt werden. Bei Beauftragung von Stundenlohnarbeiten ist vorher schriftlich festzulegen: - welche Leistung anfällt, - die Qualifikation der Arbeitskräfte, - Anzahl der benötigten Arbeitskräfte, - welche Maschinen/Geräte zum Einsatz kommen sollen, - der geschätzte Zeitaufwand, je Person und/oder Gerät Im Allgemeinen werden zusätzliche Leistungen auf Nachtragsangebot und Nachtragsauftrag ausgeführt. 2. Der Nachweis für die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen Aufwand für Geräte, Maschinen und Material ist der Bauleitung werktäglich auf Stundenlohnzettel zur Bestätigung und Unterschrift vorzulegen. Die Stundenlohnzettel müssen folgende Angaben enthalten: - Art der Leistung - Arbeitszeit auf der Baustelle (Arbeitsbeginn, - ende, evtl. Unterbrechungen) - Name, tarifliche Bezeichnung, Anzahl der im Stundenlohn geleisteten Arbeitsstunden pro Arbeitskraft, - Art und Menge der durch den AN verbrauchten Baustoffe - Art, Größe, Leistung, Gewicht und Einsatz von Geräten, mit oder ohne Bedienung - Art, Nutzlast und Leistungszeit der für Fuhrleistungen eingesetzten Fahrzeuge, mit oder ohne Bedienung - zu vergütende Sonderkosten 3. In den nachfolgenden Stundensätzen sind alle Nebenkosten wie Wegegelder, Auslösung u. dgl. enthalten. Materialkosten verstehen sich immer frei Baustelle. Geräte inklusive Bedienung und Betriebsstoffen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
3. 1 Stundenlohnarbeiten
3. 1
Stundenlohnarbeiten
Grundbereich ZZ.000.0
3. 2 Geräteeinsatzstunden
3. 2
Geräteeinsatzstunden
Grundbereich ZZ.000.0
3. 3 Materialpreise
3. 3
Materialpreise
Grundbereich ZZ.000.0