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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen Alle Leistungen umfassen die Lieferung, Montage bzw. Herstellung und den Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe einschließlich Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle bis zur vollständig fertigen Leistung, sofern im Positionstext nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen DIN-, EN- und VDE-Bestimmungen zu erfolgen.
1.1 Befestigungsmittel
Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte Werkstoffe zu verwenden.
Befestigungsmittel, die der Witterung ausgesetzt sind, müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen bestehen.
1.2 Besondere Ausführungen / Zuschläge
Für Bauteile oder Gegenstände, die vom rechten Winkel abweichen (z. B. Schrägschnitte), werden nur dann Zuschläge vergütet, wenn diese in den jeweiligen Positionen ausdrücklich ausgewiesen sind. Andernfalls sind solche Ausführungen in die Einheitspreise einzukalkulieren oder vom Auftragnehmer ergänzend auszuweisen.
1.3 Maßkontrollen / Abweichungen
Maßkontrollen auf der Baustelle sind durchzuführen.
Auf festgestellte Maßdifferenzen oder planerische Abweichungen ist die Fachplanung bzw. Bauleitung unverzüglich hinzuweisen.
Massenänderungen und voraussichtliche Mehrkosten sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich (per E-Mail oder Fax) anzuzeigen.
1.4 Terminplanung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen, ob die vorgesehene Ausführung für die Durchführung seiner Leistungen geeignet ist.
In diesem Zusammenhang ist auch die Eignung des Bestandes sowie die Leistung der Vorgewerke zu prüfen.
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
1.5 Fabrikatsangaben / Gleichwertigkeit
Wird ein anderes Fabrikat angeboten, ist die technische Gleichwertigkeit schriftlich nachzuweisen und dem Angebot beizufügen.
Mehrkosten, die durch den Einsatz eines anderen Fabrikates entstehen, werden nicht gesondert vergütet.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Anzuwendende Vorschriften und Verordnungen 2.1 Baurechtliche Vorschriften
LBO - Landesbauordnung
ASR - Arbeitsstättenrichtlinien
TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit
DGUV Vorschriften und Regeln - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
2.2 Elektrotechnik
LAR - Leitungsanlagen-Richtlinie
Sowie alle einschlägigen DIN- und VDE-Bestimmungen, insbesondere:
DIN VDE 0100 - Errichten von Niederspannungsanlagen
DIN EN 61439 - Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
DIN VDE 0108-100 - Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
DIN VDE 0185-100 - Blitzschutzanlagen
2.3 DIN-Vorschriften und Regeln zum Hausanschluss
TAB - Technische Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers
VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
2.4 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
DIN VDE V 0826-2 - Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen
DIN EN 50173 - Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikationsanlagen
2.5 Sonstige Normen und Vorschriften
DIN EN 12464-1 - Licht und Beleuchtung von Arbeitsstätten
DIN 18015 - Elektrische Anlagen in Wohngebäude
2.6 Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Die elektrischen Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften, insbesondere der VDE- und VdS-Bestimmungen, auszuführen.
Darüber hinaus sind auch alle weiteren einschlägigen Normen, Richtlinien, technischen Regeln und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich benannt sind, sofern deren Anwendung für eine fachgerechte, normkonforme und funktionstüchtige Ausführung der Leistungen erforderlich ist.
Zusätzlich sind die Auflagen der zuständigen Behörden, insbesondere des Baurechtsamtes, der Brandschutzbehörde, die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes sowie die Bestimmungen der Versorgungsunternehmen einzuhalten.
2. Anzuwendende Vorschriften und Verordnungen
3. Schnittstellen zu Fremdgewerken und bauseitigen Leistungen Die nachfolgenden Schnittstellenregelungen gelten titelübergreifend und sind bei der Kalkulation und Ausführung zwingend zu berücksichtigen.
3.1 HLS-Technik (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Die elektrischen Anschlüsse an Geräten und Anlagen der HLS-Technik werden ausschließlich durch das Gewerk HLS ausgeführt.
Im Leistungsumfang des Gewerkes ELT enthalten sind die erforderlichen Kabelwege sowie die Verlegung der Anschlussleitungen bis zu den Übergabepunkten der HLS-Anlagen.
Die Verlegung und Beschriftung der Leitungen erfolgt gemäß der vom Gewerk HLS zu erstellenden Kabelzug- bzw. Anschlussliste.
3.2 Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
Eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher ist geplant und wird in einem separaten Los vergeben.
Der Auftragnehmer ELT hat bei der Ausführung seiner Leistungen die erforderlichen Schnittstellen, Platzbedarfe, Leitungsführungen, Schutzmaßnahmen sowie die Koordination mit der PV-Anlage und dem Speichersystem zu berücksichtigen.
Hieraus entstehende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.3 LWL-Hausanschluss (Glasfaser)
Der Hausanschlusskasten (HÜP - Hausübergabepunkt) wird vom zuständigen Netzbetreiber geliefert und montiert.
Im Leistungsumfang des Auftragnehmers (Gewerk ELT) ist die Verlegung der LWL-Leitungen von den Teilnehmeranschlüssen (GF-TA in den Wohneinheiten) bis zum Hausübergabepunkt enthalten.
Die Spleißarbeiten am Hausübergabepunkt werden bauseits durch den Netzbetreiber durchgeführt. Die Enden der LWL-Leitungen sind am Hausübergabepunkt dauerhaft und eindeutig den jeweiligen Wohneinheiten zuzuordnen.
3.4 Brandschutz (Bauseits)
Die Erstellung von Brandschottungen für Kabel- und Rohrdurchführungen ist eine bauseitige Leistung. Sämtliche Leitungs- und Kabeldurchführungen durch feuerwiderstandsfähige oder feuerhemmende Bauteile sind im Vorfeld mit der Bauleitung bzw. Fachbauleitung abzustimmen. Die Verlegung hat so zu erfolgen, dass die nachfolgende, bauseitige Erstellung der Brandschottungen fachgerecht und ohne Behinderung ausgeführt werden kann. Mehraufwendungen, die durch eine nicht abgestimmte Verlegung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
3. Schnittstellen zu Fremdgewerken und bauseitigen Leistungen
4. Koordinations- und Abstimmungsgespräche Die Kosten für sämtliche Koordinations- und Abstimmungsgespräche, einschließlich der Teilnahme an Baubesprechungen, die im Rahmen der Ausführungs- und Montageplanung sowie zur Abstimmung mit anderen Gewerken, Behörden, Sachverständigen, der Ober- und Fachbauleitung sowie mit Vertretern der Bauherrschaft erforderlich sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4. Koordinations- und Abstimmungsgespräche
5. Abnahmen 5.1 Abnahme Gewerk Elektrotechnik
Die Abnahme der gesamten elektrotechnischen Anlage erfolgt gemeinsam mit dem Fachplaner Elektrotechnik und dem ausführenden Unternehmen.
Festgestellte Mängel und offene Punkte werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und sind vom Auftragnehmer fristgerecht zu beseitigen.
5. Abnahmen
6. Revisionsunterlagen Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Revisionsunterlagen haben den tatsächlich ausgeführten Stand der Anlagen (Bestandsdokumentation) wiederzugeben und müssen mindestens folgende Unterlagen enthalten:
6.1 Dokumentation und Pläne
Bestandsdokumentation der ausgeführten elektrotechnischen Anlagen
Anlagen- und Funktionsbeschreibungen
Übersichtsschemata der elektrotechnischen Anlagen
Installationspläne (farbig, Maßstab 1:50) mit Stromkreisbezeichnungen sowie eindeutiger Nummerierung von Steckdosen, Anschlussdosen und sonstigen Betriebsmitteln
Verteiler-, Klemmen- und Stromlaufpläne gemäß DIN sowie nach Vorgaben des Auftraggebers
Strang- und Übersichtspläne sicherheitsrelevanter Anlagen (z. B. Sicherheitsbeleuchtung)
6.2 Prüf- und Messprotokolle
Prüf- und Messprotokolle gemäß DIN VDE 0100-600
Prüf- und Messprotokolle der Gesamtanlage gemäß DGUV Vorschrift 3
Prüf- und Messprotokolle der EDV-Verkabelung
Zusätzliche Messungen (z. B. Beleuchtungsstärkemessungen), sofern diese zum Nachweis der geforderten Werte erforderlich sind
6.3 Nachweise, Zertifikate und Bescheinigungen
Zertifikate, Zulassungen und Errichterbescheinigungen aller elektrotechnischen Anlagen
Zertifikate und Zulassungen aller ausgeführten Brandschutzmaßnahmen
CE-Konformitätserklärungen
Geräte-, Stück- und Ersatzteillisten mit Angabe der eingesetzten Fabrikate
6.4 Betrieb, Wartung und Einweisung
Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Gerätehersteller
Wartungsanleitungen mit Auflistung aller technischen Anlagen und der erforderlichen Wartungsintervalle
Protokolle über die Einweisung des Bedien- und Betreiberpersonals
Die Termine zur Einweisung sind mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Einweisungstermin mit dem Betreiber abzustimmen.
Zur Einweisung muss die Anlage vollständig betriebsbereit und in Betrieb genommen sein.
6.5 Form der Übergabe
Die Revisionsunterlagen sind zweifach in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis sowie zusätzlich in digitaler Form auf Datenträger (CD oder gleichwertig) zu übergeben.
Die digitalen Unterlagen sind mindestens in den Formaten .dwg / .dxf sowie .pdf bereitzustellen.
Die vollständigen Revisionsunterlagen sind spätestens vor Abnahme bzw. Übergabe der Anlage vorzulegen.
Alle Unterlagen sind so zu strukturieren, dass der Auftraggeber mit geringem Aufwand Wartung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen organisieren kann.
6. Revisionsunterlagen
7. Hinweis zu Festpreisangeboten Wird vom Bieter auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses ein Festpreis angeboten, hat der Bieter die ausgeschriebenen Mengen, Längen und Massen (z. B. für Kabel, Leitungen, Rohre, Kabeltragsysteme und Installationssysteme) eigenverantwortlich auf Plausibilität, Vollständigkeit und Ausführbarkeit zu prüfen.
Erforderliche Mengenanpassungen, Ergänzungen oder Abweichungen sind vom Bieter im Rahmen seines Angebotes zu berücksichtigen und vollständig sowie transparent im Angebot darzustellen.
Nachträgliche Mehrforderungen aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Mengenprüfung bei Festpreisangeboten sind gemäß VOB/B § 2 Abs. 7 ausgeschlossen.
Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Mengen als berechnet, geschätzt oder pauschal ausgewiesen sind.
7. Hinweis zu Festpreisangeboten
01 Baustrom und Baustelleneinrichtung
01
Baustrom und Baustelleneinrichtung
01.01 Baustrom
01.01
Baustrom
02 Verteiler und Einbauten
02
Verteiler und Einbauten
Vorbemerkungen Verteilerschränke und Einbauten Verteilerschränke
Verteilerschränke sind in stabiler, verwindungsfreier Stahlblechkonstruktion auszuführen und nach Bedarf mit Traggerüsten für Einbaugeräte, Sammelschienen und Montageplatten auszustatten.
Innere Abdeckungen sind großflächig mit den erforderlichen Ausschnitten sowie anteiligen Blindabdeckstreifen auszuführen. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass Erweiterungen und Nachrüstungen jederzeit möglich sind.
Die Verteilerschränke sind gemäß Lastenheft so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von mindestens 30 % für spätere Erweiterungen vorhanden ist.
Diese Reserve ist sowohl für Einbaugeräte als auch für Klemmen- und Verdrahtungsräume vorzusehen.
Sicherungs- und Schaltgeräte einschließlich Fernmeldekontakten sowie sämtliche Beschriftungen, Klein-, Zubehör- und Befestigungsmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Ausführung hat gemäß den geltenden DIN- und VDE-Vorschriften, insbesondere DIN EN 61439 und DIN VDE 0100, zu erfolgen.
In allen Verteilern sind oben und/oder unten separate Klemmenräume vorzusehen. Die Abdeckungen der Klemmenräume müssen getrennt abnehmbar sein.
Kabeleinführungen sind wahlweise oben und/oder unten über Nippelflansche oder geeignete Verschraubungen auszuführen. Erforderliche Kabelbefestigungsschienen, Zugentlastungen sowie die ordnungsgemäße Führung der Leitungen sind einzukalkulieren.
Zu- und Abgangsklemmen / Verdrahtung
Alle Anschlüsse sind fachgerecht gemäß den geltenden Normen und Herstellervorgaben auszuführen.
Schwachstrom-, Steuer- und Busleitungen (z. B. Melde- und Fernmeldekontakte) sind getrennt von Leistungskreisen geordnet zu führen.
Alle Leitungen sind dauerhaft und eindeutig zu kennzeichnen.
Verteilerpläne und Aufbauzeichnungen
Für alle Verteilungen sind die erforderlichen Schalt-, Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen und der Fachbauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Beigestellte Planunterlagen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich auf Funktion, Dimensionierung und Ausführung zu prüfen. Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Fachbauleitung abzustimmen.
Beschriftung
Sämtliche Einbaugeräte, Klemmen und Felder sind entsprechend den Schaltplänen maschinell zu beschriften.
Handschriftliche Beschriftungen sind nicht zulässig.
Stromkreis- und Feldlegenden sind übersichtlich und dauerhaft in Klarsichthüllen an der Verteilertür anzubringen.
Die Beschriftung ist sowohl an den Einbaugeräten als auch auf den Feldabdeckungen auszuführen.
Vorbemerkungen Verteilerschränke und Einbauten
02.01 Zählerschrank / Wandlermessung
02.01
Zählerschrank / Wandlermessung
02.02 Abgesetzte Zähleranlage Wohneinheiten
02.02
Abgesetzte Zähleranlage Wohneinheiten
02.03 Unterverteiler Wohneinheiten
02.03
Unterverteiler Wohneinheiten
02.04 Kleinverteiler Technikraum
02.04
Kleinverteiler Technikraum
02.05 Einbaugeräte
02.05
Einbaugeräte
03 Kabel und Leitungen
03
Kabel und Leitungen
03.01 Kabel und Leitungen
03.01
Kabel und Leitungen
04 Verlegesysteme
04
Verlegesysteme
Sammelhalter Sammelhalter, Kabelklammern sowie sonstige Befestigungsmittel in abgehängten Decken sind in die Einheitspreise der Kabel- und Leitungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Sammelhalter
Bügelschellen und Zubehör Bügelschellen, Gegenwannen sowie sonstiges Zubehör zur Leitungs- und Trassenbefestigung sind in die Einheitspreise der Kabel- und Leitungspositionen bzw. der Steigleiterpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bügelschellen und Zubehör
04.01 Kabelrinnen
04.01
Kabelrinnen
04.02 Installationsrohre
04.02
Installationsrohre
Grundbereich ZZ.001.0
04.03 Installationskanäle
04.03
Installationskanäle
05 Dosen und Zubehör
05
Dosen und Zubehör
05.01 Hohlwanddosen
05.01
Hohlwanddosen
05.02 Aufputzdosen
05.02
Aufputzdosen
06 Installationsgeräte und Zubehör
06
Installationsgeräte und Zubehör
06.01 Installationsgeräte Unterputz
06.01
Installationsgeräte Unterputz
06.02 Installationsgeräte Aufputz
06.02
Installationsgeräte Aufputz
07 Potentialaugleich und Blitzschutz
07
Potentialaugleich und Blitzschutz
07.01 Potentialausgleich
07.01
Potentialausgleich
07.02 Innerer Blitzschutz
07.02
Innerer Blitzschutz
08 Beleuchtung
08
Beleuchtung
08.01 Beleuchtung
08.01
Beleuchtung
10 Multimedia, TV und Türkommunikation
10
Multimedia, TV und Türkommunikation
10.01 LWL Installation
10.01
LWL Installation
10.02 Kupferleitungen
10.02
Kupferleitungen
10.03 TV- und Satanlage
10.03
TV- und Satanlage
10.04 Türkommunikation
10.04
Türkommunikation
12 Anschlußarbeiten
12
Anschlußarbeiten
12.01 Anschlußarbeiten
12.01
Anschlußarbeiten
13 Leitungsverlegung HLS
13
Leitungsverlegung HLS
13.01 Leitungsverlegung HLS
13.01
Leitungsverlegung HLS
14 Sicherheitstechnische Anlagen
14
Sicherheitstechnische Anlagen
14.01 RWA Anlage Treppenhaus
14.01
RWA Anlage Treppenhaus
15 Sonsitges
15
Sonsitges
15.01 Sonstiges
15.01
Sonstiges
16 Stundenlohnarbeiten
16
Stundenlohnarbeiten
16.01 Stundenverrechnungssatz
16.01
Stundenverrechnungssatz