Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Hinterlüftete Vorhangfassaden - Trapezblech
01
Hinterlüftete Vorhangfassaden - Trapezblech
Allgemeine Hinweise für beide Titel. Alle Hinweistexte gelten für beide Titel!
Die Titel können auch einzeln vergeben werden.
Allgemeine Hinweise für beide Titel.
LASTANNAHMEN Windlast nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge
Gebäudehöhen:
Bau A: OK Attika ca. 30,225 m über OK Gelände = 140,065 m ü. NN
Bau B: OK Attika ca. 24,73 m über OK Gelände = 134,57 m ü. NN
Bau C: OK Attika ca. 19,23 m über OK Gelände = 129,07 m ü. NN
Gebäudegrundriss und Abmessung siehe Plananlagen
Höhe Ebene EG (Ebene +/- 0,00): ca. 109,84 m über NN
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1
und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mind: 0,5 kN/m bzw. 1,0 kN/m (öff. Geb.)
wirkend in: Brüstungshöhe
Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge
LASTANNAHMEN
PROJEKTBESCHREIBUNG 1. Allgemeine Beschreibung
Die DIRINGER & SCHEIDEL Bauunternehmung GmbH & Co.KG hat den Auftrag für die Generalsanierung der Wohnheime der SRH in der Bonhoefferstrasse 13 in Heidelberg von Seiten der SRH Holding (SdbR) erhalten. Dabei handelt es sich um die Gebäude A, B und C.
Das Gebäude wurde 1969 errichtet und wird im Wesentlichen als Wohngebäude von SRH-Studenten sowie Teilnehmer des Berufsbildungswerks Neckargemünd (BBWN) genutzt.
Weitere Nutzungen sind das Assessmentcenter im EG der SRH Beruflichen Rehabilitation sowie ein Wasserlabor, das für Studenten der Hochschule eingerichtet wurde.
Das Gebäude besteht aus 3 Türmen: Turm „A“ mit 10 oberirdischen Geschossen bis 9.OG, Turm „B“ mit 8 oberirdischen Geschossen bis 7.OG und Turm „C“ mit 6 oberirdischen Geschossen bis 5.OG.
Der eingeschossige Sockelbau verbindet die drei Türme miteinander und bildet das Foyer und ist voll unterkellert.
Wohneinheiten:
In Bauteil A werden 51 Wohneinheiten geplant. 18 Wohneinheiten sind Wohngemeinschaften mit jeweils 4
bzw. 5 Wohnplätzen. In den Wohngemeinschaften teilen sich alle gemeinsam eine Küche und einen
Aufenthaltsbereich. Jeweils 2-3 Bewohner:innen teilen sich ein Bad. 9 Wohneinheiten sind Doppel-Appartements mit jeweils geteiltem Bad und geteilter Küche. 24 Wohneinheiten sind Einzel-Appartements
mit jeweils eigenem Bad und eigener Küchenzeile.
In Bauteil B werden 56 Wohneinheiten geplant. 7 Wohneinheiten sind Wohngemeinschaften mit 4
Wohnplätzen. In den Wohngemeinschaften teilen sich alle gemeinsam eine Küche und einen
Aufenthaltsbereich. Jeweils 2 Bewohner:innen teilen sich ein Bad. 14 Wohneinheiten sind Doppel-Appartements mit jeweils geteiltem Bad und geteilter Küche. 35 Wohneinheiten sind Einzel-Appartements
mit jeweils eigenem Bad und eigener Küchenzeile.
In Bauteil C werden momentan 40 Wohneinheiten geplant. 5 Wohneinheiten sind Wohngemeinschaften
mit jeweils 5 Wohnplätzen. In den Wohngemeinschaften teilen sich alle gemeinsam eine Küche und einen
Aufenthaltsbereich. Jeweils 2-3 Bewohner:innen teilen sich ein Bad. 10 Wohneinheiten sind Doppel-Appartements mit jeweils geteiltem Bad und geteilter Küche. 25 Wohneinheiten sind Einzel-Appartements
mit jeweils eigenem Bad und eigener Küchenzeile.
2. Lage
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem SRH-Campus in der Bonhoefferstraße 13, Heidelberg. Das Grundstück mit der Flurstück Nr. 3949/3950 befindet sich am süd-östlichen Rand des Campus. Südlich
schließt sich jenseits einer Grünfläche die B37 an. Östlich angrenzend liegt eine Schule. Im Norden und Westen ist das Grundstück von weiteren Gebäuden des SRH-Campus mit unterschiedlicher Nutzung
umgeben.
3. Abrechnung
Bei allen Positionen sind die notwendigen Nebenleistungen im EP enthalten.
Zusammen mit dem AG ist ein Zahlplan zu entwickeln.
4. Besprechungen
Die Gerüst-, Fassaden- und Fensterbauarbeiten müssen in Teilbereichen miteinander koordiniert und nahezu zeitgleich erfolgen.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungsgespräche werden vor Ort durch die Bauleitung D&S koordiniert.
Der Fachbauleiter des AN ist zur Teilnahme verpflichtet.
PROJEKTBESCHREIBUNG
TERMINPLAN UND ANGABEN DES BIETERS 1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN
Angebotsabgabe bis: 22.07.2026
Vergabeverhandlung bis: innerh. 4 Wo nach Angebotseingang
Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen
Baubeginn:
VHF Haus C ca. KW 41/2026
VHF Haus B ca. KW 02/2027
VHF Haus C ca. KW 14/2027
Baufertigstellung bis: ca. KW 32/2027
Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert.
2. ANGABEN DES BIETERS
An der Baustelle können ………. Facharbeiter eingesetzt werden.
Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von ………. Wochen möglich.
3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS
Betriebshaftpflichtvers. bei : ………...............in ………....................
Deckungssummen Personen : ………................................................
Sachschäden : ………................................................
Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister : ………................................................
unter Mitgl.-Nr. : ………................................................
Er gehört der Berufsgenossenschaft : ………................................................
unter Mitgl.-Nr. : ………....................... an und ist in der
Handwerksrolle unter Nr. : ………....................... eingetragen.
Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemäße Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert vorzulegen.
TERMINPLAN UND ANGABEN DES BIETERS
ZTV-DGNB 1. Zertifizierung nach DGNB | Anforderungen QNG
Für das Projekt SRH BS13 wird eine DGNB-Zertifizierung "GOLD" mit dem Nutzungsprofil Sanierung Wohnen (SWO) angestrebt.
Zudem wird für das Projekt die Einhaltung der sog. besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) bzw. die NH-Klasse für Wohngebäude angestrebt.
Zum Erreichen dieser Ziele ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der
► unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte,
► unter Abschnitt 5 genannten Anforderungen auf Gebäudeebene,
► unter Abschnitt 6 genannten Anforderungen für den Außenraum
► unter Abschnitt 7 genannten Anforderungen an die Bauausführung und
► unter Abschnitt 8 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen
erforderlich.
Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB-Zertifizierungsbewertung sowie der QNG-Konformität erstellt. Derzeit existiert eine vorläufige Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung/ QNG-Konformität in Form eines PreCheck-Berichts.
Grds. haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. DGNB-Qualitäten dieses Berichtsstands zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung.
Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Herstellen und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Fragen und Anforderungen.
Ansprechpartner bei der LCEE GmbH ist
Herr Dr. Sebastian Pohl
LCEE GmbH, Dr. Sebastian Pohl
Birkenweg 24, 64295 Darmstadt
Tel: 06151-130986-10, Email: S.Pohl@LCEE.de
2. Prüfung der Angebote
Es gelten insbesondere die Anforderungen aus Abschnitt 4 und Abschnitt 7 sowie ggf. die Anforderungen weiterer o.g. Abschnitte gemäß nachfolgender Darstellung.
3. Nachweispflicht
Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten.
Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument auf-gezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Geneh-migung des Auftraggebers zugelassen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Ein-bau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Ein-bauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Eigenschaft zu kennzeichnen.
Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor Bestellung/ Order und Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe ist Anlage ENV1.2_1 inkl. der erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
4. Anforderungen an Bauprodukte und -materialien
Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Die Anforderungen sind in Anlage ENV1.2_0a zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB dargestellt.
Zulässig sind zudem ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die besonderen QNG-Anforderungen im Förderkontext QNG NH-Klasse einhalten. Die Anforderungen sind in Anlage ENV1.2_0b zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB dargestellt.
Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung sowie der besonderen QNG-Anforderungen im Förderkontext QNG NH-Klasse wie folgt.
Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen:
Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Her-stellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt.
Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nach-weis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compliance Richt-linien):
- Keine Korruption/Bestechung
- Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen/sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen
- Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen
Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung.
Bezüglich Hölzer/Holzwerkstoffen sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Alle im Gebäude verwendeten Holz- und Holzwerkstoffprodukte müssen nach dem FSC- oder PEFC-Standard zertifiziert sein. Der Lieferant muss das Herkunftsland und die Holzart deklarieren. Für diesen Zweck ist das FSC- oder PEFC-Zertifikat nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“ als Nachweis gültig. Für alle im Ge-bäude eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe sind die FSC- bzw. PEFC-Zertifikate mit zu-gehörigem COC-Nachweis zu übermitteln. Die Lieferscheine der Hölzer sind mit der darin vermerkten COC-Nummer dem Auftraggeber zu übergeben.
5. Anforderungen auf Gebäudeebene
Die Baudurchführung hat so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der Planung berücksichtigten Gebäudemerkmale nicht gefährdet werden:
- Schadstofffreiheit, z.B. Vermeidung von Materialien mit TVOC- bzw. Formaldehyd-Gehalt
- Wärme- und Feuchteschutz, wie
- U-Werte (gemäß letztgültigem GEG-Nachweis)
- Schallschutz (gemäß letztgültigem Nachweis DIN 4109)
6. Anforderungen für den Außenraum
Nicht für Gewerk: Fassade
7. Anforderungen an die Bauausführung
Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen des Kriteriums PRO2.1 Baustelle / Bauprozess (siehe auch Anlage PRO2.1_0 zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB) zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und ggf. von Bildern nachzuweisen:
• Abfallarmut der Baustelle
Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/ wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen.
Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen:
Mineralische Abfälle
Wertstoffe
Gemischte Baustellenabfälle
Problemabfälle
Asbesthaltige Abfälle
Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle, ist seitens der Bauleitung des AN zu kontrollieren und zu dokumentieren.
• Lärmarmut der Baustelle
Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzenden Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmvermeidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleichbare Zertifikate.
Weiterführende Hinweise und Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in
§27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Richtlinie EG 2000/14/EG
• Staubarmut der Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen.
Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern.
Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren.
• Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung
Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind einzuhalten. Seitens des AN ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz gezeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt.
Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit einem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten.
Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdichtung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen. Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen.
Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherrn nachzuweisen. Der Nachweis ist zudem für die DGNB- Zertifizierung bereitzustellen.
8. Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude
Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt.
9. Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten
Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind.
10. Hinweispflicht des Auftragnehmers
Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der DGNB-Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
ZTV-DGNB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR VORGEHÄNGTE HINTERLÜFTETE FASSADEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR VORGEHÄNGTE HINTERLÜFTETE FASSADEN
1. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen
Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C (neueste Ausgabe) mit den dort aufgeführten "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV)" zugrunde.
Im besonderen:
- DIN 18351 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
- DIN 18360 - Metallbauarbeiten
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln der Bauberufsgenossenschaften
- Die jeweils gültigen TRGS
- Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung
mit den DIN-/EN-Normen, Fachregeln der Verbände, Verordnungen
der Baubehörden, allgemein anerkannten Regeln der Technik
sowie Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen.
Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen
(z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt
werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Allgemeines
2.1 Aufmaß, Zeichnungen
Leistungsverzeichnis und Baupläne sind Grundlage zur
Ausführung. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen
Maße sind Richtmaße, die von denen vor Ort abweichen
können.
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen,
er allein ist für das richtige Maß verantwortlich.
Die im LV angegebenen Maße sind ungefähre Planungsmaße,
die von den örtlichen bzw. zur Ausführung kommenden
Maßen abweichen können.
Der Untergrund ist vom AN zu prüfen bezüglich Ebenheit
und ausreichender Tragfähigkeit, dieser Aufwand ist
einzukalkulieren.
Ggf. zusätzlich erforderliche Maßnahmen sind mit der
Bauleitung rechtzeitig vor Montagebeginn abzustimmen
und in die Aufmaßpläne einzutragen.
Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktionen schon
zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der
ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter
Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN 18202 die
Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer
prüffähige Werk- bzw. Detailzeichnungen
(Konstruktionszeichnungen und Montagepläne gemäß
DIN 18351 Zif. 3.1.3) und prüffähige statische
Nachweise zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen.
Aus den vom Auftragnehmer zu liefernden zeichnerischen und
beschreibenden Darstellungen müssen Konstruktion,
Maße und Einteilung, Einbau und Befestigung der
Bauteile sowie die Einbaufolge zu ersehen sein.
Mit der Fertigung darf erst nach Vorliegen der positiv
geprüften Zeichnungen und Statik begonnen werden.
Es ist ein Prüfzeitraum von mind. 4 Wochen
einzukalkulieren, die Unterlagen sind entsprechend
rechtzeitig vor Fertigungs- und Montagebeginn
einzureichen. Sollte der Bauablauf oder der
Leistungsumfang kürzere Prüffristen erfordern bzw.
ermöglichen, sind diese rechtzeitig vorab bei der
Bauleitung anzumelden und bestätigen zu lassen.
Planänderungen des AG bzw. seiner Bevollmächtigten sind
nachzutragen und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Die geprüften und ggf. entsprechend der Prüfung des
Architekten korrigierten Planunterlagen sind der
Bauleitung 2-fach in Papierform zu übergeben.
Vor Beginn der Arbeiten ist gemeinsam mit der
Bauleitung eine genaue Leistungsaufnahme vorzunehmen
und der Arbeitsablauf festzulegen.
Der AN ist verpflichtet, bei der Ausführung die
Koordinierung mit den anderen Gewerken zu
gewährleisten, bei denen Kontaktpunkte zur Fassade
vorhanden sind.
Der Auftragnehmer ist ohne Einschränkung für die
konstruktive, funktionelle und maßliche Übereinstimmung
seiner Elemente mit den anschließenden Bauteilen
verantwortlich.
Muster:
Von allen nachfolgend beschriebenen Leistungen sind auf
Anweisung des AG Material- und Farbmuster in
beurteilungsfähiger Größe (mindestens A4) vorzulegen.
Die Kosten für die Muster sind in die jeweiligen
Einheitspreise einzukalkulieren.
2.2 Ausführung
Bei der ausgeschriebenen Konstruktion handelt es sich
um eine Mindestforderung, bei abweichenden
Konstruktionen ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Alle angebotenen Fabrikate müssen mit dem
CE-Kennzeichen versehen sein, entsprechende
Leistungserklärungen sind vorzulegen.
Sofern im LV nicht explizit anders angegeben, müssen
alle Außenwandverkleidungen einschließlich der
Unterkonstruktion, der Halterungen und Befestigungen
sowie der Dämmstoffe aus nicht brennbaren Baustoffen,
Baustoffklasse A gemäß DIN 4102, bestehen.
Sperrschichten, die aus technischen Gründen nicht
Baustoffklasse A sein können, müssen durch
nicht brennbare Baustoffe gegen Entflammen
geschützt werden.
Zwischen den Halterungen und der Rohbauwand
sind grundsätzlich thermische Trennlagen einzubauen,
Trennlagen-Material mit folgenden Anforderungen, sofern
in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben:
Wärmeleitfähigkeit: max. 0,09 W/mk,
Rohdichte > 70 g/cm³, Dicke mind. 6 mm,
Baustoffklasse B1 gemäß DIN 4102, nicht brennend
abtropfend.
Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Profile müssen so dimensioniert sein, dass sie die
horizontalen und vertikalen Lasten abtragen können.
Die maximal zulässige Durchbiegung der
Unterkonstruktionen der Fassade wird auf l/300 festgelegt.
Es wird besonders auf die DIN EN 1991-1-4 inkl.
nationalem Anhang hingewiesen.
Erhöhte Windlasten im Bereich Dachkanten und
Gebäudedecken sind besonders zu beachten.
Bekleidungen und Blechformteile sind so zu
dimensionieren, dass unter der maximalen
Windbelastung (Druck, Sog) keine Verformungen,
Beulerscheinungen oder Schwingungen innerhalb der
planen Flächen entstehen, die die Standsicherheit
beeinflussen, bzw. optisch in Erscheinung treten.
Ein lückenloser Wärmeschutz von der Fassade zu den
übrigen Wandelementen und zur Wärmedämmung der
Dachabdichtung muss gewährleistet werden.
Anschlussbleche und Verwahrungen sind mit imprägnierten
Dichtungsbändern zu hinterlegen. Diese Maßnahme ist in
die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn im Text
nicht mehr besonders darauf hingewiesen wird. Das
Gleiche gilt für kleine Abdeckprofile etc.
An den Kontaktflächen unterschiedlicher Materialien
müssen Vorkehrungen zur Vermeidung von
Kontaktkorrosion getroffen werden.
Dafür sind zwischen Stahl und Aluminium Zwischenlagen
aus Chloropren-Kautschuk oder Fiber, zwischen Aluminium
und Beton ein Bitumenanstrich erforderlich. Diese
Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche Schnittkanten sind gemäß Herstellervorgaben
zu entgraten und nachzubehandeln.
Dämmstoffe aus Mineralfasern/Mineralwolle u.ä. müssen
gemäß der Gefahrstoffverordnung gesundheitlich unbedenklich
und nach EG-Richtlinie 97/69 Anmerkung Q freigezeichnet sein.
Dämmstoffe auf der Basis von Polystyrol (XPS und EPS)
dürfen keine Flammschutzmittel aus HBCD enthalten.
Blitzschutz:
Die Blitzschutzanlage über Dach ist kein Bestandteil
des Leistungsverzeichnisses. Die Fassadenelemente aus
Metall sind untereinander metallisch zu verbinden.
Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das tägliche Säubern sowie das Entfernen von
anfallendem Schutt in einem Zeitrhythmus von spätestens
2 Tagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Lose Dämmteile jeglicher Größe und Art sind sofort
einzusammeln und zu sichern.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR VORGEHÄNGTE HINTERLÜFTETE FASSADEN
ATV-FASSADENBEKLEIDUNGSARBEITEN D&S Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Die Leistungen umfassen, sofern im Pos.-Text nicht anders beschrieben, Lieferung und Einbau aller Bauteile und Baustoffe, einschließlich Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle.
Kosten für ggf. erforderliche System- oder Materialprüfungen sind einzurechnen.
Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlegung entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer ein amtliches Gutachten kostenlos zu beschaffen, soweit von der Bauleitung verlangt, sind Muster vorzulegen.
Für die Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- und Lieferfirma.
Der Auftragnehmer hat zu prüfen, ob unsachgemäße Ausführungen anderer Handwerker die Durchführung und die Gewährleistung der eigenen Arbeiten beeinträchtigt. Gegebenenfalls ist hiervon die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu unterrichten.
Das Befestigen der zur Ausführung der erforderlichen Teile im Mauerwerk oder im Beton bzw. Herstellen von Aussparungen, Vergießen von Ankern und dgl. sind Nebenleistungen, soweit nicht im Nachfolgenden anders bestimmt.
Erforderliche Trennschichten zwischen untereinander nicht verträglichen Metallen oder Baustoffen sind bei allen Ausführungen zu berücksichtigen.
Für alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, Sicherungen usw., insbesondere wie sie sich aus den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen.
Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistung je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise und ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ATV-FASSADENBEKLEIDUNGSARBEITEN D&S
01.01 Haus C
01.01
Haus C
01.02 Haus B
01.02
Haus B
01.03 Haus A
01.03
Haus A
02 Hinterlüftete Vorhangfassaden - Faserzement
02
Hinterlüftete Vorhangfassaden - Faserzement
Ausführungsbeschreibung Vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit Fassadenbekleidung aus Faserzement-Fassadenplatten mit genieteter Befestigung,
einschließlich thermisch optimierter Unterkonstruktion mit Edelstahl-Wandhaltern,
Ausführung gemäß DIN 18516 Teil 1,
Fassadensystem mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung,
Baustoffklasse A2 - nicht brennbar gemäß DIN 4102,
liefern und gemäß Zulassung und Statik sowie
gemäß Fassadenplänen des Architekten montieren.
- Fassadenbekleidung:
Faserzementplatten gemäß DIN EN 12467,
mit durchscheinender Flächenstruktur, Oberfläche glatt,
Plattendicke: 10 mm,
Tafelgröße: bis 3100 x 1250 mm,
Beschichtung: matt lasiert mit
Reinacrylat-Beschichtung, heißverfilmt,
Farbpigmente UV-beständig und umweltverträglich,
sichtbare Tafelkanten sind nach dem Zuschnitt leicht zu
brechen, alle Plattenkanten mit Kantenversiegelung
imprägniert.
Farbton nach Wahl des AG aus Hersteller-Farbkarte
Angebotenes Platten-Fabrikat/Typ:
_____________________________________
(vom Bieter hier einzutragen)
Ausführung mit individuell zugeschnittenen
Fassadentafeln in unterschiedlichen Abmessungen,
Teilung gemäß Angabe des Architekten und
gemäß Verlegeplan nach örtlichem Aufmaß,
mit im Fassadenplatten-Farbton farbbeschichteten
Fassadennieten an Aluminium-Unterkonstruktion
befestigen, die Fassadentafeln sind vorzubohren,
pro Einzeltafel sind mind. zwei Festpunkte mit
Festpunkthülse vorzusehen, Einbau gemäß
Herstellervorschrift und Zulassung.
- Unterkonstruktion:
Justierbare, prüffähig statisch berechnete Unterkonstruktion
gemäß angebotenem System aus Aluminium in thermisch
optimierter Ausführung mit Edelstahl-Wandhaltern
für eine planeben verlegte hinterlüftete Fassadenbekleidung
mit großformatigen Faserzement-Fassadenplatten,
System mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung,
herstellen, liefern und gemäß Statik und Zulassung
montieren.
Befestigung der Unterkonstruktion an der Außenwand
mittels Verdübelung/Verschraubung, einschl. aller
Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungsmittel
sowie Bohrungen, Verankerungsmittel entsprechend
jeweiligem Befestigungsuntergrund geeignet,
Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungsmittel
aus Edelstahl A4 mit bauaufsichtlicher Zulassung,
Dimensionierung und Anordnung gemäß Statik.
Die Unterkonstruktion ist lot- und fluchtgerecht
auszurichten.
Ausführung gemäß DIN 18516 Teil 1 sowie gemäß
angebotenem System aus Aluminium bzw. Edelstahl
und Befestigungsmitteln aus Edelstahl,
Dimensionierung und Abstand gemäß Zulassung und
statischer sowie baulicher Erfordernis, Befestigung
am Baukörper einschl. Toleranzausgleich.
Die Unterkonstruktionen sind mit Los- und Festpunkten
gemäß DIN 18516 Teil 1 sowie der statischen Berechnung
und der Konstruktionsplanung auszuführen.
Unterkonstruktion passend zur angebotenen
Fassadenbekleidung aus Faserzement-Fassadenplatten
mit Nietbefestigung, bestehend aus vertikal
angeordneten Tragprofilen,
Wandhalter als Fest- und Gleitpunkte, aus Edelstahl
bzw. mit Abstandshaltern (Schwerter) aus Edelstahl,
an Rohbauwand gemäß statischer Erfordernis befestigt,
mit thermischer Trennung zwischen Wandhalter und
Baukörper mittels thermischen Trennlagen,
Trennlagen-Material mit folgenden Anforderungen,
Wärmeleitfähigkeit: max. 0,09 W/mk,
Rohdichte > 70 g/cm³, Dicke mind. 6 mm,
Baustoffklasse B1 gemäß DIN 4102, nicht brennend
abtropfend.
Tragprofil am Tafelstoß mind. 120 mm breit,
Verankerung mit allg. bauaufsichtlich zugelassenen
Schrauben-Dübel-Kombinationen oder Ankern,
Sichtflächen der Tragprofile schwarz beschichtet
durch Eloxierung oder Einbrennlackierung,
Abdeckungen durch Fugenbänder sind nicht zulässig.
Der Mehraufwand an Unterkonstruktion und Befestigung
zur Ableitung der Windlasten in den Gebäuderandbereichen
gemäß Statik sowie der Ausgleich von Rohbautoleranzen
gemäß DIN 18202, mind. 20 mm,
sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Angebotenes Fabrikat/Typ der Unterkonstruktion:
________________________________________
Anordnung der Unterkonstruktion abgestimmt auf
die Fugenanordnung der Fassadenbekleidung
sowie Fensteröffnungen etc. gemäß Ansichtsplan
des Architekten.
Ausführungsbeschreibung
02.01 Haus C
02.01
Haus C
02.02 Haus B
02.02
Haus B
02.03 Haus A
02.03
Haus A
02.04 Aufzugskern A-B
02.04
Aufzugskern A-B
02.05 Aufzugskern A-C
02.05
Aufzugskern A-C