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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - allgemein Allgemein 1.01 Alle Kosten, die durch Leistungsdefinitionen dieser ZTV entstehen, sind vom Bieter in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen, soweit nicht im Leistungsverzeichnis eigene Positionen dafür ausgewiesen sind. 1.02 Dem Bieter wird dringend empfohlen, die Baustelle und deren Umfeld vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Spätere Nachforderungen aus Gründen, die bereits zum Zeitpunkt der Angebotsbearbeitung erkennbar waren, werden nicht anerkannt. Es ist ein Termin mit Werkstudio 9 Krahl - Nowak Architektinnen PartGmbB vereinbaren. 1.03 Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, für die Gesamtleistung (Liefern und Einbauen) und aller damit verbundenen Leistungen sowie der erforderlichen Baustelleneinrichtung unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. 1.04 Im Falle von Nachtragsangeboten behält sich der AG vor, nach schriftlicher Vorankündigung die Übereinstimmung der Nachtragspreise mit der hinterlegten Preisermittlung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. 1.05 Bei Leistungen, die nicht Bestandteil des Gebäudes werden, ist immer die Gesamtleistung einschließlich Ausbauen und Abfahren/Entsorgen verlangt. 1.06 Der AN hat zur Feststellung des Zustandes des Baugrundstücks sowie der angrenzenden Grundstücks- und Verkehrsflächen mit der BL vor Beginn und nach Abschluss seiner Arbeiten eine Begehung durchzuführen. Der Befund ist zur Beweissicherung in einem Protokoll festzuhalten, welches von den Beteiligten verbindlich gegenzuzeichnen ist. 1.07 Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu verfassen und diese jeweils unaufgefordert und wöchentlich an die BL zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der beauftragten Leistungen von Bedeutung sein können, z. B. über Wetter, Temperatur, Art und Anzahl der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte, den wesentlichen Arbeitsfortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, gegliedert nach Bauteilen), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, Abnahmen, Unterbrechung der Ausführung mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse. Diese Aufzeichnungen entbinden den AN nicht von seiner Verpflichtung zur Einhaltung der Schriftform nach den Bestimmungen der VOB/B. In diesen Fällen sind jedenfalls gesonderte Schreiben an den AG erforderlich. 1.08 Erforderliche behördliche Genehmigungen für Arbeiten außerhalb der gesetzlich zulässigen Regelarbeitszeiten (z.B. für Nacht- oder Sonntagsarbeit) sind vom AN zu beschaffen. 1.09 Die einschlägigen Vorschriften u. behördlichen Auflagen hinsichtlich der zulässigen Immissionen, insbesondere Lärm- und Staubentwicklung sowie Erschütterungsschutz sind vom AN strikt einzuhalten. Immissionsschutz: Für den Zeitraum der Bauarbeiten ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 01.09.1970) zu beachten. Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Geräte betrieben werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BlmSchV) hinsichtlich der Beschaffenheit sowie der Betriebszeiten von Baumaschinen in Wohngebieten sind zu beachten. Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A): Der Auftragnehmer hat seinen Baubetrieb so zu planen und durchzuführen, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (jeweils neueste Fassung) eingehalten werden. Ausführung erschütterungsarm DIN 4150: Die Leistungserbringung ist so erschütterungsarm wie möglich auszuführen, z. B. durch entsprechenden erschütterungsgedämpften Geräteeinsatz. Staubarmes Arbeiten Ausführung staubarm BGI 5047: Staubentwicklungen beim Abbruch und Ausbau (maßvolle Befeuchtung mit geeigneten Spritzen, Abschottungen), beim Materialtransport durch das Gebäude und beim Verladen in die Container sind zu minimieren. Staubentwicklungen ist zu jeder Zeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen effektiv entgegenzuwirken. Entsprechende Vorkehrungen und Materialien sind ausreichend mit einzukalkulieren, sofern nicht separat ausgeschrieben. Bei Staubentwicklung sind zusätzlich zur üblichen Schutzkleidung Staubmasken zu tragen. Montage Alle für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Gerüste sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die einzelnen Positionen mit einzurechnen. Alle angegebenen Maße sind ca.-Maße. WÄNDE / DECKEN Qualitätsmerkmale Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit Maßnahmen zur Erreichung höherer Oberflächenqualität Q3 Ausführung gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 Oberfläche geeignet für z. B. feine Anstriche und Wandbekleidungen etc. ist nach "Merkblatt Nr. 2, Stand April 2003 - Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen" der Industriegruppe Gipsplatten e.V. auszuführen Verspachtelung umfasst: Ausführung gemäß Q2 Breiteres Ausspachteln der Fugen sowie scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - allgemein
06 Malerarbeiten
06
Malerarbeiten
06.__.0001 Schutzabdeckung Schutzabdeckung Fenster / Böden / aufgehende Bauteile
06.__.0001
Schutzabdeckung
500,00
06.__.0002 zusätzliche Schutzmaßnahmen zusätzliche Schutzmaßnahmen Bestandstüren
06.__.0002
zusätzliche Schutzmaßnahmen
P
1,00
psch
06.__.0003 Spachtelung von Bestandswänden in Q3 Qualität Aufarbeitung der Bestandswände in Q3 Qualität, inkl. Schleifen inkl. Eckschutz Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0003
Spachtelung von Bestandswänden in Q3 Qualität
430,00
06.__.0004 Spachtelung von Bestandswänden in Q2 Qualität Aufarbeitung der Bestandswände-, stützen- und laibungen in Q2 Qualität, inkl. Schleifen inkl. Eckschutz Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0004
Spachtelung von Bestandswänden in Q2 Qualität
435,00
06.__.0005 Spachtelung von Bestandsdecken in Q3 Qualität, inkl. Schleifen Bereich Bestands GK-Decke Höhe bis ca. 2.55m
06.__.0005
Spachtelung von Bestandsdecken in Q3 Qualität, inkl. Schleifen
20,00
06.__.0006 Spachtelung von Bestandsdecken in Q2 Qualität, inkl. Schleifen Bereich Bestandsstahlbetondecken Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0006
Spachtelung von Bestandsdecken in Q2 Qualität, inkl. Schleifen
350,00
06.__.0007 Überholungsanstrich Überholungsanstrich an den Bestandstrennwänden inkl. Grundierung Inkl. Touch Up 100m² Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0007
Überholungsanstrich
815,00
06.__.0008 Überholungsanstrich Laibungen Wie Pos. 6.7 jedoch der Bestandsleibungen Tiefe bis 20cm
06.__.0008
Überholungsanstrich Laibungen
260,00
lfm
06.__.0009 Überholungsanstrich Bestandsstützen Wie Pos. 6.7 jedoch der Bestandsstützen Stützenabmessungen bis 40x40cm, Höhe 3.00m
06.__.0009
Überholungsanstrich Bestandsstützen
5,00
St
06.__.0010 Zulage zu Pos. 6.7 betönte Wände Überholungsanstrich an den Bestandswänden Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0010
Zulage zu Pos. 6.7 betönte Wände
70,00
06.__.0011 Zulage zu Pos 6.7 Dispersionsfarbe Überholungsanstrich an den Bestandswänden WC-Bereiche Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0011
Zulage zu Pos 6.7 Dispersionsfarbe
10,00
06.__.0012 Überholungsanstrich Überholungsanstrich an den Bestandsdecken inkl. Grundierung Höhe bis ca. 3.00m
06.__.0012
Überholungsanstrich
350,00
06.__.0013 Anstrich neue Wände 1x Grundieren + 2x Streichen Nassabrieb 2, inkl.Touchup auf 50m²
06.__.0013
Anstrich neue Wände
135,00
06.__.0014 Zuschlag zu Pos. 6.12 getönte Wände
06.__.0014
Zuschlag zu Pos. 6.12 getönte Wände
30,00
06.__.0015 Anstrich neue Decken 1x Grundieren + 2x Streichen Nassabrieb 2 Höhe bis ca. 2.60m
06.__.0015
Anstrich neue Decken
195,00
06.__.0016 Lackieren Bestandstürzargen bis 1.135x2.26, inkl. schleifen und grundieren, Farbe weiß Lackieren mit Acrylharzlack
06.__.0016
Lackieren Bestandstürzargen
11,00
St
06.__.0017 Lackieren Bestandstürblatt bis 1.135x2.26, inkl. schleifen und grundieren, Farbe weiß Lackieren mit Acrylharzlack
06.__.0017
Lackieren Bestandstürblatt
11,00
St
06.__.0018 EP - Lackieren Bestandsheizkörper Lackieren von Heizkörpern im eingebauten Zustand Verschiedene Größen Inkl. Heizungsrohre
06.__.0018
EP - Lackieren Bestandsheizkörper
E
1,00
St
06.__.0019 Lackieren neuer Türzargen bis 1.135x2.26, inkl. schleifen und grundieren, (Zargen werden vorgrundiert geliefert) Farbe nach Angabe Mieter Lackieren mit Acrylharzlack
06.__.0019
Lackieren neuer Türzargen
1,00
St