Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten 3. Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten
3.1. Mitgeltende Normen und Regeln
3.1.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die im Leisungsverzeichnis ausgeschriebene Arbeiten umfassen im wesentlichen
gem. VOB Teil C Bauleistungen nach:
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten
- DIN 18366 – Tapezierarbeiten
‑ Es sind alle gültigen DIN-Normen, Rechtsnormen, Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen Gewerke bei der Ausführung zu beachten!
DIN 6173-1
Farbabmusterungen; Allgemeine Farbabmusterungsbedingungen
DIN EN ISO 4618
Beschichtungsstoffe - Begriffe
DIN EN ISO 4628
Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen
BFS Merkblatt 2, 5-12, 15, 17, 19, 20, 22, 24-26,
IVD-Merkblatt Nr. 12 und Nr. 14
3.2. Angaben zur Ausführung
3.2.1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen zu den Leistungen Maler- und Lackierarbeiten:
Ausgeschriebene Mengen wurden i. d. Regel vom digitalen Modell abgeleitet und sind in dem Fall Nettomengen (d. h. es erfolgte keine VOB-konforme Übermessung von Öffnungen).
Untergründe für Malerarbeiten an Wandflächen in Wohn- und Treppenhausbereichen im Innenbereich sind:
- Beton, Stahlbeton
- Trockenbauplatten als Gipsfaserplatten
Untergründe für Malerarbeiten an Deckenflächen in Wohn- und Treppenhausbereichen im Innenbereich sind:
- Beton, Stahlbeton
- Trockenbauplatten als Gipsfaserplatten
Raumhöhen:
- Wohnräume ca. 2,65 m in EG - 4.OG
- Treppenaus von ca. 1,52 m bis ca. 5 m in EG - 2.OG
In die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren sind:
- Kleinflächen u.a. freistehende Wandenden, Deckenschürzen etc.
- das Anarbeiten an alle Durchdringungen
- das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter, Steckdosen u. dgl.
- das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers.
- Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im
gewerksüblichen Umfang
- alle Abdeckungs- und Abklebearbeiten zur Sicherung angrenzender Bauteile für eigene Arbeiten sowie deren Entsorgung
- ggfs. notwendige Raum- oder Rollgerüste
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Abfallcontainer werden bauseits gestellt. Diese Container befinden sich an zentralen Stellen in bzw. in der Nähe des Baufeldes. AN-seitige Abfälle sind durch den AN sortiert / sortenrein in die die bereitgestellten Container zu entsorgen.
Angebotsgrundlagen
Folgende Unterlagen und Pläne sind dem Leistungsverzeichnis beigelegt:
Übersichtsplan Architektur
- Grundriss Haus 403 P-ZM-13500C_4Sp-40301_5G_HochP_ES_EG
- Regelgeschoss Haus 403 P-ZM-13500C_4Sp-40301_5G_HochP_ES_(1.-4.OG)
- Schnitt A-A, Haus 403 P-ZM-13500C_4Sp-40301_5G_HochP_ES_UG-
- Ansichten P-ZM-13500C_4Sp-40301_5G_HochP_ES_UG
Bei dem Haus 403 handelt es sich um ein Typenhaus.
Allgemeine Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten
Bestätigung Grundvoraussetzung Bestätigung Grundvoraussetzung
Vom ausführenden Unternehmen ist zu bestätigen, dass nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte eingesetzt bzw. eingebaut werden (über CE-Kennzeichnung).
........................................................................
Datum, rechtsgültige Unterschrift, Stempel
Bestätigung Grundvoraussetzung
01 Wohneinheiten
01
Wohneinheiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Malerarbeiten - Wände
01.02
Malerarbeiten - Wände
01.03 Malerarbeiten - Decken
01.03
Malerarbeiten - Decken
02 Treppenhaus, Eingang
02
Treppenhaus, Eingang
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Malerarbeiten - Wände TH
02.02
Malerarbeiten - Wände TH
02.03 Malerarbeiten - Decken, Dächer
02.03
Malerarbeiten - Decken, Dächer
02.04 Malerarbeiten - Sonstige
02.04
Malerarbeiten - Sonstige
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten