Vorbemerkungen Die nachfolgende funktionale Leistungsbeschreibung umfasst die komplette betriebsfertige Elektroinstallation für folgende Gebäude:
Wallaustraße 10-12 mit 18 Wohneinheiten und
Wallaustraße 14 mit 12 Wohnheiten,
jeweils samt Keller- und Allgemeinbereiche in Mainz.
Frauenlobstraße 67 mit 17 Wohneinheiten, samt Keller- und Allgemeinbereiche in Mainz.
Es ist zu beachten, dass alle nachfolgenden Beschreibungen die zwei Gebäude betreffen und die Zentralkomponenten, wie Zähleranlage, Sprechanlage, Treppenhaus, Kellerinstallation, etc. je Gebäude auszuführen sind, auch wenn die nicht in jedem Titel explizit erwähnt ist.
Die abgegebenen Preise verstehen sich für eine betriebsfertige Anlage einschl. aller Nebenarbeiten, Kosten für die Anlieferung des Materials frei Baustelle bzw. Einbauort, deren Montage und Probebetrieb.
Das Auflegen von Elektrokabeln sowie das Erstellen von Elektroanschlüssen sind durch den AN zu erbringen. Hierbei sind die einschlägigen VDE-Richtlinien und die DIN-Normen zu berücksichtigen. Erforderliche Rück- bzw. Absprachen mit Folgehandwerkern sind im eigenen Sinne zwingend vorgeschrieben.
Die elektrotechnische Ausstattung des Gebäudes/Wohnungen ist aus der beiliegenden Elektroplanung (Grundrisse, Schemata, Details) in Verbindung mit der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen. Im Wesentlichen sind das:
- Grundrisspläne mit eingetragenen Installationsgeräten und Leuchten.
- Grundrisspläne mit eingetragenen Zentraleinrichtungen.
- Übersichtsschemata.
- Verteilerpläne.
- Prinzipschaltbilder für Schaltanlagen und Verteilungen
- Details.
Sollten Abweichungen zwischen Planunterlagen und Beschreibungen bestehen, so sind die höherwertigen Ausstattungen maßgebend.
Ergeben sich Unklarheiten, die weder aus den Planunterlagen noch der Beschreibung zu entnehmen sind, so sind diese frühzeitig mit dem Bauherren zu klären. Werden Installationen falsch oder unsachgemäß ausgeführt, so ist der Bauherr dazu berechtigt diese zurück bauen zu lassen.
01 Wallaustraße 10-12 und 14
Wallaustraße 10-12 und 14
Hinweise zu Fabrikat und Punktfolgen Fabrikathinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig" dienen der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mind. gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Design, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann.
Wird vom Bieter in der dazu vorgesehenen Positionszeile kein Fabrikat eingetragen, so gilt das im LV aufgeführte Fabrikat als angeboten. Da auch die Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim AG erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Punktfolgen in den Beschreibungen des LV sind im Hinblick auf ein vollständiges Angebot vom Bieter auszufüllen.
Hinweise zu Fabrikat und Punktfolgen
01.01 Zähleranlage / Verteilerfeld Allgemein
Zähleranlage / Verteilerfeld Allgemein
01.02 Hauptzuleitungen / Verlegesysteme
Hauptzuleitungen / Verlegesysteme
01.03 Erdungsanlage und Potentialausgleich
Erdungsanlage und Potentialausgleich
01.04 Telefonanlage / EDV
01.05 Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Rauch- und Wärmeabzugsanlage
01.06 Wohnungsinstallationen Wallaustraße 10-12
Wohnungsinstallationen Wallaustraße 10-12
01.07 Wohnungsinstallationen Wallaustraße 14
Wohnungsinstallationen Wallaustraße 14
01.08 Treppenhausinstallation Wallaustraße 10-12, 14
Treppenhausinstallation Wallaustraße 10-12, 14
01.09 Beleuchtung Hofdurchfahrt
Beleuchtung Hofdurchfahrt
01.10 Kellerinstallation
01.11 Dachgeschossinstallation
01.12 Kernbohrungen
01.13 Baustelleneinrichtung
02 Frauenlobstraße 67
Hinweise zu Fabrikat und Punktfolgen Fabrikathinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig" dienen der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mind. gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Design, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann.
Wird vom Bieter in der dazu vorgesehenen Positionszeile kein Fabrikat eingetragen, so gilt das im LV aufgeführte Fabrikat als angeboten. Da auch die Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim AG erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Punktfolgen in den Beschreibungen des LV sind im Hinblick auf ein vollständiges Angebot vom Bieter auszufüllen.
Hinweise zu Fabrikat und Punktfolgen
02.01 Zähleranlage / Verteilerfeld Allgemein
Zähleranlage / Verteilerfeld Allgemein
02.02 Hauptzuleitungen / Verlegesysteme
Hauptzuleitungen / Verlegesysteme
02.03 Erdungsanlage und Potentialausgleich
Erdungsanlage und Potentialausgleich
02.04 Telefonanlage / EDV
02.05 Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Rauch- und Wärmeabzugsanlage
02.06 Wohnungsinstallationen
02.07 Treppenhausinstallation
02.08 Kellerinstallation
02.09 Dachgeschossinstallation
02.10 Kernbohrungen
02.11 Baustelleneinrichtung