hinterl. Metall-Fassade
Stihl, Neubau Trafo
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS UND ANGEBOT Hinterlüftete Fassade Metall BAUHERR:        Andreas Stihl AG & Co. KG                    Badstraße 115, 71336 Waiblingen BAUVORHABEN:      STIHL - Werk DE02 - Waiblingen                     Neubau Kopfbaustation                    Andreas-Stihl-Straße 4, 71336 Waiblingen AUSFÜHRUNG:     Fassadenarbeiten ANBIETENDE FIRMA: ....................................................... UNTERSCHRIFT/DATUM: ........................................................ ANGEBOTSSUMME: ........................................................ netto, ungeprüft ANGEBOTSSUMME: ........................................................ netto, geprüft Nur vollständig ausgefüllte Angebote, auch mit Eventual- und Alternativ-Positionen, können bei der Auftragsvergabe  berücksichtigt werden. Eigenmächtige Änderungen von Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung berechtigen zur Nichtwertung des gesamten Angebotes.
Deckblatt
I. Projektbeschreibung STIHL-DE02-785-Kopfstation Süd Im Rahmen des Bauvorhabens der STIHL AG & Co.KG, Andreas Stihl-Straße 4, 71336 Waiblingen, wird eine Trafo- Kopfstation  errichtet. Die Maßnahmen umfassen folgende Arbeiten: Errichtung einer neuen Trafo- Kopfstation Eine neue Kopfstation wird im Werk D2 errichtet, um die zentrale Versorgung der neuen Trafoanlagen innerhalb des bestehenden Werkes DE02 sicherzustellen Stahltüren/Trafotüren mit Lüftungsgitter Für die Errichtung der neuen Trafostation sowie die Installationräume der Trafostation sind Stahltüren bzw. Trafotüren notwendig. Hierbei handelt es sich um 3 1-flügelige Trafotüren mit Lüftungsgitter (Druckentlastungsklappen) . Dachaufbau Auf der Rohbau wird auf der geneigten Stahlbetondecke eine mehrlagige Dachabdichtung ausgeführt. Darauf befindet sich eine XPS-Dämmung mit einer Drain- und Schutzschicht. Als Absturzsicherung wird ein durchdringungsfreier Kollektivschutz gestellt. Die Attika wird ca. 75 cm hoch und mit einem Attikablech verkleidet. Fassade Die Fassade besteht aus einer Dämmschicht mit Hinterlüftungsebene zur Feuchtigkeitsabfuhr und einer vorgelagerten Metallfassade, die Schutz vor Witterung bietet und das Gebäude gestalterisch aufwertet. Das Bauprojekt befindet sich im Werk DE02 Waiblingen an dem Schärisweg.
I. Projektbeschreibung
II. Hinweise zur Kalkulation / Ausführung Sämtliche Materialien, Geräte und Maschinen dürfen nur mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen verwendet werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind auf der Baustelle stets verfügbar zu hinterlegen, sodass die Objektüberwachung des Bauherrn jederzeit Einblick in die Unterlagen nehmen kann. Eignungsnachweise für das Schweißen von Betonstahl sind ebenso wie der große Schweißnachweis rechtzeitig der Objektüberwachung vorzulegen. Die geschweißten Stahlbauteile dürfen nur von Betrieben mit Eignungsnachweis gemäß DIN EN 1090 hergestellt werden. Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen für alle vom AN zum Einbau oder zeitweisen Überlassung vorgesehenen Stoffe und Bauteile sind zum Nachweis ihrer Eignung und Güte der Objektüberwachung vom AN rechtzeitig, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, in übersichtlicher, prüfbarer Papierform zu übergeben. Würfeldruckprüfungen von Beton sind durchzuführen. Die B II Zwischenberichte und der Abschlußbericht ist im Zuge der Dokumentation vorzulegen. Der Beginn von Betonier- oder Montagearbeiten muss dem Prüfstatiker rechtzeitig (in der Regel 3 Werktage vorher) angezeigt werden. Der AN hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen, eine Kopie der Bautagesberichte ist jeweils am Anfang der Folgewoche für die vergangene Woche zur Kenntnisnahme an die Objektüberwachung geordnet zu übermitteln. Hierin sind mindestens nachfolgende Angaben festzuhalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme - Wetter, höchste/ niedrigste Temperatur - Personalstärke/beschäftigte Mitarbeiter (getrennt nach   Vorarbeiter/Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) - ausgeführte Arbeiten einschl. Benennung der Verortung der   Arbeiten in den Geschossen - Einsatz von Maschinen und Geräten - Lieferung von Baustoffen und Bauteilen - Besondere Vorfälle wie z.B. Störfälle, Unfälle, etc.
II. Hinweise zur Kalkulation / Ausführung
III. Anlagenverzeichnis Architektur Grundriss                    DE02-785-00ABG5000-C Dachaufsicht                DE02-785-DAABG5000-B Schnitte                      DE02-785-S1ABS5000-C Detailschnitt                 DE02-785-00ABD5001-B Ansichten                   DE02-785-AWABA5000-C allg. Unterlagen Bauteilkatalog
III. Anlagenverzeichnis
01 LB Fassadenarbeiten
01
LB Fassadenarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln Technische Vorbemerkung - Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Erläuterungen: Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 18500-100 Betonwerkstein – Teil 100: Übereinstimmungsnachweis für Betonwerkstein nach DIN 18500-1 DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen – Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers DIN EN 988 Zink und Zinklegierungen – Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen – Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen – Spezifikationen DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; – Durchschusshemmung – Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 10088-4 Nichtrostende Stähle – Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen DIN EN 10088-5 Nichtrostende Stähle – Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen DIN EN 10210-1 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen – Teil 1: Technische Lieferbedingungen DIN EN 10210-2 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau – Teil 2: Grenzabmaße, Maße und statische Werte DIN EN 10217-7 Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 7: Rohre aus nichtrostenden Stählen DIN EN 10346 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl zum Kaltumformen – Technische Lieferbedingungen DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Spezifikation DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) – Spezifikation DIN EN 13830 Vorhangfassaden – Produktnorm DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente – Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe – Begriffe DIN EN ISO 14713-1 Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 1: Allgemeine Konstruktionsgrundsätze und Korrosionsbeständigkeit DIN EN ISO 14713-2 Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 2: Feuerverzinken DIN EN ISO 14713-3 Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 3: Sherardisieren DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung DIN EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Allgemeine Regeln DIN EN ISO 15609-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Schweißanweisung – Teil 1: Lichtbogenschweißen DIN EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen – Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile – Teil 4: Profile – Grenzabmaße und Formtoleranzen VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) DNV BTI 1.5 Bautechnische Information Naturwerkstein: Fassadenbekleidung Herausgeber: Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV) FVHF-Leitlinie VHF Gerüste Gerüste für Arbeiten an Gebäuden mit Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF) Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V. (FVHF) FVHF-Leitlinie VHF Schall Schallschutz mit Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF) Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V. (FVHF) FVHF-Leitlinie VHF bauwerksintegrierte Photovoltaik (BIPV) Bauwerksintegrierte Photovoltaik (BIPV) an Gebäuden mit Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF) Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V. (FVHF) FVHF-Leitlinie VHF Planung und Ausführung Planung und Ausführung von Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF) Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V. (FVHF) ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-02/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 382 Merkblatt 382: Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum, Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 822 Merkblatt 822: Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 823 Merkblatt 823: Schweißen von Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Merkblatt Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Porenbetonbericht 28 Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton Herausgeber: Bundesverband Porenbeton VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion – Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.03 Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ES.01 Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau – Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.03 Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.01 Absturzsichernde Verglasungen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.02 Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.03 Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.04 Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.05 Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.06-1 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt V.07 Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Mitgeltende Normen und Regeln
Technische Vertragsbedinungen Angaben zur Baustelle Gerüste Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m bzw. einer Standhöhe von 3,50 m über der Standfläche sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Gerüststellung wird nicht gesondert vergütet. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Der Auftragnehmer hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 4.1 DIN EN ISO 12944-7 durch Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO/TS 9002 zu belegen. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Untergrundvorbereitung Wenn Flammstrahlen in der Nähe von brennbaren Materialien ausgeführt werden soll, ist zuvor eine Genehmigung des Auftraggebers oder der Bauleitung einzuholen. Ist das Anlegen von Vergleichsflächen für den Reinheitsgrad vorgeschrieben, so umfasst die Leistung auch das Schützen der Flächen gegen Veränderungen durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation. Brandschutzbeschichtungen Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen. Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem desselben Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein. Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln. Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit - Zulassungsnummer und Aussteller - Ausführungsdatum - Name und Anschrift der Firma des Auftragnehmers - Anzahl der Schichten - Gesamtdicke der Trockenschicht - Art der Schlussbeschichtung - Datum der nächsten Prüfung - Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen anzubringen. Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Bauleitung abzustimmen. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen. Angaben zur Abrechnung Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Längen- und dem Flächenmaß gelten für Unterbrechungen die Regeln des Abschnitt 5.2.2 ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten. Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Flächenmaß wird ergänzend zu Abschnitt 5.3 ATV DIN 18335 vereinbart, dass Ausschnitte nur bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² übermessen werden. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vertragsbedinungen
01.01 Allg. Leistung, Baustelleneirichtung
01.01
Allg. Leistung, Baustelleneirichtung
01.02 Werkstatt- und Montageplanung
01.02
Werkstatt- und Montageplanung
01.03 Fassadenarbeiten
01.03
Fassadenarbeiten
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten