Wichtiger Hinweis zur Kalkulation Die Angaben zur Baustelle sind der beiliegenden und mitgeltenden Baubeschreibung zu entnehmen. Zudem wird vor Angebotsabgabe empfohlen, einen Ortstermin zur Begutachtung des Projektgebiets durchzuführen.
Wichtiger Hinweis zur Kalkulation:
Das Projektgebiet sowie das erweiterte Projektumfeld sind gekennzeichnet durch anspruchsvolle Randbedingungen.
Dies betrifft insbesondere
- die beengten Platzverhältnisse und das hohe Längsgefälle im Bereich der Schlossbergstraße sowie der Zuwegung ab dem Tutzinger-Hof-Platz bis zur Baustelle (siehe insbesondere Engstelle von ca. 2,90 m im Bereich Schlossbergstraße 4 / Vogelanger 1),
- die einzuhaltenden tonnagebeschränkten Schutzstreifen im Bereich Schlossbergstraße Hausnummer 8 und im erdseitigen Bereich der Schlossberghalle (s. auch Kapitel 3.1 der Baubeschreibung),
- die dadurch erforderliche zentrierte / achsige Herstellung der Bohrpfähle im Bereich der Hausnummer 8 und
- das mittige vertikale Überbohren der Bestandsmauer.
Infolge der o.g. Randbedingungen ergeben sich zwei Bauabschnitte, die nicht gleichzeitig, sondern nacheinander herzustellen sind (s. auch Kapitel 3.3.2 der Baubeschreibung).
BA1: Station 119,00 bis 145,90 und
BA2: Station 051,20 bis 093,90
Die Baustelle kann erst nach Herstellung der Anschüttung im BA1 eingerichtet werden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, einen Ortstermin vor Angebotsabgabe durchzuführen, um sämtliche für die Durchführung notwendigen bauvorbereitenden Maßnahmen (u.a. Anlieferung Bohrgerät, ggf. erforderlicher Zusammenbau von Trägergerät und Bohrturmt an der Baustelle) zu planen. Auf Grund der Platzverhältnisse wird davon ausgegangen, dass für die Andienung von Baustoffen (u.a. Anschüttung, Bewehrungskörbe, Beton) zusätzliche Hilfsmittel (z.B. Betonpumpe, Autokran) erforderlich werden. Alle für die Planung des Geräteeinsatzes und der Andienung von Baustoffen notwendigen Maße / Neigungen im unmittelbaren Bereich der Bohrpfahlwand sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis zur Kalkulation
01 Übergeordnete Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung
02 Erd- und Abbrucharbeiten
Hinweis zu den Bauabschnitten Auf Grund der projektspezifischen Rahmenbedingungen ergeben sich zwei Bauabschnitte:
BA1: Station 119,00 bis 145,90 und
BA2: Station 051,20 bis 093,90
Auf Grund der unterschiedlichen Platzverhältnisse ist der BA2 als aufwendiger hinsichtlich der Andienung zu bewerten, sodass die Leistungen für Erdbau und Spezialtiefbau abschnittsweise ausgeschrieben sind.
Bei der Kalkulation sind die Kapitel 3.1 (Sicherung von Bestandsgebäuden) und Kapitel 3.3 ( Bauablauf) der Baubeschreibung zu beachten.
Hinweis zu den Bauabschnitten
02.01 Baufeldfreimachung beide BA
Baufeldfreimachung beide BA
02.02 Erdarbeiten BA1 Station 119,00 bis 145,90
Erdarbeiten BA1 Station 119,00 bis 145,90
02.03 Erdarbeiten BA2 Station 051,20 bis 093,90
Erdarbeiten BA2 Station 051,20 bis 093,90
02.04 Erdarbeiten Straße, Entwässerung, Kopfbalken beide BA
Erdarbeiten Straße, Entwässerung, Kopfbalken beide BA
06 Entsorgung
06.01 Entsorgung
07 Wiederherstellung Grünflächen beide BA
Wiederherstellung Grünflächen beide BA
07.01 Ansaat