Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 9.1 Leitungsgräben, Baugruben, Erdarbeiten
01
9.1 Leitungsgräben, Baugruben, Erdarbeiten
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Leitungsgräben aller Art Leitungsgräben aller Art
1. Allgemeines
Für den gesamten Aushub ist das notwendige Trennen in Material, das zum Wiederverfüllen geeignet ist, und in unbrauchbares Material in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Es bleibt dem AN freigestellt die Gräben mit geböschten Wänden oder mit Verbau zu erstellen, soweit die Platzverhältnisse dies zulassen.
Die Abrechnung erfolgt jedoch durchgehend mit senkrechten Grabenwänden gemäß den nachfolgenden Festlegungen.
HINWEIS:
Das Sichern bei Querungen von Ver- und Entsorgungsleitungen die zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören, wird nicht gesondert vergütet!
2. Abrechnung
2.1 Grabentiefe
Als Abrechnungstiefe wird der Mittelwert aus zwei, eine Abrechnungslänge begrenzende Rohrgrabentiefen zugrundegelegt. Eine Abrechnungslänge wird begrenzt durch z.B. Schächte, Geländebrechpunkte oder ähnliches.
Erforderlicher Mehraushub bis zu 0,3 m Tiefe wird nach der in diesem Grababschnitt angegebenen mittleren Aushubtiefe und dem für diese Tiefe angebotenen EP verrechnet. Bei größeren Mehraushubtiefen wird die gesamte Tiefe ab Unterkante Rohrauflager ggf. über gesonderte Positionen verrechnet.
Obere Baugruben- bzw. Grabenbegrenzung ist das vorhandene Geländeniveau bei Übergabe des Baufeldes bzw. das tatsächliche Höhenniveau zum Zeitpunkt der Grabarbeiten während der Bauausführung, wobei jedoch maximal als obere Begrenzung das vorgenannte Planumsniveau oder das erforderliche Niveau für die Verlegung unter Grabenbedingungen festgelegt wird.
ACHTUNG:
Sämtliche Rohrleitungen müssen unter „Grabenbedingungen“ verlegt werden. Dazu ist eine Überdeckung von mind. 40 cm über Rohrscheitel bzw. mind. 30 cm über Schutzrohrtrassen einzuhalten.
2.2 Grabenbreite Entwässerungskanal/Wasserleitung
Bei allen Kanälen und Leitungen aus Fertigrohren werden die Aushubbreiten nach folgender Tabelle in Abhängigkeit des jeweiligen Rohrdurchmessers und der zugehörigen Grabentiefe (in Anlehnung an die DIN 4124 / DIN EN 1610) festgelegt:
bis DN 150 (DA 160):
0.80 m für Tiefen <= 1.75 m
0.90 m für Tiefen > 1.75 m
bis DN 200 (DA 225):
1.00 m für Tiefen <= 1.75 m
1.10 m für Tiefen > 1.75 m
bis DN 300 (DA 315):
1.10 m für Tiefen <= 1.75 m
1.20 m für Tiefen > 1.75 m
Bei Sickereinrichtungen ohne Leitung die angeordnete Breite, bei Sickersträngen (ausser Rohr-Rigolenversickerung) mit Leitung DN + 0,20 m.
Die Werte gelten jeweils bis einschl. der genannten Innendurchmesser. Bei abgeböschten Grabenwänden wird ebenfalls nur die oben genannte Breite durchgehend vergütet. Dies gilt auch für die Abschrägung des Grabens gemäß DIN 4124 bei Tiefen zwischen 1,25 m und 1,75 m.
Auch der erforderliche Mehraushub für den Grabenverbau wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Verbauposition einzurechnen.
Fertigteilschächte DN 1000-1200 werden im Zuge des Rohrgrabens übermessen und zwar bis 50 cm hinter Außenkante des Endschachtes.
Es wird paushal ein Zuschlag für den Aushub sowie den Bodenaustausch vergütet. Dieser errechnet sich zu 3,0 m² x zugehörige Abrechnungstiefe.
Straßenabläufe und Schächte bis DN 600 werden im Zuge des Rohrgrabens übermessen und zwar bis zu dessen Hinterkante. Ein Zuschlag in der Breite und Länge wird nicht vergütet.
Im Bereich von Armaturen, Knotenpunkten wird ebenfalls nur die angebene Rohrgrabenbreite durchgehend vergütet. Evtl. erforderlicher Mehraushub ist in die Einheitspreise für die Armaturen einzurechnen.
2.3 Grabenbreite Schutzrohrtrassen
Die Abrechnungsbreite ist bei Kabelgräben für das erste Kabel 0,40 m zuzüglich 0,10 m für jedes weitere Kabel.
Bei Kabelgräben mit Schutzrohren erfolgt die Vergütung gemäß den Systemschnitten nach Unterlagen des AG.
Für Trassen ohne zugehörigem Systemschnitt gelten folgende Abrechnungsregelungen:
Grabenbreite = 0,60 m + DN Schutzrohr,
bei mehreren Rohren in der Breite die Summe der DN (nebeneinanderliegend!) + 0,70 m.
Bei abgeböschten Grabenwänden wird ebenfalls nur die genannte Breite durchgehend vergütet. Dies gilt auch für die Abschrägung des Grabens gemäß DIN 4124 bei Tiefen zwischen 1,25 m und 1,75 m.
Auch der erforderliche Mehraushub für den Grabenverbau wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Verbauposition einzurechnen.
2.4 Grabenbreite Nahwärmetrassen
Für alle Nahwärmeleitungsgräben werden die vergüteten Aushubbreiten wie folgt festgelegt.
Arbeitsraum Außenseite ab Außenkante Rohr (AR) = DA Rohr, mind. jedoch 20 cm,
lichter Zwischenraum zwischen den Rohrleitungen (ZR) = DA Rohr, mind. jedoch 20 cm
Vergütete Grabenbreite = AR + DA Rohr1 + ZR + DA Rohr2 + AR
Bei geböschten Gräben ist dies die Sohlbreite bis zur Höhe der Leistungszone.
Böschungen werden mit 60 Grad Neigung vergütet.
Bei verbauten Leitungsgräben wird die festgelegte Grabenbreite durchgehend vergütet. Hierbei wird immer mit senkrechten Grabenwänden abgerechnet.
2.5 Verbau
Erfolgt die Ausführung mit verbauten Rohrgräben, so wird der Rohrgrabenverbau über eine gesonderte Position vergütet.
Im Bereich von Schächten wird bei der Abrechnung der Position für den Grabenverbau kein Zuschlag in der Breite vergütet. Hier wird der Schacht übermessen, die Mehraufwendungen in der Breite sind in den Einheitspreis einzurechnen.
2.6 Sonstiges
Bodenaustausch:
Wird Bodenaustausch angeordnet erfolgt die Abrechnung nach m³ verdichteter Masse abzüglich der Verdrängung durch Schacht, Rohr- und Rohrumhüllung (Leitungszone). Die zum Bodenaustausch erforderlichen Massen sind im Aufmaß festzuhalten.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Leitungsgräben aller Art
01.__.0010 9.1.10 Grabenaushub, 0 bis 1,25 m Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte profilgerecht ab Abrechnungshorizont ausheben mit erforderlicher Verdichtung der Grabensohle.
Die Rohrgrabensicherung (ausgenommen Grabenverbau) und zugehöriger Aushub einschließlich der erforderlichen Wiederverfüllung werden nicht gesondert vergütet.
Erforderlicher Grabenverbau wird über die zugehörige Position gesondert vergütet.
Der Mehraushub für den Grabenverbau mit der zugehöriger Wiederverfüllung wird jedoch nicht gesondert vergütet sondern ist in die Verbauposition einzurechnen.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
Die Herstellung der Grabenverfüllung über der Leitungszone wird generell über eine gesonderte Position vergütet.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Breite, jedoch maximal gemäß den Festlegungen in den „Ausführungshinweisen“.
Grabenaushub 0 bis 1,25 m tief,
Grabenregelbreite 0,8 bis 1,3 m.
01.__.0010
9.1.10 Grabenaushub, 0 bis 1,25 m
255,00
m³
01.__.0020 9.1.20 Grabenaushub, 0 bis 1,75 m Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte profilgerecht ab Abrechnungshorizont ausheben, Grabenaushub 0 bis 1,75 m tief, Grabenregelbreite 0,8 bis 1,3 m. sonst Leistung wie vor beschrieben.
01.__.0020
9.1.20 Grabenaushub, 0 bis 1,75 m
50,00
m³
01.__.0030 9.1.30 Grabenaushub, 0 bis 3,0 m Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte profilgerecht ab Abrechnungshorizont ausheben, Grabenaushub 0 bis 3,0 m tief, Grabenregelbreite 0,8 bis 1,3 m. sonst Leistung wie vor beschrieben.
01.__.0030
9.1.30 Grabenaushub, 0 bis 3,0 m
230,00
m³
01.__.0040 9.1.40 Grabenaushub, 0 bis 4,0 m Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte profilgerecht ab Abrechnungshorizont ausheben, Grabenaushub 0 bis 4,0 m tief, Grabenregelbreite 0,8 bis 1,3 m. sonst Leistung wie vor beschrieben.
01.__.0040
9.1.40 Grabenaushub, 0 bis 4,0 m
30,00
m³
01.__.0050 9.1.50 Grabenaushub, 0 bis 3,0 m (WV) Boden der Gräben für Wasserleitungen, Armaturen, profilgerecht ab Abrechnungshorizont ausheben mit erforderlicher Verdichtung der Grabensohle.
Die Rohrgrabensicherung (ausgenommen Grabenverbau) und zugehöriger Aushub einschließlich der erforderlichen Wiederverfüllung werden nicht gesondert vergütet.
Erforderlicher Grabenverbau wird über die zugehörige Position gesondert vergütet.
Der Mehraushub für den Grabenverbau mit der zugehöriger Wiederverfüllung wird jedoch nicht gesondert vergütet sondern ist in die Verbauposition einzurechnen.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
Die Herstellung der Grabenverfüllung über der Leitungszone wird generell über eine gesonderte Position vergütet.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Breite, jedoch maximal gemäß den Festlegungen in den „Ausführungshinweisen“.
Grabenaushub 0 bis 3,0 m tief,
Grabenregelbreite 0,8 bis 1,3 m.
01.__.0050
9.1.50 Grabenaushub, 0 bis 3,0 m (WV)
390,00
m³
01.__.0060 9.1.60 Grabenaushub, 0 bis 1,25 m, Kabeltrassen Boden der Gräben für Kabel, Kabelschutzrohre profilgerecht ausheben mit erforderlicher Verdichtung der Grabensohle.
Die Grabensicherung (ausgenommen Grabenverbau) und zugehöriger Aushub einschließlich der erforderlichen Wiederverfüllung werden nicht gesondert vergütet.
Erforderlicher Grabenverbau wird über die entsprechenden Positionen gesondert vergütet.
Der Mehraushub für den Grabenverbau mit der zugehöriger Wiederverfüllung wird jedoch nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Verbauposition einzurechnen.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren und geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Breite, jedoch maximal gemäß den Festlegungen in den „Ausführungshinweisen“.
Grabenaushub 0 bis 1,25 m tief,
Grabenregelbreite 0,6 bis 1,5 m.
01.__.0060
9.1.60 Grabenaushub, 0 bis 1,25 m, Kabeltrassen
60,00
m³
01.__.0070 9.1.70 Grabenaushub, 0 bis 1,75 m, Kabeltrassen Grabenaushub 0 bis 1,75 m tief, Grabenregelbreite 0,6 bis 1,5 m. sonst Leistung wie vor beschrieben.
01.__.0070
9.1.70 Grabenaushub, 0 bis 1,75 m, Kabeltrassen
80,00
m³
01.__.0080 9.1.80 Grabenaushub, 0 bis 1,25 m, Nahwärme Boden der Gräben für Nahwärmeleitungen aller Art profilgerecht ausheben mit erforderlicher Verdichtung der Grabensohle.
Aushub mit geböschten Grabenwänden.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Breite, jedoch maximal gemäß den Festlegungen in den „Ausführungshinweisen“.
Grabenaushub 0 bis 1,25 m tief,
Grabenregelbreite 0,7 bis 1,6 m (Sohlbreite).
01.__.0080
9.1.80 Grabenaushub, 0 bis 1,25 m, Nahwärme
100,00
m³
01.__.0090 9.1.90 Zulage Grabenaushub Homogenbereich E2 Zulage zum Grabenaushub aller Art für Mehraufwendungen zum Lösen von Boden des Homogenbereiches E2 gemäß Unterlagen des AG, geltend für alle Tiefen.
01.__.0090
9.1.90 Zulage Grabenaushub Homogenbereich E2
40,00
m³
01.__.0100 9.1.100 Boden laden, einbauen (Graben) Gräben und Schächte profilgerecht hinterfüllen und überschütten einschl. Stoffe verdichten, Boden, auf der Baustelle gelagert, mit 5 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SE DIN 18196 (enggestufter Sand), Bodengruppe 2 SW DIN 18196 (weitgestuftes Sand-Kies-Gemisch), Bodengruppe 3 SU DIN 18196 (Sand-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 4 SU* DIN 18196 (Sand-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 5 ST DIN 18196 (Sand-Ton-Gemisch), Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
Einbau von zum Wiedereinbau geeignetem Bodenmaterial als Grabenverfüllung überhalb der Leitungszone bzw. als Baugrubenverfüllung/Bauwerkshinterfüllung soweit hierfür keine gesonderte Position vorhanden ist.
Eine evtl. erforderliche Aufbereitung des Bodens um die erforderliche Einbaufähigkeit zur erreichen ist in den EP einzurechnen.
Die Mengenermittlung erfolgt nach Aufmaß an der Einbaustelle im verdichtetem Zustand.
01.__.0100
9.1.100 Boden laden, einbauen (Graben)
480,00
m³
01.__.0110 9.1.110 Baugrube für Fundamente Baugrube für kleine Bauteile nach Unterlagen des AG herstellen. Boden lösen und laden.
Bauteil: Fundamente aller Art
Boden des Homogenbereiches E1 bzw. B1. Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG.
Boden in offener Baugrube ab bestehender Geländeoberkante ggf. nach Abtrag des Oberbodens bzw. der Oberflächenbefestigung lösen.
Aushubtiefe bis ca. 1,75 m.
Wasserhaltung wird ggf. gesondert vergütet.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
01.__.0110
9.1.110 Baugrube für Fundamente
40,00
m³
01.__.0120 9.1.120 Baugrubenaushub Winkelstützelemente Baugrube für Bauteile nach Unterlagen des AG herstellen. Boden lösen und laden.
Bauteil: Winkelstützelemente aller Art/Größe einschl. der zugehörigen Sickerpackungen,
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Boden in geböschter Baugrube ab bestehender Geländeoberkante (Übergabeniveau) bzw. Planumsniveau lösen.
Aushubtiefe bis ca. 2 m (ab festgelegtem Aushubniveau).
Ggf. erforderliche Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
01.__.0120
9.1.120 Baugrubenaushub Winkelstützelemente
360,00
m³
01.__.0130 9.1.130 Baugrubenaushub Filter-/Klär-Schacht Baugrube für Bauteile nach Unterlagen des AG herstellen.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
Bauteil: Filter-/Klär-Schacht
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Boden in verbauter Baugrube ab bestehender Geländeoberkante (Übergabeniveau), Verbau wird gesondert vergütet.
Aushubtiefe bis ca. 4 m (ab festgelegtem Aushubniveau).
Ggf. erforderliche Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
01.__.0130
9.1.130 Baugrubenaushub Filter-/Klär-Schacht
90,00
m³
01.__.0140 9.1.140 Baugrubenaushub Abscheideranlage Baugrube für Bauteile nach Unterlagen des AG herstellen.
Boden lösen, trennen, laden, verfahren sowie geordnet zwischenlagern, abplanen.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet.
Bauteil: Fettabscheideranlage inkl. Probenahmeschacht
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial.
Für Homogenbereich E2 wird zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Boden in verbauter Baugrube ab bestehender Geländeoberkante (Übergabeniveau), Verbau wird gesondert vergütet.
Aushubtiefe bis ca. 4,5 m (ab festgelegtem Aushubniveau).
Ggf. erforderliche Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
01.__.0140
9.1.140 Baugrubenaushub Abscheideranlage
160,00
m³
01.__.0150 9.1.150 Zulage Baugrubenaushub Homogenbereich E2 Zulage zum Baugrubenaushub für Mehraufwendungen zum Lösen von Boden des Homogenbereiches E2 gemäß Unterlagen des AG, geltend für alle Tiefen.
01.__.0150
9.1.150 Zulage Baugrubenaushub Homogenbereich E2
60,00
m³
01.__.0160 9.1.160 Boden laden, einbauen (Baugruben WSE) Laden, Verfahren und Einbauen von zwischengelagertem, zum Wiedereinbau geeignetem Bodenmaterial, Material zur Arbeitsraumverfüllung bzw. Bauwerkshinterfüllung/-überschüttung ausgenommen den Entwässerungsbereich in Baugruben für Winkelstützelemente.
Boden profilgerecht bzw. nach Unterlagen des AG einbauen und verdichten.
Die Mengenermittlung erfolgt nach Aufmaß an der Einbaustelle im verdichtetem Zustand.
01.__.0160
9.1.160 Boden laden, einbauen (Baugruben WSE)
30,00
m³
01.__.0170 9.1.170 Boden laden, einbauen (Baugruben Absch./FS) Laden, Verfahren und Einbauen von zwischengelagertem, zum Wiedereinbau geeignetem Bodenmaterial, Material zur Arbeitsraumverfüllung bzw. Bauwerkshinterfüllung/-überschüttung in Baugruben für Fettabscheideranlage und Filter-/Klär-Schacht, profilgerecht bzw. nach Unterlagen des AG einbauen und verdichten.
Die Mengenermittlung erfolgt nach Aufmaß an der Einbaustelle im verdichtetem Zustand.
Ausführung in verschiedenen Teilabschnitten mit Unterbrechungen für Rohrverlegungen, etc. Behinderungen durch Kleinbauwerke und dgl. innerhalb des Verfüllungsbereiches sind einzurechnen.
01.__.0170
9.1.170 Boden laden, einbauen (Baugruben Absch./FS)
40,00
m³
01.__.0180 9.1.180 Handschachtung bei Aufgrabungen Erschwerter Aushub als maschinenunterstützte Handschachtung im Zuge von Aufgrabungen aller Art (Leitungsgräben, Baugruben).
Diese Position gilt nicht bei Kreuzungen von Versorgungsleitungen, die Vergütung von diesen Leistungen erfolgt über gesonderte Positionen.
Vergütet wird der Mehraufwand gegenüber dem herkömmlichen maschinellen Aushub/Einbau.
Ausführung auf besondere Anordnung des AG.
Abrechnunggrenze ist ein Abstand von 0,5 m zum freigelegten Bauteil.
01.__.0180
9.1.180 Handschachtung bei Aufgrabungen
20,00
m³
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Graben- und Baugrubenverbau Graben- und Baugrubenverbau
1. Allgemeines
Die Wahl der Verbauart (waagrechter bzw. senkrechter Normverbau, Schalelemente, stählerne Kanaldielen, Rollenschlittenverbau etc.) bleibt dem AN überlassen. Der AN hat jedoch die alleinige Verantwortung für die Standsicherheit des Verbaus zu tragen.
2. Abrechnungsregelungen
2.1 Der angebotene EP umfasst das Einbauen, Vorhalten und Beseitigen des gesamten Verbaues einschl. der erforderlichen Gurte, Steifen, Träger, erforderliche Umsteifungen, Verankerungen etc. sowie erforderlichenfalls die Lieferung von statischen Berechnungen und Ausführungszeichnungen.
2.2 Die Tiefe bzw. Höhe des Verbaues richtet sich für die gesamte Haltung bzw. Aushubteilstrecke nach der zugeordneten Aushubtiefe (= mittlere Tiefe der Haltung/Aushubteilstrecke).
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Graben- und Baugrubenverbau
01.__.0190 9.1.190 Grabenverbau, Tiefe bis 1,75 Verbau DIN 18303 einbauen, Verbau wieder rückbauen, für Graben und Schachtbaugrube, in Boden der Homobereiche E1/E2 bzw. R1/R2 gemäß Unterlagen des AG.
Verbautiefe bis 1,75 m, Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen ca. 0,8 bis 1,5 m.
Einbau innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von befestigten Flächen oder Gebäuden/Bauwerken bzw. nach Erfordernis.
01.__.0190
9.1.190 Grabenverbau, Tiefe bis 1,75
100,00
m²
01.__.0200 9.1.200 Grabenverbau, Tiefe bis 3,0 Verbau DIN 18303 einbauen, Verbau wieder rückbauen, für Graben und Schachtbaugrube, in Boden der Homobereiche E1/E2 bzw. R1/R2 gemäß Unterlagen des AG.
Verbautiefe über 1,75 bis 3,0 m, Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen ca. 0,8 bis 1,5 m.
01.__.0200
9.1.200 Grabenverbau, Tiefe bis 3,0
1.170,00
m²
01.__.0210 9.1.210 Grabenverbau, Tiefe bis 4,0 Verbau DIN 18303 einbauen, Verbau wieder rückbauen, für Graben und Schachtbaugrube, in Boden der Homobereiche E1/E2 bzw. R1/R2 gemäß Unterlagen des AG.
Verbautiefe über 3,0 bis 4,0 m, Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen ca. 0,8 bis 1,5 m.
01.__.0210
9.1.210 Grabenverbau, Tiefe bis 4,0
60,00
m²
01.__.0220 9.1.220 Baugrubenverbau T=4,0m, Filterschacht Verbau DIN 18303 einbauen, Verbau wieder rückbauen, für Baugrube Substrat-Filterschacht, in Boden der Homobereiche E1/E2 bzw. R1/R2 gemäß Unterlagen des AG.
Baugrubentiefe bis ca. 4,0 m, Baugrubenbreite/-länge ca. 3-4 m.
01.__.0220
9.1.220 Baugrubenverbau T=4,0m, Filterschacht
80,00
m²
01.__.0230 9.1.230 Baugrubenverbau T=4,5m, Abscheideranl. Verbau DIN 18303 einbauen, Verbau wieder rückbauen, für Baugrube Fettabscheideranlage inkl. Probenahmeschacht, in Boden der Homobereiche E1/E2 bzw. R1/R2 gemäß Unterlagen des AG.
Baugrubentiefe bis ca. 4,5 m, Baugrubenbreite/-länge ca. 5 bis 7 m.
01.__.0230
9.1.230 Baugrubenverbau T=4,5m, Abscheideranl.
120,00
m²
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Einbettung von Rohrleitungen Einbettung von Rohrleitungen
1. Allgemeines
Der Einheitspreis für den Einbau des Materials für die Einbettung von Rohrleitungen umfasst das Herstellen der vollständigen Leitungszone mit oberer und unterer Bettungsschicht sowie Seitenverfüllung und Abdeckung nach DIN EN 1610 bei nicht verformbarer Grabensohle.
Die Ausführung hat in mehreren Arbeitsschritten zu erfolgen.
2. Abrechnungshinweise
Die untere Bettungsschicht ist mit einer Stärke von 100 mm + 1/10 DN auszubilden, für die Abdeckung wird eine Stärke von 20 cm über Rohrscheitel festgelegt.
Abrechnung nach ausgeführter Breite, max. nach vergüteter Rohrgrabenbreite.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Einbettung von Rohrleitungen
01.__.0240 9.1.240 Splitt-Brechsand 0/11, Leitungszone (AW) Splitt-Brechsand-Gemisch 0/11 für die Leitungszone nach DIN EN 1610 bestehend aus oberer und unterer Bettungsschicht sowie Seitenverfüllung und Abdeckung der Rohrleitung bei nicht verformbarer Grabensohle liefern, in mehreren Arbeitsgängen einbauen und verdichten.
Ausführung bei Rohrleitungen aus Kunststoff für Abwasser.
01.__.0240
9.1.240 Splitt-Brechsand 0/11, Leitungszone (AW)
195,00
m³
01.__.0250 9.1.250 Kiessand 0/4 für Leitungszone (WL) Kies-Sand-Gemisch, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/4, liefern, für Einbettung von Rohrleitungen DIN EN 1610, profilgerecht einbauen und verdichten, in Graben, Schichtdicke über 30 bis 50 cm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
Ausführung zur Herstellung der Leitungszone bei Wasserversorgungsleitungen. Einbau in mehreren Arbeitsschritten.
01.__.0250
9.1.250 Kiessand 0/4 für Leitungszone (WL)
82,00
m³
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Einbettung von Kabeltrassen Einbettung von Kabeltrassen
1. Allgemeines
Der Einheitspreis für den Einbau des Materials für die Einbettung von Schutzrohrtrassen umfasst das Herstellen der vollständigen Leitungszone mit oberer und unterer Bettungsschicht sowie Seitenverfüllung und Abdeckung in Anlehnung an die DIN EN 1610 bei nicht verformbarer Grabensohle.
Die Ausführung hat in mehreren Arbeitsschritten zu erfolgen.
2. Abrechnungshinweise
Schichtstärken:
Dicke untere Bettungsschicht mind. 10 cm, Überdeckung Schutzrohre bzw. Kabel mind. 15 cm.
Abrechnung nach ausgeführter Breite, max. nach vergüteter Rohrgrabenbreite.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Einbettung von Kabeltrassen
01.__.0260 9.1.260 Brechsand 0/2, Einbettung Kabelkanal Brechsand, Körnung 0/2, liefern, für Einbettung von Kabelkanälen, profilgerecht einbauen und verdichten, in Graben für Kabel/Kabelkanal., Schichtdicke ca. 35 bis 80 cm.
01.__.0260
9.1.260 Brechsand 0/2, Einbettung Kabelkanal
28,00
m³
01.__.0270 9.1.270 Beton C 20/25 für Ummantelung Schutzrohre Ummantelung der Schutzrohre des Telekommunikationsnetzes aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1 herstellen.
Ausführung gemäß den Unterlagen des AG bzw. der einschlägigen US-Vorschriften für die Herstellung (z.B. Technical Criteria for Installation Information Infrastructure Architecture).
Ausführung einschl. teilweiser Schalung. Beton als Bettung, Seitenverfüllung (auch zwischen den Rohren) und Abdeckung mit Mindestüberdeckungen einbauen und nach Erfordernis verdichten.
Die Abrechnung erfolgt nach den Abmessungen aus „Regelquerschnitten“ für die Ummantelung gemäß Unterlagen des AG. Die Kabelschutzrohre werden dabei übermessen.
Ausführung auch für Betonummantelungen von Elektrotrassen nach Erfordernis.
01.__.0270
9.1.270 Beton C 20/25 für Ummantelung Schutzrohre
10,00
m³
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Einbettung von Rohrleitungen Nahwärme Einbettung von Rohrleitungen Nahwärme
1. Allgemeines
Der Einheitspreis für den Einbau des Materials für die Einbettung von Rohrleitungen umfasst das Herstellen der vollständigen Leitungszone mit oberer und unterer Bettungsschicht sowie Seitenverfüllung und Abdeckung nach gültiger Verlegevorschrift bei nicht verformbarer Grabensohle.
Die Ausführung hat in mehreren Arbeitsschritten zu erfolgen.
2. Abrechnungshinweise
Die untere Bettungsschicht ist mit einer Stärke von 100 mm auszubilden, für die Abdeckung wird eine Stärke von 15 cm über Rohrscheitel festgelegt.
Abrechnung nach ausgeführter Breite, max. nach vergüteter Rohrgrabenbreite.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Einbettung von Rohrleitungen Nahwärme
01.__.0280 9.1.280 Sand für Leitungszone, Nahwärme Sand bzw. Kiessand für die obere und untere Bettungsschicht sowie Seitenverfüllung (neben und zwischen den Rohrleitungen) und Abdeckung bei nicht verformbarer Grabensohle einbauen und verdichten.
Materialeigenschaften und Körnung nach Wahl des AN unter Beachtung der Verlegevorschriften des Herstellers der angebotenen Verbundmantelrohre bzw. unter Beachtung der DIN EN 489 und DIN EN 13941. Ein entsprechender Eignungsnachweis ist vor Einbau ohne zusätzliche Vergütung vorzulegen.
Ausführung in mehreren Arbeitsschritten bei Fernwärmeleitungen aller Art. Abrechnung nach ausgeführter Breite, max. nach vergüteter Rohrgrabenbreite.
01.__.0280
9.1.280 Sand für Leitungszone, Nahwärme
35,00
m³
01.__.0290 9.1.290 Grabenverfüllung, Material AN Gräben und Schächte profilgerecht hinterfüllen und überschütten einschl. Stoffe verdichten, mit Verbau, Boden, liefern, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 GI DIN 18196 (intermittierend gestuftes Kies-Sand-Gemisch), Bodengruppe 2 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
Ausführung als Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone für Grabenbereiche.
Als Verdichtungswerte sind die Vorgaben der jeweiligen Rohrstatik genauestens einzuhalten.
Einbau nach Erfordernis auch als Bodenaustauschmaterial unter der geplanten Grabensohle.
01.__.0290
9.1.290 Grabenverfüllung, Material AN
220,00
m³
01.__.0300 9.1.300 Baugrubenverfüllung, Material AN Gräben, Schächte und Bauwerke profilgerecht hinterfüllen und überschütten einschl. Stoffe verdichten, mit Verbau, Boden, liefern, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 GI DIN 18196 (intermittierend gestuftes Kies-Sand-Gemisch), Bodengruppe 2 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
Ausführung als Baugrubenverfüllung/Bauwerkshinterfüllung.
Als Verdichtungswerte sind die Vorgaben der Herstellerrichtlinien der Bauwerke genauestens einzuhalten.
Einbau nach Erfordernis auch als Bodenaustauschmaterial unter der geplanten Baugrubensohle.
Einbaubereich: Baugruben für Abscheideranlage, Filter-/Klär-Schacht.
01.__.0300
9.1.300 Baugrubenverfüllung, Material AN
150,00
m³
01.__.0310 9.1.310 Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb Stützwand*... Freitext ... Entwässerungsber. Baustoff liefern und als Bauwerkshinterfüllung profilgerecht einbauen und verdichten. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Hinterfüllung für Stützwand.
Baustoff grobkörniger Boden der Bodengruppen GE, GI oder GW, Einbaubreite 0,5 m, Verdichtungsvorgaben des Herstellers der Winkelstützelemente sind zu beachten, Entwässerungsbereich.
01.__.0310
9.1.310 Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb Stützwand*... Freitext ... Entwässerungsber.
90,00
m³
01.__.0320 9.1.320 Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb Stützwand*... Freitext ... ohne Entw. Ber. Baustoff liefern und als Bauwerkshinterfüllung profilgerecht einbauen und verdichten. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Hinterfüllung für Stützwand.
Baustoff grobkörniger Boden der Bodengruppen SW, SI, SE, GW, GI, GE, Verdichtungsvorgaben des Herstellers der Winkelstützelemente sind zu beachten, Hinterfüllbereich ohne Entwässerungsbereich.
01.__.0320
9.1.320 Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb Stützwand*... Freitext ... ohne Entw. Ber.
450,00
m³
01.__.0330 9.1.330 Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb ... Freitext ...*... Freitext ... gesamter Bereich Baustoff liefern und als Bauwerkshinterfüllung profilgerecht einbauen und verdichten. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Hinterfüllung für Gehwegrampe an der Südwestecke des Gebäudes zwischen den Ortbetonstützwänden. Das Herstellen des Planums für den Einbau der Wegbefestigung ist einzurechnen.
Baustoff grobkörniger Boden der Bodengruppen GW, GE, GI, SI, SE, SI, Gesamter Hinterfüllbereich.
01.__.0330
9.1.330 Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb ... Freitext ...*... Freitext ... gesamter Bereich
35,00
m³
01.__.0340 9.1.340 Boden lösen, einbauen (Gebäudegründung) Boden profilgerecht lösen, fördern und profilgerecht einbauen bzw. geordnet lagern.
Ausbaubereich: Gebäudegrundfläche zur Absenkung des Übergabeniveaus auf erforderliches Gründungsniveau, Abtragsstärke bis 1 m.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial. Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Gelöstes Bodenmaterial aus allen Abtragsprofilen aufnehmen, ggf. innerhalb des Arbeitsbereiches fördern und in allen Auftragsprofilen einbauen. Eine evtl. erforderliche Aufbereitung des Bodens um die erforderliche Einbaufähigkeit zur erreichen ist in den EP einzurechnen.
Einbauhöhe bis 1 m, verdichten, Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m², Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98, Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
01.__.0340
9.1.340 Boden lösen, einbauen (Gebäudegründung)
260,00
m³
01.__.0350 9.1.350 Boden lösen, lagern (Gebäudegründung) Boden profilgerecht lösen, fördern und profilgerecht einbauen bzw. geordnet lagern.
Ausbaubereich: Gebäudegrundfläche zur Absenkung des Übergabeniveaus auf erforderliches Gründungsniveau, Abtragsstärke bis 1 m.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbessertes Bodenmaterial des HB E1 oder Schüttmaterial. Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Gelöstes Bodenmaterial aufnehmen, innerhalb des gesamten Baustellenbereiches fördern und geordnet zwischenlagern.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
01.__.0350
9.1.350 Boden lösen, lagern (Gebäudegründung)
110,00
m³
01.__.0360 9.1.360 Boden lösen, Lagerplatz AG (Hoffläche) Boden profilgerecht lösen, fördern und profilgerecht einbauen bzw. geordnet lagern.
Ausbaubereich: Verkehrsflächen (Hoffläche) zur Absenkung des Übergabeniveaus auf erforderliches Planumsniveau, Abtragsstärke bis 0,5 m.
Boden der Homogenbereiche E1 sowie E2 gemäß Unterlagen des AG bzw. Schüttmaterial. Für Homogenbereich E2 wird ggf. zusätzlich eine Zulage gesondert vergütet.
Gelöstes Bodenmaterial aufnehmen, innerhalb der Gesamt-Liegenschaft verfahren und nach Angaben des AG in Mieten bzw. Haufwerken aufsetzen, Förderweg bis 6 km.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Lagerstelle.
01.__.0360
9.1.360 Boden lösen, Lagerplatz AG (Hoffläche)
290,00
m³
01.__.0370 9.1.370 Boden aufnehmen, einbauen (Gebäude) Aushubmaterial aus Leitungsgräben und Baugruben bzw. Abtragsmaterial aller Art aufnehmen, innerhalb des gesamten Baustellenbereiches fördern und profilgerecht bzw. lageweise einbauen und verdichten. Die Mengenermittlung erfolgt nach Aufmaß an der Einbaustelle im verdichtetem Zustand.
Einbaubereich: Gebäudehinterfüllungen bzw. Auffüllungen an Gebäudeteilen, Rampen und dgl. auf der Nord, Süd- und Ostseite des Gebäudes zur Herstellung der verschiedenen geplanten Geländeniveaus nach Unterlagen des AG, Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m², Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98.
Material: Boden des Homogenbereiches E 1 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbesserter Boden/Schüttmaterial.
Eine evtl. erforderliche Aufbereitung des Bodens um die erforderliche Einbaufähigkeit zur erreichen ist in den EP einzurechnen.
01.__.0370
9.1.370 Boden aufnehmen, einbauen (Gebäude)
380,00
m³
01.__.0380 9.1.380 Boden aufnehmen, einbauen (Gelände) Aushubmaterial aus Leitungsgräben und Baugruben bzw. Abtragsmaterial aller Art aufnehmen, innerhalb des gesamten Baustellenbereiches fördern und profilgerecht bzw. lageweise einbauen und verdichten. Die Mengenermittlung erfolgt nach Aufmaß an der Einbaustelle im verdichtetem Zustand.
Einbaubereich: sämtliche Auftragsprofile/Auffüllungen nach Unterlagen des AG zur Geländeangleichung in Seitenbereichen, Verformungsmodul mind. EV2 45 MN/m², Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98.
Material: Boden des Homogenbereiches E 1 gemäß Unterlagen des AG bzw. verbesserter Boden/Schüttmaterial.
Eine evtl. erforderliche Aufbereitung des Bodens um die erforderliche Einbaufähigkeit zur erreichen ist in den EP einzurechnen.
01.__.0380
9.1.380 Boden aufnehmen, einbauen (Gelände)
50,00
m³
01.__.0390 9.1.390 Boden aufnehmen, Lagerplatz AG Überschüssiges Aushubmaterial aus Leitungsgräben und Baugruben sowie aus sonstigen Abtragsarbeiten aufnehmen, laden, innerhalb der Gesamt-Liegenschaft verfahren und nach Angaben des AG in Mieten bzw. Haufwerken aufsetzen, Förderweg bis 6 km.
Die Weiterverwertung des ausgehobenen Bodenmaterials wird über gesonderte Positionen vergütet. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Lagerstelle.
01.__.0390
9.1.390 Boden aufnehmen, Lagerplatz AG
980,00
m³
01.__.0400 9.1.400 Schottertragschicht wiederherstellen Frostschutzschicht bzw. Schottertragschicht, im Bereich von Aufgrabungen zur Wiederherstellung von bestehenden Baustraßen bzw. teilweise hergestellten Flächenbefestigungen, Verformungsmodul EV2 mind. 120 MN/m², aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/56, Schichtdicke ca. 25-35 cm, abgerechnet wird nach Auftragprofilen.
01.__.0400
9.1.400 Schottertragschicht wiederherstellen
30,00
m³
01.__.0410 9.1.410 Planum herstellen, Endplanum Verkehrsfl. Planum profilgerecht herstellen, max. Abweichung von der Sollhöhe +3/-3 cm. Verformungsmodul EV2 = 45 MN/m².
Ausführung im Bereich aller herzustellenden Verkehrsflächen und Zuwegungen/Gehwege einschl. der Nebenflächen und Anschlussbereiche. Vergütet wird nur das jeweilige Endplanum der entsprechenden Flächen. Evtl. gemäß Baufortschritt erforderliche Zwischenplanien werden nicht gesondert vergütet.
01.__.0410
9.1.410 Planum herstellen, Endplanum Verkehrsfl.
1.600,00
m²
01.__.0420 9.1.420 Böschungen wiederherstellen Durch Verlegung der Rohrleitungen bzw. durch Aufgrabungen beschädigte Böschungen durch Planieren und Walzen im ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Evtl. erforderliches Auffüllmaterial wird gesondert vergütet.
01.__.0420
9.1.420 Böschungen wiederherstellen
30,00
m²