Aussenanlagen
LBBW / Bürogebäude Marina B / Mainz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Freiflächen - Zollhafen Mainz, Marina B Projekt :                    ZOLLHAFEN MAINZ - Marina B Leistungsverzeichnis :                    FREIFLÄCHEN                    Ebene Erdgeschoss
Freiflächen - Zollhafen Mainz, Marina B
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VORBEMERKUNGEN
00.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
00.01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B ' MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) , Baseler Platz, 55120 Mainz Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäß LBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 definiert. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m. Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m². Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby. Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant. Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant. Die tragende Konstruktion der Baukörper ist aus Stahlbeton bzw. ggf. Mauerwerk nach den statischen Erfordernissen erstellt. Die zulässige Nutzlast aller Geschoßdecken beträgt für Büroflächen 5,00 KN/m². ' Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis mit Anlagen VOB Teil B/C Technische Vorschriften für Bauleistungen Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten  Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich.  Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebotes sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungs- beschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführ- barkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebotes
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert. Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschaftstiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt. DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde. Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert
DGNB Zertifizierung
00.02 TECHNISCHE VORBEMERKUNG
00.02
TECHNISCHE VORBEMERKUNG
Angaben zur Baustelle Die nachstehenden Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung maßgebenden Verhältnisse. Sie gelten für das gesamte Vertragswerk. Im Leistungsverzeichnis verwendete Abkürzungen: - AG: Auftraggeber - AN: Auftragnehmer - BA: Bauabschnitt - BE: Baustelleneinrichtung - BNatschG: Bundes Naturschutz Gesetz - EP: Einheitspreis - LV: Leistungsverzeichnis - Pos.: Position - RAS-LP 4: Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege - - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen - ü. NN: über Normalnull - ZTV allg.: ZTV allgemein ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART gemäß DIN 18299 0.1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung siehe hierzu Art und Lage des Bauvorhabens 0.1.2. Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Bei allen Arbeiten ist zum Schutz der Fassade auf eine vibrations- und staubarme Ausführung zu achten. 0.1.3. Art und Lage der baulichen Anlagen Der AG beabsichtigt die Neuanlage einer, dem Gebäude Marina B zugeordneten, nutzbaren Außenanlagen in Form einer unterbauten Terrassenfläche (EG-Ebene) sowie die Herstellung einer Gracht (Wasserbecken) mit entsprechender Betriebs- und Wasseraufbereitungstechnik mit physikalischer sowie biologischer Reinigung und Umwelztechnik. Die dafür notwendigen Landschaftsbau- und vegetationstechnischen Arbeiten sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. 0.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße »an den Grachten«. Auf das Grundstück zum Baseler Platz gelangt man über eine für den LKW-Verkehr ausgelegt Grachtbrücke. Der rückwärtige Teile des Grundstückes ist nur bedingt anfahrbar. Die verkehrsverhältnisse auf der Baustelle mit Lieferverkehr und Baustellenpersonla sind mit der Bauletitung abzustimmen. 0.1.5. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Baumaßnahme ist ausschließlich auf die ausgewiesenen Baufelder begrenzt, weitere Flächen stehen nur nach schriftlicher Erlaubnis des Auftraggebers zur Verfügung. Der Bauablauf ist entsprechend zu organisieren. Die Nutzung und Befahrung weiterer Flächen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AG zulässig. Sämtliche Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu Lasten des AN unverzüglich zu beseitigen. Sämtliche Zufahrten, Feuerwehrzufahrten, Ausgänge, Hydranten etc. sind von Fahrzeugen, Bauzaun und Lagermaterial freizuhalten. Für sämtliche Rettungswege und Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen gilt, dass diese während der Baumaßnahme dauerhaft nutzbar sein müssen. Die bestehenden Verkehrsströme (PKW-, Rad- und Fußgängerverkehr) müssen während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden. 0.1.6. Lage, Art, Maße und Nutzbarkeit von Transportwegen Die Lage, Art, Maße und Nutzbarkeit von Transportwegen ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung 0.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Die Arbeiten sidnd in zwei Etappen auszuführen, d.h., zunächst erfolgt die Fertigstellung des Terrassenbereiches. Im Anschluss daran, je nach Baufortschritt, werden die Arbeiten auf dem Baseler Platz ausgeführt. 0.2.2. Besondere Erschwernisse während der Ausführung Arbeiten der anderen Gewerke und parallel laufenden Bauvorhaben bei engen Platzverhältnissen. 0.2.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Der Bauherr setzt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) ein. Der AN hat dem Bauherren in Form eines Bautagebuchs täglich über den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferung, die Arbeitsleistung, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse zu berichten. In den Tagesberichten dürfen keine Angaben zu Behinderungen oder Tagelohnarbeiten aufgenommen werden. Eventuelle Eintragungen gelten als nicht geschrieben. Diese sind als gesonderte Tagelohnzettel der Bauleitung zu übergeben. 0.2.4. Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen Die Bauetelleneinrichtung hat in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. 0.2.5. Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs Die Regelung des Verkehrs auf der Baustelle steht in Abähngigkeit mit den Ausbaugewerken für das Bürogebäude. Eine entsprechende Koordination erfolgt durch die Bauleitung. 0.2.7. Mitbenutzung fremder Gerüste, Aufzüge und dergleichen durch den AN ENTFÄLLT 0.2.9. Verwendung von Recyclingstoffen Es dürfen keine Recycling Baustoffe, bzw. nur in Abstimmung mit der Bauleitung , verwendet werden. 0.2.11. Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Alle gelieferten Baustoffe und Materialien müssen vor Bestellung durch den AG freigegeben werden. Für alle Materialien, sind auf Verlagen des AG, Handmuster vorzulegen und Musterflächen herzustellen. Bei der Lieferung von Pflanzen sind die Gütebestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen (BDB) und die Regelungen der FLL "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" ausschlaggebend. 0.2.12. Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Eignungs- und Gütenachweise sind dem AG von allen zu liefernden Stoffen vor Bestellung vorzulegen und sind entsprechend vom AG freigeben zu lassen. 0.2.13. Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffe ENTFÄLLT 0.2.14. Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des AG zu entsorgenden Böden ENTFÄLLT 0.2.15. Abrechnung nach Abtrags- und Auftragsprofilen Nicht vorgesehen. 0.2.16. Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen Es gelten die Bestimmungen gem. VOB Teil C DIN 18299 ff. Weitere Regelungen sind im Einzelfall in den gewerkespezifischen ZTV vereinbart. 0.2.17. Leistungen für andere Unternehmen Die Koordinierung der Arbeiten anderer Unternehmer ist ggf. durch den AN zu gewährleisten und im Terminplan entsprechend einzupflegen. 0.2.18. Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über vom AN zu erstellende, maßstäbliche Aufmaße im geeigneten Maßstab 1:50 bzw. 1:100. Die anfallenden Kosten sind in die entsprechenden LV-Positionen und EP's einzukalkulieren.
Angaben zur Ausführung
Weitere Angaben zur Ausführung 0.3. WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.3.1. Bauablauf / Bauzeitenplan Für den Baustellenablauf wird von Seiten des AG ein Detailterminplan ausgearbeitet. Der Detailterminplan beschreibt die wesentlichen Meilensteine und Fristen, die für die vertragsgemäße Durchführug des Projektes erforderlich sind. 0.3.2. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die Ausführungsunterlagen werden über einen Server zum eigenverantwortlichen Download zur Verfügung gestellt. 0.3.6. Umrechnungsfaktoren Für Materiallieferungen und Entsorgungen gelten folgende Umrechnungsfaktoren: Material lose geschüttet verdichtet Oberboden/Rohboden: 1,80 to/m³ 2,16 to/m³ Sand: 1,60 to/m³ 1,85 to/m³ nichtbindiges Auffüllmaterial 2,00 to/m³ (z. B. Steinerde): abgestufte Gesteinsmischung 1,80 to/m³ 2,15 to/m (Siebschutt): Kalksteinsplitt: 1,80 to/m³ 2,08 to/m³ Schotter für Trag- und 2,30 to/m³ Frostschutzschicht: Beton: 2,40 to/m³ Bituminöse Tragschicht: 2,40 to/m³ Asphaltdeckschicht: 2,40 to/m³ Gussasphalt: 2,45 to/m³
Weitere Angaben zur Ausführung
Nebenleistungen, Besondere Leisrungen 0.4. NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN 0.4.1. Nebenleistungen Nebenleistungen gem. Abschnitt 4.1 aller ATV werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Notwendige statische-, hydraulische Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse für Materialien sowie Standsicherheit sind vom AN unaufgefordert beizubringen. Die auf Grundlage der Ausführungsplanung zu erstellende Werkstatt- und Montageplanung für einzelne Bauteile ist dem Bauherrn rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Für alle Individualanfertigungen wie. z.B. Sonderteile aus Metall, Beton oder Naturstein sind grundsätzlich Werkstatt-  oder Montagezeichnungen zu erstellen. Verlegepläne mit Fugenteilung sind für alle rastermäßig gegliederten Flächen und die Eck- und Kantenausbildungen zu erstellen und zur Freigabe vorzulegen. Alle oben benannten Nebenleistungen sind in die Beschreibung eingeschlossen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.4.2. Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport, Transporteinrichtungen sowie aller Geräte alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel und Verbrauchsstoffe, systemkonform und zugelassen. Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials Anpassungen jeder Art sowie Verschnitt sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art 0.4.3. Desweiteren ist zu beachten: Eventuelle Bedenken gegen die im Leistungsvezeichnis vorgesehene Ausführungsart sind schriftlich und mit einem gesonderten und geeigneten Alternativangebot spätestens vor Auftragserteilung vorzubringen. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennter Ausführung. Die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung gültigen Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe sind uneingeschränkt zu berücksichtigen Die erforderlichen Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Schnee und Regen, die Transporteinrichtungen, Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber Auf die Bereitstellung von Feuerlöschern bei Arbeit mit offener Flamme wird besonders hingewiesen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.  Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden.  Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Mauerwerk, Kunststoff-, Holz-,  Blech-, Aluminiumteilen usw. Mülltrennung für DGNB Zertifiziereung. Sämtliche Baureste und Bauabfälle sind im Rahmen der eigenen Leistungserbringung arbeitstäglich in die bereitgestellten Container zu verbringen. Die fachgerechte Entsorgung der Baureste und Bauabfälle hat gemäß dem DGNB-Zertifizierungssystem (sortenreine Trennung) zu erfolgen. Erstellung der Werk- und Montagepläne Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen durch die Bauleitung/Projektleitung des Bieters. Tägliche Dokumentation des gesamten Bauablaufs durch den Auftragnehmer z.B. in Form von Bautagesberichten und wöchentlicher Verteilung über die bereitgestellte Planplattform. Ausführung der Arbeiten in zeitlich getrennten Arbeitsabschnitten.
Nebenleistungen, Besondere Leisrungen
01 FREIANLAGEN - UNTERBAUT
01
FREIANLAGEN - UNTERBAUT
01.01 PLANUNGSLEISTUNGEN / SONSTIGES
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PLANUNGSLEISTUNGEN / SONSTIGES
01.02 STUNDENLOHNARBEITEN
01.02
STUNDENLOHNARBEITEN
01.03 DACHAUFBAU
01.03
DACHAUFBAU
01.04 BEFESTIGTE FLÄCHEN
01.04
BEFESTIGTE FLÄCHEN
01.05 EINBAUTEN IN DEN AUßENANLAGEN
01.05
EINBAUTEN IN DEN AUßENANLAGEN
01.06 ZAUN- UND TORANLAGEN
01.06
ZAUN- UND TORANLAGEN
01.07 ENTWÄSSERUNGSEINRICHTUNGEN
01.07
ENTWÄSSERUNGSEINRICHTUNGEN
01.08 STROMANLAGEN
01.08
STROMANLAGEN
01.09 AUTOMATISCHE BEWÄSSERUNG HOCHBEETE
01.09
AUTOMATISCHE BEWÄSSERUNG HOCHBEETE
01.10 BETONFERTIGTEILE - SONDERTEILE
01.10
BETONFERTIGTEILE - SONDERTEILE
01.11 VEGETATIONSFLÄCHEN -SUBSTRATE
01.11
VEGETATIONSFLÄCHEN -SUBSTRATE
01.12 BEPFLANZUNG
01.12
BEPFLANZUNG
01.13 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE (1. JAHR)
01.13
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE (1. JAHR)
01.14 ENTWICKLUNGSPFLEGE (2. JAHR)
01.14
ENTWICKLUNGSPFLEGE (2. JAHR)
02 GRACHT-BAUWERK
02
GRACHT-BAUWERK
02.01 WASSERBAU - SUBSTRATE
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WASSERBAU - SUBSTRATE
02.02 WASSERTECHNIK
02.02
WASSERTECHNIK
02.03 WARTUNG - WASSERTECHNIK (1.JAHR)
02.03
WARTUNG - WASSERTECHNIK (1.JAHR)
02.04 BEPFLANZUNG - WASSERFLÄCHEN
02.04
BEPFLANZUNG - WASSERFLÄCHEN
02.05 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE (1. JAHR)
02.05
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE (1. JAHR)
02.06 ENTWICKLUNGSPFLEGE (2. JAHR)
02.06
ENTWICKLUNGSPFLEGE (2. JAHR)
02.07 GELÄNDER "ZOLLHAFEN MAINZ"
02.07
GELÄNDER "ZOLLHAFEN MAINZ"
03 ENTSORGUNG
03
ENTSORGUNG
03.01 ENTSORGUNG
03.01
ENTSORGUNG